Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für wbgu.de.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

1.     Barriere: Tastaturbedienung

a.     Beschreibung
Sie erreichen bislang lediglich die Suchfunktion per Tastatur.

b.     Maßnahmen
Technische Anpassung, um alle Elemente bedienbar zu machen.

 

2.     Barriere: Farbkontrast

a.     Beschreibung

Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist bei manchen Elementen ungenügend

b.     Maßnahmen:

Einführung eines Umschaltbuttons, um eine kontraststarke Farbvariante zu sehen

 

3.     Barriere: fehlende Labels

a.     Beschreibung
Einige Felder/Funktionen sind nicht gelabelt, wie bspw. das Suchformular

b.     Maßnahmen
Es sollen möglichst viele Stellen nachträglich gelabelt werden.

 

4.     Barriere: PDF

a.     Beschreibung

Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.

b.     Maßnahmen

Bei der Erstellung neuer PDFs wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet.

 

5.     Barriere: fehlende Alternativtexte

a.     Beschreibung

Bei vielen visuellen Elementen fehlt ein entsprechender Alternativtext.

b.     Maßnahmen

Künftig wird immer ein Alternativtext bei jedem visuellen Element eingetragen.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):

1.     Teilbereich: Texte

a.     Beschreibung
Bislang keine Texte in einfacher Sprache.

b.     Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Wissenschaftliche Texte können nur teilweise auf leichte Sprache heruntergebrochen werden und richten sich in vielen Fällen an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 20.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung / Abteilung Kommunikation & Medien

Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: barrierefreiheit@awi.de

 

Möchten Sie Barrieren melden?

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

barrierefreiheit@awi.de


Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.