Seit
Juli 1996 finden internationale Verhandlungen zur Ausarbeitung eines
Biosafety-Protokolls statt, die im Februar 1999 abgeschlossen werden
sollten. Da ein Konsens zu diesem Datum nicht erreichbar war, wurde
dessen Verabschiedung verschoben. Ziel des Protokolls ist es, Regelungen
zu treffen, die einen internationalen Sicherheitsmindeststandard für
biotechnologische Aktivitäten garantieren. Das Protokoll wäre
auf diesem Gebiet das erste (völkerrechtlich verbindliche) Abkommen.
Eine Reihe von Regelungen sind dabei weiterhin umstritten:
- Das
Verhältnis des Protokolls zur Welthandelsorganisation;
- die
Einbeziehung der menschlichen Gesundheit als Schutzgut des Protokolls;
- die
Anwendung der Schutzmechanismen des Protokolls auch auf Produkte,
die aus lebenden modifizierten Organismen hergestellt wurden;
- die
Einbeziehung sozioökonomischer Kriterien in die Risikoanalyse
und -bewertung;
- der
Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip für die Beurteilung der
Sicherheit bei der Nutzung oder Freisetzung von lebenden modifizierten
Organismen;
- die
inhaltliche Ausgestaltung und Anwendungsbereich des AIA-Verfahrens
(advanced informed agreement).
Die
Notwendigkeit des Biosafety-Protokolls bleibt bestehen und erfordert
weiterhin ein starkes Engagement der befürwortenden Staaten. Der
Beirat unterstützt die Einbeziehung der menschlichen Gesundheit
und des Vorsorgeprinzips in die Verhandlungen. Auch wenn die Haftungsfrage
derzeit aus dem Protokollentwurf ausgegliedert ist, sollte die Steuerungsfunktion
eines weiterhin anzustrebenden Haftungsregimes berücksichtigt werden.
2.1.2
Bioprospektierung
Biologische
Vielfalt ist nicht nur die Vielfalt der Gene, Arten und Ökosysteme,
sondern auch eine biochemische Vielfalt. Diese Erkenntnis hat in den
letzten beiden Jahrzehnten zu einer eigenen Forschungsrichtung geführt,
die sich mit der Biochemie und der Molekularbiologie der Wechselbeziehungen
zwischen Pflanzen und Tieren befaßt. Die Erkundung biologischen
Materials zum Zweck der Aufbereitung für eine potentielle industrielle
Nutzung wird als "Bioprospektierung" bezeichnet. Es existiert
z. B. eine große Zahl sog. Sekundärstoffwechselprodukte,
die lebende Organismen als Antwort auf sich verändernde Umweltbedingungen
und zur Abwehr gegen natürliche Feinde entwickelt haben. Diese
Sekundärmetabolite, durch die Evolution für ihre spezifischen
biochemischen Funktionen optimiert, können für den Menschen
von großem Nutzen sein. Die Entwicklung dieses neuen Gebiets ist
der Anwendung neuer molekularer Untersuchungstechniken zu verdanken,
die in biologischen Systemen immer erfolgreicher organische Moleküle
in kleinsten Mengen identifizieren können. In Zukunft wird sich
das Augenmerk vermehrt auf unerschlossene Naturstoffquellen richten,
wie die tropischen Regenwälder, heiße Quellen, die Tiefsee
und andere Extrembereiche.
Dabei ist das Konfliktpotential zwischen den Naturstoffe
liefernden Entwicklungsländern und global agierenden Unternehmen,
die ein Interesse an diesen Ressourcen haben, erheblich. Auch die Debatte
um die Entwicklungschancen sowie die ökologischen Auswirkungen
der Nutzung biologischer Vielfalt auf die Natur ist inzwischen stark
polarisiert. Entsprechend verschieden bis widersprüchlich sind
die Argumente der interessierten Akteure. Viele Herkunftsländer
haben z. B. eine generell hohe und in mancher Hinsicht ungerechtfertigte
Erwartung an die Entwicklungschancen durch Bioprospektierung. Um die
Diskussion zu versachlichen und einen langfristigen Interessenausgleich
zu fördern, der sowohl die Entwicklungschancen der Nachfrager als
auch der Anbieter biologischer Vielfalt berücksichtigt, sollten
differenzierte Markt- und Industriestudien sowie die Auswertung repräsentativer
Projekte gefördert werden. Dies könnte zur Klärung der
vom angeblichen "Bioprospektierungsboom" ausgehenden Erwartungen
und Folgen beitragen und wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung
differenzierter Erhaltungsstrategien schaffen. Für einen verantwortungsvollen
Umgang mit Bioprospektierung sind geeignete Bestimmungen über den
Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich sowie die langfristige
Erhaltung der biosphärischen Potentiale von besonderer Bedeutung.
2.1.3
Agrarbiodiversität
Die
Erfolgsgeschichte der modernen Landwirtschaft, erkennbar an einer enormen
Steigerung der Erträge, beruht auf der Nutzung künstlicher
Ökosysteme mit der Dominanz einiger weniger Arten (und Genotypen)
und optimalen Bedingungen für die gewählten Organismen. Während
die Landwirtschaft die Anzahl der Arten pro Flächeneinheit gegenüber
einer unbearbeiteten Referenzfläche fast immer reduziert (und damit
massiv zum Artensterben beiträgt), hat sie andererseits eine erstaunliche
Vielfalt an Sorten hervorgebracht. In diesem Zusammenhang wird häufig
der Begriff der Agrarbiodiversität verwendet: diese umfaßt
die Vielfalt aller Organismen in Agrarökosystemen und die Vielfalt
dieser Systeme selbst. Ein Dilemma besteht darin, daß die "moderne"
Landwirtschaft in Gefahr ist, eine ihrer Erfolgsgrundlagen zu vernichten:
eben diese reichhaltige Vielfalt existierender Kulturpflanzen und Haustiere.
Obwohl es Diskussionen über das tatsächliche Ausmaß
dieser Gefahr gibt, ist der Trend ungebrochen: die Agrarbiodiversität
verringert sich. Die genetische Vielfalt ist aber für die Weiterentwicklung
der Pflanzensorten z. B. durch Einzüchten wertvoller Eigenschaften
(etwa Resistenzen) und zur Vermeidung genetischer Anfälligkeit
von hoher Bedeutung.
Ein wichtiger Grund für den gravierenden Verlust
genetischer Vielfalt ist der Übergang von der traditionellen zur
intensiven oder industriellen Landwirtschaft. Insbesondere die folgenden
Komplexe haben unmittelbaren Einfluß auf die Agrarbiodiversität:
- Wandel
im Anspruch an die Produkte aus der Landwirtschaft,
- Landwirtschaftliches
Management,
- Technologieentwicklung
in der Pflanzenzüchtung,
- Agrar-
und Wirtschaftspolitik (die sich wiederum auf die ersten drei Punkte
auswirkt).
Um
sich verändernden Umweltbedingungen anpassen zu können und
nachhaltige Produktionssteigerungen zu erreichen, sind und bleiben landwirtschaftliche
Systeme auf biologische Vielfalt angewiesen. Strategien, die die ökologischen
Funktionen von Agrarbiodiversität aktiv nutzen, sind mit Vorrang
zu verfolgen, da Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen
auch bei optimaler Organisation immer nur Vorsorgecharakter haben können.
Wenn dies nicht möglich ist, läßt sich der Verlust der
gefährdeten genetischen Vielfalt nur verhindern, indem man sie
als "genetische Ressource" mit geeigneten Mitteln konserviert.
Dies kann in situ, also durch einen betreuten Anbau der gefährdeten
Sorten, oder ex situ, also durch Überführung in Genbanken,
botanische oder zoologische Gärten geschehen.
Das Vorsorgeprinzip legt nahe, so viel
Material wie möglich zu erhalten. Es gibt derzeit
außer
der Identifizierung von Duplikaten
keine
wissenschaftliche Methode, die eine Aussage darüber erlauben würde,
auf welche Teile einer Sammlung man mit Sicherheit verzichten kann.
Insgesamt muß aber bedacht werden, daß die Förderung
von Erhaltungsmaßnahmen für genetische Ressourcen, also für
latente, aktuell nicht mehr genutzte Biodiversität, kein Ersatz
für vielfältige Landwirtschaft ist. Die Erhaltung oder Schaffung
nachhaltiger agrarischer Systeme, die möglichst "viel Biodiversität"
aktiv nutzen, muß den Schwerpunkt der Bemühungen bilden.
Zudem sichert aktive Nutzung von Agrarbiodiversität die multifunktionale
Landnutzung und erleichtert die In-situ-Erhaltung der genutzten
Komponenten. Entsprechend können ökosystemare Leistungen biologischer
Vielfalt in agrarischen Systemen dazu beitragen, Landwirtschaft möglichst
umweltgerecht und nachhaltig zu gestalten.
2.2 Managementoptionen
für Ökosysteme und Landschaften
Der
Mensch stellt an Ökosysteme und die Biosphäre zahlreiche Anforderungen.
Diese spiegeln die Vielfalt der Werte und Ansprüche wider, die
der Mensch der Biosphäre zuschreibt und die sich vielfach gegenseitig
ausschließen. Die Konkurrenz der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten
ist eines der zentralen Probleme beim Umgang mit der Biosphäre,
da kein Ökosystemtyp allen Anforderungen gerecht werden kann. Es
kommt vielmehr darauf an, ein "System differenzierter Nutzungsintensitäten"
zu entwickeln. Hierfür ist es sinnvoll, zwischen folgenden Typen
der Landschaftsnutzung differenziert nach Nutzungsintensitäten
zu unterscheiden:
- Landschaftsnutzungstyp
"N" (Typ "Naturschutz
Schutz vor Nutzung"):
Bei diesem Typ hat der Naturschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen,
z. B. bei aus biologisch-ökologischer Sicht bedeutsamen Landschaften.
- Landschaftsnutzungstyp
"W" (Typ "Wirtschaftliche Nutzung
Schutz trotz Nutzung"):
Bei diesem Landschaftstyp überwiegen die wirtschaftlichen Nutzungsinteressen,
z. B. bei ertragreichen Böden oder bei Gebieten mit wirtschaftlich
bedeutendem Massentourismus.
- Landschaftsnutzungstyp
"M" (Typ "Mittleres Schutzerfordernis
Schutz durch Nutzung"):
Dieser Landschaftstyp weist eine mittlere Sensibilität bezüglich
der Fähigkeit auf, menschliche Eingriffe so zu verarbeiten, daß
die wesentlichen Systemeigenschaften und -leistungen erhalten bleiben.
Zudem liegt die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Landschaft in einem
mittleren Bereich, so daß dieser Typ zwischen den beiden zuerst
beschriebenen Typen N und W liegt.
Es
gibt diese drei Typen natürlich nicht in der beschriebenen reinen
Form. Vielmehr wird ein Kontinuum mit den beiden Kriterien "Wirtschaftliches
Nutzungsinteresse" und "Schutzerfordernis" aufgespannt,
auf dem die beschriebenen Typen idealtypisch eingeordnet werden können.
Dabei ist letztlich die Integration der verschiedenen Ansätze in
einer landschaftsübergreifenden Strategie das Ziel.
2.2.1
Typ "Naturschutz": Schutz vor Nutzung
Schutzgebiete
(Landschaftsnutzungstyp "N") sollen wertvolle ökosystemare
Leistungen natürlicher oder naturnaher Ökosysteme sichern,
die biologische Vielfalt und landschaftliche Schönheit erhalten
und den Lebensraum wertvoller Arten schützen. Eine Ausgrenzung
des Menschen ist dabei keineswegs immer notwendig, andere Nutzungen
müssen auch in Schutzgebieten nicht grundsätzlich ausgeschlossen
sein.
Mit "Schutz vor Nutzung" ist daher Nutzung
im engeren Sinn gemeint, d. h. die Nutzung von Flächen als Standorte
für Infrastruktur, Industrie, Bergbau usw. sowie die intensive
Biomasseextraktion aus "künstlichen" Agrar- oder Forstökosystemen,
die nur mit erheblichem Stoff- und Energieaufwand betrieben werden können.
Diese Art Nutzungen sind mit dem Naturschutz in aller Regel unvereinbar
und stehen damit in direkter Konkurrenz. Dieser Gegensatz wird allerdings
dadurch entschärft, daß
global
gesehen
die
landwirtschaftlich besonders produktiven Flächen häufig von
vergleichsweise geringer Bedeutung für den Naturschutz sind und
umgekehrt. Es ließe sich also viel von der noch verbliebenen biologischen
Vielfalt erhalten, ohne daß ein wesentlicher Verzicht auf landwirtschaftliche
Produktivität hinzunehmen wäre.
Derzeit stehen ca. 5% der weltweiten Landfläche
unter Schutz, wobei die regionale Verteilung sehr ungleichmäßig
ist. Allerdings ist die biogeographische Repräsentativität
noch unbefriedigend. Das Ziel, jeweils mindestens 10% jeder biogeographischen
Provinz unter Naturschutz zu stellen, ist lediglich in einem Viertel
der Provinzen bereits erreicht, insbesondere der Schutz der marinen
biologischen Vielfalt hinkt weit hinterher. Vorrang sollte auf Gebieten
mit einem hohen Anteil an seltener, endemischer oder taxonomisch einzigartiger
biologischer Vielfalt liegen. Diese "Brennpunkte biologischer Vielfalt",
von denen viele in tropischen Entwicklungsländern liegen, stellen
nur einen kleinen Anteil der Erdoberfläche dar (ca. 2%). Andere
wichtige Auswahlkriterien sind Bedrohung, Repräsentanz, Nützlichkeit
und Redundanz. Für die Auswahl der Schutzgebiete sind auf nationaler
und bioregionaler Ebene Diskurse zur Festlegung von Zielen und Strategien
für den Naturschutz notwendig.
Für ein erfolgreiches Management von Schutzgebieten
muß die interne Dynamik ökosystemarer und evolutiver Prozesse
berücksichtigt werden: Stabilität (im Sinn des "Einfrierens"
eines Zustands) ist kein anzustrebendes Ziel. Insbesondere darf der
Naturschutz den größeren Kontext der umgebenden Landschaft,
ihrer Nutzungsgeschichte und ihrer aktuellen Nutzung keinesfalls ignorieren.
Die Schutzgebiete als "Inseln" biologischer Vielfalt müssen
im Sinn einer integrativen, die gesamte Landschaft umfassenden Strategie
betrachtet werden. Das Konzept des "adaptiven Management"
ist hierfür geeignet, weil Eingriffe dabei möglichst in Form
wissenschaftlicher Experimente durchgeführt werden, so daß
sie nicht nur direkten Nutzen bringen, sondern auch die Ungewißheit
verringern. Die Erkenntnisse werden dann genutzt, um die Managementstrategien
zu verbessern. Diese Rückkopplung, eine Abneigung gegen irreversible
Eingriffe und eine Vorliebe für hohe biologische und kulturelle
Vielfalt sollen die Anpassungsfähigkeit der betreuten Ökosysteme
gegenüber Veränderungen verbessern.
Es besteht kein Zweifel an den großen Umsetzungsdefiziten
beim Naturschutz. Viele der Schutzgebiete gibt es nur auf dem Papier,
andere haben mit großen Problemen zu kämpfen (z. B. Wilderei,
illegale Holz- oder Landnutzung). Es müssen verstärkt verhaltens-
und sozialwissenschaftliche Zusammenhänge erkannt und berücksichtigt
werden. Partizipative Ansätze, die bessere Ausstattung und Vernetzung
von Naturschutzinstitutionen und eine intensivere Verbindung zwischen
Naturschutz und Wissenschaft sind Schritte in die richtige Richtung.
Ein weltweites, effektives und repräsentatives
System von Schutzgebieten kann insgesamt als eine "Leitplanke"
bezeichnet werden, die die Weltgemeinschaft unbedingt aufrecht erhalten
sollte. Experten kommen unabhängig voneinander zu der Einschätzung,
daß der globale Flächenanteil für den Naturschutz in
der Größenordnung von 1020% liegen sollte. Je größer
diese Flächen und je geschickter ihre Auswahl und Vernetzung, desto
effektiver wird der Naturschutz.
Für ein solches Schutzgebietssystem gibt es eine
Finanzierungslücke von jährlich ca. 21,5 Mrd. US-$, die insbesondere
die Kompensationsleistungen für Entwicklungsländer betrifft.
Eine überschlägige Berechnung zeigt aber, daß z. B.
im Vergleich zu den weltweiten Agrarsubventionen von ca. 460 Mrd. US-$
pro Jahr die Finanzierung dieser Lücke eine keineswegs unmögliche
Aufgabe ist. Eine Absenkung und teilweise Umsteuerung der Agrarsubventionen
durch die Honorierung ökologischer Leistungen böte für
die Erhaltung biologischer Vielfalt große Chancen.
Die Aufgabe "Erhaltung biologischer Vielfalt"
kann aber nicht allein an
womöglich gesellschaftlich und ökologisch isolierte
Schutzgebiete "delegiert" werden. Nur integrative
Ansätze bieten Aussicht auf Erfolg. Diese Integration muß
in verschiedener Hinsicht erfolgen:
- Ökologische
Integration: Ökologische Systeme
sind gegenüber der Außenwelt nicht abgeschottet und nur
selten im Gleichgewicht. Störungen und Dynamik stellen grundlegende
natürliche Prozesse in Ökosystemen dar. Auch die räumlichen
Zusammenhänge ökologischer Prozesse müssen berücksichtigt
werden, vor allem die Beziehungen zwischen den Schutzgebieten untereinander
sowie der Kontext mit der umliegenden Landschaft.
- Gesellschaftliche
Integration: Die Einbindung von Zielen
des Naturschutzes in die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg. Wichtige Punkte
sind der Zusammenhang zwischen Naturschutz und Kulturschutz, die Bedeutung
von Umweltlernen und der Umgang mit divergierenden Interessen zwischen
lokaler Bevölkerung, Landnutzern und dem Naturschutz. Diese Aufgabe
stellt eine beträchtliche gesellschaftliche Herausforderung dar:
die Probleme und Konflikte um Naturschutz werden in Zukunft zunehmend
schwieriger zu lösen sein.
- Ökonomische
Integration: Schutzgebiete erbringen
wichtige Leistungen für die Gesellschaft. Diese Leistungen, die
teils nur durch Verzicht auf exploitative Nutzung oder durch Kosten
verursachendes Management aufrecht erhalten werden können, sollten
in der gesellschaftlichen Rechnung auftauchen. Ökonomische Anreize
sollen die Erhaltung der biologischen Vielfalt fördern und nicht
behindern.
Die
Umsetzung dieser Punkte muß auf der nationalen bzw. bioregionalen
Ebene erfolgen; hier gibt es auch in Deutschland noch erhebliche Defizite.
2.2.2
Typ "Mittleres Schutzerfordernis": Schutz durch Nutzung
Die
Vorteile des "Systems differenzierter Nutzungsintensitäten"
werden deutlich, wenn man die Wirksamkeit von Schutzgebieten betrachtet,
in denen jegliche Nutzung biologischer Ressourcen verboten ist. Schutzgebiete
bieten insbesondere in Entwicklungsländern für
die lokale Bevölkerung meist nur geringe Einkommensmöglichkeiten,
aber gleichzeitig werden ihr hohe Opportunitätskosten durch die
Nichtnutzung auferlegt. Aus diesem Mißverhältnis erwächst
vor Ort häufig ein Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher
Entwicklung. Insbesondere in Staaten mit schwachem Durchsetzungspotential
vor Ort sollte daher das Verbot jeglicher Nutzung auf wichtige Fälle
beschränkt werden, wo die Erhaltung biologischer Vielfalt nicht
anders möglich ist.
Die Inwertsetzung biosphärischer Leistungen kann
Möglichkeiten schaffen, auch Schutzgebiete für die individuelle
Einkommenserzielung zu nutzen. Dieser Ansatz korrigiert das Mißverhältnis
von Kosten und Nutzen bei der lokalen Bevölkerung und erfüllt
somit eine wichtige Voraussetzung dafür, daß Schutzziele
auch vor Ort eingehalten werden. Durch Zulassung gewisser Nutzungsmöglichkeiten
soll der Schutzgedanke umgesetzt und eine extensive Landnutzung angestrebt
werden. Übermäßige Nutzung, die den Schutz gefährdet,
muß durch angemessene Sanktionen verhindert werden.
Die geeignete Nutzungsform kann nicht allgemein, sondern
nur anhand der lokalen sozioökonomischen Bedingungen ausgewählt
werden. Besonders eignen sich beispielsweise die nachhaltige Nutzung
von Wildtieren und -pflanzen, der Tourismus und die Nutzung durch die
Wissenschaft. Viele wildlebende Arten weisen einen multiplen wirtschaftlichen
Nutzen auf: ein Elefant kann z. B. zur Fleischversorgung dienen, die
Möglichkeit des Sportjagens eröffnen und ganz generell eine
touristische Attraktion darstellen. Weil eine Art bei dieser Form der
Nutzung meist in situ gehalten werden muß, ist mit dem
Artenschutz gleichzeitig ein Anreiz verbunden, auch das für die
Arterhaltung notwendige Ökosystem mit zu schützen.
Da keine pauschale, allgemeingültige Ausgestaltung
der Strategie "Schutz durch Nutzung" möglich und bei
jedem Schutzobjekt eine Einzelfallanalyse erforderlich ist, erfordert
die Umsetzung eine Kombination verschiedener Instrumente. Von hoher
Bedeutung ist die Ausstattung der potentiellen Nutznießer mit
Eigentums- bzw. Verfügungsrechten. Es bedarf genau zugeschnittener
Verfügungsrechte, die meist einer gewissen öffentlichen
nicht notwendigerweise zentralstaatlichen Kontrolle unterliegen
müssen. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung für die Überwindung
von Übernutzung und Biotopzerstörung dar.
In Kombination können ökonomische Anreizinstrumente
wie Steuererleichterungen und Subventionen zur Erreichung von Schutz-
und Nutzungszielen hinzukommen. In einigen Fällen sind ordnungsrechtliche
Auflagen wie die Festlegung von Fangquoten oder die Einhaltung zugewiesener
Nutzungsgebiete jedoch unumgänglich. Ein sehr interessantes Instrument
ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag, handelbare Entwicklungsrechte
in der Schutzgebietsausweisung einzusetzen, wie dies in Puerto Rico
bereits geschieht.
Begleitend müssen entsprechende lokale Institutionen mit geeigneten
Kontroll- und Monitoringmechanismen aufgebaut werden, die nicht nur
die Nutzung überwachen, Sanktionen durchsetzen und für eine
gerechte Einkommensverteilung sorgen, sondern auch in den gesamten Planungs-
und Entscheidungsprozeß bei der Umsetzung der Strategie "Schutz
durch Nutzung" zu integrieren sind.
Viele biosphärische Leistungen berühren
Kosten- und Nutzengrößen der lokalen Ebene, und daher ist
auch hier der geeignete Ort für die Planung und Durchführung
von Schutz- und Nutzungsstrategien. Viele Fallbeispiele zeigen, daß
die partizipative und demokratisch geregelte Beteiligung der lokalen
Bevölkerung wichtige Erfolgsbedingungen sind. Die Etablierung starker
und durchsetzungsfähiger Institutionen auf lokaler Ebene ist eine
wichtige Voraussetzung für die Setzung wirkungsvoller Anreize zum
Schutz der Biosphäre.
Das Konzept "Schutz durch Nutzung" weist
wo es anwendbar ist Vorteile sowohl für die Biosphäre
als auch für die Nutzungsinteressen der Menschen auf. Allerdings
ist die Bestimmung hierfür geeigneter Situationen eine schwierige
Aufgabe, weil je nach Landschaftsnutzungsform, sozialer Organisation,
staatlicher Gestaltungskraft usw. andere Lösungen angezeigt sind.
Die deutsche Entwicklungspolitik sollte die bereits vorhandenen Ansätze
ausbauen, die die Inwertsetzung von Natur und damit den Schutz durch
Nutzung verstärkt in den Dienst einer integrierten Förderung
von wirtschaftlicher Entwicklung und Schutz der Biosphäre stellen.
2.2.3
Typ "Wirtschaftliche Nutzung": Schutz trotz Nutzung
Um
im Jahr 2025 eine geschätzte Weltbevölkerung von 8,25 Mrd.
Menschen ausreichend ernähren zu können, muß laut FAO
die Nahrungsmittelproduktion um 75% gesteigert werden. Bereits heute
sind in Entwicklungsländern knapp 800 Mio. Menschen fehl- und unterernährt.
Gleichzeitig wird immer mehr Getreide, das früher der direkten
menschlichen Ernährung diente, mit geringer energetischer Effizienz
für die Tierproduktion eingesetzt.
Es ist weltweit ein erhebliches Potential für
Ertragssteigerungen vorhanden, ohne daß es zu einer größeren
Ausdehnung der Nutzflächen zu Lasten natürlicher Ökosysteme
kommen müßte, mit den entsprechenden negativen Folgen für
die biologische Vielfalt oder die biogeochemischen Kreisläufe der
Erde. Dieses Potential muß genutzt werden: der steigende Bedarf
an Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sollte in erster Linie
durch standortangepaßte Intensivierung bereits bewirtschafteter
Flächen gedeckt werden.
Dabei ist es bei genauer Standortanalyse und Berücksichtigung der
standortspezifischen Faktoren auch in den Tropen durchaus möglich,
auf großen Flächen eine nachhaltige und umweltschonende Landbewirtschaftung
zu praktizieren. Die weltweite Erfassung der "Gunstböden"
muß daher vorrangig verfolgt und verbessert sowie von langfristigen
Monitoringprogrammen der genutzten Flächen begleitet werden. So
kann eine standortgerechte, nachhaltige und umweltschonende Bodennutzung
mit hohem Ertragspotential entwickelt werden.
Für eine gleichzeitig nachhaltige und hochproduktive
Landnutzung sollte ein multifunktionales Leitbild formuliert
werden, das nicht wie in der Vergangenheit üblich
überwiegend produktionsorientiert sein darf, sondern alle Funktionen
der betroffenen Ökosysteme gleichberechtigt mit einbeziehen muß.
Dazu gehört nicht nur, daß die unterschiedlichen abiotischen
und biotischen Faktoren am Standort berücksichtigt werden, es müssen
auch die Effekte auf Nachbarsysteme mit bedacht werden. Vorrangig ist
dabei als Wirtschaftsziel die langfristige Nutzbarkeit der Ökosysteme.
Die weltweite Einführung derartiger Strategien
der Landnutzung verspricht um so erfolgreicher zu sein, je eher diese
Praktiken auch in den Industrieländern realisiert werden und je
eher ihr ökologischer und ökonomischer Nutzen dort nachweisbar
wird.
2.2.4
Nachhaltige Nutzung aquatischer Ökosysteme
Eine
interessante Möglichkeit für die künftige Lebensmittelproduktion
ist die Substitution landwirtschaftlicher durch aquatische Produkte.
Bereits heute stellt Fisch für mehr als eine Milliarde Menschen
die Hauptproteinquelle dar. Im Gegensatz zu Landökosystemen wird
aus aquatischen Lebensräumen auch heute noch der Großteil
der Nahrung durch die Nutzung natürlich nachwachsender Bestände
gedeckt, Aquakultur spielt bisher nur eine vergleichsweise geringe Rolle.
Seit 1948 hat sich die Weltfischereiproduktion vervierfacht.
Gegenwärtig werden jährlich 87,1 Mio. t Fische, Krebse und
Weichtiere aus dem Meer angelandet, 7,5 Mio. t aus Flüssen und
Seen sowie 26,4 Mio. t aus Zuchtbetrieben (Aquakultur, Marikultur).
Die Weltfischerei nutzt damit bereits jetzt die aus dem theoretischen
Produktionspotential des Ozeans zu erwartenden Erträge weitgehend
aus. In einer Einschätzung der 200 weltweit wichtigsten genutzten
Fischbestände kommt die FAO zu dem Schluß, daß heute
35% der Bestände überfischt sind und abnehmende Erträge
zeigen. 25% werden auf maximaler, gleichbleibender Höhe befischt,
bei 40% der Bestände werden noch Steigerungsmöglichkeiten
eingeräumt.
Eine substantielle Steigerung der Nahrungsmittelproduktion aus dem Wasser
ist also nur durch eine Intensivierung der Aquakultur möglich.
Allerdings bestehen hier grundlegende Probleme: In aquatischen Lebensräumen
führt die Zugabe von Nährstoffen mit dem Ziel einer Produktionssteigerung
in stärkerem Maß als an Land zu einer Degradation der betroffenen
und benachbarten Ökosysteme. Beim Ausbau der Aquakultur muß
deshalb besonders auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
geachtet werden.
Während sich die technischen Möglichkeiten
des Fischfangs in den letzten Jahrzehnten laufend verbessert haben,
basiert die Kenntnis der Fischer über ihre Fangobjekte sowie über
deren Lebens- und Produktionsbedingungen nach wie vor überwiegend
auf Erfahrungswissen. Dies hat zur Folge, daß heute weltweit Fischbestände
mit hochmodernen Fischereimethoden gejagt werden, wobei aber die Biologie
und Ökologie der Fische zum Teil immer noch unzureichend bekannt
ist. Wissenschaft, Management und Politik sind deshalb bei der nachhaltigen
Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze in besonderem Maße
gefordert, damit die Nutzung der Bestände durch geeignete Maßnahmen
zum Vorteil aller Menschen in ein langfristiges Gleichgewicht mit den
natürlichen Produktionsmöglichkeiten gebracht werden kann.
Selbst bei starker Überfischung ist die Gefahr
für die Ausrottung von Arten unter den pelagischen Knochenfischen
wegen der weiten geographischen Verbreitung in der Regel eher gering.
Neuere Untersuchungen zeigen allerdings, daß weitverbreitete pelagische
Fischarten aus unterschiedlichen, voneinander isolierten Populationen
bestehen, die sich genetisch stark unterscheiden können. Daher
ist nicht auszuschließen, daß es sich dabei z. T. bereits
um echte Arten handelt. Die Überfischung kann daher zu einem Verlust
an genetischer Diversität führen. Wesentlich kritischer ist
allerdings die Situation bei den Fischen im Küstenbereich. Insbesondere
unter den Korallenfischen sind durch starke Überfischung bereits
jetzt mehrere Arten vom Aussterben bedroht.
Eines der großen ungelösten Probleme der
Fischerei ist der Beifang nichterwünschter Arten (Fische, Bodentiere,
Meeressäuger, Schildkröten oder Meeresvögel) und in der
Folge das Verwerfen dieser Fanganteile. Hier besteht aktueller Handlungsbedarf.
2.2.5
Bioregionales Management
Will
man auf Dauer den Schutz der Landschaften und Ökosysteme mit einer
nachhaltigen Nutzung verbinden, dann benötigt man einen Ansatz,
der der Komplexität der verschiedenen Schutz- und Nutzungsansprüche
gerecht wird. Hierfür wurde der Ansatz des bioregionalen Managements
vorgeschlagen, weil
- dieser
Ansatz eine Zusammenschau der Ökosysteme der Region mit ihrer
Vernetzung und ihren Stoffflüssen ermöglicht,
- diese
Ebene dem Verständnis und der Lebenswelt von Bevölkerung
und lokaler Politik entspricht, und die Auswirkungen von Maßnahmen
unmittelbar erfahren werden und
- dadurch
das eigene Handeln in Bezug auf biologische Ressourcen in seinen Auswirkungen
für den Handelnden nachvollziehbar ist und Konflikte besser gelöst
werden können.
Bioregionales
Management versucht, für eine Region unter Nutzung eines vielseitigen
Instrumentenmixes und unter Einbeziehung der relevanten Gruppen und
Institutionen ein abgestuftes Schutz- und Nutzungskonzept für die
biologischen Ressourcen zu entwickeln und umzusetzen. Unter einer Bioregion
wird dabei ein Raum mit vorwiegend ländlicher Struktur verstanden,
der durch seine naturräumliche Ausstattung, seine kulturellen und
historischen Verbindungen abgegrenzt wird. Grundlage ist die Berücksichtigung
der Interessen und Lebensweisen der lokalen Bevölkerung. Wesentlicher
Bestandteil des bioregionalen Managements ist daher ein Organisationsprozeß,
der dafür sorgt, daß die Menschen einer Region zusammenarbeiten,
Informationen austauschen, über Stärken und Schwächen
ihrer Region nachdenken, Ziele definieren sowie Projekte planen und
gemeinsam umsetzen. Um den Umgang mit den biologischen Ressourcen in
einer Region nachhaltig zu gestalten, müssen bestimmte Prinzipien
berücksichtigt und umgesetzt werden:
- Der
Umgang mit biologischen Ressourcen darf nicht nur von Interessen zur
Optimierung des kurzfristigen monetären Gewinns geleitet sein.
Langfristdenken muß in der ökonomischen Bewertung ein höheres
Gewicht erhalten.
- Der
regionalen und mittlerweile sogar globalen Entkopplung von Stoff-
und Energiekreisläufen muß entgegengewirkt werden. Bioregionales
Management sollte sich die Im- und Exporte, z. B. von Nährstoffen
oder Sedimenten sowie ihre Verteilung innerhalb der Bioregion, bewußt
machen.
- Das
Management biologischer Ressourcen muß den vielfältigen
Ansprüchen der heutigen wie künftigen Generationen an die
Bioregion gerecht werden. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung
von Ökosystemleistungen, die nicht auf einfache Weise monetarisiert
und über den Markt bewertet werden können, wie z. B. die
Erhaltung natürlicher Ökosysteme für Wissenschaft und
Forschung (Schutz von Optionswerten), für Naherholung, Tourismus
und vieles mehr.
- Es
müssen regionale Leitplanken identifiziert und beachtet werden.
Die
Einführung flexibler, anpassungsfähiger Managementstrukturen
kann für die Umsetzung des bioregionalen Managements eine große
Hilfe sein. Sog. adaptives Management erkennt Wissensmangel und Wandel
als grundlegende Realitäten an. Es wird nicht versucht, Ziele oder
Strategien "ein für alle Mal" festzusetzen, sondern mithilfe
experimenteller Ansätze lernfähig zu bleiben und flexibel
reagieren zu können.
Der Beirat befürwortet das bioregionale Management,
weil es einen pragmatischen und die gesamte Fläche einbeziehenden
Instrumentenmix bereitstellt, der die Umsetzung des Leitplankenkonzepts
auf regionaler Ebene ermöglichen kann. Das Ziel, Schutz und Nutzung
sinnvoll zu vereinbaren und Lösungswege für die vielfältigen
und sich teilweise widersprechenden Ansprüche an Ökosysteme
zu finden, läßt sich mit bioregionalem Management unter den
geeigneten Rahmenbedingungen sicher besser erreichen als durch ein "von
oben" verordnetes Management biologischer Ressourcen.
2.3 Die Biosphäre
im System Erde
Die
Biosphäre ist als Teil des planetarischen Systems in ein kompliziertes
Geflecht aus Rückkopplungsschleifen und Ausgleichsprozessen eingebunden.
Sie prägt nach heutigem Kenntnisstand nicht nur entscheidend die
Zusammensetzung der Atmosphäre, sondern auch Prozesse in den Böden
und im Meer. Die globale Biosphäre beeinflußt die Regelung
der biogeochemischen Stoffkreisläufe und scheint diese Regelung
sogar in eine für sie günstige Richtung zu steuern. Diese
"Gaia-Hypothese" besagt in ihrer strengen Form, daß
das Leben auf einem Planeten in der Lage ist, die eigenen Subsistenzbedingungen
zu kontrollieren und zum eigenen "Vorteil" zu verändern.
Diese durchaus umstrittene Hypothese steht immerhin für eine neue
Sichtweise des Lebens auf der Erde. Ein wichtiger Aspekt ist die Kooperation
der Lebewesen bei der Gestaltung ihrer Umweltbedingungen was
übrigens keinen Widerspruch zum Darwinismus darstellt. Die Rolle
der Biosphäre bei der Bildung und Verwitterung von Karbonatgesteinen
als wichtigste CO 2-Senke, die Bedeutung der Albedo borealer Wälder oder
der Einfluß der Algen auf die Wolkenbildung und damit eine globale
Temperaturregelung sind nur einige Beispiele, die überraschende
Zusammenhänge offenbaren.
Der Mensch hat vor Jahrtausenden mit der Umgestaltung
der Erde begonnen; kein Ökosystem ist heute mehr frei von menschlichem
Einfluß. Diese Eingriffe erreichten mit der Industrialisierung
eine globale Dimension und haben inzwischen natürliche biogeochemische
und biogeophysische Kreisläufe verändert und die für
das System Erde unerläßliche Regelungsfunktion der Biosphäre
gestört. Die neue Dimension menschlicher Eingriffe in die Biosphäre
und in das Klima entsteht weniger dadurch, daß solche Veränderungen
in der Erdgeschichte einmalig wären, sondern vielmehr aus dem Zusammenprallen
einer sich in hohem Tempo globalisierenden Welt mit höchst unterschiedlichen
menschlichen Gesellschaften. Einerseits gibt es hochentwickelte, empfindliche
Zivilisationen mit hohem Ressourcen- und Energieverbrauch, andererseits
Armutsgesellschaften, in denen meist ein hohes Bevölkerungswachstum
den Nutzungsdruck auf die Umwelt erhöht. Gleichzeitig ist die Bevölkerungszahl
der Erde so hoch wie nie zuvor. Weitgehend unbekannt ist, ob die heutige
Menschheit auf diese von ihr selbst ausgelösten Veränderungen
angemessen reagieren und sich ohne große soziale Verwerfungen
anpassen kann.
Die Konversion natürlicher Ökosysteme für
eine landwirtschaftliche oder industrielle Nutzung hat globale Ausmaße
erreicht: Schätzungsweise 4050% der Landoberfläche sind
bisher vom Menschen umgewandelt oder degradiert worden. Obgleich der
Mensch nur etwa 6% der terrestrischen Nettoprimärproduktion (NPP)
direkt durch die Ernte von Pflanzen für Nahrung, Treibstoffe, Baustoffe
und Papierherstellung nutzt, wird geschätzt, daß durch anthropogene
Wald- und Steppenbrände sowie Luftverschmutzung die gesamte globale
NPP um bis zu 2540% reduziert wird. Seit 1860 hat der Mensch rund
13% der vorindustriellen Biomasse zerstört.
Durch diese Eingriffe in die Biosphäre verändert
der Mensch den Kohlenstoffkreislauf. Über die Beeinflussung der
Albedo und des Wasserkreislaufs greift er damit aber auch direkt in
regionale Klimasysteme ein. Die unmittelbaren Wirkungen von Landnutzung
und Landnutzungsänderung sind derzeit die stärksten Einwirkungen
auf die Biosphäre und werden dies auch für die nächsten
Jahrzehnte bleiben. Das Bevölkerungswachstum von einer Milliarde
Menschen pro Dekade, das für die nächsten drei Dekaden erwartet
wird, wird einen jährlichen Anstieg der Nahrungsproduktion um 2%
erfordern. Dies wird voraussichtlich insbesondere in Afrika und Asien
zu einer weiteren dramatischen Umwandlung natürlicher Ökosysteme
in landwirtschaftliche Flächen führen, ebenso wird aber auch
die Produktion auf derzeitigen landwirtschaftlichen Flächen intensiviert
werden müssen. Beide Prozesse führen zu einem Verlust von
Kohlenstoff an die Atmosphäre und reduzieren das Senkenpotential.
Den größten Anteil an den anthropogenen
Kohlendioxidemissionen hat die Verbrennung fossiler Energieträger,
dann folgt die Entwaldung in den Tropen. Obwohl die Szenarien derzeit
mit großen Unsicherheiten behaftet sind, lassen sich für
die Biosphäre vor allem zwei Warnsignale erkennen: (1) die Treibhausgasemissionen
aus Landnutzungsänderungen und intensivierter Landnutzung werden
ansteigen und (2) bei anhaltender Klimaänderung können Ökosysteme,
die heute eine C-Senke darstellen, zu einer C-Quelle werden.
Für Ökosysteme und Arten können die
erwarteten Klimaänderungen entweder katastrophal oder moderat ausfallen,
so groß ist die Palette bekannter Effekte und nachgewiesener Wirkungen.
Eine grobe Abschätzung ergibt, daß sich die meisten Arten
wohl nicht an eine Klimaänderungsrate von mehr als 0,1°C pro
Dekade anpassen können. Viele Pflanzenarten können zwar schnell
genug wandern, um mit den projizierten Klimaänderungen Schritt
zu halten; dies gilt aber nur, wo noch großflächige natürliche
Ökosysteme vorhanden sind. Wie sich die Fragmentierung moderner
Landschaften auf die Wanderungsgeschwindigkeiten auswirken wird, ist
unklar. Angesichts des mangelnden Wissens ist Skepsis gegenüber
den vorläufigen Ergebnissen angebracht: ein umfassender Erklärungsansatz
der globalen Klima-Biosphären-Interaktion bleibt eine wichtige
Herausforderung für die Forschung. Entscheidend ist aber, daß
die erwartete Klimaänderung mit anderen Ursachen für die Zerstörung
von Lebensräumen zusammentrifft, so daß der Druck auf die
Ökosysteme verstärkt, ihre Anpassungsfähigkeit an die
Klimaänderung vermindert und der Verlust biologischer Vielfalt
beschleunigt wird.
3 Leitplankenstrategie
für die Bewahrung und Gestaltung der Biosphäre
Leitplanken
sind bestimmte, numerisch definierbare Schadensgrenzen, deren Überschreiten
jetzt oder in der Zukunft intolerable Folgen mit sich bringt: d. h.,
daß auch große, einmalige Nutzenvorteile diese Schäden
nicht ausgleichen können. Durch die Leitplanken werden Bereiche
abgegrenzt, die gemieden werden müssen, da dort von einer Verletzung
des Nachhaltigkeitsgebots ausgegangen werden kann. Es wird also nicht
ein "optimaler" Zielzustand definiert und ein enger Pfad oder
"Leitstrahl" zu diesem Ziel vorgegeben, sondern es werden
innerhalb der Leitplanken breite Entwicklungsspielräume eröffnet,
in denen Lern- und Suchprozesse unbehindert ablaufen können. Das
Überschreiten der Leitplanken in den Bereich der Nichtnachhaltigkeit
muß allerdings sicher verhindert werden.
Für die Biosphäre ist es wegen der großen
Wissensdefizite nicht immer möglich, exakte Leitplanken anzugeben.
Daher werden zunächst "biologische Imperative" formuliert,
die Prinzipien vermitteln sollen, mit denen die Werte der Biosphäre
für heutige und kommende Generationen erhalten und nachhaltig genutzt
werden können.
3.1 Erster biologischer
Imperativ: Integrität der Bioregionen bewahren
Angewandt
auf die bioregionale Ebene bedeutet das Leitplankenkonzept zweierlei.
Zum einen ist es sinnvoll, bestimmte Gebiete mit Nutzungsbeschränkungen
zu belegen (Typ "N"), bei denen die Erhaltung von Regelungsfunktionen
oder das Bereitstellen ökosystemarer Leistungen im Vordergrund
stehen sollte (z. B. Verzicht auf wirtschaftliche Nutzung von Hangwäldern
wegen ihrer Bedeutung für den Erosionsschutz). Hinzu kommen die
Schutzgebiete von überregionaler oder gar globaler Bedeutung, die
Bestandteile einer globalen Leitplanke sind. Diese werden auf nationaler
oder globaler Ebene festgelegt, müssen aber natürlich auch
für die Bioregion bindenden Charakter haben.
Zum anderen können aber auch in den Zonen, die
sich für die extensive bzw. intensive Nutzung durch Land- und Forstwirtschaft
eignen (Typen "M" bzw. "W"), Leitplanken überschritten
werden, wenn z. B. durch übermäßigen Düngemitteleintrag
das Grundwasser gefährdet oder in angrenzenden aquatischen Ökosystemen
Eutrophierung ausgelöst wird, oder etwa indem durch ungeeignete
landwirtschaftliche Methoden die Erosionsraten untolerierbar hoch werden.
Es lassen sich für diese Zonen "Leitlinien" definieren,
die sich in der Praxis nicht durch Nutzungsverzicht auf bestimmten Flächen
ausdrücken, sondern durch Regeln für einen vernünftigen
Umgang, die den Verbleib im Bereich der Nachhaltigkeit garantieren sollen.
3.2 Zweiter biologischer
Imperativ: Aktuelle biologische Ressourcen sichern
Aus
der Forderung, daß die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden
Rohstoffen nicht gefährdet werden darf, läßt sich auf
der Grundlage des Nutzwertes folgender biologischer Imperativ ableiten:
Die biologischen Ressourcen, die für die (ständig notwendige)
Anpassung und Weiterentwicklung der Nutzpflanzen und -tiere erforderlich
sind, dürfen nicht gefährdet werden.
Andererseits müssen die wildverwandten Arten
der genutzten Kulturpflanzen geschützt werden. Die pflanzengenetischen
Ressourcen in den sog. "Genzentren" sind hierbei besonders
zu beachten. Diese Zentren sind Zonen, in denen wertvolle genetische
Ressourcen besonders konzentriert vorkommen.
3.3 Dritter biologischer
Imperativ: Biopotentiale für die Zukunft erhalten
Die
Biosphäre hält noch viele bislang unbekannte Stoffe und Prinzipien
für den Menschen bereit, deren Optionswerte im Hinblick auf eine
künftige Nutzung gesichert werden müssen. Dabei sind nicht
alle Standorte für die Gewinnung von Naturstoffen gleich interessant.
Eine besonders große Chance, auf kleinem Raum und mit wenig Einsatz
eine hohe Ausbeute zu erzielen, besteht naturgemäß in den
Bereichen, in denen eine hohe biologische Vielfalt in natürlichen
Ökosystemen vorkommt (z. B. tropische Wälder, Korallenriffe).
Durch die Vielfalt der ökologischen Nischen und die Anpassungen
der Arten an einen hochkomplexen Lebensraum finden sich auch vergleichsweise
viele interessante "Lösungen" biochemischer oder struktureller
Art. Daher sind diese Brennpunkte der biologischen Vielfalt besonders
bedeutsam.
3.4 Vierter biologischer
Imperativ: Das globale Naturerbe bewahren
Die
Biodiversitätskonvention erklärt in der Präambel die
biologische Vielfalt zu einem gemeinsamen Anliegen der Menschheit. Ähnliche
Formulierungen in anderen internationalen Abkommen zeigen, daß
sich in der internationalen Gemeinschaft ein globaler Konsens für
den Erhalt des Naturerbes der Schöpfung etabliert hat. Demnach
ist es unakzeptabel, große Verluste an der weltweiten biologischen
Vielfalt hinzunehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig
und im Gutachten an verschiedenen Stellen erläutert: sie reichen
von konkreten "Überlebensargumenten" bis zu eher normativ
geprägten Begründungen. Letztlich hat auch dieser Imperativ
unter anderem Konsequenzen in Form von Flächenansprüchen,
d. h. Naturschutz muß in bestimmten Gebieten zur vorrangigen "Landnutzungsform"
werden.
Bei Landschaften und Ökosystemen sind zunächst die
Bestandteile der Biosphäre zu nennen, die gemäß UNESCO-Konvention
und anderer gebietsspezifischer Konventionen dem "Naturerbe der
Menschheit" angehören und daher besonderen Schutz genießen.
Diese bereits geschützten "Juwelen der Biosphäre"
sollten in einem globalen Ansatz um repräsentative Ausschnitte
aller großen Ökosysteme der Erde ergänzt werden. Hierfür
benötigt man ein Netzwerk von Schutzgebieten, das repräsentative
Beispiele aller natürlichen Ökosystemtypen der Erde einschließt.
Natürlich gehören nicht nur bestimmte Ökosysteme und
Landschaften zum Naturerbe, sonderen auch die in ihnen lebenden Arten.
Bei konsequenter Anwendung und Einhaltung der Leitplanke für den
Ökosystemschutz und der bioregionalen Managementregeln werden daher
auch die Arten mit geschützt. Dies ist allerdings keineswegs als
selbstverständlich vorauszusetzen; daher sind Artenschutzmaßnahmen
sinnvoll, wenn besonders wertvolle Arten sonst keine Überlebenschance
hätten. "Besonders wertvoll" bedeutet, daß sich
bei Anwendung der Wertkategorien eine herausragend hohe Bewertung ergibt,
die eine globale Bedeutung rechtfertigt.
3.5 Fünfter
biologischer Imperativ: Regelungsfunktionen der Biosphäre erhalten
Die
großen biogeochemischen Kreisläufe des Erdsystems
werden derzeit vom Menschen massiv beeinflußt. Die Kopplung zwischen
Biosphäre und Klimasystem ist bereits heute betroffen, und Klimaänderungen
haben negative Auswirkungen auf die Biosphäre wie auch umgekehrt.
Daher sind die Ziele der Klimarahmenkonvention auch in diesem biosphärischen
Zusammenhang relevant. Folglich läßt sich die globale Leitplanke,
die der Beirat für den Klimaschutz bereits entwickelt hat, auf
die Biosphäre übertragen und anwenden. Man könnte diese
Leitplanke ergänzen um Schätzungen der potentiellen Wanderungsraten
von Biomen oder Ökosystemtypen als Reaktion auf Klimaänderungen.
Die Bedeutung der Biosphäre für das Erdsystem wurde mit Hilfe
eines zusammengesetzten Kritikalitätsindikators eingeschätzt,
der die Brennpunkte geographisch explizit aufzeigt. Diese Brennpunkte
der Kritikalität müssen in ihren ökosystemaren Funktionen
bewahrt werden. Hieraus lassen sich Mindestforderungen an einen flächenhaften
Ökosystemschutz ableiten: In diesen empfindlichen Regionen mit
global bedeutsamen Biosphärenfunktionen darf die Landnutzung nicht
zu einer einer großflächigen Veränderung der natürlichen
Vegetation führen, da dieses die Funktion der Flächen für
den globalen Regelungsmechanismus beeinträchtigen würde.
3.6 Fazit: eine
explizite Leitplanke für den Biosphärenschutz
Eine
exakte, naturwissenschaftlich begründete Ableitung einer Leitplanke
für den Biosphärenschutz im Sinn eines Flächenschutzanteils
an der Gesamtfläche ist beim derzeitigen Kenntnisstand sicherlich
nicht möglich. Die Überschlagsrechnungen bieten jedoch bei aller methodischer Unzulänglichkeit Anhaltspunkte, anhand
derer sich der Beirat orientiert hat. Die verschiedenen Ansätze
zur Erhaltung jeweils unterschiedlicher Bestandteile und Aspekte der
Biosphäre aus den unterschiedlichen Bewertungen ihrer Funktion
und ihres Wertes kommen zu jeweils ähnlichen Größenordnungen
des Flächenbedarfs für die Leitplanke: auf geschickt ausgewählten 1020% der weltweiten Landfläche sollte die "Naturschutznutzung"
die prioritäte Landnutzungsform sein.
4 Forschungsstrategie
für die Biosphäre
Der
vielleicht wichtigste Aspekt beim Thema "Biosphäre" ist
der eklatante Wissensmangel. Nur ein Bruchteil der Arten ist bislang
beschrieben, die Gesamtzahl der Arten weltweit nicht einmal der Größenordnung
nach bekannt. Das gesamte Artenspektrum der Erde erfassen und beschreiben
zu wollen, ist eine Jahrhundertaufgabe. Wenn zudem die Rolle erforscht
werden soll, die jede Art in ihrem Ökosystem spielt, oder der mögliche
Nutzen, der aus jeder Art gezogen werden könnte, steht die Forschung
vor einem schier unlösbaren Problem. Die wissenschaftliche Aufklärung
der ökologischen Funktion nur einer Art ist bereits anspruchsvoll
und schwierig: die Aufgabe, dies vollständig für die bekannten
oder gar für die unbekannten Arten zu tun, ist titanisch. Angesichts
dessen gewinnt die Frage nach der Prioritätensetzung in der Biosphärenforschung
entscheidende Bedeutung.
Da dieses Gutachten wie auch die Biodiversitätskonvention
biologische Vielfalt nicht in einem ausschließlich biologischen
Kontext betrachtet, sondern auch die sozioökonomischen Wechselwirkungen
mit einbezieht, kann sich eine entsprechende Forschungsstrategie nicht
auf biowissenschaftliche Forschung im engeren Sinn etwa Taxonomie,
Systematik und Ökosystemforschung beschränken. Es muß
auch die Integration mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt
geleistet werden (agrar-, forst-, fischereiwirtschaftliche Forschung).
Dies erfordert einen interdisziplinären Ansatz, der z. B. auch
Ökonomie, Ethik, Psychologie und Soziologie mit einbindet. Dabei
geht es u. a. um Methoden der ökonomischen Bewertung und In-Wert-Setzung
biologischer Vielfalt, der Bewußtseinsbildung und des Vorteilsausgleichs
beim Zugang zu genetischen Ressourcen.
Die Aktualität der Biodiversitätskrise und
die daraus ableitbare Verantwortung der Wissenschaft gegenüber
der Gesellschaft, gepaart mit den knappen Forschungsressourcen, legen
ein problemorientiertes strategisches Vorgehen nahe. Ausgangspunkt sollte
die Frage sein, welche der Leistungen oder Produkte gefährdet sind,
die die Biosphäre für Mensch und Gesellschaft erbringt, bzw.
welche akuten Probleme im Wechselspiel zwischen Gesellschaft und Biosphäre
vorhanden sind. Eine Kernfrage ist dabei, wieviel natürliche Ökosysteme
und biologische Vielfalt lokal, regional und global notwendig sind,
um die Ökosystemgüter und -leistungen langfristig zu sichern.
Der Beirat stellt einen strategischen Rahmen zur Biosphärenforschung
vor, der als Grundlage für ein europäisch wie international
vernetztes Forschungsprogramm dienen kann. Die Eckpunkte einer Strategie
zur Biosphärenforschung bilden die drei folgenden Aspekte: (1)
Priorität muß die Forschung zu den fünf "biologischen
Imperativen" haben, also den kognitiven Grundlagen der Leitplankenstrategie
zur Biosphäre; (2) zusätzlich muß es Forschung zu Methoden
und Instrumenten geben; (3) schließlich ist angesichts des Wissens-
und Theoriedefizits eine breite Grundlagenforschung notwendig, die sowohl
biologisch-ökologische als auch sozioökonomische Elemente
enthalten muß.
4.1 Forschung zu
den fünf biologischen Imperativen
4.1.1
Integrität der Bioregionen bewahren
Die
Landschaft ist das "Habitat der Menschen". Hier treten die
konkreten Probleme im Konfliktfeld Landnutzung versus Naturschutz auf,
auch wenn sie wesentlich von den nationalen oder globalen Rahmenbedingungen
abhängen. Die Integration naturwissenschaftlicher, sozial- und
gesellschaftswissenschaftlicher Forschung ist auf dieser Ebene geradezu
zwingend: bioregionale Forschung muß interdisziplinär sein.
Der Beirat hat die gleichberechtigte Stellung differenzierter Anforderungen
an den Landschaftsraum in drei Ausprägungen betont: Schutz vor
Nutzung, Schutz durch Nutzung und Schutz trotz Nutzung. Daraus ergeben
sich eine Reihe von Forschungsfragen zur Entwicklung eines differenzierten
Systems der Landnutzung:
Schutzgebiete: "Schutz vor Nutzung"
- Definition
und Bewertung der ökosystemaren Leistungen naturnaher Ökosysteme
sowie Kriterien zur sinnvollen Auswahl von Schutzgebieten und ihres
topologischen Zusammenhangs,
- Forschung
zu größeren Landschaftsmustern und -prozessen, Einfluß-
und Gefährdungsfaktoren, Leistungen von Schutzgebieten in ihrer
Einbettung in die umliegende Kulturlandschaft sowie ihrer sozioökonomischen
Rahmenbedingungen,
- Erkennen
der Grenzen der nachhaltigen Nutzung in natürlichen Ökosystemen,
Rolle lokaler Gemeinschaften, zum Status des Naturschutzes in der
Bevölkerung und zur geeigneten Vermittlung seiner Ziele,
- Restaurierung
bzw. Renaturierung bereits degradierter Flächen (Bedeutung von
Fragmenten verbliebener natürlicher Vegetation, Korridore und
Trittsteinökosysteme).
Extensive
Landnutzung: "Schutz durch Nutzung"
- Welche
Formen extensiver Nutzung sind auch wirtschaftlich tragfähig?
Wie können ökologische Leistungen und die Erhaltung biologischer
Vielfalt in der Kulturlandschaft monetär bewertet werden? Wie
kann man die Konflikte zwischen Nutzung und Erhaltung biologischer
Vielfalt am besten lösen?
- Integration
der Erhaltung von Vielfalt pflanzengenetischer Ressourcen in
die landwirtschaftliche Nutzung.
- Auswertung
der Fallstudien für eine bessere Anpassung an die jeweilige
regionale Situation (Zusammenspiel von ökonomischen Anreizen,
Motivation der lokalen Bevölkerung, institutionellen Rahmenbedingungen).
Intensive
Nutzung: "Schutz trotz Nutzung"
- Beeinflussung
der intensiven Landnutzung durch biologische Vielfalt (Auftreten
und Kontrolle von Schadorganismen, Pathogenen und Bestäubern).
- Aufklärung
der Beziehungen zwischen biologischer
Vielfalt und den Leistungen intensiv genutzter Ökosysteme (Artenzusammensetzung
und Selbstregulationsfunktionen, kritischen Größen von
biologischer Vielfalt und Leistungen in intensiv genutzten Agrarökosystemen).
Übergreifende
Fragen
Die
Herausforderung auf regionaler Ebene besteht darin, die verschiedenen
Landschaftstypen in der Region zu integrieren, um zu regional angepaßten
nachhaltigen, multifunktionalen Landnutzungssystemen zu kommen. Folgende
Forschungsfragen sind besonders wichtig:
- Erfassung
des potentiellen und tatsächlichen Beitrags von Agrarbiodiversität
zur Produktivität, Stabilität und Nachhaltigkeit von
Agrarökosystemen.
- Erfassung
biologischer Vielfalt , der Ressourcen
und Leistungen von Ökosystemen und Agrarbiodiversität, Bewertung
von Status und Trends anhand von Indikatoren als Input für die
Entwicklung regionaler Nachhaltigkeitsindizes.
- Sozioökonomische
und agrarpolitische Rahmenbedingungen für
ein erfolgreiches bioregionales Management mit und durch die lokale
Bevölkerung.
- Regional
differenzierte Klassifikation von Typen der Landschaftsnutzung.
- Regionale
Tragfähigkeitsgrenzen für Tourismus, insbesondere
in bezug auf die Ausweisung von Zonen unterschiedlicher Nutzungsintensität.
- Zur
Tropenwaldforschung und zur Tropenökologie gibt es in Deutschland
bereits erfolgreiche Programme mit guter Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern.
Diese Erfahrungen sollten auch in anderen Bereichen genutzt werden,
z. B. sollten in der Agrarforschung gemeinsame Projekte in Zusammenarbeit
mit Wissenschaftlern aus Entwicklungsländern verstärkt gefördert
werden.
- Dem
finanziellen Einbruch in der Förderung der internationalen
Agrarforschung sollte durch verstärktes deutsches Engagement
entgegengewirkt werden.
4.1.2
Aktuelle biologische Ressourcen sichern
Grundlagen
und Bewertung
- Ausrichtung
der Forschung zur "strategischen Genreserve" der
Menschheit (traditionelle Sorten von Nutzpflanzen und -tieren und
deren wildverwandte Arten) auf die Erhaltung und Erhöhung der
Sortenvielfalt und des Kulturartenspektrums.
- Verstärkte
Erfassung und Erforschung der Kultur- und Wildarten "on farm". Dabei sollten auch die Nutzpflanzen einbezogen werden, die nicht
zu den "Top 30" gehören.
- Identifizierung
wertvoller Wildarten oder Populationen
mit gewünschten Eigenschaften (z. B. Resistenzen) für die
Sicherung der genetischen Vielfalt der Kulturarten.
- Verbesserung
der Modelle zur Prognose nachhaltiger Fischerträge.
Status
und Trends
- Erarbeitung
von digitalen Verbreitungskarten der wildverwandten Arten in situ
für Kulturpflanzen und -tiere und Inventur der Alten Sorten
bzw. Landsorten.
- Systematische
Untersuchung und Evaluierung pflanzengenetischer Ressourcen ex
situ sowie populationsgenetische Studien zum Zustand dieser Ressourcen
zum Aufbau eines möglichen Frühwarnsystems für genetische
Ressourcen.
- Koordinierung,
Standardisierung und Vereinfachung der Datenbanken zu nichtheimischen
Arten.
Gefährdung
- Risikoforschung
(Sicherheits- und Begleitforschung sowie langfristiges Monitoring)
zu Gefahrenpotentialen der "Grünen Gentechnik".
- Ermittlung
direkter und indirekter Gefährdungspotentiale für
die genetischen Ressourcen der Kulturarten.
Management
- Vergleichende
Forschung zu den Vor- und Nachteilen der Instrumente ( Ex-situ-,
In-situ- und On-farm-Erhaltung) für die Entwicklung
kombinierter Schutzstrategien für genetische Ressourcen.
- Erhöhte
Selektivität der Fischfangmethoden für bestands-
und umweltschonende Nutzung zur Verringerung des Beifangs.
- Intensivierung
der Aquakultur unter Berücksichtigung
der Nachhaltigkeit und Minimierung negativer Auswirkungen auf die
Umwelt (marine Eutrophierung und Schadstoffbelastung, Biotopkonversion,
Landverbrauch in Konkurrenz zu anderen Nutzungen, Grundwasserversalzung).
- Verbesserung
des Managements nichtheimischer Arten (Auswertung von Fallstudien
über längere Zeiträume hinweg, Erfassung typischer
Eigenschaften).
4.1.3
Biopotentiale für die Zukunft erhalten
Grundlagen
und Bewertung
- Erforschung
und Inventarisierung von Biopotentialen in
noch unerschlossenen Ökosystemen (z. B. marine Lebensräume,
Standorte mit extremen biotischen oder abiotischen Bedingungen).
- Systematische
Erforschung funktioneller Beziehungen von Organismen (Koevolution
wechselwirkender Organismen, z. B. Räuber, Herbivoren, Symbionten,
Parasiten) und ihrer Sekundärmetabolite.
- Überprüfung
der Bioprospektierung hinsichtlich ihrer kommerziellen Bedeutung
und ihrer Chancen für die Erhaltung biologischer Vielfalt (verläßliche
Abschätzungen über die Menge oder die möglichen nutzbaren
Inhalte biologischer Vielfalt, mögliche künftige Bedeutung
für den Naturstoffmarkt).
- Bessere
Berücksichtigung der Differenzierung nach jeweils unterschiedlichen
Produktionsverfahren bei der Bioprospektierung.
Status,
Trends und Gefährdung
- Forschung
zur Gefährdung biologischer Vielfalt durch Bioprospektierung
infolge gesteigerter Nachfrage nach speziellen Naturstoffen.
Management
- Forschung
zur Entwicklung geeigneter transparenter und durchsetzungsfähiger
rechtlicher Bestimmungen über den Zugang zu biologischen Ressourcen.
- Sozioökonomische
und ordnungsrechtliche Folgen der zunehmenden Verlagerung der Bioprospektierung
auf Mikroorganismen.
- Konkretisierung
des Vorteilsausgleichs als Anreizsystem für die Erhaltung
und nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt, das in der Biodiversitätskonvention
nur vage umrissen worden ist.
- Untersuchung
der verschiedenen Ansätze des Vorteilsausgleichs (monetäre
Gewinnbeteiligung, Technologietransfer, Aufbau von Kapazitäten),
differenziert nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. indigene
und lokale Gemeinschaften, Nutzung traditioneller Kenntnisse).
- Forschung
zu alternativen und auf kollektive Wissenssysteme übertragbaren
Konzepten für den Schutz geistigen Eigentums indigener
und lokaler Gemeinschaften.
- Forschung
über die ökologischen sowie sozioökonomischen Auswirkungen
der "Terminator Technologies".
4.1.4
Das globale Naturerbe bewahren
Eine
Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen von Naturschutzmaßnahmen
ist dringend notwendig und wird auch in der Biodiversitätskonvention
gefordert. Dazu bedarf es erheblich verstärkter und europäisch
wie international besser vernetzter Anstrengungen für naturschutzrelevante
Forschung und Umweltbeobachtung. Angesichts der Bedeutung des Naturschutzes
besteht in Deutschland immer noch erheblicher Nachholbedarf in Forschung
und Lehre. Insbesondere sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:
Grundlagen
und Bewertung
- Wissenschaftliche
Fundierung des Ökosystemansatzes, auf den in vielen Arbeitsprogrammen
und Entscheidungen im Rahmen der Biodiversitätskonvention Bezug
genommen wird.
- Methodenentwicklung
und -anwendung für ein "integrated assessment" der
Biosphäre auch auf globaler Ebene, um die wissenschaftlichen
Grundlagen für eine Kritikalitätsanalyse zu schaffen.
- Wissenschaftliche
Grundlagen für die Festlegung von Flächenschutzzielen
für ein weltweites, effektives und repräsentatives System
von Schutzgebieten.
- Verbesserung
des Wissens- und Technologieaustauschs zwischen Wissenschaftlern
und Praktikern des Naturschutzes und der Ressourcennutzung.
Status
und Trends
- Kritikalitätsanalysen (auf Grundlage weltweiter Brennpunktkarten biologischer
Vielfalt, ihrer Bedeutung, ihrer Bedrohung und ihres Schutzstatus)
für die Ableitung einer Leitplanke für das globale Naturerbe.
- Abschätzung
über globale Aussterberaten von Arten und ihre anthropogene
Beeinflussung.
Gefährdung
- Wirkung
sozioökonomischer Rahmenbedingungen auf
den Verlust biologischer Vielfalt (Landnutzungsänderungen, Fragmentierung
von Artenarealen oder Einbringung nichtheimischer Arten).
- Auswirkungen
der bestehenden ökonomischen Anreize (z. B. Subventionen)
auf den Umgang mit Naturkapital und mit Schutzgebieten.
- Anpassung
der Naturschutzstrategien, so daß die wichtigsten evolutionären
Prozesse mit einbezogen werden können.
Management
- Verbesserung
der wissenschaftlichen Basis für Auswahl, Planung und Management
von Schutzgebieten für marine und Küstenökosysteme.
- Bedeutung
von Vernetzungen, Korridoren und Trittsteinökosystemen angesichts
des anthropogenen Klimawandels und der Fragmentierung natürlicher
Ökosysteme.
- Angewandte
sozialwissenschaftliche Forschung zu partizipativen und diskursiven
Ansätzen zur Lösung der aktuellen Probleme im Zusammenhang
mit Akzeptanz und Konflikten in Schutzgebieten.
- Evaluierung
der Effektivität von Schutz-
und Managementanstrengungen.
- Verbessertes
Erkennen der Nachhaltigkeitsgrenzen der Nutzung in Schutzgebieten
(z. B. Naherholung und Tourismus, Sammeln und Bioprospektierung, Jagd,
Fischerei, Holzernte).
- Erforderliche
Mindestflächengrößen von Ökosystemen bzw.
Mindestgrößen für Populationen, um die Aufrechterhaltung
der Ökosystemleistungen bzw. dauerhafte Überlebensfähigkeit
zu gewährleisten.
- Forschung
zu Exportquoten für den Handel mit bedrohten Arten.
4.1.5
Regelungsfunktionen der Biosphäre erhalten
Grundlagen
und Bewertung
- Weiterentwicklung
der integrierten Erdsystemmodellierung als wichtigstes Instrument
zum Verständnis der globalen Funktionen der Biosphäre.
- Forschung
zur Skalenkopplung: Wie groß
muß die landschaftliche Vielfalt sein, um die biogeochemischen
Funktionen zu erfüllen und welche Bedeutung hat die Fragmentierung
der Ökosysteme für die Regelungsfunktion der globalen Biosphäre?
- Überprüfung
der Hypothese der funktionalen Ähnlichkeit der Primärproduzenten
(aufgrund systeminterner Redundanzen und Kompensationen) in bezug
auf globale biogeochemische Kreisläufe für Kohlenstoff,
Nährstoffe und Wasser.
- Methoden
für eine ökonomische Bewertung der globalen Regelungsfunktionen
der Biosphäre.
Zustand
und Trends
- Entwicklung
von Monitoring und Frühwarnsystemen für die terrestrische
und marine Biosphäre, insbesondere für die Brennpunkte der
Kritikalität.
Gefährdung
- Evaluation
der Funktionen bestimmter biogeographischer Regionen für
das Erdsystem (globale Stoff- und Energiekreisläufe bzw. -transfers)
hinsichtlich ihrer individuellen Bedeutungen, Wirkungsweisen und Belastbarkeiten.
- Konstruktion
globaler Karten zur Kritikalität geographischer Regionen in
bezug auf die biogeochemischen Kreisläufe.
- Erkennen
kritischer Schwellwerte für die verbesserte Definition
der Leitplanken für Klimaänderungen bzw. für die Eingriffe
in Stoffkreisläufe.
- Prüfung
möglicher Grenzen der Fragmentierung natürlicher
Ökosysteme (Untersuchung veränderter Wirkungen fragmentierter
Ökosysteme auf Wasserkreislauf, Erosion usw.).
Management
- Untersuchung
der Möglichkeiten und Grenzen einer gezielten menschlichen Einflußnahme
auf die globalen Stoff- und Energiekreisläufe ( "Global
Biogeoengineering" ).
- Strukturuntersuchungen zum Zusammenwirken einer Vielzahl von homöostatischen
Regelmechanismen mit verschiedenen Wirkungscharakteristiken und Wirkungsskalen
(räumlich wie zeitlich).
- Analyse
einzelner Regelprozesse hinsichtlich
ihrer dynamischen Strukturen und Belastbarkeitsgrenzen (Rolle der
Biosphäre im globalen Wasserkreislauf, Einfluß auf Struktur
und Verteilung der Wolken und damit auf das Erdklima).
4.2
Methoden und Instrumente
Anhand
einiger besonders wichtiger, ausgewählter Beispiele soll deutlich
gemacht werden, daß es einen großen Bedarf für Entwicklung
von Methoden und Instrumenten im Bereich der Biosphärenforschung
gibt.
Indikatoren biologischer Vielfalt
Indikatoren
spielen bei allen Versuchen des Erfassens und Bewertens von Status und
Trends biologischer Vielfalt auf den verschiedenen Ebenen (Gen, Art,
Ökosystem) und Skalen (Biotop, Bioregion, Biom, Globus) eine große
Rolle. Daher sollte die Entwicklung eines universell einsetzbaren Kernsets
von Biodiversitätsindikatoren (Erfassung von Belastungen, Zuständen,
Trends und Reaktionen auf Eingriffe auf den unterschiedlichen Integrationsstufen)
eine zentrale Bedeutung innerhalb der Forschungsförderung erhalten.
Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die Ökosystem- und Landschaftsebene
zu legen, da hier die Wissenslücke am größten ist.
Biodiversitätsinformatik
Viele
praktische Fragen des Biodiversitätsmanagements (planerische Herangehensweisen,
Prioritätensetzungen bei Arten- und Schutzgebietsauswahl) können
mit Hilfe der Informationstechnologie effektiver und effizienter beantwortet
werden. Ein wichtiges Forschungsfeld ist daher die Integration und der
Zugang zu Daten über biologische Vielfalt. Die neue Initiative
des BMBF zu diesem Punkt wird vom Beirat begrüßt (BIOLOG),
sie sollte eng mit den Aktivitäten des deutschen Clearing-House-Mechanismus
und der OECD-Initiative für ein neues Informationsnetzwerk (Global
Biodiversity Information Facility) abgestimmt werden. Insbesondere Entwicklungsländer
benötigen bei der technischen Ausstattung Unterstützung.
Marines Monitoring
Die
kontinuierliche Beobachtung relevanter abiotischer und biologischer
Parameter im Meer ist aus verschiedenen Gründen von großer
Bedeutung. Satellitengestützte Verfahren liefern seit etwa zwei
Jahrzehnten Daten in einer globalen Abdeckung, müssen aber kontinuierlich
gegen In-situ-Daten kalibriert werden. Daher sind bestehende
oberflächengestützte Langzeitreihen fortzuführen und
zu ergänzen. Der Zugang zu den erhobenen Daten sollte erleichtert
werden. Der in vielen Entwicklungsländern beobachtete Trend der
Schließung von Beobachtungsstationen sollte gestoppt und umgekehrt
werden.
Fernerkundung
Die
Erdbeobachtung wird für die Erforschung der Biosphäre weiterhin
eine wichtige Rolle spielen. Gerade für die Entwicklung von Monitoringprogrammen
(z. B. für die Erfassung von Ökosystemtypen und Landnutzung)
und Indikatoren gewinnt die Verfügbarkeit entsprechender globaler
Datensätze aus der satellitengestützten Fernerkundung zunehmend
an Bedeutung. Daher sollten die Anstrengungen auf diesem Gebiet (z.
B. im Rahmen des Erdbeobachtungsprogramms der ESA) fortgeführt
werden.
4.3 Biosphärische
Grundlagenforschung
4.3.1
Biologisch-ökologische Grundlagenforschung
Beschreibung
und Inventarisierung biologischer Vielfalt (Taxonomie, Systematik)
Die
Inventarisierung, taxonomische Beschreibung und Klassifizierung der
globalen Artenvielfalt ist weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein,
insbesondere in tropischen Gebieten und im marinen Bereich wird noch
für lange Zeit erheblicher Forschungsbedarf bestehen. Selbst in
Deutschland ist die Fähigkeit, Tier- und Pflanzenarten zu identifizieren,
auf eine immer kleiner werdende Gruppe von Spezialisten beschränkt.
Der Beirat empfiehlt dringend, Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet
der Taxonomie und Systematik zu unterstützen, dazu gehört
auch die stärkere Beteiligung Deutschlands an internationalen Initiativen
zur Taxonomie und Arteninventarisierung. Insbesondere sollten folgende
Punkte Beachtung finden:
- Verstärkung
der wissenschaftlichen Kapazitäten auf dem Gebiet der
Taxonomie in Entwicklungsländern, um eine effektive Bestandsaufnahme
ihrer Ressourcen zu unterstützen.
- Inventarisierungen möglichst vieler Bioregionen, die alle Taxa umfassen,
um ein unverzerrtes Erkennen der Brennpunkte biologischer Vielfalt
zu ermöglichen.
- Weiterentwicklung
und Anwendung molekularbiologischer Methoden zur Beschreibung
genetischer Vielfalt.
- Identifizierung
von Verwandtschaftsverhältnissen zur
Prioritätensetzung für Artenschutzprogramme.
- Verbesserung
des Verständnisses der Habitatansprüche von Arten an
Grenzstandorten, um Auswirkungen des Globalen Wandels auf die
Biodiversität abschätzen und vorhersagen zu können.
Populationsbiologie
und -genetik
Prozesse,
die zur Evolution, Genese, Aufrechterhaltung und Gefährdung von
Arten führen, setzen an Individuen bzw. Populationen an. Daher
sollte ein zweiter Schwerpunkt auf die Populationsbiologie und -genetik
gelegt werden. Dies ist eine Grundvoraussetzung für das Verständnis
der räumlich-zeitlichen Dynamik von Ökosystemen und ihrer
Artenzusammensetzung. In folgenden Bereichen sieht der Beirat vordringlichen
Forschungsbedarf:
- Untersuchung
der genetischen Variabilität innerhalb und zwischen Populationen
gefährdeter Arten und von wildverwandten Arten der Nutzpflanzen.
- Untersuchung
der Quellen-Senken-Dynamik und des Gentransfer mit dem Ansatz
der Metapopulationsbiologie innerhalb und zwischen Populationen.
Funktionale
Ökologie
Als
dritten Schwerpunkt der biologischen Grundlagenforschung empfiehlt der
Beirat die Förderung einer funktional orientierten Ökologie
und Ökosystemforschung. Das Verständnis der vielfältigen
Wechselwirkungen und Zusammenhänge innerhalb von Ökosystemen
ist rudimentär, schafft aber die Voraussetzungen sowohl für
die Abschätzung anthropogener Eingriffe in die Biosphäre als
auch für die Entwicklung nachhaltiger Nutzungssysteme.
- Forschungsinitiative
zu wechselseitigen Beziehungen zwischen Diversität, Struktur
und Funktion von Ökosystemen in verschiedenen terrestrischen,
limnischen und marinen Ökosystemen und auf mehreren Maßstabsebenen.
- Untersuchung
des Einflusses extremer Klimaereignisse (unter Simulation von
Szenarien des globalen Klimawandels) und anderer anthropogener Störungen
auf die Beziehung zwischen Artenvielfalt und Ökosystemprozessen
sowie die Stabilität bzw. Resilienz von Ökosystemen.
- Einfluß
der jeweiligen Artenzusammensetzung auf Ökosystemprozesse: Wie unterscheiden sich funktional zwei Systeme, die zwar
die gleiche Artenzahl aufweisen, sich aber durch die Artzusammensetzung
unterscheiden (z. B. Buchenwald versus Fichtenwald)?
- Identifikation
von Schlüsselarten in Ökosystemen und ihre Bedeutung
als Indikatoren für Struktur und Funktion von Systemen.
- Einfluß
der Vielfalt von Konsumenten und Destruenten auf Ökosystemprozesse
(z. B. funktionale Verknüpfungen zwischen mikrobieller Diversität
und höheren Pflanzen oder Tieren).
- Aufklärung
der biotischen Regulation der Umsetzungsprozesse in Böden
als Basis für eine standortgerechte, nachhaltige und umweltschonende
Bodenbewirtschaftung.
4.3.2 Sozioökonomische
Grundlagenforschung
Ethik
- Zur
Identifikation und zum Verständnis unterschiedlicher Formen gelebter
Sittlichkeit gegenüber der Natur kann die vergleichende Kulturforschung
wichtige Beiträge liefern. (z. B. kulturelle und religiöse
Normen der Wertschätzung von Biosphäre, Verhältnis
von normativer Verhaltensorientierung und tatsächlichem Verhalten).
- Um
für die Bewertung politischer Maßnahmen zum Schutz der
Biosphäre eine bessere Grundlage zu bekommen, sollten konsensfähige
Werte identifiziert werden (z. B. durch Sammlung und Auswertung
von Wertsystemen in der Gesellschaft, Auswertung bestehender Diskurs-
und Verhandlungsverfahren, Erarbeitung von Pilotstudien zur Erprobung
neuer Formen ethischer Diskursführung).
- Die
Verhandlungsführung zum Biosphärenschutz könnte
von einer Analyse der prozeduralen Anforderungen an eine ethisch und
fachwissenschaftlich befriedigende Verhandlungsführung profitieren
(z. B. Analyse der Auswertung von Fallstudien bisheriger politischer
Verhandlungsprotokolle, Planung von Pilotstudien zur konstruktiven
Ausrichtung ethisch diskursiver Verhandlungsprozesse an den Erfordernissen
einer prozedural befriedigenden Verhandlungsführung).
- Die
Ableitung sekundärer Normen und Verhaltensorientierungen
auf der Basis von allseits anerkannten Prinzipien, den Ergebnissen
aus den empirischen Verhaltenswissenschaften sowie ethisch motivierter
Diskurse ist ein Forschungsfeld mit besonderer Bedeutung für
die Lösung von Konflikten zwischen Biosphärenschutz und
-nutzung (Ableitung von kategorischen und kompensationsfähigen
Normen, Erfassung des tatsächlichen normativen Verhaltens von
Menschen, Pilotstudien zur konstruktiven Synthese von Verhaltensorientierungen
in einem oder mehreren "Megadiskursen").
Wahrnehmung
und individuelle Bewertung
Der
Entwicklung der Bewertungsmöglichkeiten von Biodiversität
(u. a. ökonomisch, ethisch, kulturell) sollte hohe Priorität
eingeräumt werden, um die Auswirkungen menschlicher Eingriffe in
die Biosphäre zu verdeutlichen. Schwerpunkte sollten sein:
- Kulturvergleichende
Forschungen zur Wahrnehmung, Bewertung
und zu kulturell bedingten Deutungsmustern von Naturgütern.
- Analyse
der komplexen Handlungsbedingungen für
den Schutz ökologisch wichtiger Arten (Rolle von Symbolarten,
von Systemwissen oder von Betroffenheit). Wie lassen sich sich Biodiversität
und ihre Bedrohung in der Öffentlichkeit besser kommunizieren?
- Untersuchung
der historischen und gesellschaftlichen Variabilitäten des
Mensch-Natur-Verhältnisses als Einflußfaktoren für
die Bewertung und den Umgang mit biologischer Vielfalt.
Ökonomische
Bewertung
- Entwicklung
von Methoden zur Monetarisierung biosphärischer Werte für
einzelne biosphärische Wertkategorien (insbesondere ökologische
Funktionswerte, soziale, kulturelle und ästhetische Werte sowie
Symbolwerte).
- Verbesserung
der Methodik für die ökonomische Bewertung biosphärischer
Leistungen (z. B. differenzierte Ermittlung von Zahlungsbereitschaften
in Hocheinkommens- und Niedrigeinkommensländern, Umgang mit Irreversibilitäten).
5 Elemente
einer globalen Biosphärenpolitik Handlungsempfehlungen
5.1 Grundlagen
einer Handlungsstrategie
Eine
globale Politik zur nachhaltigen Nutzung und zur Erhaltung der Biosphäre
muß zum Ziel haben, die vom Menschen verursachte Zerstörung
biologischer Vielfalt zu verhindern. Notwendig ist insofern eine pragmatische,
schrittweise Biosphärenpolitik, die staatliche und internationale
Steuerung mit einem dezentralen Anreizsystem zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie
für die Biosphäre verbindet.
Die Ausgestaltung einer solchen globalen Biosphärenpolitik sieht
sich besonderen Herausforderungen gegenüber:
- Biologische
Vielfalt ist in ihren drei Komponenten (Ökosysteme, Arten und
genetische Variabilität) ein ungewöhnlich komplexes Schutzgut.
- Es
besteht ein beachtliches Unsicherheits- bzw. Wissensproblem bezüglich
des anzustrebenden Leitbilds sowie der zu ergreifenden Maßnahmen
und Umsetzungswege.
- Der
Komplex biologische Vielfalt weist besondere Schwierigkeiten im Hinblick
auf eine quantifizierte Bewertung auf.
- Eine
globale Biosphärenpolitik verlangt die adäquate Berücksichtigung
zeitlicher, räumlicher und sozialer Verteilungskonflikte sowie
die Festlegung der räumlich optimalen Handlungsebene.
- Eine
globale Biosphärenpolitik ist ohne eine grundlegende Mitwirkungs-
und Kooperationsbereitschaft der verschiedenen privaten und öffentlichen
Akteure auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene undenkbar.
Für
eine integrierte Biosphärenpolitik spielen neben rechtlichen Steuerungsansätzen
Kooperationslösungen, Motivationsansätze sowie die Möglichkeiten
zu Umweltbildung und -information eine wichtige Rolle.
Handlungsraum für eine globale Biosphärenpolitik
Die
Strategie des Beirats für eine globale Biosphärenpolitik,
die aufgrund ihrer Bezüge zu Klima- und Bodenschutz über die
klassische Biodiversitätspolitik hinausreicht, orientiert sich
zunächst an den in jedem Fall zu vermeidenden Entwicklungen in
der Biosphäre. Dazu wurden biologische Imperative, Leitplanken
und Leitlinien definiert.
Die biologischen Imperative sind das Ergebnis
der Untersuchungen über Leitplanken für die Bewahrung und
Gestaltung von Ökosystemen und Landschaften (Imperativ 1), die
Situation der genetischen Vielfalt und Artenvielfalt (Imperative 2,
3 und 4), der Ökosystem- und Landschaftsvielfalt (Imperative 1
und 4) und der globalen Stoffkreisläufe (Imperativ 5).
Leitplanken sind im Gegensatz hierzu bestimmte,
numerisch definierbare Schadensgrenzen, deren Überschreiten jetzt
oder zukünftig intolerable Folgen mit sich bringt. Die Anwendung
des Leitplankenkonzepts auf die Biosphäre erfolgt auf regionaler
und globaler Ebene. Global lassen sich zusätzlich Wechselwirkungen
erkennen, die aus regionaler Perspektive nicht sichtbar sind. Die numerisch
exakte Definition solcher Grenzen menschlichen Handelns ist aber gerade
im globalen Maßstab für die Biosphäre wegen der großen
Unsicherheiten besonders schwierig. Die wissenschaftliche Herleitung
einer Leitplanke in Form von Flächenschutzzielen ist noch nicht
zufriedenstellend. Wenn hier dennoch ein Wert angegeben wird, dann handelt
es sich um eine grobe Schätzung. Demnach empfiehlt der Beirat,
global eine Naturschutzfläche von 1020% (der Landfläche)
auszuweisen. Allerdings wird dieser Wert in der regionalen Differenzierung
sehr unterschiedlich ausfallen. Vor Ort läßt sich die Leitplankenstrategie
konkret in die Ausweisung von Schutzgebieten ("Schutz vor Nutzung")
übersetzen, in denen für die Bioregion wichtige Ökosystemleistungen
erbracht werden und die aus diesem Grund der wirtschaftlichen Nutzung
vorenthalten bleiben. Außerdem werden für die anderen beiden
Typen der differenzierten Landnutzung (Typen "Schutz durch Nutzung"
und "Schutz trotz Nutzung") Leitlinien definiert.
Leitlinien sind Managementregeln für konkretes
Handeln, die z. B. der Erhaltung oder Wiederherstellung verschiedener
Regelungsfunktionen (Lebensraum-, Nutzungs-, Kultur- und Sozialfunktionen)
dienen. Die Angabe von Leitplanken, also konkreter numerischer Grenzen
außerhalb derer z. B. eine Erosionsrate oder ein Nährstoffaustrag
als nicht mehr nachhaltig gilt, ist eine Forschungsaufgabe, so daß
hier noch keine hinreichend konkrete Politikformulierung geleistet werden
kann. Weil für die meisten Bereiche der Biosphäre noch keine
Leitplanken formuliert werden können, legt der Beirat seinen Empfehlungen
diese drei strategischen Elemente gleichzeitig zugrunde: Biologische
Imperative, Leitplanken und Leitlinien. Sie definieren zusammen den
Handlungsraum der hier skizzierten globalen Biosphärenpolitik.
Biosphärenpolitik als Prozeß mit hoher Institutionen-und
Akteursvielfalt
Biosphärenpolitik
wird hier nicht als alleinige Aufgabe der Regierungen und staatlichen
Institutionen verstanden, sondern als Ergebnis eines vielschichtigen
Prozesses, der neben den nationalen Entscheidungsträgern auch von
lokalen Netzwerken, internationalen Organisationen, Verbänden und
insbesondere von multinationalen Unternehmen gestaltet wird. Diese Institutionen-
und Akteursvielfalt ist auch eine der Grundbotschaften der Biodiversitätskonvention.
Dennoch bleibt der Adressat der Empfehlungen stets die Bundesregierung,
vor allem in ihrer den internationalen politischen Prozeß mitgestaltenden
Rolle.
5.2 Lokale Gemeinschaften,
NRO, Umwelt- und Nutzerverbände
Umweltbildung
und Umweltlernen fördern
Angesichts
eines unzureichenden gesellschaftlichen Problemverständnisses müssen
vordringlich biosphärenspezifische Bildungs- und Lernkonzepte entwickelt
werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die bessere Einbringung
des Themas im gesamten Bildungssystem. Umweltbildung und Umweltlernen
sollten vor allem das in der Öffentlichkeit nach wie vor
weitgehend unbekannte Konzept der biologischen Vielfalt vermitteln,
wie auch die Motivation und Bereitschaft, sich für die Erhaltung
und nachhaltige Nutzung der Biosphäre einzusetzen. Dafür spielt
die Bewahrung von Wissen, das aus der sinnlichen Erfahrung von Natur
(wie sie indigene Völker in reichem Maße besitzen) entsteht,
eine wesentliche Rolle. Die Komplexität der Biosphäre birgt
dabei eine besondere Herausforderung, bietet aber gleichzeitig zahlreiche
Anknüpfungsmöglichkeiten für Programme unterschiedlicher
Einrichtungen. Die Empfehlung des Beirats richtet sich darauf, das Thema
Biosphäre verstärkt in die Curricula von Schulen, Universitäten
und Programmen einzubringen und in kommunalen Lernprozessen zu fördern.
Partizipation wichtiger lokaler Akteure sicherstellen
Beim
Management biologischer Ressourcen in der Region kommt es darauf an,
diejenigen Interessengruppen zu identifizieren, die die langfristige
Nutzung biologischer Ressourcen fördern oder behindern können.
Insbesondere sollte auch das umfangreiche Wissen und die Motivation
lokaler Akteure genutzt und gefördert werden. Dazu gehören
alle Institutionen, Einzelpersonen und -gruppen, deren Handeln (oder
Nichthandeln) eine Schlüsselposition bei der Nutzung biologischer
Ressourcen einnimmt. Dies sind z. B. ehrenamtliche Naturschützer
und Personen, die durch ihre berufliche Tätigkeit dem allgemeinen
Anliegen besonders verbunden sind. Das Wissen über regionale biologische
Vielfalt droht verlorenzugehen und sollte durch geeignete Projekte gefördert
werden. Die Spannbreite der Beteiligung lokaler Akteure kann von einer
einfachen Verbesserung der Zusammenarbeit bis hin zur Mediation von
Konflikten zwischen Schutz- und Nutzungsbestrebungen reichen. In jedem
Fall bewährt es sich, durch gezielte Moderation dafür zu sorgen,
daß die entscheidenden Interessenträger zu Wort kommen und
Entscheidungen gefällt werden, die tatsächlich zu einer Verbesserung
der Integration von Schutz und Nutzung führen.
Rechte indigener Völker sichern
Die
Biodiversitätskonvention fordert in Art. 8(j) dazu auf, die traditionellen
Kenntnisse, Innovationen und Praktiken indigener Völker zu achten
und zu erhalten. Hier besteht ein enger Bezug zu anderen Foren, zur
World Intellectual Property Organisation (WIPO) und vor allem zur Welthandelsorganisation
(WTO) in Hinblick auf die Revision des Übereinkommens über
handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Der Beirat empfiehlt, die Umsetzung des Art. 8(j) durch eine entsprechende
Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern sowie Fragen
zu alternativen Schutzsystemen für traditionelles Wissen ( Sui-generis-Systeme)
in den Beratungen über internationale Standards für den Zugang
zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich aufzugreifen.
5.2 Regierungen
und staatliche Institutionen
Nationale
Umsetzung und Strategiefähigkeit verbessern
Der
Querschnittcharakter der Biodiversitätskonvention erfordert eine
integrative Umsetzungsstrategie in den Vertragsstaaten, die auch Eingang
in klassische Ansätze des Natur- und Artenschutzes finden und diese
um nachhaltige Nutzungskonzepte für die Biosphäre erweitern
sollten. Der Beirat hält die Erarbeitung einer entsprechenden nationalen
Strategie für Deutschland nach wie vor für sinnvoll, die auf
dem deutschen Nationalbericht von 1998 aufbauen kann und darüber
hinaus auf die Entwicklung sektoraler Biodiversitätsstrategien
abzielen sollte. Dabei geht es vor allem um die Einbeziehung der Politikfelder
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Forschung und Biotechnologie,
Wirtschaftpolitik, Finanzpolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit. Um
die notwendige enge Abstimmung zwischen den Ressorts sowie zwischen
Bund, Ländern und Kommunen zu erleichtern, empfiehlt der Beirat
die Einrichtung einer "Interministeriellen Arbeitsgruppe Biodiversitätspolitik".
Handlungsmöglichkeiten für einen biosphärenschonenden
Konsum fördern
Alle
bewußtseinsstärkenden Maßnahmen und Bildungsmaßnahmen
müssen letztlich wirkungslos bleiben, wenn nicht auch Rahmenbedingungen
geschaffen werden, die biosphärenverträgliche gesellschaftliche
Produktions- und Konsummuster ermöglichen. Dies ist z. B. durch
ökonomische und soziale Anreize oder durch eine gezielte Förderung
von Modellvorhaben möglich. Auf spezifische Akteure und Handlungsfelder
zielende Programme, in denen eine Mischung aus Anreizsetzung, handlungs-
und informationsorientierten Maßnahmen eingesetzt wird, sollten
unter wissenschaftlicher Begleitung mit den entsprechenden lokal relevanten
Akteuren (z. B. Verbraucher- und Umweltverbände, Unternehmen) initiiert
und durchgeführt werden.
Schutzgebiete: 1020% der Fläche für den Naturschutz
reservieren
Der
Beirat hält ein weltweites, effektives und repräsentatives
System von Schutzgebieten für unabdingbar, das stellvertretend
die Palette an Biomen, Bioregionen oder Ökosystemtypen sowie die
Gebiete mit hohem Artenreichtum oder Endemismen berücksichtigt.
Dieses System kann insgesamt als "Leitplanke" bezeichnet werden,
deren Überschreiten für die Weltgemeinschaft nicht hinnehmbar
wäre. Der Beirat empfiehlt als grobe Richtschnur einen nach fachlichen
Kriterien ausgewählten Anteil von 1020% der weltweiten Landfläche
für dieses Schutzgebietssystem. Die Umsetzung der entsprechenden
europäischen Richtlinien und des darin vorgesehenen EU-weiten Netzwerks
aus Schutzgebieten muß in Deutschland als sehr unbefriedigend
bezeichnet werden. Der Beirat empfiehlt erneut nachdrücklich, die
rasche Umsetzung mit der gebührenden politischen Entscheidungskraft
voranzutreiben.
Strategie des bioregionalen Managements in bestehende Planungsinstrumente
integrieren
Die
biologische Vielfalt kann aber nicht allein in isolierten Schutzgebieten
erhalten werden: nur ökologisch, gesellschaftlich und ökonomisch
integrierte Ansätze bieten Aussicht auf Erfolg. Schutzgebiete müssen
im Zusammenhang mit der umgebenden Landschaft betrachtet werden. Das
betrifft die Vernetzung der Gebiete untereinander und die Verknüpfung
mit der jeweiligen umgebenden Landschaftsnutzung. Der Beirat empfiehlt
die Förderung eines Systems differenzierter Nutzungsintensitäten
mit dem Ziel, die verschiedenen Ansprüche an die Biosphäre
in einem an der Nachhaltigkeit orientierten Konzept zu integrieren.
Die drei Landnutzungskategorien "Schutz vor Nutzung", "Schutz
durch Nutzung" und "Schutz trotz Nutzung" bieten hierfür
eine sinnvolle Gliederung und das Konzept des bioregionalen Managements
einen interessanten Ansatz für die Umsetzung. Dabei sollten Belastungen
der Natur zugunsten der Wirtschaft und Belastungen der Wirtschaft durch
Naturschutz einer ähnlichen Darlegungslast unterliegen. Es sollte
geprüft werden, inwieweit der bioregionale Ansatz bereits ausreichend
im deutschen Planungssystem verankert ist und ob er mit einem umsetzungsorientierten
Regionalmanagement gekoppelt werden kann, ohne neben dem bestehenden
Planungssystem ein zweites Parallelsystem aufzubauen. Das bioregionale
Management eignet sich auch für die Entwicklungszusammenarbeit.
Dabei ist besonders auf langfristig angelegte Projekte mit Aufbau von
Kapazitäten, auf kooperative Planungsmethoden und auf flexibles,
adaptives Management zu achten. Eine stärkere Verlagerung der Entscheidungen
auf die regionale Ebene wird insbesondere in Ländern mit zentralistischer
Struktur empfohlen. Nach dem Vorbild internationaler Städtepartnerschaften
wäre zu prüfen, ob nicht auch ein Programm zur Förderung
internationaler Regionalpartnerschaften zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
initiiert werden sollte.
Leitbild der "Multifunktionalen Landnutzung" umsetzen
Der
Eingriff des Menschen in die Biosphäre durch Veränderung der
Landnutzung stellt eine der großen Gefährdungen für
die biologische Vielfalt auf der Erde dar. Daher sollte für eine
gleichzeitig nachhaltige und hochproduktive Landnutzung ein multifunktionales
Leitbild formuliert werden, das nicht wie in der Vergangenheit
üblich überwiegend produktionsorientiert sein darf, sondern
alle Funktionen der betroffenen Ökosysteme gleichberechtigt mit
einbeziehen muß. Die Bewirtschaftung muß auf langfristige
Nutzbarkeit ausgerichtet sein, es müssen die Vielfalt der abiotischen
und biotischen Faktoren am Standort beachtet und auch die von den genutzten
Flächen ausgehenden Belastungen der Nachbarökosysteme berücksichtigt
werden. Für die Umsetzung und Bewertung müssen praktikable
Instrumente und Indikatorensysteme entwickelt werden. Der Beirat empfiehlt,
die Prinzipien der multifunktionalen Landnutzung möglichst flächendeckend
in die land- und forstwirtschaftliche Praxis zu überführen.
Je eher diese Praktiken in den Industrieländern realisiert werden
und je eher ihr ökologischer und ökonomischer Nutzen dort
nachweisbar wird, desto erfolgversprechender ist eine weltweite Einführung
derartiger Strategien der Landnutzung. Die Zertifizierung entsprechender
Nutzungsstrategien und die Kennzeichnung ihrer Produkte ist eine wichtige
Möglichkeit, die multifunktionale Landnutzung zu fördern.
Raum-zeitlicher Trennung von Stoffumsatzprozessen entgegenwirken
Das
Wissen um die Wirkungen menschlicher Eingriffe in ökosystemare
Stoffumsatzprozesse ist weitgehend vorhanden, bislang aber weder lokal
noch global hinreichend ausgewertet und umgesetzt worden. Um Stoffanreicherung
bzw. -verarmung zu vermeiden, sollte eine weitgehende raum-zeitliche
Kopplung von Stoffkreisläufen das Ziel sein. Bioregionales Management
kann zur Verhinderung der stofflich bedingten Veränderungen biologischer
Vielfalt beitragen, so daß räumliche Disparitäten gemindert
und regionale Kreisläufe gestärkt werden können. Notwendig
ist eine systematische Erfassung und Bewertung der zahlreichen Interaktionen
von Produktion, Konsum, Handel und Umwelt auf verschiedenen räumlichen
Ebenen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) könnte
die erforderlichen internationalen Koordinationsaufgaben übernehmen.
Einbringung
nichtheimischer Arten: Vorsorgend kontrollieren
Bereits
jetzt unterliegt in vielen Ländern die beabsichtigte Einführung
nichtheimischer Arten einer Genehmigungspflicht, aber es herrschen oftmals
Defizite bei der Überprüfbarkeit bestehender Regelungen und
möglicher Sanktionen von Verstößen. Grundsätzlich
sollte das Vorsorgeprinzip zugrunde gelegt und geplante Einführungen
durch Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet werden. Diese
Bestimmungen sollten nicht nur für Aussetzungen in der Land- und
Forstwirtschaft gelten, sondern generell Anwendung finden. Die Verursacher
müssen grundsätzlich auch für die unbeabsichtigte Einfuhr
gebietsfremder Arten haftbar gemacht werden. Unbeabsichtigte Einschleppungen
könnten z. B. durch Grenz- und Saatgutkontrollen, verkürzte
Standzeiten im Containerverkehr, vor allem aber durch Bewußtseinsbildung
der Bevölkerung und wichtiger Akteure vermindert werden. Im Rahmen
der Biodiversitätskonvention sollte die Möglichkeit zur Erarbeitung
gemeinsamer Standards für den Umgang mit nichtheimischen Arten
geprüft werden. Die notwendige einheitliche Definition und Festlegung
der Begriffsinhalte sollte international vereinbart und mit der Einführung
gentechnisch veränderter Arten harmonisiert werden, da die Probleme
ähnlich gelagert sind. Zur Verhinderung von Einschleppungen aquatischer
Arten wird von der International Maritime Organization (IMO) der vollständige
Ballastwasserwechsel auf hoher See empfohlen. Der Beirat begrüßt
diesen Vorschlag, da das Ballastwasser von Schiffen der wichtigste Übertragungsweg
für den unbeabsichtigten weltweiten Transfer aquatischer Arten
ist.
Vergleichbarkeit durch Indikatoren verbessern
Im
Rahmen der Biodiversitätskonvention ist die Erarbeitung eines kohärenten
Indikatorensystems für die Überwachung des globalen Zustands
der biologischen Vielfalt noch nicht weit fortgeschritten. Es bestehen
immer noch große Unsicherheiten bei Methodik und wissenschaftlichen
Grundlagen, die durch gezielte Forschung angegangen werden sollten.
Sinnvoll wäre eine Zusammenführung der bestehenden Vorhaben
zur Indikatorenentwicklung für Biodiversität auf internationaler
Ebene. Wichtig ist dabei die enge Verknüpfung mit der Entwicklung
von Nachhaltigkeitsindikatoren, wie sie derzeit z. B. von der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der
Komission für nachhaltige Entwicklung (CSD) vorangetrieben wird.
Um diesen Prozeß zu beschleunigen, sollte die Einrichtung eines
internationalen Expertendialogs geprüft werden.
Interessenausgleich
bei der Nutzung genetischer Ressourcen schaffen
Die
Biodiversitätskonvention enthält allgemeine Vorgaben über
die Gestaltung der Vereinbarungen zwischen Nutzern und Anbietern genetischer
Ressourcen wie die vorherige Zustimmung des Herkunftslandes und die
Berücksichtigung der Vorstellungen beider Seiten. Es gibt zunehmenden
Bedarf nach einem international vereinbarten Standard als Orientierungsrahmen
für Anbieter- und Nutzerländer, um den Zugang zu genetischen
Ressourcen im Sinn der Biodiversitätskonvention zu gestalten. Der
Beirat empfiehlt, den Prozeß der Entwicklung entsprechender internationaler
Standards zügig voranzutreiben. Erfahrungen, die durch die Entwicklungszusammenarbeit
mit Herkunftsländern genetischer Ressourcen in Sektorvorhaben der
GTZ gewonnen wurden, sollten stärker genutzt werden. Es sollte
ein Netzwerk von Modellkooperationen für die Förderung der
nachhaltigen Bioprospektierung in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Ressorts und mit den durchführenden Institutionen (z. B. GTZ,
Bundesamt für Naturschutz, Zentralstelle für Agrardokumentation
und -information) entwickelt werden.
Attraktivität
des Stiftungswesens steigern
Die
Chancen, die Stiftungen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung
der Biosphäre bieten, werden noch unzureichend genutzt. Daher sollten
in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für das Stiftungswesen
steuerlich attraktiver gestaltet und eine Hochstufung des Umweltschutzes
geprüft werden. Dafür spricht der besondere Rang, der dem
Umweltschutz nach Verfassungs- und Völkerrecht zukommt.
5.3 Nationale und
multinationale Unternehmen
Vorhaben
der Bioprospektierung fördern
Die
privaten Akteure der Naturstofforschung und -industrie sollten verstärkt
die Chancen nutzen, die die Vereinbarung internationaler Rahmenrichtlinien
für den Zugang und die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen
im Rahmen der Biodiversitätskonvention bietet und sich aktiv am
internationalen Verhandlungsprozeß beteiligen. Voraussetzung für
eine langfristige konstruktive Zusammenarbeit ist die angemessene Beteiligung
der Herkunftsländer an den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung.
Der Aufbau von geeigneten Strukturen für die ersten Phasen der
Bioprospektierung vor Ort, Inventarisierung biologischer Vielfalt, Untersuchungen
über Wirkungszusammenhänge in situ, Feststellung traditioneller
Anwendungen und erste Testverfahren ex situ, wären wichtige
Beiträge zur Förderung nationaler Kapazitäten in den
Herkunftsländern und damit zur langfristigen Sicherung der Ressourcen.
Für kleinere, mittelständische Naturstoffunternehmen wäre
der Aufbau einer Einrichtung zur Kooperationsvermittlung und zur Entwicklung
von Beteiligungsstrategien sinnvoll, die z. B. bei der GTZ angesiedelt
sein könnte. Der Beirat möchte anregen, mit den Verbänden
die Möglichkeit der Entwicklung eines international übertragbaren
Kennzeichnungssystems für nachhaltig produzierte Pharmaka zu prüfen,
z. B. in Form von Selbstverpflichtungen.
Trend
zur Selbstverpflichtung unterstützen
Private
Aktivitäten sind eine wichtige Erfolgsbedingung globaler Biosphärenpolitik.
Ein gutes Beispiel ist der von Vertretern der Holzindustrie, von Umweltverbänden
und indigenen Völkern gegründete Forest Stewardship Council
(FSC) zur Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft, der seit
1996 mit einem eigenen Siegel auf dem Markt ist und mit dem weltweit
bereits ca. 12 Mio. ha Wald ausgezeichnet worden sind. Seit das sog.
FSC-Holz den deutschen Markt erobert, wird aus dem Siegel ein unter
den Aspekten des Biosphärenschutzes interessantes Markenkennzeichen.
Er muß nicht der einzige Standard bleiben. So denken auch z. B.
die Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände und der
Deutsche Forstwirtschaftsrat über Zertifizierung nach. Bisher stehen
sich die wichtigsten Zertifizierungssysteme unversöhnlich gegenüber.
Im Sinn der beabsichtigten Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
hält es der Beirat für erforderlich, daß es zu einer
Einigung kommt, um dem im Grundsatz richtigen Zertifizierungsansatz
zum Durchbruch zu verhelfen.
5.4 Internationale
Institutionen
Positive
Regelungen verbessern
Die
internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Biosphäre wird gestärkt,
wenn insbesondere vier institutionelle Merkmale positiver Regelungen
eingehalten oder verbessert werden. Der Beirat empfiehlt:
- Kooperationsförderliche
Umfelder internationaler Regime zum
Schutz der Biosphäre zu stärken,
- Regelverletzungen
flexibel zu handhaben . In Verhandlungsprozessen
soll den Akteuren mehr Raum für verständigungsorientierte
Diskurse geboten werden, um über ihre Schwierigkeiten bei der
Verhaltensanpassung und bei der Umsetzung von Regeln und Prinzipien
kommunizieren zu können,
- Die
notwendigen Kapazitäten in den Entwicklungs- und Schwellenländern
zu stärken und auszubauen. Dabei sollte auf zwischenstaatliche
und interorganisatorische Netzwerke und verwandte Programme zurückgegriffen
werden,
- Bei
armen Staaten und Nachzüglern das Interesse und die Motivation
für den Schutz der Biosphäre zu wecken, indem die Interessen
dieser Akteure hinreichend berücksichtigt werden, insbesondere
durch offene Verfahren auf der internationalen Tagesordnung und bei
Konferenzen.
Die
Verbesserung dieser institutionellen Merkmale internationaler Regelungen
sollte parallel verlaufen, weil sie sich gegenseitig verstärken.
Ein Element zu vernachlässigen, könnte bereits die Gesamtwirkung
positiver Regelungen gefährden.
Zwischenstaatlichen
Ausschuß für Biodiversität einrichten
Es
gibt derzeit ein Defizit an fundierter und unabhängiger wissenschaftlicher
Politikberatung im Bereich der Biosphärenpolitik. Eine solche Begleitung
politisch aktueller Themen unter Integration naturwissenschaftlicher,
sozioökonomischer und juristischer Expertise und die Entwicklung
politikrelevanter Handlungsoptionen ist für die Vertragsstaatengemeinschaft
und alle interessierten Akteure wichtig. Zunächst sollte geprüft
werden, inwieweit eine engere Zusammenarbeit vorhandener Wissenschaftsgremien
und regionaler Netzwerke den Defiziten der wissenschaftlichen Beratung
entgegenwirken könnte. Es ist nach Ansicht des Beirats allerdings
davon auszugehen, daß die Einrichtung eines wissenschaftlichen
Expertengremiums, z. B. in Form eines "Zwischenstaatlichen Ausschusses
für biologische Vielfalt" (Intergovernmental Panel on Biological
Diversity IPBD) notwendig ist. In diesem Ausschuß ließen
sich international anerkannte Wissenschaftler zusammenführen, die
kontinuierlich und unabhängig arbeiten und wissenschaftliche Politikberatung
leisten könnten, so wie es in der Klimapolitik bereits mit dem
IPCC erreicht wurde. Der Beirat empfiehlt, bei der Einrichtung eines
IPBD auf den Erfahrungen des Global Biodiversity Assessment und des
IPCC aufzubauen, um eventuelle Konstruktionsschwächen von vornherein
zu vermeiden.
Protokollverhandlungen
zur biologischen Sicherheit vorantreiben
Nach
dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen über ein völkerrechtlich
verbindliches Abkommen, das den Umgang mit lebenden modifizierten Organismen
regeln soll (Protokoll zur biologischen Sicherheit), besteht eine Regelungslücke.
Zwar gibt es bereits von unterschiedlichen internationalen Organisationen
initiierte Richtlinien, die auf freiwilliger Basis Teilaspekte aus dem
Bereich der Biotechnologie regeln. Diese unverbindlichen Absichtserklärungen
lassen sich aber nur schwer als Umsetzungs- und Ausgestaltungshilfe
eines völkerrechtlich verbindlichen Abkommens instrumentalisieren.
Der Beirat betont, daß ohne Protokoll zur biologischen Sicherheit
der sichere Umgang mit Gentechnologie bruchstückhaft bleibt.
Erhaltung
genetischer Ressourcen sicherstellen
Die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrarbiodiversität muß
ein vorrangiges Ziel der Biosphärenpolitik sein, da sie immense
Bedeutung für die Ernährungssicherheit künftiger Generationen,
für die Nachhaltigkeit und Stabilität der Agrarökosysteme
sowie als Ausgangsmaterial für Züchtung und Biotechnologie
hat. Frühwarnsystemen, wie sie die Kommission zu genetischen Ressourcen
für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) für pflanzengenetische
Ressourcen einführen will, kommt dabei eine besondere Bedeutung
zu. Die aktive Nutzung von Agrarbiodiversität sollte als erste
Option für ihre Erhaltung im Vordergrund stehen und über eine
möglichst vielfältige agrarische Produktion umgesetzt werden.
Daraus ergibt sich als dringliche Aufgabe die Sicherung und finanzielle
Unterstützung der Ex-situ-Sammlungen. Die Erstellung einer
Roten Liste für gefährdete Kulturpflanzenarten als Grundlage
für die Schaffung entsprechender Erhaltungsmaßnahmen und
ihrer Finanzierung sollte angestrebt werden. Da in vielen Fällen
In-situ- bzw. On-farm-Konservierung die einzige Möglichkeit
ist, dem Totalverlust bestimmter Komponenten der Agrarbiodiversität
vorzubeugen, müssen diese Maßnahmen unterstützt werden.
In der Vergangenheit ist durch restriktive Vorschriften zum Saatgutverkehr
oder durch eine einseitig auf "Modernisierung" ausgerichtete
Agrarberatung häufig großer Schaden entstanden.
Globales
System zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen
stärken
Die
offenen Fragen der Ex-situ-Bestände sowie der "Farmers
Rights" müssen geklärt und den Anforderungen der Biodiversitätskonvention
angepasst werden. Die entsprechende Revision der "Internationalen
Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen für die Ernährung
und Landwirtschaft" (IUPGR) wird derzeit von der FAO verhandelt.
Der Beirat begrüßt die Entscheidung für eine rechtlich
bindende Vereinbarung der Internationalen Verpflichtung und empfiehlt
die Unterstützung der Verhandlungen. Die Voraussetzungen für
die Annahme der überarbeiteten Internationalen Verpflichtung als
Protokoll der Biodiversitätskonvention sollten rechtzeitig geprüft
werden.
Richtlinien
für nachhaltigen Tourismus und Biosphärenschutz voranbringen
Die
Initiative für eine Verankerung von Tourismus-Richtlinien innerhalb
der Biodiversitätskonvention ist nach Ansicht des Beirats ein Schritt
in die richtige Richtung. Der flexiblere Richtlinienansatz ist eher
geeignet, die erforderlichen Anreizsysteme für einen nachhaltigen
Tourismus zu aktivieren als ein rechtlich verbindliches Protokoll, weil
für die Akteure mehr Raum zur dynamischen Anpassung an aktuelle
Entwicklungen besteht. Allerdings ist dieser Prozeß derzeit zu
sehr auf biologische Vielfalt ausgerichtet. Daher empfiehlt der Beirat
zu prüfen, inwieweit der im Rahmen der Biodiversitätskonvention
angestoßene Prozeß ein Element einer zukünftigen übergreifenden
internationalen Regelung für einen nachhaltigen Tourismus darstellen
könnte.
Handel
mit bedrohten Arten: Kontrolle verbessern und Ausgleich schaffen
Bei
den nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) zur begrenzten
Nutzung zugelassenen Arten sollte sichergestellt werden, daß der
daraus entstehende Gewinn unmittelbar der Vorsorge oder Erhaltung der
Artenbestände und der Unterstützung lokaler Subsistenzgemeinschaften
zugute kommt. Der Festlegung von zulässigen Exportquoten sollte
auch eine wissenschaftliche Bewertung der Artenbestände, Habitatqualität
usw. vorausgehen. Auch das Kontrollsystem für die Einhaltung der
CITES-Vorschriften muß verbessert werden. Dazu sollten die Zertifizierung
und entsprechende Erkennungsmethoden (z. B. Gentests) vorangetrieben
werden, die die Unterscheidung zwischen legal und illegal erlangten
Exemplaren oder Produkten einer bedrohten Art erleichtern. Bei den nach
CITES von Nutzung und Handel ausgeschlossenen Arten könnten die
vorgesehenen strikten Handelsreglementierungen wichtige Einkommensquellen
einzelner Entwicklungsländer beschneiden. Die Bundesregierung sollte
sich deswegen gleichzeitig für Kompensationsmaßnahmen zugunsten
der durch diese Regulierungen benachteiligten Länder einsetzen.
Denkbar sind beispielsweise Ausgleichszahlungen oder ein entsprechender
Schuldenerlaß.
Rechtlich
bindendes Instrument zum Schutz der Wälder voranbringen
Bereits
seit längerem bemüht sich die Staatengemeinschaft um eine
globale Regelung des Umgangs mit Wäldern. Der Beirat hat sich in
der Vergangenheit für ein Waldprotokoll im Rahmen der Biodiversitätskonvention
ausgesprochen und hält diese Lösung auch weiterhin für
die erfolgversprechendste. In einer eigenständigen, neu zu verhandelnden
und bei der FAO angesiedelten Waldkonvention müßte die Gleichberechtigung
von Schutz und nachhaltiger Nutzung, wie sie bereits in der Biodiversitätskonvention
verankert ist, erst wieder realisiert werden. Angesichts der mangelnden
aktuellen internationalen Durchsetzbarkeit eines Protokolls zur Biodiversitätskonvention
wäre allerdings eine eigenständige Waldkonvention einer lediglich
unverbindlichen Fortführung des Diskurses in einem zwischenstaatlichen
Gremium in jedem Falle vorzuziehen.
UNESCO-Programm
"Der Mensch und die Biosphäre" stärken
Seine
besondere Bedeutung erhält das UNESCO-Programm "Der Mensch
und die Biosphäre" (MAB) durch das weltumspannende Netzwerk
von 356 Biosphärenreservaten. Biosphärenreservate mit ihrem
modernen, integrativen Ansatz sind ein wichtiger Baustein der Biosphärenpolitik
und der Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Der Trend zu größeren,
besser untereinander und mit dem Umland vernetzten und zunehmend auch
länderübergreifenden Biosphärenreservaten ist sehr zu
begrüßen und sollte weiter gefördert werden. Das MAB-Programm
könnte als Instrument für die internationale Zusammenarbeit
zum Biosphärenschutz allerdings besser genutzt werden. Da es hierfür
keinen eigenen Finanzierungsmechanismus gibt, sollten die Staaten ermutigt
werden, vermehrt die Möglichkeiten der GEF zu nutzen. Das weltweite
Schutzgebietsnetzwerk der World Conservation Union (IUCN) und das Netzwerk
der Biosphärenreservate des MAB-Programms ergänzen sich gegenseitig.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen sollte daher weiter
vertieft werden.
Welterbekonvention
als Element einer globalen Erhaltungsstrategie fördern
Das
Ziel der Welterbekonvention der UNESCO ist der weltweite Schutz von
Kultur- und Naturerbe von herausragendem Wert für die Menschheit.
Sie ist damit ein wichtiges Element einer globalen Erhaltungsstrategie
und auch für die Umsetzung der Biodiversitätskonvention von
Bedeutung. Eine Aufstokkung des Welterbefonds wäre nötig,
um die vielfältigen Aufgaben besser erfüllen zu können.
Es sollte zusätzlich darauf hingewirkt werden, verstärkt auch
GEF-Mittel für Projekte zum Schutz von Naturerbegebieten einzusetzen
und Anliegen der Welterbekonvention mit den Umsetzungsmaßnahmen
der Biodiversitätskonvention zu verbinden. Es sollte geprüft
werden, ob das Instrument auch vermehrt dafür genutzt werden sollte,
das untrennbar verknüpfte Natur- und Kulturerbe im Zusammenhang
zu sehen und zu schützen.
Globale
Bodenkonvention entwickeln
Bodendegradation
ist ein globales Problem mit großer Relevanz für die Ernährungssicherheit,
das in der Öffentlichkeit bisher zu wenig wahrgenommen wird. Zudem
sind die Böden ein wesentliches Element der Erdsystemdynamik und
damit unverzichtbar für den Erhalt der Biosphäre. Dieser Bedeutung
ist die internationale Politik bis heute nicht gerecht geworden. Daher
hat der Beirat bereits in seinem Jahresgutachten 1994 die Weiterentwicklung
der Desertifikationskonvention zu einer globalen Bodenschutzkonvention
empfohlen. Der Vorschlag des Beirats wurde durch die "Tutzinger
Initiative für eine Bodenkonvention" aufgegriffen, die 1998
hierzu einen ersten Entwurf vorlegte. Der Beirat begrüßt
diese neue Diskussion um die Schaffung einer globalen Bodenkonvention
und empfiehlt, bodenbezogene Fragen insbesondere im Rahmen kommender
Vertragsstaatenkonferenzen vermehrt zur Sprache zu bringen. Durch die
Ermittlung potentieller Konfliktfelder und Einwände im Kreis der
internationalen Gemeinschaft sollte abgeschätzt werden, welche
Hindernisse bei der Umsetzung dieses Vorhabens zu erwarten sind und
welche Strategien zur Schaffung einer Konvention für den globalen
Bodenschutz entwickelt werden müßten.
Ressourcenschutz
in der Fischereipolitik fördern
Da
die anhaltenden Überkapazitäten der Fangflotten die Hauptursache
für die Überfischung der Bestände sind, empfiehlt der
Beirat Maßnahmen der internationalen Politik zur Verringerung
der Fischereiflotte (z. B. FAO, UN-Übereinkommen zu gebietsübergreifenden
Fischbeständen und weitwandernden Arten). Der Beirat hält
nicht zuletzt den Abbau von Subventionen für ein hierzu geeignetes
Instrument. Die Empfehlungen der wissenschaftlichen Politikberatung
sollten bei der Festsetzung der jährlichen Gesamtfangmengen stärker
beachtet werden. Bei Beständen, die durch Überfischung gefährdet
sind, wird der Einsatz von international anerkannten Fischereischutzzonen
und Moratorien befürwortet, bis sich die betreffenden Bestände
wieder erholt haben. Die Aquakultur sollte auf umweltverträgliche,
langlebige und angepaßte Formen umgestellt werden. Hilfreich wäre
hierbei die Entwicklung und Durchsetzung internationaler Kriterien und
Kennzeichnungssysteme. Die im FAO-Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze
sowie die Richtlinien für deren Umsetzung liefern hierfür
eine ausbaufähige Grundlage.
Koordination
zwischen globalen Umweltabkommen verbessern
Um
Doppelarbeit, Überschneidungen oder gar widersprüchliche Entwicklungen
zu vermeiden, ist eine bessere Koordinierung der einzelnen Prozesse
in der globalen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik notwendig. Beispielsweise
hat es keine rechtzeitige Abstimmung zwischen der Biodiversitäts-,
Desertifikations- und Klimarahmenkonvention sowie dem zwischenstaatlichen
Wälderforum vor der Annahme des Kyoto-Protokolls gegeben. Die dort
vorgesehenen Möglichkeiten, Aufforstung, Entwaldung und Wiederaufforstung
zur Erfüllung der Minderungspflicht für den Kohlendioxidausstoß
anzurechnen, sind nicht mit den Zielen des Klima-, Boden- und Biosphärenschutzes
vereinbar. Der Beirat empfiehlt neben einer generellen Verbesserung
des Informationsaustausches und der verstärkten Koordination zwischen
den einzelnen Verhandlungsprozessen auch eine Harmonisierung des Berichtswesens
innerhalb bestehender Umweltkonventionen und eine gemeinsame Indikatorenentwicklung.
Entwicklungszusammenarbeit
als Instrument für den Biosphärenschutz stärken
Deutschland
leistet im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit einen wichtigen
Beitrag zum globalen Biosphärenschutz. Der Beirat begrüßt
dieses Engagement (z. B. das Sektorvorhaben "Umsetzung der Biodiversitätskonvention"
des BMZ). Es sollten insbesondere Projekte gefördert werden, die
die Inwertsetzung von Natur und damit die Strategie "Schutz durch
Nutzung" verstärkt in den Dienst einer integrierten Förderung
von wirtschaftlicher Entwicklung und Schutz der Biosphäre stellen.
Auch die Arbeit der GTZ in den Bereichen Bioprospektierung, Zugang zu
genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich sollte weiterhin fortgeführt
werden. Zudem sollte geprüft werden, wie sich das Konzept des bioregionalen
Managements mit den bestehenden Ansätzen der ländlichen Regionalentwicklung
verbinden läßt. Der Aufbau von eigenen Forschungseinrichtungen
in den biodiversitätsreichen Ländern sollte unterstützt
und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen entsprechend mobilisiert
werden. Der Beirat empfiehlt, sich bei der Erarbeitung einer nationalen
Biodiversitätsstrategie intensiv mit den Möglichkeiten eines
erweiterten Technologietransfers für die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung biologischer Vielfalt zu befassen.
5.5 Finanzierung
und internationale Zusammenarbeit
Anreizsysteme
vermehrt und kombiniert einsetzen
Die
Biodiversitätskonvention fordert die Vertragsstaaten auf, verstärkt
soziale und ökonomische Anreizmaßnahmen zum Schutz und zur
nachhaltigen Nutzung der Biosphäre einzusetzen. Der Beirat unterstützt
die mit Anreizsystemen verbundenen Informationsvorteile auf dezentraler
Ebene, um ökologische Ziele möglichst effizient zu erreichen.
Aufgrund der Komplexität des Problems sowohl hinsichtlich der ökologischen
Zusammenhänge als auch hinsichtlich der Vielzahl der beteiligten
Akteure sollte eine breite Palette von Anreizinstrumenten eingeführt
und kombiniert angewendet werden, was die Schaffung geeigneter wissenschaftlicher,
technischer und politischer Kapazitäten erfordert.
Bi-
und multilaterale Zusammenarbeit stärken
Deutschland
engagiert sich in hohem Maß für den internationalen Biosphärenschutz
und ist nach Japan und den USA drittgrößter Beitragszahler
an die GEF. Auch beim naturschutzorientierten Schuldentauschhandel (debt
for nature swaps) zählt die Bundesrepublik mit einer Förderung
von etwa 200 Mio. DM jährlich international zu den Vorreitern.
Dieses Instrument stellt eine sinnvolle Möglichkeit zur Finanzierung
von Naturschutzprojekten dar, sofern die gestellten Bedingungen akzeptiert
und Kontrollen ermöglicht werden. Die "Kölner Schuldeninitiative"
der Bundesregierung als Hilfe für die hochverschuldeten armen Entwicklungsländer
wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt, weil sie den betroffenen
Ländern auch mehr Handlungsspielraum für Naturschutzmaßnahmen
einräumt. Dennoch ist angesichts seit Jahren rückläufiger
Entwicklungsleistungen der OECD-Länder bei gleichzeitig wachsendem
globalen Problemdruck ein höheres finanzielles Engagement der Staatengemeinschaft
unumgänglich. Mit Besorgnis stellt der Beirat fest, daß die
Staatengemeinschaft weiter denn je vom 0,7%-Ziel entfernt ist. Insofern
ist die bereits in früheren Gutachten empfohlene Erhöhung
der Mittel für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf eine
Zielgröße von 1% des Bruttosozialproduktes nicht nur im Sinn
der UNCED-Beschlüsse erstrebenswert und der Dringlichkeit der Probleme
angemessen, sondern auch als Appell des Beirats zu verstehen, daß
in diesem Bereich dringend Handlungsbedarf für eine Trendumkehr
besteht.
"Naturpatenschaften"
als Instrument der Biosphärenpolitik entwickeln
Die
Finanzierung einer erfolgreichen Biosphärenpolitik kann nicht ausschließlich
über die Steuerressourcen der Nationalstaaten erfolgen. Deshalb
regt der Beirat an, die bereits von verschiedenen Naturschutzverbänden
vorgeschlagene Schaffung eines privat betriebenen "Biosphären-Fonds"
politisch zu unterstützen insbesondere was die Integration zu
einem weltumspannenden Konzept angeht. Dieser Fonds ist mit dem Ziel
einzurichten, Brennpunkte von strategischer Bedeutung für die biologische
Vielfalt der Erde zu schützen, welche noch nicht unter staatliche
Fürsorge gestellt sind (z. B. durch Flächenkauf oder Projektförderung)
und ihre Funktionen im globalen Ökosystem sicherzustellen. Dies
könnte z.B. durch Gründung einer geeigneten Aktiengesellschaft
erfolgen, deren Anteilseigner Mitentscheidungsrechte bzw. Gewinnansprüche
bei einer künftigen Nutzung (etwa durch nachhaltigen Tourismus)
erwerben würden. Die hohe individuelle Zahlungsbereitschaft zur
Bewahrung der Umwelt kann diese Form der "Naturpatenschaft"
zu einem wichtigen Instrument globaler Biosphärenpolitik werden
lassen. Der Beirat empfiehlt eine Prüfung, wie ein solcher Fonds
subsidiär gefördert werden könnte, z. B. über die
Gewährung von Steuererleichterungen für Anteilszeichner in
Anerkennung des gemeinnützigen Anliegens.
Ein
weltweites Schutzgebietssystem ist finanzierbar
Die
Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen für biologische Vielfalt
stellt eine große Herausforderung dar: Es besteht eine erhebliche
Finanzierungslücke, die insbesondere die Kompensationsleistungen
für Entwicklungsländer betrifft. Neue Untersuchungen zeigen,
daß ein weltweites Schutzgebietssystem, das etwa 15% der weltweiten
Landfläche umfaßt, insgesamt zusätzlich ca. 38 Mrd.
DM jährlich kosten würde. Die Bereitstellung dieser Summe
durch die internationale Gemeinschaft ist aber keine Unmöglichkeit.
Durch geeignete Gestaltung ökonomischer Anreize und den Abbau von
Subventionen könnten diese Mittel verfügbar gemacht werden.
Erste Schätzungen der weltweiten Subventionen mit schädlicher
Wirkung auf die biologische Vielfalt liegen in der Größenordnung
von 2.500 Mrd. DM jährlich. Der Abbau und die teilweise Umsteuerung
der Agrarsubventionen durch die Honorierung ökologischer Leistungen
böte für die Erhaltung biologischer Vielfalt große Chancen.
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Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
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Diese Zusammenfassung ist im Internet in deutscher und
englischer Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_jg1999_kurz.html.
Redaktionsschluss: 1.10.1999
© 2000, WBGU
ISBN
3-9806309-5-1