Presseerklärung30.07.2003, Berlin

Beraterin der Bundesregierung zur EU-Generalanwältin ernannt

Das WBGU-Mitglied Juliane Kokott wurde von den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt.

Die Amtsübernahme von Frau Kokott wird am 7. Oktober 2003 stattfinden, die Amtszeit beträgt 6 Jahre und endet am 6. Oktober 2009. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat und acht Generalanwälten.

Frau Kokott wird aufgrund dieser Ernennung und der damit verbundenen neuen Aufgaben den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) zum 5. Oktober 2003 verlassen. Sie war seit dem 1. Juli 1997 Mitglied des WBGU und bis Mai 2003 stellvertretende Vorsitzende. 

Frau Kokott verantwortete im WBGU völkerrechtliche Fragen und war bisher Direktorin des Instituts für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen. Ihre Schwerpunkte sind Völkerrecht, Europarecht, internationales Wirtschaftsrecht und Verfassungsrechtsvergleichung. Zuvor war sie Professorin in Düsseldorf, Heidelberg, Augsburg und Berkeley. Seit 1995 ist sie stellvertretende Schiedsrichterin am Gerichtshof der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).