WBGU PP11 2019
Politikpapier

Ein europäischer Weg in unsere gemeinsame digitale Zukunft

WBGU PP11 2019

Deutschland sollte während seiner EU-Ratspräsidentschaft 2020 an den Green Deal der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen anknüpfen und auf eine enge Verzahnung von digitalem Wandel und Nachhaltigkeit hinwirken. Dafür präsentiert der WBGU Eckpunkte eines europäischen Wegs in eine gemeinsame digitale Zukunft.


Übersicht

Die deutsche Bundesregierung sollte insbesondere während ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf eine enge Verzahnung von digitalem Wandel und Nachhaltigkeit hinwirken. Auch das neue EU-Parlament und die neue EU-Kommission sollten dieses Ziel verfolgen. Der WBGU empfiehlt sieben Maßnahmen:

  1. Chancen und Risiken der Digitalisierung in EU-Nachhaltigkeitspolitik integrieren: Die EU benötigt eine Umsetzungsstrategie für die SDGs, die auch digitale Technologien in den Dienst der Nachhaltigkeit stellt und ihre Risiken adressiert. In gleicher Weise sollte Digitalisierung im 8. Umweltaktionsprogramm ab 2021 verankert werden. 
  2. Digitalpolitik aktiv entsprechend der Nachhaltigkeitsziele gestalten: Ökologische und soziale Ziele, die durch Digitalisierung erreicht werden können, sollten mit gleichem Nachdruck verfolgt werden, etwa durch die europäische Digitale Agenda, die Strategie für Künstliche Intelligenz (KI) der EU-Kommission oder bei Maßnahmen im Rahmen des Programms Digitales Europa. Bereits frühzeitig sollten dabei negative (Neben-)Effekte identifiziert und minimiert werden. 
  3. Privatwirtschaft bei Datenbereitstellung stärker in den Dienst nehmen: Die EU-Datenpolitik konzentriert sich bisher auf den Schutz personenbezogener Daten und die Verwendung von Daten öffentlicher Stellen. Dies greift zu kurz: Auch die Zugänglichkeit und Weiterverwendung (nicht personenbezogener) Daten der Privatwirtschaft sollten verbessert werden, um gemeinschaftlich nutzbare Daten und digitalisierte (Wissens-)Güter zu schaffen. 
  4. Künstliche Intelligenz nachhaltigkeitsorientiert entwickeln und anwenden: Die EU sollte bei Anwendung und Entwicklung von KI-Systemen konsequent ihrem wertebasierten Ansatz folgen: Grundrechte, die Würde des Menschen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsprinzipien sind das normative Fundament der EU und stehen nicht zur Disposition. Eine (Rahmen-)Gesetzgebung für Entwicklung und Umgang mit KI ist dringend nötig, da ethische Leitlinien und Debatten allein nicht genügen, um eine entsprechende Gestaltung und Anwendung zu gewährleisten. Zudem sollte die Forschung zu erklärbarer und abgesicherter, d.  h. verlässlich verifizierter und validierter KI gefördert und genutzt werden, um vertrauenswürdige, faire und zurechnungsfähige Verfahren sicherzustellen. 
  5. Zugang zu digitalen Gemeingütern und Basisdiensten durch öffentlich-rechtliche IKT-Infrastrukturen gewährleisten: Individuelle Teilhabe, Persönlichkeitsentfaltung, Umweltschutz, fairer Wettbewerb und eine funktionierende digitale Öffentlichkeit setzen Zugang zu Daten und Diensten voraus, wie z. B. zu Cloud-Diensten, Mobilitätsplattformen oder einem Suchindex. Deren fast ausschließlich privatwirtschaftliche Bereitstellung erfolgt nicht immer im Gemeinwohlinteresse. Das Verständnis von Daseinsvorsorge im Digitalen Zeitalter sollte daher erweitert werden: Aufgabe der EU sollte sein, öffentlich-rechtliche digitale und digitalisierte Infrastrukturen zu schaffen bzw. zu gewährleisten, um Daten und Informationen im allgemeinen Interesse zugänglich zu machen und alternative, öffentlich-rechtliche (Basis-)Dienste anzubieten. 
  6. EU-Forschungspolitik und Förderung von Innovationen konsequent an Nachhaltigkeitszielen orientieren: Responsible Research and Innovation sollte als übergreifendes Konzept europäischer Forschungs- und Innovationpolitik angewendet werden, um die Ausrichtung an Nachhaltigkeitszielen explizit zu verankern und ungewollte Auswirkungen zu vermeiden. Das hohe Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzniveau der EU darf durch das derzeit diskutierte Innovationsprinzip nicht geschwächt werden. Die Missionen von Horizont Europa sollten darauf abzielen, digitalen Wandel und Nachhaltigkeitstransformation integriert zu gestalten und dabei Transformations- und transformative Forschung stärken. 
  7. Europäisches Digitalisierungsmodell als außenpolitischer Akzent: Auch international sollte die EU die Verzahnung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung vorantreiben. Sie sollte einen Gipfel zu „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“, z. B. symbolisch 30 Jahre nach dem Erdgipfel in Rio für das Jahr 2022, initiieren, der Weichen zur notwendigen Fortschreibung der Nachhaltigkeitsagenda bis 2030 und darüber hinaus stellt.

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