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Neue
Impulse für die Klimapolitik: Chancen der deutschen Doppelpräsidentschaft
nutzen
Politikpapier
5
WBGU,
Berlin, 2007
20 S., vergriffen
ISBN
978-3-936191-15-8 |
Zusammenfassung
für Entscheidungsträger
1 Klimaschutz:
Schnelles Handeln ist notwendig
Wissenschaftliche
Beweislage eindeutig
Einhaltung der 2°C-Leitplanke lohnt sich
2 Die
globale Energiewende als Herzstück des Klimaschutzes
Das
Energieportfolio für die Zukunft
Eine neue Generation von Energietechnologien
Mobilisierung ungenutzter Effizienzpotenziale
Finanzierung des Umbaus der Energiesysteme
Eine neue klimapolitische Dynamik
3 Klimarahmenkonvention
umsetzen und weiterentwickeln
Zusammenfassung für Entscheidungsträger
Um
einen gefährlichen Klimawandel noch zu verhindern, muss innerhalb
der nächsten zehn Jahre eine Trendumkehr und bis 2050 eine Halbierung
der globalen Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 erreicht werden.
Zwischen dem hierzu dringend erforderlichen Handeln und der aktuellen
Klimapolitik klafft aber eine zunehmend größere Lücke.
Der WBGU ist deshalb der Überzeugung, dass weltweit eine neue klimapolitische
Dynamik notwendig ist. Die Blicke sind derzeit auf Deutschland gerichtet:
Die Präsidentschaft in der Europäischen Union und der Vorsitz
der G8 bieten eine doppelte Chance, den Klimaschutz voranzubringen.
Die Kernbotschaften des WBGU lauten:
Klimaschutz lohnt sich und ist machbar: Investitionen in den Klimaschutz
sind volkswirtschaftlich rentabel, da die Kosten für einen effektiven
Klimaschutz erheblich geringer sind als die Kosten des Nicht-Handelns.
Dabei gilt: Je später mit dem Klimaschutz begonnen wird, desto
teurer wird er. Für einen erfolgreichen Klimaschutz ist vor allem
eine globale Energiewende notwendig. Sie ist technologisch machbar,
führt weg von den fossilen, hin zu den erneuerbaren Energieträgern
und erfordert eine zügige Nutzung der hohen Effizienzpotenziale.
• Klimarahmenkonvention weiterentwickeln: In der Konvention
muss ein Konsens über das Klimaschutzziel hergestellt werden. Der
WBGU schlägt hierzu die Festschreibung einer globalen Temperaturleitplanke
von 2 °C über dem vorindustriellen Niveau vor, entsprechend
einer Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration unterhalb von 450
ppm CO2eq. Ein weiterentwickeltes Kioto-Protokoll muss wirksame Anreize
für die Energiewende setzen. Die Industrieländer sollten sich
zu ambitionierten Emissionsreduktionen verpflichten. Für die Schwellen-
und Entwicklungsländer müssen Mechanismen einer differenzierten,
schrittweisen Einbindung in Verpflichtungen geschaffen werden. Das Thema
Anpassung muss einen angemessenen Stellenwert erhalten. Hierzu gehören
verlässliche Zusagen der Industrieländer in den Bereichen
Technologiekooperationen und Finanzierung.
• G8-Gipfel von Heiligendamm nutzen: Die schleppenden
Klimaverhandlungen sollten durch Impulse von der Ebene der Staats- und
Regierungschefs eine neue Dynamik erhalten. Die G8-Staaten und die fünf
großen Schwellenländer als die politisch und wirtschaftlich
führenden Staaten sollten jetzt Signale setzen und einen „Innovationspakt
zur Dekarbonisierung“ vereinbaren. Durch gemeinsame Eckwerte für
Effizienz und CO2-Emissionsstandards, die Erarbeitung eines Road Atlas
zur Dekarbonisierung der Energiesysteme und die Förderung von Technologiekooperationen
können die G8+5-Staaten zum Motor der internationalen Klimapolitik
werden.
• Vorreiterrolle der EU bekräftigen: Die Europäische
Union sollte ihre internationale Vorreiterrolle im Klimaschutz ausbauen.
Um glaubwürdig zu sein, muss sie dazu ihre vereinbarten Emissionsreduktionsziele
erreichen. Die EU muss die Machbarkeit von Klimaschutz demonstrieren
und weltweit Impulse für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
setzen. Das europäische Emissionshandelssystem sollte zügig
weiterentwickelt und verbessert werden.
1 Klimaschutz: Schnelles Handeln ist
notwendig
Wissenschaftliche Beweislage eindeutig
Die
wissenschaftliche Debatte um die Tatsache und die Ursachen der globalen
Erwärmung ist beendet. Nach Jahrzehnten der Forschung gibt es eine
erdrückende wissenschaftliche Beweislage dafür, dass der Mensch
hauptverantwortlich für den gegenwärtigen Klimawandel ist.
Unter Klimawissenschaftlern ist unbestritten, dass sich die Kohlendioxidkonzentration
in der Atmosphäre durch menschliche Aktivitäten um mehr als
ein Drittel erhöht hat, von 280 ppm (parts per million) auf inzwischen
380 ppm. Damit hat die CO2-Konzentration den höchsten Wert seit
mindestens 650.000 Jahren erreicht (soweit reichen die genauen CO2-Daten
aus Eisbohrkernen zurück), wahrscheinlich aber sogar seit Millionen
von Jahren. Die Lebenszeit von Kohlendioxid in der Atmosphäre wird
vielfach mit etwa 200 Jahren angegeben und damit deutlich unterschätzt.
Zwar wird emittiertes CO2 auf einer Zeitskala von Jahrhunderten in den
Ozeanen aufgenommen, ein substanzieller Anteil verbleibt jedoch für
Zehntausende von Jahren in der Atmosphäre (Archer, 2005).
Unbestritten
ist auch, dass Kohlendioxid ein Treibhausgas ist, dessen Anreicherung
in der Atmosphäre zu einer Erwärmung des Klimas führen
muss. Der physikalische Mechanismus ist seit dem 19. Jahrhundert bekannt,
verstanden und vielfach durch Messungen bestätigt.
Die
global gemittelte Lufttemperatur hat sich in den letzten hundert Jahren
um 0,8 ºC erhöht. Dies ist auch der Betrag, den man aufgrund der
genannten Erhöhung der Konzentration von Kohlendioxid und anderer
Treibhausgase physikalisch erwartet. Dabei ist berücksichtigt,
dass Luftverschmutzung durch Aerosolpartikel („Smog“) der
Erwärmung durch Treibhausgase teilweise entgegenwirkt, und dass
die Wärmespeicherfähigkeit der Ozeane zu einer verzögerten
Reaktion des Klimasystems führt. Eine alternative wissenschaftliche
Erklärung für die beobachtete Erwärmung gibt es nicht.
Dies wird auch von der gemeinsamen Erklärung der wissenschaftlichen
Akademien der G8-Staaten bestätigt, die feststellt: „Das
wissenschaftliche Verständnis des Klimawandels ist heute hinreichend
klar, um schnelles Handeln der Staaten zu rechtfertigen“ (Joint
Science Academies, 2006).
Die
Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt in allen Teilen der Welt
spürbar und sichtbar. Weltweit schwinden die Gebirgsgletscher.
Die Ausdehnung des arktischen Meereises hat in den letzten Jahrzehnten
um 20 % abgenommen – nach neuesten Studien könnte der arktische
Ozean bereits um das Jahr 2040 im Sommer eisfrei sein. Der globale Meeresspiegel
ist in den letzten 100 Jahren um knapp 20 cm angestiegen, in den letzten
10 Jahren allein um 3 cm. Die Intensität tropischer Wirbelstürme
hat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zugenommen. Wetterextreme,
wie die europäische Hitzewelle vom Sommer 2003, werden häufiger.
Das Jahr 2005 war laut NASA das global wärmste Jahr seit Beginn
der Aufzeichnungen.
Ein
ungebremster Klimawandel würde den Lebensalltag vieler Menschen
in Industrie- und Entwicklungsländern erheblich ändern, zur
Destabilisierung von Gesellschaften beitragen, internationale Sicherheitsprobleme
provozieren, weltweit Migrationsbewegungen auslösen und die Weltwirtschaft
massiv beeinträchtigen. In der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) von
1992 hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, einen „gefährlichen
Klimawandel“ zu vermeiden. Als oberste Grenze für eine gerade
noch tolerierbare Klimaerwärmung hat der WBGU eine Leitplanke von
global 2 ºC über dem vorindustriellen Temperaturniveau empfohlen,
die inzwischen offizielle Politik der EU ist und die auch über
die EU hinaus zunehmend anerkannt wird.
Bei
einer Erwärmung über 2 °C hinaus würden wahrscheinlich
Extremereignisse wie Überflutungen, Hitzewellen oder Tropenstürme
ein tolerables Maß überschreiten. Ökosysteme wie Korallenriffe
und möglicherweise der Amazonasregenwald würden irreversibel
geschädigt und der Verlust biologischer Vielfalt würde stark
beschleunigt. Zudem würde schon bei 3 °C globaler Erwärmung
wahrscheinlich ein irreversibles Abschmelzen des Grönlandeises
ausgelöst, der Meeresspiegelanstieg könnte innerhalb weniger
Jahrhunderte mehrere Meter erreichen und weltweit Küstenstädte
in ihrer Existenz bedrohen.
Wenn
die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre dauerhaft
unterhalb von 450 ppm CO2eq stabilisiert werden kann, besteht nach heutigem
Wissensstand eine realistische Chance, die 2 °C-Leitplanke einzuhalten
(450 ppm CO2eq meint eine Konzentration aller Treibhausgase, die in
ihrer Strahlungswirkung einer Konzentration von 450 ppm CO2 äquivalent
ist). Das gelegentlich diskutierte Ziel einer Stabilisierung bei 550
ppm CO2eq (z. B. Stern, 2006) würde wahrscheinlich zu einer globalen
Erwärmung um etwa 3 °C führen und ist damit nach Überzeugung
des WBGU unvereinbar mit der Verpflichtung zur Vermeidung eines „gefährlichen
Klimawandels“ im Sinne der UNFCCC.
Zur Einhaltung der 2 °C-Leitplanke ist als Zwischenziel bis zum
Jahr 2050 eine Senkung der globalen Treibhausgasemissionen um etwa 50
% gegenüber dem Niveau von 1990 erforderlich.
Einhaltung der 2 °C-Leitplanke lohnt sich
Die
globalen CO2-Emissionen sind seit 1990 um mehr als 20 % gestiegen und
steigen weiter – dieser Trend muss möglichst innerhalb der
nächsten zehn Jahre umgekehrt werden. Da sich die Treibhausgase
in der Atmosphäre anreichern, führt jede Verzögerung
dazu, dass in späteren Jahren umso höhere Reduktionsraten
erforderlich sind, um das angestrebte Stabilisationsniveau noch zu erreichen.
Eine Verschiebung der Trendwende um nur zehn Jahre kann bereits eine
Verdopplung der späteren Reduktionsrate erforderlich machen. Größere
Verzögerungen führen schließlich dazu, dass das angestrebte
Stabilisationsniveau überhaupt nicht mehr erreicht werden kann.
Gegen spätes Handeln spricht auch
das Risiko, Pfadabhängigkeiten zugunsten CO2-intensiver Technologiestrukturen
zu erzeugen. Die langwierige Entwicklung emissionsarmer Systeme wird
verschleppt, so dass geeignete Technologien nicht rechtzeitig zur Verfügung
stehen. Je früher die politischen Weichen gestellt werden und je
frühzeitiger technische Innovationen und Lernprozesse angestoßen
werden, desto geringer sind die Kosten der Emissionsreduktion.
Wenn die notwendigen Emissionsreduktionen
unterlassen werden, verursacht ein ungebremster Klimawandel nach Stern
(2006) dauerhaft Kosten in Höhe von mindestens 5 % des jährlichen
globalen Bruttoinlandprodukts (BIP). Diese Kosten könnten sich
sogar auf bis zu 20 % des jährlichen globalen BIP erhöhen,
wenn man Schäden durch extreme und abrupte Naturereignisse, Schäden
an marktmäßig nicht bewerteten Gütern (z. B. Beeinträchtigungen
der menschlichen Gesundheit, Verlust biologischer Vielfalt), und mögliche
stärkere biophysikalische Rückkopplungen berücksichtigt
sowie die verhältnismäßig hohen Wohlstandsverluste ärmerer
Weltregionen stärker gewichtet. Da Stern angesichts der hohen Unsicherheiten
bewusst plausible, aber extreme Szenarien in seine Analyse einbezieht,
liegen seine Zahlen am oberen Ende der bisher veröffentlichten
Schätzungen. Die durch Klimaveränderungen verursachten Kosten
könnten bei einer aktiven Klimapolitik zu einem großen Teil
vermieden werden und bilden damit deren Nutzen ab.
Die Kosten einer aktiven Klimapolitik
mit dem Ziel einer Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration bei
550 ppm CO2eq bis zum Jahr 2050 äußern sich gemäß
Stern darin, dass das jährliche globale BIP über die nächsten
100 Jahre durchschnittlich um etwa 1 % geringer als im Referenzfall
ausfällt. Um die 2 °C-Leitplanke einzuhalten, muss jedoch eine
Stabilisierung bei 450 ppm CO2eq oder weniger angestrebt werden (Meinshausen,
2006). Schätzungen zeigen, dass eine ambitionierte Stabilisierung
im Bereich von 450 ppm CO2eq zu Kosten von unter 1,5 % des globalen
BIP erreichbar ist (WBGU, 2003b). Diese Schätzungen setzen allerdings
voraus, dass durch eine stringente und verlässliche Klimapolitik
dynamische technologische Entwicklungen angestoßen werden, und
dass über die Energiewende hinaus auch eine deutliche Reduzierung
der Emissionen aus Landnutzungsänderungen, insbesondere der Entwaldung,
sowie aus anderen Quellen langlebiger Treibhausgase erreicht wird. Im
Ergebnis bestätigen diese Schätzungen, dass die Einhaltung
der 2 °C-Leitplanke auch volkswirtschaftlich lohnend ist.
Über die Notwendigkeit energischen
Gegensteuerns beginnt sich ein internationaler Konsens abzuzeichnen,
aber die konkreten Maßnahmen hinken weit hinterher. Die Lücke
zwischen der Dringlichkeit des Handelns und der schleppenden Dynamik
der internationalen Klimapolitik wird immer deutlicher. Der WBGU möchte
mit dem vorliegenden Politikpapier eindringlich auf diese Diskrepanz
hinweisen und der Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie
sie die EU-Präsidentschaft und den G8-Vorsitz nutzen kann, um eine
neue klimapolitische Dynamik zu erzeugen.
2 Die globale Energiewende als Herzstück
des Klimaschutzes
Mehr
als 60 % der globalen Treibhausgasemissionen stammen gegenwärtig
aus dem Energiesektor. Die Internationale Energieagentur (IEA) geht
in ihrem Business-as-usual-Szenario davon aus, dass die globale Energienachfrage
bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2004 um weitere 53 % zunehmen wird.
Für den steigenden Energiebedarf gibt es vier wesentliche Ursachen:
den weiter steigenden Konsum in den Industrieländern, die schnelle
nachholende wirtschaftliche Entwicklung in bevölkerungsreichen
Schwellenländern, die zögerliche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
in Industrie und Gewerbe sowie die schwache Nachfrage nach ökoeffizienten
Produkten und Dienstleistungen.
Wesentliche Treiber beim Konsum in den Industrieländern, aber auch
in China, sind sinkende Haushaltsgrößen und ein damit steigender
Pro-Kopf-Verbrauch, wachsende und veränderte Ansprüche sowie
der große Nachholbedarf beim Konsum in den Schwellen- und Entwicklungsländern.
Die bisherigen Effizienzfortschritte bei Technologien und Produkten
werden so überkompensiert. Zudem stehen in den kommenden 10–15
Jahren in vielen Industrieländern und bevölkerungsreichen
Schwellenländern wie China, Indien oder Brasilien langfristig wirkende
Investitionen in die Energieinfrastruktur an, vor allem für die
Erweiterung des Kraftwerkparks. Weil dadurch im ungünstigen Fall
klimaschädliche Strukturen für Jahrzehnte und länger
festlegt werden, ist ein grundlegender Strategiewechsel bei der Gestaltung
der Weltenergiesysteme schon heute erforderlich. Gleichzeitig muss in
den Entwicklungsländern für 2,4 Mrd. Menschen der Zugang zu
modernen Energieformen sichergestellt werden. Die Überwindung der
Energiearmut ist ein grundlegender Beitrag zur Erreichung der Millenniumsziele.
Der WBGU hat in seinem Jahresgutachten
2003 einen exemplarischen Pfad für die Ausgestaltung einer globalen
Energiewende zur Nachhaltigkeit entwickelt, der sich über den Klimaschutz
hinaus an weiteren ökologischen und sozioökonomischen Leitplanken
orientiert (WBGU, 2003a). Die dort entwickelte Vision einer künftigen
globalen Energieversorgung ist nach wie vor aktuell und bildet den Bezugsrahmen
für viele Empfehlungen dieses Politikpapiers. Die wichtigsten Elemente
sind dabei der starke Ausbau erneuerbarer Energien und die Erhöhung
der Energieeffizienz, sowohl bei der Erzeugung als auch bei der Nutzung.
Das
Energieportfolio für die Zukunft
Vor
dem Hintergrund der neuesten technologischen Entwicklung wird immer
deutlicher, dass erneuerbare Energien langfristig das Potenzial haben,
die gesamte globale Energieversorgung zu gewährleisten. Es sind
vor allem die Windenergie und die energetische Biomassenutzung, die
bereits kurz- und mittelfristig erhebliche Beiträge leisten können.
Gegenwärtig trägt die Windenergie 1 % zur globalen Stromversorgung
bei, und dieser Wert könnte bei einer Fortsetzung des in der vergangenen
Dekade beobachteten Wachstums in 20 Jahren auf einen Beitrag von 20
% steigen. Die gegenüber der konventionellen Stromversorgung schon
heute teilweise vorhandene Konkurrenzfähigkeit erlaubt die rasche
Weiterentwicklung der Windenergie bei vernachlässigbaren Zusatzkosten.
Vergleichbare Energiebeiträge könnte auch die Biomassenutzung
leisten, wenn diese in Zukunft mit 20 % pro Jahr wachsen würde.
Zusammen mit der bestehenden Wasserkraftnutzung könnten allein
diese drei erneuerbaren Energieträger in 20 Jahren zwei Drittel
der globalen Stromerzeugung übernehmen. Langfristig (nach 2030)
gewinnt die direkte Nutzung der Solarenergie mit ihrem praktisch unbegrenzten
Potenzial an Bedeutung, um den weiter wachsenden Energiebedarf zu decken.
In Tabelle 1 werden erneuerbare Energieträger im Hinblick auf ihr
nachhaltiges Potenzial und ihre potenzielle Verfügbarkeit vergleichend
bewertet.
Damit der Umstieg von fossilen auf erneuerbare
Energieträger gelingen kann, müssen die Forschungsanstrengungen
für erneuerbare Energien massiv erhöht werden. Der WBGU hält
eine Verzehnfachung der direkten staatlichen Ausgaben für Forschung
und Entwicklung im Energiebereich bis 2020 in den Industrieländern
für gerechtfertigt. Die High-Tech-Strategie der Bundesregierung
(BMBF, 2006) geht in die richtige Richtung. Der endgültige Ausbau
der erneuerbaren Energien muss sich allerdings an Nachhaltigkeitskriterien
orientieren, wie sie z. B. vom WBGU vorgeschlagen wurden. So ist die
Wasserkraft nur begrenzt und allmählich ausbaubar und bei der Bioenergie
muss unter anderem die Flächenkonkurrenz mit Ernährungssicherung
und Naturschutz berücksichtigt werden.
Während einer Übergangszeit
müssen weiterhin fossile Energieträger genutzt werden. Dabei
ist es wahrscheinlich unumgänglich, diese Nutzung mit Techniken
zur Abtrennung und sicheren Endlagerung von CO2 in geeigneten Lagerstätten
zu verbinden. Die Einlagerung sollte nur in geologischen Formationen
erfolgen, in denen eine Leckrate von weniger als 0,01 % pro Jahr gewährleistet
werden kann bzw. die Verweildauer mindestens 10.000 Jahre beträgt
(WBGU, 2006).
Bereits heute leistet die Wasserkraft
einen höheren Beitrag zur globalen Energieversorgung als die Kernenergie.
Ein substanzieller Beitrag der Kernenergie ließe sich in Zukunft
wegen der begrenzten Uranvorräte nur mit Hilfe der unausgereiften
Brütertechnologie erreichen. Damit wären aber der Einstieg
in die Plutoniumwirtschaft und ein erhöhtes Risiko für militärischen
oder terroristischen Missbrauch verbunden. Auch gibt es nach rund 50
Jahren Kernenergienutzung weltweit immer noch kein anerkanntes Konzept
zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle. Weil die Nutzung
der Kernenergie mit nicht akzeptablen Risiken verbunden ist, empfiehlt
der WBGU, diese auslaufen zu lassen.
Eine
neue Generation von Energietechnologien
Ein
weiterer wichtiger Baustein der globalen Energiewende ist die Steigerung
der Effizienz bei der Energieerzeugung. Die höchste Effizienz von
Versorgungssystemen lässt sich dann erreichen, wenn eine Vielzahl
von Energieträgern mit hohem Wirkungsgrad in ein breites Spektrum
von Nutzenergieformen umgewandelt werden kann. Dabei werden in Zukunft
Vergasungstechnologien und Gasnetze eine Schlüsselrolle einnehmen.
Mit Hilfe fortgeschrittener Vergasungsverfahren lassen sich Kohle, nahezu
alle Formen der Biomasse und sogar Kunststoffabfälle der höchsteffizienten
Stromerzeugung in Gas- und Dampf-Kraftwerke (GuD) zuführen. Sie
erlauben die Herstellung von synthetischem Erdgas (Methan), das über
Erdgasnetze zur universellen Verwendung, etwa für Blockheizkraftwerke
oder den Verkehrssektor (Erdgasantrieb), zur Verfügung steht. Ein
weiterer Vorteil dieser Technik ist die einfache Möglichkeit der
CO2-Abtrennung. Perspektivisch kann auf Basis einer solchen Infrastruktur
durch Methanreformierung der Übergang zu einer Wasserstoffwirtschaft
erfolgen. Durch die dezentrale Einspeisung von synthetischem Erdgas
wandelt sich der Charakter der Gasnetze weg von der Versorgungsfunktion
hin zu einem interaktiven System. Leistungsfähige kontinentale
Gasnetze spielen deshalb bei der Einführung neuer Energietechnologien
in Zukunft eine herausragende Rolle.
Der Kraftwerksausbau sollte sich daher
schon heute auf hocheffiziente GuD-Kraftwerke konzentrieren, die für
die Sequestrierung von CO2 nachrüstbar sind und die Möglichkeit
integrierter Vergasung von Kohle und Biomasse bieten. Neben Großkraftwerken
sollten verstärkt dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
eingesetzt werden, die bei gleichzeitiger Erzeugung von Strom und Wärme
eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz ermöglichen. Mittelfristig
kann der Einsatz von Mikroturbinen und langfristig von Brennstoffzellen
erwartet werden. Beide Wandlungsprinzipien erlauben eine schnelle Reaktion
auf den Elektrizitätsbedarf und werden so für die Stabilisierung
der Stromnetze und die Bereitstellung von Ausgleichsenergie eine wichtige
Rolle spielen. Diese bisher nicht genutzte Eigenschaft kleiner dezentraler
Erzeuger wird in Zukunft dank der schnellen Weiterentwicklung von Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) in Verbindung mit der Realisierung
virtueller Kraftwerke oder mit Online-Energiemärkten möglich
werden. Selbst bei einem starken Ausbau der Windenergie sind so zusätzliche
Energiespeicher oder so genannte Schattenkraftwerke zum Ausgleich der
fluktuierenden Windenergieeinspeisung unnötig. Die gleiche IKT-Struktur
ermöglicht auch ein Management der Energienachfrage. Durch eine
Steuerung zeitlich flexibler Verbraucher lassen sich Nachfragespitzen
soweit absenken, dass dadurch 20 % der Kraftwerkskapazität eingespart
werden kann.
Weiterhin ist für die Integrationsfähigkeit
erneuerbarer Energien der zügige Ausbau leistungsfähiger Stromnetze
mit dezentraler Einspeisung von hoher Bedeutung. Im Vergleich zu konventionellen
Maßnahmen zur Bereitstellung von Ausgleichsenergie ist der so
genannte Horizontalausgleich, d. h. der Ausgleich über große
Entfernungen, die mit Abstand preiswerteste Methode. Vor allem für
die Windenergie ergibt sich bei Belegung geeigneter Standorte verteilt
über große Entfernungen ein ausgeglichenes Leistungsangebot.
Darüber hinaus ist die Integration hoher Kapazitäten aus Wasserspeicher-Kraftwerken
in Gebirgsregionen von überragender Bedeutung, weil damit auch
große, zeitlich fluktuierende Stromquellen wie Offshore-Windfarmen
ausgeglichen werden können. Der Ansatz kontinentweiter Übertragungsnetze
ist für Europa unmittelbar geeignet (siehe Leuchtturm 1) und lässt
sich auch auf andere Kontinente übertragen.
Innovationen der Energieinfrastruktur
sind ein unverzichtbarer Bestandteil der globalen Energiewende zur Nachhaltigkeit.
Deutschland sollte sich daher sowohl im Rahmen der EU als auch der G8
dafür einsetzen, die Kooperation in diesem Bereich voranzutreiben.
Ein weiterer wichtiger Baustein der globalen Energiewende ist die Steigerung
der Effizienz bei der Energieerzeugung. Die höchste Effizienz von
Versorgungssystemen lässt sich dann erreichen, wenn eine Vielzahl
von Energieträgern mit hohem Wirkungsgrad in ein breites Spektrum
von Nutzenergieformen umgewandelt werden kann. Dabei werden in Zukunft
Vergasungstechnologien und Gasnetze eine Schlüsselrolle einnehmen.
Mit Hilfe fortgeschrittener Vergasungsverfahren lassen sich Kohle, nahezu
alle Formen der Biomasse und sogar Kunststoffabfälle der höchsteffizienten
Stromerzeugung in Gas- und Dampf-Kraftwerke (GuD) zuführen. Sie
erlauben die Herstellung von synthetischem Erdgas (Methan), das über
Erdgasnetze zur universellen Verwendung, etwa für Blockheizkraftwerke
oder den Verkehrssektor (Erdgasantrieb), zur Verfügung steht. Ein
weiterer Vorteil dieser Technik ist die einfache Möglichkeit der
CO2-Abtrennung. Perspektivisch kann auf Basis einer solchen Infrastruktur
durch Methanreformierung der Übergang zu einer Wasserstoffwirtschaft
erfolgen. Durch die dezentrale Einspeisung von synthetischem Erdgas
wandelt sich der Charakter der Gasnetze weg von der Versorgungsfunktion
hin zu einem interaktiven System. Leistungsfähige kontinentale
Gasnetze spielen deshalb bei der Einführung neuer Energietechnologien
in Zukunft eine herausragende Rolle.
Der Kraftwerksausbau sollte sich daher
schon heute auf hocheffiziente GuD-Kraftwerke konzentrieren, die für
die Sequestrierung von CO2 nachrüstbar sind und die Möglichkeit
integrierter Vergasung von Kohle und Biomasse bieten. Neben Großkraftwerken
sollten verstärkt dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
eingesetzt werden, die bei gleichzeitiger Erzeugung von Strom und Wärme
eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz ermöglichen. Mittelfristig
kann der Einsatz von Mikroturbinen und langfristig von Brennstoffzellen
erwartet werden. Beide Wandlungsprinzipien erlauben eine schnelle Reaktion
auf den Elektrizitätsbedarf und werden so für die Stabilisierung
der Stromnetze und die Bereitstellung von Ausgleichsenergie eine wichtige
Rolle spielen. Diese bisher nicht genutzte Eigenschaft kleiner dezentraler
Erzeuger wird in Zukunft dank der schnellen Weiterentwicklung von Informations-
und Kommunikationstechnologien (IKT) in Verbindung mit der Realisierung
virtueller Kraftwerke oder mit Online-Energiemärkten möglich
werden. Selbst bei einem starken Ausbau der Windenergie sind so zusätzliche
Energiespeicher oder so genannte Schattenkraftwerke zum Ausgleich der
fluktuierenden Windenergieeinspeisung unnötig. Die gleiche IKT-Struktur
ermöglicht auch ein Management der Energienachfrage. Durch eine
Steuerung zeitlich flexibler Verbraucher lassen sich Nachfragespitzen
soweit absenken, dass dadurch 20 % der Kraftwerkskapazität eingespart
werden kann.
Weiterhin ist für die Integrationsfähigkeit
erneuerbarer Energien der zügige Ausbau leistungsfähiger Stromnetze
mit dezentraler Einspeisung von hoher Bedeutung. Im Vergleich zu konventionellen
Maßnahmen zur Bereitstellung von Ausgleichsenergie ist der so
genannte Horizontalausgleich, d. h. der Ausgleich über große
Entfernungen, die mit Abstand preiswerteste Methode. Vor allem für
die Windenergie ergibt sich bei Belegung geeigneter Standorte verteilt
über große Entfernungen ein ausgeglichenes Leistungsangebot.
Darüber hinaus ist die Integration hoher Kapazitäten aus Wasserspeicher-Kraftwerken
in Gebirgsregionen von überragender Bedeutung, weil damit auch
große, zeitlich fluktuierende Stromquellen wie Offshore-Windfarmen
ausgeglichen werden können. Der Ansatz kontinentweiter Übertragungsnetze
ist für Europa unmittelbar geeignet (siehe Leuchtturm 1) und lässt
sich auch auf andere Kontinente übertragen.
Innovationen der Energieinfrastruktur
sind ein unverzichtbarer Bestandteil der globalen Energiewende zur Nachhaltigkeit.
Deutschland sollte sich daher sowohl im Rahmen der EU als auch der G8
dafür einsetzen, die Kooperation in diesem Bereich voranzutreiben.
Mobilisierung
ungenutzter Effizienzpotenziale
Die
skizzierte tiefgreifende Umstrukturierung der Weltenergiesysteme ist
ein Prozess, der auch bei großer Anstrengung mehrere Jahrzehnte
dauern wird. Um früh genug zu einem Rückgang der globalen
Emissionen zu gelangen, ist daher eine schnelle Dämpfung der steigenden
Energienachfrage durch verstärkte Nutzungseffizienz unumgänglich.
Energieeinsparung hat kurzfristig das höchste Potenzial zur Senkung
von Treibhausgasemissionen.
Im World Energy Outlook (IEA, 2006) werden
erhebliche globale Effizienzgewinne für erzielbar gehalten. Im
„Alternative Policy Scenario“ würden rund 80 % der
gegenüber dem Referenzszenario vermiedenen Emissionen auf effizientere
Energieerzeugung und -nutzung zurückgehen. Die EU-Kommission beziffert
das Einsparpotenzial beim Primärenergieverbrauch der EU über
bereits beschlossene Maßnahmen hinaus bis 2020 auf 20 %. Dadurch
könnten die Energiekosten in der EU um bis zu 100 Mrd. € pro
Jahr verringert werden (berechnet mit einem angenommenen Erdölpreis
von 48 US-$ pro Barrel).
Sehr hohe Effizienzpotenziale liegen vor
allem in den Bereichen Gebäude, Verkehr, verarbeitende Industrie
und Haushaltsgeräte. Gegenüber dem Stand der 1980er Jahre
konnten weltweit in vielen Produktgruppen bei den marktbesten Produkten
erhebliche Effizienzsteigerungen erreicht werden, z. B. bei Neubauten,
Pkw, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrocknern, Kühlschränken
oder Energiesparlampen. Hier sind bereits heute viele energieeffiziente
Produkte und Dienstleistungen in guter Qualität verfügbar,
mit denen Verbraucher Reduktionen der CO2-Emissionen bis zu 40 % ohne
Mehrkosten erreichen können.
Allerdings haben die bereits existierenden
energieeffizienten Produkte bisher nur geringe Marktanteile, und selbst
kostenneutrale und -sparende Effizienzmaßnahmen werden oft nicht
realisiert. War früher die zu langsame Vermarktung von Produktentwicklungen
das Problem („time to market“), ist es heute die zu langsame
Diffusion im Markt („time to consumer“). Es gibt seit langem
einen massiven Effizienzstau, der von der Politik weltweit nicht ausreichend
erkannt und adressiert wird. Ein wesentlicher Grund hierfür ist
die international immer noch vorherrschende Fixierung auf reine Technologieförderung
bei gleichzeitiger Vernachlässigung systemischer Innovationen und
gesellschaftlicher Einbettung (wie etwa ein bedarfsbezogener Energiepass
für Gebäude oder ein flächendeckendes Angebot öffentlicher
Verkehrsmittel mit Mobilitätskarten für die integrierte Nutzung
von Bahn, ÖPNV und Carsharing). Eine allein angebotsorientierte
Strategie mit energieeffizienteren Produkten und Technologien ist nicht
ausreichend, um die hohen Reduktionsziele bei den CO2-Emissionen zu
erreichen. Gefordert sind gesellschaftliches Umdenken und verändertes
Verhalten der Verbraucher und Unternehmen, ebenso wie die Unterstützung
durch preisverändernde Internalisierung externer Kosten, vorbildliche
staatliche Beschaffung (siehe Kapitel 5), adäquate Informationsmaßnahmen
(siehe Leuchtturm 2) und ordnungsrechtliche Grenzwertsetzungen.
Bisher wurden ordnungsrechtliche Vorgaben
vor allem bei toxikologisch problematischen Stoffen und Emissionen eingesetzt,
deutlich seltener bei Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Angesichts
der globalen Bedrohung durch den Klimawandel und der hohen Kosten für
die Allgemeinheit ist es nicht mehr zu begründen, dass der Gesetzgeber
hier weitgehend auf das Ordnungsrecht verzichtet. Dies gilt um so mehr,
als viele energieeffiziente Produkte und Maßnahmen nicht mit Mehrkosten
für die Verbraucher verbunden sind. Zur Nutzung der hohen Effizienzpotenziale
sollten daher sowohl anspruchsvolle als auch dynamische Grenzwerte festgelegt
werden (siehe Kapitel 4 und 5).
Finanzierung
des Umbaus der Energiesysteme
Um
die Finanzierung des Umbaus der Energiesysteme im Sinne einer aktiven
Klimapolitik sicherzustellen, sind Maßnahmen sowohl auf nationaler
als auch auf internationaler Ebene erforderlich. Auf nationaler Ebene
wird ein Großteil der Finanzierungslast vom privaten Sektor zu
tragen sein. Aufgabe des öffentlichen Sektors ist es hier, entsprechende
Investitionsanreize zu setzen. Im Zuge einer ökologischen Finanzreform
könnten Steuern auf fossile Energieträger erhoben bzw. erhöht
werden. Subventionen für nicht nachhaltige Rohstoffnutzungen sollten
abgebaut und geeignete Fördermaßnahmen im Bereich der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend könnte über steuerliche Anreize privates Kapital
für Stiftungen zur Förderung erneuerbarer Energien mobilisiert
werden (WBGU, 2003a).
In
Entwicklungsländern stehen häufig keine ausreichenden finanziellen
Mittel für den klimapolitisch erforderlichen Umbau der nationalen
Energiesysteme zur Verfügung. Daher sollten die Industriestaaten
über bereits bestehende Fonds wie die GEF oder den in der EU etablierten
GEEREF sowie durch weitere Schuldenerlasse finanzielle Hilfe leisten.
Vorhandene Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit könnten
dabei über eine Besteuerung klimaschädlichen Verhaltens oder
die Einführung emissionsabhängiger Nutzungsentgelte für
Flugverkehr und Seeschifffahrt erhöht werden (WBGU, 2002). Zusätzlich
sollte die Privatwirtschaft über die Förderung von Public
Private Partnerships sowie durch eine Einbindung in die Arbeit multilateraler
Entwicklungsbanken beteiligt werden. Mikrokredite könnten kleinere
Investitionen lokaler Akteure zur Verbesserung der Energieeffizienz
ermöglichen (WBGU, 2003a).
Eine
neue klimapolitische Dynamik
Wie
die vorhergehenden Abschnitte zeigen, ist eine globale Energiewende,
deren Umfang und Geschwindigkeit ausreicht, um einen gefährlichen
anthropogenen Klimawandel zu vermeiden, technologisch machbar und ökonomisch
lohnend. Wenn eine solche Energiewende in den nächsten 10–20
Jahren gelingt und von energischen Klimaschutzanstrengungen in anderen
Bereichen (z. B. Tropenwaldschutz) begleitet wird, ist es noch möglich,
eine globale Temperaturerhöhung von mehr als 2 °C über
dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Misslingt dies, kann der
Klimawandel zukünftig zu einer Quelle weltwirtschaftlicher und
politischer Krisen werden. Deutschland bietet sich 2007 durch seine
Präsidentschaft sowohl in der EU als auch in der G8 eine doppelte
Chance, diese Energiewende auf den Weg zu bringen. Der WBGU formuliert
in den folgenden Kapiteln konkrete Handlungsempfehlungen für drei
besonders relevante Politikarenen:
1.
Die Klimarahmenkonvention: Langfristig kann nur ein international
akzeptiertes Vertragswerk die Einhaltung der Klimaschutzziele garantieren.
Die Klimarahmenkonvention und das Kioto-Protokoll sollten daher mit
Nachdruck weiterentwickelt werden.
2. Die G8+5: Die schleppende Dynamik der internationalen
klimapolitischen Verhandlungen lässt befürchten, dass ohne
einen zusätzlichen Impuls die erforderliche Energiewende nicht
rechtzeitig gelingt. Die politisch und wirtschaftlich handlungsfähigsten
Staaten dieser Welt stehen angesichts der Dringlichkeit dieses Problems
besonders in der Verantwortung, bei der Umsetzung der Energiewende
mit gutem Beispiel voranzuschreiten. Sie sollten zum Motor einer neuen
Dynamik in der Klimarahmenkonvention werden.
3. Die Europäische Union: Um ein glaubwürdiger
Verhandlungspartner innerhalb der UNFCCC zu sein, sollte die EU ihre
Vorreiterrolle ausbauen. Sie muss ihre vereinbarten Emissionsreduktionsziele
erreichen sowie die Machbarkeit einer Umstrukturierung der Energiesysteme
und einer Dämpfung der Energienachfrage durch Effizienzsteigerungen
anhand eigener, messbarer Erfolge demonstrieren.
Leuchtturm
1
Europäisches Supernetz
Als technischer Leuchtturm für Europa wird die Realisierung
eines transeuropäischen Hochleistungsnetzes für elektrische
Energie vorgeschlagen. Dieses Netz mit einer Übertragungskapazität
im Bereich von 10 GW ermöglicht den innereuropäischen
Stromaustausch und dient damit dem Ziel einer kostengünstigen
Versorgung im Sinne der Lissabon-Strategie. Dieses leistungsfähige
Netz ist aber auch notwendig, um einerseits die stark schwankenden
Einspeiseleistungen z. B. der Windenergie auszugleichen, andererseits
um die großen Speicherkraftwerkskapazitäten Norwegens
für ganz Europa verfügbar zu machen. Das Netz ist weiterhin
in der Lage, Anschlusspunkte für die Verbindung mit anderen
Netzen (z. B. in Nordafrika) zu bilden und auch wesentlich zur europäischen
Netzstabilität beizutragen. Der Anschluss großer Offshore-Windfarmen
bzw. leistungsfähiger Systeme zur Nutzung von Meeresenergien
im Norden Europas wäre so kostengünstig zu erreichen,
wie auch der Anschluss an Onshore-Windparks in Gebieten Afrikas
mit sehr hohen Windgeschwindigkeiten oder von solarthermischen Anlagen
in Regionen mit hoher Solarstrahlung.
|
Leuchtturm 2
Verbraucherinformationen über CO2-Emissionen
Für Verbraucher sind die mit dem Konsum von Produkten oder
Dienstleistungen verbundenen spezifischen Treibhausgasemissionen
in der Regel nicht transparent. Der WBGU schlägt daher ein
Projekt zu Verbraucherinformationen über CO2-Emissionen vor.
Als bewusstseinsbildende Vorstufe zu einem persönlichen CO2-Konto
(personal carbon credits) sollte sich die EU darauf einigen, dass
für die Verbraucher beim Erwerb bestimmter Produkte oder Dienstleistungen
die damit verbundenen CO2-Emissionen ausgewiesen werden. Dafür
bietet sich insbesondere der Transportsektor an – etwa die
Ausweisung der absoluten CO2-Emissionen auf dem Flugticket und auf
der Rechnung an der Tankstelle, weil hier die (durchschnittlichen)
Emissionen relativ einfach zu ermitteln sind, der Sektor eine besonders
große Bedeutung hat und der einzelne Verbraucher hier durch
sein Verhalten einen großen Einfluss auf seine persönliche
CO2-Bilanz hat. Wichtig ist, diese Emissionsmenge für den Verbraucher
in einen verständlichen Kontext zu stellen, z. B. durch einen
Vergleich mit Tagesmengen „nachhaltiger“ Emissionen
bei weltweiter Pro-Kopf-Gleichverteilung.
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Tabelle 1: Bewertung erneuerbarer Energieträger:
Relevanz und zeitliche Dynamik. EJ/a = Exajoule pro Jahr = 1018 Joule
pro Jahr. Zum Vergleich: die heutige globale Stromproduktion beträgt
rund 58 EJ/a. * nachhaltiges Potenzial siehe WBGU, 2003a
3 Klimarahmenkonvention
umsetzen und weiterentwickeln
Der
anthropogene Klimawandel ist ein globales Problem, das nur unter Beteiligung
aller Staaten gelöst werden kann. Langfristig kann daher nur ein
international als gerecht erachtetes, auf dem Prinzip der gemeinsamen,
aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten fußendes Vertragswerk
die Einhaltung der Klimaschutzziele garantieren. Um das Ziel der Klimarahmenkonvention
nicht zu gefährden, sollten die gegenwärtig noch steigenden
globalen Emissionen in den nächsten zehn Jahren zunächst stabilisiert
und dann abgesenkt werden. Die derzeit schleppende Dynamik der internationalen
klimapolitischen Verhandlungen lässt jedoch befürchten, dass
dies ohne einen zusätzlichen Impuls nicht gelingen wird. Ziel der
nächsten Monate muss es daher sein, die dafür notwendige Handlungsbereitschaft
auf weiteren politischen Ebenen zu mobilisieren. Deutschland sollte
seine durch die Doppelpräsidentschaft herausgehobene Position für
diese Zwecke nutzen.
2 °C-Leitplanke international festschreiben
Nur
eine einvernehmliche und langfristig ausgerichtete Klimapolitik wird
weltweit den Technologie- und Bewussteinswandel induzieren, der notwendig
ist, um das Ziel der Klimarahmenkonvention zu erreichen. Auf internationaler
Ebene muss daher ein Konsens über die Quantifizierung des in Art.
2 UNFCCC festgehaltenen Ziels hergestellt werden. Der WBGU schlägt
hierzu eine globale Temperaturleitplanke von 2 °C über dem
vorindustriellen Niveau vor. Wenn die Treibhausgaskonzentration in der
Atmosphäre bei 450 ppm CO2eq stabilisiert wird, besteht nach heutigem
Wissensstand eine realistische Chance, dieses Ziel zu erreichen. Dazu
ist eine Halbierung der weltweiten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr
2050 verglichen mit dem Jahr 1990 notwendig. Da eine völkerrechtlich
bindende Festschreibung der 2 °C-Leitplanke in der UNFCCC derzeit
kaum durchzusetzen ist, sollte sich zumindest die G8 auf dieses Ziel
verständigen.
Kioto-Protokoll
an langfristiger Perspektive ausrichten
Der
im Kioto-Protokoll verfolgte Ansatz verpflichtender Reduktionsziele
in Verbindung mit handelbaren Emissionszertifikaten bildet das Fundament
der notwendigen globalen Energiewende, indem er ökonomische Anreize
für die Entwicklung und Verbreitung emissionsarmer Technologien
schafft. Die Verhandlungen über die zweite Verpflichtungsperiode
sollten rechtzeitig abgeschlossen werden, um eine Lücke zwischen
den Verpflichtungszeiträumen zu vermeiden. Nach Auffassung des
WBGU darf es aber nicht bei einer bloßen Fortschreibung der
bestehenden Verpflichtungen mit neuen Zahlen bleiben: Die Maßnahmen
unter dem Kioto-Protokoll müssen mit dem quantifizierten Ziel
der Klimarahmenkonvention abgeglichen werden. Daher sollte die unter
Art. 9 UNFCCC geregelte Überprüfung des Kioto-Protokolls
mit Nachdruck verfolgt werden. Ein gemeinsames Verständnis aller
Vertragsstaaten über den mittel- und langfristigen Handlungsbedarf
zur Erreichung des Ziels der UNFCCC ist dabei anzustreben. Die Ergebnisse
dieser Überprüfung sollten die Grundlage für die Weiterentwicklung
des Kioto-Protokolls bilden.
Nach
Ansicht des WBGU ist eine weltweite Zuordnung gleicher Emissionsrechte
pro Kopf der Verteilungsschlüssel, den es langfristig anzustreben
gilt. Diesen Schlüssel hält der WBGU für gerecht und
in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auch für umsetzbar,
ohne die Leistungsfähigkeit der Länder zu überfordern
oder ihre Entwicklungsmöglichkeiten unangemessen einzuschränken
(WBGU, 2003b). Auf dem Weg dorthin sollten sich letztlich alle Länder
beteiligen. Dies wird umso eher gelingen, je stärker dabei die
Prinzipien der Gleichbehandlung und der fairen Differenzierung –
besonders nach aktuellem und historischem Verursacheranteil sowie
nach wirtschaftlicher und technologischer Leistungsfähigkeit
– Eingang in die internationale Aufteilung des insgesamt zulässigen
Emissionsbudgets finden.
Ehrgeizige
Reduktionsziele für Industrieländer vereinbaren
Die Industrieländer müssen
sich angesichts ihrer hohen Pro-Kopf-Emissionen, ihrer historischen
Verantwortung für den Klimawandel und ihrer großen wirtschaftlichen
und technologischen Leistungsfähigkeit zu erheblichen Emissionsreduktionen
verpflichten, weil sonst ein gefährlicher Klimawandel nicht mehr
zu vermeiden ist. Sie sollten für die zweite Verpflichtungsperiode
des Kioto-Protokolls ehrgeizige Ziele in der Größenordnung
von 30 % effektiver Treibhausgasemissionsreduktion bis 2020 gegenüber
1990 übernehmen. Die Ziele müssen umso höher ausfallen,
je mehr Möglichkeiten für die Anerkennung flexibler Mechanismen
und Ziele geschaffen werden. Deutschland sollte hierbei seiner Vorbildfunktion
gerecht werden – der WBGU hält ein Reduktionsziel von 40
% für Deutschland für angemessen.
Die
globalen Klimaschutzziele können allerdings nur erreicht werden,
wenn auch die USA ihre Treibhausgasemissionen erheblich senken. Ein
effektiver Klimaschutz erfordert zudem, dass Emissionen aus dem Flug-
und Schiffsverkehr, die außerhalb staatlicher Territorien erfolgen,
im Rahmen der UNFCCC-Verhandlungen zügig in nationale Reduktionsverpflichtungen
einbezogen werden, so wie es etwa im EU-Emissionshandel für den
Luftverkehr angestrebt wird.
Schwellenländer differenziert einbinden
Um auch Schwellen- und Entwicklungsländer
stärker in den Klimaschutz einzubinden, empfiehlt der Beirat
eine flexiblere Gestaltung der Verpflichtungen. Zum einen erhöht
es die Chancen auf eine Einbindung der Schwellen- und Entwicklungsländer,
wenn sie die Option erhalten, sich anstelle von starren Emissionsobergrenzen
auf flexible Ziele zu verpflichten. Hierfür sind etwa sektorale
Ziele oder No-lose-targets denkbar, die erst beim Überschreiten
bestimmter Indikatoren wie z. B. Pro-Kopf-Einkommen oder Pro-Kopf-Emissionen
in feste, verpflichtende und sektorübergreifende Ziele überführt
werden. In diesem Zusammenhang sollte geklärt werden, wie Länder
mit flexiblen Zielen in den Emissionshandel eingebunden und die damit
verbundenen Probleme gelöst werden können.
Zum
anderen sollte innerhalb der Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer
deutlich differenziert werden. Angesichts der hohen bzw. schnell steigenden
Gesamtemissionen einiger Schwellenländer sollten diese vorrangig
in ein System von Verpflichtungen integriert werden. Insbesondere
China und Indien haben in Weltwirtschaft und internationaler Politik
erheblich an Gewicht gewonnen und globale Verantwortung übernommen,
die auch im Klimaschutz zum Tragen kommen sollte. Durch die sukzessive
Übernahme angemessener Verpflichtungen nähmen sie außerdem
eine Vorreiterrolle für andere Entwicklungsländer ein und
trügen im Sinne des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten zu einem effektiven, globalen Klimaschutz bei.
Mittelfristig sollten sich möglichst alle Schwellen- und Entwicklungsländer
zu flexiblen und langfristig auch zu festen Zielen verpflichten. Für
die ärmsten Entwicklungsländer mit niedrigen Gesamtemissionen
sollte allerdings auch langfristig ein Opting-out möglich sein.
Anpassung muss hohen Stellenwert erhalten
In einem schlagkräftigen, international als
gerecht erachteten und langfristig tragfähigen Klimaregime muss
die Anpassung an den Klimawandel einen angemessenen Stellenwert erhalten.
Neben der Umsetzung spezifischer Anpassungsprojekte muss es vor allem
um Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit
der besonders betroffenen, meist ärmeren Länder gehen. Hierfür
reichen weder die Ausstattung der spezifischen Fonds, noch die derzeitigen
Mittel der Entwicklungszusammenarbeit aus. Zur Deckung der Finanzierungslücken
sind vielmehr gemäß des Verursacherprinzips erhebliche zusätzliche
Mittelzusagen der Annex-I-Länder gefragt. Zu den konzeptionellen
Herausforderungen zählt die Erarbeitung eines operationalisierbaren
Regimes, das ausreichende internationale Transfers zur Kompensation
von Klimaschäden und zur Finanzierung von Anpassungsstrategien
generiert (siehe Leuchtturm 3). Zugleich muss ein solches Regime sowohl
eine faire Mittelverteilung als auch eine effektive Mittelverwendung
gewährleisten.
Leuchtturm 3
Konzipierung eines internationalen Kompensations- und Anpassungsregimes
Auf der COP-7 der UNFCCC in Marrakesch wurden bereits internationale
politische Maßnahmen angestoßen, die insbesondere die
Entwicklungsländer bei der Anpassung an nicht mehr vermeidbare
Klimawirkungen unterstützen. Dieser Ansatz wurde auf der Vertragstaatenkonferenz
in Nairobi weiterentwickelt, allerdings in einer der Problemhöhe
keineswegs angemessenen Weise. Angesichts der Geschwindigkeit, mit
der sich der Klimawandel bereits vollzieht und zu zunehmenden Belastungen
für Natur und Gesellschaft führt, ist es dringend erforderlich,
eine weltweit abgestimmte Anpassungsstrategie im Sinne eines Vorsorgekonzepts
zu erarbeiten. Diese Strategie sollte sich an den Auswirkungen des
Klimawandels bei Einhaltung der 2 °C-Leitplanke orientieren,
da diese eine realistische und akzeptable Zielvereinbarung für
die Vermeidungspolitik darstellt.
Teil
der Strategie muss ein internationales Kompensations- und Anpassungsregime
sein, dessen Aufgabe es vor allem ist, dauerhaft ausreichend Mittel
für die Kompensation von Klimaschäden und die Finanzierung
von Anpassungsstrategien zu generieren. Dies ist eine völlig
neuartige politisch-institutionelle Herausforderung, die mit innovativen
Aufgaben für die sozio-ökonomische Forschung verbunden
ist. Der WBGU regt daher an, dass die Bundesregierung die Initiative
für ein international konzertiertes Leuchtturmprojekt zur Konzipierung
dieses Regimes ergreift. Dabei muss die Frage nach der angemessenen
Höhe der bereitzustellenden Mittel beantwortet werden –
es wird vermutlich um kumulierte Zahlungen bis Ende des Jahrhunderts
in Höhe von Tausenden von Milliarden Euro gehen. Darüber
hinaus müssen durchsetzbare Regelungen für Einzahlungen
in das Regime vorgeschlagen werden, ebenso wie Regelungen für
Verteilungsschlüssel, die eine effektive, effiziente und verteilungsgerechte
Verwendung der Mittel garantieren. Auch die geeignete Anbindung
an bestehende Global-Governance-Strukturen ist zu klären.
|
| Empfehlungen
• 2 °C-Leitplanke international festschreiben
• Neue ehrgeizige Emissionsreduktionsziele für Industrieländer
vereinbaren
• Differenzierte Verpflichtungen für Schwellenländer
vereinbaren
• Finanzierung von Anpassung sichern
|
4 G8-Gipfel nutzen: Innovationspakt
mit Road Atlas beschließen
„There remains a frightening
lack of leadership“, erklärte der UN-Generalsekretär
Kofi Annan im November 2006 in seiner Rede auf der Klimakonferenz in
Nairobi. Angesichts der Dringlichkeit des Klimaproblems muss erheblich
mehr politische Handlungsbereitschaft und Führungskraft mobilisiert
werden. Der Klimaschutz gehört direkt auf die Agenda der führenden
Staats- und Regierungschefs. Sie müssen jetzt die Verantwortung
übernehmen und der internationalen Klimapolitik eine neue Dynamik
verleihen.
Ein
geeignetes Forum dafür ist die Gruppe der Acht (Deutschland, Frankreich,
Italien, Japan, Kanada, USA, Vereinigtes Königreich, Russland sowie
die EU-Kommission), zusammen mit den fünf wichtigen Schwellenländern
Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika, kurz G8+5 genannt.
Diese Gruppe vereint weltpolitisches Gewicht und rund zwei Drittel der
globalen Treibhausgasemissionen. Alle beteiligten Länder sind Vertragsstaaten
der UNFCCC und – mit Ausnahme der USA – auch des Kioto-Protokolls.
Der Energie- und Klimadialog, der 2005 auf dem Gipfel in Gleneagles
begonnen wurden, bietet eine ausbaufähige inhaltliche Grundlage.
Diese
Basis gilt es in Heiligendamm zu nutzen, um die internationale Klimapolitik
entschieden voranzubringen. Die politischen Signale sind positiv: Deutschland
hat sich zur Vorreiterrolle im Klimaschutz bekannt und erfährt
starke Unterstützung in der EU. Zudem mehren sich in den USA die
Anzeichen für ein Umdenken im Klimaschutz. Große Schwellenländer,
allen voran China, erkennen, dass die Klimaschäden überproportional
in ihren Regionen auftreten werden. Schließlich hat der Stern-Bericht
klar die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile einer globalen Energiewende
verdeutlicht.
Deutschland
ist mit der Rolle des G8-Vorsitzes gut positioniert, um in Heiligendamm
konkrete Impulse für den Klimaschutz zu geben. In der Schlusserklärung
des Gipfels sollten folgende Botschaften übermittelt werden: Der
Klimaschutz ist eine der zentralen Menschheitsaufgaben. Um gefährliche
Auswirkungen des Klimawandels noch zu vermeiden, muss die 2 °C-Leitplanke
eingehalten werden. Dazu müssen heute die Weichen für eine
globale Energiewende gestellt werden. Die Trendwende bei den globalen
Treibhausgasemissionen sollte innerhalb der nächsten 10 Jahre und
eine Halbierung der Emissionen bis 2050 erreicht werden. Bis 2100 muss
eine weitgehende Dekarbonisierung der Energiesysteme vollzogen werden.
Im
Gleneagles-Aktionsprogramm wurde bereits die Bedeutung technologischer
Innovationen und erheblich gesteigerter Investitionen für klimafreundliche
Energiesysteme herausgestellt. Der WBGU schlägt vor, dies in Heiligendamm
mit einem „Innovationspakt zur Dekarbonisierung“ weiter
zu konkretisieren. Der Pakt sollte als G8+5-Prozess verstanden werden,
aber allen interessierten Staaten zum Beitritt offen stehen. Eine Beteiligung
der fünf wichtigen Schwellenländer kann unter zwei Bedingungen
gelingen:
(1) Der Pakt weist für diese Länder Eigenschaften eines Clubguts
auf. Durch ihre Teilnahme gewinnen diese Länder Vorteile, wie etwa
erleichterten Zugang zu Informationen, Technologien und Technologiekooperationen
oder auch finanzielle Unterstützung.
(2) Die unterschiedlichen sozioökonomischen Entwicklungsziele sowie
die jeweilige wirtschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit
der Schwellenländer werden differenzierend berücksichtigt.
Der vom WBGU empfohlene Innovationspakt sollte die drei folgenden Elemente
beinhalten.
1. Eckwerte für klimaschonende Technologien vereinbaren
Die Unterzeichnerstaaten einigen
sich auf die Förderung klimaschonender Technologien und Produkte.
Sie vereinbaren hierzu Eckwerte für Energieeffizienz sowie sektor-
oder produktspezifische CO2-Emissionsstandards. Diese geben im Sinne
von Innovationszielen quantitative und zeitliche Orientierungen für
die angestrebten Technologien. Der Innovationspakt sollte sich dabei
auf folgende strategische Felder fokussieren: Kraftwerke mit integrierter
Vergasungstechnik, Technologien zur CO2-Abtrennung und Speicherung,
Gebäude und Klimaanlagen, Kfz sowie leistungsfähige Strom-
und Gasnetze zur Integration erneuerbarer Energien (siehe Leuchtturm
1). Zunächst sollte der Schwerpunkt auf Effizienzsteigerung gelegt
werden, da hier mit geringem Aufwand bereits kurzfristig große
Beiträge zur Emissionsminderung geleistet und ökonomische
Vorteile durch Energieeinsparungen realisiert werden können.
2. Gemeinsamen Road Atlas erarbeiten
Zudem
würden die Unterzeichnerstaaten zusagen, innerhalb einer ehrgeizigen
Zeitspanne jeweils nationale Road Maps mit Maßnahmen und Zeitangaben
zur Erreichung von Zwischenzielen vorzulegen, die den Umbau der eigenen
Energiesysteme in Richtung Klimaschutz skizzieren. Dazu sollten alle
Möglichkeiten sowohl auf der Erzeugungs- als auch auf der Nachfrageseite
genutzt werden. Aus den einzelnen nationalen Road Maps kann dann ein
gemeinsamer „Road Atlas zur Dekarbonisierung der Energiesysteme“
erstellt werden. Anhand einer solchen Zusammenschau ließe sich
abschätzen, ob die Road Maps einzeln und als Ganzes ambitioniert
genug sind, um mit dem globalen Klimaschutzziel kompatibel zu sein,
oder ob weiterführende Anstrengungen notwendig sind. Eine hochrangige
Kommission könnte eine solche Abschätzung durchführen.
Wenn sich die führenden Staaten glaubwürdig auf Eckwerte
und die Erstellung von Road Maps einigen, kann die internationale
Verbreitung emissionsarmer Produkte und Technologien erheblich beschleunigt
werden.
3. Technologiekooperationen
als Anreiz nutzen
Der
erleichterte Zugang zu Technologien kann für Schwellen- und Entwicklungsländer
den entscheidenden Anreiz für eine Teilnahme am Innovationspakt
darstellen. Ohne diesen Zugang werden dort voraussichtlich vor allem
nicht nachhaltige Energiesysteme ausgebaut und damit schwer zu ändernde
Pfadabhängigkeiten geschaffen. Die G8-Staaten sollten daher die
Erarbeitung nationaler Road Maps unterstützen, etwa durch Dekarbonisierungspartnerschaften
(siehe Leuchtturm 4). Zudem sind Unternehmens- sowie Forschungskooperationen
mit Schwellen- und Entwicklungsländern durch verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen und staatliche Unterstützung zu
fördern. Spezifische Technologien und Innovationen zur Anpassung
an den nicht vermeidbaren Klimawandel müssen ein wichtiger Bestandteil
der Kooperationen sein. Eine geeignete Kombination verschiedener Instrumente
kann Hindernisse im Zusammenhang mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte
vermeiden helfen: Dazu gehören z. B. öffentliche Subventionen
und Kompensationen, aber auch Verpflichtungen zur Weitergabe von Technologien
zu gesetzlich geregelten Bedingungen.
Impulse für die Klimarahmenkonvention
nutzen
Der Innovationspakt kann zögernden Ländern
ein stärkeres Engagement bei den Verhandlungen der UNFCCC und
des Kioto-Protokolls erleichtern. Zudem können Lösungen
zur Technologiekooperation vorgedacht und erprobt werden, die später
im Rahmen der UNFCCC konkretisiert und auf eine breitere Basis gestellt
werden. Die konkrete Aufstellung einer nationalen Road Map ohne externe,
verpflichtende Vorgaben, verknüpft mit technologischer Unterstützung
der G8- bzw. anderer Industrieländer, erleichtert es insbesondere
Schwellen- und Entwicklungsländern, den Umbau der eigenen Energiesysteme
einzuschätzen und neben den Kosten auch die Vorteile zu erkennen.
Für innovative Unternehmen in Industrie- und Schwellenländern,
die klimaschonende Technologien und Güter anbieten, ergeben sich
unter diesen Rahmenbedingungen interessante Zukunftsmärkte. Durch
diese positiven Ansätze für Innovation und Technologie kann
der Gipfel von Heiligendamm die starke Botschaft senden, dass die
großen Industrie- und Schwellenländer gewillt sind, bei
der Lösung des Klimaproblems die entscheidenden Fortschritte
zu erzielen. Diese Impulse sollten dann bei den nächsten Klimakonferenzen
aufgenommen und zügig in konkrete Vereinbarungen umgesett werden.
Leuchtturm 4
Dekarbonisierungspartnerschaft mit Schwellenländern
Der WBGU schlägt vor, mit den Schwellenländern strategische
Dekarbonisierungspartnerschaften einzugehen, die im Energiebereich
absehbar eine entscheidende globale Rolle spielen werden. Diese
Partnerschaften sollten darauf abzielen, die Energiesysteme und
die Energieeffizienz der beteiligten Akteure in der kommenden
Dekade im Sinne nachhaltiger Entwicklung zu beeinflussen, so dass
daraus Innovations- und Vorbildwirkungen mit globaler Reichweite
entstehen. Insbesondere China und Indien bieten sich als vorrangige
Partner an. Mit der gemeinsamen Entwicklung einer strategischen
Road Map kann an bestehende oder geplante Partnerschaften und
Aktivitäten angeschlossen werden. Deutschland könnte
im Rahmen der EU eine Führungsrolle in diesem energiepolitischen
Dialog übernehmen.
|
•
In der G8+5 einen „Innovationspakt zur Dekarbonisierung“
vereinbaren, mit gemeinsamen Eckwerten, einem Road Atlas
und der Förderung von Technologiekooperationen
• Diese Impulse für die Klimarahmenkonvention
nutzen
|
5 Vorreiterrolle der EU stärken
Um
ein glaubwürdiger Partner bei den Klimaverhandlungen zu sein,
sollte die Europäische Union ihrer Vorreiterrolle gerecht werden.
Dazu muss sie zunächst ihre übernommenen Kioto-Verpflichtungen
erfüllen und sich darüber hinaus weitergehende, ambitionierte
Reduktionsziele setzen. Der WBGU hält eine Reduktion der Treibhausgasemissionen
gegenüber 1990 bis 2020 um 30 % und bis 2050 um 80 % für
angemessene Ziele. Gleichzeitig muss die EU die Machbarkeit einer
Umstrukturierung der Energiesysteme und einer Dämpfung der Energienachfrage
durch messbare Erfolge demonstrieren. Nur so werden sich andere Länder
von der Durchführbarkeit und Wirksamkeit einer solchen Politik
überzeugen lassen.
Der WBGU sieht die Vorschläge der
EU-Kommission im Bereich Klima und Energie – das Grünbuch
und der Aktionsplan zur Energieeffizienz (EU-Kommission, 2005, 2006)
– als eine gute Grundlage an. Mit dem Überprüfungsprozess
zur europäischen Energiepolitik vom Januar 2007 sollten ambitionierte
Maßstäbe gesetzt werden, wie eine sichere, klimafreundliche
und innovative Politik aussehen kann. Diese Vorschläge müssen
dann von den Mitgliedsstaaten beschlossen und konsequent umgesetzt
werden. Wesentlich hierfür sind Konkretisierungen durch verbindliche
Zielvorgaben, Grenzwerte und Zeitpläne.
Während der deutschen Präsidentschaft werden wesentliche
Elemente der EU-Energiepolitik für die folgenden Jahre festgelegt.
Die Bundesregierung sollte ihre herausgehobene Stellung dazu nutzen,
eine ambitionierte globale Energie- und Klimapolitik voranzutreiben.
Effizienzrevolution anstoßen
Die Vorschläge des Aktionsplans
für Energieeffizienz sowie bestehende Richtlinien und
Verordnungen bieten eine gute Basis für die notwendige
Steigerung der Energieeffizienz. Das in diesem Aktionsplan
genannte Einsparpotenzial von 20 % bis 2020 sollte durch bindende
europäische Regelungen, ambitionierte nationale Zielformulierungen
und die konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen deutlich
erhöht werden. Der WBGU empfiehlt, bei der Umsetzung
des Aktionsplans folgende Maßnahmen und Standards bindend
festzuschreiben:
– eine umgehende Revision der
Gebäuderichtlinie (2002/91/EG) mit dem Ziel einer Anlehnung an
den Passivhausstandard (15 kWh pro m2 und Jahr) sowie deutlich konsequentere
Vorschriften zur beschleunigten Altbausanierung;
– für neue Pkw eine über die freiwillige Selbstverpflichtung
der Automobilindustrie (Flottenemission bis 2008 auf 140 g CO2 pro km)
hinausgehende, verpflichtende europäische Regelung für weitere
Reduzierungen (120 g CO2 pro km bis 2012, 100 g CO2 pro km bis 2015
und 80 g CO2 pro km bis 2020);
– eine Festlegung dynamischer Produktstandards über den Erlass
der Durchführungsrichtlinien auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie
(2005/32/EG), so dass die Bestwerte der Energieeffizienzklassifizierung
(A bzw. A++) nach vier Jahren für alle energieintensiven Produkte
gelten.
Erneuerbare Energien ausbauen
Um erneuerbare Energien zu fördern, sollten sich die Mitgliedsstaaten
auf anspruchsvolle Innovationsziele und konkrete Aktivitäten zu
ihrer Erreichung verpflichten. Dazu sollten die 2001 vereinbarten Ziele
zum Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung (21_% bis 2010)
bzw. an der Primärenergie (12_% bis 2010) durch weitere Zielvereinbarungen
fortgeschrieben werden. Der WBGU schlägt dazu vor, bis 2020 den
Anteil an der Stromerzeugung bei 40_% und den Anteil an der Primärenergie
bei 25_% verbindlich zu vereinbaren und um sektorale Ziele zu ergänzen.
Allerdings darf der Ausbau nicht zu Lasten anderer Nachhaltigkeitsdimensionen
gehen (z._B. bei Bio-energie oder Wasserkraft; WBGU, 2003a). Eine wichtige
Voraussetzung für die Integration der erneuer-baren Energien ist
die Vollendung des EU-Binnenmarkts für Strom und Gas, verbunden
mit leistungsfähigen trans-europäischen Netzen (siehe Leuchtturm
1). Mit Hilfe dieser Netze könnte die EU auch eine Energiepartnerschaft
mit Nordafrika eingehen.
Internationale Zusammenarbeit im
Bereich Energie stärken
Die EU sollte ihre internationale Position
und ihr technisches Know-how verstärkt dazu nutzen, die
Entwicklung und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die
Energieeffizienz weltweit zu fördern. Die EU sollte im
Rahmen der G8 die Ziele und Elemente des „Innovationspakts“
(siehe Kapitel 4) vorantreiben. Auch in der UN-Kommission
für Nachhaltige Entwicklung sowie in der bilateralen
Zusammenarbeit mit Schwellenländern und internationalen
Finanzinstitutionen sollten deutliche Zeichen zum Ausbau erneuerbarer
Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt werden.
Die Aufstockung des Europäischen Energiefonds (GEEREF)
zur Förderung effizienter und erneuerbarer Technologien
in Entwicklungsländern ist ein wichtiges Signal in diese
Richtung.
Emissionshandelssystem effizient
und effektiv gestalten
Das europäische Emissionshandelssystem
(ETS) ist ein zentrales Element der europäischen Klimaschutzstrategie.
Damit es zu einem effektiven Anreizinstrument für wirtschaftlich
effizienten Klimaschutz und für die Förderung emissionsarmer
Technologien wird, muss es weiterentwickelt und verbessert
werden (SRU, 2006). Die Initiative der EU-Kommission, ambitioniertere
Minderungsziele für die zweite Handelsperiode einzufordern,
ist ein erster Schritt, die für den wirksamen Handel
notwendige Knappheit an Emissionsrechten zu induzieren. Auch
die geplante Einbeziehung des Luftverkehrs in das ETS geht
in die richtige Richtung. Die Einbeziehung weiterer Sektoren
sollte folgen. Bei den nationalen Allokationsplänen sollten
sich die Emissionsrechte allerdings deutlich weniger als bisher
an früheren Emissionen orientieren. Die EU sollte hierzu
die Option zur Versteigerung der Emissionsrechte in wesentlich
höherem Maße als bisher für die zweite Handelsperiode
vorgesehen (bisher max. 10 % der Emissionsberechtigungen)
erlauben und mittelfristig sogar eine Untergrenze für
die zu versteigernden Emissionsrechte festlegen.
Für
Sektoren und Bereiche, die z. B. mangels Praktikabilität
oder zu hoher Kosten nicht in den Emissionshandel eingebunden
werden können und bislang nicht effektiv reguliert sind,
bedarf es verstärkt EU-weiter Mindestsätze für
Emissionsabgaben oder gegebenenfalls ehrgeiziger Mindeststandards.
Das Potenzial des ETS für einen effizienten Klimaschutz
lässt sich durch die Integration von Drittländern
steigern, soweit die institutionellen Voraussetzungen in diesen
Ländern gegeben sind und hierdurch keine „heiße
Luft“ in das ETS Eingang findet. Ein effizientes ETS
setzt letztlich über Europa hinaus Maßstäbe
für den Aufbau von Systemen des Emissionsrechtehandels.
Der WBGU empfiehlt zu prüfen, welche Voraussetzungen
geschaffen werden müssen, damit sich langfristig ein
regionenübergreifendes Regime kompatibler Handelssysteme
herausbildet, und welche Rolle dabei dem ETS – möglicherweise
sogar als Nukleus – zukommen könnte.
Vorbildfunktion des öffentlichen
Sektors stärken
Eine Wende zu nachhaltigem Konsum wird
von der Gesellschaft leichter akzeptiert, wenn sie von den
Initiatoren getragen und „gelebt“ wird. Um die
Nachfrage nach energiesparenden oder emissionsarmen Produkten
und Verfahren zu erhöhen und somit Innovationsanreize
zu setzen, sollten die EU-Staaten diese bei der öffentlichen
Beschaffung, bei Bauaufträgen und bei der Gebäudenutzung
vorrangig berücksichtigen. Die Richtlinie zu Endenergieeffizienz
und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) bietet hierfür
eine gute Grundlage. Das große Einsparpotenzial im Bereich
der öffentlichen Beschaffung kann allerdings nur realisiert
werden, wenn die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung über
die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere
empfiehlt der WBGU, dass EU-Mitgliedsstaaten bei Beschaffung
und bei Förderprogrammen die Kriterien so setzen, dass
bei den Ausschreibungen nur besonders energieeffiziente Produkte
beschafft werden können, beispielsweise nur noch Produkte
mit der Energieeffizienzklassifizierung A bzw. A++ oder Pkw
mit einer maximalen Emission von 100 g CO2 pro km. Als wirtschaftlicher
Entscheidungsmaßstab bei der Beschaffung sollten nur
noch die Gesamtkosten im Sinne von „Lebenszykluskosten“
und nicht die Einkaufspreise berücksichtigt werden. Wenn
es auf diesem Weg nicht gelingt, deutliche Einsparungen zu
erreichen, sollten weitere verpflichtende Vorgaben seitens
der EU erwogen werden.
Aktionsprogramm „Nachhaltiger
Konsum“ umsetzen
Bei den bisher von der EU beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen
werden der private Konsum und der Verkehr nicht angemessen
einbezogen. Das im Rahmen der Vereinten Nationen in Johannesburg
beschlossene und 2003 in Marrakesch präzisierte zehnjährige
Aktionsprogramm „Nachhaltiger Konsum“ fordert
dazu auf, global nachhaltige Produkte und Konsummuster zu
etablieren. Im Sinne des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten werden die Industrieländer aufgefordert,
bei der Etablierung nachhaltiger Konsummuster die Führung
zu übernehmen. Der EU-Aktionsplan für Energieeffizienz
sollte deshalb auch im Hinblick auf die Ziele des UN-Aktionsprogramms
von den Mitgliedsstaaten beschlossen, zügig umgesetzt
und effektiv durchgesetzt werden. Dabei sollte eine Harmonisierung
der zahlreichen Produktlabel und Kennzeichnungen in der EU
angestrebt und eine große Kampagne für ökoeffiziente
Produkte durchgeführt werden.
Energiesubventionen umsteuern
Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur
werden nach wie vor zwei Drittel der Energiesubventionen in
der EU-15 (ca. 22 Mrd. €) für Produktion und Nutzung
fossiler Brennstoffe gewährt. Lediglich ein Sechstel
der EU-Energiesubventionen dient der Unterstützung erneuerbarer
Energien (EEA, 2004). Diese Ausrichtung ist mit einer an Nachhaltigkeit
orientierten Energiepolitik nicht vereinbar (WBGU, 2003a).
Gleiches gilt für eine Subventionierung der Kernenergie.
Daher sollten Subventionen für fossile Energieträger
und die Kernenergie stufenweise zurückgeführt werden.
Bestehende Initiativen etwa der EU-Kommission oder der EU-Umweltminister,
aber auch im Rahmen der OECD, bilden hierfür einen Ansatzpunkt.
Sie müssen allerdings deutlich entschiedener, z. B. durch
verbindliche Ausstiegspläne, vorangebracht werden.
Anpassung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
stärken
Die Finanzierung spezifischer Projekte und Strategien zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollte durch verbindliche
Zusagen der Industrieländer gesichert werden (siehe Kapitel
3 und Leuchtturm 3). Darüber hinaus sollte die Anpassung
als integraler Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit
verstärkt gefördert werden. Im Kern geht es darum,
die Poverty Reduction Strategy Papers, die zur Erreichung
der Millenniumsziele in nahezu allen Entwicklungsländern
erarbeitet und umgesetzt werden, rasch mit den Anpassungsmaßnahmen
zu verbinden, die notwendig sind, um die Folgen des Klimawandels
zu beherrschen. Die EU-Entwicklungspolitik könnte in
diesem Feld Vorreiter werden und ihren Einfluss nutzen, um
die Verknüpfung von Armutsbekämpfungsstrategien
und Anpassung auch in den wichtigen multilateralen Organisationen
wie der Weltbank, den regionalen Entwicklungsbanken und den
UN-Organisationen auf die Tagesordnung zu setzen.
| Empfehlungen
• Festlegung anspruchsvoller dynamischer
Produktstandards für Pkw und energieintensive Endgeräte
• EU-Emissionshandelssystem hinsichtlich der Minderungsziele
und Versteigerung der Emissionsberechtigungen effizient und
effektiv weiterentwickeln
• Öffentliche Beschaffungspolitik als Initiator
für Verbreitung emissionsarmer und energieeffizienter
Produkte und Dienstleistungen verankern
• Energiesubventionen in der EU umsteuern
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Literatur
Archer, D. (2005):
The fate of fossil fuel CO2 in geologic time. Journal of Geophysical
Research, doi:10.1029/2004JC002625.
BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung (2006):
Die Hightech-Strategie für Deutschland. Berlin: BMBF.
EEA – European Environment Agency (2004):
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Report 1. Kopenhagen: EEA.
EU-Kommission (2005):
Weniger kann mehr sein. Grünbuch über Energieeffizienz. EU-Dokument
KOM (2005) 265 endgültig. Brüssel: EU-Kommission.
EU-Kommission (2006):
Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potential ausschöpfen.
Mitteilung der Kommission. EU-Dokument KOM (2006) 545 endgültig.
Brüssel: EU-Kommission.
IEA – International Energy Agency (2006):
World Energy Outlook 2006. Paris: IEA.
Joint Science Academies (2006):
Statement: Global Response to Climate Change. Washington, DC: Joint
Science Academies.
Meinshausen, M. (2006):
What does a 2 °C target mean for greenhouse gas concentrations?
A brief analysis based on multi-gas emission pathways and several climate
sensitivity uncertainty estimates. In: Schellnhuber, H. J., Cramer,
W., Nakicenovic, N., Wigley, T. und Yohe, G. (Hrsg.): Avoiding Dangerous
Climate Change.
Cambridge, NY: Cambridge University Press, 265–279.
SRU – Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (2006):
Die nationale Umsetzung des europäischen Emissionshandels: Marktwirtschaftlicher
Klimaschutz oder Fortsetzung der energiepolitischen Subventionspolitik
mit anderen Mitteln? Stellungnahme. Berlin: SRU.
Stern, N. (2006):
The Economics of Climate Change. The Stern Review. London: HM Treasury.
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung globale Umweltver-änderungen
(2002):
Entgelte für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter. Sondergutachten.
Ber-lin: WBGU.
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung globale Umweltveränderungen
(2003a):
Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit. Berlin: Springer.
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung globale Umweltver-änderungen
(2003b):
Über Kioto hinaus denken – Klimaschutzstrategien für
das 21. Jahrhundert. Sondergutachten. Ber-lin: WBGU.
WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung globale Umweltver-änderungen
(2006):
Die Zukunft der Meere – zu warm, zu hoch, zu sauer. Sondergutachten.
Berlin: WBGU.
Danksagung
Die
Erstellung dieses Politikpapiers wäre ohne die engagierte und unermüdliche
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle
und der Beiratsmitglieder nicht möglich gewesen.
Prof.
Dr. Meinhard Schulz-Baldes (Generalsekretär), Dr. Carsten Loose
(stellvertretender Generalsekretär), Dipl.-Phys. Jochen Bard (ISET
Kassel), Steffen Bauer, MA (DIE Bonn), Dipl.-Volksw. Julia E. Blasch
(ETH Zürich, ab 16.10.2006), Dr. Karin Boschert (Geschäftsstelle
Berlin), Dr. Oliver Deke (Geschäftsstelle Berlin), Dr. Georg Feulner
(Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung), Dipl.-Umweltwiss.
Tim Hasler (Geschäftsstelle Berlin), Dipl.-Volksw. Kristin Hoffmann
(ETH Zürich), Dr. Sabina Keller (ETH Zürich), Dipl.-Geogr.
Andreas Manhart (Öko-Institut e.V., Freiburg), Dipl.-Volksw. Markus
Ohndorf (ETH Zürich), Dr. Benno Pilardeaux (Geschäftsstelle
Berlin), Dr. Martin Scheyli (Universität Fribourg, Schweiz), Dr.
Astrid Schulz (Geschäftsstelle Berlin), Dipl.-Pol. Joachim Schwerd
(Fachhochschule Mainz).
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IMPRESSUM
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Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Geschäftsstelle
Reichpietschufer 60-62
10785 Berlin
Tel.: 030 263948 0
Fax: 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Website: http://www.wbgu.de
Dieses
Politikpapier ist im Internet auch in englischer
Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_pp2007_engl.html.
Redaktionsschluss: 21. Dezember 2006
ISBN 978-3-936191-15-8
© 2007, WBGU
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