|
Gutachten
an die Bundesregierung übergeben
Globale
Nachhaltigkeitspolitik durch neue Nutzungsentgelte stärken
Berlin,
den 27. Februar 2002. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt heute ein Sondergutachten
"Entgelte für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter"an
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, Bundesumweltminister Jürgen
Trittin und Staatssekretär Erich Stather (BMZ). Das Gutachten enthält
konkrete Empfehlungen für die in Kürze stattfindende UN-Konferenz
über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey.
Der WBGU plädiert dafür, Entgelte
auf die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter, insbesondere den internationalen
Luftraum und die Hohe See, zu erheben. Solche Nutzungsentgelte sind zweckgebunden
einzusetzen. Sie sollen zum Schutz dieser Güter beitragen und die
internationale Nachhaltigkeitspolitik stärken. Als weiteres erwägenswertes
Instrument nennt der WBGU Ausgleichszahlungen an Entwicklungsländer,
die auf eine schädigende Nutzung bestimmter Umweltressourcen verzichten
und dadurch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Zahlungen wären
für den Verzicht auf die Nutzung nationaler Umweltgüter von
globalem Wert zu entrichten, wie z. B. Wälder, Böden oder Gewässer.
Nutzungsentgelte
auf Flugzeugemissionen einführen
Der
Flugverkehr ist diejenige Quelle von Treibhausgasen, die weltweit am stärksten
wächst. Trotz der absehbaren erheblichen Klimawirkungen fallen die
Emissionen des internationalen Flugverkehrs nicht unter die Reduktionsverpflichtungen
des Kioto-Protokolls. Hier besteht eine Regelungslücke, die möglichst
bald geschlossen werden sollte. Der WBGU empfiehlt daher, sich auf internationaler
Ebene für die schrittweise Einführung eines weltweiten Nutzungsentgelts
auf Flugzeugemissionen einzusetzen. Die Höhe des Entgelts sollte
auf Basis des Flugzeugtyps, der Flugroute, der Entfernung und des Ladegewichts
bestimmt werden. Die gewonnenen Finanzmittel sollten nach Ansicht des
WBGU in den Klimaschutz fließen, insbesondere in die Steigerung
der Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Darüber hinaus könnten Maßnahmen zur Anpassung an den
globalen Klimawandel und zur Bewältigung seiner Folgen finanziert
werden. Hinsichtlich der Verwaltung der Mittel empfiehlt der WBGU, den
größten Teil des Aufkommens an bestehende internationale Institutionen
zu vergeben, etwa die neuen Fonds zum Klimaschutz oder die Globale Umweltfazilität
(GEF).
Nutzungsentgelte
für die Seeschifffahrt erheben
Der Zustand der Meere hat sich in den vergangenen Jahren trotz aller Bemühungen
weiterhin verschlechtert. Zwar ist die Seeschifffahrt auf Langstrecken
die umweltfreundlichste Transportform, dennoch trägt sie erheblich
zur Verschmutzung der Meere, der Luft sowie zum globalen Klimawandel bei.
So werden beispielsweise die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen
Schiffsverkehr nicht durch das Kioto-Protokoll erfasst. Diese Regelungslücke
sollte durch die Erhebung eines jährlich zu entrichtenden Entgelts
für die Seeschifffahrt geschlossen werden, das die Umweltbelastungen
durch Schiffe berücksichtigt. Bezogen auf ein Basisentgelt können
Rabatte gewährt werden, deren Höhe unter anderem von einer umweltfreundlichen
Reedereipolitik, der Technik der Schiffe und dem Betriebsmanagement abhängt.
Das Basisentgelt wäre anhand der Tragfähigkeit der Schiffe,
der Leistungskraft der Motoren sowie eines Gebührenfaktors zu bestimmen.
Die gewonnenen Finanzmittel sollten für den Meeresschutz verwendet
werden, insbesondere für das integrierte Küstenmanagement in
Entwicklungs- und Transformationsländern. Zur Verwaltung der Mittel
wäre die Globale Umweltfazilität (GEF)
geeignet.
Entgelte
für Nutzungsverzicht auf Naturschätze prüfen
Naturschätze
wie Wälder, Gewässer oder Böden werden oft nicht ausreichend
geschützt, weil viele Menschen in Entwicklungsländern aus existentiellen
Gründen zu umweltschädigendem Verhalten gezwungen sind. Viele
dieser Naturschätze sind von globalem Wert. Ausgleichszahlungen an
die Staaten, die sich verpflichten, auf eine schädigende Nutzung
dieser Ressourcen zu verzichten, können zum Erhalt der Umwelt und
gleichzeitig zur Armutsbekämpfung beitragen. Der WBGU empfiehlt,
das Konzept der Entgelte für Nutzungsverzichte stärker in die
internationale politische Diskussion einzubringen und die Forschung in
diesem Bereich zu stärken.
Mehr
Spielraum für Entwicklungszusammenarbeit
Zusätzliche Finanzmittel zum Schutz globaler Gemeinschaftsgüter
würden es ermöglichen, die vorhandenen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit
von dieser Aufgabe zu entlasten und wieder verstärkt für klassische
Tätigkeitsfelder wie direkte Armuts-bekämpfung
zu nutzen. Die neu gewonnenen Finanzmittel dürfen keinesfalls zu
Kürzungen der Budgets für Entwicklungszusammenarbeit führen.

Übergabe
des WBGU Sondergutachtens
Personen v.l.n.r.: Prof. Dr. Dr. Kokott (stellvertretende Vorsitzende
WBGU), Umweltminister Trittin (BMU), Forschungsministerin Bulmahn (BMBF),
Staatssekretär Stather (BMZ), Prof. Dr. Schulze (Beiratsmitglied),
Prof. Dr. Nuscheler (Beiratsmitglied).
Bitte richten
Sie Ihre Rückfragen an:
Geschäftsstelle
WBGU
Reichpietschufer 60-62, 8. OG
10785 Berlin
Tel. 030 263948
12
Fax 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Diese Presseerklärung
und alle Gutachten können im Volltext aus dem Internet bezogen werden (http://www.wbgu.de/).
|