Presseerklärung17.11.2006, Berlin/Nairobi

"Fortschrittchen" zur Klimawende

Abschluss der Klimakonferenz in Nairobi

Auf der heute Abend in Nairobi zu Ende gegangenen Klimakonferenz ist aus Sicht des WBGU ein kleiner, aber notwendiger Schritt zur Weiterentwicklung des KiotoProtokolls gelungen.

Die Klimadiplomaten haben für das Jahr 2007 ein Arbeitsprogramm vereinbart. Danach werden für die Industrieländer, die im Rahmen des Kioto-Protokolls bereits Reduktionsverpflichtungen übernommen haben, neue, verschärfte Verpflichtungen für die Zeit nach 2012 ausgehandelt. „Natürlich ist es erfreulich, dass nun tatsächlich über ehrgeizigere Reduktionsziele verhandelt werden soll – ich hoffe, noch im Jahr 2007! Dennoch handelt es sich hier, angesichts der Dringlichkeit des Klimawandels, bestenfalls um ein `Fortschrittchen´ der Klimadiplomatie. Überdies kann das Klima nur durch eine globale Energiewende stabilisiert werden: dies bedeutet, dass die USA, Australien sowie die großen Schwellenländer schleunigst in den Klimaschutz einbezogen werden müssen“, so der stellvertretende WBGU-Vorsitzende Hans Joachim Schellnhuber.

Ziel der Klimarahmenkonvention konkretisieren

Ziel der Klimarahmenkonvention ist es, einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern. Die internationale Klimaforschung ist sich seit Jahren einig, dass hierzu mindestens eine Halbierung der globalen Emissionen notwendig ist. Dies wird in Nairobi erstmals offiziell zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des WBGU kann dies aber nur ein erster Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen sein: Eine Kioto-Nachfolgeregelung muss in der Tat zum Ziel haben, dass die globalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 50% gegenüber 1990 gesenkt werden. Dafür ist eine konkrete Verpflichtung ebenso erforderlich, wie die Festlegung eines konkreten Zieljahres. Nach aktuellem wissenschaftlichen Sachstand muss die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre bei einem Niveau entsprechend 450 ppm CO2 stabilisiert werden, um die globale Erwärmung auf höchstens 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Diese Schwelle sollte als Ziel der Klimarahmenkonvention durch eine Konkretisierung des Artikels 2 festgeschrieben werden.

Vereinbarter Anpassungsfonds: Tropfen auf den heißen Stein

Selbst bei einer Erwärmung von "nur" 2 Grad Celsius werden erhebliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein. Um die Folgen von Dürre-, Wasser- und Ernährungskrisen zu mildern, wurden in Nairobi Rahmenbedingungen für einen Fonds vereinbart, der Anpassungsprojekte in Entwicklungsländern finanzieren soll. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, aber das erwartete Finanzvolumen von wenigen hundert Mio. US-Dollar ist völlig unzureichend.

Botschaft des Stern-Berichts noch nicht bei allen angekommen

"Der Stern-Bericht hat deutlich gemacht, dass rasch gehandelt werden muss, dass nur noch zehn bis 20 Jahre Zeit bleiben und dass der Nutzen aktiver Klimapolitik die Kosten des Nichtstuns um ein Vielfaches übersteigt. Diese Botschaft – das zeigt das Ergebnis von Nairobi – ist in der Staatengemeinschaft noch nicht angekommen", betont die WBGU-Vorsitzende Renate Schubert. "Da tröstet es nur wenig, dass für Anpassungsmaßnahmen ein 5- jähriges Forschungsprogramm über Klimafolgen und Anpassung beschlossen wurde."