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 SONDERGUTACHTEN 2006 – Zusammenfassung für  Entscheidungsträger und Einleitung
 
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Zusammenfassung für Entscheidungsträger

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse verdeutlichen, dass der Klimawandel große Veränderungen und Schäden für die Meeresumwelt und die Küsten verursachen wird, die erhebliche Folgen für den Menschen haben dürften. Die Oberflächenschichten erwärmen sich, der Meeresspiegel steigt immer rascher an, die Meere versauern zunehmend und die Meeresökosysteme sind bedroht. Die Menschheit ist dabei, Prozesse im Meer anzustoßen, die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel sind, gleichzeitig aber wegen der erheblichen geophysikalischen Verzögerungseffekte den Zustand der Weltmeere für Jahrtausende bestimmen werden. Damit greift der Mensch an entscheidender Stelle in die Funktionsweise des Erdsystems ein, wobei viele Folgen noch nicht genau vorhersehbar sind. Entschlossenes und vorausschauendes Handeln ist jetzt notwendig, damit die Weltmeere kritische Systemgrenzen nicht überschreiten. Der Umgang des Menschen mit den Meeren wird eine entscheidende Bewährungsprobe auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft sein.

Meeresumwelt durch Klimaschutz bewahren

Die Erwärmung und Versauerung der Meere sowie ein deutlicher Anstieg des Meeresspiegels sind heute bereits messbar. Die Ursachen sind klar zu benennen: Die durch den Menschen verursachte Zunahme der Treibhausgase in der Atmosphäre hat zu einer globalen Erwärmung geführt, die auch die Temperatur der obersten Schicht der Weltmeere erhöht hat. Als Folge steigt der Meeresspiegel, sowohl durch die thermische Ausdehnung des Wassers als auch durch schmelzende Eismassen. Gleichzeitig führt die stetig steigende CO2-Konzentration in der Luft zu einem CO2-Eintrag in das Meer und verursacht dort über chemische Reaktionen eine Versauerung des Meerwassers. Diese Veränderungen können nur durch drastische Verringerungen der anthropogenen Treibhausgasemissionen begrenzt werden. Rasches Handeln ist daher erforderlich:

• Ehrgeiziger Klimaschutz ist notwendig, um die Folgen von Erwärmung, Versauerung und Meeresspiegelanstieg für die Meeresumwelt und den Menschen zu begrenzen. Der WBGU empfiehlt deshalb, die globalen anthropogenen Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 in etwa zu halbieren. Anpassungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn die gegenwärtige Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs und die zunehmende Versauerung der Meere gestoppt werden können.
• Die vom WBGU bereits früher empfohlene Leitplanke zur Begrenzung des Anstiegs der bodennahen Lufttemperatur auf höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Wert und der Temperaturänderungsrate auf maximal 0,2 °C pro Jahrzehnt ist nicht nur zur Vermeidung gefährlicher Klimaänderungen sondern auch für den Meeresschutz erforderlich.

Widerstandsfähigkeit der Meeresökosysteme nachhaltig stärken

Marine Ökosysteme reagieren im Vergleich zu terrestrischen deutlich sensibler und schneller auf Klimaänderungen, z. B. durch räumliche Verschiebung von Populationen. Daher kann die vom Menschen verursachte Erwärmung der obersten Wasserschicht der Meere schwer vorhersagbare Änderungen der Nahrungsnetze und der Artenzusammensetzung zur Folge haben. Eine weitere Erhöhung der Wassertemperatur und die zunehmende Versauerung werden insgesamt große Auswirkungen auf die marinen Ökosysteme und auch für die Fischerei haben.

Zu den ohnehin schon drastischen Folgen der Überfischung kommen für die Fischereiwirtschaft mit dem Klimawandel und der Versauerung also künftig zwei weitere Gefährdungen hinzu. Alle diese anthropogenen Faktoren zusammen genommen bedrohen angesichts einer weiter wachsenden Weltbevölkerung die ausreichende Nahrungsversorgung aus dem Meer.

Von der Klimaänderung akut bedroht sind die tropischen Korallenriffe, die bei weitem artenreichsten Ökosysteme im Meer. In 30–50 Jahren könnten die meisten Riffe zerstört sein, weil viele Korallen bei höheren Wassertemperaturen nicht überlebensfähig sind. Dies hat unabsehbare Folgen vor Ort, denn für den Küstenschutz und die Proteinversorgung von Millionen von Menschen sind die Riffe unverzichtbar.

Eine der sichtbarsten Auswirkungen des Temperaturanstiegs ist der Rückgang des arktischen Meereises. Die Ausdehnung der Eisdecke im Sommer hat in den vergangenen 30 Jahren um 15–20 % abgenommen. Modellszenarien für die Zukunft legen nahe, dass ohne Klimaschutz der Arktische Ozean gegen Ende des 21. Jahrhunderts im Sommer praktisch eisfrei sein dürfte, mit schwerwiegenden Folgen für Ökosysteme und Klimageschehen.

• Zur Bewahrung der biologischen Vielfalt im Meer und zur Stärkung der Resilienz der Meeresökosysteme schlägt der WBGU folgende Leitplanke vor: Mindestens 20–30 % der Fläche mariner Ökosysteme sollten für ein ökologisch repräsentatives und effektiv betriebenes Schutzgebietssystem ausgewiesen werden. Der Meeresschutz muss vor allem für Korallenriffe und Gebiete, die als "Kinderstube" für Fischpopulationen dienen, erheblich verbessert werden. Die bereits vereinbarten internationalen Ziele für Meeresschutzgebiete müssen umgesetzt und die entsprechende Regelungslücke auf der Hohen See sollte durch ein Abkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) geschlossen werden.
• Die Bewirtschaftung der Meeresressourcen sollte dem "ökosystemaren Ansatz" folgen. Insbesondere muss die öffentlich subventionierte Überfischung der Meere beendet werden, nicht zuletzt, um die Fischbestände gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Dafür müssen nicht nur Fischereisubventionen, sondern auch Fangüberkapazitäten abgebaut und Maßnahmen gegen destruktive Fischereipraktiken sowie illegale bzw. unregulierte Fischerei ergriffen werden.
• Das Verständnis der Zusammenhänge zwischen anthropogenen Störungen, biologischer Vielfalt und Resilienz mariner Ökosysteme muss verbessert werden. Ein intensives Monitoring ist dabei eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung gekoppelter Ökosystem-Klima-Modelle.

Meeresspiegelanstieg begrenzen und Strategien des Küstenzonenmanagements neu ausrichten

Ursache für den Meeresspiegelanstieg ist der Klimawandel, vor allem der Anstieg der Meerestemperaturen sowie das Abschmelzen von Inlandgletschern und kontinentalen Eisschilden. Lag der Meeresspiegelanstieg im 20. Jahrhundert global noch bei 1,5–2,0 cm pro Jahrzehnt, zeigen Satellitenmessungen im vergangenen Jahrzehnt bereits einen Anstieg von 3 cm. Bei weiterer Erwärmung droht eine zusätzliche Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs. Es gibt Anzeichen für einen beginnenden Zerfall der Kontinentaleismassen auf Grönland und in der Antarktis, der in den kommenden Jahrhunderten mehrere Meter Meeresspiegelanstieg verursachen könnte.

Neben dem Meeresspiegelanstieg bedroht auch die zunehmende Zerstörungskraft von Hurrikanen viele Küstengebiete der Welt. Theorie, Beobachtungsdaten und Modellrechnungen sprechen dafür, dass eine Klimaerwärmung zwar nicht die Anzahl von Hurrikanen, wohl aber ihre Zerstörungskraft erhöht. Bei einem Anstieg der tropischen Meerestemperaturen um lediglich 0,5 °C wurde in den letzten Jahrzehnten bereits ein Ansteigen der Hurrikanenergie um 70 % beobachtet.

Meeresspiegelanstieg und Extremereignisse wie Hurrikane und Sturmfluten bedrohen die Küsten. Küstenschutz wird damit zu einer großen gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderung. Die bisherigen Ansätze für Schutz und Nutzung der Küstengebiete werden dieser Entwicklung nicht gerecht. Neuartige Kombinationen von Maßnahmen (Portfolio-Strategien) werden benötigt, wobei die Optionen Schutzgewährung, qualifizierter Rückzug und Akkomodation gegeneinander abzuwägen sind. Dabei sollten insbesondere die Belange von Küsten- und Naturschutz besser verknüpft und die von Anpassungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen betroffene Bevölkerung in die Entscheidungen einbezogen werden.

• Der absolute Meeresspiegelanstieg sollte dauerhaft nicht mehr als 1 m betragen, und die Anstiegsgeschwindigkeit sollte stets unter 5 cm pro Jahrzehnt bleiben. Ansonsten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr vertretbare Schäden und Verluste für Menschen und Ökosysteme eintreten.
• Wegen des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs müssen nationale und internationale Strategien für Schutzgewährung und Anpassung, aber auch für einen qualifizierten Rückzug aus gefährdeten Gebieten entwickelt werden.
• Natur- und Küstenschutz sollten besser verknüpft werden. Bei der Erstellung von Küstenschutzplänen und Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung von Küstenzonen müssen alle wesentlichen Politikbereiche einbezogen werden ("integriertes Küstenzonenmanagement").


Innovative völkerrechtliche Instrumente für Umgang mit „Meeresflüchtlingen“ vereinbaren

Der Meeresspiegelanstieg wird zur Überflutung von Küsten und kleinen Inselstaaten und damit zur Migration von "Meeresflüchtlingen" führen. Beim derzeitigen Stand des Völkerrechts existiert weder eine Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Küstengebieten, noch ist die Kostenfrage geregelt. Längerfristig wird die Staatengemeinschaft das Problem der Flüchtlinge aus Küstengebieten aber nicht ignorieren können und deshalb entsprechende Instrumente zur gesicherten Aufnahme der Betroffenen in geeigneten, möglichst ihrer Präferenz entsprechenden Gebieten entwickeln müssen.

• Notwendig sind Vereinbarungen über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Küstengebieten sowie die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten, z. B. mittels eines Kompensationsfonds. Sinnvoll ist eine faire Lastenverteilung, bei der sich die Staaten nach Maßgabe ihrer Treibhausgasemissionen verbindlich verpflichten, für die Migranten Verantwortung zu übernehmen.
• Die politische Entscheidungsfindung sollte durch sozialwissenschaftliche und juristische Studien vorbereitet werden.


Versauerung der Meere rechtzeitig stoppen

Die Lösung von Kohlendioxid im Meerwasser führt zu einer erheblichen Versauerung (Absenkung des pH-Werts) und damit zu Veränderungen im biogeochemischen Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht. Die Meere haben bisher rund ein Drittel der anthropogenen CO2-Emissionen aufgenommen, was bereits zu einer signifikanten Versauerung des Meerwassers geführt hat. Die CO2-Emissionen beeinflussen somit die Meeresumwelt auch direkt – ohne Umweg über den Klimawandel. Eine ungebremste Fortsetzung des Trends wird zu einer Meeresversauerung führen, die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel und über Jahrtausende unumkehrbar ist. Die Folgen für die marinen Ökosysteme lassen sich zwar noch nicht genau prognostizieren, aber besteht das Risiko einschneidender Veränderungen im Nahrungsnetz, da die Kalkbildung von Meeresorganismen behindert oder teilweise sogar unterbunden werden kann. Hier treten nun auf globaler Skala ähnliche Probleme auf, wie regional bei der Versauerung von Seen in den 1970er und 1980er Jahren ("Saurer Regen").

• Um zu verhindern, dass die Kalkbildung der Meeresorganismen gestört und dadurch das Risiko besteht, dass die marinen Nahrungsnetze umstrukturiert werden, sollte folgende Leitplanke eingehalten werden: Der pH-Wert der obersten Meeresschicht sollte in keinem größeren Ozeangebiet (d. h. auch nicht im globalen Mittel) um mehr als 0,2 Einheiten gegenüber dem vorindustriellen Wert absinken.
• Technische Maßnahmen gegen die Versauerung, etwa eine großflächige Kalkung, sind im Meer nicht möglich. Es muss daher sichergestellt werden, dass die anthropogenen CO2-Emissionen unabhängig von der Reduktion anderer Treibhausgasemissionen begrenzt werden. Der WBGU schlägt daher vor, in den Verhandlungen über zukünftige Verpflichtungen zur Klimarahmenkonvention die besondere Rolle des CO2 gegenüber anderen Treibhausgasen zu berücksichtigen. Da die Folgen der Versauerung für die Meeresökosysteme und für biogeochemische Kreisläufe nur unzureichend verstanden sind, besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.


CO2-Speicherung regulieren

Das Kohlendioxid aus der Nutzung fossiler Energieträger kann durch technische Verfahren abgetrennt, verdichtet und über Pipelines oder mit Schiffen zu permanenten Lagern transportiert werden. Die Einlagerung von CO2 kann dabei in geologischen Formationen an Land oder unter dem Meeresboden erfolgen. Theoretisch könnte das CO2 auch in die Tiefsee einbracht werden. Einem langfristig orientierten Klimaschutz steht allerdings das Risiko des andauernden langsamen Entweichens des eingelagerten CO2 in die Atmosphäre entgegen. Die Vor- und Nachteile der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Sequestrierungstechnologien müssen daher im Vergleich mit anderen Klimaschutzmaßnahmen wie der Steigerung der Energieeffizienz und dem Umstieg auf erneuerbare Energieträger abgewogen werden.

• Die Einbringung von CO2 in das Meerwasser sollte auf Grundlage des Vorsorgeprinzips untersagt werden, weil das Risiko ökologischer Schäden nicht einzuschätzen und die Rückhaltezeit im Ozean zu kurz ist.
• Die Einlagerung von CO2 in geologische Formationen unter dem Meeresboden kann nur eine "Notlösung" für einen Übergangszeitraum sein. Eine Genehmigung sollte lediglich dann erteilt werden, wenn strenge Kriterien bezüglich der technischen Sicherheit und vor allem der Permanenz der Speicher und der Umweltverträglichkeit eingehalten werden. Diese Kriterien sollten auch bei der Nutzung von CO2 für "Enhanced Oil Recovery" gelten. CO2-Sequestrierung darf nicht zur Vernachlässigung nachhaltiger Emissionsvermeidungsstrategien (z. B. Effizienzsteigerung und Förderung erneuerbarer Energien) führen und sollte daher nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
• Unter dem Meeresboden eingelagertes CO2 sollte bei der Aufstellung von Emissionsinventaren und im Rahmen der flexiblen Mechanismen der internationalen Klimaschutzpolitik nur teilweise als vermiedene Emission angerechnet werden, um dem Leckagerisiko Rechnung zu tragen. Ergänzend sind Haftungsregelungen vorzusehen.


Abbau von Methanhydraten mit strengen Auflagen versehen

In Form von Methanhydraten lagern im Meeresboden Kohlenstoffmengen, die in der Größenordnung der weltweiten Kohlevorräte liegen. Methanhydrate sind nur bei hohem Druck und niedrigen Temperaturen stabil. Derartige Bedingungen herrschen typischerweise auf dem Meeresboden ab rund 500 m Meerestiefe; in der Arktis liegt diese Grenze etwas höher. Die Stabilität der Methanhydrat-vorkommen kann einerseits durch den Klimawandel beeinträchtigt werden, andererseits durch Störungen als Folge der Förderung von Erdöl und Erdgas oder in Zukunft möglicherweise im Zuge des direkten Abbaus der Hydrate selbst. Nach Einschätzung des WBGU ist die Gefahr einer plötzlichen Freisetzung größerer, klimarelevanter Methanmengen innerhalb dieses Jahrhunderts jedoch sehr gering. Langfristig könnte es aber zu schleichenden Methanfreisetzungen über viele Jahrhunderte bis Jahrtausende aufgrund des langsamen Eindringens der globalen Erwärmung in die tieferen Ozeanschichten und Sedimente kommen.

• Wegen der möglichen Instabilitäten der Lagerstätten sollte bereits jetzt sichergestellt werden, dass ein Abbau von Methanhydraten im Meer allenfalls unter sehr strengen Auflagen erlaubt wird. Bisherige Regulierungssysteme für den Meeresbergbau sollten entsprechend überarbeitet und angepasst werden.


Bestehende Finanzierungsmechanismen ergänzen

Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung der zu erwartenden negativen Effekte des Klimawandels auf den Lebensraum Meer können aus bereits bestehenden internationalen Fonds bestritten werden, deren Aufgabe die Finanzierung von Emissionsreduktionen bzw. von Anpassungsprojekten ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Mittel für die im vorliegenden Gutachten beschriebenen Aufgaben nicht ausreichen werden, vor allem weil die Mittel nicht für spezifisch meeresbezogene Projekte verwendet werden. Zur Ergänzung empfiehlt der WBGU daher:

• Die Fischereisubventionen müssen abgebaut werden, um Fehlanreize zur Überfischung zu vermeiden. Die dadurch freigesetzten öffentlichen Mittel können dann u. a. in den Meeresschutz investiert werden.
• Es sollten Entgelte für die Nutzung der Meere durch den Schiffsverkehr erhoben und die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden.
• Der Aufbau von Mikroversicherungen zum Schutz individueller Vermögenswerte sollte insbesondere in Entwicklungsländern als ein Teilelement einer umfassenden Vorsorgestrategie (z. B. durch öffentliche Kofinanzierung) unterstützt werden.
• Ein Teil der öffentlichen Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit, die derzeit zur Bewältigung weltweiter Katastrophenfolgen verwendet werden, sollte in Vorsorgemaßnahmen umgeleitet werden.

Mit diesem Sondergutachten hat der WBGU ein bisher wenig beachtetes und auch in seiner Brisanz weitgehend unterschätztes Thema aufgegriffen. Für die Zukunft des blauen Planeten Erde ist der Zustand der Meeresumwelt von elementarer Bedeutung. Der Mensch hat durch Übernutzung und Verschmutzung bereits großen Schaden in den Meeren angerichtet. Mit dem globalen Klimawandel kommt eine weitere, völlig neue Dimension der Bedrohung hinzu. Das vorliegende Sondergutachten zeigt die Bedrohungen auf und benennt den Handlungsbedarf sowie die Handlungsoptionen, die sich im Spannungsfeld von Klimawandel und Meeren ergeben. Das Gutachten will politische Entscheidungsträger dazu ermutigen, notwendige Maßnahmen rechtzeitig und entschlossen in Angriff zu nehmen – damit die Meere nicht zu warm werden, nicht zu hoch steigen und nicht versauern.

 

1   Einleitung


Die Weltmeere verändern sich rasant. Die oberen Schichten werden wärmer, der Meeresspiegel steigt immer rascher an, die Meere versauern zunehmend, was viele Meeresökosysteme bedroht. Die Menschheit ist dabei, Veränderungs-prozesse im Meer anzustoßen, die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel sind. Damit greift der Mensch an entscheidender Stelle in die Funktionsweise des Erdsystems ein: Die Meere spielen eine zentrale Rolle im Kohlenstoffkreislauf unseres Planeten und haben bisher rund ein Drittel der anthropogenen CO2-Emissionen aufgenommen. Da sie mehr als zwei Drittel der Erdoberfläche bedecken, nehmen sie zunächst den überwiegenden Anteil der Sonnenwärme auf und prägen so unser Klimasystem. Auch der globale Wasserkreislauf wird vor allem durch die Verdunstung aus den Meeren angetrieben. Schließlich beherbergen die Ozeane einen großen Reichtum an biologischer Vielfalt und versorgen den Menschen über den Fischfang mit lebenswichtigen Proteinen. Eine intakte Meeresumwelt ist aber auch ein wichtiger Faktor für wirtschaftliche Entwicklung, soziales Wohlergehen und Lebensqualität.
     
Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse wird immer deutlicher, dass der Klimawandel große Veränderungen und Schäden für die Meeresumwelt und die Küsten verursachen wird, die auch erhebliche Folgen für den Menschen haben. Ein Großteil der Menschheit lebt heute in Küstennähe, mit stark steigender Tendenz. Die Bedrohung von Küstenbewohnern und Infrastruktur durch steigende Meeresspiegel und Extremereignisse wie Sturmfluten oder Hurrikane wird in den kommenden Jahrzehnten wachsen. Zudem können Klimawandel und Versauerung in Zusammenhang mit der drastischen Überfischung die Ernährung aus dem Meer gefährden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels für Ökosysteme und Menschen zu begrenzen, zumal das heutige Verhalten der Menschheit wegen der erheblichen Verzögerungseffekte den Zustand der Weltmeere für Jahrtausende bestimmen wird. Auch die Forschung ist gefordert, denn die Weltmeere sind in vieler Hinsicht immer noch terra incognita.
     
Eine Motivation für dieses Sondergutachten ist der veränderte wissen-schaftliche Sachstand, der sich seit dem letzten Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) aus dem Jahr 2001 zum Meeresspiegelanstieg und zur Versauerung der Meere ergeben hat. Zudem fordern aktuelle Ereignisse, wie die außergewöhnliche Hurrikansaison 2005 oder auch die Diskussionen zu Methanhydraten und Kohlenstoffspeicherung, eine Stellungnahme des WBGU heraus. Nicht zuletzt unterstreicht der WBGU mit der Analyse der Klima-wirkungen auf das Meer die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines energischen Klimaschutzes und der Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien. Der Beirat möchte mit seinen Erkenntnissen auch einen Beitrag zur Gestaltung einer neuen EU-Meerespolitik leisten.
     
Ziel dieses Sondergutachtens ist nicht eine umfassende Bestandsaufnahme des Zustands der Meere. So soll hier etwa nicht die langjährige Diskussion zur Überfischung der Meere dargestellt werden. Vielmehr konzentriert sich der WBGU auf zentrale Zusammenhänge zwischen Klimawandel und den Meeren, zu denen es neue wissenschaftliche Einsichten gibt. Dazu gehören neue Erkenntnisse zu Erwärmung, Meeresströmungen, Meeresspiegelanstieg, Kohlenstoffaufnahme und Versauerung sowie zu den Auswirkungen dieser Faktoren auf marine Ökosysteme. Zudem werden die Entwicklung tropischer Wirbelstürme, die Kohlenstoffspeicherung im oder unter dem Meer und die Risiken von Methanhydratvorkommen im Meeresboden vertieft diskutiert. Viele dieser Themen sind eng miteinander verzahnt – Korallenriffe etwa sind gleichzeitig von Erwärmung, Meeresspiegelanstieg, Stürmen und Versauerung betroffen. Jedes Thema wird von den physikalisch-chemischen Grundlagen über die ökologischen Folgen bis hin zu den Auswirkungen auf den Menschen entwickelt, um darauf aufbauend politische Handlungs- sowie Forschungs-empfehlungen abzuleiten. Als normativen Rahmen für die Analyse verwendet der WBGU das von ihm entwickelte Leitplankenkonzept (Kasten 1-1). Analog zur Klimaschutzleitplanke schlägt der Beirat für den nachhaltigen Umgang mit den Meeren einen Satz von "Meeresleitplanken" vor, also quantitative Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
     
Ohne entschlossenes und vorausschauendes Handeln können die Weltmeere schon in wenigen Jahrzehnten kritische Systemgrenzen erreichen, bei denen schwere und zum Teil irreversible Schäden für Natur und Mensch eintreten. Der Umgang des Menschen mit den Meeren wird also eine entscheidende Bewährungsprobe auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft sein.

Kasten 1-1

Das Leitplankenkonzept

Der WBGU hat zur Operationalisierung des Begriffs nachhaltige Entwicklung das Leitplankenkonzept entwickelt (z. B. WBGU, 2003a). Leitplanken sind quantitativ definierbare Schadensgrenzen, deren Überschreitung heute oder in Zukunft intolerable Folgen mit sich brächte, so dass auch großer Nutzen in anderen Bereichen diese Schäden nicht ausgleichen könnte. Der Raum wünschenswerter nachhaltiger Entwicklungen wird also durch Leitplanken eingeschränkt. So hat der Beirat z. B. wiederholt gefordert, eine Erhöhung der mittleren globalen Temperatur um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Jenseits dieses Wertes beginnt ein Bereich der Klimaänderung, der durch nicht tolerierbare Entwicklungen und Risiken gekennzeichnet ist.
Ausgangspunkt für das Leitplankenkonzept ist die Einsicht, dass es kaum möglich ist, eine wünschenswerte, nachhaltige Zukunft positiv, also im Sinne eines zu erreichenden Ziels oder Zustands zu definieren. Man kann sich aber auf die Abgrenzung eines Bereichs einigen, der als inakzeptabel anerkannt wird und den die Gesellschaft vermeiden will. Innerhalb der Leitplanken gibt es zunächst keine weiteren Vorgaben und die Gesellschaft kann sich im freien Spiel der Kräfte entfalten. Erst wenn das System sich auf Kollisionskurs mit einer Leitplanke befindet, sollen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verletzung der Leitplanke zu verhindern. Das Einhalten aller Leitplanken bedeutet allerdings nicht, dass alle sozioökonomischen Missstände oder ökologischen Schäden abgewendet werden können, denn globale Leitplanken können nicht sämtliche regionalen und sektoralen Auswirkungen des Globalen Wandels berücksichtigen. Zudem ist das Wissen begrenzt und Fehleinschätzungen sind möglich. Daher ist die Einhaltung der Leitplanken eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Nachhaltigkeit der künftigen Entwicklung.

Das Leitplankenkonzept kann mit Analogie zum Straßenverkehr verdeutlicht werden: Leitplanken verhalten sich wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, die z. B. in Ortschaften nur maximal 50 km pro Stunde zulassen. Dabei lassen sich zwar empirisch die Auswirkungen einer Begrenzung auf 40, 50 oder 60 km pro Stunde ermitteln, die Wahl des Zahlenwertes ist am Ende aber eine normative Entscheidung und repräsentiert eine sinnvolle Art, kollektiv mit einem Risiko umzugehen. Die Einhaltung des Tempolimits kann nicht garantieren, dass keine schweren Unfälle vorkommen, aber sie vermag das Risiko in einem gesamtgesellschaftlich akzeptierten Rahmen zu halten. Die vom WBGU formulierten Leitplanken fußen auf grundlegenden Normen und Prinzipien, auf die sich die Weltgemeinschaft in unterschiedlicher Formulierung geeinigt hat. Sie können allerdings nur Vorschläge sein, denn die Festlegung nicht tolerierbarer Belastungen kann nicht allein die Wissenschaft leisten, sondern muss – unterstützt durch wissenschaftliche Expertise – in einem weltweiten demokratischen Entscheidungsprozess erfolgen. So ist z. B. die Einhaltung der Klimaschutzleitplanke (nicht mehr als 2 °C
globale Erwärmung) mittlerweile ein Ziel der Europäischen Union.

Leitplanken für den Meeresschutz
Im vorliegenden Gutachten wendet der Beirat das Leitplankenkonzept auf den Meeresschutz an. Dabei wird auf frühere Gutachten aufgebaut, in denen der WBGU wiederholt für eine zweifache Klimaschutzleitplanke argumentiert hat (WBGU, 1995, 2003b). Die in diesem Gutachten erörterten Umweltveränderungen in den Meeren erhärten diese Forderung. Darüber hinaus werden weitere Leitplanken entwickelt, die den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Meeren betreffen und in den jeweiligen Kapitel hergeleitet und begründet werden. Dabei handelt es sich im Überblick um folgende Leitplanken:

• Klimaschutz: Auch aus Gründen des Meeresschutzes sind die Auswirkungen von Klimaänderungen intolerabel, die mit einem mittleren globalen Anstieg der bodennahen Lufttemperatur um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Wert oder einer Temperaturänderungsrate von mehr als 0,2 °C pro Jahrzehnt verbunden sind.
• Meeresökosysteme: Mindestens 20–30 % der Fläche mariner Ökosysteme sollten als ökologisch repräsentatives und effektiv betriebenes Schutzgebietssystem ausgewiesen werden.
• Meeresspiegelanstieg: Der absolute Meeresspiegelanstieg sollte dauerhaft nicht mehr als 1 m betragen, und die Anstiegsgeschwindigkeit sollte stets unter 5 cm pro Jahrzehnt bleiben. Ansonsten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tolerierbare Schäden und Verluste für Menschen und Ökosysteme eintreten.
• Versauerung der Meere: Um zu verhindern, dass die Kalkbildung der Meeresorganismen gestört wird und dadurch das Risiko besteht, dass die marinen Nahrungsnetze umstrukturiert werden, sollte folgende Leitplanke eingehalten werden: Der pH-Wert der obersten Meeresschicht sollte in keinem größeren Ozeangebiet (d. h. auch nicht im globalen Mittel) um mehr als 0,2 Einheiten gegenüber dem vorindustriellen Wert absinken.

 

 
 

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