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Welt
im Wandel
Sicherheitsrisiko Klimawandel
Zusammenfassung
für Entscheidungsträger
Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Berlin, 2007
14
Seiten, ISBN 978-3-936191-19-6
Die
Zusammenfassung
für Entscheidungsträger
kann bei der Geschäftsstelle
des WBGU bestellt oder hier eingesehen und heruntergeladen
werden. |
Impressum
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ZUSAMMENFASSUNG
FÜR ENTSCHEIDUNGSTRÄGER |
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Eine
neue sicherheitspolitische Herausforderung
Die zentrale
Botschaft der Risikoanalyse des WBGU lautet, dass der Klimawandel ohne
entschiedenes Gegensteuern bereits in den kommenden Jahrzehnten die Anpassungsfähigkeit
vieler Gesellschaften überfordern wird. Daraus könnten Gewalt
und Destabilisierung erwachsen, die die nationale und internationale Sicherheit
in einem bisher unbekannten Ausmaß bedrohen. Der Klimawandel könnte
die Staatengemeinschaft aber auch zusammenführen, wenn sie ihn als
Menschheitsbedrohung versteht und in den kommenden Jahren durch eine energische
und weltweit abgestimmte Klimapolitik die Weichen für die Vermeidung
eines gefährlichen anthropogenen Klimawandels stellt. Gelingt dies
nicht, wird der Klimawandel zunehmend Spaltungs- und Konfliktlinien in
der internationalen Politik hervorrufen, weil er vielfältige Verteilungskonflikte
in und zwischen Ländern auslöst: um Wasser, um Land, um die
Bewältigung von Flüchtlingsbewegungen oder um Kompensationszahlungen
zwischen den wesentlichen Verursachern des Klimawandels und den Ländern,
die vor allem von dessen destruktiven Wirkungen betroffen sein werden.
Um
diese Entwicklungen zu vermeiden, muss in den kommenden 10–15 Jahren
vor allem eine ambitionierte globale Klimapolitik betrieben werden. Ein
wirkungsvolles internationales Klimaschutzregime muss erreichen, dass
bis Mitte des 21. Jahrhunderts der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen
halbiert wird. Diese große Herausforderung für die internationale
Politik entsteht parallel zu einer weitreichenden weltpolitischen Verschiebung,
die insbesondere durch den Aufstieg neuer Mächte wie China und Indien
bei gleichzeitigem relativen Machtverlust der Vereinigten Staaten von
Amerika geprägt sein wird. Historische Erfahrungen lassen in dieser
Übergangsphase Turbulenzen für das internationale System befürchten,
welche die notwendigen Durchbrüche in der multilateralen Klimapolitik
erschweren können. Um gegenzusteuern, muss die Europäische Union
eine Vorreiterposition in der globalen Klimapolitik einnehmen und dabei
sowohl die USA als auch die neuen Mächte Asiens von der Bedeutung
einer gemeinsamen Kraftanstrengung zur Vermeidung eines gefährlichen
Klimawandels überzeugen.
Vor
diesem Hintergrund fasst der WBGU mit dem vorliegenden Hauptgutachten
den derzeitigen Stand des Wissens zum Zukunftsthema „Sicherheitsrisiko
Klimawandel“ zusammen. Grundlage hierfür sind die Erkenntnisse
der Umweltkonflikt- und Kriegsursachenforschung sowie der Klimafolgenforschung.
Es wurden einerseits Erfahrungen der Vergangenheit aufgearbeitet, zugleich
aber ein Blick weit in die Zukunft gewagt, um die sich anbahnenden Wirkungen
des Klimawandels auf Gesellschaften, Nationalstaaten, Weltregionen und
das internationale System abzuschätzen.
Noch
steht der Klimawandel am Anfang seiner Entwicklung, aber seine Auswirkungen
werden in den kommenden Jahrzehnten stetig zunehmen. Der WBGU zeigt, dass
der Klimawandel erstens bestehende Umweltkrisen wie Dürren, Wasserknappheit
und Bodendegradation verschärft, Landnutzungskonflikte verstärkt
und zusätzliche Umweltmigration auslösen könnte. Die globale
Temperaturerhöhung wird die Existenzgrundlage vieler Menschen insbesondere
in den Entwicklungsregionen gefährden, die Anfälligkeit für
Armut und soziale Verelendung erhöhen und damit die menschliche Sicherheit
bedrohen. Vor allem in schwachen und fragilen Staaten mit leistungsschwachen
Institutionen und Regierungssystemen dürfte durch den Klimawandel
zudem die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umweltbedingungen
überfordert und damit der bereits bestehende Trend allgemeiner Unsicherheit
in vielen Gesellschaften und Regionen verstärkt werden (Kasten 1).
Dabei gilt: Je stärker die Erwärmung ausfällt, desto größere
Sicherheitsrisiken sind zu erwarten.
Außerdem
kämen zweitens neue Konfliktkonstellationen hinzu: Der steigende
Meeresspiegel sowie Sturm- und Flutkatastrophen könnten zukünftig
die Städte und Industrieregionen an den Küsten Chinas, Indiens
oder der USA bedrohen. Das Abschmelzen der Gletscher würde die Wasserversorgung
in den Anden- und Himalayaregionen gefährden.
Bei
ungebremstem Klimawandel sind drittens großskalige Änderungen
im Erdsystem denkbar, wie das Austrocknen des Amazonasregenwalds oder
das Ausbleiben des asiatischen Monsuns, was unkalkulierbare Auswirkungen
auf die betroffenen Gesellschaften hätte. In der Gesamtschau hält
der WBGU zwar klimainduzierte zwischenstaatliche Kriege für unwahrscheinlich.
Der Klimawandel dürfte jedoch nationale und internationale Verteilungskonflikte
auslösen sowie schwer beherrschbare Probleme des Staatenzerfalls,
erodierender gesellschaftlicher Ordnung und steigender Gewaltneigung vergrößern.
Dies hätte in besonders betroffenen Regionen eine Ausbreitung von
Destabilisierungsprozessen mit diffusen Konfliktstrukturen zur Folge.
Solche Dynamiken drohen, das etablierte Global-Governance-System zu überfordern
und damit die internationale Stabilität und Sicherheit zu gefährden.
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Kasten
1
Klimawandel verstärkt Mechanismen, die zu Unsicherheit und
Gewalt führen
Politische
Instabilität und Konflikte
Gesellschaften im Übergang von autoritären zu demokratischen
Gesellschaftsformen sind besonders krisen- und konfliktanfällig.
Der Klimawandel wird viele derjenigen Länder treffen und unter
gesellschaftlichen Anpassungsdruck setzen, die sich in solchen Übergangsphasen
befinden. Dieser Zusammenhang könnte z. B. für viele afrikanische
Länder aber auch für China von Bedeutung sein.
Schwache Governance-Strukturen und Konflikte
In den derzeit etwa 30 schwachen und fragilen Staaten, die durch
eine nachhaltige Schwächung oder gar Auflösung staatlicher
Strukturen charakterisiert sind, sind gewalttätige Konflikte
sehr häufig anzutreffen. Die Wirkungen des Klimawandels betreffen
insbesondere solche Weltregionen, in denen schon heute Staaten mit
schwachen Steuerungs- und Problemlösungskapazitäten dominieren.
Der Klimawandel könnte also zu einer weiteren Verbreitung des
Phänomens der schwachen und fragilen Staaten führen und
somit die Wahrscheinlichkeit von Gewaltkonflikten erhöhen.
Wirtschaftsleistung und Konfliktneigung
Empirische Untersuchungen zeigen, dass arme Länder deutlich
konfliktanfälliger sind als wohlhabende Gesellschaften. Der
Klimawandel wird gerade in Entwicklungsländern zu spürbaren
ökonomischen Kosten führen: Einbrüche bei der landwirtschaftlichen
Produktion, Extremwetterereignisse und Migrationsbewegungen können
die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Klimawandel kann also Entwicklungsblockaden
und Armut verstärken und über diesen Mechanismus die Konfliktgefährdung
von Gesellschaften steigern.
Demographie und Konflikt
Wo hohes Bevölkerungswachstum, große Bevölkerungsdichte,
Ressourcenknappheit (landwirtschaftliche Flächen, Wasser) und
niedriges ökonomisches Entwicklungsniveau zusammentreffen,
steigt die Konfliktgefahr. Der Klimawandel wird in vielen Ländern
und Regionen, die bereits heute durch hohes Bevölkerungswachstum,
große Bevölkerungsdichte und Armut charakterisiert sind,
zusätzlich die Ressourcenknappheit verschärfen und somit
die Konfliktgefahr erhöhen.
„Ansteckungsgefahr“ in Konfliktregionen
Konflikte wirken „ansteckend“: Zunächst lokal oder
national begrenzte Konflikte destabilisieren oft Nachbarländer,
z. B. durch Flüchtlingsbewegungen, Waffenhandel oder den Rückzug
von Kombattanten. Die gesellschaftlichen Folgen des Klimawandels
können Grenzen überschreiten und daher leicht zur Ausweitung
von Krisen- und Konfliktregionen führen. |
Der Klimawandel als Bedrohung für die internationale
Sicherheit
Klimainduzierte
Konfliktkonstellationen
Der Beirat identifiziert vier Konfliktkonstellationen, in denen durch
den Klimawandel kritische Entwicklungen zu erwarten sind und die in unterschiedlichen
Regionen der Welt in ähnlicher Ausprägung auftreten können.
Unter Konfliktkonstellationen versteht der WBGU typische Wirkungszusammenhänge
an der Schnittstelle zwischen Umwelt und Gesellschaft, deren Dynamik zu
gesellschaftlicher Destabilisierung oder Gewalt führen kann.
- Konfliktkonstellation
„Klimabedingte Degradation von Süßwasserressourcen“:
Bereits heute haben 1,1 Mrd. Menschen keinen sicheren Zugang zu Trinkwasser.
Die Situation könnte sich weltweit für mehrere 100 Mio. Menschen
verschärfen, weil sich durch den Klimawandel die Variabilität
der Niederschläge und die verfügbare Wassermenge verändern.
Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Wasser durch eine wachsende Weltbevölkerung
mit steigenden Ansprüchen. Diese Dynamik erzeugt Verteilungskonflikte
und stellt das Wassermanagement der betroffenen Länder vor erhebliche
Herausforderungen. So müssen beispielsweise in Regionen, die vom
Schmelzwasser der durch den Klimawandel bedrohten Gebirgsgletscher abhängig
sind, neue Wassernutzungskonzepte und -infrastrukturen entwickelt und
politische Anstrengungen zur Vermeidung nationaler oder gar grenzüberschreitender
Verteilungskonflikte um knapper werdende Wasserressourcen unternommen
werden. Die politisch-institutionellen Voraussetzungen für die
notwendige Anpassung des Wasser- und Krisenmanagements sind aber oft
gerade in den Ländern nicht gegeben, die unter dem größten
Wasserstress leiden werden. Dadurch können die bestehenden Mechanismen
zur Konfliktlösung überfordert werden, was letztlich zu Destabilisierung
und Gewalt führen kann.
• Konfliktkonstellation „Klimabedingter Rückgang
der Nahrungsmittelproduktion“: Derzeit sind weltweit über
850 Mio. Menschen unterernährt. Durch den Klimawandel wird sich
diese Lage absehbar verschärfen, da die Ernährungsunsicherheit
in den niederen Breiten und damit in vielen Entwicklungsländern
bereits bei einer Erwärmung um 2 °C (bezogen auf 1990) zunehmen
wird. Bei einer Erwärmung von 2–4 °C wird die landwirtschaftliche
Produktivität voraussichtlich weltweit zurückgehen. Dieser
Trend wird durch Desertifikation, Bodenversalzung oder Wasserverknappung
erheblich verstärkt. So sind in Südasien und Nordafrika die
Flächenreserven für die Landwirtschaft bereits heute weitgehend
ausgeschöpft. Dies kann regional Ernährungskrisen auslösen
und die ökonomische Leistungsfähigkeit schwacher und durch
Unsicherheit gekennzeichneter Staaten weiter unterminieren. Dadurch
können gesellschaftliche Destabilisierung und Zerfall sowie gewalttätige
Konflikte begünstigt oder verschärft werden.
• Konfliktkonstellation „Klimabedingte Zunahme von Sturm-
und Flutkatastrophen“: Durch den Klimawandel ist mit einem
weiteren Meeresspiegelanstieg und einer Intensivierung von Stürmen
und Starkniederschlägen zu rechnen. Daraus ergeben sich für
viele Städte und Industrieregionen in Küstennähe deutlich
erhöhte Risiken von Naturkatastrophen, die zusätzlich durch
die Entwaldung in Oberläufen von Flüssen, Landabsenkung im
Großraum urbaner Zentren und eine zunehmende räumliche Konzentration
von Menschen und Vermögenswerten erhöht werden. Sturm- und
Flutkatastrophen haben bereits in der Vergangenheit vor allem in Phasen
innenpolitischer Spannungen Konfliktwirkung entfaltet, z. B. in Zentralamerika,
Indien und China. Eine künftige Häufung von Konflikten ist
einerseits wahrscheinlich, weil durch Sturm- und Flutkatastrophen besonders
gefährdete Regionen wie Zentralamerika und das südliche Afrika
überwiegend schwache ökonomische und politische Kapazitäten
aufweisen, was Anpassung und Krisenmanagement erheblich erschwert. Andererseits
könnten sich wiederholende Sturm- und Flutkatastrophen an den stark
besiedelten Ostküsten Indiens und Chinas große Schäden
anrichten und schwer steuerbare Migrationsprozesse auslösen bzw.
verstärken.
• Konfliktkonstellation „Umweltbedingte Migration“:
Die Erfahrung zeigt, dass Migration die Konfliktwahrscheinlichkeit in
Transit- und Zielregionen zum Teil erheblich erhöhen kann. Durch
die Folgen des Klimawandels ist künftig damit zu rechnen, dass
die Zahl der Umweltmigranten deutlich zunehmen wird. Dabei bergen vor
allem in Entwicklungsländern die Zunahme von Dürren, Bodendegradation
und steigende Wasserknappheit in Kombination mit hohem Bevölkerungswachstum,
instabilen Institutionen, Armut oder großer Abhängigkeit
von der Landwirtschaft besonders hohe Risiken für die Entstehung
und Verstärkung von Umweltmigration. Umweltmigration wird sich
zunächst mehrheitlich innerhalb von Staatsgrenzen vollziehen. Grenzüberschreitende
Umweltmigration wird vor allem als Süd-Süd-Migration auftreten,
aber auch Europa und Nordamerika müssen mit erheblich erhöhtem
Migrationsdruck aus den vom Klimawandel besonders bedrohten Regionen
rechnen. Konfliktpotenzial birgt auch die Frage, welche Staaten zukünftig
für die Kosten von Umweltmigration aufkommen müssen.
Regionale
Brennpunkte
Die gesellschaftlichen Folgen des Klimawandels werden in den Weltregionen
unterschiedlich ausfallen. Ein Blick auf die Weltkarte „Sicherheitsrisiko
durch Klimawandel“ (Abb. 1) zeigt die zentralen regionalen Brennpunkte,
die sich aus der Analyse des WBGU ergeben:
Nordafrika:
Politisches Krisenpotenzial und Mi-grationsdruck steigen durch das Zusammenwirken
von zunehmenden Dürren und Wasserknappheit bei hohem Bevölkerungswachstum,
Schwächung landwirtschaftlicher Potenziale und geringen politischen
Problemlösungskapazitäten. Das bevölkerungsreiche Nildelta
wird durch Meeresspiegelanstieg und Versalzung landwirtschaftlicher Gebiete
bedroht.
Sahelzone:
Klimawandel verursacht zusätzlichen Umweltstress und Gesellschaftskrisen
(z. B. Dürren, Ernteausfälle, Trinkwasserknappheit) in einer
schon heute durch schwache Staaten (z. B. Somalia, Tschad), Bürgerkriege
(z. B. Sudan, Niger) und große Flüchtlingsströme (Sudan:
über 690.000 Menschen; Somalia: über 390.000 Menschen) charakterisierten
Region.
Südliches Afrika: Klimawandel könnte die wirtschaftlichen Potenziale
dieser Region, deren Länder fast alle zu den ärmsten Gesellschaften
der Welt gehören, weiter schwächen, die Bedingungen für
menschliche Sicherheit verschlechtern und die Leistungsfähigkeit
der Staaten überfordern.
Zentralasien:
Überdurchschnittliche Erwärmung und Gletscherschwund verschärfen
Wasser-, Landwirtschafts- und Verteilungsprobleme in einer Region, die
bereits durch politische und soziale Spannungen, Erstarkung islamistischer
Bewegungen, Bürgerkrieg (Tadschikistan) und Auseinandersetzungen
um den Zugang zu Wasser- und Energieressourcen charakterisiert ist.
Indien,
Pakistan, Bangladesch: Die Auswirkungen des Klimawandels sind in
dieser Weltregion besonders stark: Die Gletscherschmelze im Himalaya gefährdet
die Wasserversorgung für Millionen von Menschen, Veränderungen
des Monsuns beeinflussen die Landwirtschaft, Meeresspiegelanstieg und
Wirbelstürme bedrohen Lebensräume am bevölkerungsreichen
Golf von Bengalen. Diese Dynamiken erhöhen das gesellschaftliche
Krisenpotenzial in einer Region, die schon heute durch grenzüberschreitende
Konflikte (Indien/Pakistan), instabile Regierungen (Bangladesch/Pakistan)
und islamistische Bewegungen gekennzeichnet ist.
China:
Klimawandel erhöht den bereits existierenden Umweltstress (z.
B. Luft- und Gewässerverschmutzung, Bodendegradation) durch Zunahme
von Hitzewellen und Dürrephasen, wodurch Desertifikation und Wasserknappheit
in Teilen des Landes verstärkt werden. Meeresspiegelanstieg und tropische
Wirbelstürme gefährden die wirtschaftlich bedeutende und bevölkerungsstarke
Ostküste. Die Steuerungskapazitäten der Regierung könnten
durch das hohe Modernisierungstempo, Umwelt- und Sozialkrisen sowie Folgen
des Klimawandels überfordert werden.
Karibik
und Golf von Mexiko: Die Häufung stärkerer Hurrikane könnte
die wirtschaftlichen und politischen Problemverarbeitungspotenziale in
der Region (insbesondere in Zentralamerika) überstrapazieren.
Andenregion
und Amazonien: Die beschleunigte Gletscherschmelze in den Anden verstärkt
die Wasserprobleme in der Region. Ein nicht auszuschließender Kollaps
des Amazonasregenwalds würde den Naturraum Südamerikas radikal
umgestalten, mit unabsehbaren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Folgen.

Abbildung
1
Sicherheitsrisiken durch Klimawandel: ausgewählte
Brennpunkte. Die Karte zeigt beispielhaft nur jene Regionen, die in diesem
Gutachten abgehandelt werden und sich zu Krisenherden entwickeln könnten.
Quelle: WBGU
Instabile
Multipolarität als weltpolitischer Rahmen des Klimawandels
Der WBGU geht davon aus, dass insbesondere China und Indien auf Grund
ihrer Bevölkerungsgröße und ihrer wirtschaftlichen Dynamik
in naher Zukunft an weltpolitischer Bedeutung gewinnen werden. Gleichzeitig
ist mit einem relativen Machtverlust der bisherigen alleinigen Supermacht,
den Vereinigten Staaten von Amerika, zu rechnen. Der Aufstieg Chinas und
Indiens bedeutet eine erhebliche Verschiebung in der Weltordnung, die
sich von einer unipolaren in eine multipolare verändern wird. Ein
Blick in die Geschichte zeigt, dass Übergänge zwischen unterschiedlichen
Weltordnungskonstellationen nur selten friedlich verliefen. Die daraus
für die Weltgesellschaft erwachsenden politisch-institutionellen
und sozioökonomischen Turbulenzen und Anpassungserfordernisse können
eine Vielzahl substanzieller Interessenkonflikte induzieren und eine erhöhte
Anfälligkeit auch für die gewaltsame Austragung von Konflikten
mit sich bringen. Damit ist nicht gesagt, dass die zu erwartenden weltpolitischen
Umbruchprozesse zwangsläufig konfliktiv verlaufen müssen. Sie
nehmen aber wertvolle Zeit- und Handlungsressourcen in Anspruch, die dann
z. B. für wirksame Klimapolitik nicht mehr zur Verfügung stünden.
In
der Weltpolitik der kommenden zwei Jahrzehnte müssen also beide Herausforderungen
parallel bewältigt werden: Die Machtverschiebungen im internationalen
System sowie die globale Wende zu einer wirksamen Klimapolitik. Für
beide Herausforderungen ist die Stabilisierung und Weiterentwicklung des
multilateralen Systems unabdingbar. Letztlich wird das zukünftige
Zusammenspiel alter und neuer weltpolitischer Protagonisten mit ausschlaggebend
dafür sein, ob und wie die globalen Herausforderungen und Risiken
des 21. Jahrhunderts bearbeitet werden und welche Rolle der „Rest
der Welt“ dabei spielen kann. Das wird nicht zuletzt am Beispiel
der Klimapolitik deutlich: Ohne eine konstruktive Zusammenarbeit der OECD-Länder
mit den neuen Treibern des Globalen Wandels wird es nicht gelingen, den
Klimawandel so zu begrenzen, dass destabilisierende gesellschaftliche
Wirkungen und eine Bedrohung der internationalen Sicherheit ausbleiben.
Sechs
Gefährdungen der internationalen Stabilität und Sicherheit
Im Fall eines Scheiterns des Klimaschutzes erwartet der WBGU vor dem Hintergrund
des bisherigen Wissens über die gesellschaftlichen Wirkungen des
Klimawandels die folgenden wesentlichen Gefährdungen der internationalen
Sicherheit und Stabilität:
1. Mögliche Zunahme der Zahl schwacher und fragiler Staaten
als Folge des Klimawandels: Schwache und fragile Staaten sind nur
unzureichend in der Lage, die zentralen staatlichen Kernfunktionen zu
gewährleisten, wie insbesondere die Wahrung des Gewaltmonopols.
Daher stellen sie schon heute eine große Herausforderung für
die internationale Staatengemeinschaft dar. Diese hat bisher jedoch
weder den politischen Willen noch die notwendigen finanziellen Ressourcen
aufgebracht, um die Stabilisierung dieser Länder nachhaltig zu
unterstützen. Zusätzlich würden die Wirkungen eines ungebremsten
Klimawandels diese Staaten besonders hart treffen, was ihre Problemverarbeitungskapazitäten
weiter einschränken und womöglich endgültig überfordern
würde. Zudem können sich Konfliktkonstellationen gegenseitig
verstärken, in dem sie sich, z. B. über Umweltmi-gration,
über die betroffene Region hinaus ausweiten, wodurch auch weitere,
angrenzende Staaten destabilisiert werden können. Schließlich
könnte dies zur Entstehung „scheiternder Subregionen“
führen, die durch mehrere gleichzeitig überforderte Staaten
gekennzeichnet sind. Die „schwarzen Löcher der Weltpolitik“
würden wachsen, in denen Recht und staatliche Ordnung als wesentliche
Säulen von Sicherheit und Stabilität zerfallen. Derzeit ist
nicht absehbar, dass die internationale Gemeinschaft in der Lage sein
könnte, unter verschärften Klimawirkungen einen solchen Erosionsprozess
wirksam zu stoppen.
2. Risiken für die weltwirtschaftliche Entwicklung: Durch
den Klimawandel verändern sich die Voraussetzungen für regionale
Produktionsprozesse und Versorgungsstrukturen. Regionale Wasserknappheit
beeinträchtigt die Entwicklung in der Bewässerungslandwirtschaft,
aber auch in anderen wasserintensiven Sektoren. Dürren und Bodendegradation
schränken die landwirtschaftliche Produktion ein. Häufigere
Extremereignisse wie Sturmfluten und Überschwemmungen gefährden
küstennahe Standorte sowie Infrastruktur für Transport, Versorgung
und Produktion. In der Summe kommt es so zu erzwungenen Verlagerungen
und Schließungen von Produktionsstätten. Je nach Ausprägung
und Intensität der Klimawirkungen ist eine spürbare Beeinträchtigung
der Weltwirtschaft plausibel. Bei einem ungebremsten Klimawandel ist
mit erheblichen Wachstumseinbußen zu rechnen. Damit verringern
sich zunehmend auch die ökonomischen Handlungsspielräume,
um sich auf nationaler und internationaler Ebene den drängenden
Herausforderungen im Sinne der Millenniums-Entwicklungsziele stellen
zu können.
3. Risiken wachsender Verteilungskonflikte zwischen Hauptverursachern
und Hauptbetroffenen: Der Klimawandel wird vor allem von den Industrie-
und Schwellenländern verursacht. Die großen Unterschiede
in den Pro-Kopf-Emissionen zwischen Industrieländern sowie Entwicklungs-
bzw. Schwellenländern werden zunehmend als „Gerechtigkeitslücke“
wahrgenommen, zumal die steigenden Kosten, die durch die Klimawirkungen
anfallen, insbesondere Entwicklungsländer belasten. Je höher
die Schäden und Anpassungslasten im Süden ausfallen, desto
gravierender werden die Verteilungskonflikte zwischen den Verursachern
und den Betroffenen des Klimawandels sein. Die vom Klimawandel besonders
betroffenen Länder werden auf das Verursacherprinzip verweisen,
so dass sich die internationale Kontroverse um ein globales Kompensationsregime
zum Klimawandel verschärfen dürfte. Neben den heutigen Industrieländern
werden vermutlich auch die großen aufstrebenden Ökonomien
mit stark ansteigenden Emissionen, wie vor allem China, aber z. B. auch
Indien und Brasilien, zukünftig gegenüber den Entwicklungsländern
in Erklärungsnotstand geraten. Eine zentrale Konfliktlinie der
Weltpolitik des 21. Jahrhunderts verliefe also nicht mehr nur zwischen
Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch zwischen den schnell
wachsenden Schwellenländern und den ärmeren Entwicklungsländern.
Die Staatengemeinschaft ist auf derartige Verteilungskonflikte gegenwärtig
nicht vorbereitet.
4. Gefährdung der Menschenrechte und der Legitimation der Industrieländer
als Global-Governance-Akteure: Ein ungebremster Klimawandel kann
existenzielle Lebensgrundlagen gefährden, zur Aushöhlung menschlicher
Sicherheit führen und in diesem Sinne zur Verletzung von Menschenrechten
beitragen. Den CO2-emittierenden Industrieländern und künftig
auch Wachstumsstaaten wie China könnte mit dem globalen Temperatur-anstieg,
wachsenden Erkenntnissen über Klimawirkungen auf Gesellschaften
und ungenügenden Klimaschutzanstrengungen zunehmend der Vorwurf
gemacht werden, wissentlich, zumindest aber de facto, Menschenrechtsverletzungen
zu verursachen. Der internationale Menschenrechtsdiskurs in den Vereinten
Nationen dürfte sich künftig also auch um die Bedrohung der
Menschenrechte durch die Klimawirkungen drehen. Ein ungebremster Klimawandel
könnte daher besonders die Industrieländer in Legitimationskrisen
führen und damit ihre internationale Handlungsfähigkeit einschränken.
5. Induzierung und Verstärkung von Migration: Migration
stellt bereits heute eine große und weitgehend unbewältigte
Herausforderung für die internationale Politik dar. Mit dem Klimawandel
und den damit verbundenen gesellschaftlichen Folgen dürfte die
Zahl der betroffenen Menschen erheblich steigen und die Zahl der Migrationsbrennpunkte
auf der Erde zunehmen. Die damit verbundenen Konfliktpotenziale sind
groß, zumal im Völkerrecht „Umweltmigranten“
bisher nicht vorgesehen sind. Auseinandersetzungen um Kompensationszahlungen
und die Finanzierung der Bewältigung von Flüchtlingskrisen
werden zunehmen – wobei sich die Industrieländer nach dem
Verursacherprinzip ihrer Verantwortung werden stellen müssen. Migration
könnte mit ungebremst steigenden globalen Temperaturen zu einem
der großen Konfliktfelder der künftigen internationalen Politik
werden.
6. Überforderung klassischer Sicherheitspolitik: Die zukünftigen
gesellschaftlichen Wirkungen eines ungebremsten Klimawandels werden
wahrscheinlich weniger zu klassischen zwischenstaatlichen Kriegen führen,
sondern vielmehr zu einer Zunahme von Zerfalls- und Destabilisierungsprozessen
mit diffusen Konfliktstrukturen und Sicherheitsbedrohungen in politisch
und ökonomisch überforderten Staaten und Gesellschaften. Die
Ausprägung von Konfliktkonstellationen, scheiterndes Katastrophenmanagement
nach Extremwetterereignissen sowie zunehmende Umweltmigration werden
ohne die Unterstützung durch polizeiliche und militärische
Kapazitäten kaum zu bewältigen sein und bilden somit eine
Herausforderung für die klassische Sicherheitspolitik. Dabei wird
es auf ein funktionierendes Zusammenspiel von Entwicklungs- und Sicherheitspolitik
ankommen, da zivile Konfliktbearbeitung und Aufbauhilfe auf ein Minimum
an Sicherheit angewiesen sind. Zugleich zeigen die wenig erfolgreichen
Einsätze technologisch hochgerüsteter Militärverbände
zur Stabilisierung und Befriedung schwacher und fragiler Staaten seit
den 1990er Jahren, dass die Handlungskapazitäten der klassischen
Sicherheitspolitik begrenzt sind. Eine klimainduzierte Zunahme der Anzahl
schwacher und fragiler Staaten oder gar eine Destabilisierung ganzer
Subregionen würde deshalb die konventionelle Sicherheitspolitik
überfordern.
Überforderung
des Global-Governance-Systems
Je stärker der Klimawandel ausfällt, desto größer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich in den kommenden Jahrzehnten klimainduzierte
Konfliktkonstellationen nicht nur auf einzelne Länder oder Subregionen
auswirken, sondern auch auf das Global-Governance-System insgesamt. Diesen
neuen globalen Risikopotenzialen kann nur durch Politiken zur Gestaltung
des Globalen Wandels begegnet werden. Jede der skizzierten sechs Gefährdungen
für die internationale Stabilität und Sicherheit ist bereits
für sich genommen schwierig zu bewältigen. Die Wechselwirkungen
zwischen diesen Gefährdungen potenzieren die Herausforderungen für
die internationale Politik. Es ist nur schwer vorstellbar, dass in den
kommenden Jahren ein Global-Governance-System entstehen könnte, dass
dazu in der Lage wäre, den herausgearbeiteten Konfliktkonstellationen
wirksam zu begegnen. Ein ungebremster Klimawandel dürfte das angesichts
der Globalisierungsprozesse ohnehin unterentwickelte Global-Governance-System
überfordern.
Da
die klimainduzierten Sicherheitsrisiken des 21. Jahrhunderts eine eigene
Charakteristik aufweisen, werden sie durch klassische militärische
Interventionen kaum zu reduzieren sein. Eine kluge Global-Governance-Strategie
zur Vermeidung dieser neuen Sicherheitskrisen bestünde vielmehr zunächst
in einer wirksamen Klimapolitik – diese wird in den kommenden Jahrzehnten
zu einer zentralen präventiven Sicherheitspolitik. Je weiter der
Klimawandel voranschreitet, desto wichtiger werden auch Anpassungsstrategien
in den betroffenen Ländern, die von der internationalen Entwicklungspolitik
unterstützt werden müssen. Auf internationaler Ebene wird es
um weltweite Diplomatie zur Einhegung klimainduzierter Konflikte, die
Entwicklung von Kompensationsmechanismen für die Betroffenen des
Klimawandels, globale Flüchtlingspolitik und Stabilisierungsmaßnahmen
für die Weltwirtschaft gehen. Die Chancen für den Aufbau einer
funktionsfähigen Global-Governance-Architektur werden dabei mit dem
globalen Temperaturanstieg sinken, so dass folgendes Problem sichtbar
wird: Der Klimawandel ist nur durch internationale Kooperation wirksam
zu bekämpfen, während aber mit fortschreitendem Klimawandel
die Grundlagen für einen konstruktiven Multilateralismus schwinden.
Der Klimawandel stellt also eine Herausforderung für die internationale
Sicherheit dar, aber die klassische, militärgestützte Sicherheitspolitik
wird kaum Beiträge zur Lösung drohender Klimakrisen leisten
können.
Handlungsempfehlungen
Noch steht die Übersetzung des Klimawandels in Konfliktkonstellationen
und gesellschaftliche Krisen ganz am Anfang. Die bisherige globale Temperaturerhöhung
beträgt ca. 0,8 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau.
Ohne verstärkten Klimaschutz muss bis Ende des 21. Jahrhunderts mit
einer globalen Temperaturerhöhung zwischen 2 und 7 °C gegenüber
dem vorindustriellen Niveau gerechnet werden, abhängig von der Menge
an emittierten Treibhausgasen und den Unsicherheiten im Klimasystem. Aus
Sicht des WBGU wird Klimapolitik damit zu präventiver Sicherheitspolitik,
denn wenn durch eine erfolgreiche Klimapolitik der globale Temperaturanstieg
auf weniger als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt
werden kann, würde eine klimainduzierte Gefährdung der internationalen
Sicherheit wahrscheinlich abgewendet. Dagegen erwartet der WBGU im Fall
des Scheiterns der Klimaschutzbemühungen etwa ab 2025–2040
klimainduzierte Sicherheitsrisiken in den Weltregionen. Die besondere
Herausforderung besteht darin, dass die Klimapolitik bereits in den nächsten
10–15 Jahren entschieden handeln muss, um sozioökonomische
Verwerfungen und Folgen für die internationale Sicherheit zu vermeiden,
die in den dann kommenden Jahrzehnten an Schärfe gewinnen würden.
Förderung
eines kooperativen Umfelds für die multipolare Weltordnung
Initiative
1: Weltpolitischen Wandel mitgestalten
Um die Akzeptanz und vor allem die konstruktive Partizipation der aufstrebenden
neuen Führungsmächte China und Indien zu sichern, ist eine multilaterale
Ordnung erforderlich, die weltweit als fair empfunden werden kann. Deutschland
kann dabei als Vorreiter agieren, indem es innerhalb der EU wichtige und
notwendige Überzeugungsarbeit leistet und sich international für
vertrauensbildende Maßnahmen einsetzt. Denkbar wäre beispielsweise,
einen am Vorbild der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa orientierten, themenspezifischen Prozess anzustoßen und
im Sinne weltweiter Vertrauensbildung zu institutionalisieren.
Deutschland
und die EU sollten wesentlich stärker als bisher in eine kohärente
und zukunftsgerichtete gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
investieren und nationale Egoismen zurückstellen. Es ist zu prüfen,
ob die Einberufung einer Weltkonferenz zu den Implikationen der erwarteten
weltpolitischen Verschiebungen helfen könnte, ein positives Kooperationsklima
zu fördern. Die diffuse Unsicherheit gegenüber dem geopolitischen
Wandel ließe sich dann möglicherweise in konstruktiver Weise
kanalisieren. Ziel wäre, eine positive Aufbruchstimmung zu erzeugen,
die die Chancen der sich abzeichnenden Veränderungen hervorhebt und
konkretisiert.
Klimapolitik
und Energiepolitik bieten ideale Betätigungsfelder für eine
europäisch geprägte globale Vorreiterpolitik. Verstärkte
Bemühungen um eine entschlossene, faire und zielgerichtete internationale
Zusammenarbeit in den Bereichen Klimaschutz und Armutsbekämpfung
würden zudem eine Festigung multilateraler Institutionen insgesamt
fördern und somit auch einen Beitrag zur friedlichen Entwicklung
der Welt leisten.
Initiative
2: Vereinte Nationen reformieren
Mit der zu erwartenden zunehmenden Bedeutung auch umweltinduzierter Konflikte
und den daraus resultierenden Sicherheitsfragen stellt sich die Frage,
welche Rolle die Vereinten Nationen und ihre verschiedenen Organe bei
der Bewältigung der damit verbundenen Probleme spielen sollen. Grundsätzlich
plädiert der WBGU dafür, die Anstrengungen der relevanten Organisationen
und Programme unter dem Dach der Vereinten Nationen besser zu koordinieren
und im Sinne präventiver Maßnahmen deutlich zu stärken.
Rolle und Aufgaben des UN-Sicherheitsrats reflektieren
Die Wirkungen ungebremsten Klimawandels, schwerwiegender Umweltdegradation
und umweltinduzierter Konflikte können nach Ansicht des WBGU als
Bedrohung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens interpretiert
werden. Somit ist davon auszugehen, dass der Sicherheitsrat auch in Fällen
erheblicher Zerstörung natürlicher Umweltgüter und schwerwiegender
Verletzungen des Umweltvölkerrechts handlungsberechtigt ist und entsprechende
Zwangsmaßnahmen gegen die verantwortlichen Staaten anordnen kann.
Nachdem sich der UN-Sicherheitsrat im April 2007 erstmals ausführlich
mit den sicherheitspolitischen Konsequenzen des Klimawandels befasst hat,
stellt sich die Frage, ob und wie eine entsprechende Mandatsanpassung
des Sicherheitsrats konkret aussehen sollte. Es bietet sich dabei an,
auf das Konzept der „Responsibility to Protect“ zurückzugreifen,
mit dem die Vereinten Nationen eine hohe moralische Autorität beanspruchen.
Konkret daraus erwachsende Aufgaben könnten möglicherweise vom
Sicherheitsrat an die 2005 neu eingerichtete Kommission für Friedenskonsolidierung
überwiesen werden.
Das UN-Umweltprogramm aufwerten
Der WBGU bekräftigt seine Empfehlung, das Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP) zu stärken und zu einer UN-Sonderorganisation aufzuwerten.
Bis dahin sollten UNEP und die Environmental Management Group von den
Mitgliedstaaten aktiv darin unterstützt werden, die zahlreichen In-stitutionen
der internationalen Umweltpolitik besser zu koordinieren und Umweltthemen
enger mit den ökonomischen und sozialen Arbeitsbereichen der Vereinten
Nationen zu verknüpfen. Dazu sollte UNEP auch eine ausreichende mittel-
und langfristige Finanzierung garantiert werden.
Entwicklungspolitische Kapazitäten der Vereinten Nationen stärken
Der WBGU plädiert erneut dafür, langfristig die Schaffung eines
hochrangig im UN-System angesiedelten Rats für Globale Entwicklung
und Umwelt anzustreben, der im Idealfall aus einer Reform des weitgehend
wirkungslosen Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) hervorgehen könnte.
Kurzfristig empfiehlt der WBGU, sich an den pragmatischen Vorschlägen
des High-Level Panel on System-wide Coherence zu orientieren und dem ECOSOC
ein Sustainable Development Board zur Seite zu stellen. Dieses sollte
durch Beteiligung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs starkes politisches
Gewicht erhalten, gemeinsame Aufsicht über einschlägige UN-Programme
führen und damit die Fragmentierung des UN-Entwicklungssystems eindämmen.
Klimapolitik
als Sicherheitspolitik I: Prävention durch Vermeidung gefährlichen
Klimawandels
Der WBGU hat in verschiedenen vorangehenden Gutachten und Politikpapieren
Empfehlungen gegeben, wie eine wirksame Klimaschutzpolitik konkret ausgestaltet
werden kann. Daher umreißen die folgenden Initiativen lediglich
stichwortartig aktuelle und wichtige Handlungsfelder für den Klimaschutz.
Initiative 3: Internationale Klimapolitik ehrgeizig weiterentwickeln
2 °C-Leitplanke international festschreiben
Konkrete internationale und langfristig ausgerichtete Zielvorgaben erhöhen
die Chance einer erfolgreichen Klimapolitik, die weltweit den Technologie-
und Bewusstseinswandel induziert, der notwendig ist, um die Stabilisierung
der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau
zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung
des Klimasystems verhindert wird. Auf internationaler Ebene muss daher
ein Konsens über die Quantifizierung dieses in Art. 2 UNFCCC festgehaltenen
Ziels hergestellt werden. Der WBGU schlägt hierzu die internationale
Festschreibung einer globalen Temperaturleitplanke von 2 °C über
dem vorindustriellen Niveau vor. Dazu ist eine Halbierung der weltweiten
Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 (verglichen mit dem Jahr 1990)
notwendig.
Kioto-Protokoll an langfristiger Perspektive ausrichten
Die unter Art. 9 UNFCCC geregelte Überprüfung des Kioto-Protokolls
sollte für eine ehrgeizige Weiterentwicklung des Protokolls und der
Mechanismen seiner Erfüllungskontrolle genutzt werden. Nach Ansicht
des WBGU ist eine weltweite Zuordnung gleicher Emissionsrechte pro Kopf
der Verteilungsschlüssel, den es langfristig anzustreben gilt. Auf
dem Weg dorthin sollten sich letztlich alle Länder beteiligen. Die
Industrieländer sollten für die zweite Verpflichtungsperiode
des Kioto-Protokolls ehrgeizige Ziele in der Größenordnung
von 30 % effektiver Treibhausgasemissionsreduktion bis 2020 gegenüber
1990 übernehmen. Um auch Schwellen- und Entwicklungsländer stärker
in den Klimaschutz einzubinden, empfiehlt der Beirat eine flexible Gestaltung
der Verpflichtungen und eine deutliche Differenzierung innerhalb dieser
Ländergruppe.
Natürliche Kohlenstoffvorräte schützen
Die Erhaltung der Kohlenstoffvorräte terrestrischer Ökosysteme
sollte neben der Minderung der Treibhausgasemissionen aus der Nutzung
fossiler Brennstoffe ein vorrangiges Ziel künftiger Klimaschutzpolitik
sein. Insbesondere der Tropenwaldschutz sollte einen hohen Stellenwert
erhalten.
Initiative 4: Energiewende in der EU umsetzen
Vorreiterrolle der EU stärken
Um ein glaubwürdiger Partner bei den Klimaverhandlungen zu sein,
sollte die Europäische Union ihre Kioto-Verpflichtungen erfüllen
und sich weitergehende, ambitionierte Reduktionsziele setzen. Der WBGU
hält bis 2020 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber
1990 und bis 2050 um 80 % für angemessene Ziele.
Energiestrategie nachbessern und umsetzen
Die von der EU-Kommission im Januar 2007 vorgestellte Energiestrategie
weist aus Sicht des WBGU prinzipiell in die richtige Richtung und sollte
in ihren Grundelementen von den Mitgliedsstaaten beschlossen und konsequent
umgesetzt werden. Wesentlich hierfür sind Konkretisierungen durch
verbindliche Zielvorgaben, Grenzwerte und Zeitpläne. Der WBGU sieht
jedoch Nachbesserungsbedarf bei bestimmten Ausbauzielen sowie bei einzelnen
Technologieoptionen. Insgesamt sollte eine stärkere Ausrichtung an
Nachhaltigkeitskriterien erfolgen, wie sie der WBGU in seinem Energiegutachten
dargelegt hat.
Effizienzrevolution anstoßen
Die Vorschläge des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz sowie
bestehende Richtlinien und Verordnungen bieten eine gute Basis für
die notwendige Steigerung der Energieeffizienz. Das in diesem Aktionsplan
genannte und vom Europäischen Rat unterstützte Einsparpotenzial
von 20 % bis 2020 sollte durch bindende europäische Regelungen, ambitionierte
nationale Zielformulierungen und die konsequente Durchsetzung bestehender
Regelungen deutlich erhöht werden. Dies betrifft insbesondere Gebäude-,
PKW- und Produktstandards. Hier sollten dynamische Standards gesetzt werden,
die schrittweise zu einer Absenkung des Energieeinsatzes bzw. der Emissionen
führen und so auch langfristige Ziele für die Technologieentwicklung
festschreiben.
Erneuerbare Energien ausbauen
Der WBGU schlägt vor, über die in der Energiestrategie vorgeschlagenen
und vom Europäischen Rat bekräftigten Ziele hinaus bis 2020
den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bei 40 % und den
Anteil an der Primärenergie bei 25 % verbindlich zu vereinbaren.
Allerdings darf der Ausbau z. B. bei Bioenergie oder Wasserkraft nicht
zu Lasten anderer Nachhaltigkeitsdimensionen gehen. Voraussetzungen für
die effiziente Integration der erneuerbaren Energien sind der ungehinderte
Zugang zu den (nationalen) Netzen und der Zusammenschluss zu einem leistungsfähigen
transeuropäischen Netz.
Initiative 5: Vermeidungsstrategien partnerschaftlich entwickeln
Klimaschutz als Querschnittsthema in der Entwicklungszusammenarbeit
verankern
In der Entwicklungszusammenarbeit sollten Pfadabhängigkeiten von
emissionsintensiven Technologien vermieden und der Förderung nachhaltiger
Energiesysteme zur Überwindung der Energiearmut ein hoher Stellenwert
eingeräumt werden. Dazu muss der Klimaschutz bereits bei der Formulierung
von Armutsbekämpfungsstrategien als Querschnittsthema verankert werden.
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld für Klimaschutz in Entwicklungsländern
ist die Vermeidung von Emissionen aus Landnutzungsänderungen, insbesondere
durch Entwaldung. Innerhalb des BMZ, der GTZ und der KfW sowie auch im
Rahmen der Geberkoordinierung innerhalb der Europäischen Union sollte
die Integration von Armutsbekämpfungs- und Klimaschutzstrategien
systematischer und deutlich konsequenter erfolgen als bisher.
Dekarbonisierungspartnerschaften mit Schwellenländern vereinbaren
Deutschland und die EU sollten mit den Schwellenländern strategische
Dekarbonisierungspartnerschaften eingehen, die im Energiebereich absehbar
eine wichtige globale Rolle spielen werden. Ziel sollte die Förderung
von Energiesystemen und Energieeffizienz im Sinne nachhaltiger Entwicklung
sein, so dass daraus Innovations- und Vorbildwirkungen mit globaler Reichweite
entstehen können. Insbesondere China und Indien bieten sich in diesem
Bereich als Partner an.
Innovationspakt der G8+5 beschließen
Das Forum der G8+5 sollte für eine gemeinsame Ziel-entwicklung im
Bereich der Förderung klimaschonender Technologien und Produkte genutzt
werden. Diese Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer
vereint weltpolitisches Gewicht und rund zwei Drittel der globalen Treibhausgasemissionen.
Mit der Zusammenführung nationaler „Road Maps zum Umbau der
Energiesysteme“ in Richtung Klimaschutz zu einem strategischen „Road
Atlas zur Dekarbonisierung der Energiesysteme“ sowie der Vereinbarung
gemeinsamer Eckwerte für Effizienz und CO2-Emissionsstandards und
umfangreicher Technologiekooperationen kann diese Staatengruppe zum Treiber
einer globalen Energiewende werden.
Klimapolitik als Sicherheitspolitik II: Prävention
durch Anpassung an Klimawandel
Initiative
6: Anpassungsstrategien für Entwicklungsländer unterstützen
Der Klimawandel wird Entwicklungsländer besonders treffen. Rechtzeitige
Anpassungsmaßnahmen sollten daher ein unverzichtbarer Bestandteil
der jeweiligen nationalen Politiken sein. Den meisten Entwicklungsländern
fehlt es aber an Fähigkeiten und Kapazitäten, wirksame Anpassungsmaßnahmen
umzusetzen. Zudem werden die Auswirkungen des Klimawandels die Anfälligkeit
fragiler Staaten verstärken und somit deren Anpassungsfähigkeit
weiter mindern. In vielen deutschen und internationalen entwicklungspolitischen
Institutionen sind diese Einsichten noch nicht vollständig angekommen.
Wassermanagement an Klimawandel anpassen und Wasserkrisen vermeiden
•
Internationale Kooperationen zur Informationsbereitstellung fördern:
Um das Wassermanagement an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen,
müssen Ergebnisse aus Regionalmodellen einbezogen werden, die den
Klimawandel berücksichtigen. Für Entwicklungsländer sind
internationale Kooperationen unerlässlich, um ihnen den Zugang
zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die regionalen
Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserverfügbarkeit zu erleichtern.
Es sollte geprüft werden, inwieweit hierfür von der Weltgemeinschaft
eine allgemein zugängliche Datenbank erarbeitet und gepflegt werden
kann. Um Konflikte um Wasser zu vermeiden, sollten im Kontext internationaler
Gewässer Kooperationen im Sinne eines grenzüberschreitenden
Wassermanagement gefördert werden.
• Wassermanagement auf „Handeln unter erhöhter
Unsicherheit“ ausrichten: Um sinnvoll zu handeln, muss vielfach
nicht auf die Entwicklung geeigneter Prognosemodelle gewartet werden.
Maßnahmen, die die Anpassung an die bestehende Klimavariabilität
verbessern, sind häufig auch für die Anpassung an künftige
Klimawirkungen geeignet. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen
zur Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung, der lokalen Speicherkapazität
für Wasser, von Systemen zur Verteilung des gespeicherten Wassers
sowie des Nachfragemanagements. Das integrierte Wasserressourcenmanagement
bietet hierfür einen geeigneten Rahmen.
Agrarsektor auf Klimawandel einstellen
•
Entwicklung der ländlichen Räume stärken und neu
ausrichten: Der Klimawandel muss in den Szenarien der FAO stärker
berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte das Augenmerk der Entwicklungszusammenarbeit
angesichts der zu erwartenden Produktionsrückgänge stärker
auf die Entwicklung des ländlichen Raums gerichtet werden. Allerdings
reicht es nicht, mehr Ressourcen in die Stärkung des landwirtschaftlichen
Sektors zu investieren. Vielmehr sollten vor dem Hintergrund des Klimawandels
die Agrarentwicklungsstrategien qualitativ neu ausgerichtet werden.
• Weltagrarmärkte reformieren: Die Reform der Weltagrarmärkte
sollte beherzt angegangen werden, damit sich Marktzugangsmöglichkeiten
und Produktionsanreize in den Entwicklungsländern entfalten können.
Allerdings führt die Liberalisierung zu Preissteigerungen, die
denjenigen Niedrigeinkommensländern erheblich schaden können,
die Nettoimporteure von Nahrungsmitteln sind. Darum ist es umso wichtiger,
dass für diese Länder Kompensationsmechanismen eingerichtet
werden, wie sie bereits bei der WTO oder den Bretton-Woods-Institutionen
angelegt sind. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen,
dass solchen Kompensationsmechanismen ausreichend Mittel zur Verfügung
gestellt werden.
• Wachsende Importabhängigkeit vieler Entwicklungsländer
bei Nahrungsmitteln berücksichtigen: Mit der Liberalisierung
der Agrarmärkte und vorübergehenden Kompensationszahlungen
lassen sich die langfristigen Angebots- und Nachfrageprobleme vieler
Entwicklungsländer nicht lösen. Es gibt eine Reihe von Entwicklungsländern,
die nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels mit erheblichen Produktionseinbußen
und wachsender Abhängigkeit von Agrarimporten konfrontiert sein
werden. Daher sollte sich auch die internationale Klimaschutzpolitik
stärker mit diesem Thema beschäftigen. Es ist z. B. zu erwägen,
ob die Staaten, die den globalen Klimawandel im Wesentlichen hervorrufen,
andere negativ betroffene Staaten für Weltmarktspreissteigerungen
und klimawandelbedingte Agrarproduktionsrückgänge entschädigen
sollten.
Katastrophenvorsorge stärken
•
Sektorübergreifende Ansätze in der Entwicklungszusammenarbeit
entwickeln: Die Entwicklungszusammenarbeit sollte verstärkt
sektorübergreifende Strategien zur Eindämmung von Kata-strophenrisiken
entwickeln und umsetzen. Dabei sollten insbesondere die Notfallvorsorge,
die Anpassung der Landnutzungsplanung, die frühzeitige Klärung
von Entscheidungsstrukturen sowie die Integration der Katastrophenvorsorge
in Bildungsprogramme berücksichtigt werden. Der Aufbau von Frühwarnsystemen
sollte zudem in die Programme der Entwicklungszusammenarbeit eingebettet
sein.
• Katastrophenrisiken stärker in Entwicklungsstrategien
einbeziehen: Die Katastrophenvorsorge sollte bereits bei der Beratung
von Poverty Reduction Strategy Papers sowie in den wesentlichen Programmen
zur Armutsbekämpfung berücksichtigt werden.
• Katastrophenvorsorge in Industrieländern überprüfen:
Die Katastrophenvorsorge darf nicht auf die Entwicklungsländer
beschränkt bleiben. Auch Industrieländer sind durch Katastrophen
verwundbar. Der WBGU empfiehlt die Überprüfung der Instrumente
der Katastrophenvorsorge in den Industrieländern, vor allem im
Hinblick auf die Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels.
Initiative
7: Fragile und vom Klimawandel zusätzlich bedrohte schwache Staaten
stabilisieren
Es ist zu erwarten, dass der durch den Klimawandel zusätzlich erzeugte
Problemdruck einer Stabilisierung schwacher und fragiler Staaten im Wege
stehen oder sogar eine weitere Destabilisierung nach sich ziehen wird.
Krisenprävention heute kann zu deutlich niedrigeren Kosten geleistet
werden als späteres Krisenmanagement. Die Bedeutung der Folgen des
Klimawandels für die Größenordnung, Langfristigkeit und
Finanzierung möglicher deutscher Beiträge zur Stabilisierung
fragiler Staaten sollte stärker als bisher im „Aktionsplan
Krisenprävention“ berücksichtigt werden. Die Diskussion
sollte vor allem im Rahmen der Europäischen Union geführt werden.
Der WBGU empfiehlt in diesem Zusammenhang insbesondere eine Operationalisierung
der Solana-Strategie im Sinne des „Barcelona-Berichts“, der
entschieden auf Krisenprävention setzt, um militärisches Eingreifen
so weit wie möglich zu vermeiden.
In
diesem Sinne sollte die Bundesregierung sich auch weiterhin aktiv an der
Fragile States Group des Development Assistance Committee der OECD beteiligen
und dort die Umsetzung und Weiterentwicklung der als „Principles
for Good International Engagement in Fragile States and Situations“
formulierten Arbeitsprinzipien voranbringen. Insbesondere empfiehlt der
WBGU darauf hinzuwirken, dass die sich aus dem Klimawandel ergebenden
Umweltveränderungen und Risiken dabei in angemessener Weise berücksichtigt
werden. Konkret sollten die in den fragilen Staaten vorhandenen Kapazitäten
zum Umgang mit Umweltrisiken auch unter schwierigen politischen und ökonomischen
Umständen aufrechterhalten und verstärkt bzw. nötigenfalls
neu aufgebaut werden.
Initiative
8: Migration kooperativ steuern und internationales Recht weiterentwickeln
Umfassende internationale migrationspolitische Strategie entwickeln
Für die Bewältigung der umweltinduzierten Migration ist eine
umfassende migrationspolitische Strategie erforderlich, welche die Interessen
aller Beteiligten berücksichtigt. Die Zielsetzungen müssen dabei
langfristig sowohl an den Interessen der Zielländer, als auch der
Transit- und Herkunftsländer ausgerichtet sein. Einen primär
an der inneren Sicherheit der Industriestaaten orientierten Ansatz, wie
er in der aktuellen EU-Politik sichtbar wird, bewertet der WBGU als zu
einseitig, reaktiv und bestenfalls kurzfristig wirksam. Präventionsstrategien
finden in den zahlreichen bilateralen Rückübernahmeabkommen
zwischen Industriestaaten und Herkunftsländern keine Beachtung. Der
WBGU empfiehlt, im Rahmen künftiger internationaler Migrationsforen
auch die umweltinduzierte Migration in die Erwägungen und entsprechenden
Maßnahmenpläne einzubeziehen. Eine Beschränkung auf die
Thematik der wirtschaftlich motivierten Migration ist unzureichend. Deutschland
und die EU sollten sich in dieser Hinsicht stärker engagieren.
Migrationspolitik in die Entwicklungszusammenarbeit integrieren
Ein ungebremster Klimawandel würde in den ärmsten Entwicklungsländern
das Risiko erhöhen, dass Menschen aufgrund des Zusammenbruchs ihrer
natürlichen Lebensgrundlagen zum Verlassen der Heimat gezwungen werden.
Entwicklungszusammenarbeit kann helfen, die Anpassungskapazitäten
der von absoluter Armut betroffenen Menschen zu stärken und so ein
Bleiben zu erleichtern. Allerdings sollten Entwicklungsstrategien die
absehbaren lokalen Klimaveränderungen stärker berücksichtigen.
Es ist davon auszugehen, dass umweltbedingte Mi-gration innerhalb und
zwischen betroffenen Staaten künftig zunimmt und sich hier ein neues
Aktionsfeld der Entwicklungszusammenarbeit entwickelt. Die Bedeutung einer
umfassenden, proaktiven und entwicklungsorientierten Migrationspolitik
wird zunehmend auch auf der politischen Ebene gesehen.
Schutz von Umweltmigranten im Völkerrecht verankern
Umweltmigranten entsprechen bisher nicht den gängigen Kategorien
des internationalen Flüchtlings- und Migrationsrechts, obwohl eine
starke Zunahme umweltbedingter Wanderungsbewegungen zu erwarten ist. Nach
geltendem völkerrechtlichen Flüchtlingsrecht gibt es heute weder
spezifische Pflichten der Staaten in Bezug auf die Behandlung von Umweltmigranten,
noch sonstige rechtliche Schutzmechanismen zugunsten der betroffenen Individuen.
Im Interesse eines verbesserten rechtlichen Status und Schutzes ist daher
zu überlegen, mit welchen Mitteln diese Lücke des internationalen
Rechts geschlossen werden kann. Der WBGU empfiehlt, nicht den Weg über
ein Zusatzprotokoll zur UN-Flüchtlingskonvention zu gehen, sondern
bereits jetzt mit Nachdruck eine bereichsübergreifende multilaterale
Konvention für Umweltmigranten anzustreben. Bei Verhandlungen im
Hinblick auf den Abschluss entsprechender völkerrechtlicher Verträge
sollte der UNHCR so eng wie möglich einbezogen werden. In diesen
Verträgen sollte eine Zusammenarbeit des UNHCR mit den im Rahmen
der beteiligten Konventionen existierenden Organen institutionalisiert
werden. Zudem sollten die bereits begonnenen Bemühungen der Vereinten
Nationen zum Schutz von Binnenvertriebenen verstärkt werden.
Initiative 9: Globales Informations- und Frühwarnsystem
ausbauen
Sowohl die durch den Klimawandel verursachten schleichenden Veränderungen
als auch die voraussichtlich häufiger auftretenden Naturkatastrophen
können betroffene Regionen destabilisieren und im Extremfall einen
erheblichen Risikofaktor für die nationale und internationale Sicherheit
darstellen. Globale Informations- und Frühwarnsysteme können
daher einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung dieser negativen Folgen
sowie zur Konflikt- bzw. Krisenprävention leisten.
Einerseits
geht es dabei um zeitnahe Informationen und Warnungen vor Extremereignissen
und Krisen. Die Bundesregierung, die sich in diesem Bereich seit Jahren
einsetzt, sollte sich weiterhin am Aufbau eines globalen Frühwarnsystems
beteiligen. Das System sollte nicht auf einzelne Risiken beschränkt
bleiben, sondern umfassend Risiken für die menschliche Sicherheit
einbeziehen. Ein solches Frühwarnsystem sollte Auskunft über
alle Naturgefahren, epidemische und technologische Risiken geben und dabei
auch schleichende Umweltprobleme berücksichtigen.
Andererseits
geht es um die Bereitstellung aufbereiteter Daten zu prognostizierten
regionalen Klimaveränderungen vor allem für Entwicklungsländer,
deren eigene Kapazitäten für die Modellierung und Auswertung
solcher Daten nicht ausreichen. Eine solche Datenbank sollte regionale
Prognosen und ihre Unsicherheiten für die Nutzer verständlich
aufbereitet anbieten.
Für
den Aufbau eines globalen Informations- und Frühwarnsystems ist ein
Zusammenschluss von Aktivitäten bestehender UN-Institutionen (z.B.
WMO, FAO, UNDP, UNEP, UNFCCC) sowie weiterer Foren wie ISDR oder IPCC
anzustreben.
Finanzierung der Initiativen sicherstellen
Die Vermeidung umweltinduzierter Sicherheitsrisiken erfordert nicht nur
einen entschiedenen politischen Handlungswillen der beteiligten nationalen
und internationalen Akteure, sondern auch den Einsatz ausreichender finanzieller
Mittel zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Vermeidung
eines gefährlichen Klimawandels
Klimaschutz ist lohnend: Ein effektiver Klimaschutz ist weltweit mit geringeren
Kosten verbunden als die durch Klimaschäden zu erwartenden Kosten,
die bei klimapolitischer Untätigkeit entstünden. Es ist jetzt
internationale Koordination erforderlich, um die Lenkung der Finanzmittel
in effiziente Vermeidungsmaßnahmen sicherzustellen.
Energiesysteme weltweit umgestalten
Um die notwendige Transformation der Energiesys-teme in den Entwicklungsländern
anzustoßen, sollten die bestehenden multilateralen Fonds (z. B.
Global Environment Facility, Carbon Finance Unit) durch eine bessere und
verlässlichere Ausstattung mit Finanzmitteln gestärkt werden.
Zusätzliche Einnahmequellen können durch neue Finanzierungsin-strumente
erschlossen werden, wie etwa die Einführung emissionsabhängiger
Nutzungsentgelte für den Luft- und Seeverkehr, sofern diese Emissionen
nicht bereits durch andere Regulierungen erfasst sind. Auf längere
Sicht könnten auch über ein internationales System handelbarer
Quoten für erneuerbare Energien Einnahmen generiert werden. Zudem
können durch die Umschichtung bestehender Etats Finanzmittel mobilisiert
werden, indem Subventionen für fossile Energieträger stufenweise
zurückgeführt und in die Förderung und weltweite Anwendung
erneuerbarer Energien umgelenkt werden.
Terrestrische Kohlenstoffspeicher schützen
Der Schutz terrestrischer Kohlenstoffspeicher, besonders der tropischen
Wälder, sollte einen weiteren Finanzierungsschwerpunkt bilden. Entwicklungsländer
beherbergen einen großen Teil dieses Waldbestands, der jedoch durch
Übernutzung und Rodung bedroht ist. Die Industrieländer sollten
den Erhalt dieser Wälder aktiv fördern. Der UNFCCC-Prozess zur
Reduzierung von Entwaldung in Entwicklungsländern bietet hierfür
einen guten Ansatzpunkt und sollte zügig vorangetrieben werden. Insbesondere
sollten die Annex-I-Staaten unter dem UNFCCC-Regime Anreize zum Verzicht
auf Entwaldung in Form finanzieller Kompensationen für entgangene
Erträge aus alternativen Landnutzungen setzen.
Anpassung an unvermeidlichen Klimawandel
Entwicklungsländer tragen zwar in der Regel nur wenig zum anthropogenen
Klimawandel bei, müssen aber dennoch umfangreiche Anpassungsmaßnahmen
treffen, die sie wegen Kapitalarmut oft nicht finanzieren können.
Daher sollten Anpassungsmaßnahmen in diesen Ländern von internationaler
Seite mitfinanziert werden.
Öffentliche Entwicklungsfinanzierung aufstocken
Die Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit verfehlen
weiterhin das 0,7 %-Ziel der Vereinten Nationen. Im Mai 2005 haben die
Entwicklungsministerinnen und -minister der Europäischen Union beschlossen,
die Entwicklungsleistungen bis 2010 auf 0,56 % und bis 2015 auf 0,7 %
des Bruttonationaleinkommens der Geberländer zu steigern. Dieser
Fahrplan sollte unbedingt eingehalten werden.
UNFCCC-Anpassungsstrategie entwickeln
Der WBGU empfiehlt, eine Gesamtstrategie zur Förderung der Anpassung
in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu entwickeln. Die bisher
innerhalb der UNFCCC und dem Kioto-Protokoll eingerichteten Fonds werden
den genannten Anforderungen bisher weder vom Umfang noch von der in-stitutionellen
Ausgestaltung her gerecht. Die Finanzierungsbeiträge einzelner Staaten
für eine derartige Strategie sollten sich an ihrem Beitrag zur globalen
Erwärmung und ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit ausrichten.
Kurzfristig sollten der Least Developed Countries Fund sowie das „Anpassungsfenster“
des Special Climate Change Fund aufgestockt werden.
Mikrofinanzinstrumente stärken
Mikrofinanzinstitutionen und -instrumente (z. B. Mikrokredite oder Mikroversicherungen)
sollten mit Mitteln der internationalen Entwicklungs-zusammenarbeit ausgebaut
werden. Trotz der großen Hoffnungen, die z. B. in Mikroversicherungen
als In-strument zur Absicherung gegen wetterbedingte Naturkatastrophen
gesetzt werden, können Mikrofinanzierungen internationale finanzielle
Hilfe nicht ersetzen, sondern bestenfalls ergänzen.
Umweltmigrationsfonds einrichten
Ein neu zu schaffender internationaler Umweltmigrationsfonds sollte die
finanzielle Grundlage für Maßnahmen zum Umgang mit Umweltmigranten
sichern. Als Plattform bietet sich der 2001 durch die Internationale Organisation
für Migration ins Leben gerufene International Dialogue on Migration
an. Ein fairer und effizienter Lastenausgleich zwischen von Umweltmigration
betroffenen und nicht betroffenen Ländern sollte dem bereits beschriebenen
Verursacherprinzip und dem Leistungsfähigkeitsprinzip genügen,
indem er die Fondsbeiträge an das Ausmaß der länderspezifischen
Treibhausgasemissionen und weitere Indikatoren wie etwa das BIP knüpft.
Finanzierung
internationaler Konfliktprävention
Finanzierung von Krisenprävention, Entwicklungszusammenarbeit
und Militärausgaben im Zusammenhang sehen
Aufgrund der deutlichen inhaltlichen Überlappungen zwischen ziviler
Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit hält der WBGU
ein zusätzliches Finanzierungsziel zur Krisenprävention nicht
für sinnvoll. Vielmehr sollte die volle politische Aufmerksamkeit
darauf gerichtet werden, den vorliegenden Fahrplan zur Steigerung der
Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit einzuhalten.
Der WBGU regt an, die Ausgaben im Sicherheitssektor vor allem im Hinblick
auf ihre Effektivität für die internationale Friedenssicherung
kritisch zu überprüfen und anzupassen. Die Bundesregierung sollte
hierzu internationale Diskussions- und Verhandlungsprozesse in der EU,
der NATO und darüber hinaus vorantreiben. Die Militärhaushalte
sollten deutlich zugunsten präventiver Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
umgeschichtet werden. Bei einer Umstrukturierung militärischer Ausgaben
hin zu einer präventiven Sicherheitspolitik sollte der Finanzbedarf
für „klassische“ Militärausgaben zurückgehen.
Finanzierungsinstitutionen im UN-System stärken
Die Finanzierungsmechanismen der internationalen Regime zur Krisenprävention
und Friedenskonsolidierung auf UN-Ebene hält der WBGU für unterfinanziert.
Die Bundesregierung sollte den Central Emergency Response Fund durch angemessene
Zahlungen unterstützen und sich für ein verbindliches Finanzierungsschema
des Fonds einsetzen. Auch sollte sie weiterhin aktiv an der Finanzierung
des Ständigen Fonds für Friedenskonsolidierung mitwirken und
darüber hinaus Regelungen für gesicherte Fondseinzahlungen in
der Zukunft anstreben.
Wenn der Klimaschutz scheitert: Strategien im Fall
von Destabilisierung und Konflikt
Wenn der Klimaschutz scheitert und die 2 °C-Leitplanke nicht eingehalten
wird, muss sich die internationale Politik schrittweise auf klimabedingte
Konflikte vorbereiten, wie sie beispielhaft in den beschriebenen Konfliktkonstellationen
entwickelt wurden. In jedem Fall müsste eine engagierte Klimaschutzpolitik
zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen weitergeführt werden, damit
die globale Erwärmung die Klimaschutzleitplanke möglichst wenig
überschreitet. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten für Vermeidung
und Anpassung müsste die Wirtschaftspolitik außerdem Strategien
zur Vermeidung einer durch den Klimawandel herbeigeführten Destabilisierung
der Weltwirtschaft entwickeln. In der Entwicklungspolitik würde der
Bedarf zur Bearbeitung von Wasser- und Nahrungsmittelkrisen sowie von
Sturm- und Flutkatastrophen erheblich anwachsen. Angesichts der steigenden
Zahl schwacher und fragiler Staaten sowie eines immer stärker degradierten
Naturraums wäre die Entwicklungs-zusammenarbeit zunehmend gefordert,
Rückschritte in der menschlichen Entwicklung zu verhindern, statt
wie bisher Fortschritte zu erreichen.
Die
weltweit zunehmende Migration – sowohl innerhalb von Entwicklungsregionen
als auch zwischen Nord und Süd – würde erhebliche politische
und wirtschaftliche Kapazitäten absorbieren. Insgesamt wäre
mit schwerwiegenden Verwerfungen in den internationalen Beziehungen zu
rechnen, nicht zuletzt im Kontext des Nord-Süd-Konflikts. Um einer
Destabilisierung und Eskalation von Konflikten vorzubeugen, müssten
die Krisenmanagementpotenziale der global tonangebenden Mächte gebündelt,
das multilaterale Institutionengefüge gestärkt sowie erhebliche
zusätzliche Mittel mobilisiert werden. Im Falle einer gescheiterten
Klimaschutzpolitik wäre ohne diese Anstrengungen ab Mitte des Jahrhunderts
voraussichtlich mit einer starken Proliferation lokaler und regionaler
Konflikte, einer Destabilisierung des internationalen Systems, einer Gefährdung
der weltwirtschaftlichen Entwicklung und der völligen Überforderung
der Global-Governance-Strukturen zu rechnen. Um diese gefährlichen
Entwicklungen zu vermeiden, müssen die klimapolitischen Weichen jetzt
gestellt werden.
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IMPRESSUM
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Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
Geschäftsstelle
Reichpietschufer 60-62
10785 Berlin
Tel.: 030 263948 0
Fax: 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Website: http://www.wbgu.de
Diese Zusammenfassung ist im Internet in deutscher und
englischer Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_jg2007.html.
Redaktionsschluss: 21.05.2007
© 2007, WBGU |
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