![]() |
|
| Global Change Portal |
|
SONDERGUTACHTEN
2003 VOLLTEXT
|
![]() |
|
|
|
Die
Erstellung dieses Sondergutachtens wäre ohne die engagierte und unermüdliche
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und
der Beiratsmitglieder nicht möglich gewesen. Zum
wissenschaftlichen Stab gehörten während der Arbeiten an diesem
Gutachten:
Prof.
Dr. Meinhard Schulz-Baldes (Generalsekretär), Dr. Carsten Loose (Stellvertretender
Generalsekretär, Geschäftsstelle Berlin), Dr. Carsten Agert
(Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, Freiburg), Anayo
Fidelis Akunne, BA MPH (Abteilung für Tropenhygiene der Universität
Heidelberg, ab 01.05.2003), Dietrich Brockhagen, DEA ök. (Geschäftsstelle
WBGU, bis 31.07.2003), Dr. Ursula Fuentes Hutfilter (Geschäftsstelle
Berlin, bis 31.10.2003), Dr. Thomas Fues (Institut für Entwicklung
und Frieden, Duisburg), Dipl.-Umweltwiss. Tim Hasler (Geschäftsstelle
Berlin), Dipl.-Pol. Lena Kempmann (Geschäftsstelle Berlin), Dr. Jacques
Léonardi (Max-Planck-Institut für Meteorologie, Hamburg),
Referendar-jur. Christian Lutze (MPI für deutsches und ausländisches
öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg, bis 05.10.2003),
Dr. Franziska Matthies (Tyndall Centre for Climate Change Research, Norwich,
UK), Dr. Nina V. Michaelis (Geschäftsstelle Berlin, ab 01.07.2003),
Dipl.-Volksw. Kristina Nienhaus (ETH Zürich/Akademie für Technikfolgenabschätzung
in Baden-Württemberg, Stuttgart), Dr. Benno Pilardeaux (Geschäftsstelle
Berlin), Dipl.-Volksw. Marc Ringel (Universität Mainz) und Dipl.-Biol.
Angelika Thuille (Max-Planck-Institut für Biogeochemie, Jena).
Des
Weiteren dankt der Beirat den externen Gutachtern für die Zuarbeit
und wertvolle Hilfe. Im Einzelnen flossen folgende Expertisen
in das Sondergutachten ein:
Bill
Hare (Visiting Scientist): Assessment of Knowledge on Impacts of Climate
Change Contribution to the Specification of Art. 2 of the UNFCCC.
Potsdam: PIK. |
||
|
Zusammenfassung für EntscheidungsträgerDer globale Klimawandel ist eine Bedrohung, deren erste negative Auswirkungen auf Mensch und Natur bereits heute zu spüren sind. Aufgrund der Trägheit des Klimasystems wird sich diese Entwicklung nicht mehr gänzlich verhindern lasssen. Noch können allerdings durch Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft und durch nationale Anstrengungen die CO2-Konzentration stabilisiert und so die schwer wiegendsten Klimawirkungen verhindert werden. Daher wird die Ausgestaltung des internationalen Klimaregimes eine drängende Aufgabe für die Politik der nächsten Jahrzehnte bleiben. Der WBGU gibt mit diesem Sondergutachten Empfehlungen für künftige Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), insbesondere des Kioto-Protokolls. Drei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:
Dazu muss der Blick weit über den Zeithorizont des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kioto-Protokolls (nach 2012) hinausreichen, da eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem tolerablen Niveau nur mit einer langfristigen, ehrgeizigen Minderung der Treibhausgasemissionen erreichbar ist. Das Gutachten konzentriert sich auf die Potenziale zur Minderung der Emissionen von Kohlendioxid als wichtigstem anthropogenen Treibhausgas. Dabei werden zum einen die ökonomischen und technologischen Minderungspotenziale von Emissionen, zum anderen die Bedeutung biologischer Kohlenstoffsenken und die Möglichkeiten zu ihrem Erhalt untersucht. Schließlich werden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung der politischen und ökonomischen Instrumente im zweiten Verpflichtungszeitraum des Kioto-Protokolls abgeleitet. 1 Definition eines gefährlichen Klimawandels Es ist
das zentrale Ziel der Klimarahmenkonvention, die Treibhausgaskonzentrationen
zu stabilisieren, um einen gefährlichen, von Menschen verursachten
Klimawandel zu verhindern. Artikel 2 UNFCCC definiert dieses Ziel näher:
Ökosysteme sollen in der Lage sein, sich natürlich an den
Klimawandel anzupassen, die Nahrungsmittelproduktion soll nicht gefährdet
werden und eine nachhaltige ökonomische Entwicklung möglich
bleiben. Der Beirat hat jedes dieser Kriterien auf die Frage hin geprüft,
wo die Grenze liegt, ab der Klimafolgen nicht mehr tolerabel sind. Der
heutige Stand der Wissenschaft erlaubt noch nicht, diese Leitplanken
stringent und quantitativ aus den zu vermeidenden Klimawirkungen herzuleiten.
Daher musste sich der WBGU auf eine qualitative Einschätzung beschränken,
die sich auf eigene Expertise, externe Gutachten und die Aufarbeitung
der Literatur stützt. Der WBGU
bekräftigt seine Überzeugung, dass zur Abwehr gefährlicher
Klimaveränderungen die Klimaleitplanke einer maximalen Erwärmung
um 2°C gegenüber vorindustriellen Werten eingehalten werden
muss. Da die globale Mitteltemperatur seit der Industrialisierung bereits
um 0,6°C gestiegen ist, ist eine weitere Erwärmung von nur
noch 1,4°C tolerabel. Dabei sollte die globale, langfristig gemittelte
Erwärmungsrate 0,2°C pro Jahrzehnt nicht überschreiten. 2 Zulässige
Emissionen 3 Stabilisierungspfade:
Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung WBGU-Empfehlung:
Finanz- und Kapitaltransfer in Entwicklungsländer auf Nachhaltigkeit
ausrichten
4 Reduktion
von Emissionen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe
5 Erhaltung
der Kohlenstoffvorräte terrestrischer Ökosysteme 6 Instrumente
überprüfen und verbessern 7 Entscheidende
Weichenstellungen stehen noch bevor
|
||
1 EinleitungDas
Kioto-Protokoll Zukünftige
Schritte im Klimaschutz Über 2012 hinausblicken Der WBGU möchte mit dem vorliegenden Gutachten der Bundesregierung wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der internationalen Klimapolitik vermitteln. Dazu muss der Blick weit über den Zeithorizont des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kioto-Protokolls (nach 2012) hinausgehen. Eine Stabilisierung der Treib-hausgaskonzentrationen auf einem sicheren Niveau ist nur mit einer langfristigen, ehrgeizigen Minderung der Treibhausgasemissionen erreichbar. Drei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:
Das Gutachten
konzentriert sich auf die Potenziale zur Minderung der Emissionen von
Kohlendioxid als dem wichtigsten anthropogenen Treibhausgas. Es werden
aber auch die notwendigen Minderungen anderer Treibhausgase angesprochen.
Zunächst wird versucht, eine gefährliche Klimaänderung
zu definieren (Kap. 2.1). Nach der Diskussion über die Auswirkungen
des WBGU-Klimafensters für die Definition "sicherer"
Konzentrationsziele und Emissionspfade (Kap. 2.2) steht die Frage nach
der Verteilung von Emissionsrechten bzw. Reduktionspflichten (Kap. 2.3)
und der ökonomischen und technologischen Machbarkeit ehrgeiziger
Reduktionspfade im Mittelpunkt (Kap. 3). Dazu werden Szenarios vorgelegt,
die mittels eines Energiesystemmodells und integriertem makroökonomischen
Modell erzeugt wurden. Neben dem Klimaschutz werden auch andere Leitplanken
berücksichtigt, insbesondere sozioökonomische. 2 Gefährlichen
Klimawandel vermeiden
2.1 Was ist gefährlicher Klimawandel?
|
|
2.1.3 Auswirkungen des Klimawandels auf Nahrungsmittelproduktion und Wasserverfügbarkeit
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||
| Wirkungen | ||
|
|
||
| Zunahme der GMT [°C] |
Entwicklungsländer
|
Industrieländer
|
|
|
||
| 1,01,7# |
Getreideerträge
nehmen in den meisten tropischen und subtropischen
Regionen ab (* bis **). Reduzierte Frostschäden für einige Feldfrüchte (***). Gestiegene Schäden durch Hitzebelastung für einige Feldfrüchte und Herden (***). |
Getreideerträge
steigen in vielen Regionen der mittleren und hohen Breiten an (* bis **). Reduzierte Frostschäden für einige Feldfrüchte (***). Gestiegene Schäden durch Hitzebelastung für einige Feldfrüchte und Herden (***). |
| 1,43,2# |
Stärkere
Abnahmen der Getreideerträge in tropischen und subtropischen
Regionen (* bis **); gemischte Auswirkungen auf Getreideerträge
in den höheren und mittleren Breiten
(* bis **). |
Gemischte
Auswirkungen auf
Getreideerträge in den höheren und mittleren Breiten (* bis **). |
| 1,52,0# |
Verdienste
der einkommensschwachen Landwirte in Entwicklungsländern nehmen
ab (* bis **).
|
|
| 1,62,6# |
Nach
anfänglicher Steigerung beginnen die australischen Ernteerträge
zu schrumpfen.
|
|
| >2,0# |
Starke
Abnahme der Erträge von Mais und Zuckerrohr in kleinen Inselstaaten.
|
Die
europäische landwirtschaftliche
Produktion nimmt zu (Ausnahmen: Portugal, Spanien und Ukraine). Nach anfänglichen Gewinnen nimmt die US Landwirtschaft Verluste hin. |
| >22,5§ |
Ernteerträge
in Entwicklungsländern
zeigen Verluste. |
|
| >3+ |
Produktionsverluste
in Entwicklungsländern. Eine Gruppe von 65 Ländern verliert
16% des landwirtschaftlichen BIP; Afrika und Indien gehören
zu den Verlierern, China zu den Gewinnern.
|
|
| >2,06,4# |
Generelle
Minderung der Getreideerträge in den meisten Regionen mittlerer
Breite (* bis **). Nahrungsmittelpreise steigen (* bis **).
|
Generelle
Minderung der Getreideerträge in den meisten Regionen mittlerer
Breite (* bis **). Nahrungsmittelpreise steigen
(* bis **). |
| >2,6# |
In
Asien beginnen Nettoverluste bei der Reisproduktion.
|
|
| >4,2# |
Ganze
Regionen in Australien fallen aus der landwirtschaftlichen Produktion
heraus.
|
|
|
|
||
Tabelle
2.1-1
Globale Erwärmung und ihre Wirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion
in Industrieländern und Entwicklungsländern. Die Sterne bezeichnen
Konfidenzniveaus (falls in der Literatur angegeben): *** hoch (6795%),
**mittel (3367%), * gering bis mittel (533%). GMT globale
Mitteltemperatur oberhalb des vorindustriellen Niveaus.
Quelle: # IPCC, 1990; § Parry et al., 1999; + Fischer et al., 2002a
Wasser
ist der wichtigste begrenzende Faktor der Nahrungsmittelproduktion. Daher
beziehen Modelle zur Abschätzung der künftigen Nahrungsproduktion
die Klimaeffekte sowohl in Hinsicht auf die Temperaturänderung als
auch auf die Wasserverfügbarkeit ein. Gleichzeitig ist Wasser selbst
das wichtigste Lebensmittel überhaupt. 1.100 Mio. Menschen haben
heute keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser (UNEP, 2003) und verunreinigtes
Wasser verursacht jedes Jahr 5 Mio. Todesopfer. Ein Drittel der Weltbevölkerung
lebt unter "Wasserstress", also in Ländern, in denen mehr
als 20% der erneuerbaren Wasserressourcen genutzt werden. Diese Zahl wird
in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich bis auf zwei Drittel
steigen (IPCC, 2001b). Daher ist eine sichere Wasserversorgung bereits
ohne den zusätzlichen Druck des Klimawandels eines der drängendsten
Themen in den Entwicklungsländern (WBGU, 1997).
Zwar
nimmt bei mittlerer globaler Erwärmung die gesamte Niederschlagsmenge
zu, aber dies führt nicht direkt zu einer verbesserten Wasserverfügbarkeit.
Hierfür ist nicht die Regenmenge entscheidend, sondern die Bodenfeuchte
und die Neubildung von Grundwasser. Bei erhöhten Temperaturen muss
es mehr regnen, um den Status Quo halten zu können, weil durch erhöhte
Verdunstung die zusätzliche Niederschlagsmenge nicht in der Region
genutzt werden kann. Nur in Regionen mit stark überdurchschnittlicher
Niederschlagszunahme kann daher Wasserknappheit verringert werden. Zusätzlich
fällt in vielen Regionen bei Erwärmung pro Regenereignis mehr
Niederschlag, so dass wegen rascheren Abflusses häufig ein geringerer
Anteil des Niederschlags zur Erhöhung von Bodenfeuchte und zur Grundwasserneubildung
beiträgt.
Nach
Klimamodellanalysen steigt daher in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts
die Anzahl der von Wasserknappheit bedrohten Menschen mit der steigenden
Temperatur stark an, wobei die Wirkungen in ariden und semi-ariden Gebieten
erheblich größer sein werden als die globalen Durchschnittsrechnungen
vermuten lassen (IPCC, 2001b; Parry et al., 2001). In Regionen, die heute
bereits unter Wasserstress leiden, werden sich also die Probleme durch
den Klimawandel weiter verschärfen. In vielen Regionen unter Wasserstress
schrumpfen bei einem Anstieg der globalen Mitteltemperatur um mehr als
1,5°C Wasserdargebot und -qualität, während Dürren
und Überflutungen zunehmen (Tab. 2.1-2; IPCC, 2001b).
Die
Modelle prognostizieren, dass im Jahr 2050 zusätzliche 5003.000
Mio. Menschen unter Wasserstress leiden werden, wobei die meisten Schätzwerte
zwischen 1.0002.000 Mio. liegen. Im Bereich von 1,52°C
scheint eine systemische Schwelle zu liegen: Wird diese überschritten,
steigt die Anzahl der von Wasserknappheit zusätzlich betroffenen
Menschen von 600 Mio. auf über 2.000 Mio. an, weil dann die Megastädte
in asiatischen Entwicklungsländern erheblich in Mitleidenschaft gezogen
werden (Parry et al., 2001). Eine so starke Zunahme an Menschen unter
Wasserstress in einer solch kurzen Zeitspanne wird aller Voraussicht nach
die verfügbaren Anpassungsmechanismen wie Meerwasserentsalzung oder
Langstreckentransport überfordern und kann somit nicht als tolerabel
bezeichnet werden. Der Beirat zieht den Schluss, dass eine Klimaänderung
oberhalb von 1,52°C globaler Mitteltemperatur die Wasserverfügbarkeit
so verschlechtern würde, dass sie als gefährlich einzustufen
wäre.
|
|
||
| Zunahme der GMT [°C] | Wirkungen | |
|
|
||
| 1,01,7 |
Die
Wasserqualität degradiert durch höhere Temperaturen
(**). Zunehmender Salzwassereinstrom in Küstenaquifere (**).
Die Wassernachfrage für Bewässerung wird auf den Klimawandel
reagieren; höhere Temperaturen werden die Nachfrage steigern
(***). Zunahme der Überflutungsschäden durch intensivere
Niederschlagsereignisse (**). Zunehmende Häufigkeit von Dürren
(***). Spitzenabflusswerte in Flüssen verschieben sich in
Richtung Winter in den Einzugsgebieten, in denen Schneefall eine
wichtige Wasserquelle ist (***).
|
|
| 1,23,2 |
Die
Wasserqualität degradiert durch höhere Temperaturen
(***). Die Veränderung der Wasserqualität wird beeinflusst
durch die Veränderungen des Abflussregimes (***). Die Effekte
der Wassernachfrage verstärken sich (***).
|
|
| >2,0 |
Effekte
auf Wasserdargebot, -nachfrage und -qualität verstärkt
(***).
|
|
|
|
||
Tabelle 2.1-2
Klimawirkungen auf Wasserressourcen. Wirkungen sind
unter der Annahme zu erwarten, dass keine Klimapolitik umgesetzt wird.
Die Sterne bezeichnen Konfidenzniveaus: *** hoch (6795%), ** mittel
(3367%).GMT globale Mitteltemperatur oberhalb des vorindustriellen
Niveaus.
Quelle: verändert nach IPCC, 1990
Im Artikel 2 UNFCCC ist festgelegt, dass die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen
innerhalb einer Frist erfolgen sollte, welche eine nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung ermöglicht. Dies impliziert, dass die Kosten von Stabilisierungsmaßnahmen
nicht größer als der kurz-, mittel- und langfristig zu erwartende
Nutzen sein dürfen. Dabei ist zu beachten, dass der Nutzen von Klimaschutzmaßnahmen
in der Vermeidung von Klimaschäden und damit in der Vermeidung von
Kosten bei unverändert hohen Emissionen besteht. Somit sind also
zwei Kostenarten einander gegenüberzustellen: Kosten, die entstehen,
wenn man Emissionen reduziert und Kosten, die entstehen, wenn man Emissionen
nicht reduziert. Die Kosten des Klimawandels an sich, die im Fall fehlender
Emissionsreduktion anfallen, sind dabei in Schadenskosten und Kosten für
Anpassungsmaßnahmen zu unterscheiden (WBGU, 2002).
Der
Beirat betrachtet hier ausschließlich die zweite Kostenart, da diese
für die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf die wirtschaftliche
Entwicklung relevant ist. Die Kosten der Emissionsminderung werden in
Kapitel 3 betrachtet. Dort werden sie mit den geschätzten Kosten
des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel verglichen. Auch
der zusätzliche Nutzen durch Emissionsminderung, der durch vermiedene
nicht klimarelevante Schäden (beispielsweise Luftverschmutzung) entsteht,
wird dort berücksichtigt.
Dieser
Abschnitt konzentriert sich auf die Schätzungen der aggregierten
monetarisierten Auswirkungen des Klimawandels. Diese betreffen hauptsächlich
Sektoren, die schon in den vorangegangenen Abschnitten behandelt wurden
(wie z. B. Landwirtschaft). Des Weiteren sind beispielsweise Auswirkungen
auf menschliche Siedlungen und die Infrastruktur für solche aggregierten
Schätzwerte relevant. Hierbei geht es vor allem um die sozioökonomischen
Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels. Diese beinhalten den unmittelbaren
Verlust von ökonomischen, ökologischen und kulturellen Werten
durch den Verlust an Land, Infrastruktur und Küstenökosystemen.
Außerdem zählen dazu das erhöhte Überschwemmungsrisiko
und andere Auswirkungen, die durch Veränderung im Wassermanagement,
beim Salzgehalt und biologischer Aktivitäten auftreten (IPCC, 2001b).
Ein großer Teil der Weltbevölkerung lebt heute in Küstengebieten
und die Bevölkerungswachstumsrate in diesen Gebieten ist überdurchschnittlich.
Auch liegen viele große Städte in Küstennähe. Nicholls
et al. (1999) zeigen, dass in den 2080er Jahren die Anzahl der Menschen,
die durchschnittlich in einem Jahr potenziell durch eine Sturmflut betroffen
sein werden, fünfmal höher sein wird als heute, wenn man einen
Anstieg des Meeresspiegels um 0,38 m unterstellt. Selbst wenn man annimmt,
dass zunehmend Schutzmaßnahmen ergriffen werden, könnten zwischen
13 und 88 Mio. Menschen betroffen sein.
Die
Auswirkungen des Klimawandels auf natürliche Systeme wie Feuchtgebiete
und Korallenriffe können wiederum beträchtliche Folgewirkungen
auf sozioökonomische Systeme entfalten (IPCC, 2001b). Beispielsweise
kann das starke Bleichen von Korallenriffen mit hohen Sterberaten, wie
es 1998 im Indischen Ozean beobachtet wurde, zu Verlusten im Fischfang
und dauerhaften negativen Effekten auf den Tourismus führen. Die
Degradierung der Riffe führt auch zu einem verringertem natürlichen
Schutz der Küsteninfrastruktur gegen hohe Wellen und Sturmfluten.
Wilkinson et al. (1999) schätzen die Kosten des Bleichens der Korallen
im Jahr 1998 für die nächsten 20 Jahre auf 7068.190 Mio.
US$.
Die
aggregierten Auswirkungen des Klimawandels werden normalerweise als Veränderungen
des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gemessen. Ihr Ausmaß ist aufgrund
von methodologischen Problemen der Monetarisierung und regionaler sowie
zeitlicher Aggregation von Schäden sehr unsicher. Auswirkungen der
Veränderung von Klimavariabilität und -extremen sowie die Möglichkeit
singulärer Klimaveränderungen werden grundsätzlich nicht
betrachtet (Kap. 2.1.6). Auswirkungen auf Güter und Dienstleistungen,
die nicht auf Märkten gehandelt werden, werden nur partiell berücksichtigt.
Diese nicht über Märkte bewertbaren Schäden sind vermutlich
sehr hoch, jedoch schwer zu quantifizieren. Daher werden die ökonomischen
Verluste grundsätzlich unter- und die Gewinne überbewertet.
Zusätzlich reagieren die Schätzungen der Auswirkungen sehr sensibel
auf Annahmen wie Ungleichheits- und Risikoaversion (IPCC, 2001c).
Die
quantitative Bewertung des Nutzens und der Kosten von Anpassungsmaßnahmen
ist bislang unvollständig. Je stärker und schneller der Klimawandel
voran schreitet, desto größer sind die Herausforderungen für
eine Anpassung. Studien zeigen, dass der Nutzen von Anpassungsmaßnahmen,
wie Küstenschutz, potenziell sehr hoch ist. Allerdings legen diese
Studien willkürliche Annahmen bezüglich der Anpassungsmöglichkeiten
und -hindernisse zugrunde und können daher den möglichen Nutzen
nicht hinreichend sicher einschätzen. Vernachlässigt werden
zudem Veränderungen von Klimaextremen und der Klimavariabilität
sowie unvollkommene Voraussicht (IPCC, 2001c).
Modellberechnungen zeigen, dass bei einer Erwärmung von 1°C eine
signifikante Anzahl von Entwicklungsländern voraussichtlich insgesamt
Verluste erleiden, während in entwickelten Ländern sowohl Schäden
als auch Nutzen auftreten werden. Einige Modelle prognostizieren dieser
Ländergruppe sogar einen Nettonutzen aus der Erwärmung (IPCC,
2001c). Nach der projizierten Verteilung der ökonomischen Auswirkungen
werden sich die Wohlfahrtsdisparitäten sowohl in Entwicklungs- als
auch in Industrieländern erhöhen. Dabei wachsen die Disparitäten
mit einer stärkeren Erwärmung, wobei die Entwicklungsländer
und die in Armut lebenden Menschen weltweit am stärksten betroffen
sein werden (IPCC, 2001b). IPCC (2001b) bewertet die Ergebnisse von verschiedenen
Modellierungsstudien über aggregierte Schadenskosten. Entwicklungsländer
sind demnach gegenüber dem Klimawandel verwundbarer als entwickelte
Länder. Für einige Länder oder Regionen, wie Indien und
Afrika, aber auch die EU, werden bei einer Erwärmung von ungefähr
2,5°C gegenüber dem vorindustriellen Wert mit Verlusten zwischen
2 und 5% des BIP gerechnet.
Diese
numerischen Ergebnisse bleiben allerdings spekulativ. Die Ergebnisse sind
schwer zu vergleichen, da in den Studien unterschiedliche Annahmen getroffen
werden. Wenige Schätzungen berücksichtigen, dass singuläre
Ereignisse katastrophale Folgen nach sich ziehen könnten. Einige
Studien zeigen eine schnelle Zunahme von Schäden mit steigender Temperatur,
andere treffen optimistische Annahmen über die Anpassungsfähigkeit
und die Referenzentwicklung, wodurch die Schätzung der Schadenshöhe
geringer ausfällt (IPCC, 2001b). Grundsätzlich sind die geschätzten
aggregierten Auswirkungen um so größer, je höher Verteilungsfragen
gewichtet werden, da Verluste der Armen nicht durch gleich hohe Gewinne
der Reichen kompensiert werden können.
Soll
eine Toleranzgrenze für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
festgelegt werden, müssen die unterschiedlichen Auswirkungen sowohl
innerhalb und zwischen Regionen als auch über die Zeit analysiert
und bewertet werden. In einem früheren Gutachten hat der WBGU (1997)
eine normative Obergrenze vorgeschlagen, die alle Schadens- und Anpassungskosten
über 5% des BIP als intolerabel einstuft (Kap. 2.1.1). Diese sehr
grobe Schätzung basierte auf den Erfahrungen mit der deutschen Wiedervereinigung,
aus denen viele Ökonomen ableiteten, dass Kosten in einer Größenordnung
von mehr als 35% des BIP kritisch für eine Volkswirtschaft
sind. Der WBGU folgerte, dass eine Erwärmungsrate von mehr als 0,2°C
pro Jahrzehnt nicht tolerabel ist, weil dadurch die obere Grenze für
Schadens- und Anpassungskosten von 5% des globalen BIP erreicht würde,
wenn man extreme Wetterereignisse und die Synergien mit anderen Umweltproblemen
berücksichtigt.
Alternativ
kann die Leitplanke auch auf der Anzahl an Menschen basieren, die durch
die Klimaveränderungen ökonomisch betroffen sind. Berechnungen
kommen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Menschen bereits bei einer
durchschnittlichen globalen Erwärmung von 1,52,5°C über
dem vorindustriellen Niveau negativ betroffen sein könnte (IPCC,
2001b).
Unter
Berücksichtigung der hohen Unsicherheit bei den Schadens-schätzungen
setzt der WBGU keine quantitative Toleranzgrenze für die wirtschaftliche
Entwicklung, sondern nutzt lediglich die normative 35% BIP-Schwelle
als vorläufigen Maßstab bei der Bewertung. Aus der Tatsache,
dass eine hohe Unsicherheit bei der Schätzung von Schadenskosten
besteht und die Schäden sehr wahrscheinlich unterbewertet werden,
wenn nur Marktbe-wertungen zugelassen werden, schließt der WBGU,
dass sich bereits bei einer 2°C höheren globalen Durchschnittstemperatur
gegenüber dem vorindustriellen Niveau große Regionen vermutlich
nicht tolerablen Belastungen ihrer Volkswirtschaft gegenüber sehen
(35% des BIP).
2.1.5 Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit
Gesundheit stellt in dreifacher Hinsicht eine Besonderheit in der Diskussion des Klimawandels dar:
1. Gesundheit ist weltweit als schützenswertes Gut von allen Kulturen, Religionen, Staaten und gesellschaftlichen Gruppen anerkannt.
2. Gesundheit wird von allen Antrieben des globalen Umweltwandels beeinflusst (universale Sensitivität).
3. Der Gesundheitszustand einer Bevölkerung kann als Indikator für die Auswirkungen des Klimawandels genutzt werden (Krafft et al., 2002), etwa vergleichbar der zentralen Rolle der Gesundheit im Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index HDI).
Nach einer neuen Analyse der Weltgesundheitsorganisation verursacht der
Klimawandel heute bereits jährlich 150.000 Todesopfer. Campbell-Lendrum
et al. (2003) schätzten die gegenwärtige Gesundheitswirkung
des Klimawandels (2000, verglichen mit dem Basisszenario der Jahre 196190).
Sie konzentrierten sich auf vier Krankheiten: Malaria, Unter-ernährung,
Durchfall sowie Unfälle durch Überschwemmungen. Die Schätzungen
beliefen sich auf eine jährliche Gesundheitswirkung von 5,5 Mio.
DALYs. DALYs (Disability-Adjusted Life Years) stellen den Verlust von
gesunden bzw. produktiven Lebensjahren dar (WHO, 2002). Dieses Summenmaß
wurde entwickelt, um die gesamte Krankheitslast einer Bevölkerung
(frühzeitiger Tod, Krankheit und Behinderung) zu erfassen (Murray,
1994). Dabei zeigten sich drastische regionale Unterschiede (Abb. 2.1-2),
wobei die größte Gesundheitsbürde in denjenigen Regionen
auftritt, die die größte Vulnerabilität und das größte
Bevölkerungswachstum aufweisen: Afrika südlich der Sahara sowie
Südasien.
Wenn
man die Gesundheitsschäden aufschlüsselt, welche durch den Klimawandel
angestossen werden, so lassen sich direkte und indirekte Gesundheitswirkungen
des Klimawandels unterscheiden (WHO, 2000; IPCC, 2001b).

Abbildung
2.1-2
Geschätzte Einwirkung des Klimawandels auf die Gesundheit
(19902000), nach Regionen. Berechnung
für vier Krankheiten: Malaria, Unterernährung, Durchfall und
Unfälle durch Überschwemmungen.
DALYs sind ein Summenmaß für die Krankheitsbürde (siehe
Text).
Quelle: Campbell-Lendrum et al., 2003
Zu den direkten
Auswirkungen zählen z. B. die Effekte von extremen Wetterereignissen
(z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Asthma) oder wetterbedingten Katastrophen
(z. B. Überschwemmungen an der Küste oder im Inland, Erdrutsche).
Letztere führen nicht nur direkt zu Unfällen, sondern schädigen
die Infrastruktur der Gesundheitsversorgung, die in den meisten Entwicklungs-
und Teilen der Schwellenländer ohnehin bereits unzureichend ist.
Damit wird ein entscheidendes Element der Anpassungsfähigkeit geschwächt.
Selbst in Industrieländern können Hitzewellen bei mangelnder
Anpassung (z. B. Klimaanlagen) schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Die französische Regierung geht von 11.435 zusätzlichen Todesfällen
aus, die der Sommerhitze 2003 zuzuschreiben gewesen seien (Neue Züricher
Zeitung vom 30.8.2003).
Die größten Gesundheitsschäden entstehen jedoch durch
indirekte Auswirkungen, wie im Fall der durch Vektoren (z. B. Mücken,
Zecken, Fliegen) übertragenen Infektionskrankheiten. Der IPCC geht
davon aus, dass bis zum Jahr 2080 260320 Mio. Menschen zusätzlich
der Malaria ausgesetzt sein werden (IPCC, 2001b). Dem steht gegenüber,
dass in anderen Regionen die Malariaexposition durch den Klimawandel zurückgehen
könnte. Diese Effekte können aber nicht direkt miteinander verglichen
werden. Wenn Malaria in neue Gebiete einwandert, kann sie zu sehr schweren
Epidemien führen, da die Bevölkerung immunologisch ungeschützt
ist. Auf der anderen Seite ist der Gesundheitsgewinn durch Verschwinden
der Malaria aus bislang belasteten Gebieten vergleichsweise gering (Trape
und Rogier, 1996). Auch Dengue-Fieber oder die durch Zecken übertragene
Hirnhautentzündung sind vektorübertragene Infektionskranheiten,
die vom Klimawandel beeinflusst werden können. Die Quantifizierung
der Klimawirkungen auf Infektionskrankheiten stellt eine Herausforderung
für die Forschung dar.
Wo
Ernährungssicherheit oder Wasserversorgung bereits heute gefährdet
sind, muss damit gerechnet werden, dass kombinierte Effekte (von z. B.
regionaler Temperaturerhöhung, Süßwasserverknappung und
Versalzung der Böden durch Meeresspiegelanstieg) zu Ernteausfällen
und bei unzureichender Anpassung zu Unterernährung
bzw. vermehrtem Wasserstress besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen
(z. B. Kinder, Frauen, Arme) führen wird (Kap. 2.1.3.1; WHO, 2000).
Dabei
ist die Annahme plausibel, dass die Gesundheitseffekte von Nahrungsmangel,
Trinkwasserknappheit, Malariaausbreitung und Flutkatastrophen synergistisch
wirken. Eine Quantifizierung der Wechselwirkung ist zur Zeit noch nicht
möglich, aber aus den von Parry et al. (1999) geschätzten Temperatursensitivitäten
der Bevölkerung lässt sich erkennen, dass zwischen 1°C und
1,8°C Temperaturerhöhung die klimabedingt zusätzlich unter
Wassermangel leidende Bevölkerung drastisch zunimmt (Kap. 2.1.3.3).
Wassermangel läßt weniger Raum für persönliche Hygiene,
weshalb mit einem deutlichen Anstieg der Durchfallerkrankungen gerechnet
werden muss. Diese Schwellencharakteristik verstärkt den kontinuierlichen
Anstieg der Durchfallerkrankungen mit der Erwärmung. Der Anstieg
dieser Erkrankungen wird auf 38% pro Grad Temepraturanstieg geschätzt
(Checkley et al., 2000; Singh et al., 2001; WHO et al., 2003).
Zusammenfassend kommt der WBGU zu dem Schluss:
2.1.6 Durch den Klimawandel angestoßene großräumige singuläre Ereignisse
Singuläre
nicht lineare Ereignisse, die durch den Klimawandel angestoßen werden,
stellen verheerende Risiken für die Menschen dar. Im komplexen planetarischen
System sind verschiedene systemische Schwellenwerte möglich, jenseits
derer großräumige singuläre Ereignisse ausgelöst
werden könnten (Schellnhuber, 2002). Modellrechnungen ergeben, dass
Systemumschwünge bei Temperaturänderungen eintreten können,
wie sie für die kommenden Jahrhunderte bei weiter wachsenden Treibhausgaskonzentrationen
erwartet werden (IPCC, 2001a). Das Überschreiten der Schwellenwerte
kann zu unvorhersehbaren, auch irreversiblen Veränderungen führen.
Als irreversibel bezeichnet der WBGU einen Vorgang, der innerhalb menschlicher
Zeithorizonte (Jahrtausende) unumkehrbar ist, wie z. B. das Abschmelzen
von Eisschilden oder der klimabedingte Meeresspiegelanstieg. Es ist sehr
schwierig vorherzusagen, wann ein Schwellenwert erreicht wird. Wichtig
ist aber die Aussage, dass die Wahrscheinlichkeit vieler singulärer
Ereignisse mit der Veränderungsrate der Einflüsse steigen dürfte.
Beginn, zeitlichen Verlauf und Größenordnung dieser Einzelereignisse
zu berechnen, ist heute jedoch nicht möglich. Gewisse Unsicherheiten
werden immer mit den Projektionen singulärer Klimaänderungen
verbunden sein, weil die Vorhersagbarkeit nahe den Klimaschwellenwerten
immer geringer wird (Alley et al., 2003).
Selbst
wenn einige dieser Effekte erst in sehr ferner Zukunft eintreten sollten,
könnten die Auswirkungen so plötzlich und verheerend sein, dass
der Schaden sehr groß wird und eine Anpassung fast unmöglich
ist (IPCC, 2001b). Der WBGU stellt daher fest, dass die im Folgenden beschriebenen
großen Einzelereignisse auf jeden Fall verhindert werden müssen.
Zusammenbruch der thermohalinen Zirkulation
Die thermohaline Zirkulation (THC) führt warmes tropisches Wasser
in den Nordatlantik, erwärmt so Nord- und Westeuropa um mehrere °C
und verstärkt die Niederschläge in der ganzen Region. Die Kenntnisse
über frühere Klimaveränderungen sowie Modellrechnungen
weisen darauf hin, dass verschiedene Gleichgewichte für die thermohaline
Zirkulation im Nordatlantik existieren. Eine Veränderung des Gleichgewichts
kann durch Temperaturveränderungen oder durch Süßwasserzufluss
angestoßen werden. Komplexe Zirkulationsmodelle ergeben, dass der
zukünftige Klimawandel zu einer Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit
oder sogar zu einem Zusammenbruch der THC führen kann.
Einige
Studien schätzen den Zusammenbruch der THC jenseits einer globalen,
mittleren Erwärmung von 45°C ein, bei nach wie vor großen
Unsicherheiten (IPCC, 2001b). Stocker und Schmittner (1997) haben nachgewiesen,
dass die THC nicht nur gegenüber der endgültigen Höhe der
Erwärmung, sondern auch gegenüber der Erwärmungsrate empfindlich
ist. Diese und andere Szenarios (z. B. Rahmsdorf und Ganopolski, 1999)
kommen zu der Schlussfolgerung, dass eine ungeminderte globale Erwärmung
noch Hunderte von Jahren später zu einem Zusammenbruch der THC führen
kann. Dadurch würden kommenden Generationen unwiderruflich intolerable
Lasten aufgebürdet. Es entstünden auch ernsthafte Konsequenzen
für die marinen Ökosysteme und die Kohlenstoffaufnahme durch
den Ozean.
"Runaway"-Treibhauseffekt
Der Klimawandel kann die Leistungsfähigkeit der heutigen Kohlenstoffsenke
in Ozean und Biosphäre verringern. Unter bestimmten Bedingungen kann
die Biosphäre sogar eine Quelle für Treibhausgase werden, wenn
z. B. marine Lagerstätten für Methanhydrate destabilisiert werden,
wodurch große Methanmengen in die Atmosphäre entweichen könnten.
Dieser Prozess könnte eine positive Rückkopplung mit einer Beschleunigung
der globalen Erwärmung auslösen. Die Freisetzung von Methan
aus den gewaltigen Lagerstätten natürlicher Gashydrate im Ozean,
den tiefen Seen und den polaren Sedimenten sowie der Gasvorkommen, die
unter den Hydraten eingeschlossen sind, könnten die für geologische
Zeiträume abrupte globale Erwärmung vor rund 55 Mio. Jahre erklären.
Damals stiegen innerhalb weniger tausend Jahre die Temperaturen in einigen
Regionen um bis zu 8°C (Schiermeier, 2003). Jüngere Modellrechnungen
zeigen, dass die Erklärung im Umschalten der thermohalinen Zirkulation
und der daraus folgenden Destabilisierung großer Mengen an Methanhydraten
liegen kann (Bice und Marotzke, 2002; NRC, 2002). Die Umschaltung wurde
durch eine langsame Verstärkung des hydrologischen Kreislaufs in
der Atmosphäre verursacht, wie bei steigenden Temperaturen zu erwarten
ist. Die Abgabe großer Methanmengen kann auch bei der plötzlichen
Beendigung der Vereisung am Ende der letzten Eiszeit eine wichtige Rolle
gespielt haben. Noch immer gibt es große Hydratvorkommen in der
Arktis und weltweit in den Schelfsedimenten, die ein begründetes
Risiko für weitere Emissionen bilden (Nisbet, 2002).
Die
Veränderung der kontinentalen Monsune
Der asiatische Sommermonsun ist ein großräumiges Zirkulationsmuster,
das von der unterschiedlichen Erwärmung und Abkühlung zwischen
Land und Ozean getrieben wird. Jedes Jahr klappt die vorherrschende Windrichtung
um, über Indien z. B. von Nordost im Winter auf Südwest im Sommer.
Der Sommermonsun führt zu hohen Niederschlägen, weil er viel
Feuchtigkeit aus dem Indischen Ozean mit sich führt. Monsunregen
machen 7590% der jährlichen Regenfälle in Indien aus
und sind für Landwirtschaft und Industrie in ganz Süd- und Ostasien
entscheidend. Der Monsun korrespondiert mit der Wanderung der Innertropischen
Konvergenzzone, einer Region niedrigen Luftdrucks, in der die Passatwinde
konvergieren. Die Lage dieser Konvergenzzone wechselt im Sommer zwischen
zwei bevorzugten Breiten: die eine verbunden mit starken Regenfällen
über Indien (aktiver Monsun), die andere mit geringeren über
Land (unterbrochener Monsun). Palaeoklimatische Forschungsergebnisse und
die nicht lineare Natur des asiatischen Monsuns verdeutlichen das Risiko
plötzlicher Systemwechsel in der Zukunft (Zickfeld, 2003).
Eine
sehr hohe Korrelation der indischen Nahrungsmittelproduktion mit der Monsunregenmenge
für die vergangenen Jahrzehnte unterstreicht die hohe Bedeutung des
Sommermonsuns für die 1 Mrd. Menschen zählende Bevölkerung
Indiens. Beispielsweise verhungerten 600.000 Menschen in Nordindien zwischen
17901796 in Folge eines sehr geringen Monsunregens und niedriger
Bodenfeuchte. In dieser Region sind sehr schwache Sommermonsune in den
vergangenen 600 Jahren keine unbekannten Ereignisse. Obwohl die Auswirkungen
von Dürren auf die Landwirtschaft durch Bewässerung gemildert
werden können, ist dieses nur bei ausreichenden Wasserreserven, vor
allem Grundwasser, möglich. Derartige Grundwasserpuffer werden aber
den nächsten Zusammenbruch des Monsuns in Nordindien mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht ausgleichen können (Alverson et al., 2003). Obwohl es Indien
gelungen ist, seit seiner Unabhängigkeit Dürrekatastrophen durch
landesweite Nahrungsmittelverteilung zu verhindern, bedeutet eine systematische
Veränderung des Sommermonsuns eine existenzielle Bedrohung für
seine Bevölkerung.
Erhöhte
Treibhausgaskonzentrationen könnten den asiatischen Sommermonsun
verstärken (IPCC, 2001b). Dies wird teilweise durch die regional
erhöhte anthropogene Lufttrübung vor allem von Sulfataerosolen
kompensiert, wodurch das Land weniger stark aufgeheizt wird. Die Verstärkung
des Monsuns könnte von höheren Schwankungen der Niederschläge
begleitet sein. Dadurch könnten sowohl Perioden verringerter Monsunniederschläge
als auch Perioden mit Intensivniederschlägen auftreten. Veränderungen
im zeitlichen Ablauf, der Intensität sowie steigende Variabilität
in einer Jahreszeit können zu schweren Beeinträchtigungen in
der Nahrungsmittelproduktion sowie Überflutungen und Dürren
in Asien führen. Der gegenwärtige Forschungsstand über
den asiatischen Monsun unterscheidet sich von dem über die THC: Schwellenwerte
konnten bisher nicht identifiziert werden.
Zerfall
des westantarktischen Eisschilds
Meereisschilde sind inhärent instabil, und das westantarktische Eisschild
ist in den vergangenen 1,3 Mio. Jahren mindestens einmal zerfallen. Dies
geschah möglicherweise bei Temperaturen, die nicht mehr als 2°C
über den heutigen lagen (Oppenheimer, 1998). Die für das 21.
Jahrhundert projizierte globale Erwärmung könnte das irreversible
Schmelzen des westantarktischen Eisschilds anstoßen, mit der Folge
eines Meeresspiegelanstiegs um 46 m und schwerster Schäden
(IPCC, 2001b). Allerdings bestehen große Unsicherheiten über
die Zeitskala des möglichen Zerfalls. Die Abschätzungen liegen
zwischen 400500 Jahren oder 1.6002.400 Jahren, mit einem
entsprechenden Beitrag von 1015 mm bzw. 2,5 mm zum jährlichen
Meeresspiegelanstieg (IPCC, 2001b). Der erste Wert führt zu einem
Anstieg um 11,5 m in einem Jahrhundert und liegt jenseits jeglicher
menschlicher Erfahrung. Er würde die Anpassungsfähigkeit der
meisten Küstenstrukturen und -ökosysteme übersteigen (IPCC,
2001b).
Gefährdung
des Grönlandeises
Das Schmelzen des Grönlandeises würde zu einem irreversiblen
Anstieg des mittleren Meeresspiegels um einige Meter über viele Jahrtausende
führen (IPCC, 2001a). Nach Modellrechnungen liegt die kritische (lokale)
Temperaturerhöhung über Grönland hierfür bei etwa
3³C. Die lokale Erwärmung über Grönland ist aber um etwa
einen Faktor 1,33,1 höher als die globale Erwärmung (IPCC,
2001a). Rechnet man beispielsweise mit einem Faktor 2, so könnte
bereits eine globale Erwärmung um nur etwa 1,5³C zu einem irreversiblen
Abschmelzen des gesamten Grönlandeises führen.
Aufgrund der großen Unsicherheit bei jeder quantitativen Abschätzung der Schwellenwerte im Klimasystem und der inhärenten Unvorhersagbarkeit nahe dieser Schwellenwerte muss der Vorsorgeansatz zum Leitprinzip für quantitative Leitplanken werden. Anpassung ist angesichts dieser singulären Klimaänderungen kaum möglich, und die Auswirkungen sind für große Regionen oder sogar global potenziell verheerend. Das Risiko, jeden der oben beschriebenen Schwellenwerte zu überschreiten, wächst mit der steigenden Erwärmung ebenso wie mit einer steigenden Erwärmungsrate. Der WBGU setzt daher einen Schwellenwert von 2°C für die globale Erwärmung im Vergleich zu vorindustriellen Werten und von 0,2°C als dekadische Anstiegsrate der Erwärmung an, um inakzeptable Risiken großer Einzelereignisse zu vermeiden (WBGU, 1995, 2003). Selbst innerhalb dieser Grenzwerte ist das Risiko nicht vernachlässigbar.
2.1.7 Fazit: Die WBGU-Klimaleitplanke der globalen Mitteltemperatur
Nach Untersuchung der Klimawirkungen des vom WBGU als primär angesehenen
Parameters der globalen Mitteltemperatur bestätigt sich für
den Beirat seine Auffassung früherer Berichte (WBGU, 1995, 1997),
dass die global aggregierte Gefahrenschwelle bei einem Anstieg der globalen
Mitteltemperatur von mehr als 2°C über dem vorindustriellen Niveau
beginnt. Als sekundäre Obergrenze sollte die globale, langfristig
gemittelte Erwärmungsrate 0,2°C pro Jahrzehnt nicht übersteigen.
Selbst
wenn dieses Klimafenster eingehalten werden kann, werden insbesondere
in Entwicklungsländern bereits viele unerwünschte Konsequenzen
eintreten. Zudem kann durch die getrennte Begutachtung der Kriterien keine
Aussage darüber gemacht werden, wie diese Kriterien miteinander und
mit anderen Faktoren globaler Umweltveränderungen (z. B. Bodendegradation)
interagieren. Die Klimaerwärmung kann daher bereits bei geringeren
globalen Mitteltemperaturen gefährliche Ausmaße erreichen.
2.1.8 Forschungsempfehlungen
Wegen
der schwer wiegenden Folgen des Klimawandels sollten die Bedingungen für
ihr Eintreten verstärkt untersucht werden. Eine intensivere Forschung
zu den Wirkungen von Klimaveränderungen auf Ökosysteme, Nahrungsmittelproduktion,
Wasserversorgung, Gesundheit sowie die wirtschaftliche Entwicklung ist
notwendig, um die noch bestehenden Unsicherheiten bei der Abschätzung
weiter zu verringern. Die Zunahme an extremen Wetterereignissen ist dabei
besonders zu berücksichtigen. Dabei sollten regionale Wirkungsstudien
stärker den IPCC-Standards folgen und sich systematischer auf die
vom IPCC (2000) entwickelten Szenarios beziehen. Durch internationale
Kooperation sollte gewährleistet werden, dass alle relevanten Regionen
untersucht werden. Insbesondere gilt es, die Kausalketten von globaler
Mitteltemperatur zu lokalen Klimafaktoren besser zu verstehen.
Außerdem
sollten die Potenziale und Risiken der Anpassung der Landwirt-schaft an
Klimawirkungen durch die Nutzung genetisch modifizierter Organismen erforscht
werden. Die Anpassung an die Klimaänderung sollte zur Priorität
der internationalen Agrarforschung werden.
Als
Hilfe für die Definition von Toleranzgrenzen der globalen Mitteltemperatur
für Ökosysteme sollte weltweit in den verschiedenen Regionen
und Ökosystemen die interannuelle Variabilität von Klimaparametern
mit der erwarteten Verschiebung dieser Parameter als Folge des Klimawandels
verglichen -werden. Man kann so für jedes Ausmaß an Klimaerwärmung
den Prozentsatz der weltweiten Ökosystemfläche ermitteln, der
wahrscheinlich geschädigt werden würde. Eine zu große
Verschiebung würde vormalige extreme Witterungsereignisse in gewöhnliche
Ereignisse verwandeln und so das Überleben des jeweiligen Ökosystems
gefährden. Dieser Ansatz könnte helfen, die wissenschaftliche
Basis für die Definition von Toleranzgrenzen für den Klimawandel
zu verbessern.
Die
integrierte Wirkungsforschung sollte schließlich die Wechselwirkungen
zwischen der Klimaänderung und sozioökonomischen Faktoren sowie
auch die Wechselwirkungen zwischen den Folgen der Klimaänderung auf
verschiedene Sektoren intensiver untersuchen. Dabei ist insbesondere der
Ansatz weiterzuentwickeln, die Anzahl der betroffenen Menschen zu ermitteln
("Millions at risk"; Parry et al., 2001). So sollte der Frage
nachgegangen werden, welche Folgen Wasserknappheit für sozioökonomische
Systeme hat und was die Möglichkeiten und Grenzen von Anpassungsmaßnahmen
sind. Zur Quantifizierung der Gesundheitsfolgen von Klimaveränderung
sollte dabei der DALY-Ansatz verwendet und weiterentwickelt werden.
2.2 Von der Klimaleitplanke zu Emissionspfaden
Nach der Definition einer Obergrenze für die globale Mitteltemperatur (Kap. 2.1.7) analysiert der WBGU im Folgenden verschiedene CO2-Gleichgewichts-konzentrationen mit den entsprechenden kostenminimierenden Emissionspfaden, welche mit dem WBGU Klimafenster verträglich sind (Kap. 3). Die Definition solcher globalen CO2-Emissionsprofile erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden Ziele für CO2-Konzentrationen bestimmt, die mit dem Klimafenster vereinbar sind. Dazu sind einige Annahmen zu den Sicherheitsfaktoren notwendig (Kap. 2.2.1). Danach folgt die Bestimmung von CO2-Emissions-pfaden, die zu diesen Konzentrationen führen. Hierbei wird auch die Frage des besten Zeitpunkts für Emissionsreduktionen erörtert (Kap. 2.2.2).
2.2.1 Von Temperaturleitplanken zu CO2-Stabilisierungszielen
Welches Stabilisierungsniveau der CO2-Konzentration erforderlich ist,
um innerhalb der in Kapitel 2.1 beschriebenen WBGU-Temperaturgrenze zu
bleiben, ist sehr unsicher. Die maximale Konzentration hängt sowohl
von der Emission anderer Treibhausgase und der Klimasensitivität
als auch von der Stärke der Rückkopplungen im Kohlenstoffkreislauf
und weiteren Unsicherheiten im Klimasystem ab. Diese Parameter und Unsicherheiten
werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Emissionen anderer Treibhausgase und von Aerosolteilchen
Energie- und industriebedingte CO2-Emissionen tragen einen Großteil
zur Klimaänderung bei, und es wird erwartet, dass ihr Beitrag ohne
Klimapolitik weiter zunehmen wird (IPCC, 2000). Diese Emissionen können
sehr viel genauer gemessen und hochgerechnet werden als diejenigen aus
Land-nutzungsänderungen und anderer Treibhausgase, die im Kioto-Protokoll
(Methan, Lachgas, SF6, perfluorierte Kohlenwasserstoffe) oder Montreal-Protokoll
(FCKW und HFCKW) geregelt werden. Im Gegensatz zu den Auswirkungen dieser
langlebigen Treibhausgase ist der Klimaeffekt von anthropogenen Aerosolteilchen
(z. B. Sulfate mit Kühlung) und Ruß (Erwärmung) sowie
der indirekte Effekt der Vorläufersubstanzen des troposphärischen
Ozons (CO, NOX, VOCs) nur regional. Vor allem über den Strahlungsantrieb
der Aerosole herrscht große Unsicherheit.
Auch
die Unsicherheit über die gegenwärtigen Emissionen aus der Landnutzung
ist hoch. Die größten Veränderungen in der Landnutzung
werden durch die Nachfrage nach Acker- und Weideland erzeugt. Unterschiedliche
Annahmen über die ökonomische, demografische und technologische
Entwicklung führen zu verschiedenen Szenarios über die CO2-Emission
aus Landnutzung und Landnutzungsänderung (IPCC, 2000). Generell nehmen
die Emissionen aufgrund der fortgesetzten Entwaldung in den Entwicklungsländern
zunächst zu, um anschließend wegen des vermutlich geringeren
Bevölkerungswachstums und gesteigerter Produktivität der Landwirtschaft
abzunehmen.
Die
Klimawirkung der Nicht-CO2-Treibhausgase (Methan, Lachgas, Halogenkohlenwasser-stoffe)
war im vergangenen Jahrhundert etwa den CO2-Emissionen vergleichbar (Reilly
et al., 2003). Diese Emissionen stammen aus einer Vielfalt von Sektoren
und Anwendungen und sind deshalb mit größeren Unsicherheiten
behaftet als die CO2-Emissionen (IPCC, 2000).
Klimasensitivität
Klimasensitivität bezeichnet die Veränderung der mittleren globalen
Oberflächentemperatur, die durch eine Verdopplung der atmosphärischen
CO2-Konzentration hervorgerufen wird. Die
Klimasensitivität ist mit Abstand der größte Unsicherheitsfaktor
bei der Prognose des Klimawandels und seiner Auswirkungen (Caldeira et
al., 2003). Der IPCC (2001a) geht von einer Erwärmung von 1,74,2°C
bei Verdopplung der vorindustriellen CO2-Konzentration aus. Diese Werte
wurden aus den Ergebnissen von sieben gekoppelten globalen Ozean-Atmosphäre-Zirkulationsmodellen
gewonnen. Der Medianwert beträgt 2,6°C. Jedoch macht der IPCC
keinerlei Aussage bezüglich des wahrscheinlichsten
Wertes für die Klimasensitivität. Es gibt verschiedene Studien
zur Verteilung der Klimasensitivität in einer Wahrscheinlichkeitsfunktion.
Einige ergeben sogar eine Wahrscheinlichkeit für Werte höher
als 4,2°C (Andronova und Schlesinger, 2001; Forest et al., 2002; Knutti
et al., 2002). Eine wesentliche Unsicherheit bei der Abschätzung
betrifft die Stärke des kühlenden Effekts anthropogener Aerosole.
Empirische Befunde deuten darauf hin, dass dieser Effekt stärker
ist als bisher angenommen (Anderson et al., 2003). Das könnte bedeuten,
dass die Klimasensitivität, vor allem die Antwort des Klimasystems
ohne den kühlenden Effekt der Aerosole, höher ist als bisher
eingeschätzt. Somit könnte die Erwärmungsrate im 21. Jahrhundert,
in dem sich die Aerosolemissionen vermutlich verringern werden (IPCC,
2000), möglicherweise höher sein als bisher (IPCC, 2001a) angenommen.
Dieser Effekt kann durch die Rückkopplungen im Kohlenstoffkreislauf
sogar verstärkt werden, weil die Aerosole die Erwärmung durch
die Treibhausgase dämpfen und dadurch die Kohlen-stoff-akkumulation
zur Zeit verstärken. Auf diese Art fällt die Reaktion des Kohlenstoffkreislaufes
zwar verzögert, aber stärker aus, weil terrestrisch gespeicherter
Kohlenstoff zusätzlich freigesetzt wird. So werden negative Auswirkungen
des Klimawandels auf den Kohlenstoffkreislauf in die Zukunft verlagert
(Jones et al., 2003).
Rückkopplung mit dem Kohlenstoffkreislauf
Simulationen mit Klimamodellen mit interaktiven Komponenten, die den Land-
und Meereskohlenstoffkreislauf modellieren, zeigen positive Rückkopplungen,
d.h. die CO2-Konzentrationen sind höher und auch der Klimawandel
fällt am Ende des 21. Jahrhunderts stärker aus als ohne die
Rückkopplung mit dem Kohlenstoffkreislauf (IPCC, 2001a). Dieser Rückkopplungseffekt
kann durch die verringerte Aufnahme von CO2 durch die Meere und die terrestrische
Biosphäre erklärt werden: Die Erwärmung reduziert die Löslichkeit
von CO2 im Seewasser und reduziert damit die Aufnahme durch die Meere.
Zusätzlich führt die Erwärmung wahrscheinlich zu einer
zunehmenden vertikalen Schichtung der Meere, was zusätzlich zu einer
verringerten Aufnahme von CO2 durch die Meere führen würde.
Die
Erwärmung verringert auch die terrestrische Aufnahme, indem die Rate
erhöht wird, mit der lebende Organismen Biomasse zu CO2 konvertieren.
Die langfristigen Effekte sind noch nicht eindeutig geklärt. Die
zur Zeit beobachtete Netto-CO2-Aufnahme der terrestrischen Systeme wird
schrumpfen, wenn die nachwachsenden Wälder in der nördlichen
Hemisphäre altern und die Effekte der CO2- und Stickstoffdüngung
abnehmen. Außerdem führt der Klimawandel zu wachsenden Störungen
und Mineralisierungsraten (IPCC, 2001d; WBGU, 1998).
Verschiedene
Vegetationsmodelle kommen zu dem Ergebnis, dass die momentane globale
Netto-CO2-Aufnahme der terrestrischen Systeme zunächst zunehmen wird,
um dann entweder konstant zu bleiben oder abzunehmen (Cramer et al., 2001).
Nach Aussage mehrerer Modellprojektionen kann der Höhepunkt innerhalb
des 21. Jahrhunderts erreicht werden. Der Klimawandel (insbesondere veränderte
Niederschlagsmuster) kann zu weit reichenden Veränderungen bei der
Vegetationsverteilung und -struktur führen (Kap. 2.1.2). Die
Modelle zeigen, dass in Afrika, Amerika und Südostasien große
Waldflächen durch Dürre vernichtet werden können (Cramer
et al., 2001). Wenn Wälder durch Grassteppen ersetzt werden, wird
der in den Wäldern gespeicherte Kohlenstoff freigesetzt. Jones et
al. (2003) berechnen den Effekt des Klimawandels und der veränderten
Konzentration von Treibhausgasen auf die terrestrische Biosphäre,
indem sie ein globales Klimamodell mit einem dynamischen Vegetationsmodell
koppeln, wobei auch die Wirkung von Aerosolen berücksichtigt wird.
Zunehmende Atmung der Pflanzen und der Rückgang der Amazonaswälder
führen im Modell dazu, dass die terrestrische Biosphäre ungefähr
2040 zu einer Netto-Quelle wird (Jones et al., 2003). Aufbauend auf diesen
Modellergebnissen erreichen bis 2100 die terrestrischen Kohlenstoffquellen
7 Tg C pro Jahr. Damit übersteigen sie bis 2080 sogar die Kohlenstoffsenken
der Meere. Der Übergangscharakter der derzeitigen terrestrischen
Kohlenstoffsenken hat wichtige Konsequenzen für den angemessenen
Umgang mit der terrestrischen Biosphäre innerhalb des Anrechungsrahmens
des Kioto-Protokolls (Kap. 4). Verringerte Emissionen durch Verzicht auf
Nutzung fossiler Brennstoffe bedeuten, dass der Kohlenstoff in sicheren
fossilen Lagerstätten verbleibt. Im Gegensatz dazu bergen Maßnahmen
zur Vergrößerung der biosphärischen Kohlenstoffvorräte
immer das Risiko, dass der zusätzlich eingelagerte Kohlenstoff z.
B. durch Landnutzungsänderungen, Klimawandel oder Feuer zu einem
späteren Zeitpunkt wieder in die Atmosphäre gelangt.
2.2.2 Von Stabilisierungszielen zu Zeitpfaden von Emissionen
Ein vorgegebenes Stabilisierungsniveau für die CO2-Konzentration
kann durch unterschiedliche Emissionspfade erreicht werden, selbst wenn
man das selbe Zieljahr wählt. Sind in den ersten Jahrzehnten höhere
Emissionen erlaubt, erfordert dies später stärkere Reduktionen.
Solche Verzögerungen der Emissionsminderung führen zu einer
rascheren Erwärmung in den ersten Jahrzehnten. Ob kurzfristige stärkere
Minderungen oder aber der Aufschub von Klimaschutzmaßnahmen kostengünstiger
sind, um ein bestimmtes Konzentrationsziel zu erreichen, hängt davon
ab, welche Diskontraten angenommen werden und in welcher Form technologisches
Lernen einbezogen wird. Während einige Studien davon ausgehen, dass
eine Verzögerung von Klimaschutzmaßnahmen zu niedrigeren Kosten
führt (Wigley et al., 1996; Manne und Richels, 1997), zeigen andere,
dass frühzeitiges Handeln einen rascheren Einsatz vorhandener Niedrig-Emissions-Technologien
einleiten und dadurch Kosten senken kann (technologisches Lernen). Auch
beseitigt es das Risiko der Pfadabhängigkeit von kohlenstoffintensiven
Technologien (Grübler und Messner, 1998; van Vuuren und de Vries,
2001).
Die
Festlegung eines langfristigen Konzentrationsziels scheint angesichts
hoher Unsicherheiten in Bezug auf ein tolerables Konzentrationsniveau
weder möglich noch empfehlenswert (Kap. 2.2.1). Daher sind Entscheidungsrahmen
zum Umgang mit dieser Unsicherheit entwickelt worden (IPCC, 2001d). Dabei
muss die Trägheit des Energiesystems berücksichtigt werden:
Wenn z. B. eine Konzentration von 550 ppm als tolerabel erachtet wird,
einige Jahrzehnte später aber neue Forschungen ergeben, dass ein
niedrigeres und damit anspruchsvolleres ppm-Ziel anzustreben ist, müssten
die Emissionen drastisch verringert werden. Sind aber erst einmal Investitionen
in langfristige Infrastrukturmaßnahmen geleistet worden, ist es
aufwändig und teuer, den Entwicklungspfad eines Energiesystems zu
verändern (Pfadabhängigkeit).
Ha-Duong
et al. (1997) zeigen, dass die wirtschaftlichen Risiken, die sich aus
dem Aufschieben von Minderungsmaßnahmen ergeben, es rechtfertigen,
CO2-Emissionen aus Energiesystemen sofort zu reduzieren vorausgesetzt,
es besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Treibhausgasemissionen
unter der doppelten Menge der vorindustriellen Zeit gehalten werden müssen
(dies entspricht etwa einer CO2-Konzentration von 450 ppm). Dies ist sogar
dann richtig, wenn technologisches Lernen nicht berücksichtigt wird,
was frühzeitiges Handeln noch stärker begünstigen würde.
Auch sind wachsende Schäden durch den Klimawandel zu berücksichtigen,
die durch die Verspätung der Emissionsreduktion in Kauf genommen
werden. Hierfür sind die Ungewissheit in Bezug auf die Definition
eines tolerablen Konzentrationsniveaus und die Trägheit der Energiesysteme
maßgeblich: Die Kosten eines späten Handelns (und die Möglichkeit,
dass neue Forschungsergebnisse drastischere Klimaschutzziele notwendig
machen) überwiegen dann die Kosten frühzeitigen Handelns (Hourcade
et al., 2001). Dieses Fazit wird noch gestützt, wenn man den technologischen
Wandel und "learning-by-doing" einbezieht, weil dadurch die
Kosten umso stärker minimiert werden, je früher Emissionsminderungen
stattfinden.
Die
Unsicherheit in Bezug auf die Definition eines tolerablen Konzentrationsniveaus
lässt daher "Absicherungsstrategien" (IPPC, 2001c) sinnvoll
erscheinen. Selbst wenn zum Beispiel eine CO2-Stabilisierung auf 450 ppm
als angemessene Schätzung eines tolerablen Niveaus gilt, ist es kosteneffizienter,
einem niedrigen Emissionspfad zu folgen als einem, der zu einer Stabilisierung
bei 450 ppm führt. Das gilt, solange es keine Gewissheit bezüglich
des tolerablen Stabilisierungsniveaus gibt, bzw. solange es nicht unwahrscheinlich
ist, dass das zunächst angepeilte Ziel sich als ein zu "gefährliches"
Ziel herausstellt.
2.2.3 Fazit
Ausgehend
von einer Analyse der Unsicherheit über die mittlere globale Erwärmung
im Zusammenhang mit bestimmten CO2-Konzentrationen hat sich der WBGU entschlossen,
zwei verschiedene CO2-Konzentrationsniveaus (400 und 450 ppm) zu untersuchen.
Unter bestimmten Annahmen in Bezug auf die Klimasensitivät und andere
Emissionen (z. B. Entwaldung, Landwirtschaft) liegen diese innerhalb des
WBGU-Klimafensters (Kap. 2.1.1). Wegen der großen Unsicherheiten
bezüglich des Klimasystems wäre die Festlegung eines tolerablen
Konzentrationsniveaus übereilt. Der WBGU empfiehlt niedrige und damit
anspruchsvolle Konzentrationsziele (unter 450 ppm) zu verfolgen. Würden
höhere und damit weniger anspruchsvolle ppm-Ziele angestrebt und
müsste man später auf niedrigere ppm-Werte übergehen, würde
dies einen drastischen Emissionsrückgang bedeuten, der zweifellos
zu erheblichen Friktionen führen würde.
Die
unsichere Rolle der terrestrischen Biosphäre im Kohlenstoffkreislauf
und der vorübergehende Charakter der heutigen Kohlenstoffsenken machen
es sehr riskant, Verpflichtungen zu Emissionsminderungen mit terrestrischen
Senken zu verrechnen (Kap. 4).
Zur
Operationalisierung von Art. 2 UNFCCC sind in der Forschung insbesondere
Ansätze der integrierten Modellierung weiterzuverfolgen, welche viele
Akteure mit unterschiedlichen Interessen und vielfältigen Unsicherheiten
berücksichtigen und auf dem Ansatz der "Klimatoleranzfenster"
(Kap. 2.1.1) beruhen. Dabei wird die normative Setzung von Leitplanken
und die Untersuchung der Folgen globaler Klimaänderungen von der
Ermittlung zulässiger Emissionspfade sowie optimaler Strategien methodisch
getrennt. Insbesondere sind hierzu neben Kohlenstoff die Reduktionspotenziale
(einschließlich der damit verbunden Kosten) anderer Treibhausgase
in entsprechende Modelluntersuchungen zu integrieren. Dadurch können
kostenminimale Strategien zum Erreichen des WBGU-Klimafensters unter Einbeziehung
aller klimawirksamen Gase ermittelt werden. Auch bedarf es weiterer Analysen
und Forschungen zu Handeln unter Unsicherheit (z. B. Ansätze mit
verschiedenen Akteuren mit potenziell missbräuchlichem Verhalten).
Zur
Untersuchung von Minderungsstrategien und ihrer ökonomischen und
anderer Auswirkungen sollte schließlich eine Vielfalt an Stabilisierungszenarios
analysiert werden. Dadurch kann ein Spektrum möglicher Zukünfte
berück-sichtigt werden, wie sie etwa durch die SRES-Szenarios (IPCC,
2000) dargestellt werden. Ziel ist dabei, die Kosten abschätzen zu
können. Dabei sollten auch Kohlendioxidkonzentrationen unterhalb
von 450 ppm als Zielniveaus untersucht werden.
2.3 Ansätze zur Einhaltung vorgegebener Emissionsprofile
2.3.1 Grundsätze
zur Verteilung von Emissionsrechten
Ausgehend
von einem globalen Zielpfad für Emissionen, der gefährliche
Klimaveränderungen vermeidet, können und müssen
Zielpfade für Emissionen so auf Länder- und regionale Ebene
heruntergebrochen werden, dass der globale Emissionspfad eingehalten werden
kann. Länderspezifische Emissionsrechte dürfen also zusammen
genommen die globalen Emissionsvorgaben nicht überschreiten. Vergleicht
man derartige Emissionspfade mit denjenigen, die man ohne gegensteuernde
Maßnahmen erwarten würde (Emissionen in den Referenzszenarios),
so lässt sich ein Zeitprofil für die erforderlichen Emissionsreduktionen
errechnen.
Da
verschiedene regionalisierte Emissionspfade mit dem globalen Emissionspfad
vereinbar sind, stellt sich die Frage, anhand welcher Kriterien die Emissionsrechte
und die sich hieraus ergebenden Reduktionsverpflichtungen vergeben werden
sollen. Hierzu werden verschiedene Ansätze diskutiert. Diese tragen
den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention für eine gerechte
Übernahme von Klimaschutzverpflichtungen (Art. 3 Ziff. 1 UNFCCC)
in unterschiedlichem Maß Rechnung. Zum einen ist dies der Grundsatz
der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Verantwortlichkeitsprinzip),
d.h. die Länder übernehmen Reduktionsverpflichtungen im Wesentlichen
entsprechend ihrem historischen und gegenwärtigen Beitrag zur Verursachung
der Klimaerwärmung. Zum anderen ist dies der Grundsatz, dass die
Länder entsprechend ihrer Fähigkeiten zum Klimaschutz beitragen
(Fähigkeitsprinzip), d.h. insbesondere gemäß ihrer ökonomischen
und technologischen Leistungsfähigkeit. In der Diskussion ist außerdem
das Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit (Bedarfsprinzip; Berk und den Elzen,
2001; Höhne et al., 2003), das sich aus der Klimarahmenkonvention
(Art. 3 Ziff. 2 UNFCCC) und ihrer Präambel mittelbar ableiten lässt.
Ausgehend davon, dass jede Person bzw. jedes Land Anspruch auf ein gewisses
Maß an Wohlfahrt hat, folgt aus dem Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit,
dass dem Recht auf Entwicklung und daraus resultierenden unterschiedlichen
Entwicklungsbedürfnissen ebenso Rechnung zu tragen ist wie z. B.
geografisch-klimatisch bedingten Unterschieden im Emissionsbedarf. Eine
Konkretisierung des Bedarfsprinzips lässt sich aus der Klimarahmenkonvention
nicht direkt herleiten, so dass das Prinzip allenfalls eingeschränkt
operationalisierbar ist. Eine mögliche Konkretisierung sieht der
Beirat allerdings in einem "Grundsatz der Gleichheit", welcher
sich aus dem Menschenrecht auf Gleichbehandlung sowie, im Verhältnis
der Vertragsparteien, aus dem Prinzip der Gerechtigkeit herleiten lässt
("equity"; Art. 3 Ziff. 1 UNFCCC; Kokott, 1999).
Ergänzend
postuliert der Beirat das "Prinzip der Stetigkeit", wonach in
sozioökonomischen Systemen sprunghafte Maßnahmen mit drastischen
Auswirkungen vermieden werden sollten, die zu schwer wiegenden, die Wirtschaft
aller Regionen betreffenden Folgen führen könnten.
2.3.2 Verringerung und Konvergenz
Das
Modell der "Verringerung und Konvergenz" (Contraction and Convergence,
C&C; Meyer, 2000) geht von einem grundsätzlich gleichen Recht
aller Individuen auf Emissionen aus. Dies lässt sich aus dem Menschenrecht
auf Gleichbehandlung ableiten, entspricht dem Prinzip der Gerechtigkeit
in der Klimarahmenkonvention ("equity"; Art. 3 Ziff. 1 UNFCCC)
und somit dem vom Beirat postulierten Grundsatz der Gleichheit.
Das
globale Emissionsbudget, das sich für jeden Zeitpunkt aus dem Zielpfad
für die globalen Emissionen herleiten läßt, wird in diesem
Ansatz so aufgeteilt, dass die Pro-Kopf-Emissionsrechte aller Länder
bzw. Regionen konvergieren und ab einem festzulegenden Konvergenzjahr
übereinstimmen. Dies kann linear oder nicht linear mit einer ebenfalls
festzusetzenden Rate erfolgen. Aus pragmatischen Gründen und dem
Prinzip der Stetigkeit folgend wird die Realisierung des Rechts auf gleiche
Emissionen pro Kopf erst mit einer Verzögerung um einige Dekaden
(etwa bis zum Jahr 2050 oder 2100 als Zeitjahr der Konvergenz) angestrebt.
Dem Prinzip der wirtschaftlichen (Leistungs-)Fähigkeit wird dadurch
Rechnung getragen, dass die Industrieländer nach diesem Modell im
Durchschnitt deutlich höheren Reduktionspflichten als die Entwicklungsländer
unterliegen. Konflikte zwischen einer Zuteilung von Emissionsrechten gemäß
der Verringerung und Konvergenz und dem Fähigkeitsprinzip werden
aber sichtbar, wenn anstelle der Gruppierungen "Industrieländer"
und "Entwicklungsländer" einzelne Länder einander
gegenübergestellt werden. Der Grundsatz unterschiedlicher Verantwortlichkeiten
kommt zwar insoweit zum Tragen, als die Reduktionslast der Länder
pro Kopf umso höher ist, je größer ihr gegenwärtiger
Anteil an den Treibhausgasemissionen pro Kopf ist. Unterschiede in den
historischen Verantwortlichkeiten bleiben dabei aber im Wesentlichen unberücksichtigt.
In
Bezug auf den CO2-Emissionspfad besitzt der Ansatz der "Verringerung
und Konvergenz" eine hohe Zielgenauigkeit, da die Emissionsbudgets
langfristig vorgegeben sind und keinerlei Schwankungen unterliegen.
2.3.3 Drei-Sektoren-Ansatz ("Triptych")
Ein Ansatz, der strukturelle Unterschiede explizit berücksichtigt, ist der sogenannte Triptych-Ansatz (Berk und den Elzen, 2001; den Elzen, 2003). Dabei werden für drei verschiedene Sektoren länderspezifische Emissionsbudgets errechnet, und zwar für den Energie-, den Industrie- und den Haushaltssektor (Michaelowa et al., 2003). Die Budgets basieren auf Annahmen über künftige wirtschaftliche und technische Entwicklungen in den Sektoren, weiter wird von einer Konvergenz der Haushalts-Emissionen ausgegangen. Dies bildet die Bemessungsgrundlage für die Reduktionsverpflichtungen der einzelnen Länder. Der Triptych-Ansatz ist allein aufgrund seiner Abhängigkeit von den Annahmen über die Entwicklung einzelner Sektoren in den Mitgliedstaaten schwer operationalisierbar. Zudem kann er in Widerspruch zum Prinzip der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten treten. Die in der Vergangenheit geschaffene Emissionssituation schlägt möglicherweise stark zu Buch, wenn die bisherigen hohen Emissionen eines Landes mit einem großen emissionsintensiven Sektor auch künftig hohe Emissionsbudgets nach sich ziehen. Dies bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Begünstigung historisch emissionsintensiver Länder.
2.3.4 Multisektoren-Konvergenz
Ähnlich
wie der Triptych-Ansatz berücksichtigt auch der Multisektoren-Konvergenz-Ansatz
(Jansen et al., 2001) strukturelle Unterschiede zwischen Ländern
oder Ländergruppen. Hier werden unter Bezugnahme auf ein fixiertes
Konvergenzjahr für sieben Sektoren konvergierende Pro-Kopf-Ziele
bestimmt und auf dieser Grundlage länderspezifische Emissionsbudgets
verbindlich festgelegt.
Neben
den bereits erwähnten kritischen Punkten der schwierigen Operationalisierbarkeit
und einer gewissen Begünstigung von Ländern mit historisch emissionsintensiven
Sektoren liegt ein weiteres Problem aller sektorspezifischen Ansätze
in den hohen Anforderungen an die länderspezifische Datenlage. Die
für die Berechnung von sektorspezifischen Emissionsbudgets benötigten
Daten sind häufig nicht verfügbar bzw. leicht manipulierbar.
2.3.5 Brasilianischer
Vorschlag
Ein Ansatz, der die historische Verantwortlichkeit betont, geht auf einen Vorschlag Brasiliens zur Verteilung der Verpflichtungen der Anlage-I-Staaten der Klimarahmenkonvention zurück. Danach müssen Staaten umso mehr Emissionsreduktionen übernehmen, je mehr sie in der Vergangenheit zum Klimaproblem beigetragen haben. Die historische Verantwortlichkeit soll dabei am Beitrag zur globalen Erwärmung gemessen werden. Es ist allerdings ein Referenzzeitpunkt festzulegen. Es empfiehlt sich, einen Zeitpunkt zu wählen, zu dem das Problem des Klimawandels der Staatenwelt bereits bewusst gewesen ist, z. B. das Jahr 1990 (Veröffentlichung des ersten Sachstandsberichts des IPCC). Andernfalls könnte der Ansatz auf eine Haftung für damals nicht erkennbar schädliches Verhalten hinauslaufen. Von vielen Industrie- und Transformationsländern wird befürchtet, dass mit dem brasilianischen Vorschlag eine drastische und ökonomisch kaum verkraftbare Ad-hoc-Umstellung einherginge.
2.3.6 Mehrstufen-Ansatz
Anders
als bei den bisher dargestellten Ansätzen zur Zuteilung von Emissionsrechten
bzw. Verteilung von Reduktionspflichten geht es beim Mehrstufen-Ansatz
weniger um die Festlegung der Verteilungsnorm als um ein mögliches
Verfahren, um einzelne Länder(gruppen) schrittweise in das Regime
einzubinden. Während also etwa beim Ansatz "Verringerung und
Konvergenz" und beim brasilianischen Vorschlag in der Regel davon
ausgegangen wird, dass alle beteiligten Länder unmittelbar in das
Reduktionssystem integriert werden, sieht der Mehrstufen-Ansatz (Multi-Stage
Approach; Berk und den Elzen, 2001; den Elzen, 2003) einen graduellen
Einstieg in das Reduktionssystem vor. Hier beteiligen sich unterschiedliche
Ländergruppen in verschiedenen Stufen an Reduktionsverpflichtungen.
Dies reicht vom völligen Fehlen einer Reduktions-verpflichtung bis
hin zu einer am Wirtschaftswachstum orientierten Abbauver-pflichtung oder
einem absoluten Reduktionsziel.
Dieser
Ansatz ist flexibel bezüglich der Wahl von Kriterien für die
Einbindung von Staaten in die verschiedenen Stufen, bezüglich der
Festlegung der Art der Reduktionsziele (absolute Reduktionsziele, Intensitätsziele,
Sustainable Development Policies and Measures SDPAMs, usw.) sowie
bezüglich der Kriterien für die Differenzierung der Reduktionspflichten
aller Staaten auf einer Stufe (Berk und den Elzen, 2001). Je nachdem,
wie man die Reduktionspflichten auf einer Stufe präzisiert, kommt
den einzelnen Gerechtigkeitsprinzipien im Rahmen eines Mehrstufen-Ansatzes
unterschiedliche Bedeutung zu.
Im Hinblick auf die Verhandlungsdynamik ist die Flexibilität des
Mehrstufen-Ansatzes von Vorteil, dagegen stellt sie im Hinblick auf die
Einhaltung ambitionierter Reduktionsvorgaben ein Risiko dar. Außerdem
werfen die meisten der für die Zwischenstufe diskutierten relativen
Emissionsreduktionsziele (Intensitätsziele, SDPAMs usw.) erhebliche
Implementations-, Mess- und Kontrollprobleme auf. Letztlich handelt es
sich beim Mehrstufen-Ansatz eher um eine Prognose möglicher Verhandlungsabläufe
als um eigenständige, wissenschaftliche Kriterien zur Allokation
der Reduktionsverpflichtungen.
2.3.7 Fazit
Insbesondere
unter Berücksichtigung der Zielgenauigkeit in Bezug auf die CO2-Emissionen
sowie unter Beachtung des grundsätzlich gleichen Rechts aller Individuen
auf Emissionen und das Prinzip der Stetigkeit hat sich der Beirat dafür
entschieden, die Implikationen einer Zuteilung von Emissionsrechten nach
dem Modell der "Verringerung und Konvergenz" zu betrachten.
Verglichen werden sollen dabei die Unterschiede zwischen bis 2050 und
bis 2100 konvergierenden Szenarios. In beiden Fällen wird der Einfachheit
halber von einer linearen Konvergenz ausgegangen. Für die Bevölkerungsentwicklung
wird kein Stichjahr angenommen, da dies gravierende Eingriffe in die Politiken
von Ländern mit hohem Bevölkerungswachstum bedeuten würde
(Kap. 3.2).
Für
die konkrete praktische Umsetzung eines solchen langfristig orientierten
Ansatzes der "Verringerung und Konvergenz" ist zu klären,
mit welchen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen die langfristige
Konvergenz erreicht werden kann. Dabei ist auch zu überlegen, wie
der Ansatz modifiziert werden müsste, wenn nicht alle Länder
in der Lage sind, dieses Regime von Anfang an zu akzeptieren. Hierfür
bietet es sich an, auf die Vorgehensweise des Mehrstufen-Ansatzes zurückzugreifen,
der ja explizit einen gestaffelten Einstieg verschiedener Länder
in das System vorsieht. Hierauf wird in Kapitel 5 genauer eingegangen.
3 Stabilisierungsszenarios
3.1 Klimapolitik und nachhaltige Energiesysteme
3.1.1 Leitplanken
nachhaltiger Energiepolitik
Der Beirat hat in seinem Hauptgutachten "Energiewende zur Nachhaltigkeit"
(WBGU, 2003) einen exemplarischen Pfad für die Transformation des
globalen Energiesystems entwickelt, der sich neben einem ehrgeizigen
Klimaschutz auch durch starkes wirtschaftliches Wachstum und globale
Konvergenz auszeichnet. Im Gutachten konnte gezeigt werden, dass eine
nachhaltige Transformation des globalen Energiesystems, die im Einklang
mit den vom Beirat entwickelten Leitplanken nachhaltiger Energiepolitik
steht, möglich ist (WBGU, 2003).
Aufbauend auf diesen Leitplanken hat der WBGU das realisierbare nachhaltige
Potenzial der für die Transformation zur Verfügung stehenden
Energiequellen analysiert. Dieses nachhaltige Potenzial ist vielfach
erheblich geringer als die entsprechenden technischen oder gar theoretischen
Potenziale. Das nachhaltige Potenzial fossiler Energiequellen wird im
Wesentlichen durch die geforderte Stabilisierung der atmosphärischen
CO2-Konzentration bestimmt (Kap. 2.2). Ebenso ergeben sich auch bei
einigen erneuerbaren Energieformen wesentliche Restriktionen, etwa für
Biomasse 100 EJ pro Jahr, Windenergie 140 EJ pro Jahr, Wasserkraft mittelfristig
12 EJ pro Jahr und langfristig 15 EJ pro Jahr. Lediglich das Potenzial
der Solarenergie kann in Relation zum anthropogenen Energieverbrauch
als quasi unbegrenzt bezeichnet werden. Die Nutzung der Kernspaltungsenergie
ist mit inakzeptablen Risiken verbunden, so dass der WBGU empfiehlt,
bestehende Kraftwerke mit dem Ende der derzeitigen Betriebsgenehmigungen
auslaufen zu lassen und keine weiteren mehr zu bauen. Im Rahmen der
gegebenen Pfadabhängigkeiten wird ein globaler Ausstieg aus der
Kernenergienutzung bis zum Jahr 2050 für akzeptabel und machbar
gehalten. Zudem scheint das Gefährdungspotenzial von Fusionskraftwerken
ebenfalls beträchtlich zu sein. Da Fusionskraftwerke wenn
überhaupt frühestens in der zweiten Hälfte dieses
Jahrhunderts zur Verfügung stehen, empfiehlt der Beirat, Fusionskraftwerke
für die Energiewende nicht zu berücksichtigen.
In
der Abtrennung von CO2 aus dem Abgas von Energieumwandlungssystemen
und der nachfolgenden Speicherung des Kohlendioxids in geologischen
Formationen sieht der WBGU eine Übergangstechnologie, deren nachhaltiges
Potenzial unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit entsprechender
Lagerstätten bei kumulativ etwa 300 Gt C gesehen wird (WBGU, 2003).
Die Lagerung in Ozeanen wird für nichtnachhaltig gehalten (WBGU,
2003). Da die Kohlenstoffspeicherung insgesamt nur eine Übergangsfunktion
haben kann, wird ihr Auslaufen bis zum Jahr 2100 empfohlen.
Energieverbrauchssenkungen
sind zudem infolge erheblicher jährlicher Verbesserungen der Energieintensität
ebenso wichtig wie der Umbau der Versorgungsseite.
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass die technische
CO2-Stabilisierung durch Emissionen aus natürlichen Speichern (Kap.
4) gefährdet werden kann. Daher müssen diese Speicher z. B.
durch geeignete Maßnahmen in der Landnutzung geschützt werden.
3.1.2 Globale Klimaschutzszenarios
3.1.2.1 Weiterentwicklung
der IPCC-Klimaschutzszenarios
Die potenziellen Entwicklungspfade des globalen Energiesystems unter
bestimmten CO2-Stabilisierungsniveaus variieren je nach demografischen,
ökonomischen und technologischen Randbedingungen erheblich (IPCC,
2000; WBGU, 2003). Der WBGU hat daher bereits früher eine Reihe
möglicher Entwicklungen unter Berücksichtigung der WBGU-Leitplanken
analysiert (SRES- und Post-SRES-Szenarios: IPCC, 2000, 2001c). Der oben
genannte exemplarische Pfad für die Transformation des globalen
Energiesystems, der auf dem Post-SRES-Szenario A1T-450 von IIASA aufbaut,
wurde auf der Basis dieser Analysen entwickelt.
Um diesen Ansatz weiter zu vertiefen und darüber hinaus regional
aufgelöste Informationen innerhalb verschiedener Zukunftspfade
zu erhalten, wurde die entsprechende Szenarioentwicklung von IIASA im
Auftrag des WBGU fortgeführt (Nakicenovic und Riahi, 2003a, b).
Die Szenarios wurden hierbei mit einem Energiesystemmodell (MESSAGE)
erstellt, das mit einem makroökonomischem Modell (MACRO) verknüpft
und iteriert wurde. Hierdurch werden u. a. Energienachfrage und -kosten
im Modell endogen bestimmt, wobei eine makroökonomische Optimierung
angenommen wird. Während also der exemplarische Pfad des WBGU auf
einem konsistenten Mengengerüst basiert, handelt es sich bei den
hier verwendeten IIASA-Modellen um Optimierungsalgorithmen mit endogenen
Parametern. Grundlage der im Folgenden beschriebenen Szenarios waren
die SRES-Familien B1, B2 und A1T mit den in Tabelle 3.1-1 beschriebenen
Eigenschaften. Der Beirat ist der Ansicht, dass die Grundlagen der SRES
A2-Welt (heterogene Welt, keine Nachhaltigkeitsausrichtung, langsame
Technologieentwicklung, geringe Effizienzsteigerung und Dekarbonisierung)
die Erreichbarkeit von Klimaschutzzielen äußerst unwahrscheinlich
machen. Daher wurde kein A2-Szenario in die vorliegende Untersuchung
aufgenommen.
Aufbauend
auf B1, B2 und A1T wurden verschiedene Kalibrierungen aktualisiert und
die Kohlenstoffspeicherung bei Biomasse-Verwertungsanlagen als Netto-CO2-Senke
zusätzlich in die Technologie-Portfolios aufgenommen. Außerdem
wurden in zwei dieser Szenario-Familien (A1T, B1) die Nachhaltigkeitsanforderungen
des Beirats (Kap. 3.1.1) als Randbedingungen vorgegeben, während
B2 den WBGU-Randbedingungen nicht unterworfen wurde. Die resultierenden
so genannten Referenzszenarios werden im Folgenden als A1T*, B1* und
B2 bezeichnet (* = erstellt unter Berücksichtigung der in Kapitel
3.1.1 beschriebenen Randbedingungen nachhaltiger Energiesysteme; Abb.
3.1-1). Aufbauend auf diesen Referenzszenarios wurden anschließend
anspruchsvolle CO2-Stabilisierungsziele implementiert (B1* und B2: 400
ppm, A1T*: 450 ppm, siehe Kap. 2.2). Die entsprechenden Klimaschutzszenarios
werden im Folgenden als B1*-400, B2-400 und A1T*-450 bezeichnet (Abb.
3.1-1).
Die
Resultate des A1T*-450-Szenarios knüpfen hierbei an die Entwicklung
des exemplarischen Pfads im WBGU-Gutachten "Energiewende zur Nachhaltigkeit"
an, so dass hier zum Vergleich eine CO2-Stabilisierungskonzentration
von 450 ppm für die Szenario-Entwicklung ausgewählt wurde.
Aus dem starken Wirtschaftwachstum der A1-Welt resultiert ein hoher
Energieverbrauch. Gleichzeitig wird die Nutzung einiger kohlenstofffreier
Energiequellen aufgrund übergeordneter Nachhaltigkeitsüberlegungen
eingeschränkt (Biomasse, Wasserkraft, Wind, Kernenergie; siehe
3.1.1). Daher mussten die Annahmen des Szenarios gegenüber dem
Original A1T-450 Post-SRES-Szenario an einigen Stellen weiter modifiziert
werden. Insbesondere die Realisierung eines kohlenstoffarmen Transportsektors
erwies sich in A1T*-450 wegen der quantitativen Beschränkungen
bei Biotreibstoffen als schwierig, so dass die maximale Verbreitungsgeschwindigkeit
von Wasserstofftechnologien im Modell gegenüber den SRES-Annahmen
erhöht wurde. Daneben etablieren sich zudem batteriegetriebene
Elektrofahrzeuge. Außerdem wurde eine gesteigerte Fähigkeit
des globalen Energiesystems angenommen, auf höhere Energiepreise
mit Nachfragesenkung zu reagieren. In der Folge verbesserte sich die
globale Energieintensität sowohl in A1T* als auch in A1T*-450 um
bis zu 2% jährlich. Dennoch war im Rahmen der IIASA-Modelle (mit
endogener Bestimmung wesentlicher Parameter) der Ausstieg aus der geologischen
Kohlenstoffspeicherung zum Jahr 2100 im CO2-stabilisierenden A1T*-450
nicht möglich.
|
|
||
| SRES-Welt | Storyline | |
|
|
||
| A1 |
Sehr
großes ökonomisches Wachstum, Markt- und Technologieorientierung,
Globalisierung, zunehmende Mobilität, Konvergenz zwischen
den Weltregionen,Verringerung der globalen Energieintensität
oberhalb historischer Raten (1,3% pro Jahr), niedriges Bevölkerungswachstum
(9 Mrd. in 2050, 7 Mrd. in 2100).
A1T: schnelle Entwicklung nicht fossiler Energieträger, großmaßstäblicher Einsatz von Wasserstofftechnologie. |
|
| B1 |
Großes
ökonomisches Wachstum, dynamische Technologieentwicklung,
Globalisierung, Konvergenz zwischen den Weltregionen, starke
ökologische und soziale Orientierung,Wandel zu einem weniger
materialistischen Lebensstil, niedriges Bevölkerungswachstum,Verringerung
der globalen Energieintensität oberhalb historischer Raten
(2% pro Jahr).
|
|
| B2 |
Lokale
und regionalspezifische Entwicklungspfade, moderate ökonomische
und technologische Entwicklung (Projektionen entlang historischer
Trends, Business-as-usual), mittleres Bevölkerungswachstum
(10 Mrd. in 2100),Verringerung der Energieintensität mit
historischer Rate (1% pro Jahr).
|
|
|
|
||
Tabelle
3.1-1
Überblick über ausgewählte SRES-Storylines.
Quelle: IPCC, 2000
Für
die CO2-stabilisierenden Szenarios im Rahmen der B1- und B2-Familie
wurde eine niedrigere Stabilisierungskonzentration von 400 ppm ausgewählt,
um die in Kauf zu nehmenden Unsicherheiten bezüglich der Klimaentwicklung
zu verringern (Kap. 2.2). Während die B2-Familie eine "Business-as-usual"-Welt
markiert, entspricht die B1-Familie eher einer globalen Nachhaltigkeitswelt
(geringes Bevölkerungswachstum, schnelles ökonomisches Wachstum,
schnelle globale Konvergenz, starke Orientierung an Nachhaltigkeitszielen
usw.). Diese wurde im aktuellen B1*-Szenario noch um Nachhaltigkeitskriterien
im Energiesystem erweitert. Der Vergleich zwischen B2-400 als Referenzwelt
ohne Nachhaltigkeitsvorgaben und B1*-400 erlaubt daher Schlussfolgerungen
über die Kombination von Klimapolitik mit politischen Ansätzen
für eine nachhaltige Entwicklung.
Die
Zuteilung von Emissionsrechten hat einen Einfluss auf die Finanzflüsse
und damit auch auf die regionalen Entwicklungspfade. Hier wurde in allen
CO2-stabilisierenden Szenarios ein linearer Ansatz der Verringerung
und Konvergenz gewählt (Kap. 2.3.2). Für jedes der CO2-stabilisierenden
Szenarios wurden dabei zwei Varianten berechnet: eine mit dem Konvergenzjahr
2050 für die Pro-Kopf-Emissionen und eine weitere mit dem Konvergenzjahr
2100.

Abbildung
3.1-1
Namensbildung der Szenarios. Ausgangspunkt der im Text
beschriebenen Szenarioentwicklung waren die SRES-Familien A1T, B1 und
B2. In zwei dieser Szenariofamilien (A1T, B1) wurden die Nachhaltigkeitsanforderungen
des Beirats als Randbedingungen berücksichtigt, die resultierenden
Referenzszenarios werden mit A1T* und B1* bezeichnet. In die Referenzszenarios
wurden anspruchsvolle CO2-Stabilisierungsziele implementiert (A1T*:
450 ppm; B1* und B2: 400 ppm), die resultierenden Klimaschutzszenarios
werden mit A1T*-450, B1*-400 und B2-400 bezeichnet. * = erstellt unter
Berücksichtigung der WBGU-Leitplanken nachhaltiger Energiesysteme.
Quelle:WBGU
3.1.2.2 Ergebnisse: Globale Energiesysteme der IIASA-WBGU-Szenarios
Die globalen Primärenergie-Portfolios der resultierenden Referenzszenarios A1T*, B1* und B2 sowie der CO2-stabilisierenden Szenarios A1T*-450, B1*-400 und B2-400 sind in Abb. 3.1-2 dargestellt. Abb. 3.1-3 zeigt die entsprechenden globalen Entwicklungspfade als Trajektorien in einem Dreieck zwischen den Eckpunkten Kohle, Öl/Gas und erneuerbare Energien/Kern-energie. Es ist erkennbar, dass mit Ausnahme des B2-Referenzszenarios alle untersuchten Szenarios eine deutliche Entwicklung hin zu kohlenstofffreien Energiesystemen zeigen. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Szenarios werden im Folgenden genauer beschrieben.

Abbildung
3.1-2
Primärenergieeinsatz nach Energieträgern
in den IIASA-WBGU-Szenarios. Die Abbildung zeigt den Zeitverlauf des
globalen Primärenergie-Portfolios in den untersuchten Referenzszenarios
(a: A1T*, c: B1*, e: B2) sowie in den entsprechenden CO2-stabilisierenden
Szenarios (b:A1T*-450, d: B1*-400, f: B2-400). Es ist erkennbar, dass
die Verringerung der Kohlenstoffintensität im fossilen Sektor durch
eine verstärkte Nutzung von Gas auf Kosten von Öl und Kohle
erfolgt. Insbesondere die Kohlenutzung läuft in allen CO2-stabilisierenden
Szenarios in der Mitte des Jahrhunderts nahezu aus (A1T*-450, B1*-400)
oder verringert sich zumindest weitgehend (B2-400). Die Energieversorgung
zum Ende des Jahrhunderts fußt insbesondere in A1T*/A1T*-450 und
B1*/B1*-400 wesentlich auf solarer Elektrizität und solar erzeugtem
Wasserstoff. Der Vergleich zwischen den Referenzszenarios (a, c, e)
und den CO2-stabilisierenden Szenarios (b, d, f) zeigt, dass die Auswahl
der A1T- und B1-Storylines den für engagierten Klimaschutz benötigten
Technologieportfolios entgegen kommt. Ähnliches gilt für die
Emissionen (Abb. 3.1-4) und die Kosten (Abb. 3.1-7). Die Kategorie "erneuerbare
Energien ohne Solarenergie" enthält Biomasse,Windenergie,Wasserkraft,
Solarthermie (nur Wärme), Geothermie und weitere erneuerbare Quellen.
Quelle: modifiziert nach Nakicenovic und Riahi, 2003b
Strom-Wasserstoff-Wirtschaft der CO2-stabilisierenden Welten
Trotz der prinzipiellen Unterschiede in den zugrunde liegenden Annahmen zeigen die CO2-stabilisierenden Szenarios grundlegende Übereinstimmungen: Während nicht nur der Primär-, sondern auch der Endenergiesektor heute noch von fossilen Energieträgern dominiert wird, entwickelt sich insbesondere in den CO2-stabilisierenden Szenarios im Endenergiebereich eine Dominanz von Strom und Wasserstoff, also eine "Strom-Wasserstoff-Wirtschaft". In den technologie-optimistischen Szenarios A1T*-450 und B1*-400 wird hierbei im Rahmen der IIASA-Modelle auch ein großer Teil des Stroms aus preiswert erzeugtem Wasserstoff gewonnen. Dagegen hält der WBGU eine direkte endenergetische Verwendung solar erzeugten Stroms im Rahmen eines weltweiten Netzverbundes (Global Link) für wahrscheinlicher. Der Einstieg in die Strom-Wasserstoff-Wirtschaft vollzieht sich in allen CO2-stabilisierenden Szenarios zunächst auf Basis fossiler Rohstoffe (z. B. Dampfreformierung von Erdgas), wobei die Kohlenstoffspeicherung an zentralen Energiekonversionsanlagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz darstellt. Die benötigten Konversionstechnologien zur Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus fossilen Quellen sind heute bereits großtechnisch verfügbar, was den Einstieg in diesen Strukturwandel erleichtert. Eine wichtige Rolle kommt dem rechtzeitigen Umbau des emissionsintensiven Transportsektors zu: Hier ist die Entwicklung batterie- und wasserstoffbetriebener Fahrzeuge zu verstärken. Dafür ist eine wenn auch zunächst fossil-basierte rasche Etablierung der entsprechenden Elemente einer Strom-Wasserstoff-Wirtschaft unerlässlich. Langfristig sind noch weiter gehende Veränderungen bei der Energiebereitstellung in der Strom-Wasserstoffwirtschaft der Szenarios zu verzeichnen: Während in der technologisch eher konservativen B2-400-Welt lediglich die Vergasung von Biomasse als zusätzliche Wasserstoffquelle und die verstärkte Nutzung von Kernenergie als Elektrizitätsquelle hinzukommen, übernimmt in den technologisch sehr dynamischen A1T*-450- und B1*-400-Szenarios die Solarenergie den wesentlichen Anteil der Strom- und Wasserstoffbereitstellung. Die entsprechenden zeitlichen Entwicklungen der Technologieportfolios sind dabei stark durch die WBGU-Leitplanken nachhaltiger Energiepolitik geprägt (Kap. 3.1.1).

Abbildung
3.1-3
Anteile der Energieträger am globalen Primärenergieverbrauch
als zeitliche Trajektorie bis 2100 in einem Dreieck zwischen den Eckpunkten
Kohle, Öl und Gas sowie erneuerbare Energien und Kernenergie. Bis
zum Jahr 1990 ist die historische Entwicklung gezeigt, anschließend
spaltet sich die Trajektorie auf in die Entwicklungspfade der sechs
Szenarios (A1T*,A1T*-450, B1*, B1*-400, B2, B2-400;Abb. 3.1-1). Mit
Ausnahme des B2-Referenzszenarios zeigen alle untersuchten Szenarios
eine deutliche Entwicklung hin zu kohlenstofffreien Energiesystemen.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003a
Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Primärenergie-Bereitstellung
Im Rahmen einer detaillierteren Betrachtung der zeitlichen Entwicklung des Umfangs einzelner Primärenergieträger offenbaren sich langfristige Gemeinsamkeiten zwischen den technologie-optimistischen A1T*-450- und B1*-400-Szenarios, während sich gleichzeitig die prinzipiellen Unterschiede zum B2-400-Szenario zeigen: Die Kernenergie übernimmt in B2-400 eine dominante Rolle, während sie in A1T*-450 und B1*-400 mittelfristig aus Gründen der Nachhaltigkeit (Kap. 3.1.1) ausläuft. Ebenso steigt die Nutzung der Biomasse in B2-400 langfristig auf ein extremes Maß von über 300 EJ pro Jahr an, während sie in den nachhaltigen Energiesystemen von A1T*-450 und B1*-400 unter der Obergrenze einer nachhaltigen Nutzung (100 EJ pro Jahr) verbleibt. Die Solarenergie übernimmt in A1T*-450 und B1*-400 langfristig den größten Anteil der Energieversorgung der Strom-Wasserstoff-Wirtschaft, während sie in B2-400 auch langfristig eine untergeordnete Rolle spielt. Lediglich im Bereich der fossilen Energieträger sind die Trends in allen drei CO2-stabilisierenden Szenarios ähnlich: Die notwendige Verringerung der Kohlenstoff-Intensität erfolgt durch eine verstärkte Nutzung von Gas auf Kosten von Öl und Kohle. Insbesondere die Kohlenutzung läuft in allen CO2-stabilisierenden Szenarios in der Mitte des Jahrhunderts praktisch aus (A1T*-450, B1*-400) oder verringert sich zumindest weitgehend (B2-400). Dafür sind im Wesentlichen zwei ökonomische Gründe verantwortlich: Zum einen kann Wasserstoff kostengünstiger aus Erdgas als aus Kohle gewonnen werden. Zum anderen gilt auch bei unbegrenzt zugelassener geologischer Kohlenstoffspeicherung, dass der bei Kohle gegenüber Gas höhere spezifische Anfall von CO2 sowohl bei der Speicherung als auch bei der kostenpflichtigen Emission des aus technologischen Gründen nicht abtrennbaren Restabgases zu ökonomischen Nachteilen führt. Lediglich in Weltregionen mit erheblichen, kostengünstig gewinnbaren Kohlereserven (z. B. China) ist für einige Dekaden übergangsweise ein weiterer Anstieg der Kohlenutzung zu verzeichnen.
3.1.2.3 Ergebnisse: Emissionen und resultierender Klimawandel
Abbildung
3.1-4 zeigt die Emissionspfade aller drei CO2-stabilisierenden Szenarios
im Vergleich zu den entsprechenden Referenzszenarios.
Nur
die energiebedingten und industriellen Treibhausgase in den IIASA-Modellen
waren Teil der endogenen makroökonomischen Optimierung bei der
Erstellung der CO2-stabilisierenden Szenarios. Daher wurden die Emissionsprofile
nicht erfasster anthropogener Treibhausgase auf Basis äquivalenter
Stabilisierungsszenarios exogen vorgegeben.

Abbildung
3.1-4
Unterschiede in den Emissionen zwischen den Referenzszenarios
und den CO2-stabilisierenden Szenarios (a:A1T-Storyline; b: B1-Storyline;
c: B2- Storyline). Die vermiedenen Emissionen werden in drei Kategorien
eingeteilt: Nachfragesenkungen, strukturelle Veränderungen sowie
geologische CO2-Speicherung. Nomenklatur der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Abbildung
3.1-4 teilt die Emissionen, die in den CO2-stabilisierenden Szenarios
gegenüber den Referenzszenarios vermieden werden, in drei Kategorien
ein: Nachfragesenkungen infolge höherer Preise, strukturelle Veränderungen
(insbesondere verstärkter Einsatz erneuerbarer Energiequellen und
kohlenstoffarmer konventioneller Energieträger) sowie geologische
Kohlenstoffspeicherung. Verbesserungen der Energieeffizienz teilen sich
dabei auf die ersten beiden Kategorien auf. Die gezeigten Emissionsminderungen
beziehen sich ausschließlich auf die energiebedingten und industriellen
CO2-Emissionen. Der Beitrag der Nachfragesenkung ist in allen Szenarios
vergleichsweise klein, da die Klimaschutz induzierten zusätzlichen
Energiekosten im Vergleich zu den Referenzszenarios moderat sind (Abb.
3.1-1). Der Beitrag der Kohlenstoffspeicherung ist hingegen bedeutend
und bleibt auch am Ende des Jahrhunderts groß, wenn er nicht exogen
beschränkt wird, wie in B1*-400. Dennoch bleibt der insgesamt gespeicherte
Kohlenstoff in allen drei Szenarios bis 2100 unterhalb der vom WBGU
als tolerabel angesehen Obergrenze von 300 GtC. Problematisch sind die
Modellergebnisse für die Kohlenstoffspeicherung dennoch in A1T*-450
und B2-400, da die am Ende des Jahrhunderts nach wie vor signifikanten
Raten der Kohlenstoffspeicherung im Laufe des nächsten Jahrhunderts
zur Verletzung der tolerablen Obergrenze sicherer geologischer Lagerung
zu führen drohen. Diese Ergebnisse ergeben sich aus den ökonomischen
Annahmen der zugrunde liegenden Modelle. Der WBGU ist der Ansicht, dass
die CO2-Erzeugung und -Speicherung von der Politik so gesteuert werden
sollte, dass die CO2-Speicherung in 2100 global beendet wird. Dabei
darf es sich bei der in den Szenarios enthaltenen Kohlenstoffspeicherung
nicht um eine Maßnahme zur Festschreibung eines fossilen Pfads
handeln. Sie erscheint in Abb. 3.1-4 insbesondere deswegen vergleichsweise
groß-skalig, weil ein wesentlicher Anteil struktureller Umbaumaßnahmen
(erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung usw.) bereits in den Referenzszenarios
enthalten ist (Abb. 3.1-1). Die Kohlenstoffspeicherung in den nachhaltigen
CO2-stabilisierenden Szenarios ist zu wesentlichen Teilen mit der Nutzung
von Erdgas und Biomasse verbunden und nicht mit Technologien, die auf
Kohle basieren.
Allen
drei CO2-stabilisierenden Szenarios ist gemein, dass die jährlichen
CO2-Emissionen am Ende des betrachteten Zeitraums noch immer sinken.
Um eine langfristige Stabilisierung im Sinn von Art. 2 UNFCCC zu gewährleisten,
müssen die Emissionen auch nach 2100 weiter reduziert werden. Langfristig
(im Zeitraum von mehreren Jahrhunderten) müssen sie auf ein so
niedriges Niveau zurückgeführt werden, dass sie durch persistente
natürliche Senken aufgenommen werden können. Diese werden
als sehr gering eingeschätzt (0,2 GtC pro Jahr) (IPCC, 2001a).
Annahmen zu anderen Quellen und Treibhausgasen
Für die Berechnung der Klimawirkungen der CO2-stabilisierenden Szenarios wurden folgende Annahmen zu den CO2-Emissionen aus Landnutzungsänderung sowie zu den anderen Treibhausgasen gemacht:
Die Emissionen aus Landnutzungsänderung (hauptsächlich Entwaldung in Entwicklungsländern) wurden unverändert aus den jeweiligen Referenzpfaden übernommen.
Die Emissionen der anderen Treibhausgase wurden aus anderen vergleichbaren CO2-stabilisierenden Szenarios übernommen. Die Emissionen von Methan, Lachgas sowie Ozon-Vorläufersubstanzen (NOX, VOCs, CO) entsprechen dabei dem von Swart et al. (2002) entwickelten Szenario. Die Emissionen der PFKW, HFKW und SF6 wurden von Rao und Riahi (2003) übernommen.
Abb. 3.1-5 zeigt die Annahmen zu CO2-Emissionen aus Landnutzungsänderung
sowie zu den anthropogenen Methanemissionen für die einzelnen Szenarios
(IPCC, 2000; Swart et al., 2002).

Abbildung
3.1-5
a: CO2-Emissionen aus Landnutzungsänderung in den
Referenzszenarios und
in den CO2-stabilisierenden Szenarios. Es wurde angenommen, dass die
CO2-Emissionen aus
Landnutzungsänderung in den CO2-stabilisierenden Szenarios unverändert
gegenüber den Referenzszenarios bleiben. Landnutzungsänderungen
führen einerseits zu Emissionen (etwa
Entwaldung hauptsächlich in den Tropen) oder zur Aufnahme von CO2
(etwa Aufforstung). Dargestellt ist der globale Nettoeffekt aller Landnutzungsänderungen.
b: Anthropogene Methanemissionen aus allen Quellen (Energie, Industrie,
Landwirtschaft) in den Referenzszenarios und in den CO2-stabilisierenden
Szenarios. Für Methan (CH4) wie für andere Treibhausgase wurden
einheitliche Emissionsminderungspfade für alle CO2 stabilisierenden
Szenarios angenommen.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Landnutzungsänderungen
führen einerseits zu Emissionen (etwa Entwaldung hauptsächlich
in den Tropen) oder zur Aufnahme von Kohlendioxid (etwa Aufforstung).
Dargestellt ist der globale Nettoeffekt aller Landnutzungsänderungen.
Für B1 und B2 ist dieser bereits ab etwa 2030 negativ, für
A1T ab etwa 2050, d.h. von diesem Zeitpunkt an übersteigt die Aufnahme
von CO2 durch Aufforstung die Emissionen aus Entwaldung.
Die
anthropogenen Methanemissionen stammen heute zur Hälfte aus der
Landwirtschaft und zu einem Viertel aus der Extraktion, dem Transport
und der Verteilung fossiler Brennstoffe. Eine wichtige Quelle ist auch
die Abfallbehandlung. Die Abschätzung zukünftiger Methanemissionen
hängt einerseits von Annahmen zur zukünftigen Nutzung fossiler
Brennstoffe ab, andererseits von Annahmen zur Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung und landwirtschaftlichen Praktiken sowie Ernährungsgewohnheiten
(IPCC, 2000).
Abb. 3.1-6 zeigt die mit dem einfachen Klimamodell MAGICC berechnete,
aus allen emittierten Treibhausgasen folgende Temperaturentwicklung
relativ zu vorindustriellen Werten (angenommene Klimasensitivität:
2,5°C) sowie den Anstieg des Meeresspiegels relativ zum Jahr 2000.
Ebenso sind Unsicherheitsbereiche der Modelle unter Berücksichtigung
eines Klimasensitivitätsbereiches zwischen 1,5°C und 4,5°C
skizziert.
Die trotz identischem CO2-Stabilisierungsniveau verschiedene Temperaturentwicklung
in B1*-400 und B2-400 geht im Wesentlichen auf unterschiedliche energiebedingte
SOx-Emissionen zurück.

Abbildung
3.1-6
a:Temperaturänderung relativ zum vorindustriellen
Mittelwert; b: resultierender Meeresspiegelanstieg relativ zum Jahr
2000. Die Klimasensitivität wurde mit 2,5°C angenommen. Der
blau schattierte Bereich gibt die Modellunsicherheiten für die
CO2-stabilisierenden Szenarios wieder. Neben anderen Unsicherheiten
wurde hier insbesondere ein Bereich für die Klimasensitivität
von 1,5°C bis 4,5°C angesetzt. Die Temperaturentwicklung zeigt
für alle CO2-stabilisierenden Szenarios eine geringfügige,
auf die ersten vier Dekaden des Jahrhunderts beschränkte Überschreitung
der im WBGU-Klimafenster definierten Obergrenze von 0,2°C pro Jahrzehnt.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Das
Maß der Absicherung gegenüber Klimaänderungen kann man
ausdrücken durch den Wert der Klimasensitivität, der in einem
Szenario zu einer langfristigen Temperaturerhöhung von nicht mehr
als 2°C gegenüber vorindustriellen Zeiten führen würde:
Je höher der Wert, umso sicherer das Szenario. Aus den Modellrechnungen
ergeben sich Werte von 2,0°C für A1T*-450, 2,4°C für
B1*-400 und 2,9°C für B2-400, stabilisierte CO2-Emissionen
und konstante Emissionen anderer Treibhausgase nach 2100 vorausgesetzt.
Wären
in den Szenarios die nicht energiebedingten, nicht industriellen Emissionen,
die auf Basis äquivalenter Stabilisierungsszenarios exogen vorgegeben
wurden, unverändert aus den Referenzläufen übernommen
worden (Klimaschutz ausschließlich im Energiesektor), so wäre
für 2100 eine signifikante zusätzliche Erwärmung zu verzeichnen.
Bei einer Klimasensitivität von 2,5°C betrüge diese zusätzliche
Erwärmung 0,2°C (A1T*-450), 0,04°C (B1*-400) bzw. 0,2°C
(B2-400). Der niedrige Wert des B1*-400-Szenarios erklärt sich
durch die bereits im Referenzszenario sehr niedrigen Emissionen entsprechender
Treibhausgase. Insgesamt wird deutlich, dass nicht energiebedingte Emissionen
von CO2, Methan und Lachgas aus technischen und biologischen Quellen
ebenfalls Gegenstand von Klimaschutzanstrengungen sein müssen.
3.1.2.4 Ergebnisse: Kosten des Klimaschutzes
Während die regionale Verteilung der Kosten des Klimaschutzes in Kapitel 3.2 ausführlich behandelt wird, sollen an dieser Stelle die globalen Gesamtkosten skizziert werden. Hierzu wurden die relativen Verluste des weltweiten BIP ausgewählt, also das BIP der drei CO2-stabilisierenden Szenarios, bezogen auf das BIP des jeweiligen Referenzszenarios. Die Ergebnisse zeigt Abb. 3.1-7.

Abbildung
3.1-7
Relative Verluste des globalen Bruttoinlandsproduktes
(BIP) durch Klimaschutzmaßnahmen (BIP der CO2-stabilisierenden
Szenarios bezogen auf das BIP des jeweiligen Referenzszenarios). Die
Auswahl der A1T*- und B1*-Storylines erweist sich auch unter Kostenaspekten
als vorteilhaft. Ähnliches gilt für die Emissionen (Abb. 3.1-4)
und die Primärenergiebereitstellung (Abb. 3.1-2).
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Die dargestellten Effekte reflektieren die makroökonomischen Auswirkungen
infolge der durch Klimaschutz-Aktivitäten erhöhten Energiesystemkosten
(diskontierte Investitionen plus laufende Betriebskosten). Bei der Bewertung
ist zu berücksichtigen, dass die Referenzszenarios A1T* und B1*
hinsichtlich der Technologie-Portfolios bereits sehr nahe bei den CO2-stabilisierenden
Szenarios liegen. Die gezeigten BIP-Verluste müssen vor dem Hintergrund
interpretiert werden, dass auch die in den Referenzszenarios nicht enthaltenen
externen Kosten einer Klimaänderung (Klimaschäden und Anpassungskosten)
in den CO2-stabilisierenden Szenarios zum großen Teil vermieden
werden. Die Kosten der CO2-Stabilisierung scheinen langfristig unter
den Anpassungs- und Schadenskosten zu liegen (Kap. 2.1 und 3.3). Auch
werden andere Schäden vermieden, etwa durch Luftverschmutzung und
Krankheiten.
Die
BIP-Verluste sind in allen CO2-stabilisierenden Szenarios im Jahr 2050
am größten, bleiben aber deutlich unterhalb von 3% des globalen
BIP (Abb. 3.1-7). Für A1T*-450 und B1*-400 liegen die BIP-Verluste
unter 1,5%, im Mittel unter 0,7%. Anschließend gehen in A1T*-450
und B1*-400 die relativen BIP-Verluste bis zum Ende des Jahrhunderts
beinahe auf Null zurück, während sie in B2-400 auf signifikantem
Niveau verharren.
Der
Kostenvergleich der CO2-stabilisierenden Szenarios mit den jeweiligen
Referenzszenarios zeigt insgesamt, dass Klimaschutz in den A1T*- und
B1*-Welten einfacher als in der B2-Welt zu realisieren ist. Das lässt
sich durch die verwendeten Storylines der Referenzszenarios erklären.
Dieser Sachverhalt kann als Aufforderung an die Politik gewertet werden,
Klimaschutzbestrebungen u. a. auf die zentralen Elemente der A1T*- und
B1*-Storylines zu gründen. Hierzu zählen beispielsweise Technologietransfer
in Entwicklungsländer, Stärkung der internationalen Zusammenarbeit,
ehrgeizige Forschungsförderung bzgl. Energiequellen und -effizienz
sowie Investitionen in Technologieentwicklung und -anwendungen.
In
den untersuchten Szenarios zeigt sich zudem, dass sowohl die regionalen
Strukturen des Energiesystems als auch die globalen Gesamtkosten von
der Wahl des Konvergenzjahres (2050 oder 2100) unabhängig sind,
solange ein Emissionshandelssystem für eine Minimierung der globalen
Kosten sorgt. Ohne den Emissionshandel wäre zu erwarten, dass sich
in bestimmten Regionen das Energiesystem strukturell deutlich anders
entwickeln würde.
3.2 Analyse:
Verringerung und Konvergenz in ausgewählten Szenarios
Im folgenden Kapitel soll analysiert werden, welche Implikationen mit der Zuteilung von Rechten am globalen CO2-Emissionsbudget auf die einzelnen Länder bzw. Regionen verbunden sind. Betrachtet wird dabei das Modell der Verringerung und Konvergenz (Contraction and Convergence C&C; Kap. 2.3). Zum Vergleich stehen die Ergebnisse der von IIASA berechneten Szenarios (Nakicenovic und Riahi, 2003a, b; zur Nomenklatur der Szenarios siehe Abb. 3.1-1), die für die Konvergenzjahre 2050 und 2100 berechnet wurden. Die Berechnungen sind für 11 aggregierte Weltregionen aufgelöst, die in Abb. 3.2-1 zusammen mit einer weiteren Aggregationsstufe zu vier Makroregionen dargestellt sind. Es wurde von einer linearen Konvergenz ausgegangen und kein Stichjahr für die Bevölkerungs-entwicklung festgelegt (Kap. 2.3). Bei der Berechnung der Emissionen wurde angenommen, dass die USA an der ersten Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls nicht teilnehmen, ab 2012 aber anteilig Reduktionsverpflichtungen übernehmen.

Abbildung
3.2-1
Von IIASA in den Szenarios verwendete Aufteilung der
Welt in Regionen.
OECD: NAM Nordamerika (USA, Kanada)
WEU Westeuropa (inkl. Türkei)
PAO Pazifische OECD-Staaten (Japan, Neuseeland,Australien)
REFS: EEU Zentral- und osteuropäische Staaten
FSU Neue unabhängige Staaten der früheren Sowjetunion
ASIA: CPA Planwirtschaftlich organisiertesAsien sowie China
SAS Südasien (inkl. Indien)
PAS Andere Staaten in Asien bzw. Pazifik
ALM (Afrika, Lateinamerika, mittlerer Osten):
LAM Lateinamerika und die Karibik
AFR Staaten südlich der Sahara
MEA Mittlerer Osten und Nordafrika
Quelle: Nakicenovic et al., 1998
3.2.1 Regionale
Zuteilung der Emissionsrechte
Mit einer Zuteilung der Emissionsrechte nach dem Modell der Verringerung und Konvergenz geht je nach gewähltem Konvergenzjahr eine mehr oder minder schnelle Angleichung der Pro-Kopf-Emissionsrechte in allen Ländern bzw. Regionen einher (Abb. 3.2-2).

Abbildung
3.2-2
Konvergenz der Pro-Kopf- Emissionsrechte bei Verringerung
und Konvergenz mit dem Zieljahr 2050 (a: C&C 2050) und 2100 (b:
C&C 2100), exemplarisch für A1T*-450. Die Verläufe für
B1*-400 und B2-400 sich ähnlich, aber auf leicht niedrigerem Niveau.
Die Werte bis 2010 leiten sich aus den Verpflichtungen der ersten Verpflichtungsperiode
des Kioto-Protokolls bzw. dem Referenzpfad her. Nomenklatur der Regionen
wie in Abb. 3.2-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Der
größte Unterschied zwischen den Szenarios mit unterschiedlichem
Konvergenzjahr (2050 bzw. 2100) besteht vor allem darin, dass im Verleich
zu 2050 die langsamere Annäherung bis 2100 die Industrie- und Transformationsländer
in ihren Reduktionsverpflichtungen entlastet. Entsprechend weniger Emissionsrechte
werden den Entwicklungsländern zugesprochen, so dass für viele
kaum Spielraum für einen Anstieg der Pro-Kopf-Emissionen verbleibt.
Bis 2050 konvergierende Reduktionsszenarios dagegen bedeuten vor allem
für Afrika südlich der Sahara und Südasien inkl. Indien
mehr Emissionsrechte insbesondere in der Mitte des Jahrhunderts.
Analog verfügen die Industrie- und Transformationsländer in
diesem Szenario schon zu Beginn des Konvergenzprozesses über vergleichsweise
geringere Emissionsrechte.
Dieser
Effekt zeigt sich auch in der Betrachtung der von 2000 bis 2100 kumulierten,
regionalen Emissionsrechte und der gemittelten regionalen, jährlichen
Pro-Kopf-Emissionsrechte (Abb. 3.2-3). Vor allem die Darstellung der
gemittelten Pro-Kopf-Emissionsrechte (Abb. 3.2-3 b, d, f) veranschaulicht
die gleichzeitige Berücksichtigung des Gleichheitsprinzips und
des Prinzips der Stetigkeit (Kap. 2.3). So erhalten durch die verzögerte
Konvergenz Industrie- und Transformationsländer in Folge ihres
hohen Ausgangsniveaus im Durchschnitt mehr Emissionsrechte pro Kopf
als die Entwicklungsländer.

Abbildung
3.2-3
Kumulierte Emissionsrechte von 2000 bis 2100 (a, c, e)
und durchschnittliche jährliche Pro-Kopf-Emissionsrechte von 2000
bis 2100 (b, d, f) im Vergleich von Verringerung und Konvergenz mit
dem Zieljahr 2050 bzw. 2100 für die verschiedenen Weltregionen.
Nomenklatur der Regionen wie in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in
Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Abbildung
3.2-4 zeigt die Entwicklung der Emissionsrechte ausgewählter Regionen
für die Referenzpfade sowie für die Reduktionsszenarios von
A1T*, B1* und B2, einmal mit 2050, das andere Mal mit 2100 als Konvergenzjahr.
Es wird deutlich, dass die Verläufe von
Industrie-, Transformations- und Entwicklungsländern stark voneinander
abweichen, innerhalb der Industrie- bzw. Entwicklungsländer jedoch
ähnlich sind.

Abbildung
3.2-4
Überblick über die Entwicklung der Emissionsrechte
für ausgewählte Regionen und alle Szenarios für beide
Konvergenzjahre 2050 und 2100. Nomenklatur der Regionen wie in Abb.
3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Auffällig
sind die hohen Emissionen des Referenzpfads des B2-Szenarios, die sich
mit der geringen technologischen Dynamik der Storyline und -entsprechend
niedrigen Fortschritten in der Energieproduktivität erklären
lassen. Nur Westeuropa und Nordamerika zeigen diesen Trend nicht. Die
Region der ehemaligen Sowjetunion verfügt nur bis 2020 über
"überschüssige" Emissionsrechte, d.h. über
Rechte für größere Mengen an CO2-Emissionen als im Referenzszenario
getätigt würden, und ist an-schließend in allen Reduktionsszenarios
mit auffallend hohen Reduktionsverpflichtungen konfrontiert. Für
das planwirtschaftlich organisierte Asien und China bestehen ähnlich
große Unterschiede in den A1T*-450-Szenarios. Die Emissionsrechte
für das planwirtschaftlich organisierte Asien und China entwickeln
sich in den Reduktionsszenarios relativ unabhängig vom Konvergenzjahr.
Dieser Effekt lässt sich jedoch für keine weitere Region feststellen
(Abb. 3.2-3 und 3.2-4). Abhängig vom Basisszenario und Konvergenzjahr
besitzen insbesondere die Regionen Südasien inklusive Indien und
Afrika südlich der Sahara bis zur Mitte des Jahrhunderts "überzählige"
Emissionsrechte. Für Afrika südlich der Sahara versiegt dieser
"Überschuss" dabei in den Szenarios A1T*-450 und B1*-400
schon früher, vor allem bei einem Konvergenzjahr 2100 (bis zu vier
Dekaden in B1*-400-2100).
3.2.2 Voraussichtlicher
Emissionshandel
Unverzichtbar, um den Ansatz der Verringerung und Konvergenz ohne untragbare
wirtschaftliche Folgen zu realisieren, ist der weltweite Handel mit
zugeteilten Emissionsrechten (Kap. 5). Er wird insbesondere bis zur
Mitte des Jahrhunderts den Entwicklungsländern zugute kommen (Kap.
3.2.3).
Zum
einen haben die meisten Entwicklungsländer ein niedriges Ausgangsniveau
der Emissionen in ihren Referenzszenarios. Zum anderen besitzen insbesondere
Lateinamerika, Afrika südlich der Sahara und Südasien große
Potenziale für den Ausbau solarer Energien und von Biomasse. Durch
den verstärkten Einsatz von solarem Wasserstoff und emissions-mindernden
Technologien wie der Kohlenstoffspeicherung bei Biomasseverwertungsanlagen,
welche in den Stabilisierungsszenarios zum Teil aus den Einkünften
aus dem Emissionshandel bezahlt werden, können diese Regionen weit
unterhalb der ihnen zugeteilten Menge an Emissionszertifikaten bleiben.
Insbesondere in den bis 2050 konvergierenden Reduktionsszenarios verfügen
diese Regionen (Asien, Afrika und Lateinamerika) dann über die
Möglichkeit, große Mengen an Emissionszertifikaten in die
OECD-Länder zu verkaufen (Abb. 3.2-5).

Abbildung 3.2-5
Bis 2100 kumulierter Emissionshandel in den Stabilisierungsszenarios.
a: Konvergenz 2050, b: Konvergenz 2100. Nomenklatur der Regionen wie
in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003a
Verschiebt
man das Konvergenzjahr von 2050 auf 2100 werden den Ländern der
OECD größere Mengen an Emissionsrechten zugeteilt und den
Entwicklungsländern entsprechend kleinere Mengen. Dies führt
zu einem Rückgang des globalen Handelsvolumens der Emissionszertifikate
(Abb. 3.2-5).
Im
Zeitvergleich bestehen große Unterschiede in den Handelsströmen
in allen Szenarios. Importe in die OECD-Länder weisen zwischen
2020 und 2050 eine Spitze auf, vor allem in der Mitte des Jahrhunderts,
wenn besonders starke Änderungen bei der Transformation der Energiesysteme
erforderlich sind und die Grenzkosten im Modell durch den schnellen
Ausstieg aus Technologien stark ansteigen (Nakicenovic und Riahi, 2003a).
Da emissionsfreie, den WBGU-Leitplanken entsprechende Technologien zu
dem Zeitpunkt noch nicht in ausreichendem Umfang zu günstigen Preisen
bereitstehen und demgemäß eine erhöhte Nachfrage nach
Emissionszertifikaten besteht, steigt der Preis für diese rapide
an (Abb. 3.2-8): bis zu 600 US-$ pro Tonne Kohlenstoff im Szenario B1*-400
und 400 US-$ pro Tonne Kohlenstoff im Szenario A1T*-450 (Nakicenovic
und Riahi, 2003a). Dieser Effekt entfällt im Szenario B2-400, in
welches die Nachhaltigkeitsleitplanken des WBGU nicht integriert wurden.
Auch die Handelsströme zwischen den Entwicklungsländern sind
nicht unerheblich. Den Modellrechnungen nach werden China und der Mittlere
Osten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Hauptimporteure
von Emissionsrechten aus Süd-asien und Afrika südlich der
Sahara sein (Nakicenovic und Riahi, 2003a).
In
Abbildung 3.2-6 werden für die vier Makroregionen die historischen
(18002000) und die 20002100 kumulierten Emissionen und Emissionsrechte
für alle neun analysierten Szenarios (drei Referenszenarios und
sechs Stabilisierungsszenarios) gegenüberstellt. Der schwarze Trennbalken
bei den Stabilisierungsszenarios zeigt den Umfang der Emissionsrechte
an. Darüber hinausgehende realisierte Emissionen spiegeln also
den entsprechenden Zukauf von Emissionsrechten wider, darunter verbleibende
realisierte Emissionen bei Annahme von genügender Nachfrage
den Verkauf von Emissionsrechten. Die Differenz zwischen den
Emissionen eines Referenzszenarios und den Emissionen der dazugehörenden
Stabilisierungsszenarios zeigt die vorgenommenen Emissionsreduktionen
auf. Die Abbildung veranschaulicht, dass der Anteil des Emissionshandels
im Vergleich zur Emissionsreduktion relativ gering ausfällt. Die
Befürchtungen, bei der Einführung eines globalen Emissionshandels
würde nur ein geringer Teil der Emissionen reduziert und der größere
Teil mit "heißer Luft" eingekauft, erweisen sich zumindest
für die analysierten Szenarios als unbegründet.

Abbildung
3.2-6
Kumulierte energiesystembedingte und industrielle CO2-Emissionen.
Historische (18002000) und zukünftige (20002100) Emissionen
im Vergleich für die drei Referenzszenarios und die sechs Stabilisierungsszenarios,
für die vier Makroregionen (ad). Nomenklatur der Regionen
wie in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003a
Anhand der sehr gegensätzlichen Regionen Südasien und dem planwirtschaftlich organisierten Asien und China zeigt die Abb. 3.2-7 die mögliche Heterogenität der einzelnen Regionen innerhalb einer Makroregion. Südasien bleibt mit seinen realisierten Emissionen aus den oben genannten Gründen insbesondere bis zur Mitte des Jahrhunderts weit unter den zugeteilten Emissionsrechten. Das planwirtschaftlich organisierte Asien und China dagegen werden ab 2020 Emissionsrechte zukaufen müssen und sind ausgehend von ihrem Referenzpfad mit erheblichen Emissionsreduktionen konfrontiert. Grund hierfür ist die billige Kohle, welche im Referenzszenario vermehrt zur Energieerzeugung verwendet wird vor allem in der ersten Hälfte des Jahrhunderts. Im Stabilisierungsszenario muss diese durch erneuerbare Energie ersetzt werden. Auf Grund des begrenzten Potenzials mancher Regionen für diese Transformation müssen das planwirtschaftlich organisierte Asien und China entsprechende Mengen an Emissionsrechten zukaufen, was zum CO2-Handel zwischen Entwicklungsländern derselben Region führt.

Abbildung
3.2-7
Vergleich der Emissionen im Referenzszenario B1*, der
Emissionsrechte sowie der realisierten Emissionen im Stabilisierungsszenario
B1*-400 beim Ansatz Verringerung und Konvergenz mit dem Zieljahr 2050
für die Regionen planwirtschaftlich organisiertes Asien und Südasien.
Nomenklatur wie in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
Betrachtet man die Entwicklung des Preises für Emissionszertifikate in den unterschiedlichen Stabilisierungsszenarios und unter Berücksichtigung der zwei ausgewählten Konvergenz-jahre, so fällt auf, dass er vorrangig durch das zugrunde liegende Basisszenario bestimmt wird (Abb. 3.2-8). Eine Veränderung des Konvergenzjahres wirkt sich kaum auf den Preis aus. Bis 2040 entwickelt sich der Zertifikatspreis in allen Szenarios relativ ähnlich. Zwischen 2040 und 2060 findet, wie bereits ausgeführt, eine Differenzierung vor allem zwischen den keinen WBGU-Nachhaltigkeitsleitplanken unterliegenden und damit bis dahin günstigeren B2-400-Szenarios und den A1T*-450- und B1*-400-Szenarios statt. Denn durch den Ausstieg aus nichtnachhaltigen Technologien bis 2050 entstehen in den A1T*-450- und B1*-400-Szenarios Spitzen bei den Grenzkosten, die sich in entsprechend hohen Zertifikatspreisen niederschlagen. Nach 2060 entspannt sich dann umgekehrt der Preis für Emissionsrechte in den Szenarios A1T*-450 und B1*-400, die in ihren Storylines über eine größere Dynamik in der Entwicklung neuer Technologien verfügen, und steigt in dem Szenario B2-400 weiter an. Der Preisanstieg für B1*-400 nach 2090 ist wiederum auf den Ausstieg aus der Sequestrierung bis 2100 zurückzuführen, einer Leitplanke, die weder für das Szenario B2-400 noch für A1T*-450 gesetzt wurde. Ohne diese Vorgabe würde sich der Preis für Emissionszertifikate im Szenario B1*-400 trotz des niedrigeren angestrebten CO2-Konzentrationsniveaus auf etwa der Höhe des Preises im Szenario A1T*-450 bewegen. Dies kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass sich die Stabilisierungskosten im nachhaltigen Szenario günstiger entwickeln (Kap. 3.1, Kap. 3.2.3).

Abbildung
3.2-8
Die Entwicklung des Preises für Emissionszertifikate
für die drei Stabilisierungsszenarios
mit dem Ansatz Verringerung und Konvergenz mit den Zieljahren 2050 bzw.
2100.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003b
3.2.3 Voraussichtliche wirtschaftliche Auswirkungen
Um die
Auswirkungen der Verringerung der Emissionen und Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionsrechte
auf das Brutto-inlandsprodukt der Regionen zu berechnen, wurden neben
den Einnahmen und Ausgaben aus dem Emissionshandel die Energiesystemkosten
herangezogen, die aus den Iterationen von MESSAGE und MACRO hergeleitet
wurden (Kap. 3.1). Dabei wurden die durch Klimaschutz vermiedenen externen
Kosten für Klimaschäden und Anpassungsmaßnahmen sowie
der externe Nutzen des Klimaschutzes, z. B. in Form vermiedener Luftverschmutzung,
nicht berücksichtigt.
Verbunden
mit einer Verteilung der Emissionsrechte nach dem Modell der Verringerung
und Konvergenz ist häufig die Erwartung hoher finanzieller Transfers
aus den Industrie- in die Entwicklungsländer. Diese finden über
den Emissionshandel zwar statt, der Effekt ist aber nur bei einem Konvergenzjahr
von 2050 und im B2-Stabilisierungsszenario eindeutig festzustellen (Abb.
3.2-9).

Abbildung
3.2-9
Kumulierte Erträge aus dem Emissionshandel für
die vier Makroregionen und die drei Stabilisierungssnenarios. Nomenklatur
der Regionen wie in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003a
Netto
verbuchen die Transformationsländer in allen bis 2050 konvergierenden
Szenarios Verluste. Russland kann z. B. in den ersten Dekaden des Jahrhunderts
"heiße Luft" verkaufen. Dies ist eine Periode mit relativ
niedrigen Preisen für Emissionszertifikate. In Folge einer in den
Modellen angenommenen, bis dahin fehlenden technologischen Anpassung
hin zu emissionsarmen bzw. emissionsfreien Energieträgern
möglich durch die Nutzung der großen heimischen Gasvorräte
müssen hingegen Zertifikate in einer Zeit zugekauft werden,
in welcher der Preis stark ansteigt.
Zusammen
genommen fließen aus dem Emissionshandel bis 2100 aus den OECD-
und Transformationsländern ungefähr 8.00013.000 Mrd.
US-$ in die Entwicklungsländer. Jährlich sind dies, mit großen
zeitlichen Schwankungen, 84128 Mrd. US-$ (Nakicenovic und Riahi,
2003a). Zum Vergleich: Die öffentliche Entwicklungshilfe im Jahr
2000 lag global bei 53 Mrd. US-$.
Die
aus dem Emissionshandel stammenden finanziellen Transfers decken die
Reduktionskosten allerdings nicht, mit denen die Entwicklungsländer
konfrontiert sind. Auch kompensieren sie nicht die Verluste der rohstoffreichen
Regionen (Kohle, Öl), die diese als Folge ausbleibender Exporte
erleiden. Weil sie zudem auf ihre leicht verfügbaren Energieträger
verzichten müssen, sind sie auf den vermehrten Zukauf von Energieträgern
wie z. B. Flüssiggas oder Bioalkohol angewiesen.
Die
Auswirkungen auf das BIP sind vergleichend für die Jahre 2020,
2050 und 2100 für alle sechs Reduktionsszenarios in Abb. 3.2-10
dargestellt. Bestätigt werden die hohen Kosten in der Mitte des
Jahrhunderts und die durch das jeweilige Referenzszenario bedingte Höhe
der wirtschaftlichen Auswirkungen z. B. die wirtschaftlichen
Implikationen der 2050 stark ansteigenden Grenzkosten durch den schnellen
Ausstieg aus nichtnachhaltigen Technologien in den A1T*-450- und B1*-400-Szenarios
wie auch die aus der geringen technologischen Dynamik der Storyline
resultierende hohe Belastung in den B2-Szenarios. Der Einfluss des Konvergenzjahres
zeigt sich in den etwas weniger negativen Werten für Entwicklungsländer
bei einer Konvergenz bis 2050 und für Industrie- und Transformationsländer
bei einer Konvergenz bis 2100, wobei diese Unterschiede im Vergleich
zu den oben genannten, durch das Referenzszenario bedingten Differenzen,
gering ausfallen.

Abbildung
3.2-10
Auswirkungen der CO2-Stabilisierung auf das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) in den Jahren 2020 (a), 2050 (b) und 2100 (c) für die elf
Weltregionen in allen sechs Stabilisierungsszenarios.
Abweichungen in Prozent vom erwarteten BIP des jeweiligen Referenzszenarios.
Auffallend sind die relativ hohen Kosten in den B2*-400-Szenarios. Nomenklatur
der Regionen
wie in Abb. 3.2-1 und der Szenarios wie in Abb. 3.1-1.
Quelle: Nakicenovic und Riahi, 2003a
Auffällig
sind die Gewinne von Südasien, die 2020 insbesondere im Szenario
A1T*-450-C&C-2050 und B1*-400-C&C-2050 sehr hoch ausfallen (ca.
+5% bzw. +4% im Vergleich zum Referenzszenario) und 2050 bei über
4% im Szenario B1*-400-C&C-2050 bzw. über 2% im Szenario B1*-400-C&C-2100
liegen. Erklären lässt sich dies mit der großen Menge
an zu verkaufenden Emissionszertifikaten (Kap. 3.2.2).
Bis
2100 gehen in den Stabilisierungsszenarios A1T*-450 und B1*-400 die
negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für nahezu sämtliche
Regionen auf sehr geringe Werte zurück. Verantwortlich dafür
sind vor allem dynamische Lernprozesse, die den massiven Investitionen
im Bereich der erneuerbaren Energien folgen. Eine Schlüsselrolle
spielen hierbei die solare Stromproduktion und die solare Wasserstofferzeugung
(Kap. 3.1.2.2). Allein die rohstoffreichen Regionen der früheren
Sowjetunion (Erdgas) sowie der Mittlere Osten und Nordafrika (Erdöl)
verzeichnen in Folge ihrer ausbleibenden Erlöse aus Rohstoffexporten
Verluste in Höhe von beinahe 3% bzw. knapp 2%.
3.3 Fazit
Aus dem
Vergleich der beschriebenen Modellergebnisse (Nakicenovic und Riahi,
2003a und b) lässt sich folgendes Fazit ziehen: Die gegenüber
einer Welt ohne Klimaschutz eingesparten CO2-Emissionen lassen sich
in drei Kategorien gruppieren: Nachfragesenkungen infolge höherer
Preise, strukturelle Veränderungen (insbesondere verstärkter
Einsatz erneuerbarer Energieformen und kohlenstoffarmer konventioneller
Technologien) sowie CO2-Speicherung. Verbesserungen der Energieeffizienz
fallen dabei in die ersten beiden Kategorien.
Die durch Klimaschutz bedingten höheren Energiepreise wirken sich
in allen CO2-stabilisierenden Szenarios nur relativ schwach nachfragesenkend
aus. Der Beitrag der Kohlenstoffspeicherung bleibt auch am Ende des
Jahrhunderts konstant groß, wenn er nicht exogen eingeschränkt
wird (wie in B1*-400). Die strukturellen Veränderungen in allen
untersuchten Welten sind einander sehr ähnlich. Ihre charakteristischen
Merkmale werden in Abb. 3.1-3 deutlich: Mit Ausnahme des Referenzszenarios
B2 entwickeln sich die Energiesysteme aller untersuchten Welten zum
Ende des 21. Jahrhunderts weiter in Richtung kohlenstofffreier Systeme.
Der
Strukturwechsel in Richtung kohlenstofffreier Systeme verläuft
auf den folgenden Pfaden:
Die Verringerung der Kohlenstoffintensität im fossilen Sektor erfolgt durch eine verstärkte Nutzung von Gas auf Kosten von Öl und Kohle. Insbesondere die Kohlenutzung läuft in allen CO2-stabilisierenden Szenarios in der Mitte des Jahrhunderts praktisch aus (A1T*-450, B1*-400) oder verringert sich zumindest weitgehend (B2-400). Bei ehrgeizigen Klimaschutzzielen und auf längeren Zeitskalen sind demnach auch modernste Kohlekraftwerke keine zukunftsfähige Technologie.
In allen untersuchten Klimaschutzszenarios kommt es im Endenergiesektor zur Entwicklung einer Strom-Wasserstoff-Wirtschaft, die besonders in A1T*-450 und B1*-400 weit fortgeschritten ist. Der Einstieg in die Strom-Wasserstoff-Wirtschaft stützt sich zunächst immer auf Wasserstoff aus fossilen Quellen, wobei die Technologien zu seiner Herstellung bereits heute großtechnisch verfügbar sind. Nur dadurch gelingt es, den Endenergie-Sektor rechtzeitig umzubauen. Langfristig entwickelt sich die Strom- und Wasserstoffbereitstellung in A1T*-450 und B1*-400 weitgehend hin zu solaren Technologien, während in B2-400 die H2-Bereitstellung auf Basis kohlenstoffhaltiger Ausgangsstoffe wichtig bleibt.
Insbesondere in A1T*-450 und B1*-400 beruht die Energieversorgung zum Ende des Jahrhunderts wesentlich auf solarer Elektrizität und solar erzeugtem Wasserstoff. Dieser deutliche Schwerpunkt in der Versorgungsstruktur bedeutet eine große Abhängigkeit von technologischen Verfahren, die heute noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Zur Absicherung dieses Entwicklungspfads sollten daher die globalen Forschungsanstrengungen in diesem Bereich beträchtlich ausgebaut werden.
Werden
die globalen Emissionsbudgets auf die einzelnen Länder bzw. Regionen
nach dem Ansatz der Verringerung und Konvergenz aufgeteilt, verändern
sich in Abhängigkeit vom gewähltem Konvergenzjahr (hier beispielhaft
2050 und 2100) die Ausstattung mit Emissionsrechten und die wirtschaftlichen
Implikationen regional signifikant.
2100
konvergierende Pro-Kopf-Emissionsrechte entlasten die Industrie- und
Transformationsländer in ihren Reduktionsverpflichtungen. Dagegen
sind mit einer derart verzögerten Konvergenz für die Entwicklungsländer
entsprechend weniger Emissionsrechte und eine wirtschaftlich höhere
Belastung als bei bis 2050 konvergierenden Pro-Kopf-Emissionsrechten
verbunden.
Zur
Vermeidung einer gefährlichen Klimaänderung empfiehlt der
Beirat, sich in den Verhandlungen zur zweiten Verpflichtungsperiode
des Kioto-Protokolls für eine Verteilung der Emissionsrechte nach
dem Modell der Verringerung und Konvergenz mit bis 2050 konvergierenden
Pro-Kopf-Emissionsrechten einzusetzen. Neben der Zielgenauigkeit in
Bezug auf die CO2-Emissionen ist mit diesem Ansatz der Versuch verbunden,
das grundsätzlich gleiche Recht aller Individuen auf Emissionen
weitgehend umzusetzen.
Die
Förderung der globalen technologischen und wirtschaftlichen Konvergenz
sowie einer nachhaltigen Entwicklung und die Sicherstellung eines funktionsfähigen
Emissionshandels erweisen sich als zentrale Ansatzpunkte, um dieses
Ziel möglichst kostengünstig zu erreichen.
|
4 Kohlenstoffsenken 4.1 Die globale Kohlenstoffbilanz Die Oberfläche der Erde (Land- und Wasserflächen) nahm zwischen 1990 und 2000 24 Gt Kohlenstoff pro Jahr auf (Schimel et al., 2001). Diese Senke reagiert empfindlich auf klimatische Ereignisse und menschliche Einflüsse. Die Bandbreite reicht von Jahren, in denen die Emissionen aus der Verbrennung fossilen Kohlenstoffs fast vollständig absorbiert werden (Abb. 4.1-1a) bis hin zu Jahren, in denen die Kapazität dieser Senke fast Null ist (Prentice et al., 2001). Ein Großteil dieser Schwankungen wird auf das El-Niño-Phänomen und sehr große Brände zurückgeführt. Gegenwärtig ist die Kapazität der Senke zwar groß, aber abnehmend (Rödenbeck et al., 2003).
Abbildung
4.1-1 Trotz aller Schwankungen ist die globale Oberflächensenke im Mittel proportional zu den Emissionen aus fossilen Brennstoffen gestiegen. Der in der Atmosphäre verbleibende Kohlenstoffanteil liegt über die letzten 40 Jahre überraschend konstant bei ca. 40%, abgesehen von kurzzeitigen Veränderungen durch El Niño und Brände (Abb. 4.1-1b). Das bedeutet,
Die Aufteilung
des CO2-Flusses in terrestrische und marine Aufnahme ist lange Zeit diskutiert
worden. Schimel et al. (2001) kommen zu dem Schluss, dass der Fluss in
den Ozean zwischen 1990 und 2000 relativ konstant war (1,71,9 Gt
C pro Jahr), während die Nettoaufnahme in terrestrischen Systemen
viel größeren Schwankungen unterlag.
Tabelle
4.1-1 Aus Tab. 4.1-1 können verschiedene Schlüsse gezogen werden:
Das heutige Wissen über den Kohlenstoffkreislauf unterstreicht die Notwendigkeit, die Landnutzung und die terrestrische Kohlenstoffbilanz in die Überlegungen zum Management des globalen Kohlenstoffbudgets einzubeziehen.
Abbildung
4.1-2 Abb. 4.1-2
zeigt die verschiedenen Stoffflüsse, die an der terrestrischen Kohlenstoffbilanz
beteiligt sind. Die Nettobiomproduktion (NBP) wäre die geeignete
Größe, um die Senkenqualität einer Region oder eines Landes
zu betrachten. Die Atmosphäre "sieht" keine Nettoprimärproduktion
(NPP) und keine Nettoökosystemproduktion (NEP), sondern nur NBP.
Abbildung
4.1-3
Der globale Kohlenstoffkreislauf ist durch große Flüsse in Richtung Erdoberfläche und von ihr weg gekennzeichnet, welche die gewaltigen terrestrischen und ozeanischen Kohlenstoffvorräte mit der relativ kleinen Kohlenstoffmenge in der Atmosphäre verbinden (Abb. 4.2-1). Die Nettoflüsse sind die Differenz dieser großen Flüsse. Das System ist daher hochempfindlich, weil kleine Veränderungen in der Richtung der Flüsse große Veränderungen des Nettoflusses auslösen.
Abbildung
4.2-1
Im Zusammenhang
mit dem Kioto-Protokoll ist auf die großen Kohlenstoffvorräte
in der Biosphäre hinzuweisen. Dabei ist in der pflanzlichen Biomasse
mit 560 Gt C fast soviel gespeichert, wie in der Atmosphäre mit 750
Gt C enthalten ist. Die terrestrische pflanzliche Biomasse besteht überwiegend
aus Holz, und die größte Menge davon ist in den nicht bewirtschafteten
Primärwäldern gespeichert (IGBP, 1998). Die Emissionen aus Landnutzungs-änderungen
(Tab. 4.1-1) entstehen hauptsächlich durch die Zerstörung dieser
Ressource. Böden enthalten etwa doppelt soviel Kohlenstoff wie die
Atmosphäre und Nutzungsänderungen können bis zu 50% des
Bodenkohlenstoffs freisetzen, z. B. durch das Pflügen natürlichen
Graslands. Änderungen der Kohlenstoffvorräte wurden in der Vergangenheit
vor allem durch Landnutzungsänderungen hervorgerufen, deren Einfluss
größer war als die Klimawirkungen. Dieses ist nicht nur ein
Problem der Entwicklungs-, sondern auch der Industrieländer. Infrastrukturmaßnahmen
(z. B. Bodenversiegelung durch Straßenbau) "verbrauchten"
in den Industrieländern große Mengen Bodenkohlenstoffs, die
nicht durch die Aufforstung einer vergleichbar großen Fläche
ausgeglichen wurden.
Abbildung
4.2-2
4.3 Regionale Abschätzungen der Kohlenstoffbilanz Kohlenstoffbilanzen
existieren heute erst für wenige Regionen. Hier wird die europäische
Kohlenstoffbilanz beispielhaft vorgestellt. Janssens et al. (2003a) stellen
fest, dass die europäische Biosphäre 712% der europäischen
anthropogenen CO2-Emissionen aufnimmt. Diese Schätzung ist beträchtlich
niedriger als die 36% (Tab. 4.1-1), die von Schimel et al. (2001) berechnet
wurden. Vor allem die Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden wurden
in der Vergangenheit unterschätzt. Daher müssen die Zahlen aus
dem IPPC-Bericht (2001a) revidiert werden.
Abbildung
4.3-1
Die Sorge,
dass Senken in Wäldern nicht überprüfbar sind, hat zu einigen
der Entscheidungen im Bonn-Abkommen geführt (Schulze et al., 2002).
Mittlerweile wurden Verifikationsmechanismen entwickelt, die allerdings
noch skalenabhängig sind. Für kleinräumige Bewertungen
sind überzeugende statistische Ansätze entwickelt worden, um
sogar minimale Veränderungen der Biomasse zu überprüfen.
Die Verifikation der Veränderungen des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs
bleibt aber schwierig. Dies hat Konsequenzen, da Kompartimente, die keine
Quelle zu sein scheinen, gemäß der UNFCCC nicht berichtet werden
müssen. Wird ein unangemessener statistischer Ansatz verwendet, können
Veränderungen verschwiegen werden, selbst wenn der Boden zu einer
Quelle geworden ist. Allerdings werden derzeit auch für Böden
Ansätze zur Verifikation entwickelt. Für die regionale Ebene
können die gleichen Ansätze wie für kleinräumige Bewertungen
verwendet werden.
4.5 Bewertung des gegenwärtigen Kioto-Protokolls im Hinblick auf Kohlenstoffsenken
Die Vereinbarungen in Bonn und Marrakesch bei der 6. und 7. Vertragsstaatenkonferenz wurden von Schulze et al. (2002) kritisch bewertet. Ein kritischer Punkt hat seine Wurzeln in der Entstehungsgeschichte des Kioto-Protokolls. Während einige Länder dafür stimmten, Senken aus Land- oder Forstwirtschaft sowie Aufforstung und Wiederbewaldung einzubeziehen, strebten andere danach, diese Möglichkeiten auf eine sehr begrenzte Menge der gesamten Emissionsminderungen zu beschränken, um nicht die Reduktions-verpflichtungen für Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu verwässern. Es wurde daher entschieden, dass "die bloße Existenz von Kohlenstoffvorräten nicht anrechenbar sei". Ursprünglich war der Satz aus der Präambel des Bonn-Abkommens dazu gedacht, Maßnahmen, die keine direkten Emissionsminderungen sind, einzuschränken. Er führt jedoch zu großen Problemen bei der Minderung der Emissionen in die Atmosphäre. Die Kohlenstoffvorräte im Kohlenstoffkreislauf, die hauptsächlich in unberührten Wäldern, aber auch in nachhaltig bewirtschafteten Wäldern aus gemäßigten Zonen vorkommen (wo sie sich aufgrund ökonomischer Auswirkungen verändern könnten), werden nicht berücksichtigt. Daher sind keine Anreize vorhanden, um den Verlust dieser Vorkommen zu verhindern, z. B. wenn Wälder oder Moore in Äcker oder Plantagen umgewandelt werden. Die Schwierigkeiten der Anrechnung in Annex-I- und Nicht-Annex-I-Staaten werden derzeit vom IPCC im "Good Practice Guidance"-Bericht bewertet. Die folgenden Beispiele vermitteln einen Einblick in die Entwicklungen und Risiken des Kioto-Abkommens in seiner jetzigen Form:
Abb. 4.3-1 zeigt, dass beim Management ein großes Potenzial besteht, die europäischen Netto-Kohlenstoffsenken zu erweitern. Allerdings bleibt strittig, welche Instrumente hier angemessen wären:
Veränderungen der Länge der Rotationsperiode Steigt das Alter eines Rotationswaldes, nimmt kurzfristig auch die Kohlenstoffspeicherung zu. Übergangsweise führt das zu einer ungleichmäßigen Altersstruktur, die zum einen zu Schwankungen und langfristig zu einem Wechsel von einer Senke zu einer Quelle führt, zum anderen aber auch zu einer Vermehrung der Holzprodukte, die zum Teil fossile Brennstoffe ersetzen. Zusätzlich zeigen aktuelle Trends in der Forstindustrie eine gegenläufige Entwicklung. Besonders bei den Kernholzbäumen haben junge Bäume mit einem hohen Anteil an Splintholz (einfache Behandlung mit Chemikalien) einen großen Marktanteil erreicht. Das Managementziel für Kiefern ist, frühzeitig junge Bestände zu ernten. Diese Veränderung im Management wird zu einem großen Verlust an Kohlenstoffsenken, einschließlich der Böden, führen. Der Klimawandel könnte aber auch durch Emissionen, die durch das Abholzen alter Bestände entstehen, erheblich beschleunigt werden. Wechsel vom Rotationswald zu einem Wald mit ungleichmäßiger -Altersstruktur Ausgewähltes Einschlagen führt nicht notwendigerweise zu größerer Biomasse (Wirth et al., 2003). Dieses Managementsystem wurde entwickelt, um Stämme von hoher Qualität, nicht aber möglichst viel Biomasse pro Fläche zu produzieren. Deshalb kann die durchschnittliche Biomasse bei Rotationsforstwirtschaft höher sein als bei Wäldern mit differenzierter Altersstruktur. Wechsel von Nadel- zu Laubwald Obwohl es durch diesen Wechsel anfangs zu einem Kohlenstoffverlust kommt, können langfristig die Kohlenstoffbestände steigen (Fischer et al., 2002b). Aus der Modellierung eines Wechsels von Nadel- zu Laubwald schließen Wirth et al. (2003), dass der bilanzierbare mittlere Kohlen-stoffgewinn bei ungefähr 0,1 t C pro ha und Jahr liegt, weil die Veränderung über einen sehr langen Zeitraum stattfindet (ungefähr 200 Jahre). Erhöhung der Kohlenstoffvorräte im Totholz Bewirtschaftete Wälder in Europa haben nur eine geringe Menge an Totholz. Das Ernten ganzer Bäume trägt dazu bei. Trotzdem ist die Erhöhung der Kohlenstoffvorräte im Totholz langfristig eine viel versprechende Option für den Klimaschutz, da die mittlere Verweilzeit von Totholz signifikant höher ist als die von Waldprodukten (Wirth et al., 2003), deren energetische Nutzung nicht berücksichtigt ist. Das hat Konsequenzen für die Bilanzierung der Entwurzelung von Bäumen durch Stürme. Vermeidung der Abholzung von Wäldern und Schaffung von Schutzgebieten Die Vermeidung von Abholzung erhöht die potenziellen Kohlenstoffsenken. Sowohl geschützte als auch Primärwälder erreichen eine maximale Biomasse, die höher ist als bei bewirt-schafteten Wäldern (Mund und Schulze, 2003). Offensichtlich gibt es weitere Prozesse, die zu Unterschieden zwischen unbewirtschafteten und bewirtschafteten Wäldern führen. Die Kohlenstoffvorräte im Totholz und im Boden sind in unbewirtschafteten Waldflächen höher. Mit dem hohen Anteil an geschützten alpinen Wäldern in Österreich, Slowenien und der Slowakei kann man wahrscheinlich die hohe Effektivität der Waldsenke in diesen Ländern erklären (Abb. 4.3-1). 4.5.2 Mit der Bestimmung von Senken verbundene Probleme Kohlenstoffsenken werden in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim CDM mit unterschiedlichen Methoden ermittelt. Dadurch sind die Berechnungen kaum nachvollziehbar und Vergleiche schwierig. Die einzige Gemeinsamkeit der drei Methoden besteht darin, dass die Länder Projekte auswählen können, bei denen Kohlenstoffgewinne auftreten, während Situationen vernachlässigt werden, bei denen Kohlenstoff emittiert wird. Wenn das Vorzeichen der Nettoveränderungen wechselt und Länder zwischen 1990 und 2008 zu Emittenten werden, werden sie (bis 2005) den Artikel 3.4 nicht anwenden oder sich auf den Gewinn im Jahr 1990 im Vergleich zur Verpflichtungsperiode 20082012 beziehen. In der Forstwirtschaft werden Verluste zwischen 1990 und 2007 in den nationalen Berichten an die -UNFCCC aufgeführt, jedoch nicht dem Kioto-Protokoll zugerechnet, weil sie vor der Verpflichtungsperiode 20082012 stattgefunden haben. Beim CDM ist die Veränderung im Vergleich zu einer Referenzentwicklung anrechenbar; das Ergebnis hängt von der Auswahl der Referenz ab. Wenn der Kohlenstoffvorrat vor der Abholzung von Wäldern die Referenz darstellen würde, wäre keines der CDM-Aufforstungsprojekte eine Senke. So zeigen Houghton et al. (1999) für die USA, dass die Abholzung in der Vergangenheit die Basis für die derzeitige Kohlenstoffsenke der USA darstellt. Die Annex-I-Länder müssen 2005 entscheiden, ob sie die Bilanzierung von bewirtschafteten Senken gemäß Artikel 3.4 erlauben wollen. 4.6 Bewertung der Bonn-Vereinbarung und Überlegungen für zukünftige Verpflichtungsperioden Die Bewertung zeigt, dass die derzeitigen Art. 3.3 und 3.4 des Kioto-Protokolls und der Text in den Bonn-Vereinbarungen nicht geeignet sind, zum Klimaschutz beizutragen:
Geht man von diesen Schwächen des aktuellen Kioto-Protokolls bei der Erfassung terrestrischer Kohlenstoffquellen und -senken aus, scheint es angebracht, Änderungen für zukünftige Verpflichtungsperioden zu fordern. Diese Änderungen umfassen:
Darüber
hinaus ist die gegenwärtige Form des Kioto-Protokolls für das
Forstmanagement ungeeignet: (1) Das ausgewählte minimale Gebiet für
Projekte ist zu klein und wird den Möglichkeiten des Managements
nicht gerecht; (2) Die dauerhafte Klassifizierung eines Gebiets entweder
als "Kioto-Wald" oder "Nicht-Kioto-Wald" führt
zu Interessenkonflikten zwischen einer Abschwächung des Klimawandels
und Optionen des Forstmanagements; (3) Es besteht ein Konflikt zwischen
dem Fokus auf Aktionen, die von Menschen verursacht werden, und der Multifunktionalität
von Wäldern; (4) Die Tatsache, dass vormals unbewirtschafteter (ursprünglicher)
Wald weder im Bilanzierungsschema noch in der Referenz erfasst wird, verhindert
Emissionen aus der primären Ausbeutung dieser Waldflächen nicht;
(5) Unterschiedliche Bilanzierungsschemata für Landwirtschaft, Forstwirtschaft
und CDM führen zu einer hohen Intransparenz des gesamten Prozesses
und erleichtern es Ländern, ihre Senken anrechnen zu lassen, während
sie ihre Quellen bei der Landnutzung nicht ausweisen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5 Konkrete Ausgestaltung des künftigen Klimaschutzregimes 5.1 Volle Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen und -vorräten (full carbon accounting)
Institutionelle Trennung von Emissonsminderungen und Erhaltung der Kohlenstoffvorräte Für die Emissionen von Treibhausgasen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe und die Verteilung der Reduktionspflichten sollte der Ansatz "Verringerung und Konvergenz" (Contraction and Convergence C&C) verwendet werden. Treibhausgasvorräte in der terrestrischen Ökosphäre sollten davon getrennt behandelt werden. Der Beirat spricht sich für ein eigenes "Vorräteprotokoll" aus, das die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) ergänzen sollte. In diesem Protokoll sollte u. a. auch die Anrechenbarkeit von Auf- und Wiederaufforstungsprojekten geregelt sein. In den Kapitel 5.25.4 geht der Beirat zunächst auf die mögliche Ausgestaltung des Protokolls zur Begrenzung der Emissionen von Treibhausgasen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe ein. In Kapitel 5.5 wird die Grundidee eines separaten Protokolls zu Kohlenstoffvorräten und Senken vorgestellt. Verlässliche Inventare für Emissionen und Vorräte Zu den Voraussetzungen
für ein effektives internationales Klimaschutzregime zählen
verlässliche und detaillierte Treibhausgasinventare. Hierunter sind
sowohl regelmäßige, zuverlässige Berichte über Veränderungen
der Vorräte als auch detaillierte Angaben über Ausmaß
und sektorale Herkunft der Treibhausgasemissionen zu verstehen (IPCC et
al., 1996; IPCC, 2001e). 5.2 Das Regime der "Verringerung und Konvergenz" für Treibhausgasemissionen
5.3 Verbesserung der Treibhausgasinventare Die Klimarahmenkonvention
verpflichtet alle Vertragsstaaten, also auch die Entwicklungs-länder,
zur Aufstellung von Inventaren für alle Treibhausgase, die nicht
durch das Montrealer Protokoll kontrolliert werden (Art. 4.1 und 12 UNFCCC).
Allerdings werden derzeit an Anlage-I-Staaten höhere Anforderungen
gestellt, was die Vollständigkeit und Genauigkeit sowie die Häufigkeit
der Informationen angeht. Den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC)
ist freigestellt, wie regelmäßig sie berichten.
Der Clean
Development Mechanism (CDM) gilt als das wichtigste Instrument des Kioto-Protokolls,
um Staaten, für die keine verbindlichen Reduktionsziele in der ersten
Verpflichtungsperiode bestehen, an internationalen Klimaschutzaktivitäten
zu beteiligen. CDM-Gutschriften können gemäß der Beschlüsse
von Marrakesch in den Emissionshandel einfließen. Schätzungen
über das Marktvolumen des CDM im Jahr 2010 liegen bei 0,22,6
Mrd. t CO2-Äquivalenten, die Zahlungsströme werden auf 1050
Mrd. US-$ geschätzt (KfW, 2001). Diese Schätzungen beziehen
die USA als voraussichtlich größten Nettonachfrager von Emissionsrechten
ein. Neuere Schätzungen ohne die USA beziffern den erwarteten Mitteltransfer
für die erste Verpflichtungsperiode 20082012 auf lediglich
1,510,7 Mrd. US-$ (Michaelowa et al., 2003). Für
Projekte ohne Senkenbezug wurden in Marrakesch drei alternative Ansätze
vereinbart, mit denen Antragsteller die eingesparten Treibhausgasemissionen
berechnen können, also die Emissionen, die ohne CDM stattgefunden
hätten (Referenzfall). Zwei der Ansätze gehen vom Status Quo
als Referenzfall aus und geben daher nur bedingt Auskunft über das
Emissionsvolumen, das ohne CDM tatsächlich freigesetzt worden wäre.
Der dritte Ansatz mit zusätzlichen Investitionen (investment additionality)
kommt diesem Anspruch näher. Als Referenz dient die Menge an Emissionen,
die ausgestoßen würde, wenn der Investor die Technologie einsetzen
würde, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen die "geeignete"
wäre, um einen bestimmten Bedarf, z. B. an Energie, vor Ort zu befriedigen.
Setzt er eine betriebswirtschaftlich weniger günstige Technologie
ein, die aber weniger Treibhausgase emittiert, erhält er CDM-Gutschriften
in Höhe des Emissionsunterschieds.
Die heutigen
Annex-I-Staaten sowie eine wachsende Zahl anderer Länder werden nach
den Ergebnissen der Szenarios spätestens auf mittlere Sicht auf den
Erwerb von Emissionszertifikaten angewiesen sein. Dies setzt allerdings
voraus, dass erstens die insgesamt zulässige Emissionsmenge auf das
Maß reduziert wird, das zur Vermeidung einer gefährlichen Klimaveränderung
erforderlich erscheint (Kap. 2), und dass zweitens ein Zuteilungsmechanismus
für Emissionsrechte gemäß C&C-2050 realisiert wird.
Mit dem ökonomischen Modell, das der Errechnung der Zertifikatspreise
in den verschiedenen Szenarios zugrunde liegt, können zwar Aussagen
über voraussichtliche langfristige Preistrends entlang von Marktgleichgewichten
abgeleitet werden, der Preisbildungsprozess dürfte aber in der Praxis
zu kurz- und mittelfristig abweichenden Ergebnissen führen. Es herrscht
also Unsicherheit über die Entwicklung der Zertifikatspreise, etwa
aufgrund nicht vorhersehbarer ökonomischer, politischer und technologischer
Entwicklungen und wegen des äußerst heterogenen Teilnehmerkreises
am Handel (Baumert et al., 2003). Außerdem besteht die Gefahr deutlicher
Preisanstiege, etwa infolge strategischen Verhaltens der Marktteilnehmer
oder konjunktureller Schwankungen. 5.5 Zusätzliches Protokoll zur Erhaltung der Kohlenstoffvorräte Die Erhaltung
der Kohlenstoffvorräte terrestrischer Ökosysteme sollte neben
der Minderung der weltweiten Treibhausgasemissionen aus der Nutzung fossiler
Brennstoffe ein vorrangiges Ziel künftiger Klimaschutzregime sein.
Wie in Kapitel 4 ausgeführt, misst der Beirat dem Erhalt bestehender
Vorräte in terrestrischen Ökosystemen einen mindestens ebenso
hohen Stellenwert bei wie der Schaffung von Senken.
Die langfristige Funktionsfähigkeit eines Klimaschutzregimes, das auf die Teilnahme aller Staaten abzielt, dürfte ohne effektive Sanktionsmechanismen nicht zu gewährleisten sein. Ein wirksames Sanktions- und Anreizregime sollte die Parteien zur Übernahme und Einhaltung ihrer Verpflichtungen bewegen und die Gefahr des Trittbrettfahrens deutlich reduzieren. Nach mehreren
Verhandlungsrunden wurde auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz der UNFCCC
im Jahr 2001 ein System der Erfüllungskontrolle (compliance) als
Bestandteil der Marrakesch-Vereinbarung angenommen. Es sieht vor, dass
Vertragsparteien, die ihr Emissionsmin-derungsziel verfehlen, die zuviel
emittierte Menge von ihrem Emissionsrechtebudget des zweiten Verpflichtungszeitraums
mit einer "Wiedergutmachungsrate" von 1,3 abziehen müssen.
Außerdem müssen sie einen Erfüllungsplan vorlegen und
dürfen keine Emissions-zertifikate verkaufen. Zudem wird ein Land
von den flexiblen Mechanismen ausge-schlossen, wenn es seinen Berichtspflichten
nicht nachkommt.
Bisher wurden
drei Klimaschutzfonds unter dem Dach der GEF geschaffen. Der sog. Anpassungsfonds
(adaptation fund) dient der Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen
an den Klimawandel in den besonders betroffenen Entwicklungsländern.
Der Fonds soll aus einer Abgabe auf CDM-Projekte gespeist werden. Nach
jüngeren Schätzungen dürfte die Nachfrage nach CDM-Zertifikaten
in der ersten Verpflichtungsperiode aber so gering sein (Jotzo und Michaelowa,
2001), dass eine erhebliche Unterfinanzierung des Fonds zu befürchten
ist. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu der künftig steigenden
Bedeutung von Anpassungsmaßnahmen.
Klimaschutzmaßnahmen
stehen jedenfalls im Hinblick auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen
in einem engen Zusammenhang mit Maßnahmen globaler Energiepolitik.
Eine Emissionsreduktion kann nur dann ohne Einbußen bei der Energieversorgung
aller Menschen weltweit erreicht werden, wenn die Reduktionsmaßnahmen
durch Anreize zur Veränderung von Energietechnologien begleitet werden,
also z. B. durch Erhöhung der Energieproduktivität und Ausbau
erneuerbarer Energien (WBGU, 2003).
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
6.1 Abwehr gefährlicher Auswirkungen des Klimawandels dringend erforderlich
6.2 Verpflichtungen gerecht gestalten
6.3 Instrumente überprüfen und verbessern
6.5 Klimaschutz mit globaler Strukturpolitik kohärent verzahnen
7 Literatur Alcamo, J.,
Dronin,N., Endejam,N., Golubev,G. und Kirilenko, A. (2003):Will Climate
Change Affect Food and Water Security in Russia? Summary Report of the
International Project on Global Environmental Change and its Threat to
Food and Water Security in Russia. Draft. Kassel: Universität Kassel.
Center for Environmental Systems Research. Höhne, N., Harnisch, J., Phylipsen, D., Blok, K. und Galleguillos, C. (2003): Evolution of Commitments Under the UNFCCC: Involving Newly Industrialized Economies and Developing Countries. Utrecht, Köln, Nürnberg: ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft. Houghton, H.A., Hackler, J. L. und Lawrence,K.T. (1999):The U.S. carbon budget: contributions from land-use change. Science 285, 574578. Hourcade,
J.-C., Ha-Duong, M., Grübler, A. und Tol, R. S. J. (2001):INASUD
project findings on integrated assessment of climate policies. Integrated
assessment 2, 3135.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||