![]() |
|
| Global Change Portal |
![]() |
Die drei Säulen der Earth Alliance Earth Assessment: Wissenschaftliche Ausschüsse und Erd-Rat (Earth Council) einrichten Chance der Rio+10-Konferenz nutzen
Der
technische Fortschritt im 20. Jahrhundert hat den Transport von Personen,
Gütern und Informationen revolutioniert: Bei sinkenden Kosten pro
bewegter Einheit werden immer höhere Geschwindigkeiten und größere
Reichweiten erzielt. Neben den Transportströmen von Energieträgern
und Stoffen gewinnen die Informationsstraßen der Welt immer mehr
an Bedeutung. Direkter Nutznießer der realen und virtuellen Transportleistungen
ist die Wirtschaft, welche heute Produktion, Handel und Investitionen
im Weltmaßstab organisiert. Als mittelbare Folge von globalem Transport,
globaler Wirtschaft und Information findet eine rasante Expansion des
"westlichen" Lebensstils über alle Grenzen statt. Viele
traditionelle Kulturen werden zurückgedrängt oder lösen
sich auf. Besonders betroffen sind Religionen, Kunst- oder Handwerksstile
und Sprachen, letztlich aber auch alle Spielarten gesellschaftlicher Normen
und Werthaltungen.
Abbildung
1
Die
Vision des Beirats zur Reform des internationalen Institutionen- und Organisationengerüsts
im Umweltbereich in Form einer Earth Alliance baut auf den bestehenden
Strukturen auf und entwickelt diese, wo es nötig erscheint, weiter.
Die Earth Alliance (Abb. 1b) gliedert sich in drei übergreifende
Bereiche: Earth Assessment , Earth Organization und Earth
Funding . Diese sind durch gegenseitige Informations- und Kommunikationspflichten,
durch Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und durch gemeinsame
Finanzierungsmodelle miteinander vernetzt. Die
drei Säulen der Earth Alliance Earth Assessment: Wissenschaftliche Ausschüsse und Erd-Rat (Earth Council) einrichten Wissen
und seine Bewertung ist der Schlüssel zum Risikomanagement. In Anlehnung
an den IPCC empfiehlt der Beirat, für die Beratung und Begleitung
etwa der internationalen Boden- und Biodiversitätspolitik vergleichbare
wissenschaftliche Gremien einzurichten. In einem "Zwischenstaatlichen
Ausschuss über biologische Vielfalt" (Intergovernmental Panel
on Biological Diversity -- IPBD) oder einem "Zwischenstaatlichen
Ausschuss über Böden" (Intergovernmental Panel on Soils
-- IPS) ließen sich anerkannte Wissenschaftler zusammenführen,
die kontinuierlich und unabhängig arbeiten und wissenschaftliche
Politikberatung leisten könnten, wobei man sich das Peer-Review-Verfahren,
nicht aber die relativ schwerfällige Struktur des IPCC zum Vorbild
nehmen sollte. Neben diesen sektoralen Beratungsgremien könnte ein
"Ausschuss für Risikobewertung" (Risk Assessment Panel
-- RAP) dazu dienen, als Netzwerkknoten die verschiedenen nationalen Risikoerfassungen
und -bewertungen systematisch zusammenzutragen und globale Risiken zu
identifizieren.
In
der vom Beirat vorgeschlagenen Struktur eines Earth Assessment würde
der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) eine wichtige Bindeglied-
und Dialogfunktion zwischen den Staaten, den UN-Organen, dem Erd-Rat,
der Wissenschaft und den Nichtregierungsorganisationen zukommen. Auch
gegenüber der CSD könnte der Erd-Rat ein Vorschlagsrecht für
die zu behandelnden Themen eingeräumt werden, die aus wissenschaftlicher
Sicht besonders kritisch sind, bisher aber nicht die nötige politische
Aufmerksamkeit erlangt haben. Zudem könnte die CSD das Diskussionsforum
für die Berichte des Erd-Rats werden, ist sie doch das zentrale Forum
für Fragen von Umwelt und Entwicklung, bei dem die wichtigsten
NRO ihre Anliegen und Lösungsansätze vor- und einbringen können.
Diese Struktur entspräche gewissermaßen der internationalen
Form des deutschen Rats für nachhaltige Entwicklung. Wegen des häufig konstatierten Mangels an Koordination und Wirkungskraft globaler Umweltpolitik wurde in den letzten Jahren der Ruf nach einer umfassenden Umgestaltung des internationalen Institutionen- und Organisationengefüges laut. UNEP verfügt für seinen weltweiten Auftrag lediglich über 530 Mitarbeiter, während sich z. B. das deutsche Umweltbundesamt (UBA) auf ca. 1.050 und die amerikanische Umweltagentur (EPA) auf über 18.000 Mitarbeiter stützen können. Der Beirat hat sich deshalb bereits in früheren Gutachten für die Gründung einer Internationalen Umweltorganisation ausgesprochen. Prominente europäische Politiker unterstützen diese Idee ebenfalls seit längerem. Angesichts der durchaus unterschiedlichen Vorschläge soll jedoch zunächst deutlich gemacht werden, was bei einer Neustrukturierung globaler Umweltinstitutionen unbedingt beachtet werden sollte:
Der
Beirat schlägt den Umbau des bestehenden Systems in mehreren Stufen
vor. Dabei wird nicht a priori vorausgesetzt, dass langfristig
sämtliche Stufen durchlaufen und am Ende unbedingt die dritte Stufe
erreicht werden sollte. Vielmehr sollte zunächst nur die erste Stufe
verwirklicht, deren Wirksamkeit geprüft und die nächste Stufe
erst erwogen werden, wenn der vorhergehende nicht den gewünschten
Erfolg erbrachte. In
der ersten Stufe geht es um eine verbesserte Kooperation der verschiedenen
Organisationen und Programme, wobei die Partner weiterhin gleichberechtigt
zusammenarbeiten. Dabei sollten die Funktionen nicht verändert werden,
die CSD, GEF, verschiedene Vertragsstaatenkonferenzen und Konventionssekretariate
sowie umweltpolitische Abteilungen und Programme der einzelnen Sonderorganisationen
gegenwärtig besitzen. Gegebenenfalls könnte UNEP schon in dieser
Stufe eine andere institutionelle Struktur innerhalb des UN-Systems erhalten.
Diese Stärkung von UNEP könnte sich entweder am Beispiel der
Weltgesundheitsorganisation orientieren -- also einer UN-Sonderorganisation
mit eigenem Budget und eigener Mitgliedschaft -- oder am Beispiel der
UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD), einer UN-internen
Körperschaft. Sollte
die beschriebene verbesserte Kooperation der internationalen Organisationen
und Programme nicht ausreichen, um erkannte Defizite zu beheben, wäre
die weitere Stärkung des Umweltschutzes durch eine verbesserte Koordination
der Akteure anzustreben. Dies würde eine begrenzte Hierarchisierung
im Organisationengefüge erforderlich machen, wobei sich das Modell
der Welthandelsorganisation (WTO) anbieten würde. Analog ließe
sich überlegen, die verschiedenen Vertragsstaatenkonferenzen im Umweltschutz
in ein Rahmenübereinkommen zur Gründung einer Internationalen
Umweltorganisation einzugliedern und sie dann wie bei der WTO als gesonderte
und in hohem Maße selbständige Ausschüsse der Ministerkonferenz
fortbestehen zu lassen. Die Gründung einer Dachorganisation wird
von Entwicklungs- und Industrieländern wohl nur dann akzeptiert werden,
wenn beide Seiten über die Weiterentwicklung der Organisation effektive
Mitspracherechte erhalten. Hierfür böte sich die Anwendung nord-süd-paritätischer
Entscheidungsverfahren analog zum Montrealer Protokoll an. Vorliegenden
Vorschlägen für eine dritte Stufe ist das Ziel gemeinsam, die
internationale Umweltpolitik stärker zu zentralisieren und zu hierarchisieren.
Entscheidungsprozesse sollen beschleunigt werden, indem das Konsensprinzip
überwunden bzw. repräsentativ besetzte, kleinere Entscheidungsgremien
-- etwa ein "Umweltsicherheitsrat" -- eingeführt werden,
damit Minderheiten ihre Blockademacht verlieren. Eine solche stark souveränitätseinschränkende
Hierarchisierung wird sicherlich auf erheblichen Widerstand stoßen,
in Nord wie in Süd. Neben
einer übergreifenden Reform der UN-Organe im Umweltbereich können
aber auch die zahlreichen bereits existierenden sektoralen Regime (z.
B. zu Klima, Biologische Vielfalt oder Desertifikationsbekämpfung)
optimiert werden. Der Beirat hat hierfür die Erfahrungen aus den
Verhandlungsprozessen ausgewertet und Anregungen für ein "gutes
Regimedesign" zusammengestellt. Heute
hat sich überwiegend die Strategie durchgesetzt, nur die großen
Ziele und mögliche Instrumente nennende Rahmenverträge zu vereinbaren
und die konkrete Ausgestaltung weiteren Verhandlungsrunden zu überlassen,
deren Ergebnisse dann als Protokoll die Konvention weiter ausgestalten
und verschärfen. Der Beirat bewertet diesen Ansatz positiv, weil
es so gelingen kann, auch die eher zögerlichen Staaten in den weiteren
Verhandlungsprozess einzubinden. Angesichts der Verschärfung globaler
Umweltprobleme ist jedoch nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass
vom Abschluss einer Konvention bis hin zur lokalen Bewältigung der
Probleme meistens eine zu große Zeitspanne liegt und deshalb die
Protokollverhandlungen, -ratifizierungen und -umsetzungen zügiger
abgeschlossen werden müssen. Abstimmungsverfahren
flexibilisieren Ein
entscheidender Faktor für die flexible Fortentwicklung von Regimen
sind die Abstimmungsverfahren. Der Beirat regt an, auf eine Relativierung
des Konsensprinzips in internationalen Verhandlungen hinzuwirken, vor
allem wenn es um den Schutz unwiederbringlicher Umweltgüter geht.
Insbesondere sollte das Verfahren der "schweigenden Zustimmung"
vermehrt angewendet werden. Bei der Modifikation von Protokollen oder
Anhängen sollte die Einführung von qualifizierten, nord-süd-paritätischen
Entscheidungen gefördert werden, da sie am ehesten konsensfähig
sind. Darüber hinaus sollte, etwa bei Entscheidungen über das
Erbe der Menschheit, eine Relativierung der formalen Prinzipien "Ein
Land, eine Stimme" bzw. der bei Abstimmungen über finanzielle
Beiträge geübten Praxis "Ein Dollar, eine Stimme"
zugunsten einer Stimmverteilung gemäß "Ein Mensch, eine
Stimme" geprüft werden. Rechte zur Informationsbeschaffung stärken und mit Berichtswesen koppeln Neben
der Einführung flexiblerer Abstimmungsverfahren kann auch die Ausgestaltung
der internationalen Erfüllungskontrolle für den Erfolg eines
Regimes ein wesentliches Kriterium bilden. Die bisherigen Erfahrungen
zeigen, dass die Berichtspflicht über die Aktivitäten der Mitgliedstaaten
zur Umsetzung ihrer Pflichten eine unerlässliche Voraussetzung für
eine internationale Erfüllungskontrolle darstellt. Der Beirat rät
jedoch zu einer wissenschaftlichen Begutachtung der Berichte, um ihre
Verwertbarkeit auf den Vertragsstaatenkonferenzen zu fördern. Eine
besondere Rolle spielt dabei die Verwendung international abgestimmter
Indikatoren, um Vergleichbarkeit und Anwendungsbezug der Berichte zu erhöhen.
Bei Bedarf sollten auch weitergehende Rechte zur Informationsbeschaffung
eingeführt werden. Als
Reaktion auf Umsetzungsschwierigkeiten rücken zunehmend kooperative
Wege in den Vordergrund, da durch die partnerschaftliche Lösung die
internationalen Beziehungen und auch die Transparenz gestärkt werden.
Garantierte, an keine Voraussetzungen geknüpfte Instrumente zur Erfüllungshilfe
können allerdings die Motivation untergraben, aus eigener Kraft die
Pflichten zu erfüllen. Andererseits haben in einigen Fällen
auch konzertierte Sanktionen zu einer Behebung der Umsetzungsdefizite
beigetragen. Der Beirat lehnt aus diesen Gründen eine einseitige
Ausrichtung auf konfrontative bzw. nicht konfrontative Maßnahmen
ab. Er empfiehlt, bei Umsetzungsschwierigkeiten flexibel und dem Einzelfall
angepasst zu reagieren. Zudem könnten die bestehenden regional-kontinentalen
Zusammenschlüsse (wie z. B. ASEAN oder EU) bei der Kontrolle und
beim Monitoring international vereinbarter Messreihen stärker eingesetzt
werden. Nichtregierungsorganisationen
(NRO) dienen als wertvolle Kontaktstellen von der lokalen bis zur internationalen
Ebene und stellen die Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange
sicher. Insbesondere hat sich die Mitwirkung von Umweltverbänden
bei der Sammlung und Aufbereitung von Informationen sowie bei der Umsetzung
von Übereinkünften vor Ort bewährt. Der Beirat unterstützt
daher Ansätze, NRO über Anhörungs- und Mitwirkungsrechte
verstärkt bei der Entscheidungsfindung sowie der Umsetzung einzubinden.
Direkte Mitspracherechte und Entscheidungskompetenzen von NRO sind u.
a. wegen der fehlenden Legitimation als problematisch zu bewerten. Eine
zusätzliche Aktivität internationaler, nicht staatlicher Zusammenarbeit
zum Umweltschutz stellen die weltweiten Initiativen zur Zertifizierung
von Produkten dar. Ob internationale unternehmerische Zusammenarbeit oder
Initiativen der Zertifizierung zu einer langfristig nachhaltigen Nutzung
globaler Ressourcen einen Beitrag leisten können, kann derzeit noch
nicht beurteilt werden. Der Beirat sieht darin aber auf jeden Fall ein
Anreizsystem, das neben der internationalen Zusammenarbeit der Staaten
nicht vernachlässigt werden darf. Eine Möglichkeit der Steuerung
von Umweltkennzeichen wäre eine Akkreditierung durch den Erd-Rat,
der hierfür gegebenenfalls Kriterien entwickeln könnte. Der
Beirat empfiehlt zur Finanzierung globaler Umweltpolitik drei Maßnahmen,
die neben einer erwünschten Erhöhung der verfügbaren Mittel
vor allem eine Steigerung der Effizienz des Mitteleinsatzes erwarten lassen:
eine Reorganisation der internen und externen Kontrollstrukturen in multilateralen
Einrichtungen, die Erhebung von Nutzungsentgelten für globale Gemeinschaftsgüter
und die Intensivierung der Einbindung einzelstaatlicher und privater Finanzierungsmechanismen.
Der Beirat geht grundsätzlich davon aus, dass auch zukünftig die direkte Finanzierung globaler Aufgaben durch Zuweisungen aus den Staatshaushalten das vorrangige Instrument im Bereich globaler Umwelt- und Entwicklungspolitik bilden wird. Dieses Vorgehen bietet nicht zuletzt die Vorteile einer unmittelbaren und regelmäßigen Kontrolle durch demokratische Einrichtungen auf nationaler Ebene und eines fortwährenden Zwangs der Geld verteilenden Institutionen, sich gegenüber diesen Einrichtungen zu rechtfertigen. Zahlreiche internationale Organisationen sind angesichts eines intransparenten und wenig effizienten Umgangs mit finanziellen Mitteln in das Blickfeld der nationalen Parlamente der OECD-Länder geraten; die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der UN-Organisationen nimmt ab. Andererseits weisen UN-Organisationen in den meisten Entwicklungsländern infolge positiver Erfahrungen mit den Leistungen der UN zum Kapazitätsaufbau eine hohe Akzeptanz auf, sofern die Projekte auf einem Abstimmungsverfahren beruhen, bei dem jedem Land ungeachtet seiner wirtschaftlichen Stärke eine Stimme zugewiesen wird. Es sollte bei bestehenden multilateralen Organisationen immer geprüft werden, inwieweit
Entscheidend für einen sorgsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ist vielfach die Verkopplung mit den Preismechanismen privater Märkte. Dieser Mechanismus stößt aber wegen fehlender Eigentumsrechten an Grenzen. Zahlreiche Umweltgüter wie z. B. der internationale Luftraum, die Hohe See oder der Weltraum stellen aufgrund des unbeschränkten Zugangs zu ihrer Nutzung (open access) weltweite Gemeinschaftsgüter dar, d. h. ohne eine gemeinschaftliche, weltweit-treuhänderische Verwaltung dieser Güter würden sie angesichts fehlender Möglichkeiten zur Erhebung von Preisen für die exklusive Nutzung überbeansprucht. Im System des Earth Funding bildet die Erhebung von Nutzungsentgelten für globale Gemeinschaftsgüter ein wichtiges Element, um unabhängig von Zuweisungen durch Staatshaushalte Aufgaben der globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik finanzieren zu können. Der Beirat weist in diesem Zusammenhang auf drei Aspekte hin, die für das Verständnis und die Ausgestaltung solcher Entgelte unabdingbar sind:
Der Beirat hat in seinen Gutachten bereits mehrfach auf die wachsende Bedeutung des privaten Sektors und innovativer Finanzierungsinstrumente auf lokaler und nationaler Ebene hingewiesen. Dieses Element ist ein wichtiger Faktor, um
Zunehmend
spielen "global players" eine wichtige Rolle bei der Nutzung
globaler Ressourcen und Senken. Multinationale Unternehmen richten sich
häufig nach eigenen Standards der Umweltnutzung, viele Menschen in
den Industrieländern engagieren sich in Umweltstiftungen und -patenschaften
und viele national wie global agierende NRO haben Einflussmöglichkeiten,
um auf das Verhalten von Individuen, Gruppen und Organisationen einzuwirken.
Genau dort, wo staatliche Standards nicht greifen, können private
Initiativen einspringen. Der Beirat empfiehlt, diesen Prozess der Verantwortungsübernahme
durch Private zu unterstützen, z. B. durch Preise und Auszeichnungen,
beim zentralen Einkauf und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Die vom Beirat vorgestellte Vision einer Earth Alliance ist nicht kurzfristig realisierbar, sollte jedoch als Leitbild für eine längerfristig unabdingbare Reform der globalen Umweltpolitik dienen. Insbesondere sollte die Folgekonferenz des UN-Gipfels für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro im Jahr 2002 (Rio+10-Konferenz) zum Anlass genommen werden, Elemente dieser Strukturreform auf den Weg zu bringen. Bereits 1997 hat sich die Bundesregierung für die Einrichtung einer Internationalen Umweltorganisation ausgesprochen. Im Juni 2000 kündigte der französische Premierminister Lionel Jospin an, während der EU-Präsidentschaft Frankreichs die Debatte um eine Internationale Umweltorganisation wieder aufleben zu lassen. Auch die erste internationale Umweltministerkonferenz in Malmö hob den organisatorischen Reformbedarf der globalen Umweltpolitik hervor. Dieses günstige politische Klima sollte nach Ansicht des Beirats für eine entsprechende Initiative, z. B. der EU, genutzt werden, wobei Deutschland und Frankreich Vorreiter sein könnten. Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Diese Zusammenfassung ist im Internet in deutscher und
englischer Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_jg2000.html. |
|
|