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Hauptgutachten
"Sicherheitsrisiko Klimawandel"
Klimawandel
bedroht weltweit Stabilität und Sicherheit
Berlin,
6. Juni 2007. Der WBGU übergibt heute zu Beginn des G8-Gipfels
in Heiligendamm das Gutachten "Sicherheitsrisiko Klimawandel"
an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, Bundesentwicklungsministerin Heidemarie
Wieczorek-Zeul, den Staatssekretär im Bundesministerium für
Bildung und Forschung, Michael Thielen sowie den Staatsminister im Auswärtigen
Amt, Gernot Erler. Die Regierungsberater kommen in dem Gutachten zu dem
Schluss, dass der Klimawandel ohne entschiedenes Gegensteuern die Anpassungsfähigkeit
vieler Gesellschaften überfordern wird. Dadurch kann es in einigen
Weltregionen zu innerstaatlichen Zerfalls- und Destabilisierungsprozessen
mit diffusen Konfliktstrukturen, zwischenstaatlichen Konflikten und einer
Überforderung des internationalen Systems kommen. Die klassische
Sicherheitspolitik kann diese neuen Bedrohungen der internationalen Stabilität
nicht bewältigen. Die Klimapolitik und Anpassungsstrategien an den
Klimawandel werden zu wesentlichen Elementen präventiver Sicherheitspolitik.
Diese Herausforderung könnte die Staatengemeinschaft durchaus auch
zusammenführen, wenn sie sie als Menschheitsbedrohung versteht und
in den kommenden Jahren die Weichen für die Vermeidung eines gefährlichen
Klimawandels stellt. Gelingt dies aber nicht, wird der Klimawandel zunehmend
Spaltungs- und Konfliktlinien in der internationalen Politik hervorrufen.
Diesem Problem muss sich auch der heute beginnende G8-Gipfel stellen.
1,1 Milliarden Menschen haben schon heute keinen sicheren Zugang zu ausreichend
viel und gutem Trinkwasser. Diese Situation kann sich in einigen Regionen
der Welt weiter verschärfen, weil es durch den Klimawandel zu größeren
Schwankungen in den Niederschlägen und der Wasserverfügbarkeit
kommen dürfte. Zudem kann sich regional die Ernährungssicherheit
verschlechtern, weil durch den Klimawandel Ernteverluste insbesondere
in den Entwicklungsländern drohen. Bereits heute sind weltweit über
850 Mio. Menschen unterernährt. Durch den Klimawandel ist auch mit
einem weiteren Meeresspiegelanstieg und einer Intensivierung von Stürmen
und Starkniederschlägen zu rechnen. Daraus ergeben sich für
viele Städte und Industrieregionen in Küstennähe deutlich
erhöhte Risiken durch Naturkatastrophen. Diese Wirkungen können
insbesondere schwache Staaten überfordern und im Extremfall auch
deren Zerfall begünstigen. Sie können zu Verteilungskonflikten
um Wasser, um Land und zu Wanderungsbewegungen führen.
Der WBGU
hat ausgewählte regionale Brennpunkte näher untersucht: Beispielsweise
sind das südliche Afrika und das Gangesdelta besonders gefährdet.
In diesen Regionen könnte der Klimawandel die wirtschaftlichen Potenziale
weiter schwächen, die Bedingungen für menschliche Sicherheit
verschlechtern und die Leistungsfähigkeit der Staaten überfordern.
Afrika ist im weltweiten Vergleich schon heute durch Destabilisierung
und Gewalt am meisten gefährdet. Dort sind Millionen von Menschen
auf der Flucht vor Bürgerkrieg und Verelendung. Der Klimawandel würde
schwelende Konflikte weiter anfachen. Ein weiteres Beispiel ist Amazonien,
wo ein Kollaps des Regenwalds unabsehbare wirtschaftliche und gesellschaftliche
Folgen hätte. Neben Entwicklungsländern sind aber auch wirtschaftlich
aufstrebende Regionen wie etwa die Ostküste Chinas gefährdet:
Hier sind dicht besiedelte Großstädte und industrielle Ballungszentren
wachsenden Sturm- und Flutrisiken ausgesetzt – mit erheblichen ökonomischen
und sozialen Folgen.
Sechs zentrale Gefährdungen internationaler Stabilität
Die geschilderten Entwicklungen können über die direkt betroffenen
Länder und Regionen hinaus globale Wirkungen entfalten – ein
ungebremster Klimawandel würde zu einer der zentralen politischen
Konflikte des 21. Jahrhunderts. Der WBGU sieht dabei folgende zentrale
Gefährdungen für die internationale Stabilität und Sicherheit:
- Eine
steigende Zahl schwacher und fragiler Staaten: die Wirkungen eines ungebremsten
Klimawandels schränken die Fähigkeit dieser Staaten zur Problemlösung
weiter ein. Durch die Ausweitung über die betroffene Region hinaus,
etwa durch Umweltmigration, könnte dies zur Entstehung "scheiternder
Subregionen" führen.
- Wachsende
Verteilungskonflikte zwischen Verursachern und Betroffenen des Klimawandels:
Die besonders betroffenen Länder werden auf das Verursacherprinzip
verweisen, so dass sich die internationale Kontroverse um ein globales
Kompensationsregime verschärfen dürfte. Neben den heutigen
Industrieländern werden auch große aufstrebende Ökonomien
wie China und Indien künftig gegenüber den Entwicklungsländern
in Erklärungsnot geraten. Eine zentrale Konfliktlinie der Weltpolitik
des 21. Jahrhunderts wird daher auch zwischen Schwellenländern
und ärmeren Entwicklungsländern entstehen.
- Ein wachsender
Legitimationsverlust der Industrieländer: Den Industrieländern
und künftig auch Schwellenländern könnte der Vorwurf
gemacht werden, durch zögerliches Handeln eine Gefährdung
der existenziellen Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen zuzulassen.
- Eine
verstärkte Migration: Durch den Klimawandel wird die Zahl der Migrationsbrennpunkte
auf der Erde erheblich zunehmen.
- Risiken
für die Weltwirtschaft: Je nach Art und Intensität der Klimawirkungen
ist eine spürbare Beeinträchtigung der Weltwirtschaft plausibel.
Bei ungebremstem Klimawandel ist mit erheblichen Wachstumseinbußen
zu rechnen.
In
den nächsten 10–15 Jahren entschieden handeln
Die Klimapolitik muss nach Ansicht des WBGU bereits in den nächsten
10–15 Jahren entschieden handeln, um mittelfristig sozioökonomische
Verwerfungen und negative Folgen für die internationale Sicherheit
zu vermeiden. Dazu empfiehlt der WBGU der Bundesregierung die Umsetzung
folgender Maßnahmen:
Internationale Klimapolitik ehrgeizig weiterentwickeln
Um eine gefährliche Störung des Klimasystems durch den Menschen
zu verhindern, ist eine Halbierung der weltweiten Treibhausgasemissionen
bis zum Jahr 2050 (bezogen auf 1990) notwendig. Die Industrieländer
sollten sich für die Verpflichtungsperiode nach 2012 zu einer Minderung
ihrer Treibhausgasemissionen um 30% bis 2020 verpflichten. Deutschland
und die EU sollten mit den Schwellenländern strategische „Dekarbonisierungspartnerschaften“
eingehen. Klimaschutz sollte als Querschnittsthema in der Entwicklungszusammenarbeit
verankert werden.
KSZE ähnlichen Prozess anstoßen
Um die Herausforderungen des Klimawandels auch für die Sicherheit
zu meistern, ist eine handlungsfähige multilaterale Ordnung notwendig.
Dazu müssen die aufstrebenden neuen Führungsmächte China
und Indien für ein gemeinsames Handeln gewonnen werden. Deutschland
sollte innerhalb der EU die erforderliche Überzeugungsarbeit leisten
und sich international für vertrauensbildende Maßnahmen einsetzen.
Denkbar wäre es, einen am Vorbild der Konferenz für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) orientierten Prozess anzustoßen.
Vereinte Nationen reformieren
Nachdem sich der UN-Sicherheitsrat im April 2007 erstmals ausführlich
mit den sicherheitspolitischen Konsequenzen des Klimawandels befasst hat,
sollte eine entsprechende Mandatsanpassung des Sicherheitsrats erfolgen.
Zusätzlich sollte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)
gestärkt und zu einer UN-Sonderorganisation aufgewertet werden. Schließlich
sollte sich die Bundesregierung für die Stärkung der unterfinanzierten
Finanzierungsmechanismen zur Krisenprävention und Friedenskonsolidierung
auf UN-Ebene einsetzen.
Fragile und schwache Staaten stabilisieren
Der Klimawandel wird zur weiteren Destabilisierung fragiler Staaten beitragen.
Dies sollte stärker als bisher im „Aktionsplan Krisenprävention“
berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die EU-Sicherheitsstrategie
in Richtung auf Krisenprävention erweitert werden, um militärisches
Eingreifen so weit wie möglich zu vermeiden. Der WBGU regt zudem
an, die Militärhaushalte deutlich zugunsten präventiver Maßnahmen
der Entwicklungszusammenarbeit umzuschichten.
Entwicklungspolitik auch als präventive Sicherheitspolitik verstehen
Entwicklungsländer sind vom Klimawandel besonders betroffen, aber
es fehlt ihnen an Kapazitäten, wirksame Anpassungsmaßnahmen
umzusetzen. Gehandelt werden muss bereits heute. In vielen entwicklungspolitischen
Institutionen sind diese Einsichten noch nicht vollständig angekommen.
Der WBGU sieht insbesondere in den Bereichen Süßwasser, Ernährungssicherheit,
Katastrophenvorsorge und Migrationspolitik Handlungsbedarf. Um diese Herausforderungen
bewältigen zu können, sollte der von der EU im Jahr 2005 beschlossene
Fahrplan zur Aufstockung der Entwicklungsleistungen unbedingt eingehalten
werden: Demnach sollen die Entwicklungsleistungen bis 2010 auf 0,56% und
bis 2015 auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens steigen.
Globales Informations- und Frühwarnsystem ausbauen
Zeitnahe Warnungen vor Extremereignissen werden im Zeitalter des Klimawandels
immer wichtiger. Die Bundesregierung sollte sich daher weiterhin am Aufbau
eines globalen Frühwarnsystems beteiligen. Darüber hinaus sollte
die Bereitstellung aufbereiteter Daten zu prognostizierten regionalen
Klimaveränderungen vor allem für Entwicklungsländer sichergestellt
werden.
Konvention für Umweltmigranten entwickeln
Umweltmigranten entsprechen bisher nicht den gängigen Kategorien
des internationalen Flüchtlings- und Migrationsrechts, obwohl eine
starke Zunahme umweltbedingter Wanderungsbewegungen zu erwarten ist. Nach
geltendem Recht gibt es heute weder spezifische Pflichten der Staaten
in Bezug auf die Behandlung von Umweltmigranten, noch sonstige rechtliche
Schutzmechanismen. Dazu sollte eine übergreifende multilaterale Konvention
abgeschlossen werden.
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Übergabe
des Hauptgutachtens "Sicherheitsrisiko Klimawandel"
in der
Bundespressekonferenz
vlnr:
Prof. Dr. R. Schubert (Vorsitzende WBGU), Prof. Dr. J. Schmid
(Mitglied WBGU), Prof. Dr. H. J. Schellnhuber (stv. Vorsitzender
WBGU), Prof. Dr. M. Schulz-Baldes (Generalsekretär WBGU),
Prof. Dr. S. Rahmstorf (Mitglied WBGU), Staatssekretär M.
Müller (BMU), Dr. R. Grießhammer (Mitglied WBGU), Prof.
Dr. D. Messner (Mitglied WBGU), Bundesministerin H. Wieczorek-Zeul
(BMZ), Staatsminister G. Erler (AA), Staatssekretär M. Thielen
(BMBF).
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Bitte richten
Sie Ihre Rückfragen an:
Geschäftsstelle
WBGU
Reichpietschufer 60-62, 8. OG
10785 Berlin
Tel. 030 263948
12
Fax 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Diese Presseerklärung
und alle Gutachten können im Volltext aus dem Internet bezogen werden (http://www.wbgu.de/).
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