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Zusammenfassung für Entscheidungsträger
Neue wissenschaftliche
Erkenntnisse verdeutlichen, dass der Klimawandel große Veränderungen
und Schäden für die Meeresumwelt und die Küsten verursachen
wird, die erhebliche Folgen für den Menschen haben dürften.
Die Oberflächenschichten erwärmen sich, der Meeresspiegel
steigt immer rascher an, die Meere versauern zunehmend und die Meeresökosysteme
sind bedroht. Die Menschheit ist dabei, Prozesse im Meer anzustoßen,
die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel sind, gleichzeitig aber
wegen der erheblichen geophysikalischen Verzögerungseffekte den
Zustand der Weltmeere für Jahrtausende bestimmen werden. Damit
greift der Mensch an entscheidender Stelle in die Funktionsweise des
Erdsystems ein, wobei viele Folgen noch nicht genau vorhersehbar sind.
Entschlossenes und vorausschauendes Handeln ist jetzt notwendig, damit
die Weltmeere kritische Systemgrenzen nicht überschreiten. Der
Umgang des Menschen mit den Meeren wird eine entscheidende Bewährungsprobe
auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft sein.
Meeresumwelt
durch Klimaschutz bewahren
Die Erwärmung und Versauerung der Meere sowie ein deutlicher Anstieg
des Meeresspiegels sind heute bereits messbar. Die Ursachen sind klar
zu benennen: Die durch den Menschen verursachte Zunahme der Treibhausgase
in der Atmosphäre hat zu einer globalen Erwärmung geführt,
die auch die Temperatur der obersten Schicht der Weltmeere erhöht
hat. Als Folge steigt der Meeresspiegel, sowohl durch die thermische
Ausdehnung des Wassers als auch durch schmelzende Eismassen. Gleichzeitig
führt die stetig steigende CO2-Konzentration in der Luft zu einem
CO2-Eintrag in das Meer und verursacht dort über chemische Reaktionen
eine Versauerung des Meerwassers. Diese Veränderungen können
nur durch drastische Verringerungen der anthropogenen Treibhausgasemissionen
begrenzt werden. Rasches Handeln ist daher erforderlich:
•
Ehrgeiziger Klimaschutz ist notwendig, um die Folgen von Erwärmung,
Versauerung und Meeresspiegelanstieg für die Meeresumwelt und den
Menschen zu begrenzen. Der WBGU empfiehlt deshalb, die globalen anthropogenen
Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 in etwa zu halbieren.
Anpassungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn
die gegenwärtige Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs und die
zunehmende Versauerung der Meere gestoppt werden können.
• Die vom WBGU bereits früher empfohlene Leitplanke zur Begrenzung
des Anstiegs der bodennahen Lufttemperatur auf höchstens 2 °C
gegenüber dem vorindustriellen Wert und der Temperaturänderungsrate
auf maximal 0,2 °C pro Jahrzehnt ist nicht nur zur Vermeidung gefährlicher
Klimaänderungen sondern auch für den Meeresschutz erforderlich.
Widerstandsfähigkeit
der Meeresökosysteme nachhaltig stärken
Marine Ökosysteme reagieren im Vergleich zu terrestrischen deutlich
sensibler und schneller auf Klimaänderungen, z. B. durch räumliche
Verschiebung von Populationen. Daher kann die vom Menschen verursachte
Erwärmung der obersten Wasserschicht der Meere schwer vorhersagbare
Änderungen der Nahrungsnetze und der Artenzusammensetzung zur Folge
haben. Eine weitere Erhöhung der Wassertemperatur und die zunehmende
Versauerung werden insgesamt große Auswirkungen auf die marinen
Ökosysteme und auch für die Fischerei haben.
Zu den ohnehin schon drastischen Folgen der Überfischung kommen
für die Fischereiwirtschaft mit dem Klimawandel und der Versauerung
also künftig zwei weitere Gefährdungen hinzu. Alle diese anthropogenen
Faktoren zusammen genommen bedrohen angesichts einer weiter wachsenden
Weltbevölkerung die ausreichende Nahrungsversorgung aus dem Meer.
Von der Klimaänderung akut bedroht sind die tropischen Korallenriffe,
die bei weitem artenreichsten Ökosysteme im Meer. In 30–50
Jahren könnten die meisten Riffe zerstört sein, weil viele
Korallen bei höheren Wassertemperaturen nicht überlebensfähig
sind. Dies hat unabsehbare Folgen vor Ort, denn für den Küstenschutz
und die Proteinversorgung von Millionen von Menschen sind die Riffe
unverzichtbar.
Eine der sichtbarsten Auswirkungen des Temperaturanstiegs ist der Rückgang
des arktischen Meereises. Die Ausdehnung der Eisdecke im Sommer hat
in den vergangenen 30 Jahren um 15–20 % abgenommen. Modellszenarien
für die Zukunft legen nahe, dass ohne Klimaschutz der Arktische
Ozean gegen Ende des 21. Jahrhunderts im Sommer praktisch eisfrei sein
dürfte, mit schwerwiegenden Folgen für Ökosysteme und
Klimageschehen.
•
Zur Bewahrung der biologischen Vielfalt im Meer und zur Stärkung
der Resilienz der Meeresökosysteme schlägt der WBGU folgende
Leitplanke vor: Mindestens 20–30 % der Fläche mariner Ökosysteme
sollten für ein ökologisch repräsentatives und effektiv
betriebenes Schutzgebietssystem ausgewiesen werden. Der Meeresschutz
muss vor allem für Korallenriffe und Gebiete, die als "Kinderstube"
für Fischpopulationen dienen, erheblich verbessert werden. Die
bereits vereinbarten internationalen Ziele für Meeresschutzgebiete
müssen umgesetzt und die entsprechende Regelungslücke auf
der Hohen See sollte durch ein Abkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens
(UNCLOS) geschlossen werden.
• Die Bewirtschaftung der Meeresressourcen sollte dem "ökosystemaren
Ansatz" folgen. Insbesondere muss die öffentlich subventionierte
Überfischung der Meere beendet werden, nicht zuletzt, um die Fischbestände
gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Dafür
müssen nicht nur Fischereisubventionen, sondern auch Fangüberkapazitäten
abgebaut und Maßnahmen gegen destruktive Fischereipraktiken sowie
illegale bzw. unregulierte Fischerei ergriffen werden.
• Das Verständnis der Zusammenhänge zwischen anthropogenen
Störungen, biologischer Vielfalt und Resilienz mariner Ökosysteme
muss verbessert werden. Ein intensives Monitoring ist dabei eine Voraussetzung
für die weitere Entwicklung gekoppelter Ökosystem-Klima-Modelle.
Meeresspiegelanstieg
begrenzen und Strategien des Küstenzonenmanagements neu ausrichten
Ursache für den Meeresspiegelanstieg ist der Klimawandel, vor allem
der Anstieg der Meerestemperaturen sowie das Abschmelzen von Inlandgletschern
und kontinentalen Eisschilden. Lag der Meeresspiegelanstieg im 20. Jahrhundert
global noch bei 1,5–2,0 cm pro Jahrzehnt, zeigen Satellitenmessungen
im vergangenen Jahrzehnt bereits einen Anstieg von 3 cm. Bei weiterer
Erwärmung droht eine zusätzliche Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs.
Es gibt Anzeichen für einen beginnenden Zerfall der Kontinentaleismassen
auf Grönland und in der Antarktis, der in den kommenden Jahrhunderten
mehrere Meter Meeresspiegelanstieg verursachen könnte.
Neben dem Meeresspiegelanstieg bedroht auch die zunehmende Zerstörungskraft
von Hurrikanen viele Küstengebiete der Welt. Theorie, Beobachtungsdaten
und Modellrechnungen sprechen dafür, dass eine Klimaerwärmung
zwar nicht die Anzahl von Hurrikanen, wohl aber ihre Zerstörungskraft
erhöht. Bei einem Anstieg der tropischen Meerestemperaturen um
lediglich 0,5 °C wurde in den letzten Jahrzehnten bereits ein Ansteigen
der Hurrikanenergie um 70 % beobachtet.
Meeresspiegelanstieg und Extremereignisse wie Hurrikane und Sturmfluten
bedrohen die Küsten. Küstenschutz wird damit zu einer großen
gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderung. Die bisherigen
Ansätze für Schutz und Nutzung der Küstengebiete werden
dieser Entwicklung nicht gerecht. Neuartige Kombinationen von Maßnahmen
(Portfolio-Strategien) werden benötigt, wobei die Optionen Schutzgewährung,
qualifizierter Rückzug und Akkomodation gegeneinander abzuwägen
sind. Dabei sollten insbesondere die Belange von Küsten- und Naturschutz
besser verknüpft und die von Anpassungs- oder Umsiedlungsmaßnahmen
betroffene Bevölkerung in die Entscheidungen einbezogen werden.
•
Der absolute Meeresspiegelanstieg sollte dauerhaft nicht mehr als 1
m betragen, und die Anstiegsgeschwindigkeit sollte stets unter 5 cm
pro Jahrzehnt bleiben. Ansonsten würden mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht mehr vertretbare Schäden und Verluste für Menschen und
Ökosysteme eintreten.
• Wegen des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs müssen nationale
und internationale Strategien für Schutzgewährung und Anpassung,
aber auch für einen qualifizierten Rückzug aus gefährdeten
Gebieten entwickelt werden.
• Natur- und Küstenschutz sollten besser verknüpft werden.
Bei der Erstellung von Küstenschutzplänen und Strategien zur
nachhaltigen Nutzung und Entwicklung von Küstenzonen müssen
alle wesentlichen Politikbereiche einbezogen werden ("integriertes
Küstenzonenmanagement").
Innovative völkerrechtliche Instrumente für Umgang
mit „Meeresflüchtlingen“ vereinbaren
Der
Meeresspiegelanstieg wird zur Überflutung von Küsten und kleinen
Inselstaaten und damit zur Migration von "Meeresflüchtlingen"
führen. Beim derzeitigen Stand des Völkerrechts existiert
weder eine Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Küstengebieten,
noch ist die Kostenfrage geregelt. Längerfristig wird die Staatengemeinschaft
das Problem der Flüchtlinge aus Küstengebieten aber nicht
ignorieren können und deshalb entsprechende Instrumente zur gesicherten
Aufnahme der Betroffenen in geeigneten, möglichst ihrer Präferenz
entsprechenden Gebieten entwickeln müssen.
•
Notwendig sind Vereinbarungen über die Aufnahme von Flüchtlingen
aus Küstengebieten sowie die Übernahme der hiermit verbundenen
Kosten, z. B. mittels eines Kompensationsfonds. Sinnvoll ist eine faire
Lastenverteilung, bei der sich die Staaten nach Maßgabe ihrer
Treibhausgasemissionen verbindlich verpflichten, für die Migranten
Verantwortung zu übernehmen.
• Die politische Entscheidungsfindung sollte durch sozialwissenschaftliche
und juristische Studien vorbereitet werden.
Versauerung der Meere rechtzeitig stoppen
Die Lösung von Kohlendioxid im Meerwasser führt zu einer erheblichen
Versauerung (Absenkung des pH-Werts) und damit zu Veränderungen
im biogeochemischen Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht. Die Meere haben
bisher rund ein Drittel der anthropogenen CO2-Emissionen aufgenommen,
was bereits zu einer signifikanten Versauerung des Meerwassers geführt
hat. Die CO2-Emissionen beeinflussen somit die Meeresumwelt auch direkt
– ohne Umweg über den Klimawandel. Eine ungebremste Fortsetzung
des Trends wird zu einer Meeresversauerung führen, die in den letzten
Jahrmillionen ohne Beispiel und über Jahrtausende unumkehrbar ist.
Die Folgen für die marinen Ökosysteme lassen sich zwar noch
nicht genau prognostizieren, aber besteht das Risiko einschneidender
Veränderungen im Nahrungsnetz, da die Kalkbildung von Meeresorganismen
behindert oder teilweise sogar unterbunden werden kann. Hier treten
nun auf globaler Skala ähnliche Probleme auf, wie regional bei
der Versauerung von Seen in den 1970er und 1980er Jahren ("Saurer
Regen").
•
Um zu verhindern, dass die Kalkbildung der Meeresorganismen gestört
und dadurch das Risiko besteht, dass die marinen Nahrungsnetze umstrukturiert
werden, sollte folgende Leitplanke eingehalten werden: Der pH-Wert der
obersten Meeresschicht sollte in keinem größeren Ozeangebiet
(d. h. auch nicht im globalen Mittel) um mehr als 0,2 Einheiten gegenüber
dem vorindustriellen Wert absinken.
• Technische Maßnahmen gegen die Versauerung, etwa eine
großflächige Kalkung, sind im Meer nicht möglich. Es
muss daher sichergestellt werden, dass die anthropogenen CO2-Emissionen
unabhängig von der Reduktion anderer Treibhausgasemissionen begrenzt
werden. Der WBGU schlägt daher vor, in den Verhandlungen über
zukünftige Verpflichtungen zur Klimarahmenkonvention die besondere
Rolle des CO2 gegenüber anderen Treibhausgasen zu berücksichtigen.
Da die Folgen der Versauerung für die Meeresökosysteme und
für biogeochemische Kreisläufe nur unzureichend verstanden
sind, besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.
CO2-Speicherung regulieren
Das Kohlendioxid aus der Nutzung fossiler Energieträger kann durch
technische Verfahren abgetrennt, verdichtet und über Pipelines
oder mit Schiffen zu permanenten Lagern transportiert werden. Die Einlagerung
von CO2 kann dabei in geologischen Formationen an Land oder unter dem
Meeresboden erfolgen. Theoretisch könnte das CO2 auch in die Tiefsee
einbracht werden. Einem langfristig orientierten Klimaschutz steht allerdings
das Risiko des andauernden langsamen Entweichens des eingelagerten CO2
in die Atmosphäre entgegen. Die Vor- und Nachteile der technischen
und wirtschaftlichen Entwicklung der Sequestrierungstechnologien müssen
daher im Vergleich mit anderen Klimaschutzmaßnahmen wie der Steigerung
der Energieeffizienz und dem Umstieg auf erneuerbare Energieträger
abgewogen werden.
•
Die Einbringung von CO2 in das Meerwasser sollte auf Grundlage des Vorsorgeprinzips
untersagt werden, weil das Risiko ökologischer Schäden nicht
einzuschätzen und die Rückhaltezeit im Ozean zu kurz ist.
• Die Einlagerung von CO2 in geologische Formationen unter dem
Meeresboden kann nur eine "Notlösung" für einen
Übergangszeitraum sein. Eine Genehmigung sollte lediglich dann
erteilt werden, wenn strenge Kriterien bezüglich der technischen
Sicherheit und vor allem der Permanenz der Speicher und der Umweltverträglichkeit
eingehalten werden. Diese Kriterien sollten auch bei der Nutzung von
CO2 für "Enhanced Oil Recovery" gelten. CO2-Sequestrierung
darf nicht zur Vernachlässigung nachhaltiger Emissionsvermeidungsstrategien
(z. B. Effizienzsteigerung und Förderung erneuerbarer Energien)
führen und sollte daher nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
• Unter dem Meeresboden eingelagertes CO2 sollte bei der Aufstellung
von Emissionsinventaren und im Rahmen der flexiblen Mechanismen der
internationalen Klimaschutzpolitik nur teilweise als vermiedene Emission
angerechnet werden, um dem Leckagerisiko Rechnung zu tragen. Ergänzend
sind Haftungsregelungen vorzusehen.
Abbau von Methanhydraten mit strengen Auflagen versehen
In Form von Methanhydraten lagern im Meeresboden Kohlenstoffmengen,
die in der Größenordnung der weltweiten Kohlevorräte
liegen. Methanhydrate sind nur bei hohem Druck und niedrigen Temperaturen
stabil. Derartige Bedingungen herrschen typischerweise auf dem Meeresboden
ab rund 500 m Meerestiefe; in der Arktis liegt diese Grenze etwas höher.
Die Stabilität der Methanhydrat-vorkommen kann einerseits durch
den Klimawandel beeinträchtigt werden, andererseits durch Störungen
als Folge der Förderung von Erdöl und Erdgas oder in Zukunft
möglicherweise im Zuge des direkten Abbaus der Hydrate selbst.
Nach Einschätzung des WBGU ist die Gefahr einer plötzlichen
Freisetzung größerer, klimarelevanter Methanmengen innerhalb
dieses Jahrhunderts jedoch sehr gering. Langfristig könnte es aber
zu schleichenden Methanfreisetzungen über viele Jahrhunderte bis
Jahrtausende aufgrund des langsamen Eindringens der globalen Erwärmung
in die tieferen Ozeanschichten und Sedimente kommen.
•
Wegen der möglichen Instabilitäten der Lagerstätten sollte
bereits jetzt sichergestellt werden, dass ein Abbau von Methanhydraten
im Meer allenfalls unter sehr strengen Auflagen erlaubt wird. Bisherige
Regulierungssysteme für den Meeresbergbau sollten entsprechend
überarbeitet und angepasst werden.
Bestehende Finanzierungsmechanismen ergänzen
Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung der zu erwartenden
negativen Effekte des Klimawandels auf den Lebensraum Meer können
aus bereits bestehenden internationalen Fonds bestritten werden, deren
Aufgabe die Finanzierung von Emissionsreduktionen bzw. von Anpassungsprojekten
ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Mittel für
die im vorliegenden Gutachten beschriebenen Aufgaben nicht ausreichen
werden, vor allem weil die Mittel nicht für spezifisch meeresbezogene
Projekte verwendet werden. Zur Ergänzung empfiehlt der WBGU daher:
•
Die Fischereisubventionen müssen abgebaut werden, um Fehlanreize
zur Überfischung zu vermeiden. Die dadurch freigesetzten öffentlichen
Mittel können dann u. a. in den Meeresschutz investiert werden.
• Es sollten Entgelte für die Nutzung der Meere durch den
Schiffsverkehr erhoben und die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden.
• Der Aufbau von Mikroversicherungen zum Schutz individueller
Vermögenswerte sollte insbesondere in Entwicklungsländern
als ein Teilelement einer umfassenden Vorsorgestrategie (z. B. durch
öffentliche Kofinanzierung) unterstützt werden.
• Ein Teil der öffentlichen Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit,
die derzeit zur Bewältigung weltweiter Katastrophenfolgen verwendet
werden, sollte in Vorsorgemaßnahmen umgeleitet werden.
Mit diesem
Sondergutachten hat der WBGU ein bisher wenig beachtetes und auch in
seiner Brisanz weitgehend unterschätztes Thema aufgegriffen. Für
die Zukunft des blauen Planeten Erde ist der Zustand der Meeresumwelt
von elementarer Bedeutung. Der Mensch hat durch Übernutzung und
Verschmutzung bereits großen Schaden in den Meeren angerichtet.
Mit dem globalen Klimawandel kommt eine weitere, völlig neue Dimension
der Bedrohung hinzu. Das vorliegende Sondergutachten zeigt die Bedrohungen
auf und benennt den Handlungsbedarf sowie die Handlungsoptionen, die
sich im Spannungsfeld von Klimawandel und Meeren ergeben. Das Gutachten
will politische Entscheidungsträger dazu ermutigen, notwendige
Maßnahmen rechtzeitig und entschlossen in Angriff zu nehmen –
damit die Meere nicht zu warm werden, nicht zu hoch steigen und nicht
versauern.
1 Einleitung
Die Weltmeere verändern sich rasant. Die oberen Schichten werden
wärmer, der Meeresspiegel steigt immer rascher an, die Meere
versauern zunehmend, was viele Meeresökosysteme bedroht. Die
Menschheit ist dabei, Veränderungs-prozesse im Meer anzustoßen,
die in den letzten Jahrmillionen ohne Beispiel sind. Damit greift
der Mensch an entscheidender Stelle in die Funktionsweise des Erdsystems
ein: Die Meere spielen eine zentrale Rolle im Kohlenstoffkreislauf
unseres Planeten und haben bisher rund ein Drittel der anthropogenen
CO2-Emissionen aufgenommen. Da sie mehr als zwei Drittel der Erdoberfläche
bedecken, nehmen sie zunächst den überwiegenden Anteil der
Sonnenwärme auf und prägen so unser Klimasystem. Auch der
globale Wasserkreislauf wird vor allem durch die Verdunstung aus den
Meeren angetrieben. Schließlich beherbergen die Ozeane einen
großen Reichtum an biologischer Vielfalt und versorgen den Menschen
über den Fischfang mit lebenswichtigen Proteinen. Eine intakte
Meeresumwelt ist aber auch ein wichtiger Faktor für wirtschaftliche
Entwicklung, soziales Wohlergehen und Lebensqualität.
Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse wird immer deutlicher, dass
der Klimawandel große Veränderungen und Schäden für
die Meeresumwelt und die Küsten verursachen wird, die auch erhebliche
Folgen für den Menschen haben. Ein Großteil der Menschheit
lebt heute in Küstennähe, mit stark steigender Tendenz.
Die Bedrohung von Küstenbewohnern und Infrastruktur durch steigende
Meeresspiegel und Extremereignisse wie Sturmfluten oder Hurrikane
wird in den kommenden Jahrzehnten wachsen. Zudem können Klimawandel
und Versauerung in Zusammenhang mit der drastischen Überfischung
die Ernährung aus dem Meer gefährden. Es besteht dringender
Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels für
Ökosysteme und Menschen zu begrenzen, zumal das heutige Verhalten
der Menschheit wegen der erheblichen Verzögerungseffekte den
Zustand der Weltmeere für Jahrtausende bestimmen wird. Auch die
Forschung ist gefordert, denn die Weltmeere sind in vieler Hinsicht
immer noch terra incognita.
Eine Motivation für dieses Sondergutachten ist der veränderte
wissen-schaftliche Sachstand, der sich seit dem letzten Bericht des
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) aus dem Jahr 2001
zum Meeresspiegelanstieg und zur Versauerung der Meere ergeben hat.
Zudem fordern aktuelle Ereignisse, wie die außergewöhnliche
Hurrikansaison 2005 oder auch die Diskussionen zu Methanhydraten und
Kohlenstoffspeicherung, eine Stellungnahme des WBGU heraus. Nicht
zuletzt unterstreicht der WBGU mit der Analyse der Klima-wirkungen
auf das Meer die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines energischen
Klimaschutzes und der Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien.
Der Beirat möchte mit seinen Erkenntnissen auch einen Beitrag
zur Gestaltung einer neuen EU-Meerespolitik leisten.
Ziel dieses Sondergutachtens ist nicht eine umfassende Bestandsaufnahme
des Zustands der Meere. So soll hier etwa nicht die langjährige
Diskussion zur Überfischung der Meere dargestellt werden. Vielmehr
konzentriert sich der WBGU auf zentrale Zusammenhänge zwischen
Klimawandel und den Meeren, zu denen es neue wissenschaftliche Einsichten
gibt. Dazu gehören neue Erkenntnisse zu Erwärmung, Meeresströmungen,
Meeresspiegelanstieg, Kohlenstoffaufnahme und Versauerung sowie zu
den Auswirkungen dieser Faktoren auf marine Ökosysteme. Zudem
werden die Entwicklung tropischer Wirbelstürme, die Kohlenstoffspeicherung
im oder unter dem Meer und die Risiken von Methanhydratvorkommen im
Meeresboden vertieft diskutiert. Viele dieser Themen sind eng miteinander
verzahnt – Korallenriffe etwa sind gleichzeitig von Erwärmung,
Meeresspiegelanstieg, Stürmen und Versauerung betroffen. Jedes
Thema wird von den physikalisch-chemischen Grundlagen über die
ökologischen Folgen bis hin zu den Auswirkungen auf den Menschen
entwickelt, um darauf aufbauend politische Handlungs- sowie Forschungs-empfehlungen
abzuleiten. Als normativen Rahmen für die Analyse verwendet der
WBGU das von ihm entwickelte Leitplankenkonzept (Kasten 1-1). Analog
zur Klimaschutzleitplanke schlägt der Beirat für den nachhaltigen
Umgang mit den Meeren einen Satz von "Meeresleitplanken"
vor, also quantitative Grenzen, die nicht überschritten werden
dürfen.
Ohne
entschlossenes und vorausschauendes Handeln können die Weltmeere
schon in wenigen Jahrzehnten kritische Systemgrenzen erreichen, bei
denen schwere und zum Teil irreversible Schäden für Natur
und Mensch eintreten. Der Umgang des Menschen mit den Meeren wird
also eine entscheidende Bewährungsprobe auf dem Weg in eine nachhaltige
Zukunft sein.
| Kasten
1-1
Das Leitplankenkonzept
Der
WBGU hat zur Operationalisierung des Begriffs nachhaltige Entwicklung
das Leitplankenkonzept entwickelt (z. B. WBGU, 2003a). Leitplanken
sind quantitativ definierbare Schadensgrenzen, deren Überschreitung
heute oder in Zukunft intolerable Folgen mit sich brächte,
so dass auch großer Nutzen in anderen Bereichen diese
Schäden nicht ausgleichen könnte. Der Raum wünschenswerter
nachhaltiger Entwicklungen wird also durch Leitplanken eingeschränkt.
So hat der Beirat z. B. wiederholt gefordert, eine Erhöhung
der mittleren globalen Temperatur um mehr als 2 °C gegenüber
dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Jenseits dieses Wertes
beginnt ein Bereich der Klimaänderung, der durch nicht
tolerierbare Entwicklungen und Risiken gekennzeichnet ist.
Ausgangspunkt für das Leitplankenkonzept ist die Einsicht,
dass es kaum möglich ist, eine wünschenswerte, nachhaltige
Zukunft positiv, also im Sinne eines zu erreichenden Ziels oder
Zustands zu definieren. Man kann sich aber auf die Abgrenzung
eines Bereichs einigen, der als inakzeptabel anerkannt wird
und den die Gesellschaft vermeiden will. Innerhalb der Leitplanken
gibt es zunächst keine weiteren Vorgaben und die Gesellschaft
kann sich im freien Spiel der Kräfte entfalten. Erst wenn
das System sich auf Kollisionskurs mit einer Leitplanke befindet,
sollen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verletzung
der Leitplanke zu verhindern. Das Einhalten aller Leitplanken
bedeutet allerdings nicht, dass alle sozioökonomischen
Missstände oder ökologischen Schäden abgewendet
werden können, denn globale Leitplanken können nicht
sämtliche regionalen und sektoralen Auswirkungen des Globalen
Wandels berücksichtigen. Zudem ist das Wissen begrenzt
und Fehleinschätzungen sind möglich. Daher ist die
Einhaltung der Leitplanken eine notwendige, aber nicht hinreichende
Bedingung für die Nachhaltigkeit der künftigen Entwicklung.
Das Leitplankenkonzept kann mit Analogie zum Straßenverkehr
verdeutlicht werden: Leitplanken verhalten sich wie Geschwindigkeitsbeschränkungen,
die z. B. in Ortschaften nur maximal 50 km pro Stunde zulassen.
Dabei lassen sich zwar empirisch die Auswirkungen einer Begrenzung
auf 40, 50 oder 60 km pro Stunde ermitteln, die Wahl des Zahlenwertes
ist am Ende aber eine normative Entscheidung und repräsentiert
eine sinnvolle Art, kollektiv mit einem Risiko umzugehen. Die
Einhaltung des Tempolimits kann nicht garantieren, dass keine
schweren Unfälle vorkommen, aber sie vermag das Risiko
in einem gesamtgesellschaftlich akzeptierten Rahmen zu halten.
Die vom WBGU formulierten Leitplanken fußen auf grundlegenden
Normen und Prinzipien, auf die sich die Weltgemeinschaft in
unterschiedlicher Formulierung geeinigt hat. Sie können
allerdings nur Vorschläge sein, denn die Festlegung nicht
tolerierbarer Belastungen kann nicht allein die Wissenschaft
leisten, sondern muss – unterstützt durch wissenschaftliche
Expertise – in einem weltweiten demokratischen Entscheidungsprozess
erfolgen. So ist z. B. die Einhaltung der Klimaschutzleitplanke
(nicht mehr als 2 °C
globale Erwärmung) mittlerweile ein Ziel der Europäischen
Union.
Leitplanken für den Meeresschutz
Im vorliegenden Gutachten wendet der Beirat das Leitplankenkonzept
auf den Meeresschutz an. Dabei wird auf frühere Gutachten
aufgebaut, in denen der WBGU wiederholt für eine zweifache
Klimaschutzleitplanke argumentiert hat (WBGU, 1995, 2003b).
Die in diesem Gutachten erörterten Umweltveränderungen
in den Meeren erhärten diese Forderung. Darüber hinaus
werden weitere Leitplanken entwickelt, die den Zusammenhang
zwischen Klimawandel und Meeren betreffen und in den jeweiligen
Kapitel hergeleitet und begründet werden. Dabei handelt
es sich im Überblick um folgende Leitplanken:
•
Klimaschutz: Auch aus Gründen des Meeresschutzes sind
die Auswirkungen von Klimaänderungen intolerabel, die
mit einem mittleren globalen Anstieg der bodennahen Lufttemperatur
um mehr als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Wert
oder einer Temperaturänderungsrate von mehr als 0,2 °C
pro Jahrzehnt verbunden sind.
• Meeresökosysteme: Mindestens 20–30 % der
Fläche mariner Ökosysteme sollten als ökologisch
repräsentatives und effektiv betriebenes Schutzgebietssystem
ausgewiesen werden.
• Meeresspiegelanstieg: Der absolute Meeresspiegelanstieg
sollte dauerhaft nicht mehr als 1 m betragen, und die Anstiegsgeschwindigkeit
sollte stets unter 5 cm pro Jahrzehnt bleiben. Ansonsten würden
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht tolerierbare Schäden
und Verluste für Menschen und Ökosysteme eintreten.
• Versauerung der Meere: Um zu verhindern, dass die
Kalkbildung der Meeresorganismen gestört wird und dadurch
das Risiko besteht, dass die marinen Nahrungsnetze umstrukturiert
werden, sollte folgende Leitplanke eingehalten werden: Der
pH-Wert der obersten Meeresschicht sollte in keinem größeren
Ozeangebiet (d. h. auch nicht im globalen Mittel) um mehr
als 0,2 Einheiten gegenüber dem vorindustriellen Wert
absinken.
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