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SONDERGUTACHTEN
1999 VOLLTEXT
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1 Die grundlegende FragestellungDürfen
Menschen alles, was sie tun können? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang
mit neuen Technologien, wie etwa der Gentechnik, oder bei Eingriffen des
Menschen in die Natur, wie der Rodung von Urwäldern zum Zweck der
landwirtschaftlichen Nutzung. Intuitiv antwortet jeder auf diese Frage
mit einem klaren "Nein": Auf keinen Fall dürfen Menschen
alles tun, was sie tun können. Das gilt auch für das Alltagshandeln.
Viele Optionen des täglichen Lebens, vom Lügen bis zum kleinen
Betrug, vom Bruch eines Versprechens bis zum Hintergehen eines Freundes,
sind offensichtlich Handlungen, die von allen gutwilligen Betrachtern
als nicht akzeptabel angesehen werden. Viel schwieriger zu beurteilen
sind allerdings solche Handlungen, bei denen die Bewertung nicht so eindeutig
auf der Hand liegt. Ist es gerechtfertigt, ein Versprechen dann zu brechen,
wenn die Einlösung des Versprechens vielen anderen Menschen schaden
könnte?
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2 Grundfragen der Ethik2.1 Überblick über ethische AnsätzeDie Beantwortung
der Frage nach dem richtigen Handeln ist das Betätigungsfeld der
praktischen Philosophie, der Ethik. In Anlehnung an die in der Philosophie
übliche Sichtweise bezeichnet Ethik die Lehre von der Begründung
normativer, d.h. handlungsleitender Aussagen (Gethmann, 1991; Mittelstraß,
1992; Nida-Rümelin, 1996a; Revermann, 1998). Ein System normativer
Aussagen wird als Moral bezeichnet. Ethische Urteile beziehen sich also
auf die Begründbarkeit von moralischen Handlungsanweisungen, die
von Individuum zu Individuum und von Kultur zu Kultur variieren können
(Ott, 1999).
Abbildung
1: Ethische Bewertungskonzepte.
2.2 Die Probleme der LetztbegründungIn modernen
pluralistischen Gesellschaften fällt es Individuen und gesellschaftlichen
Gruppen zunehmend schwerer, kollektiv verbindliche Prinzipien, die von
allen gleichermaßen als begründbar angesehen und als selbstverpflichtend
wahrgenommen werden, aufzustellen bzw. anzuerkennen (Hartwich und Wewer,
1991; Zilleßen, 1993). Vielfalt von Lebensoptionen und Subjektivierung
vom Sinn des Daseins sind Begleitmerkmale der Modernisierung. Mit zunehmenden
Möglichkeiten technischer und organisatorischer Zukunftsgestaltung
erweitert sich die Palette der den Menschen verfügbaren Verhaltensoptionen.
Mit zunehmender Pluralität von Lebensentwürfen und -stilen bilden
sich gruppenspezifische Rationalitäten im Sinn von Erkenntnis- und
Generalisierungsregeln sowie Wertmuster im Sinn von normativen Verhaltensorientierungen
aus, die nur innerhalb einer sozialen Gruppe oder Subkultur Verbindlichkeit
und Geltung beanspruchen (Renn, 1997). Je weniger gesellschaftsübergreifende
Leitbilder oder Verhaltensorientierungen zur Verfügung stehen, desto
schwieriger wird der Prozeß der Abstimmung über kollektiv verbindliche
Handlungsorientierungen. Diese sind jedoch für die Aufrechterhaltung
von wirtschaftlicher Kooperation, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
und zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in einer Gesellschaft unabdingbar.
Keine Gesellschaft kann ohne die verbindliche Festlegung eines Mindestkanons
von Prinzipien und Normen existieren. 2.3 Übertragung der Ethik auf die UmweltBevor die
spezielle Thematik des verantwortlichen Handelns gegenüber der Biosphäre
behandelt werden soll, ist es zunächst notwendig, sich dem Komplex
der Umweltethik allgemein zuzuwenden. Wie bereits oben angedeutet, macht
es wenig Sinn, von einer eigenständigen Umweltethik zu sprechen.
Vielmehr handelt sich um eine Übertragung der allgemeinen Ethik auf
Fragen der Umweltnutzung (Hargrove, 1989). Im Rahmen der Umweltethik werden
meist drei Felder behandelt (Galert, 1998):
Im Rahmen
dieses Gutachtens ist vordringlich der Naturschutz angesprochen. Darüber
hinaus geht es aber auch um Umweltschutz, da Biosphärenschonung und
die Nutzung der Biosphäre für menschliche Zwecke als miteinander
gekoppelt angesehen werden müssen. Auf den unterschiedlichen Grad
von Nutzung versus Schonung wird weiter unten ausführlicher eingegangen.
Sieht
man sich die Verhaltensweisen der Menschen in unterschiedlichen Kulturen
an, so werden biozentrische oder anthropozentrische Grundpositionen selten
konsistent durchgehalten (Bargatzky und Kuschel, 1994; zur Konvergenztheorie:
Birnbacher, 1996). In den stark anthropozentrisch geprägten Ländern
des Westens werden für das Wohlergehen und die Gesundheit der eigenen
Haustiere mehr finanzielle Ressourcen aufgewandt als zur Rettung von Menschenleben
in anderen Ländern. In den von biozentrischen Auffassungen geprägten
fernöstlichen Ländern wird die Natur häufig noch radikaler
ausgebeutet als in den Industrienationen des Westens. Dieses inkonsequente
Handeln ist keine Rechtfertigung für die eine oder andere Sichtweise,
sondern mahnt nur zur Vorsicht, bei der Festlegung von weiteren Nutzungsregeln
keine extremen und damit nicht einlösbaren Forderungen zu stellen.
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3 Spezielle Prinzipien und Normen zur Nutzung der Biosphäre3.1 Die Notwendigkeit menschlicher Interventionen in die BiosphäreAus der
Festlegung für einen moderaten Anthropozentrismus und der Gültigkeit
der allgemein anerkannten primären Prinzipen des menschlichen Zusammenlebens
lassen sich zwar schon einige wichtige Rückschlüsse für
die ethische Beurteilung der Biosphärennutzung durch den Menschen
ziehen. Sie reichen aber noch lange nicht aus, konkurrierende Normen der
Nutzung vergleichend miteinander zu beurteilen. 3.2 Die Anwendung kategorischer Prinzipien beim BiosphärenschutzWas bedeutet
die Aufnahme kategorischer Prinzipien konkret für die politische
Gestaltung des Biosphärenschutzes? Eine Reihe von Autoren hat in
der Vergangenheit versucht, die Mindestanforderungen an ein ethisch vertretbares
Moralsystem in bezug auf Biosphärennutzung festzulegen. Diese sogenannten
"safe minimum standards" legen Grenzmarkierungen auf der nach
oben offenen Meßskala der Folgen menschlicher Eingriffe fest, die
auch bei Aussicht auf hohen Nutzengewinn nicht überschritten werden
dürfen (Randall, 1988; Randall und Farmer, 1995). Um diese Grenzwerte
näher festzulegen, ist die vom Beirat vorgeschlagene Aufteilung in
drei Ebenen hilfreich (WBGU, 2000), und zwar in:
Wenn es
um die erste Ebene geht, bei der die Funktionsfähigkeit des globalen
Ökosystems auf dem Spiel steht, sind kategorische Prinzipien offenbar
notwendig und sinnvoll, sofern man am primären Prinzip des dauerhaften
Erhalts der Menschheit nicht rütteln will. Kategorisch verboten
sind demgemäß alle Eingriffe, bei denen wichtige Stoff- oder
Energiekreisläufe auf globaler Ebene nennenswert beeinflußt
werden und global wirksame negative Auswirkungen zu erwarten sind. In
der Regel braucht dabei kein stringenter kausaler Beweis für die
Schädlichkeit global relevanter Interventionen vorzuliegen, ein hinreichender
Verdacht auf eine solche Schädlichkeit sollte ausreichen. Wie man
mit dem Problem der Unsicherheit bei möglichen katastrophalen Schadenspotentialen
umgehen soll, hat der Beirat bereits in seinem Risikogutachten eingehend
dargelegt (Risikotyp Kassandra: WBGU, 1999). 3.3 Die Anwendung kompensationsfähiger Prinzipien und Normen beim BiosphärenschutzUm die Frage
nach der Bewertung von partiellen Verletzungen kompensationsfähiger
Prinzipien oder Normen, die bei der Frage nach dem Erhalt spezieller Arten,
Ökosysteme oder Landschaften herangezogen werden, zu beantworten,
benötigt man Entscheidungsregeln, die die Abwägung erleichtern.
In der heutigen Debatte um Nutzungsregeln für Umwelt und Natur werden
überwiegend teleologische Bewertungsverfahren vorgeschlagen (Hubig,
1993; Ott, 1993). Diese Verfahren sind darauf ausgerichtet,
Auf der
positiven Seite der Abwägung stehen die durch Nutzung geschaffenen
wirtschaftlichen und kulturellen Werte, etwa in Form von Einkommen, Subsistenz
(Selbstversorgung) oder einem ästhetisch ansprechenden Landschaftsbild
(Parks, Ziergärten usw.); auf der negativen Seite stehen die Zerstörung
gegenwärtiger oder künftiger Nutzungspotentiale, der Verlust
von unbekannten, aber in Zukunft möglicherweise benötigten Naturressourcen
und die Verletzung ästhetischer, kultureller oder religiöser
Attribute, die mit Umwelt und Natur verbunden werden. 3.4 Wissen und Werte als Grundlage für AbwägungsprozesseAdäquates
Folgewissen ist notwendig, um die systemaren Zusammenhänge zwischen
Nutzungsformen, Reaktionen der Ökosysteme auf menschliche Interventionen
und sozio-kulturelle Bedingungsfaktoren aufzudecken (Wolters, 1995). Mit
dem Syndromkonzept des Beirats sind eine Reihe solcher systemarer
Zusammenhänge erfaßt worden. Die einzelnen Systemelemente werden
dabei durch Erkenntnisse der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen in
ihrer Wirkungsweise identifiziert und dann in ein disziplinenübergreifendes
Beziehungsgeflecht integriert (WBGU, 1998). Die angewandte ökologische
Forschung hat beispielsweise die Aufgabe zu zeigen, welche Folgen menschliche
Eingriffe auf die natürliche Umwelt haben und in welcher Weise Ökosysteme
durch unterschiedliche Nutzungskonzepte und -praktiken belastet werden.
Der ökonomische Denkansatz liefert eine nutzenorientierte Bewertung
natürlicher und künstlicher Ressourcen im Rahmen von Produktion
und Konsum sowie eine Bewertung von Transformationsprozessen nach dem
Kriterium der Effizienz. Die Kultur- und Sozialwissenschaften untersuchen
die Rückkopplungseffekte zwischen Nutzung, sozialer Entwicklung und
kulturellem Selbstverständnis. Sie bilden die dynamische Wechselwirkung
zwischen Nutzungsformen, sozio-kulturellen Lebensstilen und Steuerungsformen
ab. Die interdisziplinäre, problemorientierte und systembezogene
Forschung trägt dazu bei, einen Grundstock an Erkenntnissen und Einsichten
über Funktionszusammenhänge im Verhältnis zwischen Mensch
und Umwelt auszubilden und auch konstruktive Vorschläge zu entwikkeln,
wie die Grundfrage einer ethisch gerechtfertigten Nutzung der Biosphäre
in Abstimmung zwischen den betreffenden Akteuren beantwortet werden kann.
Alle diese Aspekte werden in den Fachkapiteln des WBGU-Jahresgutachtens
1999 (WBGU, 2000) ausführlich erörtert.
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4 Ökonomische Bewertung biosphärischer Leistungen4.1 Ökonomische Bewertung als Ausprägung einer speziellen BewertungsethikDie Diskussion
über ethische Prinzipien und Normen zum Schutz und zur Nutzung der
Biosphäre hat gezeigt, daß Kriterien gefunden werden müssen,
nach denen eine Einteilung in kategorische und kompensationsfähige
Prinzipien erfolgen kann. Zudem werden Entscheidungshilfen benötigt,
wenn kompensationsfähige Prinzipien angewandt werden.
Die These,
daß sich ethische und ökonomische Bewertungsansätze nicht
konträr gegenüberstehen, sondern auch die Ökonomie eine
ethische Basis in Form des "sozialen Subjektivismus" besitzt,
ist erkenntnisleitend für das gesamte Kapitel 4. 4.2 Methodische Grundlagen und Erklärungsanspruch ökonomischer BewertungenMethodisch
bauen ökonomischer Bewertungen auf der Monetarisierung individueller
Präferenzen auf. Für die Politik, aber auch für die betroffenen
Bürger besteht der Kunstgriff ökonomischer Bewertungsverfahren
darin, die von den Bürgern gewünschten und von der Politik umgesetzten
Handlungsalternativen in Geldgrößen auszudrücken. Auf
diese Weise werden quantitative Grundlagen für politische Entscheidungen
geschaffen. Auch wenn die Monetarisierung nicht immer gelingt, bleibt
sie doch das erstrebenswerte Ziel. Ökonomische Bewertungen sehen
sich aufgrund der Ermittlung monetärer Werte für die natürliche
Umwelt häufig scharfer Kritik ausgesetzt. Eine ökonomische Bewertung
kann allerdings weit mehr sein als der Vorgang einer reinen Monetarisierung,
und die Kritik an diesem Ansatz sollte immer den Rahmen des Erklärungsanspruchs
der Bewertungsmethode berücksichtigen. 4.3 Überblick über die Vorgehensweise bei einer ökonomischen Bewertung der BiosphäreFolgende
Vorgehensweise bietet sich bei einer ökonomischen Bewertung der Biosphäre
an (Fromm, 1997):
Legt man
eine solche Vorgehensweise bei einer ökonomischen Bewertung zugrunde,
so ist unmittelbar einsichtig, daß eine ökonomische Bewertung
nicht auf eine Monetarisierung beschränkt bleiben muß und sollte.
Vielmehr sind bei einer ökonomischen Bewertung neben der Monetarisierung
auch viele qualitative Elemente zu berücksichtigen, wie beispielsweise
die Identifizierung und Beschreibung der Leistungen des Naturvermögens,
hier im speziellen die Leistungen der Biosphäre (Kap. 4.4). Ein solches
qualitatives Element stellt auch der zweite Analyseschritt dar, der auf
die Grenzen des ökonomischen Abwägungskalküls hinweist
(Kap. 4.5). 4.4 Wertkategorien biosphärischer Leistungen aus ökonomischer SichtEinzelne
Werte und ökonomischer "Gesamtwert"
Abbildung
2: Die Zusammensetzung des sog. ökonomischen "Gesamtwerts"
biosphärischer Leistungen
Zusammengefaßt
ergeben sie (Meyerhoff, 1997):
Die Funktion
des Konzepts des ökonomischen Gesamtwerts 4.5 Grenzen der Anwendbarkeit des ökonomischen Kalküls auf die Bewertung biosphärischer LeistungenDas Substitutionsparadigma
und die Essentialität biosphärischer Leistungen Das Problem des Auftretens von IrreversibilitätenNeben der
Nichtsubstituierbarkeit bzw. der Essentialität biosphärischer
Leistungen nimmt das Problem der Irreversibilität von Beeinträchtigungen
der Biosphäre eine hervorgehobene Stellung bei der Diskussion der
Probleme ökonomischer Bewertungen ein. In Verknüpfung von ökonomischen
und ökologischen Kriterien für Irreversibilität können
Schäden der Biosphäre als irreversibel bezeichnet werden, die
in für den Menschen relevanten Planungszeiträumen
Das Kernproblem
irreversibler Umweltschäden ist in der Kombination von Unwiederbringlichkeit
des Nutzens, der bei einer "guten" Umweltqualität realisiert
werden und der durch Umweltschäden verloren gehen kann, und der Ungewißheit
über die Höhe dieses Nutzenverlusts zu sehen. Eine gegenwärtig
nicht vermiedene Irreversibilität führt -- bei positivem zukünftigen
Nutzen -- zu unausweichlichen Wohlfahrtseinbußen zukünftiger
Generationen, die sich in erhöhten Schäden und in der Eliminierung
von Handlungsoptionen äußern (Fisher und Krutilla, 1974). Von
daher ist in der Literatur überwiegend unbestritten, daß das
konventionelle Kosten-Nutzen-Kalkül zur Bewertung von Irreversibilitäten
ungeeignet ist (Fromm, 1997). Folgerungen zur Anwendbarkeit des ökonomischen BewertungsansatzesSowohl das
Problem der Nichtsubstituierbarkeit als auch die Gefahr des Auftretens
von Irreversibilitäten -- verbunden mit der Ungewißheit über
zukünftige Nutzenstiftungen -- zeigen die Grenzen des ökonomischen
Abwägungskalküls auf, das auf individuellen Präferenzen
basiert. Folglich muß eine vollständige Ermittlung des Werts
biosphärischer Leistungen mittels individueller Bewertungen skeptisch
beurteilt werden. Als Fazit können zwei Folgerungen festgehalten
werden:
4.6 Ökonomische Methoden zur Umweltbewertung im ÜberblickDie Literatur
über ökonomische Verfahren zur Umweltbewertung ist äußerst
reichhaltig und umfangreich. Ein umfassender Überblick über
die verschiedenen Bewertungsverfahren mit ihren Stärken und Schwächen
würde den Rahmen dieses Sondergutachtens sprengen. Daher soll an
dieser Stelle nur eine kurze Einführung in die Grundlagen und typischen
Probleme ökonomischer Bewertungsverfahren gegeben werden. Einen sehr
guten Überblick über den Stand der wissenschaftlichen Diskussion
der dominierenden Bewertungsverfahren in ihrer Anwendung auf biosphärenrelevante
Probleme gibt eine Studie des Umweltbundesamts (Geisendorf et al., 1998;
außerdem Marggraf und Streb, 1997; Endres und Holm-Müller,
1998). Reisekostenansatz (travel cost method)Wie der
Name des Verfahrens bereits andeutet, werden die komplementären Beziehungen
zwischen privaten Reisekosten und Umweltgütern als Grundlage für
die Ermittlung der individuellen Wertschätzung verwendet. Die monetären
und zeitlichen Aufwendungen, die von den Individuen für die Anreise
zu einem Naturschutz- oder Erholungsgebiet aufgewandt werden, dienen zur
Aufstellung einer Nachfragefunktion (Preis-Mengen-Funktion), die die Häufigkeit
eines Besuchs (Menge) eines Naturschutzgebiets von den entstehenden Kosten
(Preis) abhängig macht. Die Konsumentenrente als Ausdruck der Gesamtwertschätzung
ergibt sich dann aus dem Flächeninhalt unter der Nachfragefunktion.
Bei dieser einfachen Variante des Reisekostenansatzes wird die Nachfrage
nur durch die Reiseaufwendungen erklärt. Implizit wird damit auch
unterstellt, daß alle Personen in gleicher Weise auf Kostenvariationen
reagieren. Für eine realitätsgerechtere Analyse ist die Annahme
identischer individueller Nachfragefunktionen aufzugeben, und weitere
Nachfragedeterminanten für die Besuchshäufigkeit wie Einkommen,
Alter, Geschlecht und Qualifikationsniveau sind zu berücksichtigen
(Pommerehne, 1987). Hedonischer Preisansatz (Immobilienwertmethode; hedonic price method)Grundgedanke
des hedonischen Preisansatzes ist die Überlegung, daß der Preis
-- hier am Beispiel einer Immobilie verdeutlicht -- neben Standard und
Größe auch von der Qualität des Wohnumfelds abhängt.
Zu dem Wohnumfeld gehört auch die Umweltqualität. Ziel des Ansatzes
ist es, den Einfluß der Umweltqualität aus der Vielzahl der
preisbestimmenden Faktoren zu isolieren. Auf diese Weise bietet sich die
Möglichkeit, aus Marktreaktionen Informationen über den Nutzen
abzuleiten, den die Individuen einer höheren Umweltqualität
zuschreiben (Cansier, 1996). Kontingente Bewertungsverfahren (contingent valuation)Wenn es
nicht möglich ist, indirekt aus beobachtbarem Marktverhalten ökonomische
Wertschätzungen der natürlichen Umwelt abzuleiten, ist es unumgänglich,
die Individuen direkt nach ihrer Zahlungsbereitschaft für
den Erhalt einer bestimmten Umweltqualität zu fragen bzw. nach der
Höhe der geforderten Kompensationszahlung bei einer Verschlechterung
der Umweltqualität. Die kontingente Bewertungsmethode liefert zuverlässigere
Ergebnisse, wenn die befragten Individuen mit dem Umweltgut vertraut sind
und somit Informationen über dieses Gut besitzen, auf denen sich
ihre Präferenzen gründen können. Handelt es sich um sehr
abstrakte Bewertungsgegenstände wie z.B. die Frage nach dem Existenzwert
einer entfernt liegenden Mangrovenküste, sind die Ergebnisse der
kontingenten Bewertungsmethode weniger zuverlässig (Munasinghe, 1994).
Schlußbemerkung zu den BewertungsmethodenVon der
Biosphäre gehen vielfältige Nutzenstiftungen aus. Es ist nahezu
unmöglich, diese verschiedenen Funktionen mit einem einzigen Verfahren
zu bewerten. Die durch indirekte Verfahren ermittelten Werte werden aus
ökonomischer Sicht als besonders verläßlich angesehen,
weil sie nicht im gleichen Ausmaß der Gefahr von Verzerrungen unterliegen,
wie dies bei den direkten Methoden der Fall ist. Letztlich sind aber auch
die direkten Methoden in Form des kontingenten Bewertungsansatzes unverzichtbar,
denn nur mit ihnen können auch die nutzungsunabhängigen Wertkomponenten
erfaßt werden. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß, selbst
wenn ein Verfahren methodische Probleme aufweist, "es nicht gleich
per se abzulehnen [ist], entscheidend ist vielmehr die Vorsicht
bei der Interpretation der Ergebnisse" (Geisendorf et al., 1998).
Dies entspricht auch der Überzeugung, daß es immer zu befürworten
ist, ökonomische Bewertungen -- trotz interpretationsbedürftiger
Ergebnisse -- durchzuführen, als gänzlich auf sie zu verzichten,
denn ökonomische Bewertungen zwingen dazu, sich mit den ökonomischen
Aspekten von Entscheidungsproblemen auseinanderzusetzen. 4.7 Versuch einer Reihung der Wertkategorien aus globaler PerspektiveDie Vielzahl
an Wertdimensionen verdeutlicht, daß Abwägungsentscheidungen
erforderlich sind. Dieses Abwägungserfordernis läßt sich
veranschaulichen, wenn Wertkategorien auf die drei Landschaftsnutzungstypen,
die im WBGU-Jahresgutachten 1999 beschrieben sind, abgebildet werden.
Während beim Landschaftsnutzungstyp "W" (Schutz trotz Nutzung)
der wirtschaftliche Nutzwert dominiert, sind beim Landschaftsnutzungstyp
"N" (Schutz vor Nutzung) meist der Symbolwert, der Optionswert
und der Existenzwert vorrangig. Dem Funktionswert kommt generell eine
besondere Bedeutung zu, weil er für die Aufrechterhaltung des bei
den Landschaftsnutzungstypen jeweils dominierenden Ziels die entscheidende
Rolle spielt, sei es, daß er die ökologischen Grundlagen für
die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Nutzwerts schafft (Typ "W"),
oder sei es, daß der Funktionswert das Schutzerfordernis einer Landschaft
determiniert (Typ "N"). Es stellt sich bei den Landschaftsnutzungstypen
also die Frage, welche Werte in welchem Umfang in die Nutzungsentscheidung
einfließen, weil nicht alle Werte gleichzeitig maximiert werden
können.
Neben diesen
4 "realen" Wertkategorien betont der Beirat gesondert die Bedeutung
des Optionswerts. Damit ist die Möglichkeit einer künftigen
Realisierung eines Werts gemeint. Über den Wahrscheinlichkeitsbegriff
ist der Optionswert mit allen anderen Wertdimensionen verknüpft.
Somit ist der Optionswert mit den anderen Wertkategorien nicht unmittelbar
zu vergleichen, sondern ist mit dem jeweils anderen Wert (Realwert) über
die Wahrscheinlichkeit für dessen Eintreten verknüpft (Tabelle
2). Mit der expliziten Betonung der Bedeutung des Optionswerts möchte
der Beirat der Tendenz entgegenwirken, daß diese Wertdimension bei
der Auswahl von Handlungsoptionen nicht angemessen berücksichtigt
wird. 4.8 Fazit: Verknüpfung von ökonomischen Bewertungsmethoden mit dem NachhaltigkeitszielJeder Bewertungsansatz,
sei es der ökonomische oder ein anderer, der, basierend auf begründbaren
Prinzipien, den Dingen auf dieser Welt einen Wert zuschreibt, ist darauf
zu prüfen und letztlich zu bewerten, auf welches Ziel hin er angewandt
wird, denn zu jeder Bewertung gehört untrennbar die Frage des Beitrags,
den der bewertende Gegenstand zur Erreichung eines bestimmten Ziels leistet
(Costanza und Folke, 1997). Für die ökonomische Bewertungstheorie
ist dieses Ziel eindeutig zu benennen: Ökonomische Bewertungen zielen
darauf ab, die Allokationseffizienz von Handlungsentscheidungen zu verbessern.
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5 Empirische Untersuchungen zur Bewertung von Umwelt5.1 Zur Gegenüberstellung von Akzeptanz und AkzeptabilitätIn den bisherigen
Kapiteln stand die Frage im Vordergrund: Wie sollen Eingriffe des Menschen
in die natürliche Umwelt nach rationalen und nachvollziehbaren Kriterien
bewertet werden? Dabei ist bereits deutlich geworden, daß eine solche
Bewertung nicht ex cathedra vorgeschrieben werden kann, sondern
nur auf der Basis von allgemeingültigen Abwägungsleitlinien
erfolgen sollte. Bei all diesen Abwägungen sind subjektive Urteile
über wünschenswerte Zustände unabdingbar. Wie aber gewinnt
man solche Urteile, ohne daß modische Zeitgeisterscheinungen oder
unreflektierte Präferenzen den Ausgang der Abwägung beeinflussen?
5.2 Natur und Umwelt in der öffentlichenWahrnehmungWas die
Naturbilder betriffft, so wurden bereits in Kapitel 2.2 verschiedene Naturverständnisse
behandelt (Tabelle 1). Die dort vorgenommene Klassifizierung ging von
einer Aufteilung in anthropozentrische (auf den Menschen bezogene) und
biozentrische (auf die Natur als Ganzes bezogene) Vorstellungen aus. Eine
solche systematische Klassifizierung sagt aber noch wenig darüber
aus, wie die Menschen in Deutschland und anderen Ländern Natur wahrnehmen
bzw. welches Naturbild sie selbst als angemessen ansehen. Es ist die wahrgenommene
und erlebte Umwelt, die Menschen in ihrem Handeln gegenüber ihrer
Umwelt anleitet (Graumann und Kruse, 1990; WBGU, 1993). Nicht die objektive
Situation der Umwelt oder die von Wissenschaftlern erfaßten Veränderungen
innerhalb der natürlichen Umwelt bewirken ein entsprechendes Umweltbewußtsein
und -verhalten. Es sind vielmehr die aus eigener sinnlicher Wahrnehmung,
der Aufnahme von Informationen durch Mitmenschen und vor allem durch die
Massenmedien konstruierten Bilder der Umwelt, die als kognitive Bausteine
für das eigene Umweltbewußtsein und zum Teil auch das Umweltverhalten
infrage kommen. Individuen, soziale Gruppen wie auch ganze Kulturkreise
bilden auf der Basis individueller und sozialer Wahrnehmungsprozesse spezifische
Naturbilder und das Verständnis von Umweltprozessen aus (Douglas
und Wildavsky, 1982; Dake, 1991). Dabei muß aber berücksichtigt
werden, daß Umweltbewußtsein und Umweltverhalten ebenso wie
Naturbilder und das Verständnis umweltrelevanter Prozesse von vielen
Faktoren abhängen, deren jeweiliges Gewicht aus Gründen unterschiedlicher
kultureller, sozialer und psychischer Kontextbedingungen variiert (WBGU,
1993). Auch was genau unter einem Naturbild oder unter dem Begriff des
Umweltbewußtseins zu verstehen ist, ist in der Fachliteratur umstritten
(Fuhrer, 1995).
5.3 Die Wahrnehmung von UmweltbeeinträchtigungenWie schon
aus den Untersuchungen zum vorherrschenden Naturbild deutlich wurde, einigt
die Sorge um eine intakte und auch für die Zukunft leistungsfähige
Umwelt nahezu alle Bewohner Deutschlands (Knaus und Renn, 1998). Leider
gibt es kaum Umfragen oder sozialwissenschaftliche Untersuchungen, die
sich speziell mit der Wahrnehmung und Bewertung der Biosphäre oder
dem Arten- und Landschaftsschutz beschäftigen. Die wesentlichen Trends
aber, die sich in den Umfragen zu den allgemeineren Themen Umweltschutz
und Umweltverhalten niederschlagen, lassen sich auch auf die hier behandelte
Thematik des Erhalts und der nachhaltigen Nutzung der Biosphäre weitgehend
übertragen.
Wenn man
nach Europa blickt, dann ist die Sorge um eine intakte Umwelt in der Bevölkerung
aller europäischen Staaten seit Anfang der 80er Jahre immer unter
den fünf wichtigsten genannten Problembereichen zu finden. Dies gilt
selbst für die 1996 durchgeführte Eurobarometer-Studie, in der
turnusmäßig die Bevölkerung aller EU-Mitglieder repräsentativ
befragt wird (Europäische Kommission, 1996). In Dänemark und
den Niederlanden erhielt der Umweltschutz den Spitzenplatz in der Sorgenliste,
in Deutschland und anderen mitteleuropäischen Staaten landete er
im oberen Mittelfeld. 5.4 UmweltverhaltenBei den
meisten Menschen in Deutschland liegt zwar eine positive Einstellung zur
Umwelt vor, diese Einstellung stößt aber dann an Grenzen, wenn
Zielkonflikte offenbar werden oder wenn zu viele konkurrierende Orientierungen
eine eindeutige Verhaltensvorschrift erschweren. Vielfach erfolgt bei
Verwirrung über das richtige und gebotene Verhalten eine Fortführung
eingespielter Routinen: "Warum sollte ich mein Verhalten ändern,
wenn ich nicht genau weiß, was und wie ich es ändern soll?"
Wegen der
Komplexität der Umweltfragen und der Unsicherheit aufgrund konkurrierender
Wertmuster kommt es oft nicht zu einer Übereinstimmung zwischen verbalem
und tatsächlichem Verhalten. Im Bereich des Umweltverhaltens sind
zu dieser Frage eine Reihe von Untersuchungen vorgenommen worden, die
sich direkt auf den Einfluß unterschiedlicher handlungsrelevanter
Einflußfaktoren beziehen (Dierkes und Fietkau, 1988; Stern, 1978,
1992, WBGU, 1993; Stern und Dietz, 1994; Schwartz, 1994; Kruse, 1995).
Als Fazit dieser Untersuchungen läßt sich festhalten, daß
folgende Faktoren das Umweltverhalten positiv, d.h. im Sinn einer die
Umwelt schonenden Verhaltensweise beeinflussen: 5.5 Interkulturelle Unterschiede im Umgang mit NaturDie bisherigen
Studien waren weitgehend auf Deutschland und andere Industrienationen
bezogen. Diese Gesellschaften haben bei aller Verschiedenartigkeit ihrer
sozialen Struktur und ihres kulturellen Selbstverständnisses viele
Gemeinsamkeiten, die auf relativ homogene Bewertungen von Natur hinweisen
und damit eine faktische Grundlage für Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse
schaffen. Wie sieht es aber bei anderen Kulturen und in Ländern mit
anderem ökonomischen Entwicklungsstand aus?
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6 Verfahren zur Schaffung und Begründung von Normen zum Biosphärenschutz6.1 Das Wertbaum-Verfahren zur Erfassung gesellschaftlicher WerteAus der
Analyse des nationalen wie internationalen Umweltverhaltens wird deutlich,
daß viele Menschen hoch motiviert sind, im Sinn des Biosphärenschutzes
zu handeln, aber zum einen nicht recht wissen, wie sie sich im Dschungel
konkurrierender Wertorientierungen zurechtfinden sollen, und zum anderen
darüber unsicher sind, wie sie gemeinsam mit anderen kollektiv wirksame
Normen vereinbaren und schließlich auch durchsetzen können.
In diesem Kapitel geht es um ein Verfahren, das den Akteuren in der Umweltpolitik
helfen kann, gesellschaftlich relevante Orientierungen zu gewinnen und
kollektiv verbindliche Kriterien für die Bewertung von menschlichen
Eingriffen begründet aufzustellen. In Kapitel 6.2 wird dann gezeigt,
wie man diese gemeinsamen Kriterien im Rahmen diskursiver Verhandlungsführung
einsetzen und zu einer verbindlichen Vereinbarung über Umweltziele,
angemessene Instrumente und deren Umsetzung kommen kann. Beide Verfahrensvorschläge,
die sich gegenseitig ergänzen, können sowohl auf nationaler
wie auf internationaler Ebene eingesetzt werden.
Grundsätzlich
wird jedoch während des Interviews angestrebt, zu einer hierarchischen
Baumstruktur mit den allgemeinen Werten an der Wurzel und den speziellen
Kriterien und Attributen an der Spitze zu gelangen. Ein wesentliches Kennzeichen
der Wertbaumanalyse ist schließlich die interaktive Vorgehensweise.
Nach der ersten Befragung wird von den Analytikern der Wertbaum aufgestellt
und an den oder die Befragten zurückgekoppelt. Alle Änderungsvorschläge,
die nicht zu Redundanzen oder Ausbrüchen aus der Strukturlogik führten,
werden von den Analytikern aufgegriffen und in den Wertbaum der Befragten
integriert. Dieser interaktive Prozeß kann über mehrere Runden
fortgesetzt werden.
In einem
letzten Schritt muß der gemeinsame Wertbaum von allen Gruppen bestätigt
und als Ausgangspunkt für die weitere Überprüfung von Optionen
anerkannt werden. Mit diesem rekursiven Instrument der Validierung ist
sichergestellt, daß sich die Vertreter der einzelnen Gruppen nicht
als Objekte einer sozialwissenschaftlichen Methode fühlen, sondern
als Subjekte in einem Bewertungsverfahren, das ihnen eine faire und systematische
Berücksichtigung ihrer Anliegen ermöglicht. 6.2 Die Ethik der VerhandlungsführungDie Erläuterungen
zu den unterschiedlichen Wertkategorien in Kapitel 4 und ihrer Anwendung
auf die Biosphäre haben gezeigt, daß sehr oft eine begründbare,
eindeutige Bewertung von Handlungsoptionen nicht möglich ist. Wie
also ist in diesen Fällen vorzugehen? Nach welchen Kriterien kann
man dann eine Abwägung vornehmen? Konflikte bei Abwägungen lassen
sich in der Regel (von dominanten, subdominanten oder Fällen mit
absolut gleichen Wertverletzungen auf jeder Dimension einmal abgesehen)
nicht durch ethische Überlegungen allein lösen. Die Ethik wäre
überfordert, wenn sie verspräche, konkrete Handlungsnormen oder
Gewichtungen der relevanten Bewertungsdimensionen allein aus ihren internen
Wissensbeständen für alle verbindlich abzuleiten. In den Abwägungsprozeß
selbst gehen stets subjektive Bewertungen ein, die zwar ethisch begründet
werden können, die aber keine universelle Geltungskraft gegenüber
Dritten beanspruchen oder eine eindeutige Prioritätensetzung für
alle erzwingen.
Langatmige
Diskussionen über anthropozentrische oder biozentrische Perspektiven
sind dagegen meist kontraproduktiv, weil die Implikationen beider Standpunkte
weniger weit auseinander liegen, als es die grundsätzlichen Positionen
nahelegen. Auch bei der weiteren Erläuterung von primären Prinzipien
sollte man eher weich formulieren und dafür bei den Handlungsnormen
auf möglichst konkrete Ausdifferenzierung und Präzisierung achten.
In der Regel ist in der Frage der primären Prinzipien auch nicht
mit schwerwiegenden Konflikten zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
zu rechnen, wenn auch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen eine Einigung
über die relative Wichtigkeit von primären Prinzipien erschweren.
Diese relative Gewichtung kann aber besser bei den sekundären Prinzipien
konstruktiv angegangen werden.
Im Idealfall
sortiert das Delphi-Verfahren die Bewertungen aus, die innerhalb der Expertengruppe
konsensfähig sind oder einen Dissens begründen. Durch die Anonymisierung
der Teilnehmer und den iterativen Prozeß der Befragung kann der
jeweilige Kenntnisstand ohne Rücksicht auf den Prestigewert eines
jeden Teilnehmers am Delphi-Prozeß dargestellt werden.
Besondere
Probleme ergeben sich bei den normativen Konflikten, da hier das Postulat
nach einer eindeutigen Ableitung im Sinn intersubjektiver Verbindlichkeit
kaum einzulösen ist. Es lassen sich stets unterschiedliche Beurteilungskriterien
als gleich gut begründbar oder nicht begründbar einstufen. Die
meisten Ethiker gehen aus diesem Grund davon aus, daß unterschiedliche
Typen und Schulen ethischer Begründung von Prinzipien und Normen
parallel Gültigkeit beanspruchen können, es also den beteiligten
Gruppen überlassen bleibt, welche Art ethisch legitimer Rechtfertigung
sie benutzen wollen (Ropohl, 1991; Renn, 1997). Die Grenzen partikularer
Begründungen ergeben sich allerdings dort, wo von allen akzeptierte
primäre Prinzipien verletzt werden (etwa die Menschenrechte). Ansonsten
sind Normen dann als legitim einzustufen, wenn für sie im Rahmen
ethischer Beweisführung stringent argumentiert wird und wenn sie
nicht im Widerspruch zu universellen Normen, die für alle als verbindlich
angesehen werden, stehen. Dabei können und werden Konflikte entstehen,
z.B. daß legitime Normableitungen aus der Perspektive der Gruppe
A im Widerspruch stehen zu den ebenfalls legitimen Ableitungen der Gruppe
B (Shrader-Frechette, 1988). Um dennoch zu einer gemeinsam getragenen
Auswahl an Normen zu kommen, ist entweder ein Portfolio von noch begründbaren
parallel einzusetzenden Normen zu erstellen, oder aber es müssen
Kompensationslösungen geschaffen werden, bei denen eine Partei die
andere dafür entschädigt, daß sie ihre legitimen Handlungsoptionen
zugunsten einer gemeinsamen Option aufgibt.
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7 Folgerungen für den BiosphärenschutzWas ist
der Beitrag der Ethik zur Klärung der Möglichkeiten und Grenzen
der Biosphärennutzung? Die Nutzung von (kultivierter) Natur ist eine
anthropologische Notwendigkeit. Der Mensch verfügt über ein
reflexiv wirkendes Bewußtsein und damit verbunden ein kausales Erkenntnisvermögen,
das ihn befähigt, Ursache und Wirkungen antizipativ zu erfassen und
produktiv in eigenes Handeln umzusetzen. Dieses Wissen ist die Triebfeder
der kulturellen Evolution und der Entwicklung von Technik, Agrikultur
und Städtebau. Mit der Herrschaft über ein immer größer
werdendes Potential an Gestaltungs- und Interventionsmöglichkeiten
in Natur und Sozialwesen ist im Laufe der Menschheitsgeschichte aber auch
das Potential an Mißbrauchs- und Ausbeutungsmöglichkeiten angewachsen.
Während dieses Potential im Bereich der Beziehungen der Menschen
untereinander schon früh in den philosophischen Überlegungen
und rechtlichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat, ist die Frage
nach der Verantwortung des Menschen gegenüber der Natur erst in jüngerer
Zeit zum Gegenstand intensiver Überlegungen geworden. Bei diesen
Überlegungen spielen ethische Erwägungen eine zunehmend wichtige
Rolle. Sie bieten zum einen die Möglichkeit, auf der Basis verallgemeinerungsfähiger
Kriterien konkrete Normen und Verhaltensoptionen zu überprüfen,
und zum anderen vermitteln sie prozedurale Ratschläge, um eine rationale
und faire Abwägung von zu erwartenden positiven und negativen Auswirkungen
vorzunehmen.
Die Befolgung
dieser drei Strategien ist nicht nur geographisch im Sinn einer räumlichen
Differenzierung von global zu national und regional zu verstehen. Auch
innerhalb eines regionalen Raums (etwa einer Stadt) lassen sich auf Teilflächen
oder in bestimmten Funktionsräumen jeweils unterschiedliche Strategien
verfolgen. Die analytische Trennung in drei Strategien ist demnach auch
auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sinnvoll anzuwenden. Bei
der Bearbeitung der globalen Dimensionen des Biosphärenschutzes ist
der Beirat allerdings davon überzeugt, daß die einfache Aufteilung
in drei grundlegende Strategien, die sich logisch aus den ethischen Überlegungen
ableiten lassen, eine wichtige Hilfe zur Diagnose der heutigen Probleme
wie auch zur Bewertung von Handlungsoptionen bietet. LiteraturAkademie der Wissenschaften (1992): Umweltstandards. Berlin: de Gruyter. Albert, H. (1991): Traktat über kritische Vernunft. Tübingen: Mohr. Bacow, L. S. und Wheeler, M. (1984): Environmental dispute resolution. New York: Plenum Press. Bahadir, M., Parlar, H. und Spiteller, M. (Hrsg.) (1995): Springer Umwelt Lexikon. Heidelberg, Berlin, New York: Springer. Bargatzky, T. und Kuschel, R. (Hrsg.) (1994): The invention of nature. Frankfurt/M.: Lang. Beauchamp, T. L. und Childress, J. F. (1994): Principles of biomedical ethics. New York, Oxford: Oxford University Press. Beck, U. (1996): Weltrisikogesellschaft, Weltöffentlichkeit und globale Subpolitik. Ökologische Fragen im Bezugsrahmen fabrizierter Unsicherheiten. In: Diekmann, A. und Jaeger, C. C. (Hrsg.): Umweltsoziologie. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie (Sonderheft 36), 119-147. 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Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Dieses Sondergutachten ist im Internet in deutscher und englischer Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_sn1999.html. © 1999 |
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