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KURZFASSUNG
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1 Die
Besonderheit der Risiken des Globalen Wandels
Globale
Risikopotentiale und ihre Wechselwirkungen mit ökonomischen, sozialen
und ökologischen Wandlungsprozessen sind zu einer Herausforderung
für die internationale Gemeinschaft geworden. Niemals zuvor haben
die Eingriffe des Menschen in die Natur eine globale Reichweite erreicht.
Dazu haben auf der einen Seite u. a. die Zunahme der Weltbevölkerung,
v. a. in den Entwicklungsländern, und auf der anderen Seite die
Erhöhung des Anspruchsniveaus der Menschen in Verbindung mit einer
bestimmten Wirtschafts- und Produktionsweise (Durchflußwachstum),
v. a. in den Industrieländern, beigetragen. Mit diesem Gutachten
will der Beirat einen konstruktiven Beitrag zu einem effektiven, effizienten
und sachlichen Umgang mit Risiken des Globalen Wandels leisten, indem
-
global
relevante Risiken typisiert und dabei die besonders gravierenden
Risikotypen herausgestellt werden,
-
diesen
Typen sowohl bewährte als auch innovative Strategien zur Risikobewertung
sowie entsprechende Instrumente für das Risikomanagement zugeordnet
werden, so daß daraus Managementprioritäten festgelegt
werden können.
Bei
der Frage nach dem Umgang mit globalen Risiken spielt die Vorgehensweise
bei der Wissensgenerierung und -anwendung zur Erfassung und Behandlung
von Risiken eine entscheidende Rolle. Zunächst ist offensichtlich,
daß eine Abkehr von dem in der empirischen Wissenschaft bislang
dominierenden Prinzip "Versuch und Irrtum" in weiten Teilen
unumgänglich ist, da ein Irrtum mit globalen Folgen zu inakzeptablen
Schäden führen könnte. Das Motto "Abwarten und die
eventuell auftretenden Schäden bekämpfen" ist in einer
global vernetzten Welt, in der Katastrophen schneller globale Ausmaße
annehmen können als je zuvor, keine ethisch verantwortbare Handlungsmaxime.
Umweltrisiken der Vergangenheit waren in der Regel auf Regionen beschränkt.
Die Entwaldung Griechenlands im Altertum hat bis heute die Nutzungspotentiale
der Böden aufgrund von Erosion und Verkarstung deutlich reduziert,
aber diese Umweltbeeinträchtigung blieb lokal beschränkt.
Dagegen sind viele der heutigen Umweltrisiken globaler Natur. Wenn der
Golfstrom versiegt, der Meeresspiegel ansteigt oder eine neue Spanische
Grippe die gesamte Welt heimsuchen sollte, dann sind die Konsequenzen
für die Menschheit so einschneidend und möglicherweise auch
irreversibel, daß selbst bei geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten
eine frühzeitige Gegenstrategie dringend erforderlich ist. Je weitreichender
die möglichen Folgen sind und je weniger Kompensationsmöglichkeiten
bestehen, desto wichtiger ist eine an Vorsorgemaßnahmen orientierte
Risikopolitik, um globale Katastrophen so weit wie möglich zu vermeiden.
Gleichzeitig ist es aber unmöglich,
sich gegen alle globalen Risiken abzusichern, zumal mit Risiken auch
Chancen verbunden sind. Der amerikanische Soziologe Aaron Wildavsky
hat dieses Dilemma mit dem treffenden Satz "No risk is the highest
risk at all" beschrieben. Aus diesem Grund sieht der Beirat dieses
Gutachten auch als einen Versuch, durch eine kluge Verbindung von Genehmigungen,
staatlichen Regulierungen und Haftungsregeln sowie die Anwendung staatlicher
Vorsorgeprinzipien bzw. institutioneller Vorkehrungen ein höheres
Maß an Zuversicht in die Management-kapazität moderner Gesellschaften
zu geben und damit zu einer Versachlichung der internationalen Risikodebatte
beizutragen. Versachlichung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, die
potentiellen Opfer der Risiken für ihre verständliche Risikoscheu
zu maßregeln. Noch weniger geht es um eine Verharmlosung globaler
Risiken. Vielmehr versteht der Beirat den Begriff der Versachlichung
als eine dringend gebotene Aufforderung, den realen Gefahren mit allen
damit verbundenen Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten zielführend,
rational und effizient zu begegnen, und gleichzeitig die mit dem Eingehen
von Risiken verbundenen Chancen zu nutzen. Ohne Risikobereitschaft werden
sich keine Innovationen durchsetzen können. Ohne Innovationen werden
wiederum die globalen wirtschaftlichen und ökologischen Probleme
ungelöst bleiben. Es gilt also, zwischen Vorsicht und Wagnis den
richtigen Mittelweg zu finden.
Diesen Mittelweg zu finden wird dadurch
erschwert, daß der empirisch orientierten Forschung die Möglichkeit
fehlt, die Folgen von globalen Umweltrisiken experimentell nachzuweisen
oder sogar vorherzusagen. Wenn man auch in Modellversuchen Teilaspekte
globaler Risiken untersuchen kann, so sind die empirischen Testversuche
für globale Auswirkungen aus naheliegenden Gründen begrenzt.
Niemand wird beispielsweise ausprobieren wollen, ob ein Schadensereignis
in einem Kernkraftwerk, das knapp über ein noch beherrschbares
Unfallszenario hinausgeht, wirklich zu den vorausgesagten Folgen für
Gesundheit und Umwelt führen wird. Noch schwieriger wird ein empirischer
Überprüfungsversuch beim Nachweis von geophysikalischen Risiken.
Erstmalig in der Geschichte der Menschheit
stellen anthropogene Emissionen einen erheblichen Anteil an natürlichen
Stoffkreisläufen. Messungen können zwar die Dynamik und Verteilung
der Konzentrationen widerspiegeln, sie sagen aber wenig über die
langfristigen Folgen aus. Auch Versuche in Labors, diese Folgen auf
kleinerem Skalenniveau zu modellieren, stoßen schnell an Grenzen
der Übertragbarkeit. In diesem Fall ist die Wissenschaft weitgehend
auf Analogieschlüsse (etwa im Bereich der medizinischen Risiken)
oder auf Computersimulation (etwa im Bereich der Klimarisiken) angewiesen.
Nichtlineare Prozesse und komplexe Wirkungsmuster in der Natur lassen
sich aber bisher nur bedingt durch Modellierung, Simulationen oder andere
methodische Werkzeuge erfassen. Bedenkt man darüber hinaus, daß
gerade in der Ökologie diese nichtlinearen und komplexen Ursache-Wirkungs-Ketten
vorherrschen, dann ist die Aussagekraft wissenschaftlicher Prognostik
zwangsweise von hohen Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten geprägt,
die sich auch bei großem Aufwand nur bedingt reduzieren lassen
(Kap. E). Es führt also kein Weg daran vorbei, daß Risikopolitik
in einem Nebel von Ungewißheit, Unwissenheit, Unsicherheit und
Unbestimmtheit nach einem sachgerechten und ethisch verantwortbaren
Pfad suchen muß (Kap. G).
Vor diesem Hintergrund möchte der
Beirat mit seinem Jahresgutachten durch eine sorgfältige Analyse
und Bewertung der Risiken des Globalen Wandels eine sachliche Auseinandersetzung
um die Akzeptabilität von Risiken fördern. Wie in seinen früheren
Gutachten will der Beirat auch in Bezug auf globale Risiken spezifische
Leitplanken aufzeigen, deren Überschreitung unverhältnismäßige
Schäden für Mensch und Umwelt hervorbringen kann. Bei riskanten
Aktivitäten erweitern sich die Leitplanken zu einem Grenzbereich
im Sinn einer kritischen Zone. Fällt ein Risiko in den Grenzbereich,
dann sind besondere Sorgfalt und spezielle Vorsorgemaßnahmen angebracht.
Dabei können Risiken des Globalen
Wandels nach Ansicht des Beirats nur mit Hilfe einer systemaren Analyse
hinreichend genau abgeschätzt und effektiv begrenzt werden. Denn
die für das Mensch-Umwelt-Verhältnis typischen Probleme überschneiden
sich gegenseitig und bilden eine komplexe Struktur von Auslösern,
Modulatoren und Effekten. Beispielsweise überlagern sich die Risiken
durch Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Bodendegradation
und Ernährungsunsicherheit mit typischen Erscheinungen des Globalen
Wandels wie Verstädterung, Bevölkerungswachstum, Migration
oder Verarmung. Auch politische Faktoren (z. B. Menschenrechte, Art
der Regierungsführung, institutionelle Stabilität und Vertrauenswürdigkeit)
spielen hierbei eine wesentliche Rolle.
Die Bewältigung der Risiken des Globalen
Wandels sollte dabei grundsätzlich so nah wie möglich an den
individuellen Risikoverursachern ansetzen, d. h. nach Möglichkeit
auf der lokalen oder regionalen Ebene. Insofern begrüßt der
Beirat eine Managementphilosophie, die zunächst weitgehend auf
das Haftungsprinzip setzt. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen
in den einzelnen Ländern geeignet sein oder entsprechende Bedingungen
geschaffen werden. Viele globale Risiken, v. a. wenn die Schadenshöhe
weitgehend ungewiß ist, erfordern darüber hinaus eine überregionale
und staatliche bzw. internationale Regelung (Kap. H 2).
Es sind nicht nur die Eigenschaften globaler
Probleme, die eine globale Risikovorsorgepolitik erforderlich machen,
es ist auch die zwischen den Ländern bestehende Ungleichheit in
der Kapazität, mit solchen Risiken effektiv und effizient umzugehen,
die internationale Anstrengungen zu einer nationenübergreifenden
Kooperation und Koordination von Risikovorsorge und Katastrophenschutz
sinnvoll erscheinen lassen. Der Beirat sieht solche Disparitäten
insbesondere bei der Erfassungs- und Bewertungskapazität in Bezug
auf globale Risiken, bei der entsprechenden Managementkompetenz sowie
bei der Anfälligkeit (Verwundbarkeit) gegenüber den Risiken
des Globalen Wandels. Zum Beispiel sind die Regierungen mancher Entwicklungsländer
nur unzureichend oder nur zeitverzögert in der Lage, neue Risiken
zu bewerten und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hinzu kommt,
daß viele Länder nur wenig ausgeprägte institutionelle
Vorkehrungen zum Risikomanagement und zum Katastrophenschutz ausgebildet
haben. Auch strukturelle Defizite und Implementierungsprobleme sind
hier zu nennen. Deshalb spricht der Beirat der finanziellen und technischen
Entwicklungszusammenarbeit eine besondere Rolle in einer globalen Risikovorsorge
zu. Darüber hinaus erfordern Risiken des Globalen Wandels, bei
denen international hoch bewertete Schutzgüter betroffen oder globale
Wirkungen zu erwarten sind, ein Management auf globaler Ebene. Dies
wird deutlich an Beispielen wie einer möglichen Welternährungskrise
(Kap. E 3.2), dem globalen Klimawandel (Kap. D 6) oder der Ausbreitung
"alter" und neuer Seuchen (Kap. D 3 und E 3.1).
Bei der Vielzahl von Risiken und möglichen
Bedrohungen auf der einen und der unbestrittenen Notwendigkeit zur Förderung
von Innovationen und neuen technischen Entwicklungen auf der anderen
Seite hofft der Beirat, durch die Kombination von Leitplankenphilosophie,
Betonung des Haftungsprinzips und einer managementorientierten Klassifizierung
von Risikotypen eine dem Risikophänomen angemessene und gleichzeitig
praktikable Vorgehensweise entwickelt zu haben, die einen Beitrag zu
einer risikobegrenzenden und chancenfördernden Gestaltung des Globalen
Wandels leisten kann. Kernelemente dieses Konzeptes sind Maßnahmen
zur besseren Auswertung bereits vorhandenen bzw. zur Generierung neuen
Wissens sowie Strategien zur "Eingrenzung von Risiken". Dadurch
werden je nach Risikotyp gestufte Antworten und angepaßte Begrenzungsinstrumente
entwickelt (Kap. H 2).
Die folgenden Handlungsstrategien sind
deshalb von dem Leitgedanken getragen, Entscheidungshilfen bereitzustellen,
die auf der einen Seite sicherstellen, daß die Staatengemeinschaft
in ihrer Handlungsfähigkeit und Innovationskraft nicht erlahmt
oder gar in einer unproduktiven Vorsichtshaltung verharrt, und auf der
anderen Seite Gewähr dafür bietet, daß die Bedrohungspotentiale
globaler Risiken nicht verdrängt, sondern beherzt und vorsorgeorientiert
angegangen werden. Diese Empfehlungen sind auf die Typologie von Risiken
ausgerichtet, die der Beirat für dieses Gutachten entwickelt hat.
Diese Risikotypen sind ausführlich in Kap. C abgeleitet und im
Kap. H zur Begründung von typenbezogenen Strategien herangezogen
worden. Diese Typen werden auch bei den Verfahrensvorschlägen zum
Umgang mit defizitärem Wissen (Kap. G 4) und zum Management globaler
Risiken (Kap. F 6) angesprochen.
2 Einordnung
der Risiken nach Normal-, Grenz- oder Verbotsbereich
Die
Menschheit ist einer kaum zählbaren Vielfalt von Risiken ausgesetzt.
Ein Teil dieser Risiken ist mit natürlichen Abläufen und Ereignissen
verbunden, andere sind aufgrund von menschlichen Aktivitäten entstanden
oder verstärkt worden. Das grundsätzliche Dilemma besteht
darin, daß alle menschlichen Aktivitäten mit unbeabsichtigten
Nebenwirkungen verbunden sein können, gleichzeitig aber die Bedürfnisse
des Menschen ohne derartige Aktivitäten nicht zu erfüllen
sind. Risiken einzugehen, ist also ein notwendiger Bestandteil menschlichen
Verhaltens und damit erst die Voraussetzung für wirtschaftliche
und soziale Entwicklung. Gleichzeitig aber ist eine Risikoanhäufung
für eine Gesellschaft existenzgefährdend: Wie oben aufgeführt
gilt es, einen Mittelweg zwischen Chancenwahrnehmung und Risikobegrenzung
zu finden.
Der Beirat ist der Überzeugung,
daß es keine Rezepte gibt, Risiken pauschal zu bewerten. Vor dem
Hintergrund weltweit divergierender Präferenzen und Entwicklungszustände
müssen Risiken als heterogene Phänomene angesehen werden,
die eine einheitliche Bewertung und Behandlung verbieten. Gleichzeitig
ist aber die Risikopolitik überfordert, wenn sie bei jeder Aktivität
eine eigene Strategie zur Risikobeurteilung entwickeln und einsetzen
würde. Ähnlich wie es heute bereits bei der Bewertung von
toxikologischen Risiken üblich ist, erscheint dem Beirat eine Aufteilung
der verschiedenen Risiken in Risikotypen sinnvoll. Die Einteilung in
diese Risikotypen ist v. a. von dem Grundanliegen getragen, typenspezifische
Verfahrensweisen und Managementregeln zu entwickeln, die einen den Risiken
angemessenen und dem Begrenzungsauftrag angepaßten Umgang mit
Risiken erlauben.
Das vom Beirat empfohlene Verfahren zum
Umgang mit Risiken läßt sich in einem einfachen Entscheidungsbaum
darstellen (Abb. 2-1). Stehen ein Betreiber, eine Regulierungsbehörde
oder eine andere an einer riskanten Aktivität oder Technik interessierte
Gruppe vor der Frage der Risikobewertung, dann sollten die Fragen beantwortet
werden, die im Entscheidungsbaum aufgeführt sind. An der Spitze
des Baumes steht die Frage, ob die Risiken einer neuen Aktivität
oder Technologie soweit bekannt sind, daß man einen begründeten
Verdacht für eine kausale Beziehung zwischen dem Risikoauslöser
und möglichen Schadenswirkungen feststellen, die potentiellen Schäden
zumindest identifizieren und die Wahrscheinlichkeiten grob schätzen
kann. Sind die Risiken nahezu oder völlig unbekannt, sind die klassischen
Vorsorgestrategien gefragt, die aus 3 Teilen bestehen: eine vorsichtige,
auf Eindämmung der Risiken ausgerichtete Weiterentwicklung der
risikoerzeugenden Aktivitäten, eine Stärkung der Resilienz
betroffener Systeme und (Begrenzungsstrategie) eine Intensivierung der
Forschungsanstrengungen, um in Zukunft eine eindeutige Einordnung in
die verschiedenen Risikotypen zu ermöglichen und mögliche
Nebenwirkungen frühzeitig zu erfassen, und schließlich die
Institutionalisierung eines Frühwarnsystems zur Erkennung und Erforschung
von Risiken (Kap. G 4).
Kommt man bei der ersten Frage zu dem
Schluß, daß ein begründeter Verdacht zwischen Auslöser
und Wirkung vorliegt, die Schadenspotentiale weitgehend identifizierbar
sind und die Wahrscheinlichkeiten grob abgeschätzt werden können,
dann stellt sich die 2. Frage, ob es sich um ein Risiko aus dem Normalbereich,
dem Grenzbereich oder dem Verbotsbereich handelt. Die Unterscheidung
in die 3 Bereiche ist in Kap. C ausführlich beschrieben und in
Abb. 2-2 grafisch zusammengefaßt worden. Risiken im Normalbereich
zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
-
Geringe
Ungewißheiten in Bezug auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung
von Schäden,
-
insgesamt
eher geringes Schadenspotential,
-
insgesamt
geringe bis mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit,
-
geringe
Persistenz und Ubiquität (zeitliche und örtliche Ausdehnung),
-
weitgehende
Reversibilität des potentiellen Schadens,
-
geringe
Schwankungsbreiten von Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeiten
und
-
geringes
soziales Konflikt- und Mobilisierungspotential (v. a. keine deutlichen
Bewertungsdiskrepanzen zwischen der Gruppe der Risikoträger
und der Gruppe der Chancen- bzw. Nutzengewinner).

Abbildung 2-1
Entscheidungsbaum zur Klassifizierung von Risiken des Globalen Wandels.
Quelle: WBGU
In
diesem Fall ist eine multiplikative Verknüpfung von Schadensausmaß
und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Einbeziehung der jeweiligen Varianzen
sinnvoll und angemessen, wie dies in der technischen Risikoanalyse und
der Versicherungswirtschaft seit vielen Jahren praktiziert wird. Sind
die beiden Faktoren Schadensausmaß und Wahrscheinlichkeit relativ
klein, dann fällt auch das Produkt der beiden in den Normalbereich.
Für Politiker signalisieren Risiken in diesem Bereich den "Routinefall",
bei dem zumindestens in Europa und in vielen anderen Ländern die
bestehenden rechtlichen Vorschriften meist ausreichen. Hier könnte
man sogar an zusätzliche Deregulierungsmaßnahmen denken.
Wie im nationalen Anwendungsbereich, so sieht der Beirat bei den Normalrisiken
auch im internationalen Rahmen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Abbildung 2-2
Normal-, Grenz- und Verbotsbereich.
Quelle: WBGU
Die
meisten Risiken werden bereits nach der 2. Frage ausgesiebt worden sein.
Die Festlegung eines Normalbereichs erlaubt somit eine effektive und
innovationsfördernde Politik zur Wahrnehmung von Chancen, so daß
es möglich sein wird, Chancen und Risiken einander gegenüberzustellen
und systematisch abzuwägen.
Problematischer ist dagegen der Fall,
daß die Risiken Bereiche berühren, die über das alltägliche
Ausmaß deutlich hinausgehen. Der Grenzbereich wird unter folgenden
Bedingungen erreicht:
-
Die
Ungewißheit über die Wahrscheinlichkeitsverteilung von
Schäden ist hoch,
-
das
Schadenspotential ist hoch,
-
die
Eintrittswahrscheinlichkeit ist hoch c sie geht gegen 1 (dieser
Fall ist, sofern keine der anderen Bedingungen gegeben ist, unter
globalen Bedingungen wenig relevant),
-
die
Schwankungsbreiten von Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit
sind hoch,
-
Persistenz,
Ubiquität und Irreversibilität sind besonders hoch, wobei
ein begründeter Verdacht einer kausalen Beziehung zwischen
Auslöser und Folgen vorliegen muß,
-
aus
Gründen der wahrgenommenen Verteilungsungerechtigkeiten oder
anderer sozialer und psychischer Faktoren ist mit einem großen
Konflikt- bzw. Mobilisierungspotential (Abwanderung, Verweigerung,
Protest, Widerstand) zu rechnen.
Liegt
eine dieser Voraussetzungen vor, dann befindet sich das Produkt aus
Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß meist im Grenzbereich. Wenn
zu dem hohen Risiko auch noch ein geringer Nutzen oder eine geringe
Chancenerwartung hinzukommen oder das Produkt der beiden Risikokomponenten
extreme Ausmaße annimmt, dann befindet sich das Risiko im Verbotsbereich.
Auch dieser Bereich ist leicht zu handhaben. Im Verbotsbereich sind
die erwartbaren Folgen, die mit dem Eingehen eines Risikos verbunden
sind, so gravierend, daß eine unbedingte Risikoreduktion zu erfolgen
hat. Im Extremfall ist hier sofort mit einem Verbot oder mit einem Moratorium
zu reagieren.

Abbildung
2-3
Risikotypen im Normal-, Grenz- und Verbotsbereich.
Quelle: WBGU
Problematischer
ist der Umgang mit Risiken im Grenzbereich. Hier ist entweder mit relativ
hohen Produktwerten bzw. hohen Ungewißheiten zu rechnen, oder
eine der verschärfenden Bewertungsdimensionen ist eindeutig verletzt
(Kap. C 3). Darunter fallen die Kriterien der Irreversibilität
(Schäden sind nicht wieder behebbar), der Persistenz (Schadstoffe
akkumulieren sich über lange Zeit), der Ubiquität (Schadstoffe
breiten sich weltweit aus) und der Mobilisierung (Risiken führen
zu starken Konflikten und ängstigen die Bevölkerung). Ein
Sonderfall bezieht sich auf die Risiken, die hohe Schadensausmaße
mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit verbinden. Normalerweise
werden solche Risiken erst gar nicht zugelassen und ohne große
Diskussion im Verbotsbereich angesiedelt. Liegt jedoch zwischen dem
auslösenden Ereignis und dem Schadenseintritt eine hinreichend
große Zeitspanne (Verzögerungswirkung), dann wird die Problematik
eines solchen Risikos den Entscheidungsträgern oft nicht bewußt
bzw. leicht verdrängt. Solche Risiken sind eigentlich inakzeptabel,
werden aber häufig politisch und sozial nicht als solche wahrgenommen.
Fallen also bei der Beantwortung der
2. Frage im Entscheidungsbaum Risiken in den Grenzbereich, so steht
die Ampel der Risikopolitik auf gelb: Besondere Vorsicht ist angebracht.
In diesem Fall sollte man zur nächsten Frage im Entscheidungsbaum
übergehen und die Risiken bestimmten Risikotypen zuordnen, denn
für jeden Risikotyp sind spezifische Strategien auszuwählen.
Die Lokalisierung der vom Beirat entwickelten Risikotypen ist in Abb.
2-3 wiedergegeben.
3 Aufteilung
nach Risikotypen
Die
Aufgabe des Entscheidungsträgers an diesem Knotenpunkt im Entscheidungsbaum
besteht also darin, die im Grenzbereich befindlichen Risiken einzelnen
Typen zuzuordnen. Wie sind diese Risikotypen definiert? Die charakteristischen
Eigenschaften der 6 vom Beirat identifizierten Risikotypen sind in Kap.
C ausführlich beschrieben und hier summarisch in Tab. 3-1 wiedergegeben.
Damokles
Damokles,
so der griechische Mythos, war von seinem König einst zu einem
Bankett eingeladen worden. Er mußte jedoch sein Essen unter einem
scharfgeschliffenen Schwert einnehmen, welches nur an einem hauchdünnen
Faden hing. Chance und Risiko hingen für Damokles eng zusammen,
und das "Damoklesschwert" wurde sprichwörtlich für
eine im Glück drohende Gefahr.
Dennoch schien der Faden recht stark
zu sein, denn der Mythos berichtet nicht von einem Fadenriß mit
seinen tödlichen Folgen. Die Bedrohung ging vielmehr von der Möglichkeit
aus, daß zu jedem Zeitpunkt, wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit,
ein für Damokles tödliches Ereignis eintreten konnte. Dementsprechend
bezieht sich dieser Risikotyp auf Risikoquellen, die mit einem sehr
hohen Schadenspotential ausgestattet sind, bei denen aber die Wahrscheinlichkeit,
daß sich dieses Potential als Schaden manifestiert, als denkbar
gering eingestuft wird. Kernkraftwerke, großchemische Anlagen
und Staudämme lassen sich hier als Beispiele nennen. Neben den
großtechnischen Risiken fallen auch eine Reihe von Naturkatastrophen
unter diesen Typ. Ähnlich wie bei den großtechnischen Risiken
sind bei Naturkatastrophen mit bekannten Schadens-Wahrscheinlichkeits-Funktionen
große Schadenspotentiale bei meist geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten
zu erwarten, wie etwa bei Meteoriteneinschlägen. Anders aber als
bei den großtechnischen Risiken sind das politische Mobilisierungspotential
und der Druck nach vorbeugendem Risikomanagement wenig ausgeprägt.
Naturkatastrophen werden im gesellschaftlichen Kommunikationsprozeß
eher abgeschwächt, technologische Risiken dagegen verstärkt.
Zyklop
Die
griechische Antike kannte starke Riesen, die trotz all ihrer Kraft damit
gestraft waren, daß sie nur ein einziges, rundes Auge hatten,
weshalb sie "Rundaugen" oder Zyklopen genannt wurden. Mit
nur einem Auge läßt sich lediglich eine Seite der Wirklichkeit
erfassen: Beim Risikotyp Zyklop sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten
weitgehend ungewiß, während der maximale Schaden bestimmbar
ist. Eine Reihe von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Erdbeben
und El Niño, aber auch das Auftreten von AIDS fallen in diese
Kategorie, sofern über die Eintrittswahrscheinlichkeit keine oder
nur widersprüchliche Informationen vorliegen.
Tabelle 3-1
Die Risikotypen im Überblick: Charakterisierung und Beispiele.
W Eintrittswahrscheinlichkeit, A Schadensausmaß.
Quelle: WBGU
| Risikotyp |
Charakterisierung |
Beispiele |
| Damokles |
W
gering (gegen 0)
Abschätzungssicherheit von W hoch
A hoch (gegen unendlich)
Abschätzungssicherheit von A hoch |
- Kernenergie
- Großchemische
Anlagen
- Staudämme
- Meteoriteneinschläge
|
| Zyklop |
W
ungewiß
Abschätzungssicherheit von W ungewiß
A hoch
Abschätzungssicherheit von A eher hoch |
- Überschwemmungen
- Erdbeben
- Vulkaneruptionen
- AIDS-Infektion
- Massenentwicklungen
anthropogen beeinflußter Arten
- Frühwarnsysteme
von Nuklear- und ABC-Waffensystemen
- Zusammenbruch
der thermohalinen Zirkulation
|
| Pythia |
W
ungewiß
Abschätzungssicherheit von W ungewiß
A ungewiß (potentiell hoch)
Abschätzungssicherheit von A ungewiß |
- Sich
aufschaukelnder Treibhauseffekt
- Freisetzung
und Inverkehrbringen transgener Pflanzen
- BSE/nv-CJD-Infektion
- Bestimmte
Anwendungen der Gentechnologie
- Instabilitiät
der westantarktischen Eisschilde
|
| Pandora |
W
ungewiß
Abschätzungssicherheit von W ungewiß
A ungewiß (nur Vermutungen)
Abschätzungssicherheit von A ungewiß
Persistenz hoch (mehrere Generationen) |
- Persistente
organische Schadstoffe (POP)
- Endokrin
wirksame Stoffe
|
| Kassandra |
W
eher hoch
Abschätzungssicherheit von W eher gering
A eher hoch
Abschätzungssicherheit von A eher hoch
Verzögerungswirkung hoch |
- Anthropogener
schleichender Klimawandel
- Destabilisierung
terrestrischer Ökosysteme
|
| Medusa |
W
eher gering
Abschätzungssicherheit von W eher gering
A eher gering (Exposition hoch)
Abschätzungssicherheit von A eher hoch
Mobilisierungspotential hoch |
- Elektromagnetische
Felder
|
Pythia
Die
Griechen des Altertums befragten in Zweifelsfällen ihre Orakel,
deren bekanntestes das Orakel von Delphi mit der blinden Seherin Pythia
war. Die Antworten der Pythia blieben jedoch stets für die Ratsuchenden
unklar: Es wurde in Pythias Weissagungen zwar deutlich, daß möglicherweise
eine große Gefahr drohen könnte, nicht jedoch, wie groß
deren Eintrittswahrscheinlichkeit, Schaden oder Verteilung sei. So weissagte
die Pythia dem König Krösus, daß, wenn er Persien angriffe,
er damit ein großes Reich zerstören würde. Der angriffslustige
Krösus verkannte, daß sein eigenes Reich gemeint war. Beim
Pythia-Typ besteht demnach hohe Ungewißheit in Bezug auf die möglichen
Schadenswirkungen wie auch in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit
für bestimmbare Schäden. Zwar kann man das Potential für
Schäden angeben, aber die Größenordnungen sind noch
unbekannt. In diese Kategorie fallen Risiken, die mit der Möglichkeit
plötzlicher nichtlinearer Klimaänderungen verbunden sind,
etwa das Risiko eines sich aufschaukelnden Treibhauseffektes oder der
Instabilität des westantarktischen Eisschildes, mit weit katastrophaleren
Folgen als bei einer schleichende Klimaänderung. Ebenso finden
sich dort weitreichende technische Neuerungen wie einige bestimmte Anwendungen
der Gentechnik, bei denen weder das genaue Ausmaß der Risiken
noch die Eintrittswahrscheinlichkeit für bestimmte Schadensereignisse
zum jetzigen Zeitpunkt abschätzbar sind.
Pandora
Dieser
Risikotyp bezieht sich auf Risiken mit persistenten, ubiquitären
und irreversiblen Wirkungen. Typische Beispiele dafür sind persistente
organische Schadstoffe (POP), die über lange Zeiten in der Umwelt
stabil bleiben. Oft sind die Auswirkungen dieser Risiken noch unbekannt,
oder es gibt bestenfalls einen begründeten Verdacht hinsichtlich
ihrer schädlichen Wirkung. Der Beirat hat diese Risiken mit dem
Begriff Pandora bezeichnet. Die Griechen erklärten viele Übel
ihrer Zeit mit dem Mythos der Büchse der Pandora, eine Büchse,
die von der von Zeus geschaffenen schönen Pandora auf die Erde
gebracht wurde, aber nur Übel enthielt. Solange die Übel in
der Büchse blieben, war keinerlei Schaden zu befürchten. Wurde
jedoch die Büchse geöffnet, wurden alle in ihr enthaltenen
Übel freigesetzt, die dann irreversibel, persistent und ubiquitär
die Erde heimsuchten.
Kassandra
Viele
Schäden treten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, liegen aber gleichwohl
in so weiter Zukunft, daß vorerst niemand eine Bedrohung erkennen
will. Dies war das Problem der Kassandra, einer Seherin der Trojaner,
die zwar die Gefahr eines Sieges der Griechen korrekt voraussagte, aber
von ihren Landsleuten nicht ernst genommen wurde. Der Risikotyp Kassandra
stellt somit ein Paradox dar: Sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als
auch Schadenspotential sind bekannt, aber weil die Schäden erst
nach langer Zeit auftreten werden, entsteht kaum Betroffenheit in der
Gegenwart. Risiken vom Typ Kassandra sind nur dann von Interesse, wenn
das Schadenspotential und die Eintrittswahrscheinlichkeit relativ hoch
sind. Aus diesem Grund ist dieser Typ auch in der Verbotszone angeordnet.
Wäre das Zeitintervall kleiner, würden die Aufsichtsbehörden
aller Wahrscheinlichkeit nach regulativ eingreifen. Durch die hohe Zeitspanne
zwischen Auslöser und Folge wird aber schnell der trügerische
Eindruck von Sicherheit erzeugt. Ein Beispiel für einen solchen
Effekt ist der schleichende anthropogene Klimawandel, der in vulnerablen
Räumen wie Küsten- und Gebirgszonen schwere Schäden auslösen
kann.
Medusa
Die
Medusa war, so der antike Mythos, eine von 3 grausamen Gorgonenschwestern,
deren bloßer Anblick einen Menschen bereits zu Stein werden ließ.
Ähnlich wie die Gorgonen als nur imaginäre Sagengestalten
des Altertums Angst und Schrecken verbreiteten, so wirken auch manche
neuartigen Phänomene auf den modernen Menschen. Manche Innovationen
werden abgelehnt, selbst wenn sie wissenschaftlich kaum als Bedrohung
einzustufen sind. Solche Phänomene haben, wie einst die Furcht
vor den ja tatsächlich nicht existierenden Gorgonenschwestern,
ein hohes Mobilisierungspotential in der Öffentlichkeit. Risiken
von diesem Typ liegen nach bestem Wissen der Risikoexperten an der Grenze
zum Normalbereich, sind aber aufgrund bestimmter Eigenschaften der Risikoquelle
besonders angstauslösend und führen zu massiven Akzeptanzverweigerungen
(Kriterium der Mobilisierung). Ein gutes Beispiel für eine solche
Mobilisierung ist die Sorge um die krebserzeugende Wirkung von elektromagnetischer
Strahlung in geringer Konzentration.
Resümee
Die
Risiken, die sich in die Typen Damokles oder Zyklop einordnen lassen,
sind stärker durch plötzliches Eintreten geprägt, während
die Risiken in den Typenklassen Medusa, Kassandra und Pandora eher schleichende
Gefahren umfassen, die auch im "Normalbetrieb" auftreten.
In die Risikoklasse der Pythia fallen sowohl Unfälle als auch Akkumulationseffekte
durch kontinuierliche Emissionen.
4 Typenspezifische
Handlungsstrategien und Instrumente
Diese
6 Risikotypen verlangen nach spezifischen Strategien. Die dazugehörigen
Instrumente (Kap. H 2.1) werden hier zusammenfassend vorgestellt und
im Entscheidungsbaum (Abb. 2-1) abgebildet. Daneben gibt der Beirat
zentrale Empfehlungen für die klassischen Handlungsfelder der Risikopolitik
(Kap. H 2.2). Das Ziel der Strategien für die Risikotypen ist es,
diese aus dem Verbots- oder Grenzbereich in den Normalbereich zu überführen
. Es geht also nicht um Reduzierung von Risiken bis zum Nullpunkt, sondern
um eine Reduzierung in den Bereich hinein, der ein routinemäßiges
Management erlaubt. Sowohl die Strategien als auch die Instrumente bzw.
Maßnahmen sind nach Prioritäten geordnet. Natürlich
sind im Normalfall mehr als eine Strategie und mehr als ein Instrument
erforderlich. Wenn es aber um eine begrenzte Auswahl geht, sollten vorrangig
die an oberster Stelle genannten Einträge berücksichtigt werden.
Strategien
für den Risikotyp Damokles
Für
Risiken vom Typ Damokles werden vom Beirat 3 zentrale Strategien empfohlen:
zunächst durch Forschung und technische Maßnahmen das Katastrophenpotential
reduzieren, dann als 2. die Resilienz, d. h. die Robustheit des Systems
gegen Überraschungen stärken, und schließlich ein effektives
Katastrophenmanagement sicherstellen (Tab. 4-1).
Im Rahmen der 1. Strategie, das Schadenspotential
zu senken und dem Schadenseintritt vorzubeugen, geht es um die Verbesserung
technischer Maßnahmen zur Reduzierung des Katastrophenpotentials
und um die Erforschung und Durchführung von Maßnahmen zur
Verringerung der Schadensausbreitung. Beispielsweise war die bei der
Kernenergie in der Vergangenheit vorrangig umgesetzte Strategie, die
Eintrittswahrscheinlichkeit einer Kernschmelze durch technische Maßnahmen
weiter zu reduzieren, zu wenig zielführend, um dieses Risiko aus
dem Grenzbereich in den Normalbereich zu überführen. Sinnvoller
wäre dagegen eine konstruktive Veränderung in Richtung auf
Reduzierung des Katastrophenpotentials gewesen (wie dies inzwischen
ja auch geschieht). Ebenfalls empfiehlt der Beirat die Einführung
bzw. Stärkung von Haftungsregeln, die zur Verbesserung des Wissens
und zur Reduzierung der Restrisiken anregen. Zugleich ist es notwendig,
Alternativen für Technologien mit unvermeidbar hohem Katastrophenpotential
zu erforschen und zu entwickeln, deren Schadenspotential wesentlich
geringer ist. Dafür können unter bestimmten Umständen
in der Einführungs- und Erprobungsphase Subventionen erforderlich
sein.
Die 2. Strategie zielt darauf, die Resilienz
gegenüber den Risikopotentialen zu erhöhen. Dafür müssen
übergeordnete institutionelle und organisatorische Strukturen,
die Einfluß auf Genehmigungsverfahren, Überwachung, Ausbildung
usw. nehmen, gestärkt werden. Gleichzeitig können haftungsrechtliche
Regelungen einen vorsichtigen Umgang mit diesen Risiken fördern.
Daneben müssen technische Verfahren zur Erhöhung der Resilienz
eingeführt oder verbessert werden. Das gelingt u. a. durch redundante
Auslegung von Technik und sicherheitsrelevanten Organisationseinheiten,
durch die Einbindung von Spielräumen, Puffern und Elastizität
(fehlerfreundliche Systeme) und durch Diversifizierung, d. h. Streuung
von Risikopotentialen bzw. -quellen. In Form von Technologie- und Wissenstransfers
sollten die als resilient betrachteten Organisationsformen und bewährte
Genehmigungsverfahren als Vorlage bzw. Vorbild für andere Staaten
zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollten die internationale
Kontrolle und Überwachung gestärkt sowie ein "internationaler
TÜV" eingeführt werden.
Die letzte Priorität bei den Handlungsstrategien
nimmt das Katastrophenmanagement ein, wobei diese Strategie nicht als
unbedeutend eingeschätzt wird, jedoch als nachsorgende Strategie
zur Schadensbegrenzung hinter den risikoreduzierenden Startegien zurückbleiben
sollte. Hier gilt es auch wieder, persönliche und institutionelle
Kapazitäten weiter zu stärken, indem nationale Notfallschutzprogramme
entwickelt und gefördert werden. Durch Technologie- und Wissenstranfers
können die in vielen Industrieländern bewährten Notfallschutzmaßnahmen
und -techniken in Form von Ausbildung, Bildung und Empowerment an die
lokal wirkenden Risikomanager weitergegeben werden. Schließlich
ist eine internationale vorbeugende Katastrophenhilfe, wie sie im Rahmen
der von der UNO initiierten Internationalen Dekade für die Verringerung
von Naturkatastrophen (International Decade for Natural Disaster Reduction,
IDNDR) angestrebt wird, auch für anthropogen verursachte Katastrophen
erforderlich.
Tabelle 4-1
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Damokles. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist das hohe Katastrophenpotential.
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumene |
| 1.
Katastrophenpotential reduzieren |
- Forschung
zur Entwicklung von Substituten und zur Verringerung des Katastrophenpotentials
- Technische
Maßnahmen zur Verringerung des Katastrophenpotentials
- Stringente
Haftungsregeln
- Internationaler
TÜV
- Subvention
von nutzengleichen Alternativen
- Begrenzung
(Reduzierung der Schadensausbreitung)
- Internationale
Koordination (etwa zur Abwendung der Gefahr durch Meteoriten)
|
| 2.
Resilienz erhöhen |
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Genehmigung, Überwachung, Ausbildung usw.)
- Internationale
Haftungsverpflichtung
- Ausbau
technischer Verfahren der Resilienz (Redundanz, Diversifizierung
usw.)
- Blueprint
für resiliente Organisationen
- Vorbildfunktion:
Genehmigungsverfahren
- Internationale
Kontrolle (IAEO)
|
| 3.
Katastrophenmanagement sicherstellen |
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Notfallschutz)
- Ausbildung,
Bildung, Empowerment
- Technische
Schutzmaßnahmen, inklusive Containmentstrategien
- Internationale
Hilfsgruppen (z. B. Feuerwehr, Strahlenschutz usw.)
|
Strategien
für den Risikotyp Zyklop
Unter
den Maßnahmen und Instrumenten für den Risikotyp Zyklop nimmt
die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit oberste Priorität
ein, die dafür notwendige Forschung sollte gefördert werden
(Tab. 4-2). Zudem gilt es, ein internationales Monitoring durch nationale
und internationale Risikozentren zu gewährleisten. Dabei setzt
der Beirat v. a. auf die Einrichtung eines UN Risk Assessment Panels,
dessen Aufgabe darin besteht, die nationalen Risikozentren miteinander
zu vernetzen und Erkenntnisse über globale Risiken zu sammeln und
auszuwerten. Aufgaben, Struktur und Funktionen dieses Panels sind ausführlich
in Kap. F 6.3 und H 2.2 beschrieben.
Die 2. Handlungsstrategie soll unerwünschten Überraschungen
vorbeugen und die Gesellschaft dagegen absichern. Dies kann etwa durch
Gefährdungshaftung geschehen. Unter bestimmten Voraussetzungen
sollte eine Versicherungspflicht (oder eventuell ein Fondsmodell) geprüft
werden. Die Gefährdungshaftung kann ggf. durch eine Versicherungspflicht
für Risikoerzeuger ergänzt werden. Die hier ebenfalls geeigneten
Instrumente der Stärkung der persönlichen und institutionellen
Kapazitäten und der technischen Maßnahmen entsprechen weitgehend
den Instrumenten beim Risikotyp Damokles.
Beim Katastrophenmanagement (3. Strategie)
kommen die gleichen Instrumente wie beim Typ Damokles zum Einsatz.
Tabelle 4-2
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Zyklop. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist die Ungewißheit bei der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumente |
| 1.
Eintrittswahrscheinlichkeit W ermitteln |
- Forschung
zur Ermittlung W
- Internationales
Monitoring durch
- Nationale
Risikozentren
- Institutionelle
Vernetzung
- Internationales
"Risk Assessment Panel"
- Technische
Maßnahmen zur Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten
|
| 2.
Gegen Überraschung vorbeugen |
- Gefährdungshaftung
- Versicherungspflicht
für Risikoerzeuger (z. B. Überschwemmungen, Siedlungen)
- Stärkung
der Kapazitäten (Genehmigung, Überwachung, Ausbildung
usw.)
- Technische
Maßnahmen
- Internationale
Überwachung
|
| 3.
Katastrophenmanagement sicherstellen bzw. Schadensausmaß reduzieren |
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Notfallschutz)
- Reduzierung
des Schadensausmaßes
- Ausbildung,
Bildung, Empowerment
- Technische
Schutzmaßnahmen, inklusive Begrenzungsstrategien
- Internationale
Hilfsgruppen (z. B. Feuerwehr, Strahlenschutz usw.)
|
Strategien
für den Risikotyp Pythia
Beim
Risikotyp Pythia, bei dem eine besonders hohe Ungewißheit bei
beiden Risikokomponenten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß
vorliegt, gilt ebenfalls die Maxime, das Wissen zu verbessern, v. a.
im Bereich der Grundlagenforschung (Tab. 4-3). Gleichzeitig sollten
aber hier noch stärker als beim Typ Zyklop vorsorgeorientierte
Strategien zum Zug kommen, da das Haftungsprinzip möglicherweise
nur bedingt durchgesetzt werden und die Schadenshöhe globale Ausmaße
annehmen kann. Ordnungsrechtliche Begrenzungen und Containment-Maßnahmen
sind in diesem Bereich in aller Regel unumgänglich.
Im Rahmen der Vorsorge empfiehlt der
Beirat, eine Strategie einzuschlagen, die Instrumente wie das ALARA-Prinzip
(As Low As Reasonably Achievable) oder den "Stand der Wissenschaft
und Technik" einsetzt, bei denen die Kosten unterlassener Risikominderungspolitik
inklusive der Kosten der Risikominderungspolitik selbst so gering wie
möglich zu halten sind. Wesentliches Instrument der Vorsorge ist
auch die Begrenzung des Wirkungsfeldes, in dem das Risiko zugelassen
ist. Auf diese Weise läßt sich das Ausmaß einer nicht
vorhersehbaren Katastrophe sinnvoll begrenzen. Haftungsrechtliche Regelungen
sind zwar auch hier grundsätzlich zu empfehlen, möglicherweise
aber nicht immer durchsetzbar. Deshalb ist hier auch an die Anwendung
von Fondslösungen zu denken. Bei globalen Risiken vom Typ Pythia
sind internationale Institutionen zur Kontrolle und zum Monitoring sowie
hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Die Instrumente
zur Reduzierung der Schadensausbreitung, zur Stärkung der persönlichen
und institutionellen Kapazitäten und zur Erhöhung der Resilienz
sind in den beiden anderen Risikotypen bereits zur Sprache gekommen.
Zweite Priorität kommt der Verbesserung
des Wissens zu, so daß künftige Risikoanalysen eine höhere
Abschätzungssicherheit liefern können. Dazu bedarf es der
Forschung zur Ermittlung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und möglicher
Schadensausmaße. Außerdem ist auch hier ein internationales
Frühwarnsystem nötig, ähnlich wie beim Typ Zyklop.
Das Schadensmanagement kommt den Instrumenten
der vorherigen Risikotypen sehr nahe. Schwerpunkt ist hier aber die
Begrenzung des Schadensausmaßes durch lokale Begrenzungen des
Einsatzes risikoerzeugender Aktivitäten.
Tabelle 4-3
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Pythia. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist die geringe Abschätzungssicherheit gepaart
mit plausiblen Szenarien für hohe Schadenspotentiale.
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumente |
| 1.
Vorsorge verbessern und Auswirkungen begrenzen |
- Institutionelle
Vorsorgeregelungen wie ALARA, BACT, Stand der Technik usw.
- Fondslösung
- Begrenzung
(Reduzierung der Schadensausbreitung)
- Internationale
Konventionen zu Überwachung, Monitoring und Sicherheitsvorkehrungen
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Genehmigung, Überwachung, Ausbildung usw.)
- Technische
Verfahren der Resilienz (Redundanz, Diversifizierung usw.)
|
| 2.
Wissen verbessern |
- Forschung
zur Ermittlung von W und A
- Internationales
Frühwarnsystem durch
- Nationale
Risikozentren
- Institutionelle
Vernetzung
- Internationales
"Risk Assessment Panel"
- Staatliche
Forschungsförderung (Grundlagen)
|
| 3.
Effektives Schadensmanagement sicherstellen |
- Begrenzungsstrategien
für Katastrophenausbreitung
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Notfallschutz)
- Ausbildung,
Bildung, Empowerment
- Technische
Schutzmaßnahmen
- Internationale
Eingreiftruppen (z. B. für Dekontaminierung)
|
Strategien
für den Risikotyp Pandora
Risiken
des Typs Pandora zeichnen sich durch Ungewißheit bei der Eintrittswahrscheinlichkeit
und beim Schadensausmaß (nur Vermutungen) sowie durch hohe Persistenz
und Ubiquität aus (Tab. 4-4). Da die negativen Auswirkungen dieser
Risikoquellen noch unbekannt sind, im ungünstigsten Fall aber globale
Ausmaße mit irreversiblen Folgen annehmen können, sind hier
Forschungsanstrengungen zur Entwicklung von Ersatzstoffen und ordnungsrechtliche
Maßnahmen zur Eindämmung oder Reduzierung dieser Risikoquellen
dringend geboten. Dies muß auch im internationalen Rahmen umgesetzt
werden.
Beim Risikotyp Pandora hat die Bereitstellung
von Ersatzstoffen oder -verfahren Vorrang vor allen weiteren Strategien.
Was die Erforschung und Entwicklung von Substituten angeht, gilt im
Prinzip dasselbe wie beim Typ Damokles. Darüber hinaus erfordert
dieser Typ eine weitreichende Grundlagenforschung, die angemessen gefördert
werden sollte.
In einem 2. Schritt sollten die Risikopotentiale
dadurch verringert werden, daß bestimmte Risikoquellen reduziert,
örtlich begrenzt oder gar gänzlich verboten werden. Hierzu
eignen sich sowohl ein ordnungsrechtliches Vorgehen, z. B. über
Mengenbegrenzungen durch Umweltstandards, als auch ein ökonomisches
Anreizsystem mit Hilfe von Zertifikaten. In manchen Fällen ist
auch die Anwendung der Gefährdungshaftung angebracht. Wie auch
bei den vorangegangenen Typen gelten die Instrumente der technischen
Verfahren zur Risikobegrenzung und der Stärkung der persönlichen
und institutionellen Kapazitäten.
Tabelle
4-4
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Pandora. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist die Ungewißheit sowohl bei der Eintrittswahrscheinlichkeit
als auch beim Schadensausmaß sowie die hohe Persistenz und Ubiquität.
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumente |
| 1.
Ersatzstoffe bereitstellen |
- Forschung
zur Entwicklung von Substituten
- Technische
Maßnahmen zur Verbreitung und Durchsetzung von Ersatzstoffen
- Förderung
von Grundlagenforschung
- Subvention
von nutzengleichen Alternativen
|
| 2.
Mengen- und Ausbreitungsbegrenzungen durchsetzen, bis hin zu Verboten |
- Ordnungsrechtliche
Mengenbegrenzung durch
- Umweltstandards
oder
- Einsatz
von Anreizsystemen (Zertifikate)
- Gefährdungshaftung
wenn sinnvoll
- Technische
Verfahren der Rückhaltung verbessern und ausbauen
- Ordnungsrechtliche
Grenzwerte und Verbote
- Stärkung
der Kapazitäten (Technisches Wissen, Technologietransfer,
Ausbildung)
- Joint
Implementation
|
| 3.
Schadensmanagement sicherstellen |
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Notfallschutz)
- Technische
Schutzmaßnahmen, inklusive Begrenzungsstrategien
- Ausbildung,
Bildung, Empowerment
|
Strategien
für den Risikotyp Kassandra
Bei
den Risiken vom Typ Kassandra besteht kaum noch Unsicherheit, die Menschen
verdrängen aber diese Risiken wegen ihrer schleichenden Form bzw.
der verzögerten Wirkung zwischen auslösendem Ereignis und
Schaden (Tab. 4-5). Häufig fehlt auch wegen der Kurzzeitlegitimation
der Politik durch kurze Wahlperioden die Motivation, sich solch langfristiger
Bedrohungen anzunehmen. Hier ist der Beirat der Meinung, daß durch
Maßnahmen der kollektiven Selbstverpflichtung (etwa Verhaltenskodex
der multinationalen Unternehmen) durch langfristig angelegte globale
Institutionen (UN Risk Assessment Panel) sowie durch internationale
Konventionen die Langfristverantwortung weltweit gestärkt werden
muß. Zur Reduzierung dieser Risiken sind dann auch Stoffmengenbegrenzungen
geeignet.
Wenn eine erhebliche zeitliche Verzögerung
zwischen dem auslösenden Ereignis und der Schadenswirkung vorliegt,
gilt es, durch geeignete Instrumente eine langfristige Verantwortung
gegenüber zukünftigen Generationen zu stärken. Dabei
setzt der Beirat vorrangig auf die Selbstverpflichtung von Staaten und
wichtigen Akteuren (etwa multinationale Unternehmen oder Rückversicherer).
Eventuell greifen auch hier Fondslösungen. Auf der eher individuellen
Ebene können potentiell Betroffene durch die Verknüpfung von
Partizipation und Empowerment mehr Handlungskapazitäten erlangen,
und damit zu einer langfristigen Verantwortung gegenüber ihrer
eigenen Lebenswelt angeregt werden.
Die nächste Priorität gilt
der stetigen Reduzierung der Risikopotentiale, indem über Ersatzstoffe
und -verfahren Alternativen entwickelt werden und nicht ersetzbaren
Risikopotentialen durch Mengenbegrenzung oder zumindest einer Begrenzung
des Anwendungsraumes Einhalt geboten wird. Die dafür erforderlichen
Instrumente sind bei den anderen Risikotypen bereits behandelt worden.
Tabelle 4-5
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Kassandra. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist die verzögerte Wirkung zwischen auslösendem
Ereignis und Schaden (hohe Latenzzeit oder schleichende Risiken).
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumente |
| 1.
Langfrist-Verantwortung stärken |
- Selbstverpflichtung,
code of conduct der globalen Akteure
- Kopplung
von Partizipation, Empowerment und institutionelle Absicherung
von Langfriststrategien
- Gegenmaßnahmen
zu Staatsversagen
- Fondslösung
- Internationale
Koordination
|
| 2.
Durch Substitute und Mengenbegrenzungen stetig reduzieren, bis hin
zum Verbot |
- Einsatz
von Anreizsystemen (Zertifikate und Abgaben)
- Gefährdungshaftung,
wenn sinnvoll
- Mengenbegrenzung
durch Umweltstandards (auch international)
- Technische
Verfahren der Rückhaltung verbessern und ausbauen
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Technisches Know-how, Technologietransfer, Ausbildung)
- Joint
Implementation
|
| 3.
Schadensmanagement sicherstellen |
- Stärkung
der persönlichen und institutionellen Kapazitäten
(Rekultivierung, Notfallschutz)
- Technische
Schutzmaßnahmen, inklusive Containment-Strategien
- Ausbildung,
Bildung, Empowerment
|
Strategien
für den Risikotyp Medusa
Der
Risikotyp Medusa verlangt nach Maßnahmen der Vertrauensbildung
und der Verbesserung des Wissens zur Reduzierung der verbleibenden Unsicherheiten
(Tab. 4-6). Aufklärung allein reicht hier nicht aus, vielmehr müssen
die betroffenen Menschen selbst an der Gestaltung ihrer Lebenswelten
mitwirken und die Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten, die
mit diesen Risiken verbunden bleiben, konstruktiv in eigene Entscheidungen
einbinden.
Bei diesem Risikotyp sind das Schadensausmaß
und die Eintrittswahrscheinlichkeit gering, dagegen ist das Mobilisierungspotential
besonders hoch. Um die Öffentlichkeit über das tatsächliche
Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit aufklären
zu können, muß zuallererst Vertrauen gebildet werden. Dazu
können unabhängige Institutionen beitragen, die offen über
die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, aber auch über
den rein hypothetischen Charakter vieler Befürchtungen informieren.
Die Betroffenen sollten außerdem die Chance erhalten, sich aktiv
an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen. Auf diese Weise sind
sie mit Entscheidungen konfrontiert, bei denen es häufig um eine
Auswahl zwischen riskanten Optionen geht. Bei der Abwägung von
Risiken müssen sie dabei selbst entscheiden, inwieweit sie den
oft wenig begründeten Ängsten in der Öffentlichkeit mehr
Gewicht beimessen als etwa den nachgewiesenen Schadenspotentialen alternativer
Handlungsoptionen. Auch in Genehmigungsverfahren sollen die Betroffenen
mitwirken können, um so selbst die Zielkonflikte abzuwägen
und aus der Vielzahl der Optionen die am ehesten vertretbare auszuwählen.
Um das Problem von Risiken des Typs Medusa gesellschaftlich bewältigen
zu können, ist die Förderung sozialwissenschaftlicher Forschung
zum Mobilisierungspotential und zur sozialen Bewältigung von Risikokonflikten
notwendig.
Auch bei diesem Typ sollte das Wissen
über die angeblichen Risikopotentiale verbessert werden. Es bedarf
der Forschung zur Verbesserung der Abschätzungssicherheit und allgemeiner
Grundlagen. Daneben sind Maßnahmen zu einer effektiven und glaubwürdigen
Risikokommunikation einzuleiten.
Tabelle 4-6
Strategien und Instrumente für den Risikotyp Medusa. Das Hauptproblem
bei diesem Risikotyp ist das hohe Mobilisierungspotential, Schadensausmaß
und Wahrscheinlichkeit sind eher gering.
Quelle: WBGU
| Strategien |
Instrumente |
| 1.
Vertrauen bilden |
- Aufbau
unabhängiger Institutionen zur Information und Aufklärung
- Erhöhung
der Partizipationschancen über die eigene Lebenswelt mit
Verpflichtung zur Prioritätensetzung
- Förderung
sozialwissenschaftlicher Forschung zum Mobilisierungspotential
- Vorbildfunktion:
Genehmigungsverfahren mit Mitwirkungsrechten der Betroffenen
- Internationale
Kontrolle (IAEO)
- Internationale
Haftungsverpflichtung
|
| 2.
Wissen verbessern |
- Forschung
zur Verbesserung der Abschätzungssicherheit
- Staatliche
Forschungsförderung (Grundlagen)
|
| 3.
Risikokommunikation betreiben |
- Anschauliche
Darstellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Auslöser
und Konsequenzen
- Verstärkte
Umweltbildung in Schulen und Stätten der Erwachsenenbildung
- Direkte
Rückkopplung von Meßdaten an die Öffentlichkeit
|
Dynamische
Betrachtungsweise
Ziel
aller Maßnahmen zur typenspezifischen Risikoreduktion ist die
Überführung von Risiken aus dem Grenzbereich in den Normalbereich.
Mit diesem Anspruch verbindet der Beirat die grundsätzliche Einsicht,
daß es in der Risikopolitik nicht um eine Reduzierung der Risiken
auf Null geht, sondern um eine Verlagerung der Risiken auf solche Größenordnungen,
bei denen die gängigen Methoden der Risiko-Nutzen-Abwägung
durch Marktteilnehmer und staatliche Regulatoren zum Einsatz kommen
können. Des weiteren betont der Beirat, daß globale Risiken,
die sich im Normalbereich befinden, nicht notwendigerweise internationale
Anstrengungen zu ihrem Management erfordern. Die Industrieländer
können aber Hilfestellung beim Aufbau von effektiv arbeitenden
Regulationsbehörden, funktionierenden Versicherungsmärkten
und effektiven Notfallschutzmaßnahmen geben. Wird aber ein globales
Risiko durch den in Kap. 2 beschriebenen Entscheidungsbaum als einer
der auf dem Grenzbereich lokalisierten Risikotypen identifiziert, sind
international wirksame Maßnahmen notwendig, um das Risiko aus
dem Grenz- in den Normalbereich zu überführen.
Diese Überführung wird im Regelfall
in mehreren Schritten erfolgen müssen. Selbst wenn einzelne Maßnahmen
erfolgreich sind, kann sich das Risiko von einem Typ zu einem anderen
Typ bewegen, ohne direkt in den Normalbereich einzutauchen. Diese Bewegung
von einem Typ zum anderen ist in Abb. 4.1-1 wiedergegeben.
Dabei gibt es in der Regel 2 Typen von
Maßnahmen: zum einen die Maßnahmen, die das Wissen verbessern
(durch Forschung und Haftung), zum anderen die regulativen Maßnahmen,
die auf die jeweils typenspezifischen kritischen Größen (Wahrscheinlichkeit,
Schadensausmaß, Irreversibilität, Persistenz, Verzögerungswirkung
und Mobilisierung) einwirken. Wie aus Abb. 4.1-1 ersichtlich, führt
eine Wissensverbesserung in der Regel zu einer Bewegung von einem Risikotyp
zum anderen (etwa von Pandora zu Pythia, von Pythia zu Zyklop und von
dort zu Damokles oder Medusa). Eine Maßnahme, die an der jeweiligen
kritischen Größe ansetzt, kann ebenfalls eine Kaskadenbewegung
in Gang setzen oder aber direkt eine Überführung in den Normalbereich
bewirken.
Die Bewegung von einem Risikotyp zum
anderen kann an einem fiktiven Beispiel erläutert werden. Man stelle
sich einen Stoff vor, der global eingesetzt wird und bei dem eine hohe
Persistenz vorliegt und irreversible Folgen begründet vermutet
werden. Dieses Risiko fällt in die Kategorie Pandora. Sie ist im
oberen Drittel des Grenzbereiches angesiedelt, wobei die Unsicherheitsbalken
(Konfidenzintervalle) bis in die inakzeptable Zone reichen. Trifft man
auf ein Risiko diesen Typs, dann lassen sich primär 2 Strategien
einsetzen: Wissensvermehrung und Begrenzung des Risikopotentials. Zunächst
zur Wissensvermehrung: Das Wissen um das Risiko kann weiter quantifiziert
werden, wobei sich möglicherweise der Verdacht auf irreversible
Folgen oder hohe Persistenz erhärtet. In diesem Fall sind eine
Substitution des Stoffs oder sogar ein Verbot dringend angeraten. Dann
wird das Risiko eindeutig in den Verbotsbereich überführt.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn zwischen dem auslösenden Ereignis
(Exposition von Menschen oder der Umwelt) und dem Schaden eine große
Zeitspanne besteht, so daß politisch eine direkte Einflußnahme
im Sinn eines Verbots oder einer Begrenzung wenig aussichtsreich ist.
Dann liegt der Risikotyp der Kassandra vor. Um diesem Typ zu begegnen,
bedarf es der Stärkung der Langfristverantwortung und der Mobilisierung
der wichtigsten Akteure, so daß die gebotene Strategie der Substitution
oder zumindest der Begrenzung auch wirklich zum Zug kommt.

Abbildung
4-1
Dynamik von Risiken im Normal-, Grenz- und Verbotsbereich.
Quelle: WBGU
Bei diesem Beispiel wird davon ausgegangen, daß es gelänge,
die räumliche Ausbreitung dieses Stoffs zu begrenzen, um so eine
ubiquitäre Verteilung zu verhindern. In diesem Fall wird das Risiko
in die Kategorie Pythia überführt, denn die Eintrittswahrscheinlichkeit
sowie das Ausmaß der Folgen sind beide noch mit hoher Ungewißheit
verbunden. Deshalb geht es in diesem Fall zunächst darum, das Schadensausmaß
eindeutiger bestimmen zu können. In dem fiktiven Beispiel wird
angenommen, daß der begründete Verdacht eines meßbaren
Schadens vorliegt und dieser groß genug erscheint, um eine Überführung
in den Normalbereich auszuschließen. Unter diesen Umständen
setzt sich die Bewegung in Richtung auf den Typ Zyklop fort. Der Risikotyp
Zyklop ist in Abb. 4.1-1 ein zentraler Knotenpunkt, da sich von dort
aus die Risiken in andere Typen wandeln können. Gelingt es z. B.,
die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu bestimmen und ist diese
relativ gering, läßt sich das Risiko beim Typ Damokles einordnen,
der ja durch ein hohes Schadensausmaß und eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit
charakterisiert ist. Ist dagegen die Wahrscheinlichkeit hoch, bewegt
sich das Risiko, sofern ein Verzögerungseffekt auftritt, wiederum
in Richtung auf die Kategorie Kassandra. Ohne diesen Verzögerungseffekt
dürften ein Verbot oder eine schnelle Substitution erfolgen (Überführung
in den Verbotsbereich). Läßt sich durch technische oder andere
Maßnahmen das Ausmaß der Schäden auf ein "normales"
Niveau reduzieren, steht einer Überführung in den Normalbereich
nichts mehr entgegen.
Bleibt das Katastrophenpotential aber
trotz Reduzierungsmaßnahmen sehr hoch, landet das Risiko beim
Typ Damokles. Auch hier kann einerseits durch Verbesserung des Wissens,
andererseits durch Reduzierung des Katastrophenpotentials eine Überführung
in den Normalbereich erfolgen. Versagen alle Mittel der Reduzierung,
ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob man den Nutzen dieses
Risikos als so hoch ansieht, daß man das hohe Schadenspotential
in Kauf nimmt, da ja die Eintrittswahrscheinlichkeiten für einen
Katastropheneintritt gering sind. Andernfalls wandert das Risiko in
den Verbotsbereich.
Die gewünschte Überführung
in den Normalbereich kann bei allen Typen über den Riskotyp Medusa
erfolgen. So könnte die Öffentlichkeit etwa bei dem beschriebenen
Beispiel wenig Vertrauen in die angebliche Reduzierung des Schadenspotentials
haben. Man braucht nur an die Probleme mit den Castor-Transporten zu
denken. Selbst wenn das gesundheitliche Risiko der Strahlung von Ausmaß
und Wahrscheinlichkeit als gering einzustufen ist, was bei den punktuellen
Überschreitungen der Strahlendosen gerechtfertigt erscheint, so
ist doch der Verlust in Bezug auf Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit
groß genug, um einen hohen politischen und psychologischen Mobilisierungseffekt
hervorzurufen. Aus leidvoller Erfahrung mit öffentlichen Risikodebatten
und ihren politischen Folgewirkungen mögen sich viele Risikoregulatoren
lieber für ein Verbot einsetzen, selbst wenn die Schadenshöhe
und die Eintrittswahrscheinlichkeit ein Normalrisiko signalisieren.
In diesem Fall sind vertrauensbildende Maßnahmen und weitere Verbesserungen
des Wissensstandes notwendig, um die Bevölkerung von der "Normalität"
des Risikos zu überzeugen und gleichzeitig die Anlagebetreiber
auf die gesetzlich vorgeschriebene Handhabung des Risikos zu verpflichten.
Darüber hinaus ist immer kritisch zu prüfen, ob die eingeleiteten
Maßnahmen auch wirklich die gewünschte Begrenzung des Risikos
herbeigeführt haben.
Hat man alle diese Stationen durchlaufen,
dann wird man schließlich den Normalbereich erreichen. Der Beirat
ist sich der Tatsache bewußt, daß diese Kaskadenwanderung
eine intensive Beschäftigung mit den jeweils zur Bewertung anstehenden
Risiken und eine kontinuierliche Erfassung und wissenschaftliche Begleitung
der Risikoreduktionsmaßnahmen voraussetzt. Dies erfordert Zeit,
institutionelle Vorkehrungen und Ressourcen. Der Beirat ist aber der
Meinung, daß sich die Investitionen in ein globales Risikomanagement
angesichts der Tragweite der globalen Bedrohungen lohnen. Der hier vorgelegte
Analyserahmen von Risikotypen und die damit verbundene Maßnahmendynamik
bilden ein logisch konsistentes und politisch praktikables Konzept,
das der Bundesregierung und der Staatengemeinschaft helfen soll, das
Augenmerk auf die Risiken zu legen, die sich zu globalen Bedrohungen
ausdehnen können, während die Risiken aus dem Normalbereich
im Rahmen nationaler Regulationsstrukturen gut aufgehoben sind. Die
Konzentration auf das Wesentliche bildet des weiteren eine wichtige
Botschaft an die Öffentlichkeit, die bei der allgemeinen Verwirrung
über das Schadenspotential von Risiken Orientierung und Handlungssicherheit
von Politik und Wissenschaft erwartet. Gleichzeitig können die
Einteilung nach Risikotypen und die Anwendung der typenspezifischen
Maßnahmen eine effektive und zielgerechte Behandlung von Risiken
erleichtern und Risikomanagern aus Wirtschaft und Politik Anleitungen
zum rationalen Umgang mit Risiken vermitteln.
5 Zentrale
Handlungsempfehlungen
Ausbau
der Gefährdungshaftung
Es
gibt eine Reihe weltweiter Trends, die die Zukunftsfähigkeit der
Gesellschaft gefährden können (z. B. Zunahme der Weltbevölkerung,
wirtschaftliche Entwicklung, sozioökonomische Vernetzung der Nationen
und Volkswirtschaften). Hierauf kann in 2facher Weise reagiert werden.
Zum einen kann versucht werden, durch Expertenvorgaben, Technikfolgenabschätzungen
und Konsensrunden einen Entwicklungspfad zu definieren, der sich als
nachhaltig oder zukunftsfähig erweist. Auf globaler Ebene ist ein
solcher Ansatz angesichts der Präferenzen- und Interessenvielfalt,
der divergierenden Risikofreudigkeit der einzelnen Gesellschaften sowie
der Wissensdefizite nur begrenzt möglich. Es gibt zwar globale
Umweltrisiken, bei denen sich ein globaler Konsens darüber abzuzeichnen
beginnt, welche Entwicklungen als unerwünscht und nicht zukunftsfähig
gelten. So lassen sich etwa für die Klimarisiken (variable) "Leitplanken"
oder "Entwicklungskorridore" angeben, die nicht über-
oder unterschritten bzw. verlassen werden sollen.
Dieser Ansatz hat aber seine Grenzen,
denn das begrenzte Wissen über die Folgen heutigen Handelns für
die Zukunft und die damit verbundenen Bewertungsprobleme sowie die begrenzte
Steuerungsfähigkeit komplexer ökonomischer und sozialer Systeme
erschweren eine stringente Ableitung der "Leitplanken" sowie
eine gezielte Systemlenkung. Zukunftsfähigkeit ist daher weniger
ein definierbares Ziel als vielmehr ein Auftrag an die heute lebenden
Menschen, Regelwerke zu entwickeln, die die Wissensproduktion in eine
Richtung lenken, die von langfristigem Denken getragen wird und durch
rechtzeitiges Aufdecken der negativen Implikationen heutiger Aktivitäten
schnelle gesellschaftliche Anpassungsreaktionen im Sinn einer Risikominderung
auszulösen vermögen. Zukunftsfähige Gesellschaften müssen
somit ständig innovierende und lernende Systeme mit Anreizarrangements
zur Risikominderung sein.
Der Beirat mißt daher nicht nur
der Schaffung von neuem Wissen große Bedeutung bei, sondern auch
der Mobilisierung des Potentials an Problemlösungskompetenz, das
dezentral in der Gesellschaft vorhanden, aber keiner zentralen Instanz
bekannt ist. Dabei geht es v. a. auch darum, bislang unbekannte Risiken
aufzudecken und die Innovation neuer, weniger riskanter technischer
Entwicklungslinien zu fördern. Weil eine Risikofolgenabschätzung
nicht oder nur bedingt möglich ist, sollten die Wissensproduktion
und -mobilisierung über geeignete Anreizsysteme angeregt werden.
Neben der Förderung der Grundlagenforschung verlangt dies die Gewährung
von Handlungsspielräumen und damit auch die Zuweisung von klar
definierten Eigentums- und Nutzungrechten. Dies eröffnet die Chance
für vielfältige, am Markt unter Wettbewerbsbedingungen stattfindende
Suchprozesse, die Fehler rechtzeitig aufzudekken und Irrtümer zu
vermeiden vermögen. Ein wichtiges Element ist hierbei die Durchsetzung
des Haftungsprinzips, das aufgrund seiner Präventivwirkung die
Entstehung von Schäden verhindern soll. Wie der Beirat mehrfach
betonte, steht dabei v. a. die Prävention im Vordergrund. Diese
vorbeugende Wirkung wird erleichtert, wenn die jeweiligen Risiken versicherbar
sind. Dann werden die Versicherungsgesellschaften Expertenstäbe
zur Beurteilung dieser Risiken einrichten und zu einem an den vermuteten
Risiken ausgerichteten Prämiensystem kommen. Dies wiederum trägt
zur Beschleunigung der risikomindernden Wissensproduktion bei, denn
Versicherungsnehmer und -geber werden aus Eigeninteresse Risikoforschung
betreiben, um Fehleinschätzungen zu vermeiden und um eine Schadensbegrenzung
und eine Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeiten zu erreichen.
Bei Risiken, die sich als nicht versicherbar
erweisen, könnte dies durchaus bewirken, daß die risikoverursachende
Handlung ganz unterbleibt. Wenn dies nicht im Sinn des Staats ist, muß
eine Haftungsbegrenzung erfolgen.
Vorsorgliche
Wissenserzeugung
Grundlage
für die Beherrschung von globalen Umweltrisiken ist das Wissen
über Ursachen, Mechanismen und Schadenswirkungen unerwünschter
möglicher Ereignisse. Dabei darf nicht vergessen werden, daß
die Produktion neuen Wissens, zumeist über den Prozeß der
technischen Innovation, selbst wieder Risiken bisher unbekannten Charakters
hervorbringen kann. Gerade in einer hochdynamischen Gesellschaft muß
die Politik dafür Sorge tragen, daß die "Ignoranzquote"
c also das Verhältnis zwischen Risikogesamtheit und einschlägigem
Vermeidungs- bzw. Bewältigungswissen c sich zumindest nicht verschlechtert.
Es versteht sich von selbst, daß
die Ignoranzquote durch problemorientierte Risikoforschung, welche sich
mit bekannten oder doch wenigstens erahnbaren Gefahren auseinandersetzt,
günstig gestaltet werden kann. Entsprechend gilt es, den hohen
Standard, den die deutsche Forschung in diesem Bereich (von der Technikfolgenabschätzung
bis hin zur globalen Umweltsystemanalyse) inzwischen erreicht hat, zu
halten oder sogar noch anzuheben. Dies kann nicht zum Nulltarif erfolgen,
doch die dafür erforderlichen Aufwendungen sind politisch hinreichend
begründbar.
Wesentlich problematischer ist die Situation,
wenn es um das Management noch unbekannter bzw. nicht systematisch identifizierbarer
Risiken geht, welche möglicherweise weit in der Zukunft liegen:
Hier ist eine klar definierte, zielorientierte Wissensproduktion mit
kurzfristigem Sicherheitsertrag nicht möglich c der Beirat hat
auf diese Besonderheit schon mehrfach ausführlich hingewiesen.
Der Schlüssel zum proaktiven Risikomanagement
ist nicht das ad hoc erzeugte, sondern das auf Vorrat produzierte Wissen,
wie es nur eine breit gefächerte "wert- und zweckfreie"
Grundlagenforschung hervorbringen kann. Nur ein sich laufend erneuernder
und erweiternder Erkenntnisvorrat ohne direkten Verwertungsbezug wird
es möglich machen, komplexe Risikokonstellationen zufällig,
beiläufig oder spielerisch zu entdecken und in ähnlicher Weise
Bewältigungsstrategien zu finden. Der Beirat spricht sich deshalb
für eine ungeschmälerte Sockelförderung der Umweltwissenschaften
im weitesten Sinn aus, wobei das langfristige Ziel ein deutlich verbessertes
Verständnis der Zusammenhänge im System Erde sein muß.
Die entsprechende Forschung wird reale Risiken aufzeigen, die gegenwärtig
nicht einmal ansatzweise erkennbar sind, die sich aber voraussichtlich
mit geeigneten Maßnahmen beherrschen lassen werden.
In diesem Zusammenhang weist der Beirat
darauf hin, daß Forschung von Vielfalt und Konkurrenz lebt: Es
wäre eine gefährliche Illusion anzunehmen, daß Grundlagenforschung
durch Vermeidung von Doppel- und Mehrfacharbeiten "verschlankt"
werden könnte c etwa in dem Sinn, daß ein Institut weltweit
ein bestimmtes Kompartiment der Ökosphäre exklusiv zu bearbeiten
hätte. Wenn überhaupt, dann ist ein Spektrum von Meinungen,
Ansätzen und Methoden nötig, um den Raum der möglichen
Risikokonstellationen hinreichend dicht abzutasten. Diese Aussage trifft
insbesondere auf die Simulationsmodelle für Klima, Ozeanzirkulation,
Vegetationsdynamik usw. zu, wo gerade eine breite Streuung von Design
und Realisierung die zufällige Erfassung der kritischen c d. h.
der nicht offensichtlichen c Gefahrenaspekte ermöglichen wird.
Wissen ist Risikokapital, und dieses Kapital verlangt nach Diversifikation!
Internationaler
Mechanismus zur Risikofeststellung und -bewertung
Wissen
bildet also den Schlüssel zum Risikomanagement, aber dieser Schlüssel
muß auch genutzt werden. Diese Nutzung erfolgt weltweit bisher
in völlig unzureichendem Maß, wofür eine Reihe von Faktoren
verantwortlich ist: mangelnde Integration von partikulärem Wissen,
asymmetrischer Zugang zu Wissen, ineffektive Strukturen des Wissenstransfers
usw. Dabei geht es an dieser Stelle noch gar nicht um die Umsetzung
von Einsichten in konkrete Maßnahmen der Risikobewältigung,
sondern um eine Vorstufe, wo Wissen Handlungsbedarf anzeigt. Gerade
mit Blick auf globale Umweltgefahren kann von einer entsprechenden Aufarbeitung
der verfügbaren Einsichten noch keine Rede sein. Handlungsrelevantes
Risikowissen müßte hier globale Gefährdungspotentiale
geografisch explizit sichtbar machen. Was etwa die Perspektiven der
Welternährungssicherheit angeht, gibt es derzeit eine Reihe wenig
tragfähiger Spekulationen, die das heute schon verfügbare
Wissen (z. B. über die Auswirkungen zu erwartender Klimaänderungen
oder fortschreitender Bodendegradationsprozesse) noch nicht annäherungsweise
ausschöpfen.
Der Beirat empfiehlt deshalb, ein "(UN)
Risk Assessment Panel" einzurichten. Die grundlegenden Funktionen
dieses Panels sollten denen des Intergovernmental Panel on Climate Change
(IPCC) ähneln, obgleich die Aufgabe des (UN) Risk Assessment Panels
weniger die Analyse einmal erkannter Risiken ist als vielmehr die frühzeitige
und integrierte Erfassung von neuartigen, erst ansatzweise identifizierbaren
Risiken von weltweiter Bedeutung umfassen sollte.
Das (UN) Risk Assessment Panel sollte
nicht eigenständig forschen, sondern die bestehende relevante Forschung
sichern und stimulieren, deren Ergebnisse kondensieren und c nach einem
umfassenden internationalen wissenschaftlichen Bewertungsprozeß
c für die politischen Entscheidungsträger in einer sinnvollen
Form aufbereiten. Hauptziel ist, einen Netzwerkknoten aufzubauen, in
dem verschiedene nationale Risikoerfassungen und -bewertungen zusammenlaufen,
systematisch gesammelt und aufeinander abgestimmt werden, so daß
unter der Ägide dieses Panels bestimmte Aufgaben oder Funktionen,
die in Kap. F 6 beschrieben werden, z. T. an bereits existierende internationale
Organisationen oder Institutionen delegiert werden können. Ein
solches Panel wäre demnach nicht mit der Gründung einer neuen
internationalen Organisation verbunden, sondern würde auf die Kapazitäten
und Kompetenzen bereits bestehender Organisationen zurückgreifen.
Insbesondere 5 Aufgabenschwerpunkte sollte das Panel wahrnehmen:
-
Frühwarnsystem:
Für eine internationale Vernetzung von Früherkennung und
Frühwarnung sollten weltweit möglichst viele wissenschaftliche
Daten und Erkenntnisse aus der Früherkennung gesammelt, systematisiert
und synthetisiert werden, um eine zuverlässige Vorhersage drohender
Gefahren gewährleisten zu können. Voraussetzung dafür
wäre vermutlich die Unterstützung bestimmter Länder
bei der Schaffung nationaler Früherkennungssysteme oder Risikozentren,
insbesondere in vulnerablen Räumen.
-
Auswertung
von Monitoring: Das Panel sollte frühzeitig und handlungsorientiert
die Ergebnisse der Monitoringsysteme auswerten. Einem internationalen
Monitoring käme die Aufgabe zu, Risikopotentiale zu überwachen,
zu kontrollieren und zu regeln. Zu bestimmten technischen und organisatorischen
Standards müßten sich die Staaten selbst verpflichten,
damit ein wirksames Monitoring gesichert wäre. Die Überprüfung
und Einhaltung der Standards könnten in Gestalt eines "internationalen
TÜV" erfolgen (Kap. H 2.2.4). Institutionen wie die IAEO
sollten dabei als Vorbild dienen. Ein internationales Monitoring
kann nur dann gewährleistet werden, wenn nationale Überwachungsstrukturen
durch institutionelle Vernetzung effektiv koordiniert werden.
-
Wissensgenese
und -verteilung: Ein (UN) Risk Assessment Panel kann als Multiplikator
von "Risikowissen" fungieren, indem er wissenschaftlich
gesicherte Erkenntnisse der Risikoanalyse und Risikobewertung (Kap.
C) für alle interessierten Akteure zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus sollte das Panel Risikogrundlagenforschung anregen,
unterstützen und koordinieren, um Wissenslücken in der
Analyse und Bewertung bestimmter Risikopotentiale (im Grenzbereich,
s. Kap. C) schließen zu können.
-
Internationales
Verfahren der Risikoevaluierung: Das vorgeschlagene (UN) Risk Assessment
Panel könnte auch dazu beitragen, daß eine einheitliche
Methode der Risikoanalyse und Risikobewertung kollektiv Gültigkeit
erlangt, so daß Risikobewertungen besser vergleichbar und
handhabbar werden würden. Der Beirat schlägt dazu vor,
die in Kap. C eingeführte Differenzierung in Normal-, Grenz-
und Verbotsbereich zugrundezulegen. Globale Risikopotentiale müßten
gemäß dieser Risikoklassifizierung behandelt werden.
Eine kollektiv anerkannte Risikobewertung würde also jene Risikopotentiale,
die sich im "roten Bereich" bewegen, als inakzeptabel
beurteilen und mit Verboten belegen. Im Grenzbereich müßten
die Risikopotentiale mit Hilfe einer regulativen Politik bewältigt
werden, wobei einer kontinuierlichen Wissensgenerierung erhebliche
Bedeutung zukäme.
-
Fokussierung
auf wichtigste Themenfelder und Bestimmung der "Sicherheitsstreifen":
Das (UN) Risk Assessment Panel soll die wesentlichen Politikbereiche
(beispielsweise 4c5 Felder) identifizieren, sich bei seiner Arbeit
auf diese Bereiche konzentrieren und hierfür die "Sicherheitsstreifen",
also die noch akzeptablen Übergangsbereiche zu intolerablen
Zuständen, bestimmen.
Die
Funktion des Panels wäre demnach die interdisziplinäre Kondensierung
der wissenschaftlichen Forschung zu den Risiken des Globalen Wandels
(politikorientiertes Abwägen aller Einzelergebnisse), und zwar
möglichst
-
unabhängig
vom direkten Interesse einzelner Staaten,
-
unabhängig
vom direkten Verwertungsinteresse der Privatwirtschaft,
-
unabhängig
vom direkten Einfluß privater politischer Verbände und
Interessensgruppen.
Das
(UN) Risk Assessment Panel sollte zudem als c wissenschaftlich fundierte
c Schnittstelle zwischen privaten Akteuren (Umwelt- und Entwicklungsorganisationen,
Wirtschaftsverbänden) und der Politik dienen, indem Eingaben von
Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, wissenschaftlich geprüft
und bewertet werden. Eine wichtige Aufgabe des Panels wäre außerdem
die Information der staatlichen und privaten Akteure (auf allen Ebenen)
über den Erkenntnisstand zu allen Umweltrisiken von internationaler
Bedeutung.
Schaffung
wirkungsvoller Kapazitäten der Risikobewältigung
Die
bisher ausgesprochenen Empfehlungen sollen dazu beitragen, daß
Umweltrisiken entweder erst gar nicht entstehen oder rechtzeitig vorhergesehen
bzw. richtig eingeschätzt werden können. Dennoch werden die
entsprechenden politischen Maßnahmen allein nicht zur völligen
Vermeidung von globalen Gefährdungspotentialen bzw. zur totalen
Unterdrückung von regionalen Schadensereignissen führen. Entscheidend
ist die Umsetzung von Wissen in Vorsorge- und Bewältigungshandlungen.
Dafür fehlen selbst in vielen Industrieländern, v. a. aber
in den meisten Entwicklungsländern, die notwendigen institutionellen
und technischen Kapazitäten: auf internationaler Ebene sind lediglich
erste Ansätze zu erkennen. Der Beirat spricht hierzu die folgenden
Empfehlungen aus:
- Nationalen
und internationalen Katastrophenschutz ausbauen: Mit Blick auf fast
alle Risiken des Globalen Wandels muß auch in den Ausbau von
Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung investiert werden.
Wo nicht schon existierende Mechanismen greifen, wäre zu prüfen,
ob nicht Strukturen geschaffen werden können, um akute Probleme
zu lösen. National wird jede Regierung hier die entsprechenden
Vorkehrungen zu treffen haben, wobei den finanziell überforderten
Entwicklungsländern von der internationalen Gemeinschaft finanzielle
und technische Unterstützung angeboten werden sollte. International
könnte der Aufbau von überstaatlichen "Stand-by"-Katastrophenschutzeinheiten
in Erwägung gezogen werden. Beispiele hierfür sind die Katastrophenschutzeinheiten
des Roten Kreuzes oder die internationale Hilfstruppe für Dekontaminierung
bei der IAEO. Diese Einheiten könnten als "schnelle Eingreiftruppe"
ausgebaut und unter Beachtung der nationalen Souveränitätsrechte
speziell für die Bewältigung von Umweltkatastrophen geschult
werden. Die zentrale Einsatzleitung wäre in eine internationale
Organisation im Rahmen der Vereinten Nationen einzubetten und eng
mit dem oben vorgeschlagenen (UN) Risk Assessment Panel zu koppeln.
In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Implementierung
eines internationalen Umweltinspektionssystems auf freiwilliger Basis
die Risikovorsorge und -nachsorge verbessern könnte.
- Nichtstaatliche
Umweltverbände stärken: Ein wesentliches Element beim langfristigen
Management von globalen Umweltrisiken könnte die Stärkung
nichtstaatlicher Umweltverbände sein. Mit Blick auf die innerstaatliche
Politik wäre zu prüfen, inwieweit beispielsweise Umweltschutzverbände
verstärkt über den Weg der Verbandsklage (oder Einzelpersonen
über den Weg der Umweltklage) wirkungsvoller als bisher die Interessen
der Umwelt und der zukünftigen Generationen einbringen könnten.
Eine unbedachte Erweiterung der Klagemöglichkeiten oder gar die
Einführung der Popularklage im Umweltrecht stößt aber
auf Bedenken, weil sie Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnen
und zu internationalen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
Eine behutsame Erweiterung der Klagemöglichkeiten entspricht
aber immerhin der Tendenz des europäischen Gemeinschaftsrechts.
Voraussetzung dafür wäre die Förderung einer offenen
Kommunikationskultur auf der Ebene von Betrieben, Gemeinden und innerhalb
von Staaten, in der auch unterschiedliche Werthaltungen und unterschiedliche
Vorstellungen von Lebens- und Umweltqualität Beachtung finden
müßten. Auch auf internationaler Ebene haben die Umwelt-
und Entwicklungsverbände eine immer größere Bedeutung
erlangt. Zum Teil werden Nichtregierungsorganisationen auf diplomatischen
Konferenzen und innerhalb der Vereinten Nationen bereits Anhörungsrechte
zugestanden und Zugang zu vielen Dokumenten gewährt. Es sollte
geprüft werden, inwieweit Nichtregierungsorganisationen noch
wirksamer in die internationalen Verhandlungs- und Umsetzungsprozesse
eingebunden werden könnten. Mit Blick auf eine globale Risikobewältigungstrategie
empfiehlt der Beirat insbesondere weitgehende Initiativrechte von
Nichtregierungsorganisationen (einschließlich Wirtschaftsverbänden)
vor dem empfohlenen (UN) Risk Assessment Panel. Das Problem der möglicherweise
nicht gewährleisteten Legitimation privater Akteure ist dabei
zu berücksichtigen.
- Selbsthilfepotentiale
in Entwicklungsländern fördern: Der Beirat hat in seinen
bisherigen Gutachten wiederholt darauf hingewiesen, daß die
Risiken des Globalen Wandels sehr ungleich zwischen den Ländern
und Bevölkerungsgruppen der Erde verteilt sind. Besonders gefährdet
sind die Menschen in den Entwicklungsländern. Daher muß
es ein wesentliches Element einer wirksamen globalen Risikopolitik
sein, die Bewältigungskapazitäten in den Entwicklungsländern
zu stärken, insbesondere die der am meisten gefährdeten
armen Menschen. Selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung ist auch
deshalb ein wichtiger Teil einer globalen Risikovorsorge- und Abschwächungspolitik,
weil sie nicht nur auf Breitenwirkung abzielt, sondern zugleich strukturelle
Reformen in Staat und Gesellschaft anregt. In einigen Fällen
müssen zudem die Grundvoraussetzungen für einen wirksamen
Umgang mit den Risiken des Globalen Wandels erst neu geschaffen werden,
nämlich die Grundstrukturen einer aufgabenorientierten staatlichen
Verwaltung. Auch hier ist die internationale Gemeinschaft in besonderer
Weise in ihrer Solidarität gefordert. Insgesamt kann auf diese
Weise das potentielle Schadensausmaß von Risiken durch weitere
technische und finanzielle Zusammenarbeit deutlich gesenkt werden.
Zwar leistet die deutsche Entwicklungzusammenarbeit mit ihren 3 Schwerpunkten
"Armutsbekämpfung", "Umwelt- und Ressourcenschutz"
sowie "Bildung und Ausbildung" einen wichtigen Beitrag zur
Bewältigung der Risiken des Globalen Wandels. Die vorhandenen
Finanzmittel reichen aber nicht aus. Deshalb hat der Beirat in der
Vergangenheit wiederholt eine deutliche Erhöhung der öffentlichen
Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit empfohlen. Das Bewältigungspotential
einer Gesellschaft gegenüber den Risiken des Globalen Wandels,
ihr Wissen über Verursachung und Wirkungszusammenhänge sowie
ihre Fähigkeit, über Risiken zu kommunizieren, hängen
direkt vom Bildungsniveau und der wissenschaftlichen Kompetenz ab.
Aber gerade im Bildungsbereich hat sich das Nord-Süd-Gefälle
in den letzten Jahren weiter verstärkt. Die Produktion von Risikowissen
im Innovationsprozeß wird v. a. für jene Länder wichtig,
deren Industrialisierung noch am Anfang steht und bei denen in Zukunft
wichtige Entscheidungen in den Schlüsselbereichen der Wirtschaft
anstehen. Wissenstransfer in allen sinnvollen Formen zwischen Industrie-
und Entwicklungsländern ist deshalb ein unverzichtbares Instrument
des globalen Risikomanagements. Das oben vorgeschlagene (UN) Risk
Assessment Panel könnte hier eine wesentliche Rolle spielen.
Ökologische
Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit
Selbst
die bestgemeinte Solidarität mit den durch den Globalen Wandel
besonders gefährdeten Ländern und Gruppen ist zum Scheitern
verurteilt, wenn nicht auch die Empfänger von Solidaritätsleistungen
einige Grundregeln zum Schutz unserer gemeinsamen Umwelt beachten. Deshalb
empfiehlt der Beirat, verstärkt über ökologische Kriterien
von Entwicklungszusammenarbeit nachzudenken.
Der Umweltschutz wurde bereits 1975 von
der Bundesregierung in den Zielkatalog der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
aufgenommen und 1986 zu einem der 5 fachlichen Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit
erklärt. Der Trend hat sich seit der Rio-Konferenz verstärkt.
Mehr als ein Viertel aller
bilateralen Gesamtzusagen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit betreffen
mittlerweile den Bereich des Umweltschutzes. Das waren in den letzten
Jahren mehr als 1 Mrd. DM.
Der Beirat hält diese Aktivitäten
für einen sehr wichtigen Beitrag zur Reduzierung globaler Umweltrisiken.
Es wird begrüßt, daß die Umweltverträglichkeit
als Element in die Projektvorhabensförderung des BMZ integriert
wurde. Umweltstandards als Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit
sollten dabei zukünftig eine stärkere Bedeutung einnehmen.
In diesem Zusammenhang sind die laufenden Bemühungen des Entwicklungsausschusses
der OECD zu unterstützen, eine Harmonisierung der Schutz- und Kontrollmaßnahmen
der unterschiedlichen Geberländer herbeizuführen. Nicht zuletzt
sollte geprüft werden, ob auf europäischer Ebene die Verankerung
des Schutzes der globalen Umwelt als ein Ziel der Entwicklungszusammenarbeit
in Art. 130u Abs. 2 EGV bzw. nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages,
Art. 177 Abs. 2 EGV gemeinschaftsweit verankert werden sollte.
Förderung
der Risikomündigkeit
Eine
dynamisch sich entwickelnde Weltgemeinschaft kann keinen risikofreien
Weg gehen, wenn unverzichtbare sozioökonomische Chancen wahrgenommen
werden sollen. Im übrigen kann gerade eine risikoscheue Politik
sich langfristig als besonders riskant erweisen, da mit der Vermeidung
bekannter Gefahren zugleich Optionen für die spätere Bewältigung
unbekannter Risiken zunichte gemacht werden können. Der Globale
Wandel bringt allerdings Risiken einer neuen Charakteristik mit sich
(z. B. die Gefahr der Veränderung ozeanischer Strömungsmuster),
die nahezu alle Menschen auf diesem Planeten gemeinsam, aber mit zumeist
höchst unterschiedlichen Konsequenzen, betreffen und deren potentielle
Auswirkungen weit in die Zukunft der Menschheit hineinreichen könnten.
Diese besondere Risikoqualität erfordert eine neue Qualität
der Risikoverantwortung, wie sie nur der "risikomündige Bürger"
wahrnehmen kann. Der risikomündige Bürger sollte
-
adäquat
über den aktuellen Erkenntnisstand globaler Umweltrisiken informiert
sein,
-
weitestgehend
bei wirklich kritischen Entscheidungen über die Inkaufnahme
bestimmter Umweltrisiken einbezogen werden,
-
die
unter seiner Beteiligung getroffenen Entscheidungen auch dann mittragen,
wenn sich diese im Nachhinein als fehlerhaft erweisen sollten.
Der
Beirat empfiehlt der Bundesregierung zu prüfen, ob das existierende
Instrumentarium zur Förderung dieser 3 Hauptelemente der Risikomündigkeit
bisher tatsächlich ausgeschöpft worden ist bzw. ob dieses
Instrumentarium weiterentwickelt werden sollte. Die nicht gerade vertrauensstiftenden
Vorgänge im Zusammenhang mit BSE und Transporten von radioaktivem
Material legen die Vermutung nahe, daß hier deutliche Verbesserungen
möglich sind.
Allerdings sind 2 fundamentale Probleme
zu überwinden: Zum einen müssen im Zusammenhang mit globalen,
d. h. insbesondere Landes- und Generationengrenzen überschreitenden
Gefahren kompetente, faire und effiziente Formen der politischen Repräsentanz
und Partizipation entwickelt werden. Diese Herausforderung steht gegenwärtig
im Mittelpunkt der Debatte über die Perspektiven von "Global
Governance". Der Prozeß der Gestaltung und Umsetzung der
Klimarahmenkonvention stellt möglicherweise ein Paradigma dafür
dar, was im globalen Kontext dem lokalen Willensbildungsprozeß
(inklusive "Runder Tische") entsprechen könnte.
Zum anderen ist Risikomündigkeit
keine Zielvorstellung, die alle Bringschuld bei den politischen Mandatsträgern
oder Behörden sieht. Das Angebot zur Information, zum Diskurs,
zur Mitgestaltung und zur gemeinsamen Verantwortung muß auch vom
"Weltbürger" wahrgenommen werden. Insofern endet diese
Zusammenfassung mit einem Aufruf zur Risikopartnerschaft an alle, die
sich oder ihre Nachkommen von globalen Umweltveränderungen bedroht
fühlen: selbst relative Sicherheit ist kein Gut, das ein wie auch
immer geartetes Kollektiv zur freien Inanspruchnahme zur Verfügung
stellen kann.