Statement

'Our Common Digital Future' - a Draft Charter for a Sustainable Digital Age

Die Charta enthält drei Kernelemente: So sollen erstens Digitalisierung im Sinne der Agenda 2030 gestaltet und digitale Technik zur Erreichung der SDGs genutzt werden. Zweitens sollten über die Agenda 2030 hinaus Systemrisiken vermieden werden, indem insbesondere Bürger- und Menschenrechte geschützt, das Gemeinwohl gefördert und Entscheidungssouveränität gewährleistet werden. Drittens müssen sich Gesellschaften prozedural auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten, indem sie u. a. ethische Leitlinien vereinbaren sowie zukunftsorientierte Forschung und Bildung sicherstellen.


Zur Notwendigkeit einer Charta

Der institutionelle Rahmen für globale nachhaltige Entwicklung im Digitalen Zeitalter braucht einen normativen Bezugspunkt. Der WBGU legt hier den Entwurf einer Charta für ein nachhaltiges Digitales Zeitalter vor, der an die Agenda 2030 und die Erklärung der Menschenrechte anknüpft und zugleich über sie hinausgeht. Die Charta soll als Prinzipien-, Ziel- und Normensystem für die internationale Staatengemeinschaft dienen und digitalen Wandel mit der nötigen globalen Nachhaltigkeitsperspektive verknüpfen. Sie formuliert Ziele und Grundsätze zum Schutz der Menschenwürde, der natürlichen Lebensgrundlagen, der Teilhabe und des Zugangs zu digitalen und digitalisierten Infrastrukturen und Technologien sowie der individuellen und kollektiven Entfaltungsfreiheit im Digitalen Zeitalter. Auf dieser Basis konkretisiert die Charta Handlungsleitlinien, die von der Weltgemeinschaft mit Blick auf die Herausforderungen des Digitalen Zeitalters aufgestellt werden sollten.


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