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SONDERGUTACHTEN
2006 KAPITEL 3
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Meeresspiegelanstieg,
Hurrikane und Gefährdung der Küsten
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| Mechanismus | Anstieg in m |
| Thermische Ausdehnung | 0,4–0,9 |
| Gebirgsgletscher | 0,2–0,4 |
| Grönland | 0,9–1,8 |
| Westantarktis | 1–2 |
| Summe | 2,5–5,1 |
Tabelle
3.1-1
Geschätzter globaler Meeresspiegelanstieg bis zum Jahr 2300 bei
einer auf 3 °C begrenzten globalen Erwärmung (Erläuterung
im Text).
Quelle: WBGU
Es stellt
sich die Frage, ob diese Zahlen konsistent sind mit der heute beobachteten
Anstiegsrate von 3 cm pro Jahrzehnt. Aufgrund der Trägheit und
Nichtlinearität und des erst langsam anlaufenden Anstiegs lässt
sich dies noch nicht beantworten. Bei der heute gemessenen Anstiegsrate
würde sich bis 2300 nur knapp 1 m Meeresspiegelanstieg ergeben.
Der jetzige Anstieg ist jedoch eine Reaktion auf nur 0,7 °C globale
Erwärmung. Eine vierfach schnellere Anstiegsrate ist bei 3 °C
Erwärmung daher plausibel und wäre konsistent mit dem oben
abgeschätzten Bereich.
Diese
grobe Überschlagsrechnung, die kein Worst-Case-Szenario darstellt,
zeigt das Gefährdungspotenzial durch den Meeresspiegelanstieg
auf, der sich als eine der schwerwiegendsten Folgen der globalen Erwärmung
erweisen könnte. Genauere und besser abgesicherte Abschätzungen
sind daher dringend erforderlich. Forschungsbedarf besteht hier vor
allem bei der Dynamik der Kontinentaleismassen und der Dynamik der
Ozeane (insbesondere deren Vermischung), um die Unsicherheit in der
thermischen Ausdehnung zu reduzieren (Kap. 3.5).
3.1.2 Verstärkung tropischer Wirbelstürme
Meeresbezogene
Folgen des Klimawandels bedrohen Menschen und Ökosysteme nicht
nur durch den Anstieg des Meeresspiegels sondern auch durch Wetterextremereignisse
wie tropische Wirbelstürme. Die Hurrikansaison 2005 hat eine
Reihe von Rekorden gebrochen: Noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen
im Jahr 1851 gab es im Atlantik so viele tropische Wirbelstürme
(27, sechs mehr als der bisherige Rekord), noch nie wuchsen so viele
zur vollen Stärke heran (15, vier mehr als der frühere Rekord),
und noch nie gab es gleich drei Hurrikane der schlimmsten Kategorie
5. Noch nie wurde ein derart intensiver Hurrikan gemessen wie Wilma,
mit nur 882 mb Zentraldruck am 19. Oktober 2005. Und mit Vince entstand
erstmals ein Tropensturm nahe an Europa; er entwickelte sich bei Madeira
am 9. Oktober 2005 zum Hurrikan und traf in abgeschwächter Form
in Spanien auf Land.
Bereits
die Hurrikansaison 2004 war außergewöhnlich. Erstmals wurde
Florida von vier Hurrikanen in einem Jahr heimgesucht, und erstmals
wurde Japan von zehn Taifunen getroffen, wie die Hurrikane im Pazifik
genannt werden. Für die Klimatologen noch interessanter war die
Tatsache, dass im März 2004 erstmals ein Hurrikan im Südatlantik
entstand: Catarina. Er bildete sich in einem Gebiet vor der brasilianischen
Küste, wo eine Simulationsrechnung des britischen Hadley Centre
zuvor die Entstehung von Hurrikanen durch die globale Erwärmung
vorhergesagt hatte (Met Office, 2006).
Es
stellt sich die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen globaler
Erwärmung und Hurrikanen gibt. Die zentrale Aussage dazu im letzten
IPCC-Bericht lautete, dass eine Zunahme in der Anzahl tropischer Wirbelstürme
durch die globale Erwärmung nicht zu erwarten ist, und dass Beobachtungsdaten
auch keinen signifikanten Trend in der Anzahl dieser Stürme zeigen.
Seit diesem IPCC-Bericht hat es eine Reihe neuer Forschungsarbeiten
zum Thema gegeben. Sie widersprechen zwar nicht der genannten IPCC-Aussage,
werfen aber dennoch ein ganz neues Licht auf die obige Frage, indem
nicht mehr die Anzahl der Tropenstürme im Mittelpunkt des Interesses
steht, sondern deren Stärke. Beides wird durch unterschiedliche
Faktoren bestimmt. Tropenstürme
entstehen aus einer kleinen Störung (etwa einem Gewitter) über
dem tropischen Ozean. Im Atlantik hat diese Störung ihren Ursprung
oft auf dem afrikanischen Kontinent. Was die Häufigkeit solcher
„Keimzellen“ für Wirbelstürme steuert, ist bisher
ungenügend verstanden. Für einen direkten Einfluss der globalen
Erwärmung auf diesen Prozess gibt es aber keine Hinweise.
Die weitere Entwicklung eines Tropensturms, nachdem er einmal entstanden
ist, wird dagegen stark von seinem Umfeld bestimmt, d. h. von den
Meerestemperaturen und der atmosphärischen Zirkulation. Insbesondere
die Meerestemperaturen sind dabei von der anthropogenen Erwärmung
betroffen. Ob
die atmosphärische Zirkulation sich durch die Erwärmung
ebenfalls verändert, und inwieweit dies die Entwicklung von Hurrikanen
fördert oder hemmt, ist noch unklar. Hier ist man auf Simulationen
mit globalen Modellen angewiesen, die jedoch bei der Auflösung
von Hurrikanen noch Schwächen haben. Durch Messdaten gut belegt
ist dagegen:
1. Wärmere Meerestemperaturen führen zu stärkeren Hurrikanen mit mehr Niederschlägen.
2. Die Meerestemperaturen in den Tropen in der relevanten Saison (etwa Juni–November) haben zugenommen und sind in den letzten Jahren sowohl im Atlantik als auch im Pazifik auf dem höchsten Stand seit Beginn der Messreihen, die (wenn auch mit abnehmender Qualität) bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen.
3. Die Energie von Hurrikanen hat sowohl im Atlantik als auch im Pazifik zugenommen, auf Höchstwerte seit Beginn zuverlässiger Daten in den 1950er Jahren. Während die Gesamtzahl der Tropenstürme sich kaum verändert hat, hat die Anzahl der besonders schweren Hurrikane (Kategorie 4 und 5) deutlich zugenommen.
Der
erste Punkt ist theoretisch gut untermauert: Warme Meerestemperaturen
sind eine Energiequelle für Hurrikane, daher sind sie ein tropisches
Phänomen. Dies wird in den Vorhersagen des National Hurricane
Center routinemäßig genutzt. Emanuel (2005) hat diesen
Zusammenhang anhand der Messdaten seit 1950 belegt. Dabei definierte
er einen Index für die Stärke der Hurrikane, den „Power
Dissipation Index“ (PDI), der dem Kubik der Windgeschwindigkeit
aufsummiert über die Ausdehnung und Dauer eines Hurrikans entspricht.
Eine Zunahme des PDI entsteht also durch stärkere, größere
oder länger andauernde Hurrikane. Der PDI kann als ein annäherndes
Maß für das Zerstörungspotenzial von Hurrikanen interpretiert
werden.
Abbildung
3.1-5 zeigt die Zunahme des PDI über die letzten Jahrzehnte im
Atlantik; eine ähnliche Entwicklung gibt es auch im Pazifik.
Neben dieser Zunahme ist auch der Zusammenhang mit der ebenfalls gezeigten
global gemittelten bodennahen Lufttemperatur deutlich erkennbar. Die
Zunahme des PDI mit der Temperatur ist in den Daten allerdings wesentlich
stärker, als es sich aus der Theorie der Hurrikanenergie herleiten
lässt. Diese Diskrepanz ist noch unverstanden. Eine denkbare
Hypothese ist, dass die warme Oberflächenschicht des Meeres dicker
geworden ist, so dass die für den Hurrikan zugängliche Wärmemenge
überproportional zur Temperatur gestiegen ist (Scharroo et al.,
2005).

Abbildung
3.1-5
Der Anstieg des globalen Meeresspiegels aus
Satellitenmessungen (obere Linie, mit ihrem linearen Trend) sowie
die Projektionen des IPCC (2001a) mit ihrem Unsicherheitsbereich.
Quelle: Cazenave und Nerem, 2004
Eine
andere Studie (Webster et al., 2005) hat unter Verwendung von Satellitendaten
gezeigt, dass sich die Anzahl von Hurrikanen der Kategorien 4 und
5 seit 1970 global (also im Pazifik, Atlantik und Indik) nahezu verdoppelt
hat – dies obwohl die Gesamtzahl der Tropenstürme in diesem
Zeitraum keinen signifikanten Trend aufweist. Dieses Ergebnis bestätigt
nochmals die Aussage des IPCC (2001a), wonach die Anzahl sich nicht
verändert, und von Emanuel (2005), wonach die Stärke zunimmt.
Eine
Arbeitsgruppe in Princeton hat in mehreren Studien untersucht, wie
sich die globale Erwärmung in einem der Hurrikanmodelle auswirkt,
die regelmäßig für die Vorhersagen des National Hurricane
Center eingesetzt werden (Knutson und Tuleya, 2004). Dazu wurde das
Modell mit Randbedingungen aus mehreren globalen Klimamodellen betrieben,
jeweils für das heutige Klima und für ein Erwärmungsszenario.
Die Häufigkeitsverteilung der Hurrikane verschob sich dabei deutlich
in Richtung auf die stärkeren Stürme – Hurrikane der
stärksten Kategorie 5 traten in dem Erwärmungsszenario sogar
dreimal häufiger auf als im Kontrollklima. Da die globalen Klimamodelle
selbst bisher keine ausreichende Auflösung haben, um Hurrikane
gut zu beschreiben, ist diese Studie mit einem regionalen, hoch auflösenden
Vorhersagemodell die bisher aussagekräftigste Simulationsrechnung
zur künftigen Entwicklung dieser Stürme.
Theorie,
Beobachtungsdaten und Modellrechnungen sprechen daher dafür,
dass eine Klimaerwärmung zu stärkeren Hurrikanen führt.
Dabei ist der in den Messdaten gefundene Effekt noch stärker
als theoretisch erwartet. Bei einer Erwärmung der tropischen
Meerestemperatur um lediglich 0,5 °C hat die Hurrikanenergie in
den letzten Jahrzehnten global um 70 % zugenommen, im Atlantik sogar
noch mehr (Emanuel, 2005). Eine neue Datenanalyse bestätigt zudem,
dass der Temperaturanstieg der Hauptgrund für diese beobachtete
Energiezunahme ist, andere Faktoren spielen eine untergeordnete Rolle
(Hoyos et al., 2006).
Dennoch
gibt es in den USA einige Hurrikanforscher, die das extreme Jahr 2005
allein auf einen natürlichen Zyklus zurückführen, und
zwar auf eine Schwankung der in Kapitel 2.1.3 diskutierten Atlantikströmung
(der „thermohalinen Zirkulation“). Dies ist bisher auch
die Position des National Hurricane Center der USA. Diese Hurrikanforscher
lehnen übrigens nicht den Zusammenhang zwischen höheren
Temperaturen und stärkeren Hurrikanen ab, sondern sie bestreiten,
dass die Erwärmung selbst anthropogen ist; einige von ihnen bestreiten
sogar generell den anthropogenen Klimawandel. Zu dieser Frage werden
in naher Zukunft einige Studien erscheinen, die den anthropogenen
Anteil an den erhöhten Atlantiktemperaturen genauer analysieren.
Ein
natürlicher Zyklus könnte, zusätzlich zur globalen
Erwärmung, im Atlantik in der Tat zu dem schlimmen Jahr 2005
beigetragen haben. Ein solcher Zyklus kann aber weder erklären,
wieso die Temperaturen jetzt höher sind als je zuvor seit Beginn
der Messungen (und als im letzten Maximum dieses Zyklus um 1950),
noch kann er den Anstieg im Pazifik erklären – auch dort,
wo die Mehrzahl der Tropenstürme auftritt, zeigt ihre Energie
seit Jahrzehnten einen Aufwärtstrend. Zudem liegt die beobachtete
Temperaturentwicklung im tropischen Atlantik im Rahmen der globalen
Erwärmungstrends (Abb. 3.1-5, 2.1-1 und 2.1-2) und ist konsistent
mit dem, was Modellrechnungen als Folge der anthropogenen Emissionen
ergeben.
Zusammenfassend
lässt sich sagen: Unter Hurrikanexperten (die meist aus der Wettervorhersage
und nicht aus der Klimaforschung kommen) besteht ein Konsens, dass
wärmere Meerestemperaturen die Tropenstürme verstärken.
Unter Klimaexperten besteht ein Konsens, dass die anthropogene Erwärmung
wesentlich zur beobachteten Erwärmung der tropischen Ozeane beigetragen
hat. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen globaler Erwärmung
und stärkeren Hurrikanen ist damit zwar noch nicht bewiesen und
bedarf weiterer Erforschung, er muss jedoch beim gegenwärtigen
Wissensstand als sehr wahrscheinlich gelten.
3.2 Auswirkungen
auf Küstengebiete
Die Folgen des Klimawandels, sei es in Form eines Meeresspiegelanstiegs
oder vermehrten und stärkeren Wetterextremen, werden die zukünftige
Entwicklung von Küstenregionen direkt beeinflussen. Die Länge
der weltweiten Küstenlinien (ohne Berücksichtigung kleiner
Verästelungen von weniger als einigen km) hat eine Größenordnung
von etwa 1 Mio. km. Küstenregionen sind für die Menschheit
von herausragender Bedeutung. Sie bieten Siedlungsräume, sind Zentren
wirtschaftlicher Aktivitäten (Turner et al., 1996) und beherbergen
nicht zuletzt ein reiches Vorkommen an biologischer Vielfalt.
Momentan
lassen sich die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels, wie z.
B. Umfang und Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs, noch nicht
genau voraussagen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die Gefährdung
von Küstengebieten deutlich zunehmen wird und damit die Anzahl
der vom Klimawandel betroffenen Menschen. Dies ergibt sich bereits aus
der Tatsache, dass sich menschliche Siedlungen häufig in Küstennähe
befinden. Acht der zehn größten Städte der Welt liegen
heute an Küsten (UN, 2004), und Schätzungen zufolge leben
21 % der Weltbevölkerung weniger als 30 km vom Meer entfernt (Cohen
et al., 1997; Gommes et al., 1998). Die große Attraktivität
von Küstenregionen spiegelt sich auch in den hohen Wachstumsraten
der dortigen Bevölkerung wider, welche etwa das Doppelte des globalen
Durchschnitts betragen (Bijlsma et al., 1996). Die weltweiten Urbanisierungstendenzen
werden diese Entwicklung in Zukunft noch verstärken. Bis 2030 könnten
ungefähr 50 % der Weltbevölkerung innerhalb 100 km Entfernung
von der Küste leben (Small und Nicholls, 2003).
Wie
sich der Meeresspiegelanstieg und klimawandelbedingte Wetterextreme
auf Küstengebiete und auf Menschen auswirken werden, hängt
in erster Linie von der Art und Anzahl der betroffenen natürlichen
und sozialen Systeme ab. Zu den natürlichen Systemen werden vor
allem Flussdeltas, tiefliegende Küstenebenen, Koralleninseln und
Atolle, Barriere-Inseln und Lagunen, Strände, Küstenfeuchtgebiete
und Ästuare gehören (IPCC, 2001b). Im Folgenden wird genauer
untersucht, welche naturräumlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen
zu erwarten sind und inwieweit eine Gefährdung für den Menschen
besteht.
3.2.1 Naturräumliche Effekte
3.2.1.1 Überflutungen
aufgrund des Meeresspiegelanstiegs
Durch den Anstieg des mittleren Meeresspiegels wird es in einigen Regionen
der Erde zur Überflutung von Küstengebieten und Inselgruppen
kommen. Mit Überflutung wird hier eine dauerhafte Wasserbedeckung
von Landflächen bezeichnet (im Gegensatz zu einer vorübergehenden,
eher episodenhaften Überschwemmung). Ohne Gegenmaßnahmen
wäre der endgültige Verlust dieser Landflächen die Folge.
Um
die Größe der insgesamt vom Meeresspiegelanstieg gefährdeten
Regionen abschätzen zu können, haben Brooks et al. (2006)
Daten über die globale Landflächenverteilung in Abhängigkeit
von der Höhe über dem Meeresspiegel zusammengestellt. Abbildung
3.2-1 zeigt, dass große Gebiete innerhalb des 1-m-Bereichs über
der heutigen mittleren Hochwasserlinie liegen. Oberhalb der 1-m-Linie
steigt die Landflächenverteilung als eine nahezu lineare Funktion
der Höhe über der mittleren Hochwasserlinie an. Bei 20 m Höhe
über dem Meeresspiegel wären bereits insgesamt 8 Mio. km2
betroffen.

Abbildung
3.2-1
Verteilung von Landfläche,
ohne Antarktis, als Funktion der Höhe über der mittleren Hochwasserlinie
(MHWL).
Quelle: ISciences, 2003
Zur Illustration der räumlichen Verteilung dieser Landflächen
werden Beispiele von Gebieten gezeigt, die unterhalb von 2 m bzw. 20
m über dem Meeresniveau liegen. Ein Anstieg von 20 m (Abb. 3.2-2)
entspricht einem Extremszenario, das sich durch die anthropogene Erwärmung
über einen Zeithorizont von rund 1.000 Jahren ergeben könnte,
falls die Eismassen in Grönland und der Westantarktis weitestgehend
abschmelzen sollten (Kap. 3.1.1). Beim Meeresspiegelanstieg müssen
derart lange Zeiträume berücksichtigt werden, weil die relevanten
Prozesse, wie das Abschmelzen von Eisschilden und die Durchmischung
der Ozeane, langsame geophysikalische Vorgänge sind. Aufgrund der
physikalischen Trägheiten im System Meer werden diese Prozesse
auch nach einer Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen und des
Oberflächenklimas erst viele Jahrhunderte später zum Stillstand
kommen.

Abbildung
3.2-2
Küstengebiete in Europa, Teilen Westasiens
und Nordafrikas. Rot gefärbt sind Landgebiete, die niedriger als
20 m über dem gegenwärtigen mittleren Meeresspiegel liegen
(ohne Berücksichtigung von künftigen Küstenschutzmaßnahmen).
Quelle: Brooks et al., 2006
Die besonders
bedrohten Gebiete in Europa bei 20 m Anstieg umfassen vor allem den
Osten Englands, das Delta des Po in Norditalien und den Küstenstreifen,
der sich von Belgien durch die Niederlande, den Nordwesten Deutschlands
bis ins westliche und nördliche Dänemark zieht (Abb. 3.2-2).
Ein Anstieg von 2 m (Abb. 3.2-3 und 3.2-4) könnte im kommenden
Jahrhundert eintreten. Zur Veranschaulichung der Auswirkungen eines
Meeresspiegelanstiegs von 2 m zeigt Abbildung 3.2-3 Gebiete an der Nordsee
und nordeuropäischen Küsten. Da sich diese Art der Darstellung
auf die absolute Höhe über dem Meeresspiegel bezieht, schließt
sie auch Bereiche ein, die derzeit bereits von Deichen geschützt
werden. Schon heute liegen einige dicht besiedelte Gebiete in den Niederlanden,
England, Deutschland und Italien unterhalb des normalen Hochwasserpegels
(EEA, 2005). Für diese Gebiete ist der Meeresspiegelanstieg besonders
bedrohlich. Hier erhält die Frage der Veränderungsgeschwindigkeit
zusätzliche Bedeutung, weil ein schnellerer Anstieg die Umsetzung
gesellschaftlicher Anpassungsstrategien erschweren könnte (Brooks
et al., 2006).

Abbildung
3.2-3
Küstengebiete entlang der Nordsee. Rot gefärbt
sind Landgebiete, die niedriger als 2 m über dem gegenwärtigen
mittleren Meeresspiegel liegen (ohne Berücksichtigung von künftigen
Küstenschutzmaßnahmen).
Quelle: Brooks et al., 2006
In Asien wäre bei einem Meeresspiegelanstieg von 2 m (Abb. 3.2-4) beispielsweise das dicht bevölkerte Flussdelta von Ganges-Brahmaputra-Meghna betroffen, mit einem Netzwerk von 230 Flüssen. Das gesamte Flussgebiet umfasst eine Fläche von 175 Mio. ha und erstreckt sich von Indien und Bangladesh bis nach Nepal, China und Bhutan (Mirza et al., 2003). Derzeit leben ungefähr 129 Mio. Menschen in diesem Flussdelta (Woodroffe et al., 2006), wovon ein Großteil heute noch in ländlichen Gebieten siedelt. Mit Dhaka und Kolkata (früher Kalkutta) gibt es hier bereits zwei schnell wachsende Megastädte, also Städte mit mehr als 10 Mio. Einwohnern.

Abbildung
3.2-4
Küstengebiete entlang des Golf von Bengalen
und im Ganges-Brahmaputra-Meghna-Flussdelta. Rot gefärbt sind Landgebiete,
die niedriger als 2 m über dem gegenwärtigen mittleren Meeresspiegel
liegen (ohne Berücksichtigung von künftigen Küstenschutzmaßnahmen).
Quelle: Brooks et al., 2006
3.2.1.2 Überschwemmungen
aufgrund von Sturmfluten
In den meisten Fällen dürften die schwersten Folgen des Meeresspiegelanstiegs
nicht im sehr langsamen Ansteigen des mittleren Wasserstandes bestehen,
sondern im vermehrten Auftreten von Sturmfluten.
Das Entstehen von Sturmfluten wird oft durch das Zusammenspiel von Sturmsystemen
und Gezeiten bedingt. Wenn bei Flut Stürme das Wasser auf die Küste
drücken, kann dies zu Überschwemmungen großer Landstriche
führen. Vor
allem in Flussmündungen kann so landeinwärts über große
Distanzen Schaden angerichtet werden (SwissRe, 1998). Mit dem Begriff
Überschwemmung wird hier eine zeitlich begrenzte, teilweise oder
vollständige Wasserbedeckung normalerweise trockener Gebiete beschrieben.
Diese kann sowohl dadurch verursacht werden, dass oberirdische (stehende
oder fließende) Gewässer über die Ufer treten, als auch
durch die Folgen von Starkniederschlägen (Münchener Rück,
1997).
Durch
einen Meeresspiegelanstieg wird die Exposition von Küstenbewohnern
gegenüber Sturmfluten und Sturmwellen und damit das Überschwemmungsrisiko
steigen. Die Zerstörungskraft derartiger Wetterextreme erhöht
sich als direkte Konsequenz des Meeresspiegelanstiegs (Jimenez und Sanchez-Arcilla,
1997). Höhere Wellen werden leichter die ursprüngliche Küstenlinie
erreichen und auch weiter landeinwärts vordringen. Bereits die
Wasserstände des 2-m-Szenarios übersteigen die Normen heute
zugelassener Küstenschutzbauten. Obwohl Großbritannien beispielsweise
Schutzstrukturen besitzt, die die Wellenhöhe in Küstennähe
reduzieren, bleibt es fraglich, ob diese Maßnahmen auch einen
langfristigen Schutz gewähren können, wenn also die Ausnahmesituation
zum Normalfall wird. Sollten sich Wassertiefen ändern oder Uferregionen
steiler werden, was einen direkten Energiezuwachs der an Land kommenden
Wellen zur Folge hätte, dann wären die heutigen Konstruktionen
als Küstenschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend (Burgess
und Townend, 2004).
Weitere
Faktoren könnten das Risiko von Überschwemmungen signifikant
erhöhen: Durch den Klimawandel bedingte Änderungen ozeanischer
und atmosphärischer Zirkulationsmuster können Stürme
und ihr Zerstörungspotenzial regional und lokal beeinflussen. So
wird beispielsweise mit einer Zunahme der Stärke von tropischen
Wirbelstürmen gerechnet (Kap. 3.1.2). Außerdem könnte
die Klimaerwärmung zu einer Intensivierung des Wasserkreislaufs
beitragen, was einen Anstieg in der Häufigkeit und Intensität
von Extremniederschlägen wahrscheinlich macht (IPCC, 2001a).
Entscheidend
für die Folgen den Meeresspiegelanstiegs ist also weniger, wieviel
höher der mittlere Wasserstand liegt, sondern wie häufig bestimmte
Höchststände während Sturmfluten erreicht werden. Dies
kann man aus einem Vergleich des erwarteten mittleren Anstiegs mit der
Statistik vergangener Sturmfluten abschätzen. Demnach könnten
sich die Wiederkehrperioden, d. h. die Zeitintervalle zwischen bestimmten
kritischen Pegelständen, in Zukunft stark reduzieren (Lowe et al.,
2001). So zeigt ein Modell des Hadley Centre für eine Region im
Osten Englands, das auf der Kombination von meteorologischen Daten und
einem angenommenen Meeresspiegelanstieg von 0,5 m bis 2100 basiert,
eine Verkürzung der Wiederkehrperioden von Wasserstandshöchstwerten
von 500 auf 12 Jahre (Lowe et al., 2001). Ähnliche Trends, beruhend
auf verschiedenen Klimaszenarien, wurden für den Großraum
von New York City berechnet. Demnach dürfte sich die Wiederkehrperiode
einer Jahrhunderflut in den 2080er Jahren bei einem Meeresspiegelanstieg
von 24–95 cm auf 4–60 Jahre verkürzen (Gornitz et al.,
2002; Kap. 3.3). Bei zu kurzen Wiederkehrperioden von destruktiven Extremereignissen
wäre ein Wiederaufbau geschädigter Infrastruktur nicht mehr
sinnvoll; sie müsste aufgegeben werden.
Landnutzungsänderungen wie Rodung von Wäldern, Urbanisierung
und die Beseitigung von Schwemmlandebenen und Feuchtgebieten, können
das Risiko von Überschwemmungen zusätzlich erhöhen, indem
sie beispielsweise die Wasserspeicherkapazität von Böden verringern
(Kundzewicz und Schellnhuber, 2004). Begradigte oder zugebaute Flüsse
ohne naturnahe Wälder und Feuchtgebiete haben in Extremsituationen
weniger Pufferkapazitäten. Oft entscheidet das durch wasserbauliche
Maßnahmen beeinflusste Strömungs- und Sedimentationsverhalten
von Flüssen, ob unwetterbedingte Überschwemmungsrisiken verstärkt
oder aber abgeschwächt werden.
3.2.1.3 Erosion
von Küsten
Im Gegensatz zu Überschwemmungen, die eher seltene Ereignisse mit
teilweise katastrophalen Folgen sind, stellt Erosion einen episodisch
auftretenden Prozess dar (Hall et al., 2002). Während des Erosionsvorgangs
tragen Wellen Feststoffe wie Sand, Schlamm und Gestein von der Küste
ab und lagern sie größtenteils an anderen Abschnitten wieder
an. Ein Anstieg des Meeresspiegels könnte diese Erosionsprozesse
beschleunigen (Zhang et al., 2004; Stive, 2004). Vor allem bei einem
geringen Anstieg dürfte die Bedeutung der Erosion im Vergleich
zu Überflutungen größer ausfallen (Smith und Lazo, 2001).
Die
Erosionsraten hängen dabei von den lokalen Gegebenheiten ab. Sollte
es zur Unterspülung und dem darauf folgenden Einsturz von Steilküsten
oder Küstenschutzstrukturen kommen, kann Erosion eine ernstzunehmende
Gefahr darstellen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig anzumerken,
dass vor allem die Anstiegsraten des Meeresspiegels für die Veränderung
der Küstenmorphologie relevant sind. Wenn Sedimentationsraten mit
denen des Meeresspiegelanstiegs Schritt halten können, kann sich
ein neues Gleichgewicht einstellen und auf die Entwicklung des Küstenverlaufs
stabilisierend auswirken. Sedimentationsprozesse haben so seit Beginn
des Holozäns zur Küstenentwicklung beigetragen und vor allem
während der Überflutung von Flussdeltas die Erhaltung von
Landfläche gesichert (Brooks et al., 2006). Sollte sich der Meeresspiegelanstieg
allerdings so stark beschleunigen, dass sich kein neues Gleichgewicht
ausbilden kann oder sollten Sedimentationsraten durch Managementmaßnahmen
deutlich reduziert werden, dann wird der Verlust von Küstenstreifen
wahrscheinlich. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Nil, wo die
Sedimentationsraten vor allem durch den Bau des Assuan-Staudamms verringert
wurden, was zur Beschleunigung der durch Gezeiten verursachten Erosion
des nördlichen Nildeltas führte (Stanley und Warne, 1998).
Viele
Autoren, wie beispielsweise auch Zhang et al. (2004), beziehen sich
in ihren Prognosen über die durch Meeresspiegelanstieg bedingte
Erosion von Küstenbereichen auf die Bruun’sche Regel (Bruun,
1962). Diese besagt, dass Erosionsraten ungefähr 50–100-mal
höher als die relativen Anstiegsraten des Meeresspiegels sind,
d. h. ein Meeresspiegelanstieg von 1 m würde den Verlust eines
50–100 m breiten Küstenstreifens nach sich ziehen. Die Meinungen
über die allgemeine Anwendbarkeit der Bruun’schen Regel gehen
allerdings auseinander, weil diese auf der Annahme eines vereinfachten,
zweidimensionalen Systems und der Ausbildung eines Sedimentationsgleichgewichts
im Uferbereich beruht. Diese Voraussetzungen sind aber in realen Situationen
kaum vorzufinden. Es bleibt daher festzustellen, dass zur Abschätzung
der Folgen von Erosion auf den Küstenlinienverlauf aufwändigere
Modelle verwendet werden sollten, die beispielsweise auch Sedimenttransporte
entlang der Küste und Änderungen des Sedimentationsgleichgewichts,
wie sie bei einem Meeresspiegelanstieg wahrscheinlich werden, mit einbeziehen.
3.2.1.4 Auswirkungen
auf das Grundwasser
Der Meeresspiegelanstieg kann auch den Grundwasserspiegel einer Küstenregion
ansteigen lassen. Dies wird zum einen durch geographische Faktoren (z.
B. Höhe über dem Meeresspiegel), zum anderen durch geologische
Faktoren (z. B. Beschaffenheit von Gesteins- und Bodenschichten) bestimmt.
Vor allem in Flussdeltas könnte sich ein durch den Meeresspiegel
verursachter Anstieg des Grundwasserspiegels bis zu 20–50 km landeinwärts
bemerkbar machen. Diese Abschätzung beruht vor allem auf der Beobachtung,
dass Grundwasser entlang von Küsten oberhalb eines dichten, sich
landeinwärts bewegenden Salzwasserkeils fließt. Diese Balance
zwischen Süß- und Meerwasser wird physikalisch durch das
Verhältnis der unterschiedlichen Wasserdichten bestimmt. Durch
einen Anstieg des Meeresspiegels würde demzufolge auch das darüber
liegende Grundwasser ansteigen (Barlow, 2003). Dies kann Bodenvernässung
zur Folge haben. Dadurch entstehen nicht nur Auswirkungen auf die Süßwasserversorgung
einer Region, sondern auch auf die Landwirtschaft (Versalzungsgefahr),
die Stabilität von Fundamenten und die Sicherheit und das Funktionieren
von Entwässerungs- und anderen Untergrundsystemen wie U-Bahnen.
Zusätzlich
kann ein Anstieg des Meeresspiegels das Eindringen von Salzwasser in
Küstenaquifere fördern (Meerwasserintrusion). Sherif und Singh
(1999) sind in Modellsimulationen zu dem Ergebnis gekommen, dass ein
Anstieg von 0,5 m im Mittelmeer dazu führte, dass Salzwasser 9
km weit in die Küstenaquifere des Nildeltas eindränge. Bei
einem gleichen Anstieg wäre im Golf von Bengalen dagegen nur eine
Zone von 0,4 km landeinwärts betroffen. Dies hätte eine zunehmende
Versalzung des Grund- und Oberflächenwassers zur Folge, mit beträchtlichen
Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Trinkwasserversorgung. Das Eindringen
von Salzwasser in die Grundwasserspeicher von Küstenzonen ist bereits
heute weltweit zu beobachten, beispielsweise in China und Indien (Shah
et al., 2000). Durch die zunehmende Übernutzung von Süßwasservorräten
in den dicht besiedelten Küstenzonen kann dieser Vorgang noch erheblich
verstärkt werden.
Obwohl der Meeresspiegelanstieg die Versalzung von Trichtermündungen
von Flüssen und küstennahen Grundwasserreservoiren bewirken
kann, wird dieser Prozess noch durch eine Reihe anderer Faktoren bestimmt.
So kontrolliert auch das Abflussverhalten von Niederschlägen und
deren Beitrag zur Grundwassererneuerung die Meerwasserintrusion in Küstengebieten.
Dabei kann ein erhöhter Süßwasserabfluss der Meerwasserintrusion
entgegenwirken. Meerwasserintrusion hätte lang anhaltende Folgen.
Bis zur Einstellung eines auf den neuen Meeresspiegel abgestimmten Gleichgewichts
wird bei manchen dieser Aquifere Hunderte bis Tausende von Jahren dauern
(Barlow, 2003).
3.2.1.5 Biologische
Auswirkungen
Neben Temperaturanstieg und Versauerung ist der zu erwartende Meeresspiegelanstieg
ein wichtiger zusätzlicher Stressfaktor für die oft besonders
artenreichen terrestrischen Küstenökosysteme bzw. küstennahen
Ökosysteme. Zwei besonders relevante Ökosystemtypen sind Korallenriffe
(Kap. 2.4) und Mangrovenwälder, da sie nicht nur eine große
biologische Vielfalt aufweisen, sondern gleichzeitig eine wichtige Rolle
für den Küstenschutz spielen. Letzteres hat die Tsunami-Katastrophe
im Dezember 2004 im Indischen Ozean gezeigt: Die Flutwelle wurde an
Küsten mit intakten Korallenriffen und Mangrovenwäldern abgebremst,
so dass die Schäden dort weniger verheerend ausfielen (Fernando
and McCulley, 2005; Dahdouh-Guebas et al., 2005; Danielsen et al., 2005).
Wie
Korallenriffe auf den Meeresspiegelanstieg reagieren werden, kann aus
der Rekonstruktion der Vergangenheit oder mit Modellsimulationen abgeleitet
werden. Die Anpassungsfähigkeit von Korallen war in prähistorischer
Zeit sehr unterschiedlich ausgeprägt (Montaggioni, 2005). Das durchschnittliche
vertikale Wachstum der Korallenriffe seit der letzten Eiszeit wird mit
maximal 10 mm pro Jahr angegeben (IPCC, 2001b). Da die Wachstumsraten
der Korallen aber von vielen Faktoren beeinflusst werden (Kap. 2.4)
und Korallen in diesem Jahrhundert auch durch Erwärmung, Versauerung
und andere Umweltfaktoren beeinträchtigt werden, können kaum
Prognosen für die Anpassungsfähigkeit dieser Ökosysteme
in Hinblick auf den steigenden Wasserspiegel gemacht werden.
Etwa
8 % der weltweiten Küstenlinien werden heute von Mangroven gesäumt,
mehr als die Hälfte der Mangrovenwälder ist allerdings bereits
verschwunden (WRI, 2001). Der beobachtete Rückgang ist zum großen
Teil auf die veränderte Küstennutzung durch den Menschen zurückzuführen.
Dass auch der Meeresspiegelanstieg lokal einen Einfluss auf die Verbreitung
von Mangroven hat, zeigt eine Studie über die Veränderungen
von Mangrovengürteln im Amazonasgebiet (Cohen und Lara, 2003).
Der Anstieg des Meeresspiegels wird die küstennahen Mangrovengürtel
in Zukunft weiter landeinwärts drängen. Die Mangroven werden
allerdings nur dort überleben können, wo ihnen neben der intensiven
Landnutzung durch den Menschen genügend Raum gelassen wird. Für
die Bewahrung dieser wertvollen Ökosysteme ist es deshalb dringend
notwendig, Schutzgebiete zu erhalten oder neu zu schaffen, die eine
breite Pufferzone auf dem Festland einschließen. Nicholls (2004)
bewertete mit Hilfe des HadCM3-Modells die Sensibilität von Küstenregionen
gegenüber Überflutungen unter den verschiedenen SRES-Szenarien
(IPCC, 2000). Demnach hat der Meeresspiegelanstieg in jedem Szenario
den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Allerdings zeigt diese Studie
auch, dass die direkte durch den Menschen verursachte Zerstörung
von Feuchtgebieten die durch den Klimawandel bedingten Verluste übertreffen
kann.
Eine
zusätzliche Belastung für Küstenökosysteme sind
die durch den Meeresspiegelanstieg bedingten Änderungen des Tidenhubs
und der Hochwasserhöhe. Die Folge sind veränderte Wassertiefen,
Licht- und Temperaturverhältnisse, Strömungsgeschwindigkeiten
und eine Verschiebung der Süß- und Salzwasserverteilung.
Dies kann zu physiologischen Belastungen für einige Tier- und Pflanzenarten
führen und dadurch einen Habitatwechsel erfordern. Studien zeigen,
dass bereits geringe Meerwasserintrusionen in Küstenseen zu großen
Störungen in der Struktur und Vielfalt von Zooplanktonpopulationen
führen. Demzufolge können kleine Salinitätsänderungen
einen Rückgang in der Biodiversität von Küstenökosystemen
zur Folge haben (Schallenberg et al., 2003). Das Funktionieren und die
Erhaltung von Ökosystemen ist also nicht nur durch Überflutungen
aufgrund des Meeresspiegelanstiegs bedroht, sondern auch durch Änderungen
in der Häufigkeit und Stärke von Meerwasserintrusionen.
Ein neuartiges interaktives Werkzeug zur integrierten Analyse der Folgen
des Meeresspiegelanstiegs ist das DIVA-Modell (DINAS-COAST Consortium,
2004). Das Modell simuliert die Auswirkungen des lokalen Meeresspiegelanstiegs
(inklusive tektonischer Hebungen und Senkungen) auf die Ökosysteme
und Bevölkerung der Küstenregionen der Welt unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Anpassungsstrategien. Es beruht auf der Zerlegung
der weltweiten Küstenlinien in mehr als 10.000 nach morphologischen
und sozioökonomischen Gesichtspunkten homogene Segmente, einer
eigens entwickelten umfangreichen weltweiten Datenbank und einer Reihe
von gekoppelten Modulen. Für ein mittleres Anstiegsszenario des
Meeresspiegels um 50 cm bis zum Jahr 2100 ergibt das Modell einen Verlust
von mehr als der Hälfte der Süßwasserfeuchtgebiete im
Küstenbereich, etwa 20 % der Küstenwälder und einem Viertel
der Mangroven.
3.2.2 Gesellschaftliche Effekte
3.2.2.1 Auswirkungen auf den Menschen
Die Vielzahl der naturräumlichen Effekte des Meeresspiegelanstiegs wird Auswirkungen auf den Menschen und die für ihn lebensnotwendigen Systeme mit sich bringen. Es ist wahrscheinlich, dass sich einige dieser Effekte gegenseitig verstärken werden, wie z. B. Überschwemmungen und Erosionsereignisse. Für die Bewohner von Küstenregionen wird der Meeresspiegelanstieg daher die größte Herausforderung des globalen Klimawandels darstellen (IPCC, 2001b).
Das Ausmaß der klimabedingten Gefährdung wird außerdem davon bestimmt, inwieweit die Ökosysteme der betroffenen Küstenregionen vorgeschädigt sind. Bereits bestehende Umweltprobleme befinden sich häufig in Wechselwirkung mit den Auswirkungen des Klimawandels. Beispielsweise können Nutzungsänderungen (Entwaldung, Besiedlung usw.) in hydrologischen Einzugsgebieten oder die Degradation von Küstenökosystemen (Korallensterben durch Verschmutzung des Meerwassers, Abholzung von Mangrovenwäldern zur Gewinnung von Baumaterial und Flächen für Aquakulturanlagen usw.) die Gefahr von Überschwemmungen erhöhen. In Großstädten beobachtet man darüber hinaus, dass Landmassen teilweise bis unterhalb des Meeresspiegels absinken.
Die physische Auflast von Gebäuden und Infrastruktur trägt dazu ebenso bei wie eine intensiv urbane Wirtschaftsweise in Verbindung mit Grund-wasserentnahme, Kanalisierung und Bautätigkeit. Nicholls (1995) schätzt, dass derartige Absenkungsraten lokal im Extremfall bis zu 1 m pro Jahrzehnt betragen können. Durch den Meeresspiegelanstieg steigt das Überflutungsrisiko für diese Regionen dann zusätzlich. Die Überlagerung mehrerer Prozesse das Verschwinden natürlicher Barrieren, das Absinken von Landmassen bis unterhalb des Meeresspiegels und der Anstieg des Meeresspiegels als Folge des Klimawandels erhöht das Risiko für den Menschen (Nicholls, 2003).
Beruhend auf den Bevölkerungszahlen von 1995 leben derzeit 60 Mio. Menschen innerhalb der 1-m-Zone und 275 Mio. Menschen innerhalb der 5-m-Zone über dem mittleren Meeresspiegel. Wenn Prognosen über das Bevölkerungswachstum in diese Schätzungen einbezogen werden, steigen die Zahlen bis Ende des 21. Jahrhunderts auf 130 Mio. (1-m-Zone) bzw. 410 Mio. Menschen (5-m-Zone; Nicholls et al., 2005). Die neuere Studie von Brooks et al. (2006) kommt zu ähnlichen Ergebnissen (Abb. 3.2-5).

Abbildung 3.2-5
Bevölkerung, die im Jahr 1995 unterhalb einer bestimmten Höhe über der mittleren Hochwasserlinie (MHWL) lebte.
Quelle: Brooks et al., 2006
Wie die gefährdete Bevölkerung letztendlich mit den Herausforderungen eines beschleunigten Meeresspiegelanstiegs umgehen wird, stellt einen komplexen und dynamischen Prozess dar. Abwanderungen werden von der jeweiligen Situation vor Ort bestimmt und können von der geplanten Emigration, basierend auf Risikoabwägungen und ökonomischen Überlegungen, bis hin zu überstürzten Fluchtbewegungen infolge von Überschwemmungen, Sturmfluten oder plötzlichen Erosionsereignissen reichen. Aufgrund der wahrscheinlichen Zunahme von Wetterextremereignissen werden spontane Abwanderungen aufgrund von Katastrophen die geplanten Abwanderungen voraussichtlich zahlenmäßig übertreffen (Brooks et al., 2006). Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn durchgreifende Veränderungen der Landschaft eintreten und die Kosten zum Schutz der betroffenen Bevölkerung unverhältnismäßig hoch ansteigen. Menschen aus tiefliegenden Küstenregionen, vor allem Flussdeltas und kleinen Inselstaaten, sind diesbezüglich besonders bedroht (Nicholls, 2003). So zeigen Studien, dass ohne aufwändige Schutzmaßnahmen in den Verwaltungsbezirken Alexandria und Port Said in Ägypten bei einem Meeresspiegelanstieg von 0,5 m ungefähr 1,5 Mio. Menschen gefährdet sind (El-Raey et al., 1999). Für Europa wird geschätzt, dass bei einem Meeresspiegelanstieg um 1 m 13 Mio. Menschen bedroht wären (EEA, 2005).
Es gibt eine Reihe von Modellsimulationen, um die Zahl der von Überflutungen gefährdeten Menschen genauer abzuschätzen. Nicholls et al. (2006) simulierten beispielsweise mit Hilfe des FUND-Modells die Folgen eines Zerfalls des westantarktischen Eisschilds und des daraus resultierenden Meeresspiegelanstiegs von 5 m über einen Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahren, beginnend im Jahre 2030. Die Auswirkungen von Küstenschutzmaßnahmen wurden mit Kosten-Nutzen-Analysen evaluiert. In allen Szenarien erreichen erzwungene Abwanderungen zwischen 2030 und 2060 ihren Höhepunkt. Basierend auf der (extremen) Annahme eines schnellen Zerfalls des Eisschildes innerhalb von 100 Jahren werden insgesamt 15 Mio. Menschen zur Abwanderung gezwungen sein. Das Maximum der Abwanderung liegt bei 350.000 Menschen pro Jahr. Allerdings machen diese Zahlen nur 23 % der insgesamt gefährdeten Menschen aus, weil als Annahme zugrundegelegt wird, dass groß angelegte Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Abschätzung von Überschwemmungsrisiken kommen Hall et al. (2005) zu dem Schluss, dass sich in Großbritannien in den 2080er Jahren unter den A1- und A2-SRES-Szenarien des IPCC die Zahl der bedrohten Menschen, verglichen zu 2002, von 0,9 Mio. auf 1,8 Mio. Menschen verdoppeln wird.
„Meeresflüchtlinge“
Ob Küstenbewohner, die ihre Heimat aufgrund klimabedingter Umweltveränderungen verlassen mussten („Meeresflüchtlinge“), zurückkehren oder sich weiter von der Küste entfernt ansiedeln, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Einerseits wird die Entscheidung davon beeinflusst, ob Küstenschutzstrukturen aufgebaut werden und wie wirksam bzw. vertrauenswürdig diese sind. Andererseits spielt aber auch das Verhalten lokaler und regionaler Regierungen eine Rolle, wenn diese etwa von einer Rückkehr in evakuierte Gebiete abraten oder dies sogar unterbinden (Brooks et al., 2006). Aus den Wechselwirkungen dieser Faktoren und Maßnahmen wird sich letztendlich die tatsächliche Zahl der Meeresflüchtlinge bestimmen.
In jedem Fall müssen Meeresflüchtlinge langfristig wieder an anderen Orten angesiedelt werden und stellen die Politik so vor neuartige Herausforderungen.
Dies gilt vor allem für die Bewohner einiger tief liegender Atolle wie z. B. den Malediven, Marshall Inseln, Kiribati, Tuvalu oder Tokelau. Diese Inselstaaten, mit einer Gesamtbevölkerung von über 500.000 Menschen (CIA, 2005), liegen durchschnittlich nur 2 m über dem Meeresspiegel und laufen deshalb Gefahr, durch den Klimawandel unbewohnbar zu werden oder völlig zu verschwinden. Ihre Bewohner sind einer stets wachsenden Gefahr von Versalzung und Trinkwasserknappheit und erhöhten Sturm- und Überschwemmungsrisiken ausgesetzt, selbst wenn die 1-m-Leitplanke (Kap. 3.3) erfolgreich eingehalten werden sollte (Barnett und Adger, 2003). Diese Faktoren wirken sich bereits heute aus: Die ersten Umsiedlungen auf höher gelegene Gebiete fanden bereits im Dezember 2005 auf der pazifischen Insel Vanuatu statt. In diesem Fall war die Umsiedlung des Dorfes Lateu durch die immer kürzer werdenden Abstände zwischen Sturmfluten notwendig geworden. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) betrachtet diese Umsiedlung als die wahrscheinlich erste formal registrierte Maßnahme dieser Art, die sich direkt aus den Folgen des Klimawandels ergibt (UNEP, 2005).
Es gibt bereits offizielle Programme, die sich mit dem Problem der Meeresflüchtlinge beschäftigen. Neuseeland hat mit den Regierungen von Tuvalu, Fiji, Kiribati und Tonga innerhalb der „Pacific Access Category“ Einwanderungsregelungen für deren Bewohner getroffen. Jedes Jahr erhält eine bestimmte Anzahl von Flüchtlingen, deren Status sich direkt aus den Folgen des Klimawandels ergibt, eine Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland. Allerdings ist die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis an eine Reihe Bedingungen geknüpft, die derzeit die Älteren und Armen noch ausschließt (Friends of the Earth, 2005). Es bedarf hier also einer völkerrechtlichen Regelung, die das Recht der Meeresflüchtlinge auf Aufnahme in anderen Staaten festschreibt (Kap. 3.4.2.3).
Bedrohung menschlicher Gesundheit
An der Küste bedrohen vor allem Sturmfluten und Überschwemmungen das Leben und die Gesundheit vieler Menschen. Bereits heute sind insgesamt 75 Mio. Menschen in Küstenregionen von sturmbedingten Überschwemmungen bedroht. Nimmt man ein mittleres Klimawandelszenario mit einem Meeresspiegelanstieg von 0,4 m bis zu den 2080er Jahren an, so wird diese Zahl schätzungsweise auf 200 Mio. ansteigen (IPCC, 2001b; Patz et al., 2005).
Bei der Bewertung der gesundheitlichen Folgen von Sturmfluten und Überschwemmungen lässt sich zwischen deren direkten, mittel- und langfristigen Auswirkungen unterscheiden. Unter direkten Auswirkungen versteht man diejenigen, die unmittelbar während des Ereignisses auftreten und durch das Einwirken des Hochwassers ausgelöst werden. Dazu zählen Todesfälle und Verletzungen, die auf Ertrinken und den Aufprall auf harte Gegenstände zurückzuführen sind, Unterkühlung und Herzstillstand (WHO, 2002). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berechnete in diesem Zusammenhang, dass das relative Risiko im Jahr 2030 durch Überschwemmungen in Küstengebieten der EUR-B-Region getötet zu werden 6,3-mal höher sei als in den Basisjahren 19801999 (McMichael et al., 2004). Zu den davon betroffenen Staaten der EUR-B-Region zählen einige der ehemaligen Sowjetrepubliken, mehrere Balkanländer, sowie die Türkei, Polen und die zukünftigen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien.
Die mittelfristigen Auswirkungen von Überschwemmungen äußern sich vor allem in der Zunahme übertragbarer Krankheiten, verursacht durch die Aufnahme von oder den Kontakt mit kontaminiertem Wasser (z. B. Cholera, Hepatitis A, Leptospirose) oder Atemwegsinfektionen aufgrund überfüllter Unterkünfte (IPCC, 2001b). Das Fehlen funktionierender sanitärer Einrichtungen und einer öffentlichen Gesundheitsversorgung erhöht in ärmeren Ländern diese Risiken noch zusätzlich. Beispielsweise gehörten nach der Flutkatastrophe 1988 in Bangladesh Diarrhoe und Atemwegsinfektionen zu den häufigsten Krankheiten, und die wässrige Diarrhoe wurde zur häufigsten Todesursache für alle Altersgruppen unter 45 Jahren (Siddique et al., 1991).
Längerfristig gesehen können die Folgen des Meeresspiegelanstiegs dazu beitragen, die Häufigkeit und Verteilung von Krankheitsüberträgern zu beeinflussen. So wird sich die Überflutung von Küstenregionen auf das Vorkommen von in Brackwasser brütenden Mücken auswirken, z. B. auf die Malariaüberträger Anopheles subpictus und A. sundaicus in Asien. Überflutungen könnten aber auch die natürlichen Lebensräume von Krankheitserregern zerstören, wie beispielsweise des EEE-Virus (östliches Pferde-Enzephalitis-Virus) das in Süßwasserfeuchtgebieten entlang der Küsten der USA zu finden ist (IPCC, 2001b).
Zusätzlich stellen der Meeresspiegelanstieg und die Folgen von Sturmfluten und Überschwemmungen auch eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung und Nahrungssicherheit dar. Zum einen ist hier die zunehmende Versalzung von Süßwasserreservoiren zu nennen, die neben der Trinkwassergewinnung auch die landwirtschaftliche Produktivität in Küstennähe beeinträchtigen kann. Zum anderen können Überschwemmungen zu beträchtlichen Ernteausfällen führen, so wie bei der Flut 1998 in Bangladesh, wo der Ausfall der Reisernte über die Hälfte der landwirtschaftlichen Verluste insgesamt ausmachte und sich auf nur 24 % des erwarteten Ertrages der landwirtschaftlichen Jahresproduktion belief. Nahrungsmittelknappheit und Unterernährung sind mögliche Folgen (del Ninno et al., 2001; WHO, 2002).
Bedingt durch den Schock und die Folgen der Ereignisse können Überschwemmungen auch langfristige Auswirkungen auf die psychische Verfassung der betroffenen Menschen haben. Der Verlust von Familienmitgliedern und Freunden, sozialen Netzwerken, Eigentum und Arbeit kann zu posttraumatischem Stresssyndrom führen. Dieses äußert sich in Angstgefühlen, Depressionen, psychosozialen Störungen und kann sogar zu einem Anstieg von Selbstmordraten führen. Es muss damit gerechnet werden, dass derartige psychische Probleme noch Monate bis Jahre nach einem solchen Ereignis auftreten können (WHO, 2002).
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Bereiche
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Schäden oder Verluste
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Wirtschaftliche Sektoren
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Fischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft (Holzgewinnung in Mangrovenwäldern), Tourismus, Transport/Verkehr
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Menschliches Wohlbefinden
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Sterblichkeit, Verbreitung von Krankheiten, Flucht/Migration, Verlust von Landschaften und Kulturgütern
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Ökosysteme
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Leistungen der Küstenökosysteme, biologische Vielfalt einschließlich einiger artenreicher Inseln, Störung des Gleichgewichts von Süß- und Salzwasser
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Tabelle 3.2-1
Klassifizierung der durch einen Meeresspiegelanstieg verursachten Schäden.
Quelle: verändert nach Fankhauser, 1995
Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation sterben bereits heute jährlich mehr als 150.000 Menschen an den Folgen des Klimawandels (WHO, 2002). Ursache hierfür sind vor allem die Zunahme an Durchfallerkrankungen,Malaria und Unterernährung. Bis zum Jahr 2030, so die Schätzung der WHO, wird sich das zusätzliche Gesundheitsrisiko durch den Klimawandel weltweit mehr als verdoppeln (McMichael et al., 2004). Dabei wird eine starke Zunahme des relativen Überschwemmungsrisikos prognostiziert, mit geringeren Zuwächsen bei Malaria, Unterernährung und Durchfallerkrankungen. Diese geringeren relativen Veränderungen können aber eine weitaus höhere Krankheitsbürde verursachen. Also scheinen Infektionskrankheiten ein größeres Risiko für den Menschen darzustellen als die direkten Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs. Allerdings vernachlässigen die heutigen Modelle noch mögliche Wechselwirkungen zwischen diesen verschiedenen Gesundheitsrisiken.
3.2.2.2 Volkswirtschaftliche Schäden
Auch die monetäre Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf Küstengebiete stellt die Wissenschaft vor große Herausforderungen. Um Aussagen über die Gesamtkosten der meeresbezogenen Auswirkungen des Klimawandels treffen zu können, bedarf es detaillierter, räumlich hochaufgelöster Analysen, die Aussagen über die zu erwartenden Schäden erlauben. Diese Schäden können in vielfältiger Form auftreten und reichen von Vermögensschäden bis hin zu Kosten aus dem Verlust an Menschenleben oder aus dem Verlust biologischer Vielfalt und von Ökosystemleistungen. Tabelle 3.2-1 gibt einige Beispiele für die von einem Meeresspiegelanstieg betroffenen Bereiche und die zu erwartenden Schäden und Verluste.
Um potenzielle Sachschäden und Auswirkungen auf den Menschen zu beurteilen, ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Megastädte von einem Meeresspiegelanstieg betroffen sein werden. Von den weltweit 20 Megastädten befinden sich 15 in exponierter Lage zum Meer (berechnet nach Daten von Klein et al., 2002; UN, 2004), darunter Tokio, Mumbai und New York. Da mit der Entwicklung von Megastädten oft eine Verschärfung bereits bestehender, lokaler Umweltprobleme einhergeht, wie z. B. das Absinken des Grundwasserspiegels, mangelt es diesen Gebieten an natürlichen Pufferkapazitäten, um die Folgen des Meeresspiegelanstiegs auszugleichen. Beispielsweise könnte hier die Trinkwasserversorgung gefährdet werden. Diese zählt neben Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieversorgungsnetzen, dem Notfall-, Rettungs- und Gesundheitswesen, aber auch dem Einzelhandel, der öffentlichen Verwaltung, Finanz- und Rechnungswesen zur so genannten kritischen Infrastruktur (Bruneau et al., 2003; DRM, 2006). Darunter versteht man Einrichtungen, die eine Erfüllung lebenswichtiger Bedürfnisse und die Sicherheit der Bevölkerung garantieren, die Ordnung aufrechterhalten und eine minimale öffentliche Grundversorgung oder eine funktionsfähige Wirtschaft sicherstellen (Kommission der Europäischen Gemeinschaft, 2005a). Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Infrastruktur kann Versorgungsengpässe und erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen (BBK, 2006) und sich sogar destabilisierend auf eine gesamte Region auswirken. Ein gradueller Meeresspiegelanstieg bzw. damit einhergehende Extremereignisse könnten beispielsweise die Abläufe in größeren Hafenstädten beeinträchtigen bzw. zeitweise unterbinden, wodurch in der Folge auch regionale Handels- und Transportnetzwerke betroffen wären. Damit ist auch zu erwarten, dass die geophysikalische Veränderung an Küsten großflächige wirtschaftliche Auswirkungen in benachbarten und inländischen Regionen hervorrufen (Brooks et al., 2006).
Zu den Kosten aus Sachschäden oder Produktionsausfällen kommen noch die Kosten, die sich aus dem Verlust von Ökosystemleistungen ergeben. So können beispielsweise die negativen Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs auf Küstenökosysteme lokale Fischereierträge beeinträchtigen (Brooks et al., 2006). In vielen, vor allem ärmeren Ländern hängt die Sicherung des Lebensunterhalts von Küstenbevölkerungen oft direkt von dem Ertrag dieser Ökosysteme ab. Eine Störung des Süßwasserhaushalts, z. B. durch Meerwasserintrusion (Kap. 3.2.1.4) kann zudem Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Schon jetzt werden gemeinnützige Anbauflächen auf den Inseln Tuvalus durch eine zunehmende Versalzung des Grundwassers geschädigt (Friends of the Earth, 2005). Neben den Risiken in der Nahrungsmittelversorgung führt dies auch zu einem Rückgang der lokalen ökonomischen Aktivität.
In die Gesamtkosten des Klimawandels gehen zum einen die monetär bewerteten Schäden ein, die der Klimawandel verursacht, und zum anderen die Kosten der Anpassung an den Klimawandel. Dabei sollten dem ökonomischen Effizienzprinzip entsprechend solche Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden, bei denen die Nutzen der Maßnahmen (in Form von vermiedenen Schäden) die Kosten (beispielsweise in Form von Bau- und Instandhaltungskosten von Dämmen) übersteigen. In anderen Fällen erscheint es unter streng ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll, auf Anpassung zu verzichten und klimawandelbedingte Schäden hinzunehmen. Das kosteneffiziente Strategien-Portfolio hängt wiederum von den ökologischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen einer Region ab, die sich ebenfalls im Zeitverlauf verändern. Für die Planung von Strategien und für die Entscheidungsfindung ist wichtig, dass die verbundenen Kosten- und Nutzenkategorien möglichst vollständig erfasst und berücksichtigt werden (Kap. 3.4.1.1).
Um die weltweiten Gesamtkosten des Klimawandels ermitteln zu können, bedarf es einer Vielzahl von Daten. Vor allem für die Aufstellung und Bewertung potenzieller Schäden sind detaillierte Informationen notwendig. Diese sind jedoch häufig nicht umfassend und insbesondere in Entwicklungsländern nur rudimentär vorhanden. Wie in Tabelle 3.2-1 gezeigt, treten Schäden in vielfältiger Form auf und schließen auch Güter ein, die nicht am Markt gehandelt werden, also keinen Preis haben. Dies trifft vor allem auf den Verlust von Ökosystemleistungen und biologischer Vielfalt zu, welche mit Hilfe von Befragungen und ökonomischen Schätzmethoden monetär quantifiziert werden können. Allerdings bestehen hier große Unsicherheiten.
Menschen werden die Auswirkungen des Klimawandels nicht einfach hinnehmen, sondern sich durch Anpassungsmaßnahmen vor Schäden schützen. Daher muss im Rahmen ökonomischer Analysen eine kosteneffiziente Strategienkombination ermittelt werden. Hierzu werden Modelle benötigt, welche sowohl den Klimawandel als auch die Entwicklung der Volkswirtschaften weltweit simulieren. Einige solche Modelle existieren zwar bereits (Fankhauser, 1995; Yohe et al., 1999; Darwin und Tol, 2001), sie basieren aber auf stark vereinfachenden Annahmen, weshalb globale Kostenschätzungen derzeit nur in sehr grober Form möglich und damit von sehr beschränkter Aussagekraft sind. Auf der Basis von Daten aus regionalen Vulnerabilitätsanalysen lassen sich die meeresbezogenen Kosten des Klimawandels aber zumindest für kleinere Räume genauer spezifizieren (z. B. Kasten 3.4-2).
3.3 Leitplanke: Meeresspiegelanstieg
3.3.1 Leitplankenvorschlag
Der WBGU schlägt folgende Leitplanke vor: Der absolute Meeresspiegelanstieg sollte dauerhaft (auch über viele Jahrhunderte) nicht mehr als 1 m betragen, und die Anstiegsgeschwindigkeit sollte stets unter 5 cm pro Jahrzehnt bleiben. Zum Vergleich: Der anthropogene Meeresspiegelanstieg beträgt bisher insgesamt 20 cm, die Rate liegt aktuell bei 3 cm pro Jahrzehnt (Kap. 3.1).
3.3.2 Begründung
Die vorgeschlagenen Werte beruhen auf der Einschätzung des WBGU, dass ein höherer oder rascherer Anstieg des Meeresspiegels mit großer Wahrscheinlichkeit zu nicht mehr vertretbaren Schäden und Verlusten für Mensch und Natur führen würde. Wie bei Leitplanken generell der Fall, enthält diese Einschätzung eine normative Wertung und ist nicht allein aus wissenschaftlichen Prinzipien ableitbar (Kasten 1-1), zumal über die konkreten Folgen des Meeresspiegelanstiegs nach wie vor erhebliche Unsicherheiten bestehen. Der WBGU hofft, mit diesem Vorschlag eine breite gesellschaftliche Diskussion über ein akzeptables Ausmaß des Meeresspiegelanstiegs sowie weitere Forschung über dessen Folgen anregen zu können.
Wie bei der Klimaschutzleitplanke des WBGU zum globalen Temperaturanstieg (2 °C insgesamt sowie nicht mehr als 0,2 °C pro Jahrzehnt; Kasten 1-1) hängen auch beim Meeresspiegelanstieg die Folgen sowohl vom Gesamtwert als auch von der Rate ab. Die Auswirkungen auf langfristig unbewegliche Strukturen wie etwa Städte oder Weltkulturerbestätten hängen mehr vom Absolutwert ab, während die Anstiegsrate eher für dynamische Systeme wichtig ist, wie etwa Ökosysteme, Strände oder einige Korallenatolle, die sich in gewissem Ausmaß anpassen können. Zwischen beiden Gesamtwert und Rate gibt es dabei einen jeweils unterschiedlichen Trade-off, in dem Sinne, dass ein höherer Absolutwert bei einer geringeren Rate toleriert werden kann, während die maximale Rate bestenfalls kurzzeitig tolerabel wäre.
Absoluter Anstieg
Um eine absolute, auch langfristig nicht zu überschreitende Meeresspiegelleitplanke zu begründen, müssen die Konsequenzen eines womöglich sehr langsamen Meeresspiegelanstiegs betrachtet werden. Der WBGU hält nach dem jetzigen Wissensstand einen Anstieg um mehr als 1 m für unvertretbar, weil auch bei einer sehr langen Anpassungszeit schwerwiegende Konsequenzen kaum abzuwehren wären. Dies betrifft z. B. eine ganze Reihe küstennaher Megastädte, wie New York, Lagos oder Kinshasa.
New York City besteht aus mehreren Inseln und Halbinseln und hat etwa 1.000 km Küstenlinie (Bloomfield et al., 1999). Abbildung 3.3-1 zeigt die Überschwemmung im südlichen Manhattan, die bei heutigem Meeresspiegel bei einer „Jahrhundertflut“ (Wasserpegel 3 m über normal) auftreten würde. Hier wäre mit massiven Schäden zu rechnen, mit Überschwemmung von wichtiger Infrastruktur bis hin zu einigen U-Bahnstationen. Bei einem Meeresspiegelanstieg um 1 m würde diese Sturmfluthöhe statistisch nicht mehr einmal im Jahrhundert, sondern alle vier Jahre erreicht. Eine Jahrhundertflut würde dann entsprechend weiter in die Straßen von Manhattan vordringen.
Ähnliche Sturmflutprobleme sind auch in anderen Städten sowie in großen Flussdeltas zu erwarten (z. B. am Gelben Fluss, Yangtze, Ganges-Brahmaputra, Mississippi oder Nil). In Entwicklungsländern sind in diesen gefährdeten Gebieten häufig arme Bevölkerungsgruppen konzentriert.

Abbildung 3.3-1
Überflutete Gebiete (blau) im südlichen Manhattan (New York) bei einer beim derzeitigen Meeresspiegel statistisch einmal pro Jahrhundert auftretenden Sturmflut. Bei einem Meeresspiegelanstieg um 1 m würde eine derart hohe Sturmflut etwa alle vier Jahre auftreten.
Quelle: Rosenzweig und Solecki, 2001; Daten nach USGS, U.S. Army Corps of Engineers, Marquise McGraw, NASA GISS
Der IPCC hat bereits in seinem ersten Bericht eine Reihe von Inselstaaten genannt, die durch den Meeresspiegelanstieg erheblich bedroht wären. Viele kleine Inselstaaten würden bei einem Anstieg von 1 m bereits einen signifikanten Teil ihrer Landfläche verlieren (IPCC, 1990). Ein Teil der Inseln drohen bei einem solchen Anstieg durch Sturmfluten unbewohnbar zu werden. Zu den betroffenen Inselstaaten gehören beispielsweise die Malediven, Kiribati, Tuvalu und die Marshall Inseln mit rund 500.000 Menschen. Verschärft wird diese Problematik durch die verstärkten tropischen Wirbelstürme (Kap. 3.1.2). Davon wären auch die in der Karibik gelegenen Inseln Anguilla, Kaiman, Turks- und Caicosinseln sowie der Inselstaat der Bahamas, mit insgesamt 380.000 Menschen betroffen. Obwohl einige dieser Inseln Erhebungen bis zu 65 m über den Meeresspiegel aufweisen, würden Sturmfluten dort mit dem Meeresspiegelanstieg immer weiter ins Landesinnere vordringen. Bei vielen dieser Inseln befindet sich fast die gesamte Infrastruktur (z. B. Flughäfen, Straßen) direkt an der Küste.
Bei einem Meeresspiegelanstieg von über 1 m droht außerdem der unwiederbringliche Verlust von Welterbestätten. Die Kulturgüter der Vergangenheit besitzen einen „außergewöhnlichen universellen Wert“ (UNESCO, 1972). Die UNESCO hat daher 1972 das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ verabschiedet, welches inzwischen von 180 Staaten unterzeichnet wurde. Ein wichtiger Bestandteil des Welterbes ist seine Universalität, es gehört allen Menschen und Völkern dieser Welt, ganz gleich auf welchem Territorium es sich befindet.
Dem Schutz dieser Welterbestätten sollte daher große Bedeutung beigemessen werden. Durch einen Anstieg von über 1 m wären beispielsweise der Itsukushima-Shinto-Schrein in Japan aus dem 12. Jahrhundert und der Shore-Tempel im indischen Mahabalipuram aus dem 8. Jahrhundert direkt bedroht. Beides sind wichtige religiöse Stätten und erhalten ihren besonderen Charakter durch ihre Lage am Meer. Um diese vor dem Meeresspiegelanstieg zu schützen, könnte eine potenzielle Verlegung der Denkmäler erwogen werden, was zumindest einen teilweisen Verlust bedeuten würde, da diese symbolisch und historisch in ihrer Umgebung verwurzelt sind.
Durch einen Anstieg um 1 m wären u. a. auch Venedig und St. Petersburg stark gefährdet. Die Sturmflut von 1966 setzte mit Wasserstandshöchstwerten von 2 m über normal einen Großteil Venedigs unter Wasser. Als Folge wurden nicht nur Häuser und Betriebe sondern auch wertvolle Kunstwerke zerstört (Nosengo, 2003). Auch in St. Petersburg könnte eine Sturmflut verheerende Folgen haben. So schätzt ein Mitarbeiter der European Bank of Reconstruction and Development (EBRD), dass eine durch Sturmflut bedingte Wasserstandserhöhung von 2,5 m rund 10 % der Stadt überschwemmen würde, bei einem größeren Anstieg wäre sogar bis zu einem Drittel betroffen (Walsh, 2003). Als Folge dieser Gefährdungen werden derzeit umfangreiche Projekte zum Aufbau von Schutzstrukturen durchgeführt; im Falle von St. Petersburg auch mit internationaler Finanzierung.
Auch viele wertvolle Küstenökosysteme würden durch einen solchen Meeresspiegelanstieg bedroht, z. B. der Kakadu Nationalpark in Australien und die Mangrovenwälder des Sundarban Nationalparks in Bangladesh und Indien (UNESCO, 2006).
Anstiegsgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs darf die Anpassungsfähigkeit der menschlichen Gesellschaft und die von Meeres- und Küstenökosystemen nicht überfordern.
Die Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen lässt sich an den Beispielen von Korallenriffen, Mangrovenwäldern und Stränden abschätzen. Der letzte große Anstieg des Meeresspiegels fand am Ende der letzten Eiszeit statt, zwischen 18.000 und 5.000 Jahren vor heute. Seither lag die Anstiegsrate stets unterhalb von 20 cm pro Jahrhundert, zumeist weit darunter (Walbroeck et al., 2002; Peltier, 2004). Nach dem Ende dieses großen Anstiegs konnten sich daher im Holozän Korallenriffe, Strände, Mangrovenwälder und andere Ökosysteme entlang der entstandenen stabilen Küstenlinien neu etablieren.
Das vertikale Wachstum von Korallenriffen wird mit maximal 10 cm pro Jahrzehnt angegeben (IPCC, 2001b). Bei sehr günstigen Bedingungen könnten sie also vermutlich mit einer solchen Anstiegsrate des Meeresspiegels Schritt halten. Die künftigen Wachstumsraten werden allerdings durch die Versauerung und Erwärmung der Meere und andere Umweltbelastungen deutlich geringer sein (Kap. 2.4).
Die Anpassungsfähigkeit von Mangrovenwäldern und Stränden hängt stark vom Nachschub an Sedimenten ab. Ein heute bereits beobachteter Rückgang der Sandstrände entlang vieler Küsten wird als Folge des Meeresspiegelanstiegs gesehen (Leatherman, 2001). Ellison und Stoddart (1991) analysieren die Entwicklung von Mangrovenwäldern während des Holozäns und kommen zu dem Schluss, dass in einer Situation mit wenig Sedimentnachschub schon die derzeitige Anstiegsrate des Meeresspiegels die Anpassungsfähigkeit überfordert und zum Verlust von Mangrovenwäldern führen wird. Andere Autoren (Snedaker et al., 1994) argumentieren dagegen, dass bei günstigem Habitat ein Rückzug der Mangroven landeinwärts auch mit einem deutlich höheren Meeresspiegelanstieg noch Schritt halten könnte. Solch günstige Bedingungen werden jedoch in vielen Fällen nicht vorhanden sein. Das globale DIVA-Modell (Kap. 3.2.1.5) ergibt bei einem Szenario mit einem nahezu linearen Anstieg um 5 cm pro Jahrzehnt einen kontinuierlichen Verlust an Mangrovenwäldern, deren Anpassungsgrenze damit also bereits überschritten ist bis 2100 würde so ein Viertel aller Mangrovenwälder verschwinden.
Die Szenarien des IPCC (2001a) liefern gegen Ende dieses Jahrhunderts Anstiegsraten von 37 cm pro Jahrzehnt, im Extremfall bis zu 13 cm pro Jahrzehnt. In Anbetracht dieser Tatsachen schlägt der WBGU als Leitplanke für eine maximale Anstiegsrate 5 cm pro Jahrzehnt vor. Dabei muss beachtet werden, dass auch die Einhaltung dieser Leitplanke nicht vor bereits erheblichen Schäden schützt, wie dies auch bei den anderen Leitplanken des WBGU der Fall ist (Kasten 1-1).
3.3.3 Umsetzbarkeit
Der aktuelle und künftig absehbare Meeresspiegelanstieg ist nahezu vollständig vom Menschen verursacht, daher ist der weitere Verlauf auch vom Menschen beeinflussbar. Grenzen werden der Kontrollierbarkeit einerseits durch die langen Zeitskalen in der Reaktion des Meeresspiegels gesetzt (Jahrhunderte), andererseits durch die schwere Vorhersagbarkeit und das möglicherweise stark nichtlineare Verhalten der großen Kontinentaleismassen. Dennoch sind die vorgeschlagenen Leitplanken nach heutigem Wissensstand durch eine geeignete Klimaschutzstrategie einhaltbar.
Eine Stabilisierung der globalen Temperatur bei 2 °C über dem vorindustriellen Niveau würde nach Modellrechnungen allein durch thermische Expansion langfristig (nach 1.000 Jahren) zu einem Meeresspiegelanstieg um etwa 0,5 m führen. Dazu käme ein Anteil von Gebirgsgletschern von etwa 20 cm (Kap. 3.1.1.4). Entscheidend für die Einhaltung der Leitplanke wäre demnach, ein größeres Abschmelzen der Kontinentaleismassen in Grönland und der Antarktis zu verhindern. Weitere Forschung muss ergeben, welche Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs dazu erforderlich ist. Denkbar ist, dass dies langfristig wieder ein Absinken der Temperatur unter die 2 °C-Grenze notwendig machen könnte.
Die Leitplanke der Anstiegsgeschwindigkeit würde in diesem Jahrhundert nur von der pessimistischeren Hälfte der IPCC-Szenarien (2001a) überschritten, die optimistischeren halten sie auch ohne Klimaschutzmaßnahmen ein. Zu bedenken ist allerdings, dass die derzeit beobachtete Anstiegsrate von 3 cm pro Jahrzehnt bereits deutlich über all diesen Szenarien liegt (Abb. 3.1-4). Daher muss davon ausgegangen werden, dass der IPCC (2001a) den Anstieg wahrscheinlich unterschätzt hat, und dass auch zur Einhaltung dieser Leitplanke Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind. Geht man von einer relativ glatten und allmählichen Veränderung der Anstiegsrate aus, wie alle Szenarien sie zeigen, würde die Einhaltung der Leitplanke der Anstiegsgeschwindigkeit einen Meeresspiegelanstieg von maximal etwa 40 cm im 21. Jahrhundert bedeuten. Dies wäre das Doppelte des bisherigen anthropogenen Meeresspiegelanstiegs.
Die Klimaschutz- und Meeresspiegelleitplanken sind eng miteinander verknüpft, da der Meeresspiegelanstieg direkt durch die globale Erwärmung verursacht wird. In den nächsten Jahrzehnten dürften die notwendigen Klimaschutzstrategien zur Einhaltung des 2 °C-Ziels und zur Einhaltung der Meeresspiegelleitplanken vergleichbar und kompatibel sein. Dennoch sind diese Leitplanken wegen der Langfristigkeit des Meeresspiegelanstiegs und der Unsicherheiten im Verhalten der Kontinentaleismassen nicht redundant. Selbst wenn die Klimaschutzleitplanke eingehalten wird und sich das Klima dauerhaft um 2 °C erwärmt, könnte dies bereits zum Abschmelzen des Grönlandeises und somit zur Verletzung der Meeresspiegelleitplanke führen. Daher ist denkbar, dass die Meeresspiegelleitplanke vor allem langfristig, also in kommenden Jahrhunderten, strikte Emissionsbegrenzungen notwendig macht, damit die Kontinentaleismassen stabilisiert werden.
Daher muss ein Emissionspfad eingeschlagen werden, der zu einer Stabilisierung der globalen Temperatur auf niedrigem Niveau nach 2100 führt, möglicherweise deutlich unterhalb von 2 °C über dem vorindustriellen Niveau. Die Meeresspiegelleitplanke bestimmt damit insbesondere die längerfristigen Klimaschutzziele ab der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. In den kommenden Jahrzehnten stützt sie vor allem als zusätzliche Begründung das 2 °C-Ziel. Sollten die Kontinentaleismassen von Grönland und der Antarktis jedoch unerwartet rasch abnehmen, könnte die Meeresspiegelleitplanke auch schon früher stärkere Klimaschutzmaßnahmen erfordern als die 2 °C-Leitplanke. Sie gibt daher besonderen Anlass zu einer verstärkten Beobachtung der Eisschilde, um rechtzeitig gefährliche Entwicklungen zu erkennen.
3.4 Handlungsempfehlungen: Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen
In seinen bisherigen Arbeiten zur Klimapolitik hat der WBGU deutlich gemacht, dass die Priorität auf Strategien zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen liegen sollte. Selbst wenn es aber gelingt, Treibhausgasemissionen substanziell zu vermeiden und die Meeresspiegelleitplanke einzuhalten, werden sich einige Auswirkungen des Klimawandels auf Küstengebiete nicht mehr vermeiden lassen. Um diesen Auswirkungen zu begegnen, sind geeignete Anpassungsmaßnahmen erforderlich. In Bezug auf Strategien zur Anpassung an den Meeresspiegelanstieg und an Wetterextremereignisse untersucht der WBGU vor allem zwei Fragen:
1. Wie kann den zu erwartenden Zerstörungen von Infrastruktur und Siedlungen an Küsten begegnet werden?
2. Wie lassen sich die Verluste an Territorium völkerrechtlich regeln?
3.4.1 Umsetzbarkeit
3.4.1.1 Anpassungsoptionen: Kategorisierung und Bewertung
In welchem Ausmaß die Folgen des Klimawandels zu Schäden in Küstengebieten führen und aus Gefahren Katastrophen werden, ist regional sehr unterschiedlich und abhängig von der Verwundbarkeit der betroffenen Gebiete. Diese wird von der Disposition und der Widerstandsfähigkeit der natürlichen, gesellschaftlichen, infrastrukturellen, ökonomischen, institutionellen und kulturellen Subsysteme bestimmt (Titus et al., 1991; Klein et al., 1999). Widerstandsfähigkeit meint hierbei die Fähigkeit von Subsystemen, wiederholt Störungen aufzufangen, so dass die wesentlichen Strukturen und Abläufe aufrechterhalten werden können (Burton und Lim, 2001; Burton et al., 2002; Adger et al., 2005).
Industrieländer werden mit Gefährdungen besser umgehen können als Entwicklungsländer, weil ihnen Kapazitäten wie eine effiziente institutionelle Infrastruktur, technisches Wissen und finanzielle Ressourcen in größerem Umfang zur Verfügung stehen. So kostete der Hurrikan Andrew, ein Ereignis der Kategorie 5 gemäß der Saffir-Simpson-Hurrikanskala, 1992 in den USA 23 Menschen das Leben. Ein Taifun mit vergleichbarer Stärke, der Bangladesh im Jahre 1991 traf, führte durch weitreichende Überflutungen dagegen zu über 100.000 Toten und Millionen von Flüchtlingen (Adger et al., 2005).
Die Vielzahl von Einflussfaktoren und Wechselwirkungen macht es notwendig, Anpassungsstrategien kontextabhängig zu entwickeln. Anpassung soll dabei zwei Zwecken genügen: Der Verminderung der Schäden einerseits und der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der bereits genannten Subsysteme andererseits. Grundsätzlich kommen drei verschiedene Anpassungsoptionen als Antwort auf die skizzierten Gefährdungen in Betracht: Schutzgewährung („protection“), qualifizierter Rückzug („managed retreat“) und Akkommodation („accommodation“) (IPCC, 2001b).
Schutzgewährung
Bei der Schutzgewährung geht es darum, die Küsten durch strukturelle Maßnahmen vor dem Meeresspiegelanstieg zu schützen. In Frage kommen „harte Maßnahmen“, wie der Bau von Dämmen, Deichen oder Sturmflutwehren und „weiche Maßnahmen“, wie die Erhaltung oder Neuanlage schützender Küstenökosysteme (z. B. Feuchtgebiete, Mangroven, Inseln) oder Sandvorspülungen als natürliche Barrieren. Harte Strukturanpassungen sind in Bau und Wartung überaus kostenintensiv. Zudem vergrößern sie den Druck auf angrenzende Ökosysteme, z. B. steigt die Gefahr des Verlusts an Feuchtgebieten. Ohne weitere Eingriffe verlagern sich Feuchtgebiete bei Überflutungen in der Regel landeinwärts. Diese Form der autonomen Anpassung wird durch den Bau von Dämmen verhindert, weil Flächen auf der Meerseite von Dämmen überschwemmt werden während sich auf der Landseite keine neuen Feuchtgebiete bilden können. Für die Küsten der USA wird geschätzt, dass hierdurch 50 % aller vorhandenen Feuchtgebiete verloren gingen (Titus, 1990). Entlang der Küstenregionen der EU wurde zudem beobachtet, dass harte Strukturanpassungen Erosionsprozesse in angrenzenden Küstengebieten auslösen bzw. beschleunigen können. Dies kann wiederum die Funktionsfähigkeit harter Schutzmaßnahmen erheblich beeinträchtigen (Kommission der Europäischen Gemeinschaft, 2005b; Brooks et al., 2006). Aufgrund der Vielzahl von Problemen, die mit harten Strukturanpassungsmaßnahmen verbunden sind, wird heute, wenn möglich, auf weiche Maßnahmen zurückgegriffen. Weiche Strategien greifen weniger stark in die Küstenökosysteme ein und erlauben, flexibler auf das mit Unsicherheit behaftete Ausmaß des Meeresspiegelanstiegs zu reagieren. Letztendlich hängt aber die Frage nach der Effektivität von weichen und harten Maßnahmen vom naturräumlichen und gesellschaftlichen Kontext ab.
Qualifizierter Rückzug
Qualifizierter Rückzug bedeutet, dass die Nutzung küstennaher Bereiche reduziert wird bzw. Gebiete vollständig aufgegeben werden. Als Strategien kommen hier die Verlagerung von Gebäuden und Siedlungen sowie die staatliche Regulierung der Nutzung vulnerabler Gebiete in Frage. Rückzug kann mittels ordnungsrechtlicher Maßnahmen durchgesetzt werden, z. B. durch die Regulierung der Landnutzung im Rahmen der nationalen Bau- und Planungsgesetzgebung. Eine andere Möglichkeit bietet das Setzen von Anreizen, welche die Entscheidung zum freiwilligen Rückzug begünstigen. Maßnahmen dieser Art veranlassen Haushalte und private Unternehmen, alle Kosten der Küstennutzung bei Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Eine gezielte Informationspolitik durch die öffentlichen Gebietskörperschaften könnte in diesem Zusammenhang dazu beitragen, das Bewusstsein für die Tragweite von klimabedingten Risiken zu schärfen.
Im Einzelfall kann es darüberhinaus sinnvoll sein, die Umsiedlung von Menschen von der Küste in weniger gefährdete Gebiete aktiv zu unterstützen, beispielsweise über die Verteilung von Fördergeldern durch die übergeordneten Gebietskörperschaften oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Frage der Umsiedlung von Gemeinden und deren Bewohnern stellt sich in Küstengebieten sehr konkret nach dem Auftreten von Naturkatastrophen, d. h. wenn Infrastruktur weiträumig zerstört ist. Es muss dann entschieden werden, ob die Prognosen für den zukünftigen Meeresspiegelanstieg sowie die Anzahl und Intensität von Wetterextremereignissen in der Zukunft einen Wiederaufbau ökonomisch sinnvoll erscheinen lassen. Die Einwohner werden umso eher in den gefährdeten Regionen bleiben, je mehr sie darauf vertrauen können, dass der Staat die Kosten von Schutzmaßnahmen mitträgt. Wenn jedoch jeder Einzelne mit den Kosten des Schutzes konfrontiert wird, verliert der Wiederaufbau an Attraktivität und immer mehr Menschen werden sich zu einer Abwanderung in weniger gefährdete Gebiete entschließen. Um also in solchen Fällen die richtigen Anreize zu setzen, müsste die staatliche (und internationale) Wiederaufbauhilfe an eine entsprechende Abwanderungsbedingung geknüpft sein. Auch Gemeinden müssen zwischen den Anpassungsoptionen Schutz und Rückzug abwägen. Nach einer Naturkatastrophe werden sie dazu neigen, zerstörte Infrastruktur sehr rasch wieder aufzubauen, um so das öffentliche Leben zu gewährleisten. Deshalb ist es für gefährdete Gebiete von Bedeutung, schon vor dem Auftreten einer Naturkatastrophe Strategien zur Umsiedlung zu entwickeln (Brooks et al., 2006).
Trotz staatlich gesetzter Anreize zur Abwanderung und einer adäquaten Informationspolitik der öffentlichen Institutionen ist es denkbar, dass Menschen nicht freiwillig zur Umsiedlung bereit sind. Der Staat muss in einer solchen Situation entscheiden, ob er zulässt, dass die Betroffenen das Risiko von Vermögens- und Personenschäden selbstverantwortlich tragen sollen oder ob er Bevölkerungsteile zwangsumsiedelt. Letztere Option kann allerdings erhebliches Konfliktpotenzial mit sich bringen (Kasten 3.4-1).
| Kasten 3.4-1 Konfliktpotenzial bei Umsiedlungen Politische Entscheidungsträger müssen, je nach regionalem Bedrohungsszenario, die geplante Umsiedlung von Bevölkerungsgruppen in Betracht ziehen. Allerdings zeigen zahlreiche Projekte mit unterschiedlichsten sozioökonomischen und politischen Bedingungen die vielfältigen Probleme, die durch derartige Maßnahmen hervorgerufen werden können. Als Beispiele können sowohl Staudamm-, als auch Bergbau- und Infrastrukturprojekte genannt werden (z. B. Drei-Schluchten-Damm in China, Braunkohletagebau in Garzweiler, Straßenbau im Großraum Manila usw.). Zwar handelt es sich bei der Umsiedlung von gefährdeten Küstenbewohnern in der Regel um eine Notwendigkeit zum Schutz der betroffenen Personen, es ist aber auch hier beträchtliches Konfliktpotenzial abzusehen. Beispielsweise können Entscheidungen für den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen eine Ungleichbehandlung von Bevölkerungsgruppen darstellen (die Bevölkerung nahe einer zu schützenden Einrichtung wird ebenfalls geschützt, während andere Siedlungen geräumt werden). Zudem ist mit einer Verschärfung von Nutzungskonflikten im Zielgebiet der Umsiedlung zu rechnen (Konflikte zwischen alteingesessenen Bewohnern und neuen Siedlern). Mit massiven Widerständen ist vor allem in solchen Regionen zu rechnen, in denen Umsiedlungsprogramme in der Vergangenheit als staatliche Repressionsmaßnahme genutzt wurde. |
Staatliche Maßnahmen, die Abwanderung aus Küstengebieten fördern, sollten durch Maßnahmen ergänzt werden, die Zuwanderung von Menschen und Unternehmen begrenzen. Beispielsweise sorgt die Erhebung einer Steuer in Höhe der durch den Zuzug von Menschen in Küstengebiete verursachten gesellschaftlichen Kosten dafür, dass diese Kosten in das Zuwanderungskalkül des Einzelnen einfließen und somit entscheidungsrelevant werden.
Staatliche Regulierung kann also grundsätzlich die Umsiedlung von Menschen in die gewünschte Richtung unterstützen. Es ist allerdings auch möglich, dass Fehlanreize gesetzt werden, z. B. im Zusammenhang mit Eingriffen in Versicherungsmärkte. So ist eigentlich zu erwarten, dass es aufgrund der zunehmenden Überflutungen und Wirbelstürme zu ökonomischen Anpassungen auf den Versicherungsmärkten kommt: Die Prämien von Versicherungen gegen Flutschäden steigen bzw. private Versicherer ziehen sich aus dem Markt zurück. Dadurch nimmt die Attraktivität von Küsten als Siedlungsraum ab. Werden Versicherungsprämien jedoch durch staatliche Zuschüsse künstlich niedrig gehalten, wie in den USA, kommt es zu einer Verzerrung der Preise. Anreize zur Migration werden hierdurch reduziert.
Akkommodation
Bei der dritten Strategie, der Akkommodation, geht es um eine Veränderung der Nutzung bzw. der Subsysteme im Hinblick darauf, dass sie den neuen Gefahren Rechnung tragen. Die in den gefährdeten Regionen ansässigen Menschen nutzen das gefährdete Land auch weiterhin, jedoch ohne zu versuchen, es vor Überflutungen zu schützen. Dies kann beispielsweise durch die Errichtung von Katastrophenmanagementsystemen geschehen (Aufbau von Notunterkünften, Erstellung von Einsatzplänen, gezielte öffentliche Bildung und Kommunikation). Ebenso ist es möglich, die Landnutzung zu verändern, z. B. durch den Anbau von Getreidesorten, die gegenüber zunehmender Bodenversalzung bzw. Überflutung resistent sind oder durch die Umwandlung von Ackerland in Fischzuchtanlagen. Darüberhinaus beinhaltet Akkommodation bauliche Maßnahmen (erhöhte Bauweise, Keller- und Gebäudeabdichtungen).
Portfolio-Ansatz
Häufig werden diese Optionen nicht alternativ umgesetzt, sondern in Strategien kombiniert. Es wird also ein „Portfolio-Ansatz“ verfolgt, um angemessene Antworten auf die regionalen Rahmenbedingungen zu geben. Eine mögliche Strategiekombination stellt der partielle Rückzug dar, wonach allein Gebiete, die eine hohe Konzentration von Menschen, Werten und Funktionen aufweisen, geschützt werden. Die anderen Gebiete werden der Überflutung preisgegeben. Schutzmaßnahmen wären demnach schwerpunktmäßig in politischen und wirtschaftlichen Zentren, wie (Groß-)Städten und Industriegebieten, durchzuführen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Schutz der „kritischen Infrastruktur“, also derjenigen Infrastruktur, die so wesentlich ist, dass sich ihre Zerstörung destabilisierend auf das öffentliche Leben und die wirtschaftliche Aktivität eines Landes auswirken würde.
Als weitere Strategie kommt die Verknüpfung von Schutzgewährung und Akkommodation in Frage. Hierbei könnte z. B. das Ziel definiert werden, die Widerstandsfähigkeit von Küsten durch die Erhaltung von Mangrovenwäldern als natürliche Barriere zu stärken. Im Rahmen der lokalen Landnutzungsplanung könnten Rückzugsgebiete geschaffen bzw. erweitert werden, welche die landwärtige Verschiebung der Ökosysteme erlauben und damit die Fähigkeit zur autonomen Anpassung unterstützen würden (Nicholls, 2003).
3.4.1.2 Auswahl von Anpassungsstrategien
Um angemessene Anpassungsstrategien für eine spezifische Region auszuwählen, können Kosten-Nutzen-Analysen herangezogen werden (Kasten 3.4-2). Dieses Instrument erfordert umfassende Informationen über den Zustand der Küstengebiete und über die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten. In diesem Kontext muss auch das Zusammenspiel zwischen Land und Meer für Wirtschaft und Industrie, Hafenanlagen, Gebäude, Grundwasser und die Entnahme von Baumaterial bewertet werden (Kullenberg, 2001; SEEDS, 2005). Die hierfür notwendigen Daten werden im Rahmen von Vulnerabilitätsstudien erhoben und ausgewertet (Burton und Dore, 2000).
Anders als Vermeidungsstrategien haben Anpassungsprojekte im Wesentlichen lokale Effekte, d. h. sie erzeugen keinen direkten globalen Nutzen für die Umwelt. Weil zudem das Ausmaß der Klimawirkungen Auswirkungen mit Unsicherheit behaftet ist, sollten zunächst No-Regret-Maßnahmen ermittelt und umgesetzt werden. Das sind solche Maßnahmen, die unabhängig von den letztlich realisierten klimabedingten Schäden insgesamt einen Vorteil für die Beteiligten erbringen. Derartige Maßnahmen werden durch die beteiligten Anspruchsgruppen eher unterstützt, weil sie den Unsicherheiten des Klimawandels Rechnung tragen und auch ohne das Eintreten von Klimaveränderungen zu wünschenswerten Ergebnissen führen. Ein Beispiel hierfür ist eine vorgeschädigte Küstenregion mit einer hohen Bevölkerungsdichte, für die ein Anstieg des Meeresspiegels die bereits bestehenden Probleme noch verschärfen würde. Eine verbesserte Nutzungsplanung der Küstengebiete wäre hier eine angemessene Anpassungsstrategie gegenüber dem Meeresspiegelanstieg. Sie würde aber auch dann einen positiven Nettonutzen erzeugen, wenn die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels ausblieben.
Transaktionskosten, institutionelles Versagen oder der Mangel an Informationen haben in der Praxis häufig dazu beigetragen, dass solche Projekte nicht durchgeführt wurden. Anpassungsprojekte können helfen, diese Hindernisse abzubauen (Fankhauser, 1998). So könnte beispielsweise die Umsetzung eines integrierten Küstenzonenmanagements dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen politischen Entscheidungsträgern zu verbessern und auf diese Weise Projekte leichter durchführbar zu machen.
3.4.1.3 Umsetzung von Anpassungsstrategien
Anpassung verlangt mehr als nur die Umsetzung technischer Optionen. Nicht nur, dass die Strategienauswahl von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, sondern die Strategien selbst entfalten Wirkungen auf die Subsysteme der Region, in der sie umgesetzt werden. Zudem gilt es, die Vielzahl von Verantwortlichkeiten und Interessen beteiligter bzw. betroffener gesellschaftlicher Gruppen miteinander in Einklang zu bringen (Nicholls, 2003).
Risikomanagement
Ein geeignetes Verfahren zur Umsetzung von Anpassungsstrategien stellt das Risikomanagement dar. Risikomanagementpläne ordnen für alle Phasen vor, während und nach einem Ereignis Verantwortlichkeiten zu (öffentliche versus private, kommunale, nationale bzw. internationale Ebene). Sie beschreiben, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahmen ergriffen werden (strategische versus taktische Maßnahmen) und auf welche Art und Weise die verantwortlichen Personen reagieren bzw. wem sie Bericht erstatten sollen (Boyd et al., 2005). In vielen Fällen wird das Thema Klimawandel von den politischen Entscheidungsträgern nicht prioritär behandelt, weswegen durch den Klimawandel bedingte Änderungen der Gefahrenlage nicht genügend berücksichtigt werden. Somit werden Risiken häufig als gering eingeschätzt und Gefährdungen für eher unwahrscheinlich gehalten, was zur Folge hat, dass vorhandene Risikomanagementpläne nicht angemessen ausgerichtet sind. Das Beispiel des Hurrikans Katrina, der im August 2005 an der US-amerikanischen Küste für Zerstörungen bisher unbekannten Ausmaßes sorgte, zeigt, dass mangelnde Planung die Betroffenheit von Menschen erheblich erhöhen kann.
Die Erarbeitung eines geeigneten Risikomanagements erfolgt idealerweise als Kreislaufprozess. Im Vorfeld eines Extremereignisses folgt auf die Planungsphase (1. Phase) zu diesem Zeitpunkt werden präventive und reaktive Strategien erarbeitet die Vorbereitungsphase (2. Phase). Maßnahmen in dieser Phase sind darauf gerichtet, die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass aus Gefahrenpotenzialen Katastrophen resultieren. Dies kann durch die Erstellung von Einsatzplänen, Notfalltrainings sowie durch gezielte öffentliche Informations- und Bildungskampagnen oder über Vereinbarungen zur internationalen Kooperation im Bereich Katastrophenhilfe und im Umgang mit Umweltflüchtlingen gelingen. Tritt ein Ereignis tatsächlich ein, folgt die Reaktionsphase (3. Phase). Hier geht es um Maßnahmen während und nach dem Ereignis. Dazu gehören die Notfallbetreuung, Maßnahmen zur Verhinderung von Folgeschäden, wie dem Ausbruch von Seuchen oder die Durchführung von Aktionen, die auf eine beschleunigte Erholung der betroffenen Gebiete gerichtet sind. Die Wiederaufbauphase (4. Phase) schließt den Prozess der Bewältigung eines Ereignisses ab. Alle Aktivitäten dieser Phase sind auf die Wiederherstellung der normalen Systemfunktionen, beispielsweise über die Auszahlung von Versicherungsleistungen, die Errichtung vorübergehender Notfallquartiere oder den Wiederaufbau der physischen Infrastruktur, gerichtet. Im Anschluss an die vier Phasen werden Probleme bei der Bewältigung des Ereignisses identifiziert und Fehler analysiert. Die gesammelten Erfahrungen werden dann in einer erneuten Planungsphase ausgewertet und in Form von verbesserten Strategien umgesetzt (Boyd et al., 2005).
Bei schleichenden Gefährdungen liegt der Schwerpunkt des Risikomanagements dagegen auf der regelmäßigen Bewertung des Gefährdungspotenzials und der Identifizierung der anfälligsten Individuen und Regionen. Beim Risikomanagement kommt es auf die Anpassung an sich fortlaufend verändernde Bedingungen an. Eine hohe Flexibilität der Strategien ist hierzu notwendig. Solche Strategien beinhalten insbesondere wissenschaftliches Monitoring, öffentliche Bildung und Kommunikation sowie rechtliche Regelungen (Boyd et al., 2005).
Integriertes Küstenzonenmanagement
Um der hohen Komplexität an Wirkungszusammenhängen gerecht zu werden, sollten Anpassungsmaßnahmen sehr breit, d. h. in allen wesentlichen Politikbereichen verankert sein. Dazu bieten sich Küstenschutzpläne und Strategien zur nachhaltigen Entwicklung an. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Integrierten Küstenzonenmanagement“. Im Rahmen dieses Managementsystems werden sowohl Daten über Ökosysteme als auch Daten über soziale Systeme erhoben und verarbeitet. Integriertes Küstenzonenmanagement als Instrument zur Risikosteuerung ist dabei als dynamischer Prozess zu verstehen, der auf der Grundlage einer koordinierten Strategie mit dem Ziel entwickelt und implementiert wird, ökologische, soziokulturelle und institutionelle Ressourcen so zu steuern, dass Küstengebiete nachhaltig erhalten werden und deren vielfältige Nutzung weiterhin möglich bleibt (Fankhauser, 1998; Yeung, 2001).
Eine wesentliche Herausforderung bei der Erarbeitung dieser integrierten Küstenmanagementsysteme liegt in der Koordinierung der sektoralen, konkurrierenden und gelegentlich überlappenden Kompetenzen der verschiedenen Entscheidungsebenen und Fachbereiche der Verwaltung. Häufig werden adäquate Antworten durch die starke institutionelle Fragmentierung verhindert. Der WBGU empfiehlt deshalb die Schaffung integrierter Institutionen, welche alle wesentlichen Kompetenzen bündeln sollen. Solche Institutionen würden es auch ermöglichen, die Vielfalt von Interessen der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen aufeinander abzustimmen. Gemeinden bzw. lokale Verwaltungsebenen spielen bei der Koordinierung eine wesentliche Rolle. Ein hohes Maß an lokaler Verantwortlichkeit könnte dafür sorgen, dass vor Ort vorhandenes Wissen über Bewältigungsstrategien effizient genutzt wird, die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen angemessen in den Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden werden und die Küstenmanagementsysteme auf diesem Weg von der Bevölkerung akzeptiert werden (SEEDS, 2005; WCDR, 2005; Kasten 3.4-2).
| Kasten 3.4-2 Küstenmanagement an der deutschen Nordsee Globale Prognosen über die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs sind nicht unmittelbar auf regionale oder lokale Verhältnisse übertragbar. Auch innerhalb des deutschen Küstenraums lassen sich große Unterschiede bezüglich der Gefährdungssituation und der sozioökonomischen Resilienz feststellen. Um sinnvolle Anpassungsmaßnahmen an künftige Klimafolgen treffen zu können, müssen daher szenariengestützte, kleinräumige Untersuchungen durchgeführt werden, die sowohl natürliche als auch gesellschaftliche Gegebenheiten analysieren. Solche Studien liegen für die deutsche Nordsee für zwei Regionen vor: für die Insel Sylt und für die nordwestdeutsche Küstenregion. Aufgrund ihrer besonderen Gefährdungslage und wirtschaftlichen Produktivität wurde die Nordseeinsel Sylt im Auftrag des BMBF im Rahmen der Studie „Klimafolgen für Mensch und Küste“ analysiert. Die Insel ist ein offenes System mit negativer Sedimentbilanz, in welchem Erosions-prozesse zu einer stetigen Verkleinerung des Territoriums führen. Es wird erwartet, dass der Meeresspiegelanstieg diese Prozesse verstärkt. Die Wirtschaftsstruktur von Sylt ist durch eine stark einseitige Ausrichtung auf den Tourismus gekennzeichnet, der sich auf der Westseite der Insel konzentriert. Zur Abschätzung der Klimafolgen bis zum Jahr 2050 wurden verschiedene Szenarien erarbeitet. Der hier vorgestellten Variante wurden ein lokaler Meeresspiegelanstieg bis zu 25 cm und Änderungen in den Windverhältnissen, dem Tidenhub und dem Seegang (d. h. Wellenhöhe, -auflaufrichtung und -periode) zu Grunde gelegt. Wetterextreme und deren Auswirkungen auf naturräumliche und sozioökonomische Strukturen wurden nicht berücksichtigt, so dass hierzu noch Forschungsbedarf besteht. Die Ergebnisse der Modellsimulationen lassen veränderte Sedimenttransporte an der Westküste der Insel erwarten, welche sich negativ auf die seegangsdämpfende Wirkung eines vorgelagerten Riffs auswirken würden. Die drei Gemeinden Rantum, Hörnum und Wenningstedt wären davon wahrscheinlich am stärksten gefährdet. Die Studie empfiehlt die Anpassung dieser Küstengebiete im Sinne eines „Portfolio-Ansatzes“, d. h. als Bündelung verschiedener Einzelstrategien. Dabei werden die drei Komponenten Schutzgewährung, qualifizierter Rückzug und Akkommodation berücksichtigt. Als optimale Strategie zum Schutz der heutigen Küstenform Sylts wurde eine Kombination aus weichen und harten Küstenschutzmaßnahmen identifiziert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den ökologisch verträglichen Sandvorspülungen, die bereits heute an der Westküste der Insel zum Einsatz kommen. Zur ökonomischen Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Westküste der Insel erstellt. Die Anpassungskosten bestünden demzufolge vor allem aus den Kosten der zusätzlichen Sandvorspülungen. Der Gegenwartswert dieser Kosten wird für den Zeitraum bis 2050 auf 33 Mio. E geschätzt. Dem stehen die Nutzen des Küstenschutzes aus vermiedenen Verlusten an Sachwerten, Infrastruktur sowie Stränden und Dünen gegenüber. Der Gegenwartswert dieses Nutzens wird mit 381 Mio. E beziffert. Die Analyse zeigt für diesen Zeitraum demzufolge ein eindeutig positives Nutzen-Kosten-Verhältnis des Küstenschutzes für die Insel Sylt. Das untersuchte Szenario illustriert, dass die Insel Sylt gegen einen geringen Anstieg des Meeresspiegels um 25 cm durch Sandvorpülungen voraussichtlich effizient geschützt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Sylt mit seinen geographischen Besonderheiten und seiner sehr hohen, durch den Tourismus bedingten Wertekonzentration einen besonderen Fall darstellt. Die empfohlenen Anpassungsmaßnahmen sind sicherlich auf die meisten anderen Küstenregionen der Welt nicht übertragbar. So sind Sandvorspülungen nur möglich bzw. ökonomisch und ökologisch sinnvoll, wenn in der Küstenregion Sand in ausreichender Menge vorhanden ist. Zudem ergeben sich die geschätzten Anpassungskosten aus einer Küstenschutzstrategie, die hauptsächlich auf den Erosionsschutz des im Vergleich zum Strand höher gelegenen Hauptteils der Insel ausgerichtet ist. Für flachere Küstenabschnitte dürften Sandvorspülungen bei einem steigenden Meeresspiegel insbesondere bei extremen Wetterlagen keinen ausreichenden Schutz bieten. Aufbauend auf den Erfahrungen der Sylt-Studie wurden im Projekt „Klimawandel und präventives Risiko- und Küstenschutzmanagement an der deutschen Nordseeküste“ (KRIM) nicht nur die Folgen eines beschleunigten Meeresspiegelanstiegs für verschiedene Küstenabschnitte untersucht, sondern auch die damit einhergehenden Risiken von Wetterextremereignissen. Die Studie analysiert ebenfalls mit einem Zeithorizont bis 2050 künftige Klimafolgen zusammen mit den möglichen gesellschaftlichen Anpassungsmaßnahmen und deren Wirkungen. Das KRIM-Projekt geht von einer regionalen Temperaturerhöhung um 2,8 °C, einem lokalen Meeresspiegelanstieg von 55 cm und Änderungen des mittleren Tidenhubs, des Niederschlags, Seegangs und der winterlichen Windstärke und -richtung aus. Zudem werden Wetterextreme mit Wasserhöchststandswerten von +200 cm berücksichtigt. Um die Folgen dieses Klimaszenarios für die nordwestdeutsche Küstenregion zu analysieren, wurden die daraus resultierenden Risiken von Extremereignissen berechnet und den Kosten und regionalwirtschaftlichen Folgeeffekten möglicher Küstenschutzstrategien gegenübergestellt. Alternative Strategien wurden durch Kosten-Nutzen-Analysen vergleichend bewertet. Bei der Ermittlung der potenziellen Sturmflutschäden berücksichtigte das KRIM-Projekt nicht nur ökologische Schäden sowie Vermögensschäden an Sachen und Infrastruktur, sondern auch die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Wertschöpfungs-, Einkommens- und Arbeitsplatzverluste. Bei der Wertermittlung von Vermögensschäden kam ein mesoskaliges Verfahren zum Einsatz, d. h. es wurde auf aggregierte Daten amtlicher Regionalstatistiken zurückgegriffen. Im Anschluss an die Wertermittlung wurden die Schäden als Funktion der Überflutungshöhen verrechnet. Als Elemente von Schutzgewährung und Akkommodation wurden unter anderem eine Deicherhöhung und die Errichtung einer zweiten Deichlinie für das Untersuchungsgebiet Wangerland geprüft. Wangerland (Region nördlich des Jadebusens) befindet sich in einer geographisch sehr exponierten Lage mit langen zu schützenden Küstenlinien, weist dafür aber nur relativ geringe Vermögenswerte auf. Bezogen auf das angenommene Investitionsjahr 2010 (Basisszenario) wurden die Kosten einer Deicherhöhung mit 10,5 Mio. E (für eine durchschnittliche Erhöhung um 0,75 m auf 28 km Deichstrecke) und die Kosten zur Errichtung einer zweiten Deichlinie (Variante II) mit 20 Mio. E (für 17 km Deichlinie in einer Höhe von 3 m über NN) veranschlagt. Dagegen beläuft sich der Gegenwartswert der Vermögensschäden im KRIM-Klimaszenario auf 63 Mio. E (2000) berechnet unter Einsatz der Überflutungssimulationen und bis zum Jahr 2050. Demzufolge ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Küstenschutzoption Deicherhöhung am Günstigsten, so dass eine Handlungsempfehlung für diese Küstenschutzmaßnahme ausgesprochen wurde. Die Vorgehensweise des KRIM-Projekts bietet eine Leitlinie für den Umgang mit durch Klimawandel bedingten Unsicherheiten im Küstenmanagement und zeigt, wie die wirtschaftliche Zukunft von Küstenregionen prognostiziert und geplant werden könnte. Es besteht hier aber weiterhin erheblicher Forschungsbedarf: (1) höhere Meeresspiegelszenarien untersuchen, (2) bestehende Erkenntnisse über regionale Schäden und die Kosten verschiedener Vermeidungsstrategien erweitern (z. B. für die Option qualifizierter Rückug), (3) weitere Küstenabschnitte in diese Analysen mit einbeziehen. Schließlich bedarf es einer Vielzahl derartiger kleinräumiger Untersuchungen, um verlässlichere überregionale Prognosen über die finanziellen Auswirkungen des Klimawandels abzuleiten und den Bereich möglicher Handlungsoptionen besser abstecken zu können. Die genannten Fallbeispiele zeigen, dass in diesen Fällen bei einem Anstieg deutlich unterhalb der WBGU-Meeresspiegelleitplanke die Probleme voraussichtlich durch geeignete Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen sind. Ein Anstieg von mehr als 1 m wurde für diese Regionen leider nicht untersucht. Eine erfolgreiche Anpassung dürfte bei einem derart hohen Anstieg vielerorts nicht mehr zu vertretbaren Kosten möglich sein. Das Problem der Finanzierbarkeit würde sich dagegen in Entwicklungsländern bereits bei den hier vorgestellten Szenarien und Strategien stellen. Die genannten Anpassungsmaßnahmen können daher nicht verallgemeinert werden. Quellen: Daschkeit und Schottes, 2002; Mai et al., 2004; Elsner et al., 2005 |
Es besteht noch ein erheblicher Nachholbedarf, Informationen über die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels systematisch in die Umsetzung von Küstenmanagementsystemen zu integrieren. Trotz fundierter naturwissenschaftlicher Erkenntnisse über die potenziellen Folgen des Klimawandels werden noch zu wenig politische Anstrengungen unternommen, um adäquate Handlungsstrategien zu entwerfen.
Vor diesem Hintergrund ist die nationale Strategie der Bundesregierung für ein integriertes Management der deutschen Küstengebiete zu begrüßen (Bundesregierung, 2006). Die Strategie berücksichtigt die Vielzahl von Akteuren und vereint die konkurrierenden Interessen an Schutz und Nutzung von deutschen Küstenbereichen in einem integrierten Gesamtkonzept. Der Klimawandel wird zwar als eine wesentliche Komponente bei der langfristigen Ausrichtung der vorsorgenden Regionalplanung betont. Angesichts der Schwere der zu erwartenden Klimafolgen ist es aber notwendig, eine verbesserte wissenschaftliche Basis für die Weiterentwicklung der Strategie zu erarbeiten. Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Meeresspiegelanstiegs und an Wetterextreme werden künftig in das Zentrum der Strategie rücken müssen.
3.4.1.4 Künftige Herausforderungen
Zwei Aspekte der Umsetzung von Anpassungsstrategien gilt es an dieser Stelle zu betonen. Die Bedeutung von proaktiven Maßnahmen und die besonderen Herausforderungen der Umsetzung von Anpassungsstrategien in Entwicklungsländern.
Frühwarnsysteme
Risikomanagementpläne umfassen sowohl pro-aktive als auch reaktive Elemente der Anpassung. Proaktive Elemente sind für die kosteneffiziente Gestaltung von Anpassung besonders wichtig, weil sie die Übersetzung von Risiken in Katastrophen verhindern oder zumindest verringern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf plötzliche Gefahren. In der Vergangenheit lag die Finanzierung von Anpassungsstrategien aber schwerpunktmäßig auf reaktiven Maßnahmen, wie der Finanzierung des Wiederaufbaus zerstörter Infrastruktur nach dem Eintritt einer Naturkatastrophe (WCDR, 2005). Eine Neuausrichtung von Finanzmitteln, verbunden mit einer veränderten Prioritätensetzung bei der Auswahl geeigneter Anpassungsstrategien, scheint daher notwendig. Auf der World Conference on Disaster Reduction (WCDR) im japanischen Kobe wurde 2005 beschlossen, dass 10 % der Mittel, die bisher für Ex-Post-Maßnahmen nach Naturkatastrophen aufgewendet werden, in den nächsten 10 Jahren in die Prävention umgeleitet werden sollen (WCDR, 2005; Münchener Rück, 2005a). Die Bedeutung von proaktiven Maßnahmen unterstreicht auch der von der Konferenz verabschiedete Plan über die Förderung eines internationalen Frühwarnprogramms. Damit sollen vorhandene Lücken im Bereich der Frühwarnung aufgedeckt und geschlossen werden (UN ISDR, 2005c). Als Schlüsselelemente für verbesserte Frühwarnsysteme gelten die Entwicklung von nationalen, integrierten Risikoreduktionsstrategien, der Aufbau von Risikomanagementkapazitäten sowie verbesserte technische Ausstattung und Ausbildung. Darüber hinaus sollen Strategien entwickelt werden, um die Weiterleitung von Warnungen an die Betroffenen zu verbessern. Die Aspekte der Frühwarnung reichen dabei von den technischen Kapazitäten bis hin zu Vorbereitungsmaßnahmen auf Gemeindeebene. Bisher ist jedoch gerade die Verknüpfung von Planung und Vorsorge mit adäquaten Antwortstrategien häufig mangelhaft. Auch diese Schwäche bestehender Systeme soll künftig überwunden werden. Zur Erreichung der in Kobe formulierten Ziele bedarf es vor allem der internationalen Kooperation im Datenaustausch, bei der Verbreitung von Warnungen sowie beim Aufbau institutioneller Strukturen. Zum heutigen Zeitpunkt scheint es besonders dringlich, das Problembewusstsein bei Regierungen zu erhöhen sowie Prioritäten bei der Erarbeitung geeigneter Risikostrategien festzulegen.
Besondere Anforderungen in Entwicklungsländern
Klimawandel wird vor allem in Entwicklungsländern starke Auswirkungen entfalten. 97 % der durch Naturkatastrophen getöteten Menschen sind in diesen Ländern zu verzeichnen (Freeman et al., 2003). Die Schäden stellen erhebliche Hindernisse für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder dar. Anpassung ist demnach gerade in diesen Regionen von Bedeutung. Allerdings fehlen neben technischem Wissen und geeigneten Institutionen vor allem finanzielle Ressourcen, um die notwenigen Maßnahmen durchzuführen. In der internationalen Gemeinschaft besteht breiter Konsens darüber, dass Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Auswirkungen von Klimaveränderungen zu unterstützen sind. Bereits in Art. 4 Abs. 3 der Klimarahmenkonvention sagen die Vertragsstaaten den betroffenen Ländern finanzielle und technische Unterstützung zu. Im Rahmen des „Hyogo Framework for Action“, dem auf der WCDR verabschiedeten 10-jährigen Aktionsprogramm, wurde dieses Anliegen nochmals bekräftigt (WCDR, 2005). Zudem hat sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass Anpassungsstrategien an Naturkatastrophen und schleichende Gefahren als feste Bestandteile in die nachhaltige Entwicklungspolitik zu integrieren sind (UNFCCC, 1992; UN ISDR, 2005a, b).
3.4.1.5 Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern
Um Entwicklungsländer in ihrer Anpassung an die allgemeinen Folgen des Klimawandels finanziell zu unterstützen, stellen verschiedene internationale Finanzierungsinstitutionen auf multilateraler Ebene Transferleistungen bereit.
Internationale Fonds
In den letzten Jahren wurden internationale Finanzierungsfonds eingerichtet, die Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern fördern. Innerhalb der Klimarahmenkonvention wurden bisher drei Fonds geschaffen, die Mittel zur Anpassung an den Klimawandel generell, also nicht speziell meeresbezogen, bereitstellen: Der Special Climate Change Fund (SCCF), der Least Developed Countries Fund (LDCF) und der Adaptation Fund (GEF, 2005b).
Aufgabe des SCCF ist explizit die Finanzierung von Anpassungsprojekten und Technologietransfer. Bis Ende 2004 verzeichnete der Fonds freiwillige Einzahlungen der OECD-Länder und weiterer Industrieländer in Höhe von 34,7 Mio. US-$. Seit Anfang 2005 ist er in der Lage, Projekte effektiv zu unterstützen.
Der LDCF unterstützt schwerpunktmäßig Entwicklungsländer bei der Erstellung und Umsetzung von National Adaptation Programs of Action (NAPA). NAPA sollen jene Felder identifizieren, in denen der größte Handlungsbedarf in Bezug auf Anpassung besteht. Von den bisher eingezahlten 32,5 Mio. US-$ wurden für die Erstellung von NAPA bereits 11 Mio. US-$ ausgegeben.
Der Adaptation Fund schließlich wurde im Rahmen der Umsetzung von Art. 12, Abs. 8 des Kioto-Protokolls eingerichtet. Haupteinnahmequelle des Fonds ist eine Sonderabgabe auf CDM-Projekte in Höhe von 2 % des Zertifikatpreises. Erst im Jahr 2008, d. h. dem Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls, ist mit Auszahlungen aus diesem Fonds zu rechnen. Eine solche faktische Besteuerung von Vermeidungsprojekten ist wegen des Einnahmeneffekts zu begrüßen, wegen des Lenkungseffekts allerdings sehr kritisch zu sehen.
Daneben stellt die Global Environmental Facility (GEF) Mittel für Projekte im Schwerpunkt Klimawandel bereit. Der Fokus liegt dabei allerdings nicht auf Anpassungs- sondern auf Vermeidungsprojekten.
Effizienter Einsatz von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit
Neben diesen Fonds leisten die internationalen Geber im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit finanzielle Hilfe an von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer. In den letzten Jahren ist z. B. der Anteil von Mitteln, welche die Weltbank zur Bewältigung von Folgen aus Naturkatastrophen wie tropischen Stürmen zur Verfügung gestellt hat, deutlich von 3 % auf 8 % des Weltbank-Portfolios gestiegen (Freeman et al., 2003). Es werden also zunehmend Finanzmittel in Projekten gebunden, die nicht dem originären Ziel der Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung dienen.
Wenn die internationale Entwicklungszusammenarbeit dazu dienen soll, den Aufbau von Anpassungskapazitäten in Entwicklungsländern zu unterstützen, dann müssten Hilfeleistungen in stärkerem Maße als bisher für präventive Strategien eingesetzt werden, wie z. B. den Aufbau von Frühwarnsystemen. Eine solche teilweise Umschichtung von der nachsorgenden Hilfe hin zur Gefahrenprävention gewinnt gerade vor dem Hintergrund einer erwarteten Verstärkung klimabedingter Extremereignisse an Bedeutung. Um Effizienzverluste zu vermeiden, sollte darüber hinaus die Entwicklungszusammenarbeit mit den Politiken der beschriebenen speziellen Anpassungsfonds abgestimmt werden.
Gleichzeitig sollte die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen nicht das eigentliche Ziel der Entwicklungszusammenarbeit aus den Augen verlieren. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung stellt an sich immer noch die beste Anpassungsstrategie dar, weil sie in der Regel die Anpassungskapazitäten eines Entwicklungslandes erhöht und damit dessen Vulnerabilität gegenüber Auswirkungen des Klimawandels reduziert (Schelling, 1992).
Ergänzende Instrumente: Schwerpunkt Mikroversicherung
Der Finanzierungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen kann nicht seriös quantifiziert werden, da auch nur annähernd verlässliche Schadensschätzungen fehlen (Kap. 3.2.2.2). Dennoch ist davon auszugehen, dass die oben erwähnten Mittel nicht ausreichen werden und dass daher eine möglichst breite Absicherung der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen sinnvoll ist. Deshalb kommen neben den bestehenden Finanzierungsinstrumenten und der Reallokation vorhandener Mittel auch neue Finanzierungsmechanismen in Frage (WBGU, 2002).
Ein weiteres Instrument ist die Förderung von Mikroversicherungen zur Risikostreuung bei individuellen Notlagen, die in Ländern mit niedrigen Pro-Kopf-Einkommen an Bedeutung gewinnt. Mikroversicherungen sind darauf ausgerichtet, Haushalten und Kleinbetrieben, die lediglich über ein geringes und zum Teil unregelmäßiges Einkommen verfügen, einen Versicherungsschutz zu extrem niedrigen Prämien zu ermöglichen und die im Schadensfall verfügbaren Finanzmittel zu erhöhen. Mikroversicherungen setzen demnach nicht auf der nationalen bzw. internationalen Ebene an, sondern sind auf den Schutz von individuellen Vermögenswerten gerichtet (Münchener Rück, 2005b).
Es gibt bereits Erfahrungen mit Mikroversicherungen in Bereichen, in denen individuelle Risiken voneinander unabhängig sind, z. B. bei Risiken aus Krankheit oder Unfall (Brown und Churchill, 1999, 2000; Ahmed et al., 2005; Cohen et al., 2005). Fallstudien in Indien, Kenia oder Uganda zeigen, dass vor allem Lebensversicherungen und Krankenversicherungen schon heute erfolgreich angewendet werden (Brown und Churchill, 1999, 2000; Athreye und Roth, 2005). Mikroversicherungen für Risiken aus Naturkatastrophen befinden sich hingegen erst in einem Pilotstadium. Die Anwendung von Mikroversicherungen auf Naturkatastrophen ist besonders schwierig, weil es in der Regel eine Vielzahl von Betroffenen gibt und die individuellen Schadensrisiken der lokalen Versicherungsnehmer somit voneinander abhängig sind. Im Schadensfall werden deshalb hohe Forderungen an die Versicherungen gerichtet, die deren Kapitalausstattung möglicherweise übersteigen. Der Ausweg über eine Erhöhung des Kapitalstocks oder Rückversicherungen erhöht jedoch die Kapitalkosten für die Versicherungsgeber und damit auch den Preis der Versicherung. Unter diesen Voraussetzungen werden viele Haushalte und Betriebe mit geringem Einkommen letztlich auf eine private Absicherung verzichten.
Um ihnen dennoch ein günstiges und effektives Versicherungsprodukt an die Hand zu geben, könnten bestehende Mikroversicherungssysteme für unabhängige Risiken um die Deckung von Schäden aus Naturkatastrophen erweitert werden. Die Kosten des Versicherungsschutzes werden gering gehalten, indem effektive institutionelle Kapazitäten aufgebaut und Versicherungsnehmer in Gruppen und Gemeinden gebündelt werden. Darüber hinaus könnte der Staat Versicherungen gegen Naturkatastrophen verpflichtend einführen. Hierdurch könnte zügig eine große Anzahl an Versicherten gewonnen und eine breite geographische Streuung der Versicherten erreicht werden, was das Problem der Korrelation individueller Schadensrisiken stark vermindern dürfte. Ob eine solche Zwangsversicherung insbesondere in Ländern mit noch unzureichenden sozialen Sicherungssystemen tatsächlich sinnvoll wäre, ist im Rahmen künftiger Forschungsvorhaben zu klären.
Um den Erfolg eher regional bzw. national operierender Versicherer von Naturkatastrophen langfristig zu sichern, ist deren Anbindung an den internationalen Kapitalmarkt von Bedeutung. So übernehmen beispielsweise Rückversicherungsunternehmen als „Versicherer der Versicherer“ gegen die Zahlung von Prämien einen Teil des Risikos der Versicherer. Auf diese Weise werden Risiken noch breiter gestreut und die Versicherer vom Risiko extrem hoher Auszahlungen befreit.
Mikroversicherungsprogramme sollten durch den Staat aktiv gefördert werden (öffentliche Kofinanzierung): Neben dem Setzen der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist in der Anfangsphase auch eine finanzielle Unterstützung vor allem beim Aufbau der notwendigen institutionellen Infrastruktur denkbar, beispielsweise im Rahmen von Public-Private-Partnerships und in Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen (Linnerooth-Bayer und Mechler, 2005).
3.4.2 Völkerrechtliche Regelung des Verlusts an Territorium vereinbaren
Anpassungsstrategien berühren Aspekte, die auch aus rechtlicher Perspektive relevant sind. Bei einem kontinuierlich steigenden Meeresspiegel ist zu erwarten, dass sich in vielen Fällen ein qualifizierter Rückzug als unvermeidbar darstellen wird. Insbesondere muss damit gerechnet werden, dass Staatsterritorien durch Überflutung teilweise oder vollständig verloren gehen und Menschen zur Aufgabe ihrer Siedlungsgebiete gezwungen werden. Aus völkerrechtlicher Sicht ergeben sich zum einen Fragen zur Aufnahme der vom Meeresspiegelanstieg vertriebenen Menschen. Zum anderen stellen sich Fragen nach finanzieller Kompensation, wenn Staaten von den Auswirkungen des durch Klimawandel bedingten Meeresspiegelanstiegs betroffen sind, die selbst nicht maßgeblich zur Verursachung beigetragen haben.
3.4.2.1 Verkleinerung des Staatsterritoriums
Verkleinert sich ein Staatsterritorium aufgrund des Meeresspiegelanstiegs, so zieht dies aus völkerrechtlicher Sicht mit Ausnahme von Fragen der Kompensation (Kap. 3.4.2.4) keine besonderen Konsequenzen nach sich. Auf Grundlage der einschlägigen völkerrechtlichen Regeln fällt in einer solchen Konstellation das konstituierende Staatsgebiet entsprechend kleiner aus. In Einzelfällen kann sich aber eine Anpassung bestimmter völkerrechtlicher Verpflichtungen als notwendig erweisen, insbesondere von solchen, die sich auf ein untergegangenes Territorium beziehen. Insgesamt stellen die einschlägigen völkerrechtlichen Regeln befriedigende Antworten auf die hier zu erwartenden rechtlichen Probleme zur Verfügung. Zu beachten ist, dass eine Verkleinerung des Territoriums dazu führen kann, dass sich auch die Grenzen der seerechtlichen Hoheitsbereiche verschieben, da sich die für die Bemessung maßgeblichen Punkte verändern.
3.4.2.2 Untergang von (Insel-)Staaten
Nach bisherigem Kenntnisstand werden insbesondere Inselstaaten, die nur wenige Meter über dem Meeresspiegel liegen, durch den vom Klimawandel bedingten Anstieg des Meeresspiegels existenziell betroffen sein (CSD, 2004). Dazu gehört beispielsweise die Inselgruppe der Malediven, die maximal 2 m über dem Meeresspiegel liegt; oder die auf Korallenriffen gelegenen Inselgruppen Tuvalu, Kiribati und Tonga. Diese kleinen Inselstaaten, die zugleich Entwicklungsländer sind (SIDS, Small Island Developing States), bilden eine Interessengemeinschaft, die sich insbesondere bei den internationalen Verhandlungen zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC) als politische Allianz bemerkbar macht (Burns, 1997; Slade, 2001). Zwar werden die SIDS (wie auch Staaten mit tiefliegenden Küstengebieten) bereits in der UNFCCC besonders berücksichtigt: So sollen für sie besondere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden (Art. 4 Abs. 8 Bst. a und b UNFCCC). In Betracht kommen dabei Finanzierung, Versicherung und die Weitergabe von Technologien, um den speziellen Bedürfnissen und Anliegen dieser Staaten gerecht zu werden. Die besondere Berücksichtigung der Inselstaaten in der UNFCCC erschöpft sich allerdings bereits mit diesem wenig konkreten Hinweis. Zudem werden in Art. 4 Abs. 8 UNFCCC die zu berücksichtigenden spezifischen Bedürfnisse weiterer Kategorien von Entwicklungsländern derart weit gefasst, dass letztlich fast jeder Vertragsstaat, der ein Entwicklungsland ist, in irgendeiner Weise für sich eine besondere Empfindlichkeit beanspruchen kann. Aus diesen Bestimmungen der Konvention können also keine konkreten Rechte für die Inselstaaten abgeleitet werden. Im Kioto-Protokoll finden die Inselstaaten keine spezifische Erwähnung. In den ergänzenden Vereinbarungen der Vertragsstaaten, insbesondere den Marrakesh Accords, werden die Bedürfnisse der Inselstaaten zwar wiederholt besonders hervorgehoben, dies führte aber bisher nicht zu institutionellen oder sonstigen besonderen Vorkehrungen.
Auch in anderen regionalen oder globalen Vereinbarungen insbesondere seerechtlicher Natur werden Inselstaaten nicht im Sinne von Ländern mit besonderen ökologischen oder sonstigen Problemen in rechtlich unmittelbar wirksamer Weise wahrgenommen. Dies gilt auch für die Seerechtskonvention, obwohl in ihr Inseln als meeresgeographische Kategorie, die für die Festlegung von Meereszonen mit den entsprechenden Hoheitsrechten von Bedeutung ist, eine wichtige Rolle spielen (Jesus, 2003).
Aus völkerrechtlicher Sicht ist das Vorhandensein eines Staatsgebiets konstituierendes Element des Staates, so dass dieser im Falle des Untergangs seines Territoriums aufhört zu existieren. Beim derzeitigen Stand des Völkerrechts besteht auch keinerlei Anspruch auf die Zuweisung einer Art „Ersatzterritoriums“, was aus politischer Sicht möglich wäre. Nicht zuletzt die Erfahrungen im Nahen Osten zeigen jedoch, dass die Schaffung eines Staates bzw. eines neuen Staatsgebiets ein erhebliches Konfliktpotenzial birgt, da heute kaum mehr unbesiedelte Gebiete in Betracht kommen.
3.4.2.3 Umgang mit „Meeresflüchtlingen“
Geht ein Staat unter, werden seine Staatsbürger zu Staatenlosen. Die „Meeresflüchtlinge“ werden voraussichtlich Schutz in Nachbarländern suchen, was deren Aufnahmekapazitäten deutlich überschreiten könnte. Nach Ansicht des WBGU ist daher eine Regelung der Rechtsstellung dieser Menschen erforderlich.
Der WBGU empfiehlt, eine solche völkerrechtliche Regelung an folgenden Prinzipien auszurichten: Als Grundlage sollte ein Recht auf geregelte Aufnahme bzw. Umsiedlung der betroffenen Bevölkerungen vereinbart werden. Hier stellt sich die Frage, welche Verpflichtungen dies für potenzielle Aufnahmestaaten mit sich bringt, wobei zwischen der konkreten Aufnahme von Flüchtlingen und der Übernahme der Kosten unterschieden werden muss. Aus humanitärer Sicht bietet sich primär eine Aufnahme in jenen Staaten an, die eine geographische Nähe oder besondere Verbindungen zu einem untergegangenen Staat aufweisen. Dabei sollte den Aufzunehmenden ein Mitspracherecht bezüglich der Auswahl ihres neuen Lebensumfelds eingeräumt werden; Umsiedlungen unter Zwang sollten möglichst vermieden werden. Zugleich muss aber auch unter Einbeziehung der gesamten internationalen Gemeinschaft ein Verteilungsschlüssel angestrebt werden, welcher gewährleistet, dass keine Überbelastung einzelner Aufnahmestaaten entsteht. Dabei verlangt eine faire und effiziente Lastenverteilung, dass die Kosten der Aufnahme im Sinne des Verursacherprinzips aufgeteilt werden. Der entsprechende Verteilungsschlüssel sollte sich somit am völkerrechtlichen Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeit orientieren. Demnach kommt jenen Staaten die Hauptlast zu, welche am stärksten zu den globalen Treibhausgasemissionen beitragen und zugleich über die größten finanziellen Ressourcen verfügen (Grundsatz 7 Rio-Deklaration, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 UNFCCC; Kellersmann, 2000; Stone, 2004). Das Problem der Meeresflüchtlinge ist im Übrigen grundsätzlicher Natur, d. h. sie stellt sich nicht nur beim Untergang eines Staates, sondern auch im Falle gravierender durch den Klimawandel bedingter Überflutungen und Zerstörungen in einem weiterhin existierenden Staat.
Die rechtliche Ausgestaltung und Anwendung kann sich in der Praxis allerdings schwierig gestalten: Wie lassen sich Flüchtlinge, die ihr Lebensumfeld aufgrund des Klimawandels verloren haben und die damit zu Anspruchsberechtigten werden, von anderen Gruppen von Flüchtlingen unterscheiden? Wie kann das grundsätzliche Problem der Zuweisung von Ursachen gelöst werden? Hurrikane oder Wetterextreme, die Fluchtbewegungen auslösen, treten auch ohne anthropogenen Klimawandel auf, können jedoch durch diesen verstärkt oder verändert werden (Kap. 3.1.2; Stone und Allen, 2005). Für diese Probleme müssen bei der rechtlichen Ausgestaltung des Umgangs mit Meeresflüchtlingen Lösungen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der WBGU, die Forschungsanstrengungen auf diesem Gebiet erheblich zu verstärken, insbesondere was die Analyse und Exploration effektiver und fairer Lastenverteilungssysteme angeht.
Als weitere Schwierigkeit kommt hinzu, dass „Umweltflüchtlinge“ keiner gängigen Kategorie des internationalen Flüchtlings- und Migrationsrechts entsprechen (GCIM, 2005). Flüchtling ist gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nur, wer aus politischen, ethnischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt wird. Es lassen sich also keine spezifischen völkerrechtlichen Pflichten in Bezug auf den Umgang mit „Meeresflüchtlingen“ ableiten. Diese Lücke im internationalen Flüchtlingsrecht muss nach Ansicht des WBGU geschlossen werden. Denkbar sind dabei bilaterale Abkommen etwa mit Nachbarstaaten oder ein multilaterales Abkommen. Bei letzterem stellt sich die Frage, ob entweder die bestehenden Konventionen, insbesondere die UN-Flüchtlingskonvention, entsprechend ergänzt werden können, ohne dabei die Defintion des Flüchtlingsbegriffs selbst neu zur Verhandlung zu stellen, oder ob der Abschluss eines spezifischen Abkommens sinnvoller wäre. Gemäß dem Non-Refoulement-Prinzip dürfen verfolgte Personen nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Analog dazu müssten sich die Staaten verpflichten, Meeresflüchtlinge nicht in ihren Herkunftsstaat abzuschieben, wenn die Lebensumstände als Folge des Klimawandels dort unzumutbar geworden sind, d. h. ein menschenwürdiges Leben nicht möglich bzw. das Existenzminimum nicht gewährleistet ist. Die Bedeutung einer solchen Rechtsentwicklung dürfte dabei über die besondere Problematik der Meeresflüchtlinge hinausgehen, also auch andere Formen umweltbedingter Migration betreffen.
3.4.2.4 Kompensation für Landverluste
Sowohl im Zusammenhang mit dem Verlust an Territorium als auch mit dem Untergang von Inselstaaten spielen Fragen der Entschädigung eine wichtige Rolle. Dabei sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden.
Soweit es um die rein nationale Ebene geht, also um Schäden von Privaten aufgrund des (Wert-)Verlusts von Eigentum oder von Einnahmenverlusten, ist die nationale Rechtsordnung zugrunde zu legen, womit dieser Fall für das vorliegende Gutachten nicht relevant ist. Allerdings können mögliche internationale Vereinbarungen Rückwirkungen auf die privaten Akteure entfalten, indem etwa ein Staat die Aufbringung international vereinbarter Kompensationszahlungen durch Angaben und Steuern auf den Privatsektor überwälzt.
Von Bedeutung ist hingegen die Frage, ob und inwieweit die internationale Gemeinschaft oder einzelne andere Staaten zu Kompensationszahlungen verpflichtet sind, wenn in einem Staat aufgrund des Meeresspiegelanstiegs direkte oder indirekte Schäden eintreten. Diese Frage ist auf Grundlage des geltenden Völkerrechts nach herrschender Meinung und auf Grundlage der diesbezüglich klaren Staatenpraxis zu verneinen: Auch wenn das Problem des Meeresspiegelanstiegs kaum durch die betroffenen Insel- oder Küstenstaaten selbst, sondern haupt-sächlich durch die Emission von Treibhausgasen in den Industrie- und Schwellenländer verursacht wird, lässt sich beim derzeitigen Stand des Völkerrechts weder eine Pflicht zur Wiedergutmachung noch zum Schadensersatz nachweisen. Hintergrund ist die völkerrechtlich letztlich noch nicht befriedigend gelöste Problematik der Summationseffekte gewisser Verhaltensweisen und der teilweise unzureichend nachweisbaren Kausalzusammenhänge. Beim derzeitigen Stand des internationalen Rechts greift daher das völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbeein-trächtigungen nicht (Epiney, 1995; Beyerlin, 2000; Wolfrum, 2000; Sands, 2003). Nichtsdestotrotz sind die Ursache-Wirkungs-Beziehungen in vielerlei Hinsicht bewiesen, und es lässt sich nicht bezweifeln, dass die meeresbezogenen Klimafolgen bestimmte Entwicklungsländer vor Probleme stellen, die diese in finanzieller Hinsicht kaum allein bewältigen können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der WBGU den Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens, durch das insbesondere Industrieländer verpflichtet werden, die ausreichende Finanzierung eines international verwalteten Kompensationsfonds zu garantieren. Die Mittel aus diesem Fonds sollten für Anpassungsprogramme in vom Meeresspiegelanstieg besonders betroffenen Staaten vergeben werden. Die jeweiligen nationalen Beitragspflichten sollten sich an den verursachten Treibhausgasemissionen orientieren, so dass die Zahlungen als Kompensation für die tatsächliche Mitverursachung von Schäden betrachtet werden (Kap. 3.4.1.5). Ist ein solcher Kompensationsfonds zur Unterstützung der betroffenen Staaten einmal eingerichtet, dann könnte er auch Aufgaben im Zusammenhang mit dem internationalen Lastenausgleich bei der Aufnahme von Meeresflüchtlingen infolge des Meeresspiegelanstiegs übernehmen und Zahlungen an die Aufnahmeländer leisten (Kap. 3.4.2.3).
Denkbar wäre es auf den ersten Blick zwar auch, auf die bereits im Rahmen des Klimaregimes bestehenden finanziellen und technologischen Ressourcentransfers zurückzugreifen. So postuliert die Mauritius-Strategie (Ziff. 78 bis Bst. a) zur Förderung der SIDS, die Anpassung an den Klimawandel und an den Anstieg des Meeresspiegels solle mit Hilfe des Least Developed Countries Fund sowie des Special Climate Change Fund im Rahmen der Klimarahmenkonvention erfolgen. Dagegen ist einzuwenden, dass es sich hier wohl kaum um eine eigentliche Kompensation im Sinne einer Entschädigung für klimabedingte Schäden handelt. Es ist darüber hinaus vorstellbar, dass die United Nations Compensation Commission in diesem Bereich tätig wird; so hat sie beispielsweise kürzlich Kompensationszahlungen für Umweltschäden aus dem Golfkrieg 19901991 zugesprochen (Sands, 2003). Allerdings erscheint auch dieses Instrument für spezifische Kompensationen für durch den klimabedingten Meeresspiegelanstieg verursachte Schäden zu unspezifisch. Man könnte sich allenfalls vorstellen, die Verwaltung des hier postulierten eigenständigen Kompensationsregimes einem bestehenden Gremium anzuvertrauen.
3.5 Forschungsempfehlungen
Hurrikanbildung und -stärke
Der Zusammenhang von Hurrikanaktivität und globaler Erwärmung muss besser erforscht werden, sowohl durch weitere Datenanalysen zur vergangenen Entwicklung als auch durch Modellierung der künftigen Entwicklung des Hurrikanklimas, einschließlich der möglichen Gefährdung bisher nicht betroffener Gebiete (Südamerika, Südeuropa).
Ausmaß und Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs
Die größte Unsicherheit über den künftigen Meeresspiegelanstieg liegt im Verhalten der Kontinentaleismassen in Grönland und der Antarktis. Diese Unsicherheit zu reduzieren benötigt Anstrengungen zum besseren Verständnis der Eisdynamik und einen Entwicklungsschub bei den Kontinentaleismodellen. Dazu gehört auch die Erforschung der Stabilität der Eisschelfe und deren Wechselwirkung mit dem Kontinentaleis. Weitere Unsicherheiten liegen in der Ozeandynamik, insbesondere der Intensität der Durchmischung der Ozeane, die einen starken Einfluss auf den Meeresspiegel hat und deren Beschreibung in globalen Klimamodellen verbessert werden sollte.
Globales Schadenspotenzial des Meeresspiegelanstiegs
Im allgemeinen Kontext der Frage nach einem „gefährlichen Klimawandel“ ist die Teilfrage nach einem „gefährlichen Meeresspiegelanstieg“ möglichst quantitativ zu beantworten. Dazu müssen die gesundheitlichen, sozioökonomischen und ökologischen Folgen für verschiedene Szenarien (x m Anstieg in y Jahren) global aufsummiert werden. Die heutigen Abschätzungen sind in dieser Hinsicht nicht belastbar und durch eine neue Generation von Impaktanalysen zu ersetzen. Die provisorische absolute Leitplanke des WBGU (maximal 1 m Meeresspiegelanstieg) könnte auf diese Weise präzisiert werden.
Verwundbarkeit von Küstenmegastädten in Entwicklungsländern
Klimawandel und Urbanisierung sind dominierende Trends des Globalen Wandels. Das Zusammenwirken beider Entwicklungen in den großen Küstenstädten in Entwicklungsländern kann zu einer nahezu unbeherrschbaren Lage führen, insbesondere wenn das Arsenal der Antwortstrategien wegen sozialer, ökonomischer und institutioneller Defizite beschränkt ist. Für die besonders kritischen Megastädte (z. B. Lagos, Mumbai, Havanna) sollten interdisziplinäre Studien zur Abschätzung der Problemhöhe durchgeführt werden.
Regionale Portfolio-Strategien des Küstenmanagements
Durch die dramatischen geophysikalischen Auswirkungen des Klimawandels auf die Küstenzonen (selbst im Falle energischer Maßnahmen zur Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen) müssen die traditionellen Konzepte des Küstenmanagements revidiert werden. Insbesondere gilt es zu bewerten, in welchem Verhältnis die Strategieelemente Schutzgewährung, qualifizierter Rückzug und Akkommodation stehen sollten. Für diese Bewertung sind u. a. Kosten-Nutzen-Analysen zu entwickeln, die den neuartigen Schadenspotenzialen Rechnung tragen. Gegenwärtig gibt es solche Untersuchungen nur für vereinzelte Küstenabschnitte, z. B. in Großbritannien. Eine integrierte Neuabschätzung robuster und effektiver Portfolio-Strategien für die deutschen Küsten erscheint dringend geboten.
„Meeresflüchtlinge“: Rechtliche und institutionelle Aspekte
Mit der Bedrohung von Küstenregionen und potenziellen Vernichtung ganzer Staatsterritorien durch den klimabedingten Meeresspiegelanstieg entsteht ein neuartiges Migrationsproblem, dessen rechtliche Dimensionen ausgelotet werden müssen. Forschungsbedarf besteht insbesondere bei der Ausgestaltung völkerrechtlicher Regelungen bezüglich der Aufnahme von „Meeresflüchtlingen“, Kompensationsleistungen und verursachergerechter Lastenverteilung. Von großer Bedeutung für die Lösung der rechtlichen Probleme sind in diesem Zusammenhang auch Fortschritte bei der wissenschaftlichen Zuweisbarkeit von Schäden bzw. Territorialverlusten, die in Folge des menschgemachten Klimawandels entstehen („attribution problem“). Darüber hinaus besteht Bedarf an operativen Abschätzungen, etwa der Evaluierung der bestehenden UN-Institutionen zur Bewältigung von Flüchtlingsströmen im Licht der künftig vermutlich um Größenordnungen verschärften Anforderungen.
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