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2.6 Handlungsempfehlungen:
Management mariner Ökosysteme verbessern
Der anthropogene
Klimawandel hat das Potenzial, künftig erhebliche zusätzliche
Belastungen für die marinen Ökosysteme zu verursachen (Kap.
2.2–2.4). Ebenso können Auswirkungen auf die kommerzielle Fischerei
nicht ausgeschlossen werden, zumal bereits die natürliche Klimavariabilität
eine große Rolle bei der Fluktuation der Fischbestände spielt.
Die anthropogenen Temperaturänderungen sind im Begriff, in einigen
Regionen die bisher durch natürliche Variabilität erreichten
Höchstwerte zu übersteigen (z. B. in der Arktis: ACIA, 2005).
Global aggregierte Vorhersagen über die Auswirkungen des Klimawandels
auf Meeresökosysteme sind beim derzeitigen Stand des Wissens aber
kaum möglich. Da keine vergleichbaren historischen Messdaten oder
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit verfügbar sind, würden
Prognosen zu Spekulationen.
Die
Vermeidung des Klimawandels, vor allem eine erhebliche Reduktion der Emissionen
von Treibhausgasen (WBGU, 2003b; Schellnhuber et al., 2006), ist eine
unabdingbare Voraussetzung für die Begrenzung zusätzlicher Belastungen
für die Meeresökosysteme. Eine Vermeidungsoption, die das Meer
direkt betrifft, ist die CO2-Speicherung im Meeresboden (Kap. 5). Wegen
der geophysi-kalischen Verzögerungseffekte des Klimasystems werden
aber selbst bei engagierter Emissionsminderung Anpassungsmaßnahmen
unumgänglich sein. Daher soll die Anpassung an den Klimawandel im
Folgenden im Vordergrund stehen, wobei der WBGU hier den Schwerpunkt auf
Fischereimanagement und Meeresschutzgebiete legt. Anpassungsmaßnahmen
sind auch aus anderen Gründen sinnvoll, denn der Klimawandel ist
nur einer von vielen menschlichen Einflüssen, die Meeresökosysteme
degradieren (Überfischung, Zerstörung und Verschmutzung mariner
Ökosysteme, Einführung nicht heimischer Arten u. a.; GESAMP,
2001; UNEP, 2002). Schon bei getrennter Betrachtung ist jeder einzelne
dieser Faktoren eine erhebliche Herausforderung für die internationale
Gemeinschaft.
Es
sind vor allem die Kopplung und synergistische Wirkung der verschiedenen
Einflussfaktoren, die zusätzliche Aufmerksamkeit erfordern (Brander,
2005). Ein Korallenriff, das durch Raubfischerei mit Gift oder Dynamit
vorgeschädigt ist, wird auf eine ungewöhnlich starke Hitzeperiode
besonders empfindlich reagieren (Kap. 3.3; Wilkinson, 2004). Der durch
Überfischung stark reduzierte Bestand einer Fischart wird sich viel
langsamer regenerieren, wenn die Küstenökosysteme, die als "Kinderstube"
dienen, durch Infrastrukturmaßnahmen oder Verschmutzung stark belastet
sind oder wenn eine Erwärmung zusätzlichen Stress ausübt.
Die Liste der Beispiele ließe sich leicht verlängern (Übersicht
in Brander, 2005). Daraus wird ersichtlich, dass eine integrierte Betrachtung
der unterschiedlichen Faktoren eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches
Management mariner Ökosysteme ist. So wird es in den nächsten
Jahren um so mehr darauf ankommen, die gegenwärtige Überfischung
und auch die anderen destruktiven anthropogenen Faktoren gleichzeitig
einzudämmen, damit der Klimawandel auf marine Ökosysteme mit
ausreichender Resilienz trifft (Brander, 2005).
Aus
diesen Gründen ist der von der Biodiversitätskonvention entwickelte
und auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) bestätigte
ökosystemare Ansatz für Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
Ökosysteme und ihrer lebenden Ressourcen von großer Bedeutung
(z. B. OSPAR, 2003). Für die Umsetzung müssen Forschung und
Monitoring zu marinen Ökosystemen und Ozeanregimen verbessert und
dieses Wissen in die Beurteilung und das Management der kommerziell interessanten
Fischarten einbezogen werden (FAO, 2003; Kap. 2.7). Das derzeitige Wissen
über die überaus komplexen Zusammenhänge zwischen Klima,
physikochemischen Meeresbedingungen, marinen Ökosystemen und Fischerei
reicht nicht aus, um verlässliche Prognosen über die Reaktion
der marinen Systeme auf Klimaveränderungen abzugeben (ACIA, 2005;
Kap. 2.7). Dennoch darf das unzureichende Wissen nicht als Grund für
die Verzögerung von Schutz- oder Managementmaßnahmen dienen,
sondern es muss gemäß des Vorsorgeprinzips auch unter Unsicherheit
gehandelt werden. Dieses Vorsorgeprinzip ist bereits in der multilateralen
Fischereipolitik verankert, z. B. im UN-Abkommen über wandernde Fischbestände.
2.6.1 Fischereimanagement
Für die nationalen und internationalen Institutionen ist es eine
Herausforderung, mit der komplexen Gemengelage aus vielfältigen anthropogenen
Einflüssen umzugehen, wie sie derzeit die Fischerei kennzeichnen,
daraus Entscheidungen für nachhaltiges Management abzuleiten und
diese nicht zuletzt auch vor Ort durchzusetzen. Bis heute kann die Situation
nicht zufrieden stellen: Die seit Jahrzehnten bekannten und auf Weltkonferenzen
wiederholten Aufforderungen zu einem nachhaltigen Umgang mit den Fischbeständen
haben insgesamt gesehen (und mit wichtigen regionalen Ausnahmen) kaum
zu einer Verbesserung der Situation geführt (Kap. 2.3). Die Hälfte
der Fischbestände sind maximal ausgenutzt, ein Viertel als Folge
von Überfischung bereits kollabiert (FAO, 2004). Illegale bzw. unregulierte
Fischerei auf Hoher See ist trotz internationaler Bemühungen immer
noch ein ungelöstes Problem (FAO, 2001). Diese bereits sehr schwierige
Situation wird in Zukunft durch den Klimawandel verschärft. Zudem
wurden durch neue Techniken die Grenzen des Machbaren in der Fischerei
immer weiter hinausgeschoben, etwa durch das Auffinden von Fisch über
stark verbesserte Sensorik und die Erreichbarkeit auch großer Tiefen
und spezieller Bestände durch moderne Fangmethoden. Es gibt heute
kaum noch einen Lebensraum im Meer, der für Fischereiaktivitäten
unzugänglich ist.
Aus
diesen Gründen ist Management der Fischgründe auf Grundlage
des ökosystemaren Ansatzes und des Vorsorgeprinzips dringend geboten,
um die Resilienz der Ökosysteme zu erhalten (Scheffer et al., 2001;
Pikitch et al., 2004). Das Abkommen zu Erhaltung und Bewirtschaftung von
wandernden Fischbeständen im Bereich der Hohen See basiert auf der
Anwendung des Vorsorgeprinzips. Auch in den Konzepten der FAO (z. B. beim
Code of Conduct for Responsible Fisheries; FAO, 1995) spielen Vorsorgeprinzip
und Ökosystemschutz seit langem eine tragende Rolle. Die Meeresschutzstrategie
der EU nennt den ökosystembasierten Ansatz als ein Schlüsselelement
(EU-Kommission, 2005), klammert aber dennoch die Fischereipolitik aus
der Strategie aus. Zudem bleiben die vorgesehenen verbindlichen Vorgaben
sehr vage, so dass die Effektivität der Strategie voraussichtlich
weitgehend von der Umsetzung der Mitgliedsstaaten abhängen wird.
Die
breite Durchsetzung nachhaltiger Fischereibewirtschaftung ist seit langem
überfällig (Fujita et al., 2004). Die wissenschaftlichen und
konzeptionellen Grundlagen liegen vor und wurden auf internationaler politischer
Ebene wiederholt bekräftigt. Auch die rechtlichen Regelungen auf
nationaler bzw. regionaler Ebene sind vielfach bereits ausreichend. So
hat z. B. in der Europäischen Union die gemeinsame Fischereipolitik
einen umweltpolitisch durchaus akzeptablen rechtlichen Rahmen erhalten.
Es fehlt aber nach wie vor an der konsequenten Umsetzung, vor allem der
Einhaltung der vom ICES wissenschaftlich empfohlenen Fangquoten sowie
am raschen Abbau der Überkapazitäten (SRU, 2004). Es kann in
diesem Kapitel nicht darum gehen, die ganze Problematik des weltweiten
Fischereimanagements und seiner Unzulänglichkeiten zu behandeln.
Es sollen vielmehr Empfehlungen abgeleitet oder bereits vorhandene bestärkt
werden, die sich aus dem zusätzlichen Problem des Klimawandels und
seiner Wirkungen auf die Fischerei ergeben.
•
Der Paradigmenwechsel weg von der öffentlich finanzierten Überfischung
(SRU, 2004) hin zu einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft ist überfällig.
Dazu sollten die Bemühungen zur Lösung der Hauptprobleme der
marinen Fischerei, namentlich die Überkapazität der Fangflotten,
destruktive Fischereipraktiken, exzessiver Beifang, überhöhte
Fangquoten, illegale bzw. unregulierte Fischerei auf Hoher See, Habitatzerstörung
in Küstenökosystemen und Verschmutzung und Förderung
der Kennzeichnung nachhaltiger Meeresprodukte (Labelling) dringend verstärkt
werden. Die Umsetzung der auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
(WSSD) beschlossenen Ziele ist dafür eine wesentliche Messlatte.
• Der Abbau von Subventionen im Fischereisektor ist ein wirksames
Mittel, um die Überfischung zu verlangsamen und langfristig zu
stoppen. Schätzungen der weltweiten Fischereisubventionen gehen
von jährlich 15–30 Mrd. US-$ aus (Milazzo, 1998; Virdin und
Schorr, 2001). Diese Subventionen sollten zurückgeführt werden,
um damit die Anreize zur Übernutzung der Meere zu reduzieren. Gleichzeitig
würden öffentliche Mittel freigesetzt, die u. a. auch in den
Meeresschutz investiert werden können.
• Die jüngsten Anstrengungen im Rahmen der WTO zur Rückführung
der Fischereisubventionen werden vom WGBU begrüßt. Dies gilt
vor allem für Subventionen in den OECD-Ländern und insbesondere
in der EU (SRU, 2004). Negative soziale und ökologische Auswirkungen
eines Subventionsabbaus, die sich aus der Suche nach neuen Formen der
Einkommenserzielung oder alternativen Naturnutzungen besonders in Entwicklungsländern
ergeben können, sind zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Ein zügiger und konsequenter Wechsel in der internationalen Subventionspolitik
darf sich hierdurch aber nicht verzögern.
• Aufgrund der komplexen Interaktion vieler anthropogener und
natürlicher Faktoren ist der von der Biodiversitätskonvention
entwickelte und auf dem WSSD bestätigte integrierte ökosystemare
Ansatz für Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Meere und ihrer
lebenden Ressourcen von großer Bedeutung. Zum einen muss das Monitoring
von Ozeanregimen und Ökosystemparametern (z. B. Indikatorarten)
verbessert und zum anderen dieses Wissen über den Ökosystemzustand
in die Beurteilung und das Management der kommerziell interessanten
Fischbestände einbezogen werden (FAO, 2003).
• Der Vorsorgeansatz sollte konsequent zur Grundlage des Fischereimanagements
werden. Insbesondere bei der Prognose der Bestandsentwicklung und der
daraus abgeleiteten Berechnung der Fangquoten sollten Sicherheitsmargen
berücksichtigt werden, die selbst im Falle eines durch Klimawandel
verursachten Regimeübergangs gewährleisten, dass der für
die Reproduktion erforderliche minimale Bestand nicht unterschritten
wird und eine gesunde Alterstruktur der Population erhalten bleibt (King,
2005). Das Fischereimanagement muss in die Lage versetzt werden, auf
einen Regimeübergang rechtzeitig mit angepassten Strategien zu
reagieren (Polovina, 2005). Ein Beispiel für einen solchen Anpassungsbedarf
ist die Kabeljaufischerei in der Nordsee (Kap. 2.3.1).
• Für das kurzfristige Management (1–5 Jahre) wird
der vom Menschen verursachte Klimawandel zwar relativ geringe Auswirkungen
haben, die interannuelle Variabilität und das Auftreten von Klimaereignissen
wie dem El Niño können aber sehr große Effekte auslösen
(Barber, 2001). Die Erfassung und Prognose dieser Faktoren ist eine
wichtige Forschungsaufgabe.
• Die Rolle des künftigen Klimas wird derzeit bei der Entwicklung
mittelfristiger Managementstrategien (5–25 Jahre) meist ignoriert,
weil sie entweder als vernachlässigbar angesehen oder für
nicht vorhersagbar gehalten wird. Da in diesem Zeitraum der Klimawandel
die Bestandsrekrutierung und -verteilung bereits erheblich beeinflussen
kann, wird es notwendig werden, diese Effekte in das Fischereimanagement
einzubeziehen. Die Wirkungen von Klimavariabilität und -ereignissen
auf Fischbestände können derzeit lediglich im Nachhinein analysiert
werden. Angesichts des bereits sichtbaren Klimawandels sollte künftig
Prognosekapazität aufgebaut und in Form von Risikoanalysen berücksichtigt
werden. Dies gilt insbesondere für empfindliche Populationen am
Rande ihres Verbreitungsgebiets.
• Bei der Weiterentwicklung der Modelle, die als Grundlage für
Quotenfestlegungen dienen, sollte der Weg von der Analyse und Modellierung
einzelner, kommerziell interessanter Fischpopulationen hin zu ökosystembasierten
Modellen führen, die auch die dynamischen Interaktionen zwischen
Klima, Ozean und marinen Ökosystemen berücksichtigen (Pikitch
et al., 2004). Statische Konzepte, die auf der Annahme unveränderter
Umweltbedingungen beruhen, werden zunehmend zweifelhaft.
• Bei terrestrischen Ökosystemen ist die Aufteilung in Gebiete
mit unterschiedlicher Nutzungsintensität eine seit langem etablierte
Verfahrensweise zur Lösung von Nutzungskonflikten (WBGU, 2000).
Auch für den Ozean wird die Zonierung im Rahmen mariner Raumplanungssysteme
zunehmend als nützliches Instrument für nachhaltiges, ökosystembasiertes
Fischereimanagement erkannt (Pauly et al., 2002; SRU, 2004; Pikitch
et al., 2004; Boersma et al., 2004). Meeresschutzgebiete spielen als
Bestandteil dieser marinen Raumplanung eine besondere Rolle, da sie
im Konzert mit den anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument
für die Umsetzung des ökosystemaren Ansatzes sind. Die Empfehlungen
hierzu werden in Kapitel 2.6.2 eingehend behandelt.
2.6.2 Meeresschutzgebiete
2.6.2.1 Definition
und Motivation
Klimawandel,
Versauerung und Meeresspiegelanstieg werden auf die marine Umwelt erhebliche
Wirkungen ausüben (Kap. 2.2–2.4). Dabei treffen diese „neuen“
anthropogenen Faktoren auf Meeresökosysteme, die durch Überfischung,
Verschmutzung, invasive Arten und andere Einwirkungen durch den Menschen
in vielen Regionen bereits erheblich geschwächt sind. Die Empfehlungen
für ein verbessertes Fischereimanagement wurden in Kapitel 2.6.1
vorgestellt. Hier soll es um Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas,
MPA) gehen, die – wie ihre Pendants an Land – zu den wichtigsten
Instrumenten des Ökosystemschutzes zählen (IUCN, 1994; Kelleher,
1999; Murray et al., 1999).
Die
IUCN definiert ein Meeresschutzgebiet als: "Gebiet innerhalb oder
unterhalb des Gezeitenbereichs, einschließlich seiner darüberliegenden
Wassersäule und der dazugehörigen Flora, Fauna sowie historischen
und kulturellen Werte, das gesetzlich oder durch andere wirksame Mittel
in seiner Gesamtheit oder in Teilen geschützt wird" (eigene
Übersetzung nach IUCN, 1988).
MPA
spielen im Meeresschutz eine besondere Rolle, da sie eines der direkten
und am einfachsten anwendbaren Instrumente für den ökosystemaren
Ansatz sind (Royal Commission on Environmental Pollution, 2004). Sie können
zwar weder den Klimawandel oder die Versauerung aufhalten, noch die Einwanderung
nicht heimischer Arten verhindern oder weitwandernde Arten vollständig
schützen. Aber sie sind ein wichtiges Instrument, um einerseits die
Resilienz und Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme zu verbessern
und andererseits anthropogene Faktoren wie Überfischung oder Habitatzerstörung
in ihren Grenzen durch Management oder Verbote einzudämmen (z. B.
Mumby et al., 2006). So sind MPA z. B. die wichtigsten Instrumente beim
Umgang mit Korallenbleichen, da hierdurch zwar nicht die eigentliche Ursache
bekämpft, aber die allgemeine Widerstandsfähigkeit der Riffe
erhöht werden kann (Grimsditch und Salm, 2005). Die wissenschaftlichen
Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Resilienz und anthropogenem
Einfluss sowie biologischer Vielfalt müssen allerdings noch verbessert
werden (Kap. 2.7). Für den Küstenschutz sind naturnahe Ökosysteme
ebenfalls von Bedeutung: Beispielsweise konnte der asiatische Tsunami
vom 26. Dezember 2004 an den Stellen, wo die Mangroven bzw. Korallen zerstört
worden waren, viel weiter ins Land vordringen als andernorts (Danielsen
et al., 2005; Fernando und McCulley, 2005). Geschützte Küstenökosysteme
sind daher auch ein wichtiges Element von Anpassungsstrategien gegenüber
dem Klimawandel (Kap. 3.4.1).
Zusätzlich
zum Ökosystemschutz können MPA auch als Instrument des Fischereimanagements
für die Erhaltung kommerzieller Fischbestände von Nutzen sein,
z. B. wenn das traditionelle Management versagt und Überfischung
ausgelöst hat, oder um gegen künftige derartige Fehler abzusichern
(Bohnsack, 1998; Pauly, et al., 2002; Gell und Roberts, 2003). Selbst
bestandserhaltende Fischerei kann eine Reihe negativer Effekte für
marine Ökosysteme haben, was sich durch die Einrichtung von MPA mildern
lässt (Palumbi, 2003). Auch können MPA Fischarten, die nicht
unter Monitoring oder Management stehen, aber dennoch gefangen werden,
einen Rückzugsraum geben. Küstenökosysteme und Ästuare
sind zudem wichtig, um Kinderstuben vieler Fischarten gegen Klimavariabilität
zu schützen (Attrill und Power, 2002). MPA sollten im Zusammenhang
mit den traditionellen Instrumenten des Fischereimanagements gesehen werden,
u. a. da durch die Einrichtung eines großflächigen Netzwerks
von MPA die Quotenfestlegungen betroffen sein können, wenn sich Fischereiaktivitäten
auf die Gebiete außerhalb der MPA beschränken müssen (Hilborn,
2003).
Auch
im marinen Bereich gibt es eine abgestufte Reihe von Schutzkategorien.
Sie reicht von totalem Schutz (marine Reservate mit dem Verbot extraktiver
Nutzung) bis zu Gebieten, die vornehmlich der Aufrecht-erhaltung der nachhaltigen
Nutzung mariner Ressourcen oder ihrer traditionellen Nutzung dienen (IUCN,
1994). Eine besondere Ausprägung der MPA sind Gebiete, die für
die Fischerei geschlossen sind (No-take Areas). Häufig sind unterschiedliche
Schutzkategorien angrenzend angeordnet, mit Kernzonen unter Totalschutz
und Randzonen mit geringeren Nutzungsbeschränkungen (Agardy et al.,
2003). Die Effektivität von Meeresschutzgebieten kann verbessert
werden, wenn sie in den Rahmen eines Schutzgebietssystems gestellt werden,
der ökologische Repräsentativität und Vernetzung sicherstellen
soll.
Auch
wenn es noch Unstimmigkeiten über das optimale Design und Management
von Meeresschutzgebieten gibt (NRC, 2001), besteht doch weitgehend Konsens
darüber, dass adaptives Management, die Verknüpfung einzelner
MPA zu Schutzgebietssystemen, Partizipation bzw. Komanagement sowie eine
integrierte Betrachtung der Beziehungen zwischen MPA und der intensiver
genutzten Flächen außerhalb wichtige Punkte bei Gestaltung
und Management von MPA sind.
2.6.2.2 Internationale
politische Zielsetzungen
Wegen dieses
doppelten Nutzens von Meeresschutzgebieten für den Ökosystemschutz
einerseits und als Instrument für das Fischereimanagement andererseits
(Lubchenko et al., 2003) schlägt der WBGU als Leitplanke vor, 20–30
% des Meeres als ein vernetztes System von MPA auszuweisen (Kap. 2.5.1).
Der derzeitige Anteil der geschützten Fläche liegt nur bei weniger
als
1 % der marinen Habitate. Der Nachholbedarf ist also sehr groß und
hat erst in jüngster Zeit zu einer Vielzahl politischer Zielsetzungen
geführt:
•
Auf dem WSSD hat sich die Weltgemeinschaft zum Ziel gesetzt, bis 2012
ein ökologisch repräsentatives und gut geführtes Netzwerk
von Meeresschutzgebieten einzurichten (WSSD, 2002).
• Der World Parks Congress hat diese Zielsetzung 2003 bestätigt
und durch die Empfehlung konkretisiert, mindestens 20–30 % jedes
marinen Habitats steng zu schützen (WPC, 2003a).
• Die Biodiversitätskonvention hat im Rahmen seines Arbeitsprogramms
für Schutzgebiete das WSSD-Ziel für MPA aufgegriffen, wenn
auch ohne konkrete Flächenangabe (CBD, 2004a).
• Ein regionales Beispiel ist die OSPAR/HELCOM-Konvention, die
sich ebenfalls zum Ziel gesetzt hat, bis 2010 ein gut geführtes
und ökologisch kohärentes marines Schutzgebietssystem zu schaffen
(OSPAR, 2003).
2.6.2.3 Völkerrechtliche
Ausgangslage
Das Konzept
von MPA oder verwandter Begriffe wird zwar in den verschiedenen internationalen
Konventionen verwendet, allerdings erfolgt dies uneinheitlich und ist
insofern noch konkretisierungsbedürftig (Agardy et al., 2003).
Die politischen Zielsetzungen ordnen sich in folgenden völkerrechtlichen
Rahmen ein:
•
Die Biodiversitätskonvention – deren Zielsetzungen sich
auch auf die marinen Ökosysteme erstrecken – sieht Schutzgebiete
als Maßnahme für die In-situ-Erhaltung vor (Art. 8 Bst.
a).
• Das Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) erwähnt besondere
Schutzgebiete explizit lediglich in folgendem Zusammenhang: Art. 211
Abs. 6 ermöglicht im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die
Verschmutzung des Meeres durch die Schifffahrt eine Verschärfung
des Schutzes durch die Bezeichnung besonderer Schutzgebiete. Der Küstenstaat,
der von dieser Bestimmung Gebrauch machen will, kann gegenüber
der zuständigen Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International
Maritime Organization, IMO) ein Gebiet innerhalb seiner ausschließlichen
Wirtschaftszone bezeichnen und beantragen, die IMO möge die besondere
Schutzbedürftigkeit des Gebiets bestätigen. Dies kann mit
den ozeanographischen und ökologischen Verhältnissen dieses
Gebiets begründet werden, mit dessen Nutzung oder dem Schutz
der Ressourcen. Die besonderen Maßnahmen beschränken sich
unter dieser Bestimmung allerdings auf solche zur Verhütung der
Verschmutzung durch Schiffe.
• Weiter finden sich in verschiedenen Abkommen aus dem Bereich
des völkerrechtlichen Meeresschutzes Begriffe bzw. Konzepte,
die eine ähnliche Zielsetzung wie MPA verfolgen. So ermöglicht
das Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe (MARPOL-Konvention) die Einrichtung von "Particularly
Sensitive Sea Areas" (PSSA); hier ist der Zweck der Schutzgebiete
der Schutz vor Verschmutzung durch Schiffe in besonders fragilen,
entsprechend auszuweisenden Gebieten. Weitere Beispiele sind das Übereinkommen
über den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen)
sowie das Mittelmeerübereinkommen, die jeweils einen spezifischen
Anhang (OSPAR) bzw. ein besonderes Protokoll (Mittelmeerübereinkommen)
zur Einrichtung von "Specially Protected Areas" enthalten.
Die IMO hat in einer Resolution (A.885 (21)) Verfahren für die
Einrichtung von PSSA benannt (Hohmann, 2001).
Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Schutzgebieten sind
je nach Meereszone unterschiedlich. Die vom Völkerrecht gezogenen
Grenzen hängen also primär davon ab, in welcher Meereszone
im konkreten Fall ein Schutzgebiet ausgewiesen werden soll (Kasten
2.6-1; Proelß, 2004).
• Bei inneren Gewässern und dem Küstenmeer kann der
Küstenstaat grundsätzlich frei über die Einrichtung
von MPA entscheiden. Eine gewisse Relativierung ist hier nur in Bezug
auf Beschränkungen der Schifffahrt zu beachten (Kasten
2.6-1).
• Vergleichbar ist die Rechtslage im Bereich der ausschließlichen
Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone, EEZ). Die UNCLOS erkennt
dem Küstenstaat in dieser Meereszone einzelne Souveränitätsrechte
zu, welche sich auf die Nutzung und den Schutz der lebenden und nicht
lebenden natürlichen Ressourcen der betreffenden Meereszone mitsamt
des dazugehörigen Meeresbodens und dessen Untergrunds beziehen.
In Bezug auf die Errichtung von MPA bedeutet dies, dass der Küstenstaat
insofern frei ist, als damit eine Beschränkung der Nutzung der
natürlichen Ressourcen angestrebt wird. Allerdings darf die Einrichtung
von MPA in dieser Zone u. a. die friedliche Durchfahrt fremder Schiffe
nicht beeinträchtigen (Kasten 2.6-1).
• Auf Hoher See schließlich ist die Einrichtung von MPA
nicht grundsätzlich ausgeschlossen (Proelß, 2004), bringt
aber rechtliche Probleme mit sich, (Platzöder, 2001; Warner,
2001), die in Kapitel 2.6.2.4 erörtert werden
• Im Gegensatz zu regional begrenzten Abkommen (z. B. OSPAR-Übereinkommen,
Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets
– Helsinki-Übereinkommen, Mittelmeerübereinkommen)
gibt es derzeit kein globales völkerrechtliches
Instrument, das die Einrichtung von grenzüber-schreitenden MPA
besonders fördert bzw. die Staaten hierzu verpflichtet.
Kasten
2.6-1
Ordnung der Meereszonen im Völkerrecht
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS)
gibt die völkerrechtlichen Grundsätze vor, welche für
die Abgrenzung der Meereszonen gelten, was auch für die Einrichtung
von MPA relevant ist. Kurz zusammengefasst sieht die Ordnung der
Meereszonen folgendermaßen aus (Abb. 2.6-1):
• Hohe See: Als „Hohe See“ sind gemäß
Art. 86 und 89 UNCLOS jene Meeresgebiete zu verstehen, die frei
von staatlicher Souveränität und Hoheitsgewalt sind
und insofern einen „Raum unter internationaler Verwaltung“
bilden. Es gilt hier der Grundsatz der Freiheit der Hohen See.
Letztere umfasst im Wesentlichen die Freiheit der Schifffahrt,
des Überflugs, der Verlegung unterseeischer Kabel und Rohrleitungen,
der Errichtung künstlicher Inseln und anderer Anlagen, der
Fischerei sowie der wissenschaftlichen Forschung. Diese Freiheiten
gelten für alle Staaten, auch Binnenländer. Im Bereich
der Hohen See sind demnach einzelne Staaten in keiner Weise befugt,
in eigener Regie irgendwelche Nutzungsbeschränkungen mit
Geltung für andere Staaten festzulegen. Auch internationale
Vereinbarungen zwischen einzelnen Staaten können immer nur
die betreffenden Staaten selbst binden, nicht aber Drittstaaten.
Von
der Hohen See sind jene Bereiche des Meeres abzugrenzen, die abgestuften
territorialen Hoheitsrechten der Küstenstaaten unterliegen.
Entsprechende Meereszonen mit unterschiedlichen küstenstaatlichen
Hoheitsrechten sind gemäß Art. 86 UNCLOS:
•
Ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone,
EEZ): Hier beginnt – in Abgrenzung zur Hohen See –
die Möglichkeit des Küstenstaats, Hoheitsrechte auszuüben,
die sich aus territorialen Ansprüchen ergeben. Die entsprechenden
Souveränitätsrechte sind allerdings insofern eingeschränkt,
als sie sich lediglich auf die Nutzung und den Schutz der lebenden
und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der betreffenden
Meereszone mitsamt des dazugehörigen Meeresbodens und dessen
Untergrunds beziehen.
• Festlandsockel: Auch dieser Begriff bezieht sich auf die
Ausbeutbarkeit von natürlichen Ressourcen, hier allerdings
spezifisch des küstennahen Meeresbodens und des Meeresuntergrunds.
So übt der Küstenstaat zufolge Art. 77 Abs. 1 und 2
UNCLOS über den Festlandsockel in ausschließlicher
Weise souveräne Rechte zum Zweck der Erforschung und der
Ausbeutung der natürlichen Ressourcen aus. Der für die
Nutzung des Festlandsockels geltende Ressourcenbegriff ist allerdings
im Vergleich zur ausschließlichen Wirtschaftszone eingeschränkt
(nicht lebende Ressourcen des Meeresbodens und dessen Untergrunds
sowie „unbewegliche“ Lebewesen).
• Küstenmeer: Hier beschränken sich die besonderen
Rechte des Küstenstaats nicht mehr nur auf die Nutzung der
Meeresressourcen, sondern kommen einer eigentlichen territorialen
Souveränität gleich.
• Binnengewässer: Hier erreichen die Souveränitäts-
und Hoheitsrechte des Küstenstaats ihre weitestgehende Ausdehnung.
Diese Meereszone bildet einen Bestandteil des Staatsgebiets.
Abbildung
2.6-1
Ordnung der Meereszonen nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen (UNCLOS). Nautische Meile = NM = Seemeile (1 NM = 1,852 km).
Quelle: Gorina-Ysern et al., 2004 |
2.6.2.4 Meeresschutzgebiete
auf Hoher See
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Meeresschutz-gebieten
auf Hoher See weisen erhebliche Mängel auf (CBD, 2005a). Die regionalen
(bereichsübergreifenden) seerechtlichen Übereinkommen betreffen
lediglich sehr begrenzte Teile der Meeresgebiete außerhalb nationaler
Hoheitszonen, so dass weite Bereiche der Weltmeere nicht abgedeckt sind.
Zudem beschränken sich bestehende regionale Regime zum Fischerei-management
auf bestimmte befischte Arten, etwa Thunfisch, während nicht intensiv
befischte Arten ausgeblendet sind; auch ist der ökosystemare Ansatz
in diesen Regimen nur mangelhaft entwickelt.
Laut
Seerechtsübereinkommen gilt der völkerrechtlich zwingende (d.
h. nicht grundsätzlich einschränkbare) Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit
(Art. 87 UNCLOS). Die Einrichtung von MPA auf Hoher See, die den Schiffsverkehr
unterbinden oder begrenzen sollen, fällt damit außer Betracht.
Zudem können Staaten Vereinbarungen über die Einrichtung von
MPA auf Hoher See nicht zu Lasten unbeteiligter Drittstaaten abschließen.
Eine entsprechende Verpflichtungsvereinbarung unter jenen Staaten, die
in einer bestimmten Region die hauptsächlichen Nutzer der Hohen See
sind, hat somit keine bindende Wirkung für Drittstaaten. Zur sogenannten
Freiheit der Hohen See gehört u. a. weiter das grundsätzliche
Recht eines jeden Staats, auf Hoher See die Meeresressourcen zu nutzen
(z. B. Fischfang). Im Gegensatz zur Schifffahrtsfreiheit gilt dieser Anspruch
jedoch nicht uneingeschränkt, und entsprechend gibt es bereits eine
Anzahl internationaler Konventionen, welche die Nutzung lebender Meeresressourcen
insbesondere in Bezug auf bestimmte Arten auch auf Hoher See Regeln unterwerfen.
Beispiele sind das Verbot der Befischung anadromer Arten (Fische, die
im Süßwasser laichen und im Meerwasser leben, z. B. der Lachs)
auf Hoher See gemäß Art. 66 Abs. 3 Bst. a UNCLOS oder die Walschutzgebiete
im Rahmen des Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (Gerber et
al., 2005).
Aufgrund
drängender Probleme, etwa der zunehmenden Zerstörung empfindlicher
unterseeischer Strukturen mit besonders hoher biologischer Vielfalt durch
Fischereiaktivitäten (z. B. „seamounts“ oder Kaltwasserkorallen-riffe;
UNGA, 2004; CBD, 2004b) und dem Ausmaß illegaler bzw. unregulierter
Fischerei (FAO, 2001), ist es notwendig, dass Lösungen für den
Meeresschutz auf Hoher See schnell gefunden und umgesetzt werden. Angesichts
des deutlichen Willens der internationalen Gemeinschaft, Meeresschutzgebiete
als Instrument intensiver zu nutzen, besteht konkreter Handlungsbedarf,
MPA auf Hoher See völkerrechtlich besser zu verankern. Folgende konkrete
Anforderungen sind an ein zu entwickelndes Regime zu Schutzgebieten auf
Hoher See zu stellen (CBD, 2005a):
•
Über den artenspezifischen oder regionalen Ansatz hinaus muss eine
integrierte Vorgehensweise erreicht werden, welche auch auf Hoher See
eine großräumige Vernetzung des Schutzes mariner Ökosysteme
ermöglicht. Dabei sollte es einen offenen Zugang zu den Meeresschutzgebieten
auf Hoher See für Forschungzwecke geben, sofern dies nicht dem
Schutzzweck zuwider läuft.
• Angesichts des Problems der illegalen bzw. unregulierten Befischung
der Hohen See – das mangels territorialer hoheitlicher Durchsetzungsgewalt
in dieser Meereszone nicht von Einzelstaaten angegangen werden kann
– sind Mechanismen zur Durchsetzung allfälliger Schutzpflichten
auf Hoher See ins Auge zu fassen (Platzöder, 2001; Warner, 2001).
• Angesichts der Notwendigkeit großräumiger Vernetzung
ist darauf hinzuwirken, dass die Einrichtung von MPA auf Hoher See –
anders als bisher im Rahmen der jeweiligen spezifischen Konventionen
geschehen – koordiniert erfolgt (CBD, 2005b).
2.6.2.5 Verhandlungsprozesse
Auf globaler Ebene wird derzeit vor allem in zwei parallelen politischen
Prozessen über MPA verhandelt:
•
In der Biodiversitätskonvention stehen in einer Arbeitsgruppe zu
Schutzgebieten auch die MPA auf der Tagesordnung, was Schutzgebiete
außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete mit einschließt.
Die Versuche, konkrete Gebiete auf der Hohen See zu vereinbaren, die
für MPA geeignet sind, bzw. eine konkrete Zielsetzung, 5–10
MPA auf Hoher See bis 2008 auszuweisen, scheiterten bisher allerdings
am Widerstand weniger Fischereinationen (z. B. Island, Norwegen, Neuseeland).
• 2004 wurde eine informelle Arbeitsgruppe der Generalversammlung
der Vereinten Nationen gegründet (UNGA, 2004), die ein breites
Mandat bezüglich der Erhaltung biologischer Vielfalt außerhalb
der nationalen Hoheitsgebiete hat und im Februar 2006 erstmals getagt
hat. Obwohl die Positionen der Ländergruppen zu MPA auf Hoher See
noch weit auseinander liegen, wird von vielen Staaten Handlungsbedarf
angesichts der völkerrechtlichen Lücke gesehen.
2.6.2.6 Handlungsempfehlungen
für Meeresschutzgebiete
Bei aller Bedeutung der Meeresschutzgebiete darf der Meeresnaturschutz
dennoch nicht auf dieses Instrument reduziert werden. Die Einhaltung der
ökologischen Leitplanke (20–30 % der Meeresökosystemfläche
unter Schutz; Kap. 2.5) ist zwar für den Schutz der Meeresumwelt
unabdingbar, aber auch die Flächen außerhalb der MPA müssen
auf Basis des ökosystemaren Ansatzes nachhaltig bewirtschaftet werden.
Eine besonders wichtige Voraussetzung für den Erfolg von MPA ist
die dringend gebotene Durchsetzung einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft
(Kap. 2.6.1). Eine andere Voraussetzung ist die Einhaltung der Klimaschutz-
und der Versauerungsleitplanke (Kasten 7-1), ohne die auch ein ausgezeichnetes
Schutzgebietssystem den Großteil seiner Wirkung einbüßt.
Zudem reicht es nicht aus, MPA zu planen, auszuweisen und sinnvoll untereinander
zu vernetzen, sie müssen auch gut geführt und angemessen finanziell
ausgestattet sein. Nur so besteht eine Chance, auch für die Meeresökosysteme
das internationale Ziel einzuhalten, die Verlustrate der biologischen
Vielfalt bis 2010 signifikant zu verringern.
Internationale
Ziele umsetzen
•
Die Wachstumsrate der MPA-Fläche ist mit 3–5 % pro Jahr derzeit
viel zu niedrig, um bei einem derzeitigen Stand von unter 1 % die international
vereinbarten Ziele rechtzeitig erreichen zu können (Wood et al.,
2005). Hier müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.
• Die MPA sollten groß genug und untereinander in Schutzgebietssystemen
vernetzt sein, eine Zonierung unterschiedlicher Nutzungsformen und -intensitäten
beinhalten und in ein integriertes Management der umliegenden Schelf-
und Küstengebiete eingebunden sein. Zudem sollten sie als flexible
und lernfähige Instrumente konzipiert werden, da der Klimawandel
zu einer Neugestaltung zwingen kann, wenn sich Ökosystemprozesse
ändern bzw. verlagern (Soto, 2002). Die Verbesserung der wissenschaftlichen
Grundlagen sollten dabei parallel zum aktuellen Management erfolgen.
Adaptive Managementstrategien und Flexibilität angesichts schwer
zu prognostizierender lokaler Wirkungen des Klimawandels sind entscheidend.
• Im Küstenmeer und in den EEZ können die Staaten ohne
völkerrechtliche Probleme bereits beginnen, die internationalen
Ziele umzusetzen. Sowohl die EU-Habitat- als auch die Vogelschutz-Richtlinie
sind in der EEZ voll anwendbar. In Deutschland ist dies auch bereits
geschehen: Im Rahmen von NATURA 2000 wurden ca. 30 % des deutschen Meeresanteils
an der EEZ als Schutzgebiete bei der EU-Kommission in Brüssel gemeldet.
Allerdings ist eine Einschränkung der Fischerei bisher nicht ohne
weiteres möglich, da hier die Kompetenzen der EU greifen. MPA sollten
als Instrument der nachhaltigen Fischereiwirtschaft wirksamer genutzt
werden, etwa durch dauerhafte oder zeitweilige Beschränkungen der
Fischerei in Schutzzgebieten (SRU, 2004).
• Besonders in Entwicklungsländern besteht großer Nachholbedarf.
Es gibt dort nicht nur zu wenige MPA, darüber hinaus sind die ausgewiesenen
Schutzgebiete vielfach nur „Papierparks“, in denen ein effektiver
Schutz nicht durchgesetzt wird oder werden kann. Die Entwicklungszusammenarbeit
sollte daher einen Schwerpunkt auf die Einrichtung und Betreuung von
MPA setzen. Dabei sollten sowohl Schutzgebietsspezialisten als auch
Fischereivertreter zusammenarbeiten und die lokale Bevölkerung
bei Planung und Management mit einbezogen werden.
Finanzierung
sicherstellen
Aus dem Unterschied zwischen der Leitplanke für Meeresökosystemschutz
(20–30 % der Fläche) und dem derzeitigen Schutzstatus (weniger
als 1 % der Fläche; Kap. 2.5.2) ergibt sich ein erheblicher zusätzlicher
Finanzierungsbedarf. Balmford et al. (2004) kommen zu dem Ergebnis, dass
ein Flächenschutz in dieser Größenordnung mit jährlichen
Kosten von 5–19 Mrd. US-$ verbunden ist. Dies schließt einmalige
Implementierungskosten und laufende Kosten ein. Indirekte Kosten, die
z. B. Fischereiunternehmen durch den Nutzungsausschluss entstehen, sind
in diesen Zahlen allerdings nicht enthalten.
•
Der WBGU sieht die Verantwortung für ein kostendeckendes Management
von Meeresschutzgebieten bei den nationalen Regierungen und der internationalen
Gebergemeinschaft. Bisher gelang es häufig nicht, Finanzmittel
im ausreichenden und dauerhaften Maße bereitzustellen: Die Zahlungen
von öffentlichen Geldgebern sind oft gering und unterliegen konkurrierenden
Verwendungen. Dies gilt auch für internationale Transferzahlungen
wie sie durch die Globale Umweltfazilität (GEF) oder durch Geber
im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit geleistet werden
(OECD, 2002; GEF, 2005a). Die öffentlichen Geldgeber sind aufgefordert,
zusätzliche Anstrengungen für eine ausreichende und nachhaltige
Mittelbereitstellung zu unternehmen. Einen ergänzenden Beitrag
können Instrumente wie Nutzungsentgelte oder die Förderung
privater Spendentätigkeit für Schutzmaßnahmen leisten
(Emerton, 1999; Morling, 2004).
Hochseeschutzgebiete:
Völkerrechtliche Lücken schließen
Die laufenden politischen Verhandlungsprozesse zur Entwicklung eines Instruments
zu Einrichtung und Management von Schutzgebieten auf der Hohen See sind
zu begrüßen und sollten von der Bundesregierung mit Nachdruck
unterstützt werden. Grundlage hierfür ist die UNCLOS. Auch wenn
dessen Schwerpunkt auf den Regeln zur Nutzung und weniger auf dem Schutz
und der Bewahrung von Meeresressourcen liegt, setzt es letztlich auch
den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Meeresumwelt (Platzöder,
2001). Seine grundlegende Änderung stellt keine politische Option
dar, aber eine moderate Ergänzung des Seerechts scheint politisch
wie auch rechtlich machbar, wobei folgende Optionen in Frage kommen:
•
Im Vordergrund steht die Entwicklung eines multilateralen Abkommens
über die Einrichtung von Schutzgebieten und entsprechenden Systemen
auf Hoher See, das – als Zusatzprotokoll oder ergänzende
Konvention – an die UNCLOS angebunden ist. Für diese Vorgehensweise
besteht bereits das Beispiel des an die UNCLOS angebundenen Abkommens
über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender
Fischbestände und Bestände weit wandernder Fische, welches
hauptsächlich die Nutzung der betreffenden Fischarten außerhalb
nationaler Hoheitszonen betrifft.
• Die genannten Überwachungs- und Koordinationsaufgaben würden
sinnvollerweise dem gleichen, noch zu schaffenden internationalen Regime
anvertraut. Rechtlich wäre der Mechanismus primär im erwähnten
seerechtlichen Abkommen festzuschreiben. In die richtige Richtung geht
hier der Vorschlag zur Einrichtung einer Global Oceans Commission, der
anlässlich des ersten internationalen Kongresses zu Meeresschutzgebieten
vom Oktober 2005 in Geelong (Australien) gemacht wurde.
• Auch die Biodiversitätskonvention (CBD) sollte entsprechend
ergänzt bzw. ausgebaut werden, wobei allerdings Überschneidungen
zu vermeiden sind. Die CBD hat im Bereich des Schutzes biologischer
Vielfalt ein erhebliches Maß an fachlicher Kompetenz aufgebaut,
so dass sie – etwa durch fachliche Zuarbeit – in die UNCLOS-Verhandlungsprozesse
eingebunden werden sollte. Zugleich sollten Funktion und Kompetenzen
des neuen Regimes von der CBD explizit anerkannt werden. Dazu sollten
die relevanten CBD-Verhandlungsprozesse gestärkt werden mit dem
Ziel, der CBD eine vorrangige Bedeutung bei der inhaltlichen Ausgestaltung
der MPA auf Hoher See zu sichern, z. B. bei den Kriterien für ihre
Auswahl oder bei den Instrumenten. Zur Unterstützung grenzübergreifender
Schutzbemühungen sollte geprüft werden, ob auf Grundlage der
Ergebnisse der laufenden Arbeitsgruppe mittelfristig die Entwicklung
eines Schutzgebieteprotokolls zur CBD sinnvoll ist. Dies sollte die
gesamte Palette der Schutzgebiete umfassen und sich nicht auf MPA beschränken.
• Die informelle Arbeitsgruppe der Generalversammlung der Vereinten
Nationen über marine biologische Vielfalt außerhalb der nationalen
Hoheitsgebiete hat einen ersten Schritt getan, die völkerrechtliche
Lücke bei MPA auf Hoher See zu schließen. Die Bundesregierung
sollte bei der nächsten UN-Generalversammlung darauf dringen, diese
gute Grundlage zu nutzen, um die Fortführung des Verhandlungsprozesses
sicherzustellen.
2.7
Forschungsempfehlungen
Forschung
zu Klimafaktoren
•
Verhalten von Meereis: Die Möglichkeiten des Monitorings
insbesondere von Veränderungen der Dicke des arktischen Meereises
sind noch ungenügend, und die Modelle zur Simulation des Meereises
müssen weiter entwickelt werden, damit die künftige Entwicklung
des Eises besser abgeschätzt werden kann.
• Verhalten von Kontinentaleis: Die Zukunft des grönländischen
Eisschildes wird wahrscheinlich für die künftige Entwicklung
der Meeresströme im Atlantik entscheidend sein. Es muss insbesondere
die Fähigkeit erheblich verbessert werden, die Dynamik von Kontinentaleismassen
zu modellieren.
• Stabilität der Atlantikzirkulation und Risiko von Strömungsänderungen:
Klimamodelle divergieren noch erheblich in ihren Aussagen zur künftigen
Stabilität der Meeresströmungen. Die Gründe liegen zum
Teil in ungenügend verstandenen internen ozeanischen Prozessen
(etwa der Vermischung) als auch in schwer quantifizierbaren Wechselwirkungen
mit anderen Klimakomponenten (z. B. Süßwasserbudget des Nordatlantik).
Sowohl durch Beobachtungen als auch weitere Anstrengungen bei der Modellierung
können hier die Unsicherheiten verringert werden.
Forschung
zu marinen Ökosystemen, Fischerei und Meeresschutzgebieten
•
Monitoring: Vor allem bei der Nährstoffsituation und beim
Plankton (insbesondere Zooplankton) sind Beobachtungsdaten über
große Meeresgebiete und Zeiträume von erheblicher Bedeutung.
Da sie u. a. wichtige Inputs für die Modellierung mariner Ökosysteme
liefern, sollten entsprechende Monitoringvorhaben (z. B. mit dem Continuous
Plankton Recorder) unterstützt werden.
• Systemverständnis: Über Struktur und Dynamik
mariner Ökosysteme ist zu wenig bekannt, um die Wirkungen des Klimawandels
zuverlässig einzuschätzen. Die Bedeutung von Temperatureffekten
auf die Primärproduktion, die Auswirkungen des Rückgangs des
Meereises oder die Entkopplung trophischer Ebenen durch unterschiedliche
Reaktionen von Arten auf den Klimawandel (z. B. Wanderung, Anpassung)
sind Beispiele hierfür. Es sollten vermehrt ökosystembasierte
Forschungsansätze verwendet werden, um das Verständnis der
Zusammenhänge zwischen anthropogener Störung, biologischer
Vielfalt und Resilienz mariner Ökosystemen zu verbessern und in
neue Ökosystemmodelle einfließen zu lassen. Die internationalen
Forschungsprojekte GLOBEC und das neue IMBER haben hierzu detaillierte
Themenkataloge erarbeitet (GLOBEC, 1999; IMBER, 2005). Diese interdisziplinären
Forschungsansätze sollten seitens der nationalen Forschungsförderung
verstärkt voran getrieben werden.
• Modellierung mariner Ökosysteme: Um die Auswirkungen
veränderter Klimafaktoren (Temperatur, Wind- und Strömungsmuster
usw.) auf marine Ökosysteme besser zu verstehen, muss das Wissen
über die verschiedenen Ökosystemkomponenten in verbesserte
Ökosystemmodelle integriert und mit aktuellen Klima/Ozeanmodellen
gekoppelt werden.
• Verbesserung der Grundlagen des Fischereimanagements:
Zur Umsetzung des ökosystemaren Ansatzes im Fischereimanagement
sollte die Entwicklung der Modelle von der Betrachtung einzelner Fischarten
und der Annahme konstanter Umweltbedingungen hin zur umfassenderen Ökosystemmodellierung
gehen. Hierzu sollten auch qualitative Modelle unter Einbezug des Expertenwissens
über dynamische Systemprozesse genutzt werden (Kropp et al., 2005).
Besonderes Augenmerk verdient die Dynamik von Fischpopulationen bei
natürlicher Klimavariabilität und anthropogenem Klimawandel
sowie die sozioökonomischen Folgen und mögliche Anpassungsmaßnahmen.
• Design und Management von Meeresschutzgebieten: Die
theoretische Basis des Designs von Meeresschutzgebieten sollte vom Studium
einzelner Arten hin zu Multispezies- und Ökosystemansätzen
entwickelt werden. Insbesondere ist die Verknüpfung von MPA untereinander
und mit nachhaltigen Nutzungskonzepten der umliegenden Küsten-
und Meeresgebiete von Bedeutung. Die Gestaltung von MPA angesichts des
Klimawandels und des Potenzials zur Anpassung birgt viele offene Fragen.
Im Sinne des adaptiven Managements müssen Forschungs- und Monitoringaspekte
bei Design und Management von MPA besser berücksichtigt werden.
Die Grundlagen zu Definition von Leitplanken bzw. Flächenzielen
sollte verbessert werden, insbesondere des Flächenanteils, der
streng geschützt werden sollte (No-take Areas). Außerdem
gibt es Bedarf an verstärkter Begleitforschung zu partizipativen
Ansätzen (z. B. „community-based management“) und Nutzung
traditionellen Wissens sowie zum Einbezug von Managementerfahrungen
der lokalen Bevölkerung.
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