WBGU begrüßt Kehrtwende der EU Bioenergie-Politik
Bereits 2008 riet der WBGU in seinem Gutachten "Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung" von einer Förderung von Biokraftstoffen in Industrieländern ab, da diese unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht zu rechtfertigen ist. Der WBGU empfahl die Nutzung von Bioenergie nur dann voranzutreiben, wenn weder Ernährungssicherheit noch Natur- und Klimaschutzziele gefährdet werden.
Das weltweite Potenzial der Bioenergie ist begrenzt, weil die Landflächen auch für Ernährung und Naturschutz gebraucht werden. Bis zu 10% des globalen Energiebedarfs könnten nach Schätzung des WBGU nachhaltig und langfristig durch Bioenergie gedeckt werden, wobei bevorzugt die Nutzung biogener Reststoffen wie Holzabfälle, Gülle oder Stroh angestrebt werden soll.
Aus Sicht des WBGU sollte die begrenzte Menge an Bioenergie vor allem dort eingesetzt werden, wo sie die höchste Klimaschutzwirkung erzielen kann, nämlich in der Strom- und Wärmeerzeugung. Bei der Herstellung von Flüssigkraftstoffen fallen energetische Verluste an, die die Energieausbeute und damit auch die Klimaschutzwirkung bezogen auf die eingesetzte Menge an Biomasse mindern. Eine Nutzung von Biomasse als Flüssigkraftstoff für Verbrennungsmotoren ist daher ineffizient. Darüber hinaus kann ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz vor allem dann erreicht werden, wenn fossile Energieträger mit hohen spezifischen CO2-Emissionen ersetzt werden, wie zum Beispiel Kohle.
Der Beitrag zum Klimaschutz hängt weiterhin davon ab, woher die verwendete Biomasse stammt: Bei eigens angebauten Energiepflanzen ist die Bilanz häufig schlecht, ganz besonders, wenn direkt oder indirekt Flächen für den Energiepflanzenanbau umgewandelt werden. Der WBGU rät daher zur bevorzugten Nutzung von Abfällen, die etwa 50% des nachhaltigen Bioenergiepotenzials ausmachen. Ihre energetische Nutzung senkt gleichzeitig Methanemissionen, die sonst bei Zersetzungsprozessen entstehen würden.