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Sondergutachten
an die Bundesregierung übergeben
Meere
und Küsten durch Kohlendioxid doppelt bedroht
Neue
Forschungsergebnisse zeigen, dass der ungebremste, vom Menschen verursachte
Ausstoß von Kohlendioxid schwerwiegende Folgen für die Weltmeere
haben wird. Die fortschreitende Erwärmung zum Einen und die Versauerung
der Meere zum Anderen bedrohen die Meeresumwelt sowie die durch Überfischung
ohnehin schon geschwächten Fischbestände. Durch den Anstieg
des Meeresspiegels sind die Küsten zunehmend Überflutungs- und
Wirbelsturmrisiken ausgesetzt. Um die Nachteile für Menschen und
Ökosysteme in Grenzen zu halten, müssen neue Wege im Küstenschutz
beschritten, Meeresschutzgebiete eingerichtet sowie Regelungen für
den Umgang mit Flüchtlingen aus gefährdeten Küstengebieten
beschlossen werden. Diese Maßnahmen können jedoch nur erfolgreich
sein, wenn die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere deutlich
begrenzt werden. Ein ambitionierter Klimaschutz ist daher eine entscheidende
Voraussetzung für erfolgreichen Meeres- und Küstenschutz.
Berlin, 31. Mai 2006. Der WBGU übergibt heute das Sondergutachten
"Die Zukunft der Meere: zu warm, zu hoch, zu sauer" an die Parlamentarischen
Staatssekretäre Michael Müller (BMU) und Thomas Rachel (BMBF).
In dem Gutachten zeigt der Beirat, dass der Klimawandel schwerwiegende
Folgen für den Zustand der Meere hat. Die Menschheit ist dabei, Veränderungsprozesse
im Meer anzustoßen, die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel
sind. Besonders kritisch sind die fortschreitende Erwärmung und Versauerung
der Ozeane sowie der Anstieg des Meeresspiegels. Diese Veränderungen
sind eine direkte Folge der Anreicherung von Treibhausgasen und insbesondere
Kohlendioxid in der Atmosphäre. Der Schutz der Meere wird daher entscheidend
davon abhängen, ob der Anstieg von Kohlendioxid rechtzeitig gestoppt
werden kann. Der WBGU betont, dass rasches Handeln notwendig ist: wegen
der erheblichen Verzögerungseffekte bestimmt das heutige Verhalten
der Menschheit den Zustand der Weltmeere für viele Jahrhunderte.
Die Meere werden saurer
Das durch menschliche Aktivitäten freigesetzte Kohlendioxid verändert
nicht nur die Strahlungsbilanz der Atmosphäre und treibt damit den
Klimawandel an. Es löst sich darüber hinaus direkt im Meerwasser.
Dadurch kommt es zu einer schon heute feststellbaren raschen Versauerung
der Meere. Ohne Gegenmaßnahmen könnte sie schon in diesem Jahrhundert
ein Ausmaß erreichen, wie es wahrscheinlich seit vielen Jahrmillionen
nicht vorgekommen ist. Dieser Vorgang wird zudem über einen sehr
langen Zeitraum unumkehrbar sein. Durch die Versauerung sind besonders
kalkbildende Meeresorganismen (z. B. Korallen) bedroht, die eine wichtige
Funktion für die Nahrungsnetze im Meer und die globalen Stoffkreisläufe
haben.
Die Meere werden wärmer, das Meereis schmilzt
Durch die Erwärmung des Meerwassers werden zahlreiche Meeresökosysteme
und Fischbestände bedroht. Diese Entwicklung birgt unkalkulierbare
Risiken, beispielsweise für die Ernährung der Menschheit: Etwa
15% des global konsumierten tierischen Eiweißes stammen vom Fisch.
Eine der sichtbarsten Folgen des Temperaturanstiegs ist der Rückgang
des arktischen Meereises. Die Ausdehnung der Eisdecke im Sommer hat in
den vergangenen 30 Jahren um etwa 20% abgenommen. Ohne Klimaschutzmaßnahmen
dürfte der arktische Ozean gegen Ende des 21. Jahrhunderts im Sommer
praktisch eisfrei sein, mit weit reichenden Folgen für das globale
Klimageschehen.
Die Zerstörungskraft von Wirbelstürmen nimmt zu
Beobachtungen und Modellrechnungen deuten darauf hin, dass die Klimaerwärmung
zwar nicht die Anzahl tropischer Wirbelstürme erhöht, wohl aber
deren Zerstörungskraft. Schon für die bisherige Erwärmung
der tropischen Meerestemperatur um nur etwa ein halbes Grad Celsius wurde
eine Erhöhung der Energie der Hurrikane um 70% beobachtet.
Der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich
Durch das Abschmelzen von Inlandgletschern und kontinentalen Eisschilden
sowie durch die Ausdehnung des Meerwassers als direkte Folge der Erwärmung
steigt der Meeresspiegel an. Im 20. Jahrhundert erhöhte sich der
Meeresspiegel global um 1,5–2 Zentimeter pro Jahrzehnt. Satellitenmessungen
belegen für das vergangene Jahrzehnt einen Anstieg von sogar 3 Zentimetern.
Steigt der Meeresspiegel um mehr als 1 Meter gegenüber dem vorindustriellen
Wert, sieht der WBGU die Anpassungsfähigkeit von Küstengesellschaften
überfordert.
Der WBGU empfiehlt: Versauerung und Temperaturanstieg begrenzen
Maßnahmen zur Anpassung können nur erfolgreich sein, wenn der
Meeresspiegelanstieg sowie die Erwärmung und Versauerung der Meere
auf ein tolerables Maß begrenzt werden. Dies kann nur durch ehrgeizigen
Klimaschutz geschehen. Die vom WBGU bereits früher empfohlene Begrenzung
des Anstiegs der globalen Mitteltemperatur auf höchstens 2 Grad Celsius
gegenüber dem vorindustriellen Wert ist auch zum Schutz der Meere
erforderlich. Um die Versauerung zu begrenzen, ist sicherzustellen, dass
nicht nur die Treibhausgase insgesamt reduziert werden, sondern dass insbesondere
der Kohlendioxidausstoß ausreichend gemindert wird. Der WBGU hält
es deshalb für notwendig, die globalen anthropogenen Treibhausgasemissionen
bis 2050 gegenüber 1990 in etwa zu halbieren.
Der WBGU empfiehlt: Widerstandsfähigkeit von Meeresökosystemen
stärken
Um die Widerstandsfähigkeit der Meeresökosysteme gegenüber
höheren Meerestemperaturen und Versauerung zu stärken, müssen
die Meeresressourcen nachhaltig bewirtschaftet werden. Insbesondere ist
die Überfischung zu stoppen. Außerdem empfiehlt der WBGU, mindestens
20–30% der globalen Meeresfläche als Schutzgebiet auszuweisen.
International bereits vereinbarte Ziele, wie beispielsweise auf dem Weltgipfel
für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, müssen umgesetzt
werden und die Regelungslücke für die Hohe See ist durch ein
entsprechendes Abkommen zu schließen.
Der
WBGU empfiehlt: Neue Strategien für den Küstenschutz entwickeln
Etwa jeder fünfte Mensch lebt weniger als 30 Kilometer vom Meer entfernt.
Viele dieser Menschen sind unmittelbar durch Meeresspiegelanstieg und
Wirbelstürme bedroht. Küstenschutz wird damit zu einer großen
gesellschaftlichen Herausforderung, nicht zuletzt auch in finanzieller
Hinsicht. Nationale und internationale Strategien für Schutz und
Anpassung müssen weiterentwickelt und harmonisiert werden. Dies schließt
auch Pläne für einen qualifizierten Rückzug aus gefährdeten
Gebieten ein. In den Entwicklungsländern ist die Finanzierung mit
Hilfe bestehender und innovativer Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise
Mikroversicherungen, sicherzustellen.
Der
WBGU empfiehlt: Meeresflüchtlingen Rechtssicherheit geben
Im Völkerrecht gibt es derzeit weder eine Verpflichtung zur Aufnahme
von Menschen, die aufgrund des Klimawandels Küstengebiete oder Inseln
verlassen müssen, noch ist die Kostenfrage geregelt. Langfristig
wäre eine Quotierung vorstellbar, bei der Staaten entsprechend ihrer
Treibhausgasemissionen Verantwortung für die Flüchtlinge übernehmen
müssten. Notwendig sind daher entsprechende internationale Abkommen
einschließlich der Einrichtung von Kompensationsfonds für internationale
Ausgleichszahlungen.
Der
WBGU empfiehlt: Speicherung von Kohlendioxid nur als Übergangslösung
einsetzen
Zur Emissionsminderung kann Kohlendioxid bei der Energieerzeugung abgeschieden
und in geologischen Formationen an Land oder unter dem Meeresboden eingelagert
werden. Diskutiert wird auch eine Einbringung in die Tiefsee. Da Letzteres
jedoch keine dauerhafte Speicherung ist und das Risiko ökologischer
Schäden in der Tiefsee birgt, empfiehlt der WBGU, die Einbringung
von Kohlendioxid in das Meerwasser generell zu untersagen. Die Einlagerung
von Kohlendioxid in geologische Formationen unter dem Meeresboden kann
hingegen eine Übergangslösung für den Klimaschutz sein,
mit der nachhaltigere Maßnahmen – wie die Erhöhung der
Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien – ergänzt
werden können. Eine Genehmigung sollte jedoch nur dann erteilt werden,
wenn die Speicherung umweltverträglich und für mindestens 10.000
Jahre gesichert ist.

Übergabe
des Sondergutachtens
Personen
vlnr: Prof. Dr. Schellnhuber, Staatssekretär
Michael Müller (BMU), Staatssekretär
Thomas Rachel (BMBF), Prof. Dr. Rahmstorf, Prof. Dr. Schulz-Baldes, Prof. Dr. Messner,
Prof. Dr. Schmid.
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Geschäftsstelle
WBGU
Reichpietschufer 60-62, 8. OG
10785 Berlin
Tel. 030 263948
12
Fax 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Diese Presseerklärung
und alle Gutachten können im Volltext aus dem Internet bezogen werden (http://www.wbgu.de/).
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