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Neues
Hauptgutachten
Globale Energiewende ist notwendig und machbar
Sie soll das Klima
schützen und die Energiearmut überwinden helfen
Berlin,
10. April 2003. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen (WBGU) übergibt
heute ein neues Hauptgutachten "Welt im
Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit" an die Bundesminister
Jürgen Trittin (Umwelt)
und Heidemarie Wieczorek-Zeul (Wirtschaftliche
Zusammenarbeit) sowie Staatssekretär Dr. Uwe Thomas (Forschung).
Das Gutachten zeigt, dass eine globale Energiewende hin zu einer Energieversorgung
der Weltbevölkerung auf der Basis erneuerbarer Energiequellen dringend
notwendig ist, um das Weltklima zu schützen und 2,4 Milliarden Menschen
in den Entwicklungsländern von Energiearmut zu befreien. Diese Energiepolitik
brächte auch eine Friedensdividende, da die Abhängigkeit von
den regional konzentrierten Ölreserven vermindert würde. Die
Wissenschaftler betonen, dass der Umbau der Energiesysteme mach- und finanzierbar
ist, wenn in den kommenden beiden Jahrzehnten rasch und entschlossen gehandelt
wird. Dazu wird ein Fahrplan mit konkreten Stationen vorgeschlagen.
Energie
effizienter nutzen
Eine erste wesentliche Voraussetzung für eine Energiewende ist die
effizientere Umwandlung und Nutzung von Energie. Ziel sollte es sein,
weltweit bis 2050 mit der gleichen Energiemenge das Dreifache an Gütern
und Dienstleistungen zu produzieren. Insbesondere sollten internationale
Standards für fossil betriebene Kraftwerke angestrebt sowie die gekoppelte
Produktion von Strom und Wärme in Kraftwerken gefördert werden.
Vor allem für die Industrieländer bieten sich ökologische
Finanzreformen sowie Kennzeichnungspflichten für Gebäude, energieintensive
Geräte und Dienstleistungen an.
Erneuerbare Energien erheblich ausbauen
Ohne die massive Förderung erneuerbarer Energien wird die Energiewende
nicht gelingen. Der Anteil aller erneuerbaren Energien an der globalen
Energieerzeugung sollte daher bis 2020 von derzeit 12,7% auf 20% und schließlich
bis 2050 auf mehr als 50% erhöht werden. Die nur begrenzt ausbaubaren
erneuerbaren Quellen (z. B. Windkraft, moderne Bioenergie) sind schon
heute preislich oft konkurrenzfähig. Dagegen sind die praktisch unbegrenzt
aus-baubaren Techniken (z. B. Photovoltaik, solarthermische Kraftwerke)
zur Zeit betriebswirtschaftlich noch vergleichsweise teuer. Weil die Erschließung
nicht solarer erneuerbarer Energieformen mittelfristig an ihre Grenzen
stößt, muss die Sonnenenergie bereits jetzt umfassend weiter
ausgebaut und gefördert werden.
Die Energieversorgung der Zukunft setzt vorausschauende Investitionen
in geeignete Infrastrukturen voraus. Beispielsweise sollten eine leistungsfähigere
Netzregelung, das Lastmanagement, der Ausbau schnell regelbarer Kraftwerke,
der globale Ausbau der Netze sowie langfristig der Auf-bau einer Infrastruktur
für Wasserstoffspeicherung und -verteilung vorangetrieben werden.
Den Übergang gestalten
Der Einsatz von Kohle zur Energiegewinnung sollte noch in diesem Jahrhundert
beendet und bis 2050 weltweit aus der Nutzung der Kernkraft ausgestiegen
werden. Unter anderem stellen die illegale Verbreitung und die ungelöste
Endlagerung nicht tolerierbare Risiken dar. Für eine Übergangszeit
ist die verstärkte Nutzung von Gas sinnvoll und die Speicherung von
Kohlenstoff in geologischen Formationen wahrscheinlich notwendig.
Nord-Süd-Zusammenarbeit stärker auf Nachhaltigkeit ausrichten
Die Überwindung der Energiearmut ist zentral für die Verbesserung
der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern und ein wesentlicher
Beitrag zur Erfüllung international vereinbarter Entwicklungsziele.
Schwerwiegend ist die Gesund-heitsgefährdung durch Innenluftverschmutzung,
die durch die Verbrennung von traditioneller Biomasse entsteht. Daran
sterben jährlich etwa 1,6 Mio. Menschen deutlich mehr als
an Malaria. Auch die Verschmutzung der Außenluft, vor allem in den
Städten vieler Entwicklungsländer, hat teilweise extreme Ausmaße
angenommen.
Um diese Probleme zu lösen, sollte die internationale Zusammenarbeit
stärker auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Eine wichtige
Maßnahme ist nach Ansicht des WBGU die Umsteuerung der Förderpraxis
der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken zugunsten erneuerbarer
Energien.
Alle Möglichkeiten der Finanzierung nutzen
Die Energiewende ist finanzierbar dafür müssen allerdings
sämtliche Möglichkeiten genutzt werden. In Industrie- und Transformationsländern
sind die Subventionen für fossile Energien und Kernkraft bis 2020
vollständig abzubauen. Dazu empfiehlt der WBGU die Aushandlung eines
Multilateralen Energiesubventions-abkommens bis 2008. Gleichzeitig sind
private Investitionen in nachhaltige Energien zu fördern. Zur Unterstützung
der ärmsten Länder sollten die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit
erheblich aufgestockt werden. Ergänzend wird in den OECD-Ländern
die Einführung von Nutzungsentgelten für den internationalen
Flugverkehr ab 2008 empfohlen.
Forschung und Entwicklung vorantreiben
Die technischen Herausforderungen sind nur mit erheblichen Forschungs-
und Entwicklungsanstrengungen zu meistern. Dazu sollten in den Industrieländern
die staatlichen Ausgaben für Forschung über nachhaltige Energien
bis 2020 durch Umschichtungen mindestens verzehnfacht werden. Unterstützend
bedarf es der Schaffung eines "Weltkoordinationsprogramms für
Energieforschung".
Bonner Weltenergiekonferenz nutzen
Eine Energiewende im globalen Maßstab kann nur mit leistungsfähigen
Institutionen gelingen. Bestehende Einrichtungen globaler Energiepolitik
sollte daher schrittweise gestärkt und erweitert werden. Als gemeinsame
Handlungsgrundlage empfiehlt der WBGU die Vereinbarung einer Weltenergiecharta.
Die von der Bundesregierung angeregte "Weltkonferenz für Erneuerbare
Energien" im Jahr 2004 in Bonn bietet eine hervorragende Gelegenheit,
diesen Prozess anzustoßen. Auf dieser Grundlage wäre bis etwa
2010 die Gründung einer "Globalen Agentur für die Energiewende"
zu prüfen.
WBGU betritt Neuland
Der WBGU leistet mit seinem Gutachten innovative Beiträge: Erstmals
werden die beiden Ziele "Klimaschutz" und "Überwindung
der Energiearmut" gleichgewichtig behandelt. Dabei gilt es zum einen,
die Klimaerwärmung in tolerablen Grenzen zu halten. Dazu müssen
die Industrieländer ihre CO2-Emissionen bis 2050 um rund 80% mindern.
Wegen der großen Unsicherheit über das Klimaverhalten handelt
es sich dabei um Mindestvorgaben. Zum anderen sollte bis 2020 die gesamte
Weltbevölkerung Zugang zu modernen Energien haben. Auf dieser Grundlage
hat der WBGU einen beispielhaften Pfad für eine globale Energiewende
abgeleitet und für deren Umsetzung einen Fahrplan entwickelt.

Übergabe
des WBGU Gutachtens
Personen
vlnr.: Prof. Dr. Dr. Sauerborn, Prof. Dr. Kulessa, Prof. Dr. Schubert,
Bundesministerin Wieczorek-Zeul, Staatssekretär
Dr. Thomas, Bundesminister
Trittin, Prof. Dr. Luther, Prof. Dr. Graßl
Der WBGU
Der WBGU wurde im Frühjahr 1992 als unabhängiges Beratungsgremium
von der Bundesregierung eingerichtet. In seinen Gutachten gibt der WBGU
konkrete Empfehlungen für umweltpolitisches Handeln und für
Forschungsprogramme. Bisher erschienen in der Reihe Welt im Wandel
folgende Gutachten: "Grundstruktur globaler Mensch-Umwelt-Beziehungen"
(1993), "Die Gefährdung der Böden"
(1994), "Wege zur Lösung globaler
Umweltprobleme" (1995), "Herausforderung für die deutsche
Wissenschaft" (1996), "Wege zu
einem nachhaltigen Umgang mit Süßwasser" (1997),
"Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken" (1998),
"Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biosphäre" (1999)
sowie "Neue Strukturen globaler Umweltpolitik" (2000).
Der WBGU hat außerdem zu den Klimagipfeln in Berlin (1995), Kioto (1997)
und Buenos Aires (1998),
zur Umweltethik (1999)
und
zu Nutzungsentgelten (2002) Sondergutachten
vorgelegt.
Bitte richten
Sie Ihre Rückfragen an:
Geschäftsstelle
WBGU
Reichpietschufer 60-62, 8. OG
10785 Berlin
Tel. 030 263948
12
Fax 030 263948 50
Email: wbgu@wbgu.de
Diese Presseerklärung
und alle Gutachten können im Volltext aus dem Internet bezogen werden (http://www.wbgu.de/).
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