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Die WBGU-Gutachten
in Bundestag und Bundesrat
Die
Bundesregierung
erstellt zu den Hauptgutachten jeweils einen Kommentar, in dem
sie die WBGU-Empfehlungen einschätzt. Dabei wird auch darüber
Auskunft gegeben welche Empfehlungen ablehnend und welche zustimmend
von der Bundesregierung bewertet werden und welche Schritte zu
deren Umsetzung geplant oder bereits eingeleitet worden sind.
Die Hauptgutachten werden dann in der Regel mit einem von der
Bundesregierung formulierten vorangestellten Kommentarteil an
den Bundestag
und den Bundesrat
weitergeleitet, wo sie jeweils als Bundestags- bzw. Bundesratsdrucksache
veröffentlicht werden. Diese Texte sind ab 1995 im Internet
veröffentlicht.
Die folgende Tabelle zeigt die Nummern
der Drucksachen, unter denen sie in den Datenbanken (Bundestagsdrucksachen,
Bundesratsdrucksachen)
auffindbar sind.
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